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Autor Thema: "Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"  (Gelesen 83581 mal)

P
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Irgendwie hat eine PersonX den Eindruck, dass die Damen und Herren es bei diesem Gericht sehr eilig haben.
Die Einladung wurde scheinbar offensichtlich erstellt ohne eine weitere Antwort des Klägers abzuwarten.

Gibt es dazu noch eine Möglichkeit diese Entscheidung der Übertragung auf einen Einzelrichter direkt mit dem geplanten Start der Verhandlung anzufechten?

Wie sieht es mit Besuchern bei dieser Verhandlung aus, wer wird aus dem Großraum Berlin dorthin gehen und berichten?

In Dresden erklärte ein Richter, wenn es grundsätzliche Bedeutung hätte würde eine Verhandlung nicht auf einen Einzelrichter übertragen. Sinngemäß, wir haben hier bereits über alle Argumente entschieden, das Urteil steht fest, ich (Richter) werden einen Monolog ca. 30 bis 40 min über das Thema halten, Sie (Kläger) dürfen kurz etwas sagen, nach 60 min werde ich (Richter) die Verhandlung beenden, Sie Kläger sind dann 200,- € bis 300,- € leichter und müssen einen umständlichen Weg über die Beantragung zur Berufung gehen, das kostet Sie weitere X Euro. Viel BLA BLA und wenig Inhalt aus der Richtung eines Richters. Die Partei des MDR konnte gar nicht richtig die Fragen eines Klägers beantworten, weil das der Richter immer direkt gemacht hat. Sollte die Verhandlung in Berlin ähnlich sein, oder sich das so andeuten, wäre es vielleicht sinnvoll einen Antrag auf Befangenheit zu stellen. Die Art und Weise, wie ein Richter sich verhält und das System verteidigt ist eine Blamage an sich gewesen.


Eine PersonX würde denken, dass die unteren VG nicht frei sind. Irgendwann wird daher ein Tag kommen, dass VG wieder frei sein werden.


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Der Rechtsstreit wurde übrigens auf den Einzelrichter übertragen.
Daran kann man schon sehen, wie das Urteil ausfallen wird.

Sehe ich genauso.

Zitat Kretschmann:
Zitat von: Olaf Kretschmann
Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihren Wunsch, die Entscheidung auf einen Einzelrichter zu übertragen, noch einmal überdenken.
Ich bin der Meinung, da man in 99% der Fälle weiß, wie das Urteil ausfällt, würde ich nicht so ein getätschel um die Richter machen, sondern würde tacheles reden. Aus den und den Gründen hat diese Klage grundsätzliche Bedeutung und wenn sich jetzt schon Anzeichen der Befangenheit für ihn herausstellen, dann würde ich die schon schriftlich erwähnen. Weiterhin sollte man sich vor dem Gerichtstermin mit dem Thema Befangenheit intensiv beschäftigen, um vor Gericht sobald sich die Möglichkeit ergibt, dieses Thema aufzuwerfen.


Gibt es dazu noch eine Möglichkeit diese Entscheidung der Übertragung auf einen Einzelrichter direkt mit dem geplanten Start der Verhandlung anzufechten?

Schau mal hier:

VGH Baden-Württemberg · Beschluss vom 15. Oktober 2003 · Az. 7 S 558/03

http://openjur.de/u/220031.html

Der Einzelrichter hat keine Befugnis zur Zulassung der Berufung, auch wenn sich die grundsätzliche Bedeutung erst nach Bekanntgabe des Übertragungsbeschlusses ergibt. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO kann der Einzelrichter den Rechtsstreit auf die Kammer zurück  übertragen, wenn sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. In den Fällen, denen durch die Änderung der Prozesslage grundsätzliche Bedeutung zukommt, muss der Einzelrichter den Rechtsstreit auf die Kammer zurück übertragen, die dann allein zur Streitentscheidung in diesen Fällen berufen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2020, 16:28 von DumbTV«

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Der Termin für die Verhandlung steht jetzt fest:
Mittwoch, 12. August 2015, 10:30 Uhr

Der Rechtsstreit wurde übrigens auf den Einzelrichter übertragen.
Daran kann man schon sehen, wie das Urteil ausfallen wird.

