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Autor Thema: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen  (Gelesen 52276 mal)

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Mitglied "Bürger" hat mir vorgeschlagen, dieses Thema zu eröffnen. Ich hoffe, Ihr könnt was damit anfangen.

In einem anderen Thread hatte ich erwähnt, in den 70er Jahren den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert zu haben. Ich habe erstmal nur eine gefühlsmäßige Verbindung zur Situation damals entwickelt. Es bestand Wehrpflicht, die nur nicht-juristisch umgangen werden konnte, mit Artikel 4 (konkret:Absatz 3). In der Praxis: eine Prüfungsverhandlung.

Ich gehöre zur 2. Generation Kriegsdienstverweigerer. Die Erste war gesellschaftlich geächtet und wurde kriminalisiert. Zu meiner Zeit gab es dann schon Beratungsstellen, die auf die übliche "Gewissensprüfung" vorbereiteten. Ich bin daher auch hier nicht so pessimistisch wie einige andere Forumsmitglieder. Die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerer war auch nicht mit einem Mal da, sie musste sich zäh in der Gesellschaft etablieren - und jetzt ist sie überhaupt kein Thema mehr in Deutschland. Meiner Meinung nach ist es sogar leichter, den Mißstand des Zwangsbeitrags abzuschaffen, da der Rückhalt in der Bevölkerung nicht sehr groß ist (bzw. eigentlich ist er den meisten egal). Ausserdem entstehen heute Gesetzestexte viel leichter und werden auch genauso leicht in der nächsten Wahlperiode umgeworfen als damals. (Stichwort Praxisgebühr)

Da das Gewissen nicht überprüfbar ist, mussten damals Eckdaten aus dem persönlichen Leben herhalten, um das Ganze zu untermauern. Mit allgemeinen Floskeln konnte man nicht überzeugen.

Ein zweiter Gedankenanstoß war bei Wikipedia die "Steuerverweigerung aus Gewissensgründen" (z.B. wenn man kein Militär unterstützen möchte). Dies in Deutschland NICHT möglich, es wird geahndet wie Steuerhinterziehung. Argument bei der Steuer ist , dass sie nicht zweckgebunden ist, man kann also nicht konkrete Geldflüsse durch Nichtzahlung beeinflussen. Der Rundfunkbeitrag hingegen ist 1. KEINE Steuer und 2. zweckgebunden.

Als unausgegorene, grobe Formulierung würde ich "eine Volks-Zwangsabgabe begrenzt auf einen bestimmten Teil meinungsbeeinflussender Medien" verweigern. Persönlich sehe ich die Gefahr einer einseitigen und angstmachenden Propaganda. Das duale System allein ist schon eine starke Verschiebung dorthin gewesen. Ertragen habe ich das durch die zumindest auf dem Papier gültige Freiwilligkeit durch die Geräteabhängigkeit der Gebühr. (Ich habe bis Ende 2012 Beiträge gezahlt) Ich bin noch sehr beeinflusst durch die Nachwirkungen und Erzählungen aus der Nazizeit in meiner Jugend, habe in der Schule gelernt, dass es keine neutrale oder "demokratische" Berichterstattung gibt und dass Demokratie daher nur von gleichgewichtiger Meinungsvielfalt lebt. Die Kontrolle darüber wird mit einer gesetzlich verpflichtenden Zwangsgebühr eindeutig ausgeschaltet.

Der gravierende Unterschied zu anderen Pflichtbeiträgen (z.B. Erschließungsbeitrag für Grundstücke) ist: Der Rundfunkbeitrag dient hauptsächlich zur Erzeugung immateriellen Gutes, das direkt auf den Geist wirkt und daher Menschen beeinflussen kann.

Eine Infrastrukturabgabe für das rein technische Rundfunknetz wäre etwas Materielles, würde dann aber auch alle daran angeschlossenen Sender und damit das Gleichgewicht der Meinungsvielfalt unterstützen.

Ein zweiter persönlicher Punkt ist: Ich bin Vermieter. Ich gerate mit einem Gesetz in Gewissenskonflikt, das Menschen in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis dazu zwingt, sich zu verpfeifen, wenn einer nicht so will, wie das Gesetz es vorschreibt. Stichwort: Blockwart (wieder Nazizeit). Dabei ist es unwichtig, ob ich dies in der Praxis ausführen müsste. Bei der Kriegsdienstverweigerung ging es ja auch nur um das theoretische Töten anderer Menschen. Die direkte Gefahr war nicht vorhanden.

Dies zu Anfang nur als Gedankeneinstieg. Es wäre zu verfeinern und kritisch zu bearbeiten.


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@seppl
Vielen Dank für die schnelle Reaktion und Deinen interessanten Beitrag!

Interessant ist ja auch noch, dass später (nach Deiner Phase)
- Wehrersatzdienst eingeführt wurde, dennoch auch
- in den 90ern noch Totalverweigerung möglich war und es als "Krönung"
- mittlerweile nicht einmal mehr die Wehrpflicht gibt.

Diesen jahrzehnte dauernden Weg gilt es hier im Falle der Zwangsfinanzierung der "Erzeugung immateriellen Gutes, das direkt auf den Geist wirkt und daher Menschen beeinflussen kann" radikal abzukürzen, damit sich eben solche Strukturen gar nicht erst entwickeln oder gar etablieren können.

