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Autor Thema: So wehren Sie sich gegen die Gebühren-Räubereien (Vorbehaltszahlung/BVerwG)  (Gelesen 523 mal)

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  • Beiträge: 12.236
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Tichys Einblick, 29.10.2025
Rundfunkbeitrag: Der Widerstand wächst
So wehren Sie sich gegen die GEZ-Gebühren-Räubereien
Der Rundfunkbeitrag soll erhöht werden. Mehrere Bundesländer wollen dem nicht zustimmen. Hierbei mag auch das Leipziger Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober eine Rolle spielen, das Argumente und neue Wege eröffnet hat. Nachfolgend ein Musterbrief für diejenigen, die ihre Beitragszahlung unter Vorbehalt stellen möchten.
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-zahlung-unter-vorbehalt-musterbrief/
Zitat von: Tichys Einblick, 29.10.2025, Rundfunkbeitrag: Der Widerstand wächst - So wehren Sie sich gegen die GEZ-Gebühren-Räubereien
[...]

Wer weitere juristische Wege zur genehmigten Verweigerung des ÖRR-Beitrags nicht abwarten will, seinen Unmut darüber jedoch zum Ausdruck bringen will, könnte diesen Briefentwurf verwenden, der in juristischem Feinschliff den Einzugsermächtigten mitteilt, dass man den Beitrag nur unter Vorbehalt zahlt:

Zitat von: Tichys Einblick, 29.10.2025, Musterbrief zur Vorbehaltszahlung bzgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2025 - 6 C 5.24
[...]

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (BVerwG 6 C 5.24) erkläre ich hiermit zur Meidung des Anscheins einer Anerkenntniswirkung entsprechend § 814 BGB, dass meine sämtlichen künftigen Rundfunkbeitragszahlungen einschließlich jedweder Säumniszuschläge und/oder Verzugszinsen sowie sonstiger beitragsbezogener Kosten ab dem 1. Januar 2026 (Fälligkeitsdatum) ausnahmslos unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung mangels rechtsgültiger Anspruchsgrundlage geleistet werden.

Sollte sich daher im Rahmen des weiteren Instanzenzuges dieses Verfahrens oder andernorts rechtskräftig erweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Programmauftrag ganz oder teilweise, dauerhaft oder bezogen auf kalendarisch abgegrenzte Zeiträume, nicht ordnungsgerecht erfüllen oder erfüllt haben, beabsichtige ich, die in diesem Fall rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen allesamt zu kondizieren.

Der buchhalterisch vereinfachende Aufschub des vorbehaltenen Rückforderungsanspruches auf den genannten Fälligkeitszeitpunkt ab dem 1. Januar 2026 erfolgt – ohne Präjudiz – rein vorsorglich zur Meidung eines etwaigen Einwandes der illoyalen Rechtsausübung innerhalb eines möglicherweise angenommenen Dauerschuldverhältnisses. Ein materiellrechtliches Angebot auf Abschluss eines dahingehenden Verzichtsvertrages ist damit nicht verbunden. Zugleich bleibt die Geltendmachung und Ausführung von Rechten vorbehalten, die aus anderen Rechtsgrundlagen weitergehende Ansprüche begründen könnten.

Mit verbindlichen Grüßen
[...]


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Hierbei jedoch bitte auch beachten...
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4058.0
Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
möglichen Fragwürdigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595
sowie auch
Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12784.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12784.msg86114.html#msg86114



Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Themenkomplex:
Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28121.0
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28153.0
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28123.0
Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28203.0

BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]

Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0


Ergänzend siehe u.a. auch unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
und daraus u.a. zu „konkret-individueller Vorteil“ vs. „abstrakt-genereller Nutzen“
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28430.0
Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaft­lichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil..
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28175.0

Kritik an öffentlich-rechtlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37426.0
Revisionszulassung bzgl. Beitrag/Programm: "große Sprengkraft f. ARD u. ZDF" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37976.0
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0


BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Verhandlung am 01.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38538.0
BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Urteilsverkündung am 15.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38553.0
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38554.0

Dresdnerin klagt gegen Rundfunkbeitrag: MDR habe Programmauftrag nicht erfüllt (07/2024)
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Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen. VG Berlin weist Klage ab. (12/2024)
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Befreiungsantrag wegen fehlendem individuellen Vorteil
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und weitere