Mi, 22. Juli 2015 - Übertragung auf Einzelrichter/ Ladung zur mdl. Verhandlung am Mi, 12.08.2015 um 10:30 Uhr
"Förmliche Zustellung (Zustellurkunde) - Ladung zur mündlichen Verhandlung am 12. August 2015 um 10:30 Uhr in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann./. Rundfunk Berlin-Brandenburg des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 20.07.2015 "
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/07/formliche-zustellung-zustellurkunde.html

Termin jetzt auch im Kalender unter
Verhandlung VG Berlin, Olaf Kretschmann / RBB, Mi. 12.08.15, 10:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15131.0.html


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anne-mariechen

Der Rechtsstreit wurde übrigens auf den Einzelrichter übertragen.
Daran kann man schon sehen, wie das Urteil ausfallen wird.

Sehe ich genauso.

Zitat Kretschmann:
"Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihren Wunsch, die Entscheidung auf einen Einzelrichter zu übertragen, noch einmal überdenken."
Ich bin der Meinung, da man in 99% der Fälle weiß, wie das Urteil ausfällt, würde ich nicht so ein getätschel um die Richter machen, sondern würde tacheles reden. Aus den und den Gründen hat diese Klage grundsätzliche Bedeutung und wenn sich jetzt schon Anzeichen der Befangenheit für ihn herausstellen, dann würde ich die schon schriftlich erwähnen. Weiterhin sollte man sich vor dem Gerichtstermin mit dem Thema Befangenheit intensiv beschäftigen, um vor Gericht sobald sich die Möglichkeit ergibt, dieses Thema aufzuwerfen.


Gibt es dazu noch eine Möglichkeit diese Entscheidung der Übertragung auf einen Einzelrichter direkt mit dem geplanten Start der Verhandlung anzufechten?

Wer als neutrale Person alle diese Gerichtsbeschlüsse, Urteile und Amtshandlungen aller Verwaltungsebenen verfolgt und beurteilt dem fällt auf,
dass die 15. Novelle zum Rundfunkstaatsvertrag hätte alles zur Umsetzung auf einer Seite Papier stehen können.

Wir die Rundfunkanstalten haben das alleinige Recht

-  bestimmen wer für eine Wohnung, eine Betriebsstätte egal wie oft zu bezahlen hat
-  bestimmen unseren Bedarf und die Betragshöhe mit jeder und aller politischen Zustimmung,
-  geben den Gerichten die Beschlüsse und Urteile vor, was Recht und Rechtsauslegung ist
-  die Rundfunkanstalten dürfen über den Betragservice alle folgenden Vollzugshandlungen gegen den Bürger um- und durchsetzen.


Gedanklich an die urteilende Justiz gerichtet, gibt es unter allen beteiligten richtenen Personen nicht 1 freie andere Meinungsbildung,
außer die bisher aller negativ gesprochen Urteile?


Es ist unwürdige was sich diese Gerichte leisten, so auch in diesem Fall . Ich bin mir sicher mit dieser Vorgehensweise leistet die Rechtssprechung einen gewaltigen Vorschub zum Nachdenken und überdenken der Bevölkerung an den Glauben wir wären ein Rechtsstaat. Langfristig wird das Auswirkungen haben.

Nicht um sonst haben wir in den vergangenen Jahren 78 leistungsstarke Wasserwerfer zu je 800 Tsd. Euro aus Österreich angeschafft.




