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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: seppl am 03. März 2013, 00:31

Titel: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 03. März 2013, 00:31
Mitglied "Bürger" hat mir vorgeschlagen, dieses Thema zu eröffnen. Ich hoffe, Ihr könnt was damit anfangen.

In einem anderen Thread hatte ich erwähnt, in den 70er Jahren den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert zu haben. Ich habe erstmal nur eine gefühlsmäßige Verbindung zur Situation damals entwickelt. Es bestand Wehrpflicht, die nur nicht-juristisch umgangen werden konnte, mit Artikel 4 (konkret:Absatz 3). In der Praxis: eine Prüfungsverhandlung.

Ich gehöre zur 2. Generation Kriegsdienstverweigerer. Die Erste war gesellschaftlich geächtet und wurde kriminalisiert. Zu meiner Zeit gab es dann schon Beratungsstellen, die auf die übliche "Gewissensprüfung" vorbereiteten. Ich bin daher auch hier nicht so pessimistisch wie einige andere Forumsmitglieder. Die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerer war auch nicht mit einem Mal da, sie musste sich zäh in der Gesellschaft etablieren - und jetzt ist sie überhaupt kein Thema mehr in Deutschland. Meiner Meinung nach ist es sogar leichter, den Mißstand des Zwangsbeitrags abzuschaffen, da der Rückhalt in der Bevölkerung nicht sehr groß ist (bzw. eigentlich ist er den meisten egal). Ausserdem entstehen heute Gesetzestexte viel leichter und werden auch genauso leicht in der nächsten Wahlperiode umgeworfen als damals. (Stichwort Praxisgebühr)

Da das Gewissen nicht überprüfbar ist, mussten damals Eckdaten aus dem persönlichen Leben herhalten, um das Ganze zu untermauern. Mit allgemeinen Floskeln konnte man nicht überzeugen.

Ein zweiter Gedankenanstoß war bei Wikipedia die "Steuerverweigerung aus Gewissensgründen" (z.B. wenn man kein Militär unterstützen möchte). Dies in Deutschland NICHT möglich, es wird geahndet wie Steuerhinterziehung. Argument bei der Steuer ist , dass sie nicht zweckgebunden ist, man kann also nicht konkrete Geldflüsse durch Nichtzahlung beeinflussen. Der Rundfunkbeitrag hingegen ist 1. KEINE Steuer und 2. zweckgebunden.

Als unausgegorene, grobe Formulierung würde ich "eine Volks-Zwangsabgabe begrenzt auf einen bestimmten Teil meinungsbeeinflussender Medien" verweigern. Persönlich sehe ich die Gefahr einer einseitigen und angstmachenden Propaganda. Das duale System allein ist schon eine starke Verschiebung dorthin gewesen. Ertragen habe ich das durch die zumindest auf dem Papier gültige Freiwilligkeit durch die Geräteabhängigkeit der Gebühr. (Ich habe bis Ende 2012 Beiträge gezahlt) Ich bin noch sehr beeinflusst durch die Nachwirkungen und Erzählungen aus der Nazizeit in meiner Jugend, habe in der Schule gelernt, dass es keine neutrale oder "demokratische" Berichterstattung gibt und dass Demokratie daher nur von gleichgewichtiger Meinungsvielfalt lebt. Die Kontrolle darüber wird mit einer gesetzlich verpflichtenden Zwangsgebühr eindeutig ausgeschaltet.

Der gravierende Unterschied zu anderen Pflichtbeiträgen (z.B. Erschließungsbeitrag für Grundstücke) ist: Der Rundfunkbeitrag dient hauptsächlich zur Erzeugung immateriellen Gutes, das direkt auf den Geist wirkt und daher Menschen beeinflussen kann.

Eine Infrastrukturabgabe für das rein technische Rundfunknetz wäre etwas Materielles, würde dann aber auch alle daran angeschlossenen Sender und damit das Gleichgewicht der Meinungsvielfalt unterstützen.

Ein zweiter persönlicher Punkt ist: Ich bin Vermieter. Ich gerate mit einem Gesetz in Gewissenskonflikt, das Menschen in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis dazu zwingt, sich zu verpfeifen, wenn einer nicht so will, wie das Gesetz es vorschreibt. Stichwort: Blockwart (wieder Nazizeit). Dabei ist es unwichtig, ob ich dies in der Praxis ausführen müsste. Bei der Kriegsdienstverweigerung ging es ja auch nur um das theoretische Töten anderer Menschen. Die direkte Gefahr war nicht vorhanden.

Dies zu Anfang nur als Gedankeneinstieg. Es wäre zu verfeinern und kritisch zu bearbeiten.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Bürger am 03. März 2013, 00:46
@seppl
Vielen Dank für die schnelle Reaktion und Deinen interessanten Beitrag!

Interessant ist ja auch noch, dass später (nach Deiner Phase)
- Wehrersatzdienst eingeführt wurde, dennoch auch
- in den 90ern noch Totalverweigerung möglich war und es als "Krönung"
- mittlerweile nicht einmal mehr die Wehrpflicht gibt.

Diesen jahrzehnte dauernden Weg gilt es hier im Falle der Zwangsfinanzierung der "Erzeugung immateriellen Gutes, das direkt auf den Geist wirkt und daher Menschen beeinflussen kann" radikal abzukürzen, damit sich eben solche Strukturen gar nicht erst entwickeln oder gar etablieren können.

Daher finde dies auch eine sehr entscheidende Feststellung von Dir:
Der gravierende Unterschied zu anderen Pflichtbeiträgen (z.B. Erschließungsbeitrag für Grundstücke) ist:
Der Rundfunkbeitrag dient hauptsächlich zur Erzeugung immateriellen Gutes, das direkt auf den Geist wirkt und daher Menschen beeinflussen kann.

Danke nochmals + bis auf spätere Vertiefung!
Gruß
Bürger
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: obelix am 03. März 2013, 08:53
Hallo seppl, hallo Bürger.
Ich gehöre dann zur "dritten Generation" der Totalverweigerer.
Zweimal entging ich der ersten Musterung (die Körperliche Eignung) durch Umzug in ein anderes
Bundesland aber nur in "West Berlin" Lebend (bis 28) hätte mich für immer Befreit.
Mit 21 Jahren begann ich eine Lehre und hatte 3 Jahre Ruhe, aber sie trixten mich dadurch aus
das sie mich vor der Gesellenprüfung zwangen die erste Musterung zu machen. So war ich an
dieses "Kreiswehrersatzamt" gebunden und die Verboten mir ohne Erlaubnis wieder umzuziehen
was mit Fahnenflucht/desertieren gleichgesetzt wurde.
1984/1985 War alles durchprobiert was möglich war und in Büchern/Medien nachlesbar um T. 5
(untauglich) zu bekommen blieb "Plattfüße, Selbstmordgefährdet, Wehr-zersetzend (RAF Mitglied sein). Sie hatten jedes Schlupfloch geschlossen. Es gab sogar eine Extra gegründete
"Gay Kompanie" was bei den betreffenden sehr gut ankam denn sie wollten ja Akzeptiert sein...

6 Wochen vor der zweiten Musterung ( die Geistige Eignung ) Schrieb ich in etwa folgenden Brief
per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen General meines KWE Amt.

Ich möchte sehr gerne zur Bundeswehr und überlege, ob ich eventuell darüberhinaus zusätzlich mich Verpflichten lassen soll. Denn ihr Angebot kostenlos alle KFZ Führerscheine zu erwerben
erscheint mir sehr verlockend.
Aber zuvor muss ich sie bitten über die Waffen die sie mir zu Verfügung stellen die
volle Verantwortung für mich und andere zu übernehmen.

Begründung: Ich hatte noch nie eine Waffe oder ähnliches im Besitz oder meinen Händen und
bin nicht bereit dafür in irgendeiner weise Verantwortung zu übernehmen.

Ich bitte sie, mir innerhalb der üblichen Frist, mir das Schriftlich zu bestätigen.

Darauf wurde nie schriftlich geantwortet aber bei der zweiten Musterung, nachdem der erste
große Fragebogen ausgefüllt war, wurde ich herausgerufen und zum General gebracht.
Er Fragte gleich ob ich diesen Brief geschrieben habe und was ich damit erreichen wolle.
Ich wiederholte mein verlangen Sinngemäß in Worten und hatte ein tolles Beispiel aus der Presse
wo ein Soldat Plötzlich mit einem Panzer ein Auto nach dem anderen (Parkende) absichtlich
Platt gefahren hat...
Er meinte, auch Sanitäter müssen wenigstens die 3 Monatige Grundausbildung mit der Waffe
machen, da gibt es keine Ausnahmen.
Ich: Das Will ich auch tun wenn es mir Befohlen wird, aber ich will vorher schriftlich...
Ob ich bereit wäre mit einem Psychologen von hier darüber zu sprechen?
Ich: Natürlich, gerne, sie müssen sich ja auch Absichern.
Der Psychologe gab mir gleich einen Fragebogen mit 300 fragen die aber ähnlich oder nur anders gefragt waren so das es eher nur 100 waren. Wie zb. Zerdrücken sie gerne Fliegen oder haben sie öfter Magenschmerzen usw. ...
Nach insgesamt 3 std. das abschließende Gespräch mit dem Psychologen.
Warum ich keinen Zivildienst mache?
Ich: Der dauert 3 Monate länger, ich bekomme weniger Geld, ich will den Führerschein umsonst,
und Zivis werden Gebombt.

Nach (ungelogen!) zwei Wochen bekam ich meine ersehnte T.5 Ablehnung.

Es gibt immer einen Weg, aber auf einen solchen erfolg hätte noch nicht einmal ich geglaubt.  ;D

 
 



 
 
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 04. Mai 2013, 07:19
Zum offenen Brief an Frau Reim:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/ (http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/)

Dieser Briefverkehr ist sehr ausführlich. Jedoch fehlt ihm für die Verweigerung aus Gewissensgründen ein ausschlaggebender Punkt: Die persönliche Geschichte und Betroffenheit.

Auch wolfman hat in Seinem Beitrag

...
2) du kannst dich nicht mit "Gewissensgründen" rausreden, weil das nicht als Abmeldegrund so im Gesetz vorgesehen ist.
...


grundlegend falsche Wörter benutzt. Mit Gewissensgründen redet man sich nicht raus. Sie sind da als unumstößlicher Teil der Persönlichkeit.

Bei einer Ablehnung aus Gewissensgründen gibt es kein Zurück. Dies muss einem solchen Verweigerer klar sein und man muss dies auch den Personen deutlich machen, die es zu bewerten haben: Bitte erkennen Sie diese persönliche Sicht der Dinge an, da alles andere in Quälerei und unangemessener Strafe ausarten würde.

Das Schlimme bei Verhandlungen über Gewissensgründe ist, dass die Seite die das Gewissen zu prüfen hat, dies meist mit restriktiven Mitteln macht: Fangfragen, Erniedrigung, Geldbußen und Haft sind einige davon. Knickt man bei zu starker Belastung dadurch ein, ist es der "Beweis", dass es wohl doch nicht so ernst gemeint war. Allerdings bedeutet das auch im Umkehrschluss, dass ein Standhalten Beweis für die Ernsthaftigkeit des Anliegens ist.

Verweigerung aus Gewissensgründen begründet sich auf einem Weltbild, dass sich im Laufe des Lebens aus Erfahrungen gebildet hat. Dieses muss dargestellt werden. Man kann dann untergeordnet "Beweise" für die Verletzung dieser Einstellung bringen. Sie nützen jedoch überhaupt nichts, auch nicht in grosser Menge oder gut herausgearbeitet, wenn der direkte Zusammenhang mit dem eigenen Gewissen/ der eigenen Person fehlt.

Bei mir persönlich (Kriegsdienstverweigerung) war es damals noch der Nachhall des 2. Weltkriegs "NIE WIEDER KRIEG!"
Nun sehe ich mich, 30 Jahre später, in einer Situation in der ich "NIE WIEDER MASSENMANIPULATION DURCH ZWANGSFINANZIERUNG EINES VON OBEN ALS "POLITISCH KORREKT" ANGESEHENEN MEDIENAPPARATES" sagen muss.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Bedrängter am 04. Mai 2013, 09:42
Die Idee ist gut, kann aber nicht durch das Grundgesetz gerechtfertigt werden:

"Artikel 4


(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
http://dejure.org/gesetze/GG/4.html

Man könnte vielleicht versuchen, mittels Absatz 2 zu argumentieren, wenn man darlegen kann, daß mit Einführung des Rundfunkzwangsbeitrags eine neue Religion eingeführt wurde. Immerhin gibt es nichts dergleichen bisher im Rechtsgefüge der Bundesrepublik Deutschland.

Während die Kanalisation tatsächlich durch jeden Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung genutzt wird, ist dies beim Fernsehen NICHT der Fall. Also ganz das Gegenteil von dem, was behauptet wird.

Auch die 90 Prozent des von RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstätter eingeführten Arguments zur Rechtfertigung einer "Pauschale" ("Die Juristen meinen, das geht." (o.ä.)) zeigen ja, daß nicht jeder so etwas nutzt oder auch nutzen will.

Mit der "Pauschale" wird aber ein Zustand hergestellt, der keine Wahlfreiheit mehr beinhaltet. Eine "Überreligion" ist das, die nicht einmal den Austritt aus der Religionsgemeinschaft vorsieht.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 04. Mai 2013, 11:08
Zur Verdeutlichung ein echt älterer Artikel (1970).
Vorab dazu: ich bin kein Zeuge Jehovas, (aber ja auch kein Nazi, obwohl ich gegen den Rundfunkbeitrag bin ;-))

http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm (http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm)

Das beschreibt so das Verhältnis zwischen Gesetz und Gewissen, wie ich es verstehe. Die Teile die sich auf die Zeugen Jehovas beziehen kann man bei Nichtinteresse überspringen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Bedrängter am 04. Mai 2013, 13:44
Zur Verdeutlichung ein echt älterer Artikel (1970).
Vorab dazu: ich bin kein Zeuge Jehovas, (aber ja auch kein Nazi, obwohl ich gegen den Rundfunkbeitrag bin ;-))

http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm (http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm)

Das beschreibt so das Verhältnis zwischen Gesetz und Gewissen, wie ich es verstehe. Die Teile die sich auf die Zeugen Jehovas beziehen kann man bei Nichtinteresse überspringen.

"Hier vertritt Burski die Ansicht, daß der in der Rechtsprechung angenommene Vorbehalt der allgemeinen Gesetze weder Art. 136 WRV noch dem Demokratieprinzip zu entnehmen sei. " ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )
Ja, ja, da kommen die Praktiker ins Spiel und die "Literatur" kann dann mal wieder als Öffentlichkeitsarbeit dienen.

"Er widerspreche vielmehr der Grundrechtskonzeption des GG. " ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )
Damit widerspricht Burski der Rechtsprechung, die einen "Vorbehalt der allgemeinen Gesetze" vor der Grundrechtskonzeption des Grundgesetzes annimmt. Unklar ist, wen er mit "Rechtsprechung" meint, denn er beruft sich ja bei seinem Widerspruch hinsichtlich eines "Vorbehalts der allgemeinen Gesetze" vor der Grundrechtskonzeption des Grundgesetzes gerade auf die Rechtsprechung, wie im folgenden deutlich wird:

"Nach der Definition des Gewissens durch Rechtsprechung und Literatur sei es als verbindliche sittliche Instanz, die den Menschen mit "Geboten unbedingten Sollens" (66) konfrontiert, vielmehr der rationalen Überprüfung entzogen und seinem Charakter nach etwas ganz anderes als eine sachlich-politische Überzeugung." ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )

Offensichtlich handelt es sich bei letzterer "Rechtsprechung" um eine andere "Rechtsprechung", die einen "Vorbehalt der allgemeinen Gesetze" vor der Grundrechtskonzeption des Grundgesetzes annimmt.

Das "Gewissen" ist somit aus einer "rationalen Überprüfung" ausgelagert. Es ist dem "Gewissen" nicht mit rationalen Argumenten beizukommen, um es quasi zu disziplinieren und in Grenzen zu verweisen. Vielmehr dient das "Gewissen" als "sittliche Instanz", die den Menschen bei seinem Handeln mit "Geboten unbedingten Sollens" einschränkt. Die "sittliche Instanz" strukturiert sich nach einer "objektiven Wertordnung", die trotz ihrer Subjektivität und Personengebundenheit zur Objektivität tendiert. Dies bedeutet, daß die Person "objektiv" in der Sittenstruktur seines Gewissens handelt.