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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t
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alternatives Text:

Musterbrief: Erklärung zur unter Vorbehalt geleisteten Zahlung des Rundfunkbeitrags

[Ihr Vor- und Nachname]
[Ihre vollständige Anschrift]


[Beiträgsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio]
[Postfach der zuständigen Gebührenstelle]
[Ort der Gebührenstelle]

Betreff: Erklärung zur Leistung des Rundfunkbeitrags unter rechtlichem Vorbehalt ab dem 1. Januar 2026 – Aktenzeichen: [Ihre Beitragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Bezug auf meine Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags und teile Ihnen folgendes mit:
1. Vorbehaltserklärung
Gemäß § 814 BGB leiste ich alle künftigen Rundfunkbeitragszahlungen, einschließlich etwaiger Säumniszuschläge oder Verzugszinsen, ab dem 1. Januar 2026 unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung. Diese Leistung erfolgt bewusst ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung. Ein solches Anerkenntnis wird ausdrücklich nicht abgegeben. Sollte sich rechtskräftig erweisen, dass die Beitragspflicht in ihrer derzeitigen Ausgestaltung oder Durchführung rechtswidrig ist, behalte ich mir vor, die geleisteten Beträge zurückzufordern.
2. Sachliche Begründung und Rechtliche Einordnung
Meine Erklärung stützt sich auf folgende, gegen die derzeitige Beitragspflicht sprechende rechtliche Bedenken:
a) Verfassungsrechtliche Bedenken (Grundgesetz – GG):
•   Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit) / Art. 14 GG (Eigentumsgarantie): Die Beitragspflicht stellt einen erheblichen Eingriff in die genannten Grundrechte dar. Die Rechtfertigung dieses Eingriffs setzt zwingend voraus, dass die Finanzierung ausschließlich einem verfassungskonformen, eng definierten Grundversorgungsauftrag dient. Es bestehen substantielle Zweifel, ob das aktuelle Programm- und Tätigkeitsspektrum der Rundfunkanstalten noch auf diesen verfassungsrechtlich legitimierten Kern beschränkt ist.
•   Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Rundfunkfreiheit): Diese Freiheit ist eine dienende Freiheit. Sie legitimiert den Beitrag nur als Mittel zur Sicherung einer von staatlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit freien Grundversorgung. Eine Ausweitung des Angebots in Bereiche, die in direkter Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Anbietern stehen (z.B. reine Unterhaltungsformate ohne bildenden Charakter, ausgebaute Mediatheken als Streaming-Ersatz), überschreitet diese verfassungsrechtliche Zweckbindung.
•   Art. 20 GG (Rechtsstaats- und Demokratieprinzip): Das Fehlen einer individuellen Kündigungs- oder Widerspruchsmöglichkeit gegen die Beitragspflicht bei gleichzeitiger Ausweitung des Programmauftrags wirft Fragen der Verhältnismäßigkeit und der demokratischen Rückbindung auf.
b) Einfachrechtliche Bedenken (Rundfunkstaatsvertrag – RStV):
•   Der Grundversorgungsauftrag gemäß § 11 ff. RStV ist funktional und eng auszulegen. Die zunehmende Verlagerung von Inhalten in die Mediathek und die Produktion von Formaten, die nicht dem klassischen Informations-, Bildungs- und Kultur-Auftrag zuzuordnen sind, lassen eine Aufgabenerweiterung erkennen, die nicht mehr vom Beitragszweck gedeckt ist.
•   Die Finanzierung eines solchermaßen erweiterten Auftrags durch einen allgemeinen, zwangsweise erhobenen Beitrag bedarf einer klaren und engen gesetzlichen Grundlage, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Normenklarheit und -bestimmtheit genügt. An dieser Bestimmtheit bestehen berechtigte Zweifel.
3. Verfahrenshinweis und Schluss
Mit dieser Erklärung bezwecke ich nicht die einseitige Aufhebung meiner Zahlungspflicht. Vielmehr sichere ich meine Rechte für den Fall, dass die genannten rechtlichen Bedenken durch die zuständigen Gerichte (insbesondere das Bundesverfassungsgericht) bestätigt werden. Die Zahlungen werden planmäßig erfolgen, jedoch unter dem dargelegten Rechtsvorbehalt.
Ich behalte mir ausdrücklich vor, alle mir aus anderen Rechtsgründen zustehenden Rechte geltend zu machen.
Ich bitte Sie, diese Erklärung zu meiner Akte zu nehmen und mir den Eingang schriftlich zu bestätigen.
Mit vorzüglichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Vor- und Nachname]
________________________________________
Verwendete Rechtsgrundlagen im Überblick:
•   Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 814 (Bereicherungsrecht; Kondiktion bei Leistung ohne Rechtsgrund)
•   Grundgesetz (GG):
o   Art. 2 Abs. 1 (Allgemeine Handlungsfreiheit)
o   Art. 5 Abs. 1 Satz 2 (Rundfunkfreiheit)
o   Art. 14 (Eigentumsgarantie)
o   Art. 20 (Rechtsstaatlichkeit, Demokratieprinzip)
•   Rundfunkstaatsvertrag (RStV):
o   § 11a ff. (Auftrag und Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Grundversorgung)