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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Es wird ähnlich laufen wie in der "Verhandlung" am 21.01.2015 vor dem VG Stuttgart, die 30 Minuten dauerte:
Der Richter erklärte mir weitschweifig, warum er keinen Ermessensspielraum hätte und dass er hinter die bisherigen Entscheidungen der Kammer in ähnlichen Fällen nicht zurück könne. Er war nicht abgeneigt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Dies hätte ich mir aber durch die einstweilige Zahlung der sogenannten "Rundfunkbeiträge" erkaufen müssen, was ich ablehnte. Wenn ich nicht selbst das Wort ergriffen hätte, wäre auch ohne mein Statement abgeurteilt worden. Hier die Dokumente:

https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0

Solche Urteile untergraben nicht nur die Akzeptanz des ÖRR, sondern auch der Politik.
Und über allem dröhnt höhnisch: RECHTSSTAAT


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Weil das Grundgesetz verletzt ist (Gewissensfreiheit), VG für Verfassungsfragen nicht zuständig ist und die Klage grundsätzliche Bedeutung hat, ist das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG einzuholen. Eine Übertragung auf den Einzelrichter ist nicht zulässig, weil er keine Befugnis zur Zulassung der Berufung hat.

Wenn der Rechtsweg durch den Einzelrichter versperrt (ausgeschöpft) sein sollte, könnte O. Kretschmann u.U. nach dem neg. Urteil direkt Beschwerde beim BVerfG einlegen. Dieses müsste noch genauer geprüft werden. Habe leider im Moment keine Zeit dazu.


Einzelrichter -> keine grundsätzliche Bedeutung

Berufung -> wenn grundsätzliche Bedeutung vorhanden

Wenn nun das Gericht vorab auf die grundsätzliche Bedeutung hingewiesen wird und dennoch offensichtlich nicht nach den Regeln handelt, gibt es keinen  Rechtsstaat mit allen Konsequenzen, die wir aus der Geschichte kennen.


Edit "Bürger":
In diesem Thread wurde zwischenzeitlich leider zu sehr abgeschweift vom Kern des Themas, welches da lautet
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
Der Thread musste daher moderiert und vorübergehend geschlossen werden.
Bitte an alle Beteiligten:
Wesentlich mehr (Selbst-)Disziplin an den Tag legen und die Arbeit der Moderatoren nicht unnötig verkomplizieren.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2015, 02:25 von Bürger«

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Solche Urteile untergraben nicht nur die Akzeptanz des ÖRR, sondern auch der Politik.
Und über allem dröhnt höhnisch: RECHTSSTAAT

Die alte Gebühr verlor angeblich Akzeptanz, besonders wegen der PC-Gebühr.

Die Leute flohen vor der immer teuren Gebühr. Mal mit Verzicht auf Rundfunk, mal vielleicht nicht.

Die mangelnde Akzeptanz glichen die Politiker mit Einführung von Zwang (und weniger Akzeptanz) aus.

Die Justiz macht mit.

Wenn ich diese Entwicklung betrachte, geht es mir wirklich übel.

Ich frage mich, was alles noch kommt, ob Auswandern eine Lösung ist.


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Ich finde es es persönlich sehr engagiert was der Olaf hier schon fast 2 Jahre macht, aber bei dieser Justiz ist das Urteil schon mit der Gegenseite abgesprochen.
Es geht hier nicht um Recht oder Gerechtikeit, sondern um Geld und/oder Macht. Ein Urteil oder Beschluss gegen den BS oder die LRA hätten ungeahnte Lawinen von Strafanträgen Klagen etc. zur Folge.
Das will die Justiz und die LRA vermeiden.Es soll alles so bleiben wie es ist, die 8 Milliarden/ pro Jahr sollen/müssen bleiben, es werden sofort irgendwelche alten Urteile und Beschlüsse hervorgekramt und in der Abweisungsbegründung eingesetzt.

 Es gibt kein Recht oder Gerechtigkeit mehr, sondern nur Interessen, die mit aller Macht immer beibehalten und verteidigt werden. Wir Bürger müssen uns andere Wege suchen, um zum Ziel zu kommen, bei Olaf ist das Ende der Klage schon abgesprochen............ 


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Wir Bürger müssen uns andere Wege suchen, um zum Ziel zu kommen, bei Olaf ist das Ende der Klage schon abgesprochen............
Wir müssen *auch* andere Wege gehen. Die Klagen selbst sind aber "alternativlos"...