Das Gewissen unterscheidet sich in dieser Weise von einer "sachlich-politischen Überzeugung". ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )

Deshalb stellt sich die Frage, inwiefern man aus "religiösen" Gründen einen Gewissenskonflikt mit dem ÖRR haben könnte. So wie andere Worte inflationiert für Umschreibungen bestimmter Zusammenhänge verwendet werden, wird auch der Begriff der "Religion" dafür instrumentalisiert. Es ist einfach, das unpragmatische Handeln von jemand mit "religiös" zu umschreiben, damit seine Sturheit in einer bestimmten Sache deutlich wird. Der Begriff der Sektiererei ist dann auch nicht weit weg. Manche nutzen auch den Begriff der "Religion" ganz offensiv, um sich eine Aura der Unnahbarkeit zu verschaffen. Das geht hin bis zur Konstruktion von Gedankengebäuden, um dieser "Religion" genügend Glaubwürdigkeit zu geben.

Nach Auffassung von Burski entsteht durch die Anwendung der "Gebote unbedingten Sollens" kein "anarchistisches Chaos", denn:

" 'Eine echte Gewissensentscheidung' tritt 'nur ganz selten mit einem Gesetz in Konflikt.'(?)" ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )

Eine "echte Gewissensentscheidung" ist somit eine Ausnahmesituation, die mit den "Gebote unbedingten Sollens" in Konflikt gerät.

Er begründet die Konfliktarmut mit dem Gesetz und die Objektivität von Ausnahmehandeln entsprechend:
"Das liegt daran, daß das Gewissen nicht jeder Eigensinn ist, sondern aus einer objektiven Wertordnung erwächst und deshalb trotz seiner Subjektivität und Personalgültigkeit zur Objektivierung tendiert. " ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )

Die objektive Wertordnung ist das entscheidende Kriterium für die Beurteilung einer Entscheidung als "echte Gewissensentscheidung".  Und Burski zeigt auch, warum eine "echte Gewissensentscheidung" sich von kriminellem Handeln unterscheidet:
"Der größte Teil der Gesetzesverstöße beruht gerade auf Gewissenlosigkeit, so daß der Schutz und die Stärkung des Gewissens die Kriminalität eher vermindern kann." ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )
Die

Gewissenlosigkeit



Bestrebungen der Objektivierung des Gewissens erteilt Burski eine Absage. Und er erklärt dies auch sehr logisch: "Das Gewissen kann nämlich "nicht vom Individuum trennen und durch Verknüpfung mit einer abstrakt-objektiven Gerechtigkeit in ein allgemeingültiges Einheitsgewissen umwandeln". Genau dies versucht der ÖRR gerade mit Hilfe des Rundfunkstaatsvertrags

durchzusetzen
.

Burski weiter: "Zudem sei auch die Feststellung dieses Einheitsgewissens menschlichem Irrtum unterlegen. Sie könne daher vor subjektiven Verirrungen nicht schützen, sondern führe zur Gefahr eines staatlichen Gewissensmonopols." ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htmn )

Es ist also völlig unklar, wie innerhalb des ÖRR ein solches "Gewissensmonopol" (Political Correctness) entwickelt wird. Es ist völlig intransparent, wer für welche Entscheidungen steht. Als Laie bekommt man mehr oder weniger mit, daß die Funktion des sogenannten "Programmdirektors" eine einflussreiche Position innerhalb der Hierarchie des ÖRR abbildet. Wie die Entscheidungsprozesse zum "Programmdirektor" verlaufen, ist völlig unbekannt. Dies ist insofern von Bedeutung, als daraus natürlich auch wirtschaftliche Entscheidungen fließen. Aber in Hinblick auf die Funktion als Wächter von "Political Correctness" läßt sich feststellen, daß es lediglich postdemokratische Stellvertreterdebatten in der Öffentlichkeit gibt. Es werden also eher Werte über den ÖRR in das Gemeinwesen transportiert, ohne daß die Voraussetzung einer Allgemeingültigkeit durch eine allgemeine und nichtpostdemokratische Debatte geprüft wird. Der Entscheidungsprozess über die Allgemeingültigkeit von Werten ist hierarchisiert, woraus ja in der Umgangssprache der Begriff der "Demokratur" entstanden ist. "Demokratur" beschreibt den Umstand, daß die Mehrheitsherrschaft diktatorisch Entscheidungen umsetzt. Für Grundrechte ist in einer "Demokratur" kein Platz, denn die Wertvorstellungen unterliegen ja in einem solchen System gerade einem "Gewissensmonopol", wobei wir gelernt haben, daß die Entscheidungsprozesse über die Werthaltigkeit eines solchen "Gewissensmonopol" hierarchisiert sind, also eher autoritären als demokratischen Strukturen entsprechen. Das läßt sich beispielsweise daran erkennen, daß Monika Piel erkrankte, als der neue Rundfunkstaatsvertrag wirksam wurde. Der Druck auf die Spitze - also Monika Piel - war einfach zu groß geworden.

Man kann somit zusammenfassen: Der ÖRR ist kein "Offener Kanal", indem Werte frei zum Ausdruck kommen können und damit der Überprüfung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Auch läßt sich feststellen, daß "Political Correctness" - also quasi das "Gewissensmonopol" - vor "subjektiven Verirrungen" nicht schützen kann. Anpassungsprozesse sind keiner öffentlichen Kontrolle ausgesetzt und trotz des Identitätswirrwarr des ÖRR ist eine "öffentliche Kontrolle" nicht personifiziert, auch wenn innerhalb des ÖRR manche mutmaßlich meinen, sie wären die "öffentliche Kontrolle" in Person.

Gerade dieses "Gewissensmonopol", das als Legitimation für die totalitäre Ausformung des Rundfunkstaatsvertrags herhalten muß, zeigt, daß sich der ÖRR zur "Religion" aufgeschwungen hat. Wenn nämlich dem Individuum ein "individuelles Gewissen" abgesprochen wird, dann folgt daraus ja zwangsläufig, daß es ein "zentralisiertes Gewissen" geben würde. Eben den ÖRR. Er behauptet eine Staatsferne, in dem er als ÖRR über den Staat schwebt, der von oben (wieder Hierarchie) herab, dem Staat das Wertegerüst eintrichtert, nach dem er zu handeln hat. Wie anders kann man so etwas umschreiben als mit "Religion"?

Wenn also Nassim Taleb ("Der schwarze Schwan") Deutschland zur Zeit als wichtigste Land der Welt bezeichnet, dann stellt sich schon die Frage, was er an Deutschland als so besonders gegenüber anderen Ländern betrachtet.

Also aufgepasst, was man uns mit diesem Rundfunkstaatsvertrag antut. Er könnte als Vorbild für andere Länder dienen. Im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien, deren Zwangsabgaben einem sinnvollen Ziel zugeführt werden, die man zudem dadurch umgehen kann, das man sich den Strom abstellen läßt (da sonst zwangskontrahiert), ist der Rundfunkzwangsbeitrag von reinen machtpolitischen Überlegungen geprägt, die man als "Allgemeinwohl" verkauft. Und da sollte man keiner Partei trauen, da sie in den ÖRR-Gremien bei Neueinzug entsprechend Einfluß auf die Köpfe gewinnen. Somit ist das von Burski abgelehnte "Gewissensmonopol" die Hauptantriebsfeder der Entfaltung der "Rundfunkfreiheit". Es findet also durch den Rundfunkstaatsvertrag eine Umdeutung des Begriffs "Freiheit" hin zu einer "Freiheit des kollektiven Gewissensmonopols" statt, dem sich das Individuum unterzuordnen hat und damit auch dessen Freiheiten.

Das steht so nicht im Rundfunkstaatsvertrag, hat aber genau diesen Effekt.

Durch die "Kollektivierung" des "Gewissens" wird die Entfaltung der "Rundfunkfreiheit" strukturiert.

In der Diskussion um das "Gewissen" wird deutlich, was auf dem Spiel steht:
"Gegen die Zurückdrängung des Gewissens in den inneren Kernbereich der Person durch Scholler führt Burski an, daß es dem Gewissen gerade um die Verwirklichung nach außen als Freiheit sittlichen Handelns ginge und darum allein im forum internum nicht bestehen bleiben könne."
Indem eine Monopolisierung des "Gewissens" stattfindet, wird das persönliche Gewissen in einen "inneren Kernbereich" konzentriert, das zur Privatsache verkommt. Da aber das Gewissen als Grundlage "sittlichen Handelns" dient, kann es nicht zur Privatsache werden. Ohne persönliches Gewissen ist kein "sittliches Handeln" möglich, da das "Handeln" ständig in Konflikt mit einem "Gewissensmonopol" kommt. Das "Gewissensmonopol" dient dem Zweck, menschliche Makel zu kreieren, die dann im Alltag ausgebeutet werden können. (Vgl. hierzu: Der menschliche Makel von Philipp Roth, http://www.dieterwunderlich.de/Roth_makel.htm ) Dies unterscheidet eine Demokratur von einer Demokratie, die eine flexible Mehrheitsherrschaft abbildet. Grundlage einer flexiblen Mehrheitsbildung sind die persönlichen Grundrechte, die dezentral Grundlagen "sittlichen Handelns" möglich machen. Ein "Gewissensmonopol" zentralisiert eine solche Grundlagenbildung. Je nachdem welche politischen Ziele die jeweiligen Spitzen dieser Herrschaftsformen verfolgen, kommt das eine oder das andere zum Zuge.
Mit dem Rundfunkstaatsvertrag soll zumindest ein Potential für eine Struktur eines zentralisierten "Gewissens" gelegt werden. Deshalb muß man so genau auf den Begriff der "Rundfunkfreiheit" schauen, damit dem Abwehrberechtigten kein Schneeballsystem vor die Nase gesetzt wird.
Letztlich geht es eben auch um die Stabilität der gesellschaftlichen Gesamtstruktur, dessen Personifizierung der ÖRR glaubt zu sein, weil sich diese Marktnische für die eigene Existenzberechtigung gerade anbietet und das System derzeit heftig unter Spannung steht.

Wenn man also für die Zahlungsverweigerung Gewissensgründe anführt, sollte man sich mit dem Thema "Gewissen" auseinandersetzen, damit man versteht, was man selbst für eine Struktur des Handelns hat und welche sich der ÖRR anmaßt, einnehmen zu wollen.




Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 04. Mai 2013, 14:40
Bedrängter - mir raucht der Kopf! Für mein Hirn ist der Aufbau Deines posts zu unklar. Zitate in Gänsefüsschen, einzelne "Begriffe" in Gänsefüsschen. und soviel Text...
ich fang mal mit einer Frage zum Ende Deines Textes an:

Wenn man also für die Zahlungsverweigerung Gewissensgründe anführt, sollte man sich mit dem Thema "Gewissen" auseinandersetzen, damit man versteht, was man selbst für eine Struktur des Handelns hat und welche sich der ÖRR anmaßt, einnehmen zu wollen.
Ist es jetzt eine Aufforderung an mich, mein Gewissen und Handlungsstruktur zu überprüfen (Ich bin über 50 und weiss, wo ich herkomme und wie meine Einstellungen sind.)
oder ist es ein Ratschlag an andere, die meinen, sich mit Gewissens- oder Religionsgründen das Nichtzahlen des Beitrags ertricksen zu können (ganz platt ausgedrückt), sich das nochmal zu überlegen?
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Bedrängter am 04. Mai 2013, 15:35
Bedrängter - mir raucht der Kopf! Für mein Hirn ist der Aufbau Deines posts zu unklar. Zitate in Gänsefüsschen, einzelne "Begriffe" in Gänsefüsschen. und soviel Text...
ich fang mal mit einer Frage zum Ende Deines Textes an:

Wenn man also für die Zahlungsverweigerung Gewissensgründe anführt, sollte man sich mit dem Thema "Gewissen" auseinandersetzen, damit man versteht, was man selbst für eine Struktur des Handelns hat und welche sich der ÖRR anmaßt, einnehmen zu wollen.
Ist es jetzt eine Aufforderung an mich, mein Gewissen und Handlungsstruktur zu überprüfen (Ich bin über 50 und weiss, wo ich herkomme und wie meine Einstellungen sind.)
oder ist es ein Ratschlag an andere, die meinen, sich mit Gewissens- oder Religionsgründen das Nichtzahlen des Beitrags ertricksen zu können (ganz platt ausgedrückt), sich das nochmal zu überlegen?

Nein, seppl, das ist nicht speziell an Dich gerichtet. Ich habe den Faden, den Du hingelegt hast, aufgenommen und weitergesponnen.

Die Integration Deines Fadens ist der Bezug, auf den mein Faden aufbaut.

Ich habe ihn als Anregung verstanden und mich inhaltlich mit Deiner Referenz auseinandergesetzt.

(Ich bin über 50 und weiss, wo ich herkomme und wie meine Einstellungen sind.)

Auch das geht manchmal im Alltag unter, weil jeder von irgendeiner Reizüberflutung erschlagen wird.

Bedrängter - mir raucht der Kopf! Für mein Hirn ist der Aufbau Deines posts zu unklar. Zitate in Gänsefüsschen, einzelne "Begriffe" in Gänsefüsschen. und soviel Text...
ich fang mal mit einer Frage zum Ende Deines Textes an:

Wenn man also für die Zahlungsverweigerung Gewissensgründe anführt, sollte man sich mit dem Thema "Gewissen" auseinandersetzen, damit man versteht, was man selbst für eine Struktur des Handelns hat und welche sich der ÖRR anmaßt, einnehmen zu wollen.

oder ist es ein Ratschlag an andere, die meinen, sich mit Gewissens- oder Religionsgründen das Nichtzahlen des Beitrags ertricksen zu können (ganz platt ausgedrückt), sich das nochmal zu überlegen?

Es geht auch nicht um "ertricksen", sondern um eine Auseinandersetzung mit dem Begriff "Gewissen". Diese Auseinandersetzung hat insofern Relevanz, als daß die Wehrpflicht immer weiter in die zeitliche Ferne rückt und damit aus dem kollektiven Bewusstsein verschwindet. Aufgrund des Afghanistan-Kriegs gibt es zwar Soldaten, die diesen Weg gehen, der aber deshalb keinen öffentlichen Widerhall findet, weil der Afghanistan-Krieg als solcher unpopulär ist und es deshalb psychische Widerstände gibt, sich inhaltlich mit ihm auseinanderzusetzen.

Die Auseinandersetzung mit dem Begriff "Gewissen" hat somit die Funktion, darüber nachzudenken, ob man es eventuell eben doch mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, den Rundfunkzwangsbeitrag zu zahlen kann.

Ich meine, Du hast diese Quelle ja zur Verfügung gestellt. Und ich finde sie höchst interessant, wie dort eine Art geistiger Wettkampf zwischen denen ausgefochten wird, die meinen es gäbe keine persönliches Gewissen und jenen, die sich nur ein "kollektives Gewissen" vorstellen können. Und was ich da gemacht habe, war eine Auseinandersetzung darzustellen und meinen Senf dazu abzugeben. Vielleicht können andere ja mit meinem Senf etwas anfangen. Aber offensichtlich ist er sehr scharf, da Dir der Kopf raucht. Da empfehle ich Brot, das dämpft die Schärfe.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: zepa am 05. Mai 2013, 10:43
Wenn die innere Stimme, die letzte Instanz ueberzeugend befiehlt Widerstand zu leisten, dann wird der Gewissenskonflikt irgendwann zum Wahn, wenn er staendig ignoriert wird. Man kann als Mensch diesen Konflikt (vorausgesetzt er nimmt eine wichtige Stellung ein) nicht dauerhaft durch Verdraengung kompensieren. Und das im wesentlichen deshalb, weil wir als potentielle Einzelkaempfer unterwegs sind. Wie Heidegger sagt, entlastet das ''Man'' das Dasein. Konkret bedeutet das, wir brauchen um so mehr die Sicherheit der grossen Menge. Wenn es allg. ueblich wird der GEZ Widerstand zu leisten, dann freut sich unser Gewissen. Im uebrigen haben die Individuen in den Anstalten auch ein Gewissen. In der letzten Lebensminute wird es sie einholen und dann wird abgerechnet! :)

Mein Gewissen sagt: Kein Cent an die GEZ!
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Bedrängter am 06. Mai 2013, 01:15
Und das im wesentlichen deshalb, weil wir als potentielle Einzelkaempfer unterwegs sind. Wie Heidegger sagt, entlastet das ''Man'' das Dasein. Konkret bedeutet das, wir brauchen um so mehr die Sicherheit der grossen Menge.

Und diese Sicherheit bietet das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Die GEZ ist nicht umsonst gegen akademie.de gerichtlich vorgegangen. Die Legitimation der gerichtlich vorgetragenen Forderungen bezog die GEZ aus den gesetzlichen Grundlagen für den ÖRR. Die gesetzlichen Grundlagen des ÖRR wurden durch die Politik geschaffen. Und diese wiederum holte sich ihre Legitimation durch allgemeine Wahlen. Aufgrund dieses Kontextes ging dann die GEZ gegen akademie.de und andere Kritiker vor. Und ähnliches ist dann auch mit BAZengeld zu erwarten. Dies bedeutet wiederum, daß die gesetzlichen Grundlagen für den ÖRR "die Sicherheit der grossen Menge" schaffen. Die gesetzlichen Grundlagen für den ÖRR verursachen somit die Unsicherheit seiner Kritiker.