Daher finde dies auch eine sehr entscheidende Feststellung von Dir:
Der gravierende Unterschied zu anderen Pflichtbeiträgen (z.B. Erschließungsbeitrag für Grundstücke) ist:
Der Rundfunkbeitrag dient hauptsächlich zur Erzeugung immateriellen Gutes, das direkt auf den Geist wirkt und daher Menschen beeinflussen kann.

Danke nochmals + bis auf spätere Vertiefung!
Gruß
Bürger


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obelix

Hallo seppl, hallo Bürger.
Ich gehöre dann zur "dritten Generation" der Totalverweigerer.
Zweimal entging ich der ersten Musterung (die Körperliche Eignung) durch Umzug in ein anderes
Bundesland aber nur in "West Berlin" Lebend (bis 28) hätte mich für immer Befreit.
Mit 21 Jahren begann ich eine Lehre und hatte 3 Jahre Ruhe, aber sie trixten mich dadurch aus
das sie mich vor der Gesellenprüfung zwangen die erste Musterung zu machen. So war ich an
dieses "Kreiswehrersatzamt" gebunden und die Verboten mir ohne Erlaubnis wieder umzuziehen
was mit Fahnenflucht/desertieren gleichgesetzt wurde.
1984/1985 War alles durchprobiert was möglich war und in Büchern/Medien nachlesbar um T. 5
(untauglich) zu bekommen blieb "Plattfüße, Selbstmordgefährdet, Wehr-zersetzend (RAF Mitglied sein). Sie hatten jedes Schlupfloch geschlossen. Es gab sogar eine Extra gegründete
"Gay Kompanie" was bei den betreffenden sehr gut ankam denn sie wollten ja Akzeptiert sein...

6 Wochen vor der zweiten Musterung ( die Geistige Eignung ) Schrieb ich in etwa folgenden Brief
per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen General meines KWE Amt.

Ich möchte sehr gerne zur Bundeswehr und überlege, ob ich eventuell darüberhinaus zusätzlich mich Verpflichten lassen soll. Denn ihr Angebot kostenlos alle KFZ Führerscheine zu erwerben
erscheint mir sehr verlockend.
Aber zuvor muss ich sie bitten über die Waffen die sie mir zu Verfügung stellen die
volle Verantwortung für mich und andere zu übernehmen.

Begründung: Ich hatte noch nie eine Waffe oder ähnliches im Besitz oder meinen Händen und
bin nicht bereit dafür in irgendeiner weise Verantwortung zu übernehmen.

Ich bitte sie, mir innerhalb der üblichen Frist, mir das Schriftlich zu bestätigen.

Darauf wurde nie schriftlich geantwortet aber bei der zweiten Musterung, nachdem der erste
große Fragebogen ausgefüllt war, wurde ich herausgerufen und zum General gebracht.
Er Fragte gleich ob ich diesen Brief geschrieben habe und was ich damit erreichen wolle.
Ich wiederholte mein verlangen Sinngemäß in Worten und hatte ein tolles Beispiel aus der Presse
wo ein Soldat Plötzlich mit einem Panzer ein Auto nach dem anderen (Parkende) absichtlich
Platt gefahren hat...
Er meinte, auch Sanitäter müssen wenigstens die 3 Monatige Grundausbildung mit der Waffe
machen, da gibt es keine Ausnahmen.
Ich: Das Will ich auch tun wenn es mir Befohlen wird, aber ich will vorher schriftlich...
Ob ich bereit wäre mit einem Psychologen von hier darüber zu sprechen?
Ich: Natürlich, gerne, sie müssen sich ja auch Absichern.
Der Psychologe gab mir gleich einen Fragebogen mit 300 fragen die aber ähnlich oder nur anders gefragt waren so das es eher nur 100 waren. Wie zb. Zerdrücken sie gerne Fliegen oder haben sie öfter Magenschmerzen usw. ...
Nach insgesamt 3 std. das abschließende Gespräch mit dem Psychologen.
Warum ich keinen Zivildienst mache?
Ich: Der dauert 3 Monate länger, ich bekomme weniger Geld, ich will den Führerschein umsonst,
und Zivis werden Gebombt.

Nach (ungelogen!) zwei Wochen bekam ich meine ersehnte T.5 Ablehnung.

Es gibt immer einen Weg, aber auf einen solchen erfolg hätte noch nicht einmal ich geglaubt.  ;D

 
 



 
 


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Zum offenen Brief an Frau Reim:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Dieser Briefverkehr ist sehr ausführlich. Jedoch fehlt ihm für die Verweigerung aus Gewissensgründen ein ausschlaggebender Punkt: Die persönliche Geschichte und Betroffenheit.

Auch wolfman hat in Seinem Beitrag

...
2) du kannst dich nicht mit "Gewissensgründen" rausreden, weil das nicht als Abmeldegrund so im Gesetz vorgesehen ist.
...


grundlegend falsche Wörter benutzt. Mit Gewissensgründen redet man sich nicht raus. Sie sind da als unumstößlicher Teil der Persönlichkeit.

Bei einer Ablehnung aus Gewissensgründen gibt es kein Zurück. Dies muss einem solchen Verweigerer klar sein und man muss dies auch den Personen deutlich machen, die es zu bewerten haben: Bitte erkennen Sie diese persönliche Sicht der Dinge an, da alles andere in Quälerei und unangemessener Strafe ausarten würde.