Hinweis: Dieser Musterbrief ist eine fachjuristische Mustervorlage. Die Geltendmachung der dargelegten Rechtsauffassung im Einzelfall und ihre Durchsetzbarkeit vor Gericht hängen von den konkreten Umständen und der weiteren Rechtsentwicklung ab. Bei beabsichtigter Verwendung wird die Konsultation eines auf Medien- oder Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts ausdrücklich empfohlen.



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K
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Glaubt jemand ernsthaft, dass gerichtliche Entscheidungen für die Vergangenheit ergehen!?

Wenn dann für die Zukunft.

Dieses "Vorbehalts"-Gequake ist meiner Ansicht nach zu nichts wert.

Meint: gezahlt > unwiederbringlich weg.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.582
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Von @Kurt richtig eingestuft:
Zitat
Dieses "Vorbehalts"-Gequake ist meiner Ansicht nach zu nichts wert.Meint: gezahlt > unwiederbringlich weg.

Seit 2013 bis heute zirkulieren Anwaltstexte über die angebliche Bedeutung von "Zahlung unter Vorbehalt".  Das ist, weil die universitäre Juristenausbildung vorwiegend Zivilrecht betrifft. Da hat die Zahlung unter Vorbehalt Sinn, wenn über die Sache noch gestritten wird und Anerkenntnis nicht erklärt werden soll.

Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben sinnlos - denn:
Ergibt sich später Fehlerhaftigkeit, so muss zurückgezahlt werden - pro-aktiv und ganz egal, ob Vorbehalt erklärt war.

Bleibt die Sache rechtlich unklar, so wird keine normale Organisation auch nur 1 Euro herausrücken ohne Prozess. Denn Auszahlungen muss jemand abzeichnen. Aus Karriere-Interesse wird niemand es abzeichnen ohne gerichtlichen Zwang für Auszahlung.


 Diese und sonstige Mustertexte-Empfehlungen vom klugen Anwalt
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haben absolut nichts gemeinsam mit unserer streiterprobten Kompetenz gegenüber einem Jahrzehnt Poltik- und Justizskandal. Der Anwalt meint, gegen so ein bisschen des eindeutigen Unrechts seien wir blutigen Laien nicht ausreichend kompetent - für den Juristen gehe das irgendwie mit der linken Hand.


Kein einziger je von Anwälten verkündeter  "Trick" hat je gewirkt.
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Beispielsweise das Aufschlüsseln in Teilbeträge, Zahlung nur nach Mahnung und sonstiges Geniales.
Die Computer stecken das mühelos weg und das Imperium freut sich über die diversen Millionen Euro Mahngebühren, die die Computer dann daraus erwirtschaften.
Die genialen Tipps vom Anwalt sind ausgeprägt peinliches Zeugnis des Juristen-Selbstverständnisses, zumal wenn von allgemein bekannten Anwälten verbreitet mit dem zusätzlichen Guru-Heiligenschein.