Wenn es allg. ueblich wird der GEZ Widerstand zu leisten, dann freut sich unser Gewissen.

Genau das ist die Aufgabe, den Kritikern "die Sicherheit der grossen Menge" zu ermöglichen. Und das macht man am besten, indem man nach Schwachstellen sucht.

Im uebrigen haben die Individuen in den Anstalten auch ein Gewissen.
Naja, zum einen ernähren sie sich von den Einnahmen, zum anderen haben wahrscheinlich diejenigen mit Gewissen keine Macht. Jedenfalls ist Hölzel ja wohl deswegen entlassen worden, weil er begann, ein Gewissen zu entwickeln.

In der letzten Lebensminute wird es sie einholen und dann wird abgerechnet! :)
Das findet aber isoliert von der diesseitigen Welt statt. Die diesseitige Welt ist von Beziehungsstrukturen zwischen Menschen geprägt, die zumeist unbewusst den Alltag bestimmen. D.h. genau diese Beziehungsstrukturen prägen ein "kollektives Gewissen". Diese Beziehungsstrukturen prägen die strukturelle Gewalt, der alle ausgeliefert sind. In diesem Rahmen bildete Monika Piel nur eine Funktionsträgerin der strukturellen Gewalt, die sie dann selbst krank gemacht hat.

Es wird also nicht nur in der letzten Lebensminute abgerechnet, sondern auch bereits vorher.

Mir ging es bei der Auseinandersetzung mit dem Thema "Gewissen" um die Frage, wieweit "Gruppendruck" in Form eines "kollektiven Gewissens" - also "Sicherheit der grossen Menge" - die "sittliche Instanz" des Individuums - das ja zu handeln hat - unterdrücken kann, bis das Individuum erdrosselt ist.

Ein Gruppendruck erzeugendes suggestiv entstandenes "kollektives Gewissens" kann einzelne Glieder innerhalb derart disziplinieren, das sie zerstört werden können. Die Menschheitsgeschichte ist regelrecht eine Geschichte der Unterdrückung, bei der "kollektive Gewissen" die "sittliche Instanz" von Individuen brachen.

Zur Verdeutlichung ein echt älterer Artikel (1970).
Vorab dazu: ich bin kein Zeuge Jehovas, (aber ja auch kein Nazi, obwohl ich gegen den Rundfunkbeitrag bin ;-))

http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm (http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm)

Das beschreibt so das Verhältnis zwischen Gesetz und Gewissen, wie ich es verstehe. Die Teile die sich auf die Zeugen Jehovas beziehen kann man bei Nichtinteresse überspringen.


Das "Gewissen" ist somit aus einer "rationalen Überprüfung" ausgelagert. Es ist dem "Gewissen" nicht mit rationalen Argumenten beizukommen, um es quasi zu disziplinieren und in Grenzen zu verweisen. Vielmehr dient das "Gewissen" als "sittliche Instanz", die den Menschen bei seinem Handeln mit "Geboten unbedingten Sollens" einschränkt. Die "sittliche Instanz" strukturiert sich nach einer "objektiven Wertordnung", die trotz ihrer Subjektivität und Personengebundenheit zur Objektivität tendiert. Dies bedeutet, daß die Person "objektiv" in der Sittenstruktur seines Gewissens handelt.

Das Gewissen unterscheidet sich in dieser Weise von einer "sachlich-politischen Überzeugung". ( http://www.gewissensfreiheit.de/82_001.htm )



Aber auch das ist eine gute Nachricht: Die "sittliche Instanz" des Individuum mußte durch das "kollektive Gewissen" gebrochen werden, weil sie vorhanden ist. Der individuelle Widerstand entsteht ja erst durch Wahrnehmung einer Disharmonie mit dem eigenen Ordnungsschema. Es ist also nicht so, daß es nur ein "kollektives Gewissen" gibt. Vielmehr sind "kollektives Gewissen" und die "sittliche Instanz" des Indiduums im ständigen Austausch und Anpassung miteinander.

Wie Heidegger sagt, entlastet das ''Man'' das Dasein.

Das ist wohl wahr!

Aber es ist genauso wahr, daß das Dasein das "Man" formt.

Konkret heißt dies, den "Putsch" transparent darzustellen, so daß die Widersprüchlichkeit seiner behaupteten Legitimation deutlich wird
Titel: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Mai 2013, 16:08
An seppl
und alle die sich mit der Kriegsdienstverweigerung auskennen (Pardon, aber ich kenne mich, damit und wie es ablief, leider nicht aus):

Eine monatliche Zahlung für die ganze öffentl.-rechtl. Korruption des örR und das "demokratierettende" Musikantenstadl verweigere ich natürlich aus Gewissensgründen.

Aber 18,94 € einer Kita als zivile Demokratieabgabe (selbstverständlich jeden Monat persönlich) zukommen zu lassen, ja das kann ich gut mit meinem Gewissen vereinbaren.
Da ich seppls Idee für hoffnungsvoll halte:
Eine solche Verweigerung dem BetruServ. oder dem örR zuzusenden bringt vielleicht etwas?
Oder gibt es andere Stellen, die sich mit einer solche Verweigerung beschäftigen müssten (Gerichte, Staatsanwaltschaft oder andere ?).

Markus
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 07. Mai 2013, 17:39
Aber 18,94 € einer Kita als zivile Demokratieabgabe (selbstverständlich jeden Monat persönlich) zukommen zu lassen, ja das kann ich gut mit meinem Gewissen vereinbaren.
Da ich seppls Idee für hoffnungsvoll halte:
Eine solche Verweigerung dem BetruServ. oder dem örR zuzusenden bringt vielleicht etwas?
Oder gibt es andere Stellen, die sich mit einer solche Verweigerung beschäftigen müssten (Gerichte, Staatsanwaltschaft oder andere ?).

Schade, ich hatte mich gerade letze oder vorletzte Woche genau mit dieser Idee beschäftigt und habe über eine Ersatzzahlung recherchiert, weil mir nämlich auch sofort etwas eingefallen ist, wo ich das Geld hingeben könnte. Ich bin darauf gestoßen, dass es den betreffenden Institutionen definitiv gesetzlich untersagt ist, Angebote solcher Art zu machen, wohl um Mißbrauch zu verhindern, und/oder das Gleichheitsgebot zu beachten. Sie werden also auf Dein Angebot dann auch nicht eingehen (dürfen). Leider ist und war der link/ die Datei dazu sehr versteckt, ich finde ihn auf die Schnelle nicht mehr.

Das mit der Gewissensnot ist auch ein schwieriges Thema. Ich weiss, dass Du den Musikantenstadl als Symbol für unnütze, Gehör- und Augenkrebs erzeugende Geldverschwendung genommen hast. Das wird aber sicherlich in die Geschmacksnot- aber nicht in die Gewissensnotecke eingeordnet.

Die Gefahr die durch die neue Beitragsregelung entsteht, ist dass der ÖR ungestört noch mehr Einfluss auf die gesamte Medienlandschaft erhält. Theoretisch kann jeder andere Medienanbieter vom Markt gefegt werden, wenn man ihm nur seine lebenswichtigen Übertragungsrechte wegkauft (z.B. Fussballübertragung). Praktisch wird eine Meinungs- und Informationsmonopolstellung wie in totalitären Systemen erzeugt. Dieses Argument, verbunden mit persönlichen Negativerfahrungen (z.B. mit der DDR-Informationsgleichschaltung) kann als Gewissensgrund gelten.
Titel: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Mai 2013, 19:29
seppl,

nein, die Datei über das Gleichheitsgebot musst Du nicht extra suchen. Das glaube ich Dir schon.

Im Gegensatz zur hiesigen Legislative, Exekutive und Judikative
halte ich Dich für vertrauenswürdig.

Ja, schade, mit der Kriegsdienstverweigerung hat es ja damals, nach langer Standhaftigkeit, auch geklappt. Aber wir können es ja im Auge behalten.
Alles, was heute übertragbar auf den Zwangsbeitrag-Widerstand ist, bin ich auch gewillt, zu übernehmen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 07. Mai 2013, 20:03
Aber spür auf jeden Fall auch in Dich hinein und gleiche es mit den von außen angetragenen Argumenten ab. Dein Gewissen hat das, was Du mit Sicherheit weißt. Damit kannst Du alles mit Ruhe und Stärke angehen.
Siehe Inge Hannemann - Widerstand macht sie nur stärker.

Es ehrt mich, dass Du mich für vertrauenswürdig hältst. Ich hoffe, ich bin es auch.

In die Justiz habe ich eigentlich auch Vertrauen - den Bockmist bauen die Politiker mit ihren unausgegorenen Gesetzen, wo keiner mehr weiss, woran er sich halten soll.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Radio_Libertas am 08. Mai 2013, 20:41
Informativ hierzu auch dieser Blog:

http://helmutenz.wordpress.com/

Ich habe aus diesem Blog folgende einleitenden Sätze für meinen Härtefallantrag auf Anerkennung als "Fernsehverweigerer"  ;D aus Gewissensgründen genommen:

Zitat
Ich beantrage hiermit die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen und Gewissensgründen. Ich folge darin der Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) :

»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Vermutlich werde ich in einem weiteren Schreiben meinen Antrag dann ergänzen und meinen Anerkennungsbescheid als Kriedsdienstverweigerer in Kopie beilegen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Mai 2013, 15:14
...Musikantenstadl als Symbol für unnütze, Gehör- und Augenkrebs erzeugende Geldverschwendung...

Durch das, was Du geschrieben hast, hatte ich gerade Andy Borg vor den Augen  :'(
Und er sang das:

„...Tralala Tralala -

Ohne Zuschauer; ungelogen
Kommn’ uns die Euros zugeflogen.

Denn in unsrer´ Stadlwelt,
da bringt der Zwang uns immer Geld.

Und wenns' Dein Geld nicht zu uns schafft,
dann kommst Du bald in Beugeha- haft.

Tralala, Tralala....“
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: unGEZahlt am 26. Juli 2013, 16:34
Die Anweisung des Bundesverfassungsgericht in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012) kann ja, wie bekannt, gut beim Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen verwendet werden.

Für Nichtreligiöse könnte diese Anweisung dann aber auch nützlich sein (?).

Radio_Libertas hatte mal dazu geschrieben (beim Thema Befreiungsantrag wg. religiöser Gründe):

...Andererseits lief ja damals die Argumentation beim Zivildienst genau so, dass niemand, nur weil er nicht religiös ist, gegenüber denen benachteiligt werden darf, die das Töten von Menschen aus religiösen Gründen ablehnen ("du sollst nicht töten"). Insofern gab es auch einen Zivildienst aus Gewissensgründen...

Beim Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen könnte somit argumentiert werden, dass Nichtreligiöse nach dem Gleichheitsprinzip wie religiöse Menschen behandelt werden müssten.

Rundfunkbeitragsbefreiung aufgrund religiöser Gründe (meine Religion verbietet es mir)

müsste also gleichgestellt sein - mit

Rundfunkbeitragsbefreiung aus Gewissensgründen (mein Gewissen verbietet es mir).

Das Gewissen dürfte gegenüber der Religiösität auch durch das Bundesverfassungsgericht nicht benachteiligt werden (?).
Wenn ich das richtig verstanden habe, hört sich das erstmal recht hoffnungsvoll an.

Markus
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Bürger am 26. Juli 2013, 17:03
Beim Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen könnte somit argumentiert werden, dass Nichtreligiöse nach dem Gleichheitsprinzip wie religiöse Menschen behandelt werden müssten.
Rundfunkbeitragsbefreiung aufgrund religiöser Gründe (meine Religion verbietet es mir)
müsste also gleichgestellt sein - mit
Rundfunkbeitragsbefreiung aus Gewissensgründen (mein Gewissen verbietet es mir).
Das Gewissen dürfte gegenüber der Religiösität auch durch das Bundesverfassungsgericht nicht benachteiligt werden (?).
Wenn ich das richtig verstanden habe, hört sich das erstmal recht hoffnungsvoll an.
Markus

Mag sein, dass Du das richtig verstanden hast.

Ich finde es aber gar nicht "hoffnungsvoll", dass man sich der "Zwangsrekrutierung" dann nur per Antrag entziehen könnte.

Es ist die Beweislastumkehr und die Schikane, die sicher nicht nur mir erheblich aufstoßen - und die düstere Vorzeichen sind.

Aus diesen Gründen lehne ich einen "Befreiungs-Modus" von einer *freiheitsbeschneidenden* Regelung grundlegend ab.

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: xrw am 26. Juli 2013, 17:30
Beim Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen könnte somit argumentiert werden, dass Nichtreligiöse nach dem Gleichheitsprinzip wie religiöse Menschen behandelt werden müssten.

Rundfunkbeitragsbefreiung aufgrund religiöser Gründe (meine Religion verbietet es mir)

müsste also gleichgestellt sein - mit

Rundfunkbeitragsbefreiung aus Gewissensgründen (mein Gewissen verbietet es mir).

Ja, aber was die als "Gewissen" bezeichnen, deckt sich nicht mit dem, was ein normaler Mensch als Gewissen bezeichnet. Bei der Kriegsdienstverweigerung ist man früher auch durchgefallen, wenn man mit normalen Gewissensgründen argumentiert hat (das waren für die "politische Gründe"). Was die als "Gewissensnöte" bezeichnen, ist im Wesentlichen ein psychischer oder geistiger Defekt, der u.A. aus Religiosität resultieren kann, und wo man meint, die Betroffenen schützen zu müssen.

Beim Rundfunkbeitrag wird es sicher schwer, eine entsprechende Schutzbedürftigkeit zu konstruieren (zumal die nirgends so verankert ist). Effektiv müsste man ihnen glaubhaft machen, dass man sich lieber umbringt als den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ich glaub auch nicht, dass wer mit religiösen Gründen durchkommt. Grundsätzlich war das auch bei der Kriegsdienstverweigerung für sich allein kein Grund. Zeugen Jehovas haben sie da regelmäßig eingelocht, obwohl die zweifellos religiöse Gründe haben (aber sie haben sie auch meistens relativ schnell wieder rausgelassen, wenn sie sich erstmal als hart genug erwiesen haben).
Titel: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: unGEZahlt am 27. Juli 2013, 00:06
Ich glaub auch nicht, dass wer mit religiösen Gründen durchkommt.

Das Bundesverfassungsgericht scheint ja zu glauben, dass es möglich ist.
(Zitat 1 BvR 2550/12: "...Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann..."

Es gibt einige im Forum, die einen Antrag mit religiösen Gründen schon gestellt haben.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5291.0.html

Je nach Konfession: Beten oder hoffen wir, dass wirklich bald einer damit durchkommt.

Markus
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: xrw am 27. Juli 2013, 04:13
Ich glaub auch nicht, dass wer mit religiösen Gründen durchkommt.

Das Bundesverfassungsgericht scheint ja zu glauben, dass es möglich ist.

Sie sagen eigentlich nur, dass es einen Rechtsweg gibt. Ob es auf dem reale Erfolgschancen gibt, ist eine andere Frage. Dass Ablehnung von Rundfunkkonsum aus zweifelsfrei religiösen Gründen vorkommt, ist klar (etwa bei den Amischen), aber das begründet ja kein Problem mit einer Zahlungspflicht. Wenn wer damit durchkommt, dürfte das nutzungsunabhängige Beitragsmodell ohnehin tot sein. Ansonsten könnte man jede Steuer aus religiösen Gründen verweigern, und das Fass wird auch das Bundsverfassungsgericht nicht aufmachen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 27. Juli 2013, 10:38
Wenn wer damit durchkommt, dürfte das nutzungsunabhängige Beitragsmodell ohnehin tot sein. Ansonsten könnte man jede Steuer aus religiösen Gründen verweigern, und das Fass wird auch das Bundsverfassungsgericht nicht aufmachen.

Nein, Steuern können aus religiösen oder Gewissensgründen nicht verweigert werden. Dies wurde früher schon probiert, und zwar im Zusammenhang mit der Finanzierung der Bundeswehr aus Steuermitteln. Das ablehnende Urteil wies damals darauf hin, dass Steuern nicht direkt einem Bereich zugeordnet werden können, d.h. nicht eindeutig für Finanzierung von Waffen eingesetzt werden. Die Zuordnung ist beim Rundfunkbeitrag dagegen mehr als eindeutig und dadurch auch eindeutig verweigerbar.

Da ich den Thread eröffnet hatte und nun merke, dass hier mehr darüber geschrieben wird, wie die GEZ-Seite wohl über eine solche Verweigerung urteilen wird als dass über wirkliche, konkrete Gewissensgründe jedes einzelnen gesprochen wird, muss ich dazu sagen, dass bei einer Entscheidung aus Gewissensgründen die "Meinung" der "Gegenpartei" völlig irrelevant ist. Man muss sich auch nicht umbringen, um die Wahrhaftigkeit des Gewissens zu beweisen. Es geht darum, die Bedeutung dieser strikten Ablehnung im eigenen Lebensweg darzustellen. Strafandrohungen und -ausführungen die mit der Verweigerung verbunden sein können, sind eher (wenn man nicht vorher unter dem Druck einknickt) Beweise für die Ernsthaftigkeit des Anliegens.

