Von @Kurt richtig eingestuft:
Dieses "Vorbehalts"-Gequake ist meiner Ansicht nach zu nichts wert.Meint: gezahlt > unwiederbringlich weg.
Seit 2013 bis heute zirkulieren Anwaltstexte über die angebliche Bedeutung von "Zahlung unter Vorbehalt". Das ist, weil die universitäre Juristenausbildung vorwiegend Zivilrecht betrifft. Da hat die Zahlung unter Vorbehalt Sinn, wenn über die Sache noch gestritten wird und Anerkenntnis nicht erklärt werden soll.
Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben sinnlos - denn:
Ergibt sich später Fehlerhaftigkeit, so muss zurückgezahlt werden - pro-aktiv und ganz egal, ob Vorbehalt erklärt war.
Bleibt die Sache rechtlich unklar, so wird keine normale Organisation auch nur 1 Euro herausrücken ohne Prozess. Denn Auszahlungen muss jemand abzeichnen. Aus Karriere-Interesse wird niemand es abzeichnen ohne gerichtlichen Zwang für Auszahlung.
Diese und sonstige Mustertexte-Empfehlungen vom klugen Anwalt
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haben absolut nichts gemeinsam mit unserer streiterprobten Kompetenz gegenüber einem Jahrzehnt Poltik- und Justizskandal. Der Anwalt meint, gegen so ein bisschen des eindeutigen Unrechts seien wir blutigen Laien nicht ausreichend kompetent - für den Juristen gehe das irgendwie mit der linken Hand.
Kein einziger je von Anwälten verkündeter "Trick" hat je gewirkt.
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Beispielsweise das Aufschlüsseln in Teilbeträge, Zahlung nur nach Mahnung und sonstiges Geniales.
Die Computer stecken das mühelos weg und das Imperium freut sich über die diversen Millionen Euro Mahngebühren, die die Computer dann daraus erwirtschaften.
Die genialen Tipps vom Anwalt sind ausgeprägt peinliches Zeugnis des Juristen-Selbstverständnisses, zumal wenn von allgemein bekannten Anwälten verbreitet mit dem zusätzlichen Guru-Heiligenschein.
Niemand außer unserer Forums-Kompetenz ist dem System auf Augenhöhe gewachsen.
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Alle sich für klug Haltenden ohne dies Wissensfundament sind chancenlos.
Von denen, die das im Forum erarbeitete Wissen anwenden, zahlt keiner auch nur 1 Euro GEZ,