Das Schlimme bei Verhandlungen über Gewissensgründe ist, dass die Seite die das Gewissen zu prüfen hat, dies meist mit restriktiven Mitteln macht: Fangfragen, Erniedrigung, Geldbußen und Haft sind einige davon. Knickt man bei zu starker Belastung dadurch ein, ist es der "Beweis", dass es wohl doch nicht so ernst gemeint war. Allerdings bedeutet das auch im Umkehrschluss, dass ein Standhalten Beweis für die Ernsthaftigkeit des Anliegens ist.

Verweigerung aus Gewissensgründen begründet sich auf einem Weltbild, dass sich im Laufe des Lebens aus Erfahrungen gebildet hat. Dieses muss dargestellt werden. Man kann dann untergeordnet "Beweise" für die Verletzung dieser Einstellung bringen. Sie nützen jedoch überhaupt nichts, auch nicht in grosser Menge oder gut herausgearbeitet, wenn der direkte Zusammenhang mit dem eigenen Gewissen/ der eigenen Person fehlt.

Bei mir persönlich (Kriegsdienstverweigerung) war es damals noch der Nachhall des 2. Weltkriegs "NIE WIEDER KRIEG!"
Nun sehe ich mich, 30 Jahre später, in einer Situation in der ich "NIE WIEDER MASSENMANIPULATION DURCH ZWANGSFINANZIERUNG EINES VON OBEN ALS "POLITISCH KORREKT" ANGESEHENEN MEDIENAPPARATES" sagen muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2013, 08:02 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Die Idee ist gut, kann aber nicht durch das Grundgesetz gerechtfertigt werden:

"Artikel 4


(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
http://dejure.org/gesetze/GG/4.html

Man könnte vielleicht versuchen, mittels Absatz 2 zu argumentieren, wenn man darlegen kann, daß mit Einführung des Rundfunkzwangsbeitrags eine neue Religion eingeführt wurde. Immerhin gibt es nichts dergleichen bisher im Rechtsgefüge der Bundesrepublik Deutschland.

Während die Kanalisation tatsächlich durch jeden Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung genutzt wird, ist dies beim Fernsehen NICHT der Fall. Also ganz das Gegenteil von dem, was behauptet wird.

Auch die 90 Prozent des von RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstätter eingeführten Arguments zur Rechtfertigung einer "Pauschale" ("Die Juristen meinen, das geht." (o.ä.)) zeigen ja, daß nicht jeder so etwas nutzt oder auch nutzen will.

Mit der "Pauschale" wird aber ein Zustand hergestellt, der keine Wahlfreiheit mehr beinhaltet. Eine "Überreligion" ist das, die nicht einmal den Austritt aus der Religionsgemeinschaft vorsieht.


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Zur Verdeutlichung ein echt älterer Artikel (1970).
Vorab dazu: ich bin kein Zeuge Jehovas, (aber ja auch kein Nazi, obwohl ich gegen den Rundfunkbeitrag bin ;-))

http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm

Das beschreibt so das Verhältnis zwischen Gesetz und Gewissen, wie ich es verstehe. Die Teile die sich auf die Zeugen Jehovas beziehen kann man bei Nichtinteresse überspringen.


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B
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Zur Verdeutlichung ein echt älterer Artikel (1970).
Vorab dazu: ich bin kein Zeuge Jehovas, (aber ja auch kein Nazi, obwohl ich gegen den Rundfunkbeitrag bin ;-))

http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm

Das beschreibt so das Verhältnis zwischen Gesetz und Gewissen, wie ich es verstehe. Die Teile die sich auf die Zeugen Jehovas beziehen kann man bei Nichtinteresse überspringen.

"Hier vertritt Burski die Ansicht, daß der in der Rechtsprechung angenommene Vorbehalt der allgemeinen Gesetze weder Art. 136 WRV noch dem Demokratieprinzip zu entnehmen sei. " ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )
Ja, ja, da kommen die Praktiker ins Spiel und die "Literatur" kann dann mal wieder als Öffentlichkeitsarbeit dienen.

"Er widerspreche vielmehr der Grundrechtskonzeption des GG. " ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )
Damit widerspricht Burski der Rechtsprechung, die einen "Vorbehalt der allgemeinen Gesetze" vor der Grundrechtskonzeption des Grundgesetzes annimmt. Unklar ist, wen er mit "Rechtsprechung" meint, denn er beruft sich ja bei seinem Widerspruch hinsichtlich eines "Vorbehalts der allgemeinen Gesetze" vor der Grundrechtskonzeption des Grundgesetzes gerade auf die Rechtsprechung, wie im folgenden deutlich wird:

"Nach der Definition des Gewissens durch Rechtsprechung und Literatur sei es als verbindliche sittliche Instanz, die den Menschen mit "Geboten unbedingten Sollens" (66) konfrontiert, vielmehr der rationalen Überprüfung entzogen und seinem Charakter nach etwas ganz anderes als eine sachlich-politische Überzeugung." ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )

Offensichtlich handelt es sich bei letzterer "Rechtsprechung" um eine andere "Rechtsprechung", die einen "Vorbehalt der allgemeinen Gesetze" vor der Grundrechtskonzeption des Grundgesetzes annimmt.