Ich habe den Kriegsdienst damals verweigert, weil der Satz "Nie wieder Krieg" in den Zeiten meiner Erziehung in Schule und Elternhaus noch sehr deutlich nachhallte.

Den Rundfunkbeitrag verweigere ich aus dem Grunde, das dem Unglück, dass über uns mit dem Naziregime hereinbrach, eine einseitige Propaganda zur Seite stand, die eben auch, als gut und wichtig angepriesen, mit den Jahren zu einem Monster heranwuchs, und alle anderen Meinungen verdrängte. Mit dem Paradigmenwechsel zu einem Haushaltsbeitrag ist die "Freiwilligkeit" der Gebührenzahlung (Wer schaut, zahlt) endgültig zum Zwang und daher nur über die Regierung, bzw. deren Gesetze regelbar geworden. Im Prinzip läuft es meiner Ansicht nach also wie damals.

Der §9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, nach dem ein Vermieter dem BS Auskunft über die Mieter geben muss und der für mich einer "Blockwartregelung" gleichkommt, ist ein Indiz dafür. Ich bin Vermieter und eben persönlich davon betroffen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: xrw am 27. Juli 2013, 14:39
Da ich den Thread eröffnet hatte und nun merke, dass hier mehr darüber geschrieben wird, wie die GEZ-Seite wohl über eine solche Verweigerung urteilen wird als dass über wirkliche, konkrete Gewissensgründe jedes einzelnen gesprochen wird

Sorry, dass ich hier etwas Pessimismus verbreitet hab. Ich hab mich eher auf diverse Aussagen vermutlich jüngerer Menschen bezogen, denen ein Gewissen in Form sehr strikter Wertgebundenheit eher fremd ist und das womöglich hauptsächlich als Mittel zum Zweck sehn.

Ich hab erst jetzt den Anfang des Threads und insbesondere dein Ausgangsposting (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg34927.html#msg34927) (das ich auch Anderen zur Lektüre empfehl) gelesen. Das ist schon eine fundierte Argumentation, die zumindest beim Bundesverfassungsgericht nicht völlig chancenlos ist. Wenn sich eine Landesrundfunkanstalt von sich aus drauf einlässt, würd mich das aber trotzdem ziemlich erstaunen.

Ich habe den Kriegsdienst damals verweigert, weil der Satz "Nie wieder Krieg" in den Zeiten meiner Erziehung in Schule und Elternhaus noch sehr deutlich nachhallte.

Das war schon eine gute Grundlage, aber allein damit wirst du bei der Gewissensprüfung wohl kaum durchgekommen sein. Für mich ist es relativ absurd, mich selbst als ziemlich einseitig determiniert zu betrachten. Was ich als mein Gewissen betrachte, speist sich aus einer Vielzahl von Quellen, deren Werte ich mit meinem Verstand nach Plausibilität sortiert und daraus meinen persönlichen Wertekanon gebildet hab. Dadurch ist mein Gewissen ziemlich rational geprägt. Sowas wird aber kaum anerkannt, obwohl es für jüngere, bewusst handelnde Leute der Normalfall ist.

Bei meiner Kriegsdienstverweigerung hab ich deshalb nicht mit meinem echten Gewissen argumentiert, sondern halt auch auf Basis vorgetäuschter Traumata aufgrund tradierter Kriegserfahrungen. (Zur Einordnung: Der wesentliche Teil meiner Sozialisation war zur Zeit der heißen Phase der Nachrüstung Anfang der 80er. Ich bin nach dem Stichtag geboren, hätte aber bei frühzeitigem Antrag auch noch eine mündliche Verhandlung haben können. Der Hauptteil meiner Prägung stammt aus katholisch-alternativem Milieu.)

Den Rundfunkbeitrag verweigere ich aus dem Grunde, das dem Unglück, dass über uns mit dem Naziregime hereinbrach, eine einseitige Propaganda zur Seite stand, die eben auch, als gut und wichtig angepriesen, mit den Jahren zu einem Monster heranwuchs, und alle anderen Meinungen verdrängte.

Vermutlich ist das die erfolgversprechendste Argumentation, aber ich seh das eigentlich eher anders. Durch die Doktrin der Staatsferne ist ein richtig einseitiger Zugriff schon relativ wirksam unterbunden. Aber die sogenannte Binnenpluralität ist selektiv. Die Staatsferne bedeutet gleichzeitig, dass es keine wirksame demokratische Kontrolle geben darf, und zudem ist die Eintrittsschwelle in den Kreis derer, die im Rundfunk Propaganda betreiben dürfen, sehr hoch (Umweltverbände haben es z.B. inzwischen bis in die Rundfunkräte geschafft, andere aber nicht, und wer bzw. was informell von den Journalisten propagiert wird, ist noch zufälliger (und zufälliger Pluralismus ist weder freiheitlich noch demokratisch)). Echter Pluralismus scheitert in dem Medium schon daran, dass zumindest die relevanten Hauptprogramme notwendigerweise strikt in einen seriellen Strom filtern müssen und damit zwangsläufig tendenziös sind.

Die politische Ausrichtung halt ich aber für das kleinere Problem. Wesentlich gewichtiger ist für mich, dass das Fernsehen lauter reine Konsumobjekte züchtet. Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist dabei zwar nicht direkt das Hauptproblem (obwohl es auch nicht nur an der expliziten Werbung festzumachen ist), aber allein die Propagierung des Fernsehens als für die Gesellschaft unverzichtbares Medium ist für mich ethisch unerträglich, sofern ich zur aktiven Mitwirkung gezwungen werd (was ja nun der Fall ist). Ich hab es lang für ihren Untergang gehalten, aber das Internet hat die akute Gefahr gemindert, solang es wenigstens ansatzweise frei bleibt. Ansonsten ist das Einzige, was mich zweifeln lässt, die Frage, ob die menschliche Gesellschaft überhaupt erhaltenswert ist, oder ob nicht vielmehr ihr Untergang zu fördern wär. Das würde aber meine Wertebasis so erschüttern, dass mein Gewissen diese Konsequenz momentan nicht hergibt.


In die Justiz habe ich eigentlich auch Vertrauen - den Bockmist bauen die Politiker mit ihren unausgegorenen Gesetzen, wo keiner mehr weiss, woran er sich halten soll.

Ich werd hier nicht den juristischen Weg gehn, nicht weil ich kein Vertrauen in die Justiz hätte, sondern weil die Justiz nicht dazu da ist, üble Gesetze zu korrigieren, solang sie politisch unstrittig sind. Die Justiz darf in einer Demokratie nicht über der Politik stehn. Das einzige zulässige Korrektiv gegenüber einer klaren parlamentarischen Mehrheit ist das Volk selbst (man kann sich allenfalls fragen, ob die Achtung einer Gewissensentscheidung nicht doch irgendwie von einer Mehrheit gewollt ist).

Für mich ist die Konsequenz der Missachtung essenzieller Minderheitsrechte schlicht der Wiederstand. Ich zahl einfach nicht ohne richtig viel Zwang. Wenn irgendwann ein Beitragsbescheid kommt (nächste Woche erwart ich erst den 3. Brief aus dem Melderegisterabgeich), werd ich vermutlich einen Wiederspruch in Kenntnis der Unzuständigkeit an den Petitionsausschuss des Landtags schicken, damit sie zumindest wissen, was sie tun.

Wahrscheinlich werd ich ihnen dabei auch die Zahlung von 23,97 €/Monat (1/3 Aufschlag wie beim Zivildienst) an eine sinnvolle Organisation als Option für eine zukünftige Gesetzesänderung anbieten. Der Haken daran ist bloß, dass sie nicht wissen können, ob ich das ohnehin tu und deshalb im Saldo kostenfrei rauskomm. Ansonsten wär das eine Lösung, mit der alle leben könnten (außer denen, die fundamental gegen derartigen staatlichen Zwang sind).
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: unGEZahlt am 27. Juli 2013, 16:44
Da ich den Thread eröffnet hatte und nun merke, dass hier mehr darüber geschrieben wird, wie die GEZ-Seite wohl über eine solche Verweigerung urteilen wird als dass über wirkliche, konkrete Gewissensgründe jedes einzelnen gesprochen wird, muss ich dazu sagen, dass bei einer Entscheidung aus Gewissensgründen die "Meinung" der "Gegenpartei" völlig irrelevant ist.

Hallo seppl,

ja, meine Gewissensgründe hatte ich in dem Thema leider noch nicht angegeben.
Das hole ich gerne nach. In Form eines Schreibens an Service B und Anstalt M, so wie ich es heute schreiben würde:

Zitat:
„...Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Härtefallantrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für mich als Wohnungsmieter.
Grund dafür ist, dass ich mein Gewissen (nach GG, I., Art. 4, Abs. 1) schützen will.

Meine Verweigerung der gesetzlich erzwungenen Rundfunkbeitragszahlung dient dazu, keine strafbaren Handlungen zu unterstützen.

Außer den stattgefundenen Korruptionsvorfällen beim öffentl.-rechtl.-Rundf. ( u. a. Herr Udo Foht, Frau Doris Heinze und Sender Kinderkanal) findet derzeit ein Weiterer beim Mitteldeutsch. Rundf. durch die „Sachsen-Anhalt-Heute“-Leitung und deren Sendungsplanungsredaktion im Landesfunkhaus Magdeb. statt.

Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bin ich nun gesetzlich zur finanziellen Beihilfe von Korruption gezwungen.
Aus diesem Grund musste ich vorsorglich eine entsprechende Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Sachs.-Anh. in Naumburg stellen und habe einen Beschuldigtenstatus Beihilfe zur Korruption. Die Ermittlungen des zuständigen Fachkommisseriats laufen.

Da ich mich von einem verfassungswidrigen Gesetz (15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nicht kriminalisieren lasse und mein gutes Gewissen behalten will,

bitte ich um Ihre Kenntnisnahme, dass ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen werde.

Hiermit bitte ich um Eingangsbestätigung des Schreibens und um umgehende Bearbeitung des Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

Markus...“
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 30. Juli 2013, 23:34
Jawoll, das ist mal eine knackige Antwort die man an diese ÖRR schicken kann. Ergänzt um einige Aspekte meines Gewissens ist das doch was, womit die sich Monatelang beschäftigen können, bevor ich vor dem Richter lande und dem das nochmal aufdröseln muß. Oder die brauchen hoffentlich so lange, bis die Politik ein neues Geschäftsmodel zum Zwangsbeitrag gefunden hat und kein Richter tätig werden muß. Denn eines ist sicher: die wollen unser Geld, und zwar regelmäßig, zukunftssicher und ohne Schlupflöcher für ÖRR-Verweigerer. Und die Gerichte sollen sicherlich garnicht bemüht werden. Bis zu Gesetzesänderungen, und vermutlich nicht länger, werden wir also um Zahlungen rumkommen mit solch schlagkräftigen Argumenten.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: 503 am 12. September 2013, 17:50
Zitat
Meine Verweigerung der gesetzlich erzwungenen Rundfunkbeitragszahlung dient dazu, keine strafbaren Handlungen zu unterstützen.
von "unGEZahlt"

gibt es rechtskräftige Beweise für die Verweigerung aus Gewissensgründen?

ich wollte sowas in Widerspruch schreiben -->
Zitat
Ich vertrete die Auffassung, dass die Maßnahme, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalten durch die Beiträge zu finanzieren, nicht beitragsfähig sei. Inanspruchnahmemöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in meinem Fall nicht gegeben. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der Belastete nutzen könnte ist nicht vorhanden, deswegen ist der Wohnungsinhaber rechtlich nicht zur Rundfunkbeitragszahlung verpflichtet. Das ist der zentrale Punkt des gesamten Beitragsrechts.

Die Gründe warum ich weder finanziell noch auf andere Weise
nicht die Möglichkeit eines Vorteils sehe:
(1) der Wohnungsinhaber(Vornahme, Name) lehnt aus religiöser Überzeugung Rundfunk ab.
(2) Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen.

Erläuterung meiner Gewissensgründe:
I) öffentlich-rechtliche Rundfunk strahlt keinen politisch unabhängigen Rundfunk aus.
II) öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gehen verschwenderisch mit Beitragseinnahmen um.

3)Aus Gründen (1) und (2) bin ich gegen die Anschaffung eines rundfunkfähigen Gerätes. Die Anschaffung eines rundfunkfähigen Gerätes würde mich zusätzlich finanziell belasten.

Ich brauche rechtskräftige Beweise für die Verweigerung aus Gewissensgründen.

"II) öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gehen verschwenderisch mit Beitragseinnahmen um." <-- das ist zu wenig und kann nicht als rechtskräftiges Beweis gelten.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: schildzilla am 12. September 2013, 18:20
Das Forum ist voll mit Beweisen.
Ganz aktuell die Bevorzugung der Lobby Parteien alias CDU, SPD usw, Diffamierung oder ignorieren der kleinen Parteien (Meinungsbildung = faktisch Meinungsmache), Manipulation von Berichten z.B über Syrien (z.B. Foltervideo über Irak von 2007, hochgeladen in Arabien, soll angeblich aktuelle Ereignisse in Syrien zeigen) und vieles mehr.
Kurz gesagt, ÖRR ist Meinungsmache, Kriegshetze, Propaganda usw.

Es gibt aber noch viel mehr Beweise.
Z.B. unterschreiben die ÖR Vorstände wohl ihre eigenen Staatsverträge selbst (siehe Kurt Beck - SPD).
Dieser ist ein Musterbeispiel:
2 ÖR Führungspositionen und gleichzeitig Bundespräsident (diese unterschreiben die Staatsverträge). Kurz: 3 Jobs gleichzeitig!
Dem Mann wurde sein 60. Geburtstag von ZDF bezahlt, zusätzlich neulich auch der 100. Geburtstag von SPD, die ja pleite ist.
Gleichzeitig ist er bekannt für seine aggressiven Äusserungen gegenüber Bürgern.
Einmal wurde er bei einem Interview mit ZDF von einem Bürger auf seine letzten Schandtaten angesprochen, Kurt Beck rastete aus und beschimpfte den Bürger unter anderem als dumm (soll schon mehrfach vorgekommen sein).
Das ganze wurde gefilmt, kam aber nie auf ZDF.
Stattdessen drehen die das Interview neu.
Ironischerweise ging es auf dem Event um Bürgerrechte.
Der beleidigte Bürger filmte übrigens mit und machte das Video publik, da ZDF es ja nicht für nötig hielt, ihren Vorstand des ZDF Verwaltungsrats zu enttarnen.

Politisch unabhängig?
Da gibt's noch mehr Beispiele!
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: unGEZahlt am 12. September 2013, 19:17
...gibt es rechtskräftige Beweise für die Verweigerung aus Gewissensgründen?...

Selbst versuche ich z. Zt. durch eine Selbstanzeige dem örR Straftaten nachzuweisen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5303.msg39895.html#msg39895 ).

Wir wissen ja, dass wir gezwungen werden sollen, Straftäter finanziell zu unterstützen
- Achtung, die Bilder sind nichts für schwache Mägen!
( z. Bsp. http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/heinze-emig-kiewel-und-co-die-skandale-der-oeffentlich-rechtlichen/7174206.html )

Für mich persönlich ist die ganze Kriminalität innerhalb des öffentl.-rechtl.-Rundf. der Gewissensgrund für meine Verweigerung, ja.
Logisch ist das klar. - Aber das juristisch unanfechtbar zu formulieren - naja ich hoffe, dass die Selbstanzeige da etwas bringt.



...öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gehen verschwenderisch mit Beitragseinnahmen um."

Da finde ich, ist die Verheimlichung des örR, wie die komplette Beitragsverwendung vonstatten geht
ja schon ein Indiz dafür, dass auch Straftaten mit verdeckt werden sollen.

Markus
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 12. September 2013, 20:24
Der B-Service hat vor Gericht Recht bekommen, dass es nicht auszuschliessen ist, das ein Urteil zugunsten von Klagenden bezüglich der Religionsfreiheit missbräuchlich verwendet werden kann, um Beiträge vorzuenthalten. Dann ist ja auch nicht auszuschliessen, das unsere Beiträge weiterhin durch Fernsehmitarbieter für Betrügereien verwendet werden. Als Schlussfolgerung stellen wir also besser mal die Zahlung ein, bevor noch schlimmeres passiert.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Helmut Enz am 13. September 2013, 07:56
Der B-Service hat vor Gericht Recht bekommen, dass es nicht auszuschliessen ist, das ein Urteil zugunsten von Klagenden bezüglich der Religionsfreiheit missbräuchlich verwendet werden kann, um Beiträge vorzuenthalten. ...