Niemand außer unserer Forums-Kompetenz ist dem System auf Augenhöhe gewachsen.
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Alle sich für klug Haltenden ohne dies Wissensfundament sind chancenlos.
Von denen, die das im Forum erarbeitete Wissen anwenden, zahlt keiner auch nur 1 Euro GEZ,



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also Vorbehaltszahlung ist in etwa, wie Geld in ein Feuer zu werfen und dann auch noch zu glauben, man könnte es irgendwann vielleicht vom Feuer zurückfordern.
Das Dumme dabei ist nur, was einmal vom Feuer verbrannt wurde kann man nicht mehr zurückbekommen.

Wir befinden uns ja in Sachen Rundfunkbeitrag im Verwaltungsrecht. Daher hat diese Abgabe eine extreme Schwachstelle. Das Zauberwort heißt: strukturelles Erhebungsdefizit.
Herr Haseloff hatte dieses in einem Interview auch schon einmal erwähnt.
Würden genügend Menschen von ihrem einfachen Recht Gebrauch machen, dann würde dieses Finanzierungssystem binnen kürzester Zeit zusammenbrechen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aus all diesen Gründen auch die vorsorglichen Hinweise im Einstiegsbeitrag auf die bereits mehrfachen Diskussionen zum Thema "Zahlung unter Vorbehalt":
Hierbei jedoch bitte auch beachten...
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4058.0
Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
möglichen Fragwürdigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595
sowie auch
Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12784.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12784.msg86114.html#msg86114

Natürlich ist eine Zahlung unter Vorbehalt im Vergleich zu einem vollständigen Rückbehalt der Zahlungen ein "Wurf mit dem Wattebällchen", d.h. diesbezüglich faktisch wirkungslos.

Im Vergleich zu einer - für manch einen "zur Vermeidung größeren Übels" nicht vermeidbaren - unkommentierten Zahlung oder gar SEPA-/Lastschrift-Einzugsermächtigung ist eine eingeschränkte Zahlung "unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung" (und sei es per Dauerauftrag) jedoch fast schon ein Meilenstein...

...eben auch aus dem Grund, dass ARD-ZDF-GEZ sich in diesem Fall eben nicht sicher sein können, ob sie irgendwann einmal zur Erstattung im jeweiligen Fall verdonnert werden - und mglw. Rücklagen dafür bilden müssten - siehe dazu u.a. auch unter
RA Gebauer - Nach BVerwG: „ÖRR wird nie mehr so sein wie vorher“ (Interview) (10/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38574.0
Tichys Einblick, 28.10.2025 (Video ~15min)
Zwangsbeitrag nur noch unter Vorbehalt
https://www.youtube.com/watch?v=_klHKhOsvAo&t=906s
Zitat von: Tichys Einblick, 28.10.2025 (Video ~15min), Zwangsbeitrag nur noch unter Vorbehalt
[...]
Das dürfte für den ÖRR erhebliche finanzielle Folgen haben. Bürger können ab sofort ihre Zwangsbeiträge nur unter Vorbehalt zahlen. Falls irgendwann ein Gericht einmal feststellt, dass ARD und ZDF nicht gesetzeskonform arbeiten, dann müssten die Anstalten dieses ganze Geld wieder an die Beitragszahler zurückzahlen. Dafür müssten die Sender nach den Grundsätzen der vorsichtigen Haushaltsführung ab sofort erhebliche Rückstellungen bilden.
[...]

Insofern ein für ARD-ZDF-GEZ über jeder Vorbehalts-Zahlung schwebendes "Damoklesschwert", was man denen nur wünschen kann - ganz im Gegensatz zur vollautomatischen Geldverbrennungs-Befeuerung durch SEPA-/Lastschrift-Einzugsermächtigungen.

Daher gilt es, dies jeweils individuell nach der persönlichen Situation zu bewerten und jedenfalls für "unfreiwillige Zahler" nicht gänzlich auszuschließen.

Trotzdem sollte eine Zahlung - auch unter "Vorbehalt" - nur in allerletzter Not erfolgen.

NICHT-Zahlung ist und bleibt angesichts des übervollen "Sündenregisters" von ARD-ZDF-GEZ und der unsäglichen Gesetzgebung eigentlich das Gebot der Stunde für jeden, der auf Grundrechte und Rechtsstaat noch etwas hält oder halten möchte. So meint jedenfalls eine fiktive Person B ;) >:D :angel:


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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