Das "Gewissen" ist somit aus einer "rationalen Überprüfung" ausgelagert. Es ist dem "Gewissen" nicht mit rationalen Argumenten beizukommen, um es quasi zu disziplinieren und in Grenzen zu verweisen. Vielmehr dient das "Gewissen" als "sittliche Instanz", die den Menschen bei seinem Handeln mit "Geboten unbedingten Sollens" einschränkt. Die "sittliche Instanz" strukturiert sich nach einer "objektiven Wertordnung", die trotz ihrer Subjektivität und Personengebundenheit zur Objektivität tendiert. Dies bedeutet, daß die Person "objektiv" in der Sittenstruktur seines Gewissens handelt.

Das Gewissen unterscheidet sich in dieser Weise von einer "sachlich-politischen Überzeugung". ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )

Deshalb stellt sich die Frage, inwiefern man aus "religiösen" Gründen einen Gewissenskonflikt mit dem ÖRR haben könnte. So wie andere Worte inflationiert für Umschreibungen bestimmter Zusammenhänge verwendet werden, wird auch der Begriff der "Religion" dafür instrumentalisiert. Es ist einfach, das unpragmatische Handeln von jemand mit "religiös" zu umschreiben, damit seine Sturheit in einer bestimmten Sache deutlich wird. Der Begriff der Sektiererei ist dann auch nicht weit weg. Manche nutzen auch den Begriff der "Religion" ganz offensiv, um sich eine Aura der Unnahbarkeit zu verschaffen. Das geht hin bis zur Konstruktion von Gedankengebäuden, um dieser "Religion" genügend Glaubwürdigkeit zu geben.

Nach Auffassung von Burski entsteht durch die Anwendung der "Gebote unbedingten Sollens" kein "anarchistisches Chaos", denn:

" 'Eine echte Gewissensentscheidung' tritt 'nur ganz selten mit einem Gesetz in Konflikt.'(?)" ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )

Eine "echte Gewissensentscheidung" ist somit eine Ausnahmesituation, die mit den "Gebote unbedingten Sollens" in Konflikt gerät.

Er begründet die Konfliktarmut mit dem Gesetz und die Objektivität von Ausnahmehandeln entsprechend:
"Das liegt daran, daß das Gewissen nicht jeder Eigensinn ist, sondern aus einer objektiven Wertordnung erwächst und deshalb trotz seiner Subjektivität und Personalgültigkeit zur Objektivierung tendiert. " ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )

Die objektive Wertordnung ist das entscheidende Kriterium für die Beurteilung einer Entscheidung als "echte Gewissensentscheidung".  Und Burski zeigt auch, warum eine "echte Gewissensentscheidung" sich von kriminellem Handeln unterscheidet:
"Der größte Teil der Gesetzesverstöße beruht gerade auf Gewissenlosigkeit, so daß der Schutz und die Stärkung des Gewissens die Kriminalität eher vermindern kann." ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )
Die

Gewissenlosigkeit



Bestrebungen der Objektivierung des Gewissens erteilt Burski eine Absage. Und er erklärt dies auch sehr logisch: "Das Gewissen kann nämlich "nicht vom Individuum trennen und durch Verknüpfung mit einer abstrakt-objektiven Gerechtigkeit in ein allgemeingültiges Einheitsgewissen umwandeln". Genau dies versucht der ÖRR gerade mit Hilfe des Rundfunkstaatsvertrags

durchzusetzen
.

Burski weiter: "Zudem sei auch die Feststellung dieses Einheitsgewissens menschlichem Irrtum unterlegen. Sie könne daher vor subjektiven Verirrungen nicht schützen, sondern führe zur Gefahr eines staatlichen Gewissensmonopols." ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htmn )

Es ist also völlig unklar, wie innerhalb des ÖRR ein solches "Gewissensmonopol" (Political Correctness) entwickelt wird. Es ist völlig intransparent, wer für welche Entscheidungen steht. Als Laie bekommt man mehr oder weniger mit, daß die Funktion des sogenannten "Programmdirektors" eine einflussreiche Position innerhalb der Hierarchie des ÖRR abbildet. Wie die Entscheidungsprozesse zum "Programmdirektor" verlaufen, ist völlig unbekannt. Dies ist insofern von Bedeutung, als daraus natürlich auch wirtschaftliche Entscheidungen fließen. Aber in Hinblick auf die Funktion als Wächter von "Political Correctness" läßt sich feststellen, daß es lediglich postdemokratische Stellvertreterdebatten in der Öffentlichkeit gibt. Es werden also eher Werte über den ÖRR in das Gemeinwesen transportiert, ohne daß die Voraussetzung einer Allgemeingültigkeit durch eine allgemeine und nichtpostdemokratische Debatte geprüft wird. Der Entscheidungsprozess über die Allgemeingültigkeit von Werten ist hierarchisiert, woraus ja in der Umgangssprache der Begriff der "Demokratur" entstanden ist. "Demokratur" beschreibt den Umstand, daß die Mehrheitsherrschaft diktatorisch Entscheidungen umsetzt. Für Grundrechte ist in einer "Demokratur" kein Platz, denn die Wertvorstellungen unterliegen ja in einem solchen System gerade einem "Gewissensmonopol", wobei wir gelernt haben, daß die Entscheidungsprozesse über die Werthaltigkeit eines solchen "Gewissensmonopol" hierarchisiert sind, also eher autoritären als demokratischen Strukturen entsprechen. Das läßt sich beispielsweise daran erkennen, daß Monika Piel erkrankte, als der neue Rundfunkstaatsvertrag wirksam wurde. Der Druck auf die Spitze - also Monika Piel - war einfach zu groß geworden.