Wann? Vor welchem Gericht? Aktenzeichen?
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 13. September 2013, 08:39
Helmut, das hab ich auch schon verzweifelt gesucht, war hier im Forum zu lesen aber hab vergessen wann und wo   :-[ . Ist schon einige Tage oder Wochen her. War aber ein Link zum nachlesen, so richtig mit Urteil. Dachte, ich hab es mir gespeichert, war aber was anderes. Wollte ich auch gegen diese B-s verwenden.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 13. September 2013, 08:55
Ich habs gefunden, war dein eigener Threat:

Unter anderem wird darin die Möglichkeit einer Befreiung aus religiösen Gründen grundsätzlich abgestritten ganz im Gegensatz zur Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012):

“Eine Befreiung aus religiösen Gründen würde daher auch im Rahmen der Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufen und so zu einer unzulässigen Umgehung der gesetzlich geregelten Befreiungsvoraussetzungen führen.”
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Helmut Enz am 13. September 2013, 09:07
Roggi, vielen Dank für die schnelle Reaktion.

Da bin ich ja beruhigt.

Zur Klarstellung:

Das ist die Ansicht des Beitragsservice, die sie im ablehnenden Widerspruchsbescheid kundgetan haben.

Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass man so einen Antrag stellen müsste, wenn man aus religiösen Gründen befreit werden will vom Rundfunkbeitrag.

Es steht also Ansicht gegen Ansicht.

Klären lasse ich die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (8 K 2219/13).

Bin gespannt, wie das Gericht entscheiden wird.

Der Beitragsservice hofft vielleicht in der Sache Recht zu bekommen.
Aber noch hat kein Gericht in dieser Angelegenheit ein Urteil gesprochen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 13. September 2013, 09:17
Ja, das stammt noch aus der Zeit als ich anfing mich zu informieren, da hab ich den Unterschied noch nicht gekannt mit den ganzen Paragraphen, ob Gesetz oder Urteil. Deshalb auch das Falsche, was ich gespeichert habe. War das Urteil 1bvr2550_12.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Helmut Enz am 13. September 2013, 09:23
Ja, das stammt noch aus der Zeit als ich anfing mich zu informieren, da hab ich den Unterschied noch nicht gekannt mit den ganzen Paragraphen, ob Gesetz oder Urteil. Deshalb auch das Falsche, was ich gespeichert habe. War das Urteil 1bvr2550_12.

Gut, wenn man miteinander redet bzw. schreibt.

Hier nochmal der ganze Sachverhalt im Zusammenhang:

http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/ (http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/)
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 13. September 2013, 09:39
Aufgrund deiner Information habe ich mir folgendes überlegt, ist aber nun hinfällig, aber als Begründung gegen ein mögliches Urteil noch zu gebrauchen, ich habs schon aufbereitet:
Befreiung von der Beitragszahlung Aufgrund der Religionsfreiheit wird nicht im Vertrag geregelt, sondern es wird vor Gericht durch Gerichtsurteil abgelehnt, weil es "den Absichten des Gesetzgebers" zuwiderläuft. So wird verschleiert, dass der 15. Rundfunkbeitragstaatsvertrag Religionsfreiheit einschränkt, weil jeder Einzelne, der aus religiösen Gründen Rundfunk und Fernsehen ablehnt, dagegen Klagen muss. Es kommt nur deshalb nicht zum Aufschrei der religiösen Gemeinschaft, weil nur wenige Religiöse betroffen sind und dagegen klagen. Diese Wenigen müssen dann trotzdem zahlen, ihr Recht wird mit Füssen getreten weil dann erst in einem Gerichtsurteil mitgeteilt wird, das es "den Absichten des Gesetzgebers" zuwiderläuft. Es gehört in so einem Gesetz festgeschrieben, ob religiöse Gründe ausgenommen sind oder nicht, und wenn es dann Widerstand aus der Bevölkerung gibt, sollte die Rechtsprechung sich auf Seiten des Grungesetzes stellen und nicht im Sinne dieser dubiosen Absichten. Dieses Vorgehen ist zutiefst sittenwidrig, weil es die Gewaltenteilung unterlaufen kann: das Gesetz in Form von Landesregierungen als Exekutive verschleiert die Aberkennung der Religionsfreiheit, die Judikative spricht Recht aufgrund von nicht erkennbaren, verschleierten Absichten des Gesetzgebers, obwohl die Religionsfreiheit laut Grundgesetz gewährleistet ist, die Legislative ist aussen vor. So wird das Grundgesetz umgangen. Als Begründung wird der finanzielle Nachteil für diese Konzerne angeführt, der sich ergibt, wenn dann jeder dieses Recht in Anspruch nehmen würde. Besonders bedenklich ist, dass nicht auszuschliessen ist, dass diese Konzerne in weiten Teilen die Meinung in Deutschland mitbestimmen und lenken können. Auch ist es eine Tatsache, dass Politiker und diese Konzerne nicht in einem zu 100% unabhängigen Verhältnis zueinander stehen. Im schlimmsten Fall ist damit der gesamten Bevölkerung das Recht der Religionsfreiheit genommen worden, zugunsten von diesen Fernsehsendern.

Muss man mal anbringen, hilft vieleicht
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Helmut Enz am 13. September 2013, 09:53
Aufgrund deiner Information habe ich mir folgendes überlegt, ist aber nun hinfällig, aber als Begründung gegen ein mögliches Urteil noch zu gebrauchen, ich habs schon aufbereitet:....
.......

Danke, Roggi.
Da sind gute Fromulierungen dabei, die ich mir mal zwischengespeichert habe.

Zitat
Im schlimmsten Fall ist damit der gesammten Bevölkerung das Recht der Religionsfreiheit genommen worden, zugunsten von diesen Fernsehsendern.

Muss man mal anbringen, hilft vieleicht

Es ist die neue Staatsreligion des Zwangsfinanzierten Deutschen Fernsehens.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 13. September 2013, 10:06
Wird sicherlich nicht einfach gegen so einen verfilzten Sumpf zu klagen und zu gewinnen, aber ich glaube, die Beweislast gegen den B-Service und deren Gesetze sind erdrückend. Die Gier einiger Politiker ist ja unübersehbar. Leider haben dieselben dann auch noch Vitamin B an wichtigen Stellen. Und trotzdem sind die Grundgesetze nicht so einfach zu umgehen wie diese Herren das gerne hätten. Ich glaube, die kämpfen nicht für unsere Gerechtigkeit, sondern für ihren eigenen Machterhalt mit den Vorteilen einer guten Versorgung nach der Politikerkarriere.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: zwanglos am 19. Februar 2015, 15:02
Person A ist bei ihrer Recherche auf 2 Urteile gestoßen, die den Vorrang des Grundrechtes auf Gewissensfreiheit hervorkehren:

1.)  Bundesverfassungsgericht
Beschluß v. 11.4.1972
Az: 2 BvR 75/71

Das Gericht spricht in dieser Entscheidung häufig von Glaubensfreiheit, gelegentlich auch von Glaubens- und Gewissensfreiheit. Im folgenden wird nur der Begriff Gewissensfreiheit verwendet.

Die Gewissensfreiheit gewährleistet dem Einzelnen einen Rechtsraum, in dem er sich die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht. Hierzu gehört nicht nur die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an seinen gewissensmäßigen Überzeugungen auszurichten und nach diesen Überzeugungen zu handeln. Auf die zahlenmäßige Stärke oder soziale Relevanz einer bestimmten Glaubensüberzeugung kommt es dabei nicht an. Als spezifischer Ausdruck der in Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde schützt Art. 4 Abs. 1 GG gerade auch die vereinzelt auftretende Glaubensüberzeugung. (S. 28)

Die enge Beziehung der Gewissensfreiheit zur Menschenwürde als dem obersten Wert im System der Grundrechte schließt es aus, Betätigungen und Verhaltensweisen, die aus einer bestimmten Gewissensüberzeugung oder Glaubenshaltung fließen, ohne weiteres den Sanktionen zu unterwerfen, die der Staat für solches Verhalten regelmäßig vorsieht. Kennzeichnend für einen Staat, der die Menschenwürde zum obersten Verfassungswert erklärt und der die Glaubens- und Gewissensfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt und unverwirkbar garantiert, ist vielmehr, daß er auch Außenseitern und Sektierern die ungestörte Entfaltung der Persönlichkeit gemäß ihren subjektiven Gewissensüberzeugungen gestattet, solange sie nicht in Widerspruch zu anderen Wertentscheidungen der Verfassung geraten und aus ihrem Verhalten deshalb fühlbare Beeinträchtigungen für das Gemeinwesen oder die Grundrechte erwachsen. (S. 29)

Sofern ein solcher Konflikt nicht ersichtlich ist, hat jeder, der durch eine ihm auferlegte staatliche Pflicht in einen Gewissenskonflikt gerät, das Recht, von dieser Pflicht befreit zu werden. Die Freistellung von der gesetzlichen Pflicht hebt die generelle Gültigkeit der pflichtbegründenden Norm nicht auf. Der Staat läßt in Vollziehung der Garantie des Grundrechts lediglich eine Ausnahme zu, um einen unausweichlichen, den Betroffenen in seiner geistig-sittlichen Existenz als autonome Persönlichkeit berührenden Konflikt zwischen staatlichem Gebot und Glaubensgebot zu lösen.

Zum konkreten Fall:
Die Strafprozeßordnung sieht vor, daß der Zeugeneid auch ohne Anrufung Gottes möglich ist. Damit hat der Gesetzgeber bereits zu erkennen gegeben, daß der Zeugeneid keinen religiösen Bezug mehr hat. Wer es unter Berufung auf die Bergpredigt gleichwohl mit seinem Gewissen für unvereinbar hält einen Zeugeneid zu leisten, weil auch dabei "geschworen" wird, hat einen Anspruch darauf, von dieser Pflicht freigestellt zu werden. Er darf wegen der Verweigerung des Eides auch nicht bestraft werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, eine Bekräftigungsformel bereitzustellen, die auch solche Menschen abgeben können, damit sie hinsichtlich der Strafandrohung im Falle der Falschaussage nicht besser gestellt werden wie solche, die einen Eid leisten.


2.)Urteil des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04;  http://lexetius.com/2005,1829
Im Falle eines deutschen Soldaten, der aus Gewissensgründen den Befehl verweigert hatte, entschied das Bundesverwaltungsgericht: „8. Hat ein Soldat eine von dem Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) geschützte Gewissensentscheidung getroffen, hat er Anspruch darauf, von der öffentlichen Gewalt nicht daran gehindert zu werden, sich gemäß den ihn bindenden und unbedingt verpflichtenden Geboten seines Gewissens zu verhalten.
a) Diesem Anspruch ist dadurch Rechnung zu tragen, dass ihm eine gewissen-schonende diskriminierungsfreie Handlungsalternative bereitgestellt wird, um einen ihn in seiner geistigsittlichen Existenz als autonome Persönlichkeit treffenden Konflikt zwischen hoheitlichem Gebot und Gewissensgebot zu lösen.“

Lässt sich doch auch auf unsere Fälle übertragen. Keiner muss sich zwingen lassen gegen sein Gewissen ein Programm zu finanzieren, dass er für schädlich hält.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Carina am 19. Februar 2015, 17:02
Lässt sich doch auch auf unsere Fälle übertragen. Keiner muss sich zwingen lassen gegen sein Gewissen ein Programm zu finanzieren, dass er für schädlich hält.
Zunächst mal darf er nicht gezwungen werden, fern zu sehen. Das wird auch keiner und damit ist der Punkt eigentlich abgehakt.
Was die Finanzierung betrifft, so kann ich mir vorstellen, daß es keine individuelle Angelegenheit ist. Das Problem ist eher: Ein Leben ohne TV-Konsum hat in unserer Gesellschaft offensichtlich keinen Stellenwert. Glaubt man dem ÖRR, dann geht das Abendland ohne die Sendervielfalt unter, weil ARD ZDF und Co "demokratieerhaltend" sind, oder sowas in der Art. Würden wir aufhören Fern zu sehen, dann versinken wir nach deren Auffassung im Chaos.
Mir ist im Grunde egal, für wie wichtig sich die LRAs selber halten, für mein Leben sind sie völlig unwichtig, weil ich sie nicht konsumiere! Bürger die glauben daß der ÖRR so wichtig ist, die glauben auch das TV wichtig ist. Aber genau das ist es nicht. Nina Hagen hat es schon in den 80ern richtig erkannt. TV ist ´ne Droge!
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Lefty am 19. Februar 2015, 21:29
TV ist ´ne Droge!
Man könnte auch sagen TV (besonders das öffentlich-rechtliche Fernsehen) ist eine Ersatzreligion, denn dort wird einem grünen Öko-Nihilismus gehuldigt.
Was die Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen angeht - hier ein Link zu den Unterlagen zu meiner "Verhandlung".
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: zwanglos am 20. Februar 2015, 14:27
Danke für die Zur-Verfügung-Stellung Deiner Dokumente, Lefty!

Ich sehe doch einen gewaltigen Unterschied zwischen der alten Gerätegebundenen Regelung und der neuen Wohnungsabgabe. Im Rahmen der alten Regelung konnte man sich bei Gewissensproblemen der Zahlung durch Entfernung der Empfangsgeräte aus der Wohnung entziehen. Im Rahmen der Wohnungsabgabe ist es nicht mehr möglich. Die Abzocke der Bürger wird hiermit zur Gewissensfreien Zone erklärt. Vor allem, wenn auch die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung aus Gewissensgründen verneint wird. Das kann nicht Verfassungskonform sein! Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht! Wir bestehen darauf, als solche behandelt zu werden!
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: zwanglos am 23. Februar 2015, 02:44
Da ja immer von Seiten der Zwangseintreiber argumentiert wird, dass unserem Grundrecht auf Gewissensfreiheit das Recht des ÖR Rundfunks auf Finanzierung entgegensteht, habe ich mal folgendes hypothetisches Szenario durchgerechnet:

Laut KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD und ZDF) wird die Wohnungsabgabe im Beitragszeitraum von 2013-2016 zu einem Einnahmenüberschuss von 1,5 Mrd. führen. Das wären im Durchschnitt 375 Mio pro Jahr. 

Der Beitragsservice beruft sich in seiner Typisierung auf die Tatsache, dass 96,4% der 37,6 Mio Haushalte einen Fernseher im Haushalt betreiben. Das heißt im Umkehrschluss, dass 3,6% der Haushalte (das wären ca 1,4 Mio Haushalte) keinen Fernseher besitzen.

Würde man das völlig unrealistische Worst-Case-Szenario annehmen, dass alle Haushalte, die auf einen Fernseher verzichten, einen Antrag auf Befreiung aus Gewissensgründen stellen würden und daraufhin befreit würden, würde das Mindereinnahmen von ca 291,8 Mio bringen (bei 215,76 jährlichem Zwangsbeitrag pro Haushalt).

Daraus ergibt sich wiederum, dass den Rundfunkanstalten immer noch ein Überschuss von über 83 Mio jährlich bleiben würde.

Es entbehrt daher jeder faktischen Grundlage, das Grundrecht auf Religions- und Gewissensfreiheit, mit dem Argument der Notwendigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verweigern.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Radio_Libertas am 23. Februar 2015, 14:20
Würde man das völlig unrealistische Worst-Case-Szenario annehmen, dass alle Haushalte, die auf einen Fernseher verzichten, einen Antrag auf Befreiung aus Gewissensgründen stellen würden und daraufhin befreit würden, würde das Mindereinnahmen von ca 291,8 Mio bringen (bei 215,76 jährlichem Zwangsbeitrag pro Haushalt).

Daraus ergibt sich wiederum, dass den Rundfunkanstalten immer noch ein Überschuss von über 83 Mio jährlich bleiben würde.

Es entbehrt daher jeder faktischen Grundlage, das Grundrecht auf Religions- und Gewissensfreiheit, mit dem Argument der Notwendigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verweigern.

Es gab von Anfang an kein wirklich gutes Argument für die Neuregelung. Mit der alten Gebühr hätte man noch Jahrzehnte auf relativ hohem Niveau weiterwurschteln können. Was waren die Gründe dafür, ein neues Beitragsmodell einzuführen?

Mit der neuen Regelung sollte alles einfacher werden und wie es sinngemäß in einer Ablehnungsbegründung einer meiner Petitionen heißt, die Unzufriedenheit in der Bevölkerung beseitigt werden. Haben die Verantwortlichen das wirklich geglaubt?
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 23. Februar 2015, 17:50
Es sollte die Ungleichbehandlung beseitigt werden, weil ja schwarzsehen möglich war, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jemand hatte geklagt, weil er benachteiligt wird gegenüber einem Schwarzseher.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: zwanglos am 23. Februar 2015, 18:27
Also wurde eine Ungleichbehandlung durch eine andere ersetzt.