...und das zu erwartende Urteil der ersten Instanz ist und bleibt ohnehin weitestgehend *irrelevant*.
Entscheidend ist, was am Ende das BVerfG sagt... ;)

Daher sei nochmals und immer wieder allen Zweiflern oder Verzagten gesagt:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen!
Mit solch destruktiv-spekulativer Einstellung wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265

Beachte hierbei auch die Aussagen unter
Hilfe zur Vorbereitung auf meinen Verhandlungstermin (siehe Kalender)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12840.msg88610.html#msg88610
Es wird wohl - ähnlich wie beim ZDF-Staatsvertrag - nicht zu einer rückwirkenden Erklärung der Verfassungswidrigkeit kommen, sondern allenfalls zur Feststellung einer "Unvereinbarkeit mit der Verfassung" und einer "Weitergeltungsanordnung"...
...denn ansonsten wäre rückwirkend dem System die komplette Finanzierungsgrundlage faktisch über Nacht entzogen.

Siehe u.a. auch
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56596.html#msg56596
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Zitat
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.


Hier bitte keine weiteren spekulativen Diskussionen bzgl. "Aussichten auf Erfolg".
Diese sind bereits andernorts im Forum ausgiebig geführt worden.
Danke für die Berücksichtigung.


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Entscheidend ist, was am Ende das BVerfG sagt... ;)
... sofern diese Entscheidung in Übereinstimmung zum europäischen Rahmenrecht getroffen wird.

So manches Mal habe ich aber den Eindruck, daß genau das, eine Entscheidung durch den EuGH, erwünscht ist, können sie national doch dann alle sagen, daß es nicht ihre Schuld ist, wenn der dt. ÖRR gestutzt wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Mi, 12. August 2015 - mdl. Verhandlung vom Mi, 12.08.2015 - Kurzbericht
"Kurzbericht zur mündlichen Verhandlung vor der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (12. August 2015)"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/08/kurzbericht-zur-mundlichen-verhandlung_12.html


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Mo, 31. August 2015 - Langbericht mdl. Verhandlung + Urteil
"Im Namen des Volkes – Urteil in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (beglaubigte Abschrift vom 26. August 2015)"
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/08/im-namen-des-volkes-urteil-in-der.html


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Ein "Urteil - im Namen des Volkes" dass sich in einigen Begründungen u.a. auf den Beck`schen Kommentar zum Rundfunkrecht beruft macht sich m.M. nach lächerlich. Wenn man sieht wer diesen Schinken verfasst hat und wo die Herrschaften heute alle arbeiten...  ;)


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In der Abschrift des Urteils steht, dass am Tag der mündlichen Verhandlung, am 12.08.2015, entschieden wurde. Der Richter wollte sich aber 14 Tage nehmen. Hat er unmittelbar danach entschieden oder galten die 14 Tage nur für die Begründung?


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Im Urteil:
Zitat
Wenn das Verfahren der Aushandlung der Rundfunkstaatsverträge unter
diesem Aspekt kritisiert wird (so - wie vom Kläger zitiert - Vesting
in: Hahn/Vesting. Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl,
2012, §1 RStV Rn. 5 und 7), so geht es in der Sache um eine
verfassungspolitische [sic] Diskussion, ob unzureichende Mitwirkung der
Landesparlamente im Vorfeld nicht auf andere Weise kompensiert werden
kann. Eine Verfassungswidrigkeit des Zustimmungsgesetzes folgt darauf
aber nicht.

Vestings Text nach Kretschmann:
Zitat
Von der faktischen Mitwirkung der Landtage an der
Entscheidungsfindung kann nach der derzeitigen Praxis kaum die Rede
sein. Dies ist umso bedenklicher, als der Gesetzgeber den
Landesmedienanstalten in wichtigen Regulierungsbereichen eigene
Normsetzungskompetenzen überträgt. Die heutige Praxis läuft daher im
Ergebnis auf eine Art verselbständiger ‚Bundesgesetzgebung’ durch
Länderkooperation hinaus, die auch unter rechtsstaatlichen
Gesichtspunkten, insbesondere dem der Transparenz des
Entscheidungsverfahrens, als verfassungsrechtlich [sic] zweifelhaft
angesehen werden muss.

Im Text von Vesting ist deutlich, dass es um Recht und nicht Politik geht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2015, 23:03 von Bürger«

 
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