Man kann somit zusammenfassen: Der ÖRR ist kein "Offener Kanal", indem Werte frei zum Ausdruck kommen können und damit der Überprüfung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Auch läßt sich feststellen, daß "Political Correctness" - also quasi das "Gewissensmonopol" - vor "subjektiven Verirrungen" nicht schützen kann. Anpassungsprozesse sind keiner öffentlichen Kontrolle ausgesetzt und trotz des Identitätswirrwarr des ÖRR ist eine "öffentliche Kontrolle" nicht personifiziert, auch wenn innerhalb des ÖRR manche mutmaßlich meinen, sie wären die "öffentliche Kontrolle" in Person.

Gerade dieses "Gewissensmonopol", das als Legitimation für die totalitäre Ausformung des Rundfunkstaatsvertrags herhalten muß, zeigt, daß sich der ÖRR zur "Religion" aufgeschwungen hat. Wenn nämlich dem Individuum ein "individuelles Gewissen" abgesprochen wird, dann folgt daraus ja zwangsläufig, daß es ein "zentralisiertes Gewissen" geben würde. Eben den ÖRR. Er behauptet eine Staatsferne, in dem er als ÖRR über den Staat schwebt, der von oben (wieder Hierarchie) herab, dem Staat das Wertegerüst eintrichtert, nach dem er zu handeln hat. Wie anders kann man so etwas umschreiben als mit "Religion"?

Wenn also Nassim Taleb ("Der schwarze Schwan") Deutschland zur Zeit als wichtigste Land der Welt bezeichnet, dann stellt sich schon die Frage, was er an Deutschland als so besonders gegenüber anderen Ländern betrachtet.

Also aufgepasst, was man uns mit diesem Rundfunkstaatsvertrag antut. Er könnte als Vorbild für andere Länder dienen. Im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien, deren Zwangsabgaben einem sinnvollen Ziel zugeführt werden, die man zudem dadurch umgehen kann, das man sich den Strom abstellen läßt (da sonst zwangskontrahiert), ist der Rundfunkzwangsbeitrag von reinen machtpolitischen Überlegungen geprägt, die man als "Allgemeinwohl" verkauft. Und da sollte man keiner Partei trauen, da sie in den ÖRR-Gremien bei Neueinzug entsprechend Einfluß auf die Köpfe gewinnen. Somit ist das von Burski abgelehnte "Gewissensmonopol" die Hauptantriebsfeder der Entfaltung der "Rundfunkfreiheit". Es findet also durch den Rundfunkstaatsvertrag eine Umdeutung des Begriffs "Freiheit" hin zu einer "Freiheit des kollektiven Gewissensmonopols" statt, dem sich das Individuum unterzuordnen hat und damit auch dessen Freiheiten.

Das steht so nicht im Rundfunkstaatsvertrag, hat aber genau diesen Effekt.

Durch die "Kollektivierung" des "Gewissens" wird die Entfaltung der "Rundfunkfreiheit" strukturiert.

In der Diskussion um das "Gewissen" wird deutlich, was auf dem Spiel steht:
"Gegen die Zurückdrängung des Gewissens in den inneren Kernbereich der Person durch Scholler führt Burski an, daß es dem Gewissen gerade um die Verwirklichung nach außen als Freiheit sittlichen Handelns ginge und darum allein im forum internum nicht bestehen bleiben könne."
Indem eine Monopolisierung des "Gewissens" stattfindet, wird das persönliche Gewissen in einen "inneren Kernbereich" konzentriert, das zur Privatsache verkommt. Da aber das Gewissen als Grundlage "sittlichen Handelns" dient, kann es nicht zur Privatsache werden. Ohne persönliches Gewissen ist kein "sittliches Handeln" möglich, da das "Handeln" ständig in Konflikt mit einem "Gewissensmonopol" kommt. Das "Gewissensmonopol" dient dem Zweck, menschliche Makel zu kreieren, die dann im Alltag ausgebeutet werden können. (Vgl. hierzu: Der menschliche Makel von Philipp Roth, http://www.dieterwunderlich.de/Roth_makel.htm ) Dies unterscheidet eine Demokratur von einer Demokratie, die eine flexible Mehrheitsherrschaft abbildet. Grundlage einer flexiblen Mehrheitsbildung sind die persönlichen Grundrechte, die dezentral Grundlagen "sittlichen Handelns" möglich machen. Ein "Gewissensmonopol" zentralisiert eine solche Grundlagenbildung. Je nachdem welche politischen Ziele die jeweiligen Spitzen dieser Herrschaftsformen verfolgen, kommt das eine oder das andere zum Zuge.
Mit dem Rundfunkstaatsvertrag soll zumindest ein Potential für eine Struktur eines zentralisierten "Gewissens" gelegt werden. Deshalb muß man so genau auf den Begriff der "Rundfunkfreiheit" schauen, damit dem Abwehrberechtigten kein Schneeballsystem vor die Nase gesetzt wird.
Letztlich geht es eben auch um die Stabilität der gesellschaftlichen Gesamtstruktur, dessen Personifizierung der ÖRR glaubt zu sein, weil sich diese Marktnische für die eigene Existenzberechtigung gerade anbietet und das System derzeit heftig unter Spannung steht.