Ach ja, die Kleinigkeit von 1,4 Mio Haushalten ohne Fernseher kann man ja wegtypisieren, genauso wie die Zweitwohnungsbesitzer, usw.

Wieso sich auch über Ungleichbehandlung graue Haare wachsen lassen, wenn es 1,5 Mrd in 4 Jahren bringt? Und zufriedene Bürger ...  :-)
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 23. Februar 2015, 20:25
Es sollte die Ungleichbehandlung beseitigt werden, weil ja schwarzsehen möglich war, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jemand hatte geklagt, weil er benachteiligt wird gegenüber einem Schwarzseher.
Ich habe recherchiert und folgendes gefunden, möglicherweise ist dieses Urteil der Grund für die Umstellung von Gebühr auf Beitrag:
http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/1269-AG-Bremen-Blumenthal-Az-42-C-4310-Hausverbot-fuer-die-GEZ.html
Ein Hausbesitzer in Bremen hat der GEZ Hausverbot erteilt und Recht bekommen.

Zitat von: Urteil 42 C 43/10 vom 23.08.2010
Vor allem aber wäre auch der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution gefährdet, wenn in Folge der Schaffung eines Präzedenzfalls jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten leerlaufen lassen könnte. Es würde auch dem in das Zivilrecht ausstrahlenden Rechtsgedanken des Art. 3 Abs. 1 GG zuwiderlaufen, wenn durch Zulassung gleichartiger Hausverbote denjenigen „in die Hände gespielt werde“, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebühr absichtlich und missbräuchlich nicht nachkommen wollen würden, und nunmehr redliche Gebührenzahler in erhöhtem Maße für „Schwarzseher und –hörer“ mitbezahlten müssten.

Aus diesem Grund wird auch die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht anerkannt, das Ergebnis wäre hier ähnlich:
Es würde auch dem in das Zivilrecht ausstrahlenden Rechtsgedanken des Art. 3 Abs. 1 GG Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG zuwiderlaufen, wenn durch Zulassung gleichartiger Hausverbote aus Gewissensgründen denjenigen „in die Hände gespielt werde“, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkgebührbeiträge absichtlich und missbräuchlich nicht nachkommen wollen würden, und nunmehr redliche BeitragsGebührenzahler in erhöhtem Maße für „Schwarzseher und –hörer“ mitbezahlten müssten.

Selbstverständlich ist die Gewissens- und Religionsfreiheit ein hohes Gut, aber unsere gewählten Volksvertreter tun sicherlich alles, um dieses Gut so teuer wie möglich zu verraten und zu verkaufen. Es wird für örR bestimmt nicht leicht, dieses Gut genauso zu kaufen wie den Datenschutz.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Kurt am 23. Februar 2015, 20:42
eventuell *off topic* ?
Roggi,

DAS fand ich in dem Urteil:

Den Klägern steht als Haus- und Grundstückseigentümern aus § 903 BGB das Recht zu, sich gegen jedwede Beeinträchtigung ihrer räumlich-gegenständlichen Sphäre zu wehren und Dritte von der Nutzung ihres Eigentums auszuschließen.

hmmm...weiss nicht so recht wie ich mich jetzt ausdrücken soll...aber (be-)"nutzt" nicht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/die LRA's meine Wohnung um Gebühren zu erheben !?

Versteht jemand meinen wirren Gedankengang und ist da eventuell etwas dran oder sehe ich schon GEZpenster ?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: vmp am 23. Februar 2015, 20:50
Es gab von Anfang an kein wirklich gutes Argument für die Neuregelung. Mit der alten Gebühr hätte man noch Jahrzehnte auf relativ hohem Niveau weiterwurschteln können. Was waren die Gründe dafür, ein neues Beitragsmodell einzuführen?
Der Grund war mehr oder weniger, dass irgendwie "neuartige" Empfangsgeräte (PC, Smartphone, Tablet) in irgendeiner Form zu berücksichtigen sind und das auf dieser Grundlage festgestellt wurde, dass eh jeder Haushalt unbedingt am öffentlich rechtlichen Rundfunk teilhaben könnte.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 23. Februar 2015, 21:23
Es gab von Anfang an kein wirklich gutes Argument für die Neuregelung. Mit der alten Gebühr hätte man noch Jahrzehnte auf relativ hohem Niveau weiterwurschteln können. Was waren die Gründe dafür, ein neues Beitragsmodell einzuführen?
Der Grund war mehr oder weniger, dass irgendwie "neuartige" Empfangsgeräte (PC, Smartphone, Tablet) in irgendeiner Form zu berücksichtigen sind und das auf dieser Grundlage festgestellt wurde, dass eh jeder Haushalt unbedingt am öffentlich rechtlichen Rundfunk teilhaben könnte.

Mit der Umstellung haben Sie ein letztes Ventil verschlossen, nämlich die Möglichkeit NEIN zu sagen. Das war ein Fehler, denn jetzt wird Ihnen das System irgendwann um die Ohren fliegen, das kann zwar dauern, aber diejenigen es das System durchschauen, werden immer mehr...
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 23. Februar 2015, 21:26
Der Grund war mehr oder weniger, dass irgendwie "neuartige" Empfangsgeräte (PC, Smartphone, Tablet) in irgendeiner Form zu berücksichtigen sind und das auf dieser Grundlage festgestellt wurde, dass eh jeder Haushalt unbedingt am öffentlich rechtlichen Rundfunk teilhaben könnte.
Nein, der Grund liegt wirklich in der Ungleichbehandlung. Das mit den PCs und Smartphones als neuartige Empfangsgeräte wurde nur für die Typisierung verwendet, um jeden dranzukriegen, also zur Profitmaximierung.

@Kurt
Das mit der Wohnung wurde schon von Gelddruckmaschine angedacht:
Argumente zum Weiterdenken 9
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10121.0.html in der Nummer 48.
Meiner Meinung nach wurde Radio/TV/PC/Smartphone durch "Wohnung als neuartiges Empfangsgerät" ersetzt. Die Wohnung ist nun das technische Gerät, an das sich die Beitragszahlung anknüpft.

@20MillionenEuroTäglich
Es war aus Sicht der örR kein Fehler, sondern goldene Zeiten haben für die begonnen. Die Mehreinnahmen sprechen für sich.

Aber nun bitte wieder zurück zum Thema...
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Unterstützer am 24. Februar 2015, 02:25
Aber nun bitte wieder zurück zum Thema...

Ja, ich habe den bisherigen Thread noch nicht vollständig gelesen, versuchs aber mal hiermit und hoffe, es ist keine Wiederholung:

Neulich fand ich im Mitteilungsblatt der Stadt, ich nenne sie mal "Musterdorf", folgende Mitteilung:

Übermittlung von Meldedaten
Die Meldebehörde der Stadt Musterdorf übermittelt nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis 31. März 2015 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 volljährig werden (Geburtsjahr 1997):
   1.   Familienname,
   2.   Vornamen,
   3.   gegenwärtige Anschrift
Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmangement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG gebeten, dies der Stadt Musterdorf bis <<Termin>> schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.
Hannes Mustermann                                                 www.Musterdorf.de
Bürgermeister


So weit, so gut.

Ich habe die oben genannte Meldebehörde seinerzeit in Bezug auf die drohende Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an den Beitragsservice zunächst schriftlich ersucht, dieses nicht zu tun. Der Wunsch wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich die Behörde persönlich besucht um mir den Sachverhalt genau erklären zu lassen. Tatsächlich gab es in den entsprechenden Richtlinien einen Passus, der die Ablehnung meines Wunsches verursachte.

Was ich mich jetzt frage ist: Wie ist die Stellung bzw. Wertigkeit der Bundeswehr im Vergleich zum örR zu sehen im Hinblick auf das Recht auf Meldedaten ihrer Knechte?
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Radio_Libertas am 24. Februar 2015, 09:46
Was ich mich jetzt frage ist: Wie ist die Stellung bzw. Wertigkeit der Bundeswehr im Vergleich zum örR zu sehen im Hinblick auf das Recht auf Meldedaten ihrer Knechte?

Nun, beim ÖRR haben wir das Konstrukt einer angeblich unabhängigen, nicht staatlichen Anstalt des öffentlichen Rechts, die Bundeswehr ist hingegen ganz klar eine klassische, staatliche Institution und die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert. Insofern durfte das Kreiswehrersatzamt auf die Daten der Meldeämter zugreifen, um potentiell Wehrpflichtige zu ermitteln und zur Musterung in die Ämter einberufen. Wehrersatzdienst (Zivildienst) war die Möglichkeit entsprechend GG Artikel 4,3 den Dienst an der Waffe aus religiösen- und Gewissensgründen zu verweigern.

Auch ich versuche mit meiner Klage in gewisser Weise, das auf die Rundfunkteilnahme zu übertragen, wobei hier die regelmäßige Argumentation der Gerichte ist, dass ich zwar aus Gründen der Pauschalisierung als Rundfunkteilnehmer gelte, ich jedoch nicht gezwungen werde, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen und insofern eine Verletzung von GG Artikel 4 nicht vorliegt. Das ist argumentativ ungefähr so, als würde man einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ablehnen, mit der Begründung, man wäre nur Soldat, würde aber nicht einberufen werden.

Zurück zu den Meldedaten: Das hinkt natürlich hinten und vorne. Entweder der Rundfunk ist staatlich, dann darf er rasterfahndungsartig auf die Meldedaten zurückgreifen, oder er ist es nicht. Dann hätte er allerdings auch kein Recht auf Zugriff zu unseren Daten.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Shran am 01. April 2015, 21:13
Wehrpflicht galt auch aus demokratischer Sicht als so wichtig, dass man nicht jeden potentiellen Soldaten aus Gewissensgründen freistellen konnte. Der Beitragsservice ist eigtl. viel zwanghafter und utopischer. Die Notwendigkeit der Verteidigung des Landes, prinzipiell gesehen also die defensive, wird aber auch sobald zwanghaft im Ernstfall. Die Grundpfeiler des Landes sind eben auch verteidigungs-würdig bzw -pflichtig. NAtürlich würde auch ich als KDV-ler im  Falle meiner persönlichen Gefahr zur Waffe greifen bzw. mich anderweitig verteidigen. Das geht aber bisher nicht beim Rundfunk.

Es will nicht in meinen Kopf wie sowas geht und auch funktioniert, dass man

1. eine Wohnung als Raum, in dem vermutliche Rundfunknutzer sind, gesehen wird
2. Technik, deren Fortschritt wir nicht beeinflussen können, aber potentielle Nutzer jeder sein soll
3. die offensichtliche "Vermutung" einen so hohen Stellenwert hat, weil man davon ausgeht jeder könne Empfänger sein
4. diese Vermutung mittels Verwaltungsakt derart erzwungen wird dass man ohne geeignete juristische Informationen kaum versteht was passiert
5. eine Wohnung unabhängig von der inne-habenden Person, quasi mit deren Nutzungsmöglichkeiten (Vermutung) verwächst
6. es nicht zählt dass der Konsument/ Endnutzer der eigentliche Nutzer ist, auch zum Nutzer wird, ohne jegliche Empfängertechnik. Der natürliche Mensch kann keinen Rundfunk verwerten, nutzen ohne technische Hilfsmittel
7. dieses Konstrukt abgesegnet wurde von so paar Hanseln, die mit der Macht leichtes Spiel treiben, getrieben vom Geld und falschen Überzeugungen.

Beim Militär ist das vermutlich deutlich einfacher. Die Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen scheint wohl rechtens. Dennoch steht dem auch das Kriegsgericht gegenüber im Ernstfall. Und das Gewissen kann man auch übergehen im Notfall. Als Gemeinsamkeiten vermute ich die gewisse Notwendigkeit in einer Gesellschaft oder im Ernstfall. Beim Bund die Verteidigung oder inner-territorische Unterstützungen bei Katastrophen, auch wenn die Gründe doch deutlich weltanschaulicher sind und ferner davon abgesehen wird vom eigenen politischen Interesse und Wissen. Der Rundfunk gilt oder galt auch als Propaganda, vielleicht ausschließlich, um den Bürgern eine nicht differenzierte Meinung zu geben, das war damals so und soll sehr vermutlich auch heute noch so sein. Aber das Medien-Spektrum ist sichtlich weiter als es nur als Propaganda zu sehen. Das Spektrum ist aber dennoch nicht so weit um jeden Individuell zu beglücken. Allseits erwähnt wird natürlich das Verhältnis zum Kostenpunkt der Beiträge und natürlich deren Nutzung und Verfügung zu anderen Nutzern/Bürgern/Parteifreunden welche man natürlich aus eigener Sicht, mit dem Gewissengrund blockieren kann, wenn man dieses Gewissen auch Beweisen könnte, was aber schwierig ist.

Die größten Fragen sind bisher wie man mit dem **Gewissen** im Bezug auf den Rundfunk einen Richter (die einzigste Person deren Entscheidung zählt) überzeugen kann und wie eine **Vermutung** als Gegenargument zum Beitragsservice bewiesen werden kann. Eigentlich hat jede Wohnung einen Anschluss, jedoch kommt über Kabel kaum noch was und soll auch bald verschwinden. Die Argumentation dürfte als eher auf Übertragungsmedium Luft ausweichen. Die Technik der Digitalisierung des Rundfunk ist nicht unsere Schuld und auch nicht gewollt, es ist eher passiert, so wie auch Autos passiert sind.
Es ist traurig dass man nicht auf einen natürlichen Menschen reduziert werden kann, welcher im Grund nichts von dem brauch, weder Militär noch Rundfunk noch Auto. Es genügen die wesentlichen Dinge (Arbeiten,Freizeit, ATL), welche sicher erweitert sind, wie auch die natürlichen Grundbedürfnisse (ATL - Aktivitäten des täglichen Lebens, nach Liliane Juchli) um am Leben zu bleiben und zu leben. Zwar zählt hier auch Kommunikation dazu aber nicht in Form der technischen Errungenschaft des TV und Radio, Handy, PC. Das der Beitragsservice also mit der Anpassung nicht zurechtkommt, die Anpassung der Gegebenheiten nicht nachkommt, übt er nun trotzig und behelfsmäßig mit Zwang aus.

Ein Soldat der den Schuss aus Gewissensgründen verweigert und unter Zwang gesetzt wird, wird vermutlich schießen.
Aber wen der Soldat erschießt oder wohin er schießt ist offen, und selbst der Befehlshaber lebt sogleich gefährlich.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: MMichael am 29. Oktober 2015, 15:05
Olaf macht weiter!
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2015/10/berufungszulassungsbegrundung-fur-das.html
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Daniel61 am 29. Oktober 2015, 23:32
Nun man KÖNNTE es auch so sehen:

Das Grundgesetz enthält die Artikel 5 und 12a.  Der erste Artikel regelt die - angebliche! - Informationsfreiheit, der zweite die sogenannte "Wehrpflicht".

Wenn nun den Bürgern in Friedenszeiten das Recht genommen wird, nach eigener (Handlungs)Freiheit über die Art und den Umfang ihrer Informationsmöglichkeit(en) zu entscheiden, wird in nicht mehr hinnehmbarer Art und Weise in ein Schutzrecht eingegriffen.  Besonders ekelhaft ist dabei, dass die Politiker aller Parteien, einschliesslich des Bundesjustizministers als "oberstem Hüter und Beschützer des Grundgesetzes", ja, selbst der Bundespräsident, dabei tatenlos zuschauen und NICHTS tun, um diesem Treiben ein Ende zu setzen und die Bürger vor Ungerechtigkeit und Zwang zu schützen.

Da stellt sich doch die berechtigte Frage:  "Mit welchem Recht können die Politiker des deutschen Bundestages eigentlich von ihren Mit-Bürgern noch die Ableistung einer "Wehrpflicht" oder eines "Ersatzdienstes" fordern?  Welchen moralischen Anspruch kann man denn eigentlich noch bei der Notwendigkeit der Verteidigung der Demokratie und der Republik geltend machen, wenn man bei der Verteidigung der Grundrechte kläglich versagt hat?"

Denn:  wenn der Artikel 5 offensichtlich ungültig geworden ist, dann ist es der Artikel 12a auch.  Und wenn diese beiden keine Gültigkeit mehr haben, dann ist auch das Grundgesetz tot.  Denn ein entmündigtes, entehrtes, zwangsweise beitrags-gleichgeschaltetes Volk, dem man die letzte Würde, nämlich die der eigenen und persönlichen Freiheit genommen hat, das braucht keine "Grundrechte" mehr!

D61
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 29. Oktober 2015, 23:59
Daniel61, deine Schlussfolgerungen sind richtig gruselig. Wenn man dann noch bedenkt, wie auf das Europarecht gesch... wird und mit welchen Methoden jagt auf Rundfunkverweigerer ( ja, sie machen jagt auf uns, diese feinen ehrenwerten Intendanten) gemacht wird, kann man klar erkennen, dass mit Artikel 12a GG so etwas wie die Mafia geschützt werden soll.