Wenn man also für die Zahlungsverweigerung Gewissensgründe anführt, sollte man sich mit dem Thema "Gewissen" auseinandersetzen, damit man versteht, was man selbst für eine Struktur des Handelns hat und welche sich der ÖRR anmaßt, einnehmen zu wollen.






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Bedrängter - mir raucht der Kopf! Für mein Hirn ist der Aufbau Deines posts zu unklar. Zitate in Gänsefüsschen, einzelne "Begriffe" in Gänsefüsschen. und soviel Text...
ich fang mal mit einer Frage zum Ende Deines Textes an:

Wenn man also für die Zahlungsverweigerung Gewissensgründe anführt, sollte man sich mit dem Thema "Gewissen" auseinandersetzen, damit man versteht, was man selbst für eine Struktur des Handelns hat und welche sich der ÖRR anmaßt, einnehmen zu wollen.
Ist es jetzt eine Aufforderung an mich, mein Gewissen und Handlungsstruktur zu überprüfen (Ich bin über 50 und weiss, wo ich herkomme und wie meine Einstellungen sind.)
oder ist es ein Ratschlag an andere, die meinen, sich mit Gewissens- oder Religionsgründen das Nichtzahlen des Beitrags ertricksen zu können (ganz platt ausgedrückt), sich das nochmal zu überlegen?


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Bedrängter - mir raucht der Kopf! Für mein Hirn ist der Aufbau Deines posts zu unklar. Zitate in Gänsefüsschen, einzelne "Begriffe" in Gänsefüsschen. und soviel Text...
ich fang mal mit einer Frage zum Ende Deines Textes an:

Wenn man also für die Zahlungsverweigerung Gewissensgründe anführt, sollte man sich mit dem Thema "Gewissen" auseinandersetzen, damit man versteht, was man selbst für eine Struktur des Handelns hat und welche sich der ÖRR anmaßt, einnehmen zu wollen.
Ist es jetzt eine Aufforderung an mich, mein Gewissen und Handlungsstruktur zu überprüfen (Ich bin über 50 und weiss, wo ich herkomme und wie meine Einstellungen sind.)
oder ist es ein Ratschlag an andere, die meinen, sich mit Gewissens- oder Religionsgründen das Nichtzahlen des Beitrags ertricksen zu können (ganz platt ausgedrückt), sich das nochmal zu überlegen?

Nein, seppl, das ist nicht speziell an Dich gerichtet. Ich habe den Faden, den Du hingelegt hast, aufgenommen und weitergesponnen.

Die Integration Deines Fadens ist der Bezug, auf den mein Faden aufbaut.

Ich habe ihn als Anregung verstanden und mich inhaltlich mit Deiner Referenz auseinandergesetzt.

(Ich bin über 50 und weiss, wo ich herkomme und wie meine Einstellungen sind.)

Auch das geht manchmal im Alltag unter, weil jeder von irgendeiner Reizüberflutung erschlagen wird.

Bedrängter - mir raucht der Kopf! Für mein Hirn ist der Aufbau Deines posts zu unklar. Zitate in Gänsefüsschen, einzelne "Begriffe" in Gänsefüsschen. und soviel Text...
ich fang mal mit einer Frage zum Ende Deines Textes an:

Wenn man also für die Zahlungsverweigerung Gewissensgründe anführt, sollte man sich mit dem Thema "Gewissen" auseinandersetzen, damit man versteht, was man selbst für eine Struktur des Handelns hat und welche sich der ÖRR anmaßt, einnehmen zu wollen.

oder ist es ein Ratschlag an andere, die meinen, sich mit Gewissens- oder Religionsgründen das Nichtzahlen des Beitrags ertricksen zu können (ganz platt ausgedrückt), sich das nochmal zu überlegen?

Es geht auch nicht um "ertricksen", sondern um eine Auseinandersetzung mit dem Begriff "Gewissen". Diese Auseinandersetzung hat insofern Relevanz, als daß die Wehrpflicht immer weiter in die zeitliche Ferne rückt und damit aus dem kollektiven Bewusstsein verschwindet. Aufgrund des Afghanistan-Kriegs gibt es zwar Soldaten, die diesen Weg gehen, der aber deshalb keinen öffentlichen Widerhall findet, weil der Afghanistan-Krieg als solcher unpopulär ist und es deshalb psychische Widerstände gibt, sich inhaltlich mit ihm auseinanderzusetzen.

Die Auseinandersetzung mit dem Begriff "Gewissen" hat somit die Funktion, darüber nachzudenken, ob man es eventuell eben doch mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, den Rundfunkzwangsbeitrag zu zahlen kann.

Ich meine, Du hast diese Quelle ja zur Verfügung gestellt. Und ich finde sie höchst interessant, wie dort eine Art geistiger Wettkampf zwischen denen ausgefochten wird, die meinen es gäbe keine persönliches Gewissen und jenen, die sich nur ein "kollektives Gewissen" vorstellen können. Und was ich da gemacht habe, war eine Auseinandersetzung darzustellen und meinen Senf dazu abzugeben. Vielleicht können andere ja mit meinem Senf etwas anfangen. Aber offensichtlich ist er sehr scharf, da Dir der Kopf raucht. Da empfehle ich Brot, das dämpft die Schärfe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Mai 2013, 16:35 von Bedrängter«

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Wenn die innere Stimme, die letzte Instanz ueberzeugend befiehlt Widerstand zu leisten, dann wird der Gewissenskonflikt irgendwann zum Wahn, wenn er staendig ignoriert wird. Man kann als Mensch diesen Konflikt (vorausgesetzt er nimmt eine wichtige Stellung ein) nicht dauerhaft durch Verdraengung kompensieren. Und das im wesentlichen deshalb, weil wir als potentielle Einzelkaempfer unterwegs sind. Wie Heidegger sagt, entlastet das ''Man'' das Dasein. Konkret bedeutet das, wir brauchen um so mehr die Sicherheit der grossen Menge. Wenn es allg. ueblich wird der GEZ Widerstand zu leisten, dann freut sich unser Gewissen. Im uebrigen haben die Individuen in den Anstalten auch ein Gewissen. In der letzten Lebensminute wird es sie einholen und dann wird abgerechnet! :)

Mein Gewissen sagt: Kein Cent an die GEZ!


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Und das im wesentlichen deshalb, weil wir als potentielle Einzelkaempfer unterwegs sind. Wie Heidegger sagt, entlastet das ''Man'' das Dasein. Konkret bedeutet das, wir brauchen um so mehr die Sicherheit der grossen Menge.

Und diese Sicherheit bietet das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Die GEZ ist nicht umsonst gegen akademie.de gerichtlich vorgegangen. Die Legitimation der gerichtlich vorgetragenen Forderungen bezog die GEZ aus den gesetzlichen Grundlagen für den ÖRR. Die gesetzlichen Grundlagen des ÖRR wurden durch die Politik geschaffen. Und diese wiederum holte sich ihre Legitimation durch allgemeine Wahlen. Aufgrund dieses Kontextes ging dann die GEZ gegen akademie.de und andere Kritiker vor. Und ähnliches ist dann auch mit BAZengeld zu erwarten. Dies bedeutet wiederum, daß die gesetzlichen Grundlagen für den ÖRR "die Sicherheit der grossen Menge" schaffen. Die gesetzlichen Grundlagen für den ÖRR verursachen somit die Unsicherheit seiner Kritiker.

Wenn es allg. ueblich wird der GEZ Widerstand zu leisten, dann freut sich unser Gewissen.

Genau das ist die Aufgabe, den Kritikern "die Sicherheit der grossen Menge" zu ermöglichen. Und das macht man am besten, indem man nach Schwachstellen sucht.

Im uebrigen haben die Individuen in den Anstalten auch ein Gewissen.
Naja, zum einen ernähren sie sich von den Einnahmen, zum anderen haben wahrscheinlich diejenigen mit Gewissen keine Macht. Jedenfalls ist Hölzel ja wohl deswegen entlassen worden, weil er begann, ein Gewissen zu entwickeln.

In der letzten Lebensminute wird es sie einholen und dann wird abgerechnet! :)
Das findet aber isoliert von der diesseitigen Welt statt. Die diesseitige Welt ist von Beziehungsstrukturen zwischen Menschen geprägt, die zumeist unbewusst den Alltag bestimmen. D.h. genau diese Beziehungsstrukturen prägen ein "kollektives Gewissen". Diese Beziehungsstrukturen prägen die strukturelle Gewalt, der alle ausgeliefert sind. In diesem Rahmen bildete Monika Piel nur eine Funktionsträgerin der strukturellen Gewalt, die sie dann selbst krank gemacht hat.

Es wird also nicht nur in der letzten Lebensminute abgerechnet, sondern auch bereits vorher.

Mir ging es bei der Auseinandersetzung mit dem Thema "Gewissen" um die Frage, wieweit "Gruppendruck" in Form eines "kollektiven Gewissens" - also "Sicherheit der grossen Menge" - die "sittliche Instanz" des Individuums - das ja zu handeln hat - unterdrücken kann, bis das Individuum erdrosselt ist.

Ein Gruppendruck erzeugendes suggestiv entstandenes "kollektives Gewissens" kann einzelne Glieder innerhalb derart disziplinieren, das sie zerstört werden können. Die Menschheitsgeschichte ist regelrecht eine Geschichte der Unterdrückung, bei der "kollektive Gewissen" die "sittliche Instanz" von Individuen brachen.

Zur Verdeutlichung ein echt älterer Artikel (1970).
Vorab dazu: ich bin kein Zeuge Jehovas, (aber ja auch kein Nazi, obwohl ich gegen den Rundfunkbeitrag bin ;-))

http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm

Das beschreibt so das Verhältnis zwischen Gesetz und Gewissen, wie ich es verstehe. Die Teile die sich auf die Zeugen Jehovas beziehen kann man bei Nichtinteresse überspringen.


Das "Gewissen" ist somit aus einer "rationalen Überprüfung" ausgelagert. Es ist dem "Gewissen" nicht mit rationalen Argumenten beizukommen, um es quasi zu disziplinieren und in Grenzen zu verweisen. Vielmehr dient das "Gewissen" als "sittliche Instanz", die den Menschen bei seinem Handeln mit "Geboten unbedingten Sollens" einschränkt. Die "sittliche Instanz" strukturiert sich nach einer "objektiven Wertordnung", die trotz ihrer Subjektivität und Personengebundenheit zur Objektivität tendiert. Dies bedeutet, daß die Person "objektiv" in der Sittenstruktur seines Gewissens handelt.