Bald werden sich Verwaltungsrichter unterhalten in etwa so: "Wir haben wieder einen Rundfunkverweigerer erwischt...". "Ok, lasst es wie einen Unfall aussehen".
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Daniel61 am 30. Oktober 2015, 16:17
Gruselig?  Wahrscheinlich!

Ich sehe den "Rundfunkbeitrag" als das an, was er ist:  einen Angriff auf die Demokratie, auf die bürgerlichen Grundrechte - aber auch als einen Angriff auf das gesamte Rechtssystem, einschliesslich auf eine geplante und (zugegebener Maßen) verflixt gut eingefädelte soziale Destabilisierung unseres Landes.

Die abnickenden Parteien schaffen mit ihrer Zustimmung zur Einschränkung und Beraubung der bürgerlichen Rechte eine Situation, die ich als hochgradig demokratiegefährdend ansehe:  in dem man die Grundrechte immer weiter einschränkt und abbaut, arbeitet man letztendlich auch radikalen politischen Elementen und Parteien in die Hände, die sich über den Zulauf freuen.

Glaubt denn einer der Damen und Herren, welche die Grundrechte als vernachlässigbar ansehen und einem "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" einen übergeordneten Verfassungsrang VOR den Rechten der Bürger einräumen, bei der nächsten Wahl wieder gewählt zu werden?  Glaubt man wirklich, dass die Mehrzahl der Bürger ein so schlechtes Gedächtnis hat?  Hat man aus dem Abstrafen der FDP für deren jahrzehntelange Lobby- und Klientel-Politik wirklich keine Lehren gezogen?

Denkt man da denn eigentlich einmal weiter?  Ist man sich bewusst dass, wenn man Grundrechte einem Fraktionszwang unterordnet, auf lange Sicht dafür sorgt dass die Politik(er)verdrossenheit dergestalt zurückschlägt, dass radikale Gruppierungen und Parteien nicht schon aus reinem Protest einen ungeahnten Zulauf erhalten?  Hat man aus "Pegida", dem Rechtsruck in Polen, in Schweden - ja sogar in der Schweiz - usw. denn gar nichts gelernt?

Weisst Du, Roggi, ich mache mir da wirklich Sorgen!  Nicht wegen der Flüchtlinge, die gerade ins Land strömen und uns allen in erschreckender Weise zeigen, was Destabilisierung in Ländern vor unserer Haustür anrichtet.  (Auch wenn ich ansonsten die politischen Überzeugungen von "Mutti" nicht teile, bin ich doch der Meinung dass Deutschland mit einem solchen Zustrom fertigwerden kann.  Das Deutschland dass kann, hat es schon einmal während der Nachkriegsjahre gezeigt, als plötzlich Millionen Vertriebene nach Westen strömten.)

Nein, auch nicht, dass die Politiker aller Parteien auch in dieser Situation größtenteils wieder einmal mit Unfähigkeit brillieren und mit völligem Realitätsverlust glänzen und eine Sorglosigkeit an den Tag legen, die einfach nur erschreckend ist.

Nein, ich mache mir Sorgen um unser Land und die Bürger, deren Rechte man immer mehr abbaut bis selbst die Rechtspflege und die Rechtssprechung zu einer Farce verkommen.  Denn genau dass passiert hier grade (auch):  viele Bürger haben das Vertrauen in die Politik schon lange verloren, dass sieht man an der Politikverdrossenheit und der immer niedrigeren Wahlbeteiligung.  Die Bürger haben aber auch schon erkannt das der ÖRR zu einem Propaganda-Werkzeug verkommen ist, der jeder wirklichen Reform trotzt, der sich mit voller Absicht vollkommen intransparent geriert und es fertiggebracht hat, sich von einer einstmals "dienenden Funktion" zu einer die Bürger beherrschenden Macht zu wandeln.

Und nun müssen sie auch noch hilflos und machtlos zusehen, wie unser Rechtssystem unter dem Druck der Medien-Lobby zusammenklappt und die Gesetze aufgrund bodenloser Gier ad absurdum geführt werden.  All dies erfolgt mit dem Ziel, dass sich eine Kultur der hemmungslosen Ausbeutung durch die Schergen der Medien-Intendanz etablieren kann und die Bürger zu Melk-Kühen und besseren Lohnsklaven degradiert.

"Otto Normalverbraucher" bleiben da eigentlich nicht mehr soviele Möglichkeiten:

a.  unter einer Brücke zu wohnen, um diesem Zwang zu entgegehen.
b.  auswandern.
c.  Widerstand leisten und somit einen Aufstand oder gar einen Krieg der "Mächtigen" gegen die Bürger zu riskieren.

In jedem Fall hat dieses Unrechtsgesetz schon heute etwas bewirkt:  es hat nicht nur dafür gesorgt dass die Gesellschaft gespalten und immer weiter untergraben wird, nein, es hat sogar dafür gesorgt dass sogar Familien daran zerbrochen sind.

Nachdenkliche Grüße.

D61


Edit "Bürger":
Auch wenn dies alles sehr wichtig und richtig ist - bitte immer auch den Bezug zum Kern-Thema des Threads wahren, welches da lautet
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Thejo am 31. Oktober 2015, 13:49
Glaubt denn einer der Damen und Herren, welche die Grundrechte als vernachlässigbar ansehen und einem "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" einen übergeordneten Verfassungsrang VOR den Rechten der Bürger einräumen, bei der nächsten Wahl wieder gewählt zu werden?  Glaubt man wirklich, dass die Mehrzahl der Bürger ein so schlechtes Gedächtnis hat?
Ja, die Praxis beweist es - leider. Siehe: seit wieviel Jahrzehnten wird abwechselnd SPD und CDU "gewählt"?

Womit wir wieder beim Gewissen wären, welches dem "gemeinem Individuum" (sprich dem deutschen Bürger) m.M.n. mutwillig aberkannt oder aberzogen wurde.

Wenn wir Informationen gegen den Zwangsbeitrag in Berlin verteilt haben, kam oft - besonders von Älteren Menschen (ich schätze über 50) diese verdrossene Egalität, a la: "man könne ja eh nichts dagegen machen". D.h. deren eigenes Gewissen ist, wie bei einem Konsumzombie "trockengelegt" worden. Dadurch, dass der Unmut in der Bevölkerung nicht öffentlich durch die Medien geht, wird versucht die "Gefahr" der Solidarisierung der Gewissenhabenden zu unterdrücken. Es gibt Menschen "auf der Straße", die glauben der örR wäre "wichtig" und vor allem "besser" als die Privaten. Den Geschmack, ob Musikantenstadl, Tatort oder Fußball (was mich persönlich alles nicht interessiert) will ich einem wollenden Zuschauer gar nicht streitig machen. Für mich ist es die Summe des Gebahrens des sog. örR, wie Gelder eingetrieben werden und was damit anscheinend für Schindluder getrieben wird - auch auf Kosten der willigen Zuschauer.

Hinzukommt für mich das unsachgemäße "Anektieren" zum Beitrag von Geräten, wie Computer oder TV-Geräte (i.d.R. nötig für Bluray, DVD, Spielkonsolen). Die absolute Schlussfolgerung von diesen auf implizieten Konsum des örR ist einfach lächerlich.

Nicht völlig unähnlich war es doch nach 1990 in Berlin. Das Bundesland ohne Wehrdienst. Ich war mit 20 im Fachabi mach meiner Ausbildung, als spontan von Heute auf Morgen entschieden wurde "Berliner zum Dienst an der Waffe". Ein "Wessi" hatte ja wenigstens 18 Jahre Zeit sich seelisch darauf vorzubereiten... o_0; Willkür pur.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: boykott2015 am 31. Oktober 2015, 21:58
Als Soldat hat man Rechte und Pflichten. So hat man z.B. Krankenversicherung bei der Bundeswehr, Kaserne, usw.
Der Beitragszahler (= Inhaber der Wohnung) hat keine Rechte, nur Pflichten.

Es ist kein Geheimnis, dass Inhaber der Wohnung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag liebevoll Beitragsschuldner genannt wird. Schon die Wortwahl deutet auf Herabsetzung. Sobald man die Wohnung bezieht, schon schuldet man irgend jemandem. Die Schuld kommt mit dem Anmelden/Beziehen der Wohnung.

Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Im Ergebnis: Inhaber der Wohnung = Schuldner.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: ohmanoman am 31. Oktober 2015, 23:22
Nein doch!!
Herr Ma**or nennt sie KUNDEN!!
Ohmanoman
Titel: Ich verweigere auch aus Gewissensgründen
Beitrag von: Allein-Unter-Welpen am 02. November 2015, 19:38
Und habe der zuständigen Behörde mal das Problem "zugeschoben".

Meine eMails kann man unter: http://www.allein-unter-welpen.de (http://www.allein-unter-welpen.de) lesen....

Seit dem habe ich nichts mehr gehört - und wenn die einigermassen klug sind lassen die es auch bleiben.
Titel: Re: Ich verweigere auch aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 02. November 2015, 20:54
Deine Argumentation stützt sich auf die Grundgesetzwidrigkeit. Diese muss zunächst vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und bescheinigt werden. Bis dahin handelt kein Staatsdiener gegen das Grundgesetz, denn noch ist alles nur eine Anschuldigung.

Und habe der zuständigen Behörde mal das Problem "zugeschoben".

Meine eMails kann man unter: http://www.allein-unter-welpen.de (http://www.allein-unter-welpen.de) lesen....

Seit dem habe ich nichts mehr gehört - und wenn die einigermassen klug sind lassen die es auch bleiben.
Titel: Re: Ich verweigere auch aus Gewissensgründen
Beitrag von: Allein-Unter-Welpen am 03. November 2015, 08:42
Deine Argumentation stützt sich auf die Grundgesetzwidrigkeit. Diese muss zunächst vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und bescheinigt werden. Bis dahin handelt kein Staatsdiener gegen das Grundgesetz, denn noch ist alles nur eine Anschuldigung.

Das nicht vorgesehen wurde das man aus Gewissensgründen die Abgabe verweigern kann - da brauch ich kein Bundesverfassungsgericht. Das ist peinlich hoch fünf für alle Beteiligten. Zumal die sich ja selbst als Hüter der Demokratie verstehen.

Rechtlich ist da eh "nichts zu holen" da die unteren Instanzen schlichtweg das Recht auslegen wie es gerade passt.

Aber PR wo es "weh tut" - das wird was ändern. Letztendlich muss man auf den gesunden Menschenverstand setzen und genau den muss man ansprechen.

Du kannst ja weiterhin gerne die "Rechtsschiene" fahren - genau darauf setzen "die". Denn das dauert und dauert und dauert.

Wenn ich meine PR-Aktion starte schreibe ich das hier - und dann kann ja jeder entscheiden ob und wie er das mitverbreitet :-)
Titel: Re: Ich verweigere auch aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 03. November 2015, 09:26
Das nicht vorgesehen wurde das man aus Gewissensgründen die Abgabe verweigern kann - da brauch ich kein Bundesverfassungsgericht. Das ist peinlich hoch fünf für alle Beteiligten. Zumal die sich ja selbst als Hüter der Demokratie verstehen.
Dafür braucht es doch das Bundesverfassungsgericht. Es reicht nicht, zu behaupten, man würde gegen sein Gewissen handeln. Dann könnte jeder durch die Stadt rasen, weil es gegen sein Gewissen wäre, vor roten Ampeln seine Zeit zu vertrödeln. Bisher wird die Befreiung aus Gewissensgründen abgelehnt mit der Begründung, man müsse den Quatsch ja nicht verwenden. Bezahlen muss man trotzdem.
Helmut Enz hat in seinem Blog seinen Kampf um seine Gewissensfreiheit veröffentlicht. Damit sollte sich jeder beschäftigen, der wie du denkt:
https://helmutenz.wordpress.com/
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 03. November 2015, 10:49
Über das Gewissen des Einzelnen kann nicht von enem Gericht entschieden werden. s. Kriegsdienstverweigerung.
Es kann dort nur entschieden werden, ob das Gewissen im allgemeinen ein Befreiungsgrund sein könnte.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 03. November 2015, 11:56
Zitat
Bisher wird die Befreiung aus Gewissensgründen abgelehnt mit der Begründung, man müsse den Quatsch ja nicht verwenden. Bezahlen muss man trotzdem.
Eben nicht! Wer wirklich dieses Beitragssystem mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann und eine Zahlung der innersten Einstellung absolut zuwiderläuft, der wird auch nicht bezahlen, egal mit was man ihm auch drohen mag.

Jeder der eine Zahlung aus Gewissensgründen ablehnt muß sich fragen, ob er damit leben könnte wenn er sein Gewissen, seine Einstellung und innerste Überzeugung einem Unrechtssystem unterwerfen würde.
Wer das nicht kann, der wird dieses auch nicht tun und für denjenigen wird kein Gericht der Welt sondern einzig sein Gewissen die entscheidende Instanz sein.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 03. November 2015, 12:20
Darüber kann jedoch nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aber da hinzukommen ist das größte Problem. Dann müsste zunächst festgestellt werden, dass die Sender ein Unrechtssystem sind. Da die Richter genau so zu diesem System gehören, wird das also nichts mit einfacher Verweigerung aus Gewissensgründen. Es wird ein langer und schwerer Weg durch die Instanzen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 03. November 2015, 17:14
Hallo :)

Bitte nicht falsch verstehen. Ich halte das ganze System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht generell für ein Unrechtssystem. An dem Grundgedanken der zu seiner Schaffung führte ist ja erstmal nichts Verwerfliches und aus damaliger Sicht sogar sehr nachvollziebar.
Es kommt aber auch darauf an, was daraus gemacht wird und da gibt es sicherlich so einiges zu bemängeln. Aber das aktuelle Beitragssystem kann man nicht mehr guten gewissens als rechtens bezeichnen. Ich würde mich auch nicht generell einer Abgabe verweigern, obwohl ich Rundfunk in keiner Weise nutze, aber nur wenn die Erhebung auch in Einklang mit den Grundrechten stehen würde, was sie derzeit definitiv nicht tut.

Mit der Verweigerung aus Gewissensgründen beziehe ich mich beispielsweise auch nicht auf Programminhalte. Das könnte ich auch gar nicht, da ich mit den heutigen Inhalten der Programme in keinster Weise mehr vertraut bin.
Aber das derzeitige Beitragssystem halte ich nicht für vereinbar mit unserer Demokratie oder auch einer Demokratie generell. Im Gegenteil, es würde eher in eine Diktatur passen. Meine Loyalität gilt aber der Demokratie und da liegt auch gleichzeitig das Dilemma, da dieses unweigerlich zu einem Konflikt führen muß.

Bei der Kriegsdienstverweigerung ist es nicht viel anders. Ich selber stand nie vor dieser Entscheidung da ich, aus was für Gründen auch immer, einfach übersehen wurde obwohl ich auch die Musterung absolvieren mußte. Wenn aber eine Einberufung erfolgt wäre, hätte ich auch den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigert.
Aber wie man es auch dreht oder wendet, der Loyalitätskonflikt oder Gewissenskonflikt ist gegeben und das ist eine der schwierigsten Situationen in die ein Mensch überhaupt geraten kann.

Von bedingungsloser Loyalität halte ich aber auch nicht sehr viel. Eine der Stärken des Menschen ist es, Sachverhalte zu hinterfragen und immer wieder neu zu bewerten. Man stelle sich nur mal vor, der Mensch hätte diese Fähigkeit nicht. Wo wären wir dann heute? Entwicklungen und Veränderungen basieren zu großen Teilen alleine auf dieser Fähigkeit.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: MMichael am 03. November 2015, 17:52
Hallo Verweigerer und Deserteure!
Danke für Eure Beiträge! Es ist toll, so viele gute freie Gedanken zu erfahren. Ihr seid die Gerechten und Euer Tun ehrt die Gerechten vor uns, die schon litten und starben! (wie z.B. Rainer Beck und Bruno Dörfer -> ***)
Ja, Roggi, wir sind unterwegs nach Karlsruhe! ("Am 27. Oktober 2015, 09:20 Uhr, hat sich der 3000ste Mitstreiter registriert!" Quelle: http://rundfunkbeitragsklage.de/info/)  Und unterwegs verteilen wir Flugblätter, diskutieren im Forum und offline und unterschreiben und wir sind dabei am 11.11. in Berlin zur Verhandlung am VG in der Kirchstraße ...
Und somit gilt (auch) für mich: Sich fügen, heißt lügen und wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt und es gibt kein richtiges im falschen und "All you need is Love" und Einigkeit und Recht und Freiheit und Gleichheit und Brüderlich-/Schwesterlichkeit und ... So vieles ist schon richtig gesagt, beschrieben, geschreiben - mir fehlen die Worte. Und so rufe ich (leise): Vernuft möge walten! Und: Liebe! 
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael (Totalverweigerer aller Kriegs- und Zwangs(abgabe)dienste)


***Edit "Bürger":
Linkfehler, daher gelöscht.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: MMichael am 27. November 2015, 10:49
Ich erlaube mir hinzuweisen, an den Ministerpräsidenten und alle Fraktionen und Gruppen des Landtages Brandenburg geschrieben zu haben: "Offener Brief vom 22.11.2015- Keine Zustimmung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Wohnungssteuer für Rundfunk stoppen und Rundfunkfinanzierung reformieren!"

Zitat
Sehr geehrter Damen und Herren Abgeordnete im Landtag Brandenburg,
hiermit appelliere ich an Sie: Bitte stimmen Sie dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zu!
(mehr im Anhang hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067)
mit solidarischen Grüßen aus Ostbrandenburg
MMichael
(eigentlich ist alles schon gesagt und festgestellt.)
PS: Zwei Fünftel oder auch vierzig Prozent (40%) sind geschafft! - Am 25. November 2015, 20:31 Uhr, hat sich der 4000ste Mitstreiter registriert! http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Titel: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: unGEZahlt am 05. März 2016, 17:15
Den Vergleich
Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung
sollten wir vielleicht besser nicht in der Versenkung verschwinden lassen.
Da steckt doch, denke ich zumindest, bestimmt noch Potential drin.

Im Thema hier steht unter der Antwort #2 am: 03. März 2013
vom (leider nicht mehr aktiven) Mitstreiter Obelix ein interessanter Erfahrungsbericht
(http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg34945.html#msg34945 ) .
Kurz: Obelix war Mitte der 80er von der temporären Zwangsmitgliedschaft in der Bundeswehr bedroht. Ein Entkommen schien wegen vieler neuer „Gesetze“ (Gay, Plattfüße, RAF- Sympathisant usw. -> alle wehrtauglich) völlig unmöglich.
Genau wie heute beim Zwangsbeitrag.

Aber er hatte es trotzdem zur T5-Untauglichkeit gebracht!. Eine der größten Ängste innerhalb der Bundeswehr war also eine unkalkulierbare Gefahrenlage.

Übertragen auf das heutige Problem:
Beitragss. & Anstalten haben heutzutage z. Bsp. Angst vor großem Arbeitsaufwand
und noch mehr -> vor finanziellen Einbußen.

Folgende Vorschläge für folgende Behauptungen ggü. Beitragss.:
- man sei Hartz4-Empfänger,
- Privatinsolvenz würde gerade vorbereitet werden,
- aufgrund der abs. Mittellosigkeit mit der Bitte um Vorausüberweisung der Portokosten durch den Beitragss. auf das eigene Pfändungsschutzkonto, um die Nachweise senden zu können; alternativ gleich mit anbieten, dass ein örRMitarbeiter auch persönlich vorbeikommen kann
usw.

Umso mehr Aufwand vorgetäuscht werden könnte, umso aussichtsloser müsste es dann dem Beitragss. vorkommen.

Kann Ihnen die Motivation genommen werden?
Gegen den Kriegsdienst hat es Obelix damals geschafft.

Warum nicht auch wir?

Markus
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Roggi am 05. März 2016, 22:48
Man könnte glauben, dass diese Versuche nicht mehr als nur viel Arbeit beim Beitragsservice versachen. Man darf aber die vielen Bürger nicht vergessen, die auf Protestmöglichkeiten warten. Solche Aktionen sind das richtige für den Wutbürger, dem ansonsten Widerspruch und Klage zuviel abverlangt. Wenn sich aus vielen Protestaktionen eine Protestwelle entwickelt, kann sie bei erreichen der kritischen Masse nicht mehr gestoppt werden.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: zuwider am 06. März 2016, 13:06
Wahlen wären ja auch eine Möglichkeit des Protestes, die aber leider von vielen nicht genutzt wird und lieber zu Hause bleiben!

Hier auch ein Link zur U18-Wahl:
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/landtagswahl2016/u18-wahl-in-sachsen-anhalt-gruene-bei-15-prozent--afd-mit-knapp-12-prozent-23671022

...und hier die "freie" Berichterstattung 2009 dazu:
https://de.wikinews.org/wiki/Beschwerde_der_Tierschutzpartei_beim_ZDF

unter Punkt 6 aufgeführt:
http://www.gez-abschaffen.de/zensur.htm
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: linkER am 06. März 2016, 17:23
Übertragen auf das heutige Problem:
Beitragss. & Anstalten haben heutzutage z. Bsp. Angst vor großem Arbeitsaufwand
und noch mehr -> vor finanziellen Einbußen.

Folgende Vorschläge für folgende Behauptungen ggü. Beitragss.:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr255012.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr255012.html)
Zitat
Im vorliegenden Fall kann der Beschwerdeführer die von ihm gerügten Grundrechtsverletzungen in zumutbarer Weise in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beitragserhebung geltend machen. Ein solcher Rechtsbehelf wäre jedenfalls nicht von vorneherein aussichtslos. Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann. So soll nach der Begründung des baden-württembergischen Zustimmungsgesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein besonderer Härtefall unter anderem dann anzunehmen sein, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen (LTDrucks Baden-Württemberg 15/197, S. 41).

Es scheint bis heute noch keine abschliessende Aufzählung der Härtefälle zu geben.
Somit kann jeder mit seinem eigenem kreativen Härtefallgesichtspunkt einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen.
Natürlich sollte jeder seinen eigenen Härtefallgesichtspunkt der zuständigen Landesrundfunkanstalt am besten handschriftlich und per Einschreiben darlegen.
Auf eine zügige Bearbeitung des Antrags sollte bestanden werden.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 21. Februar 2018, 08:36
Ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen, besonders da ich jetzt, wo das "Vorspiel" (Widerspruchsverfahren) für mich ageschlossen ist, unmittelbar damit konfrontiert bin.
Das Thema Gewissensfreiheit ist eine verdammt schwere Kost und bringt einen bis an die äusserste Grenze der psychischen Belastungsfähigkeit. Aber eine Auseinandersetzung damit ist unumgänglich.

Eines ist mir dabei aber bereits klar geworden. Einen Entscheidungsspielraum hat man nicht. Das Gewissen läßt keine Wahlmöglichkeit zu. Ich habe von Anfang an so gehandelt, wie ich handeln musste. Eine bewusste und willentliche Entscheidungsmöglichkeit war für mich niemals gegeben.

Es gibt übrigens ein weiteres Gebiet, bei dem eine willentliche Entscheidung unmöglich ist. Dieses Gebiet ist die sexuelle Orientierung eines Menschen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem es jemals gelungen wäre, die sexuelle Ausrichtung eines Menschen zu ändern.

Eine Ablehnung der Zwangsabgabe aus Gewissensgründen kann also niemals allgemeiner Natur sein. Es ist Etwas, was bis in die tiefsten Tiefen der Persönlichkeit eines jeden einzelnen hineinreicht. Und dieses Etwas muss jeder für sich selbst entdecken und ergründen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 21. Februar 2018, 10:00
@Spark:
Ich möchte Deinen Fokus mal von den eigentlichen persönlichen Verweigerungsgründen auf das Rechtsgebiet lenken, in dem wir uns mit dem Rundfunkbeitrag befinden: Das Verwaltungsrecht.
Keiner kann ernsthaft wollen, dass sein Gewissen "verwaltet" wird.
Indem man begründete Härtefallanträge in der Sache an die LRAen stellt, lässt man dieses aber erstmal zu. Härtefallanträge aus Gewissensgründen müssen mit einer Art Gewissensprüfung ent- und beschieden werden. Beitragsservice und Verwaltungsgerichte können das eigentlich nicht leisten.

Der Antrag einer Klage müsste also erstmal lauten:

Das Gericht möge entscheiden, ob die Landesrundfunkanstalt - ausser über die durch behördliche Dokumente nachgewiesenen Härtefälle finanzieller und sozialer Art - auch allgemein darüber bestimmen darf, was überhaupt als Härtefallkriterium zugelassen werden darf, insbesondere, wenn es Gewissensgründe betrifft.

§4 Abs. 6 RBStV enthält keine abschliessende Aufzählung von Härtefallgründen. Trotzdem darf anzuzweifeln sein, dass Gewissensgründe durch die parteiischen Institutionen LRA und Beitragsservice bewertet und beschieden werden können.

Eine Klage, die auf diesem Gedanken beruht, ist 2014 gestellt und 2015 vom Gericht mit Bestätigung der LRA - ohne Zutun und Bestätigung des Klägers - bis heute ausgesetzt worden. Die Vollstreckung der Beiträge, die sich auf den neuen Rundfunkbeitrag beziehen, sind ebenfalls bis zum Abschluss des Verfahrens auf Eis gelegt.

Der Kläger kann bisher nicht behaupten, zu Handlungen gegen sein Gewissen gezwungen worden zu sein. Das schwebende Verfahren stellt allerdings trotzdem eine starke Belastung dar, insbesondere weil die LRA alle naslang "vergisst", dass nicht vollstreckt werden soll und daran erinnert werden muss.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 21. Februar 2018, 13:53
Hallo @seppl

und erstmal vielen Dank für den Kommentar.

Also in meinem letzten Widerspruch gegen die Ablehnung der Befreiung habe ich der zuständigen LRA jetzt unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich sie als eine entscheidende Stelle nicht mehr anerkennen werde und es auch nicht kann.
Ich hatte die Anträge auch nur gestellt, damit nicht hinterher gesagt werden kann, ich hätte nicht alle Rechtsmittel genutzt.

Im ersten Teil meiner Klage, welche nur den Widerspruchsbescheid zerflückt, habe ich dieses dem Gericht auch schon unmissverständlich dargelegt.
Aber jetzt muss ich mich der eigentlichen Klagebegründung widmen. Und da fangen die Probleme an, denn das ist nicht ungefährlich für mich.
Ich kann zwar nicht ins Detail gehen, aber der Kern meines Konfliktes ist untrennbar mit dem Tod einer Person verbunden, die mir sehr nahe stand. Ich habe gelernt wie ich damit leben kann und auch wie ich genügenden inneren Abstand dazu halten kann.
Aber jetzt muss ich dem Gericht irgendwie die Zusammenhänge begreiflich machen, ohne dass die psychische Belastung dadurch für mich zu groß wird. Das wird die reinste Gratwanderung.

Es sind zwar noch einige Wochen Zeit bis zur Einreichung der Klagebegründung, aber leichter macht es das trotzdem nicht.
Ich werde das Gericht definitiv nach einer befugten, neutralen und auch kompetenten Stelle zwecks einer Prüfung fragen, denn die LRA scheidet ja sowieso für mich aus, und auch dem Gericht traue ich nicht.
Ferner werde ich dem Gericht auch eine Ersatzleistung anbieten. Mein Ziel ist es nicht, mich vor irgendeiner Pflicht zu drücken, denn so wurden wir nicht erzogen. Aber dieser Pflicht des Rundfunkbeitrags kann ich nicht nachkommen.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 14. September 2019, 08:56
Nach den Urteilen, die einigen bibel- und spaghettitreuen Religionsanhängern in Sachen Gewissensgründe eine Abfuhr erteilt haben, ist es ruhig um dieses Thema geworden. Zu ruhig, finde ich, denn ich selbst verweigere seit 2013 den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen weltanschaulicher Art (Siehe Eröffnungsbeitrag). Ich habe bis heute nicht zahlen müssen, selbst nach der im November 2018 verlorenen Klage vor dem Hamburger VG. Woran mag es liegen? Dass doch was dran sein kann an der Verweigerung aus Gewissensgründen? Dass eine Verwaltungseinheit (Beitragsservice oder Verwaltungsgericht) keine Entscheidung über das Gewissen fällen kann?

Fest steht, dass die Diskussion um Gewissensgründe erst mit der Einführung des Zwangsbeitrags 2013 begonnen hat. Wer davor meinte, aus weltanschaulichen Gründen dieses Medium nicht finanzieren zu können, konnte - zumindest theoretisch - Empfangsgeräte abschaffen um sich von der Zahlungspflicht zu befreien. Das geht nun nicht mehr.

Somit waren die Gerichte erst seit 2013  GEZwungen, Argumentationen gegen diese Form der Finanzierungsverweigerung zu entwickeln. Das ist nicht, bzw. nur krampf- und fehlerhaft gelungen.

Der Fehler liegt in dem Umgang mit der Zweckgebundenheit der Abgabe. Argumentiert wird damit, dass obwohl eine Zweckgebundenheit vorliegt, der ÖRR so vielschichtig sei, dass "für jeden was dabei sei" (AZ muss noch recherchiert werden).

Analog zur Verweigerung des Kriegsdienstes wäre es so, als wenn die Gerichte gesagt hätten: Sie wollen keine Leute totschiessen? Bei der Bundeswehr ist doch aber Platz für alle, sie können ja in die Bundeswehrkapelle gehen. Oder Medizin studieren und dort Arzt werden. Oder in den Katastrophenschutz. Da hat ihr Gewissen doch dann Ruhe... Die Bundeswehr ist doch sooo vielseitig.

Parallel zur Abgabenfrage - es gab Klagen zur Verweigerung der Steuer im Ganzen oder auf den Teil des Verteidigungsetats, weil damit Waffen und deren Einsatz finanziert werden - hat das BVerfG damals aber nicht ein einziges Mal derart argumentiert (AZ müssen noch recherchiert werden). Es hat sich in der Finanzierungsfrage voll und ganz auf die Nicht-Zweckgebundenheit  von Steuern bezogen. Das Gewissen ist argumentativ aus dem Spiel rausgenommen worden, weil man nun gerade nicht sagen konnte: "mein Steuergeld wird für Waffen oder völkerverständigungshemmende Abschreckungsmaßnahmen verwendet". Und sich gerade nicht auf den zweckgebundenen Etat beziehen konnte, der der Landesverteidigung daraus  prozentual bei der Verteilung des Bundeshaushaltes zugeordnet wird.

Kriegsdienstverweigerer verweigern die Pflichtteilnahme an der Gesamtveranstaltung Bundeswehr. Beitragsverweigerer die Pflichtfinanzierung der Gesamtveranstaltung ÖRR. Fragen zu konkreten Inhalten sind bei beiden irrelevant. Die Gefahr liegt bei beidem im Ausschalten der persönlichen Verantwortung der natürlichen Person. Bei der Bundeswehr wurde das erkannt, bei dem demokratiefern organisierten und - orchestrierten Rundfunksystem noch nicht.

Der Blickwinkel der Argumentation gegen den Rundfunkbeitrag muss von der konkreten Gefahr (Stichwort:  Lügenpresse oder moralische Bedenken) auf die potentielle Gefahr (mögliche Massenmanipulation zur Abschaffung demokratischer Verhältnisse durch ein aus dem demokratischen Staatssystem ausgegliederten Medienapparat) umgelenkt werden. Denn auch den Kriegsdienst verweigerte man nicht im konkreten Einsatz, sondern (in meinem Falle/ Altersstufe) während des kalten Krieges in der Vorbereitung darauf.

Die Bundeswehr führt nur Gutes im Schilde: Sie sorgt sich um das Land, damit wir hier gut leben können, hat Krankenhäuser, macht Katastrophenschutz, verteidigt unsere Sicherheit am Hindukusch - Genauso wie der ÖRR: Vielfältig, bewusstseinserweiternd, völkerverständigend, Grundpfeiler der Demokratie usw. ...  - soweit die Theorie und soweit man den medialen Darstellungen dazu in den öffentlich rechtlich gesteuerten Programmen glauben schenken möchte  ::)

Aber beide könnten - sobald sie in die falschen Hände gelangen - durch die Zwangsmechanismen (Wehrpflicht/ Beitragspflicht) missbraucht werden.

Auf deutsch und ganz einfach: Propaganda und Krieg gehören zusammen, nicht erst seit Erfindung der elektronischen Massenmedien. Es geht aber heutzutage einfacher und schneller - und ist auch schneller wieder raus aus den Köpfen, wenns langweilig wird.
Syrien? Was war da nochmal? - Fragt sich vielleicht so mancher Tagesschau- Fan, wenn ein passendes Stichwort fällt...
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: Bürger am 30. September 2019, 00:16
Danke für diese treffende Zusammenfassung.

Ein paar weitere Gedankenanstöße/ Hintergründe können wohl auch der wikipedia entnommen werden:
Kriegsdienstverweigerung in Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Bundesrepublik_Deutschland

Auch die Teile
KDV-Antrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#KDV-Antrag
KDV-Prüfungsverfahren
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#KDV-Pr%C3%BCfungsverfahren
und diesbezügliche Kritik
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsdienstverweigerung_in_Deutschland#Kritik
sollten gelesen werden, denn sie geben Einblick in die Schwierigkeiten der Überprüfung geltend gemachter Gewissensnöte.
Titel: Re: Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
Beitrag von: nichtmitmirunddir am 12. Oktober 2019, 14:04
Gibt es irgendwo eine Vorlage oder Sammlung von Härtefallanträgen bezgl. BS?