Das Gewissen unterscheidet sich in dieser Weise von einer "sachlich-politischen Überzeugung". ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )



Aber auch das ist eine gute Nachricht: Die "sittliche Instanz" des Individuum mußte durch das "kollektive Gewissen" gebrochen werden, weil sie vorhanden ist. Der individuelle Widerstand entsteht ja erst durch Wahrnehmung einer Disharmonie mit dem eigenen Ordnungsschema. Es ist also nicht so, daß es nur ein "kollektives Gewissen" gibt. Vielmehr sind "kollektives Gewissen" und die "sittliche Instanz" des Indiduums im ständigen Austausch und Anpassung miteinander.

Wie Heidegger sagt, entlastet das ''Man'' das Dasein.

Das ist wohl wahr!

Aber es ist genauso wahr, daß das Dasein das "Man" formt.

Konkret heißt dies, den "Putsch" transparent darzustellen, so daß die Widersprüchlichkeit seiner behaupteten Legitimation deutlich wird


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An seppl
und alle die sich mit der Kriegsdienstverweigerung auskennen (Pardon, aber ich kenne mich, damit und wie es ablief, leider nicht aus):

Eine monatliche Zahlung für die ganze öffentl.-rechtl. Korruption des örR und das "demokratierettende" Musikantenstadl verweigere ich natürlich aus Gewissensgründen.

Aber 18,94 € einer Kita als zivile Demokratieabgabe (selbstverständlich jeden Monat persönlich) zukommen zu lassen, ja das kann ich gut mit meinem Gewissen vereinbaren.
Da ich seppls Idee für hoffnungsvoll halte:
Eine solche Verweigerung dem BetruServ. oder dem örR zuzusenden bringt vielleicht etwas?
Oder gibt es andere Stellen, die sich mit einer solche Verweigerung beschäftigen müssten (Gerichte, Staatsanwaltschaft oder andere ?).

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 22:32 von Bürger«

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Aber 18,94 € einer Kita als zivile Demokratieabgabe (selbstverständlich jeden Monat persönlich) zukommen zu lassen, ja das kann ich gut mit meinem Gewissen vereinbaren.
Da ich seppls Idee für hoffnungsvoll halte:
Eine solche Verweigerung dem BetruServ. oder dem örR zuzusenden bringt vielleicht etwas?
Oder gibt es andere Stellen, die sich mit einer solche Verweigerung beschäftigen müssten (Gerichte, Staatsanwaltschaft oder andere ?).

Schade, ich hatte mich gerade letze oder vorletzte Woche genau mit dieser Idee beschäftigt und habe über eine Ersatzzahlung recherchiert, weil mir nämlich auch sofort etwas eingefallen ist, wo ich das Geld hingeben könnte. Ich bin darauf gestoßen, dass es den betreffenden Institutionen definitiv gesetzlich untersagt ist, Angebote solcher Art zu machen, wohl um Mißbrauch zu verhindern, und/oder das Gleichheitsgebot zu beachten. Sie werden also auf Dein Angebot dann auch nicht eingehen (dürfen). Leider ist und war der link/ die Datei dazu sehr versteckt, ich finde ihn auf die Schnelle nicht mehr.

Das mit der Gewissensnot ist auch ein schwieriges Thema. Ich weiss, dass Du den Musikantenstadl als Symbol für unnütze, Gehör- und Augenkrebs erzeugende Geldverschwendung genommen hast. Das wird aber sicherlich in die Geschmacksnot- aber nicht in die Gewissensnotecke eingeordnet.

Die Gefahr die durch die neue Beitragsregelung entsteht, ist dass der ÖR ungestört noch mehr Einfluss auf die gesamte Medienlandschaft erhält. Theoretisch kann jeder andere Medienanbieter vom Markt gefegt werden, wenn man ihm nur seine lebenswichtigen Übertragungsrechte wegkauft (z.B. Fussballübertragung). Praktisch wird eine Meinungs- und Informationsmonopolstellung wie in totalitären Systemen erzeugt. Dieses Argument, verbunden mit persönlichen Negativerfahrungen (z.B. mit der DDR-Informationsgleichschaltung) kann als Gewissensgrund gelten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 22:32 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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seppl,

nein, die Datei über das Gleichheitsgebot musst Du nicht extra suchen. Das glaube ich Dir schon.

Im Gegensatz zur hiesigen Legislative, Exekutive und Judikative
halte ich Dich für vertrauenswürdig.

Ja, schade, mit der Kriegsdienstverweigerung hat es ja damals, nach langer Standhaftigkeit, auch geklappt. Aber wir können es ja im Auge behalten.
Alles, was heute übertragbar auf den Zwangsbeitrag-Widerstand ist, bin ich auch gewillt, zu übernehmen.


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Aber spür auf jeden Fall auch in Dich hinein und gleiche es mit den von außen angetragenen Argumenten ab. Dein Gewissen hat das, was Du mit Sicherheit weißt. Damit kannst Du alles mit Ruhe und Stärke angehen.
Siehe Inge Hannemann - Widerstand macht sie nur stärker.

Es ehrt mich, dass Du mich für vertrauenswürdig hältst. Ich hoffe, ich bin es auch.

In die Justiz habe ich eigentlich auch Vertrauen - den Bockmist bauen die Politiker mit ihren unausgegorenen Gesetzen, wo keiner mehr weiss, woran er sich halten soll.


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