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Autor Thema: Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt  (Gelesen 7015 mal)

G
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Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
Autor: 21. Januar 2015, 21:39
Hallo liebes Forum,

Person A liest nun schon eine ganze Weile hier mit und hat viele verschiedene Varianten gelesen.
Leider keine, die für sie passend wäre.

Person A bekommt seit Monaten bereits Schreiben der bekannten Stellen. Das ging von Bitten, über Anmeldung bis zu Vereinbarung der Ratenzahlung usw.

Person A hat versucht an eine Rechtschutzversicherung zu gelangen um zu Klagen, jedoch ohne Erfolg.

Seit 3 Tagen ist Person A nun in Besitz der, wohl letzten, Zahkungsaufforderung (ab sofort werden keine Aufforderungen mehr gesendet, wurde gedroht)

Eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg für Person A, vermutet diese. Bleibt also nur noch die Zahlung unter Vorbehalt oder ist es dafür nun auch zu spät, bei einem Betrag von über 400 Euro?

Ich hoffe das hier jemand Person A ein bisschen unter die Arme greifen kann, bestenfalls ohne Paragraphen Schwangeren, in mundgerechtem Deutsch gehalten, da der Arbeitgeber von Person A schon fordernd genug ist.

Desweiteren interessiert sich Person A dafür, ob das Bundesverfassungsgericht etwas entschieden hat?

Person A bittet um Verzeihung für diesen thread, aber die Zeit wird knapp, aufgrund des Faktes das gelesen wurde, man solle erst einmal untätig bleiben und alles ignorieren

Viele Grüße und danke im voraus


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P
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Re: Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
#1: 22. Januar 2015, 19:18
es fehlen leider wichtige Angaben, daher
fiktiver Fall:

Person A hat eine Zahlungsaufforderung "Z1" bekommen

Fragen: 2 Fälle

Fall 1:
Hat diese Zahlungsaufforderung "Z1" eine Rechtsbelehrung z.B. in grau auf der Rückseite?
-> ja -> dann ist es sehr wahrscheinlich ehr ein Bescheid "Z1" == "B1"

Ist diese Zahlungsauffordung kein Bescheid? (Steht keines der folgenden Wörter irgendwo im Betreff  "Bescheid" oder "Festsetzungsbescheid" oder "Beitragsbescheid" oder "Gebührenbescheid" oder "Gebühren-/Beitragsbescheid" oder "Beitrags-/Gebührenbescheid" oder "Bescheid" als Teilwort?

ja -> Gab es bereits vor diesem Schreiben "Z1" einen Bescheid "B1"
ja -> "B1" war vor "Z1"
Dann ist das aktuelle Schreiben "Z1" vielleicht eine Mahnung "M1" nach einem Bescheid "B1"? -> ja -> "Z1" == "M1"
Dann ist keine Zahlung mehr unter Vorbehalt für diesen gemahnten Zeitraum möglich.
Wurde gegen diesen Bescheid "B1" zuvor Widerspruch eingelegt?
ja -> mit Aussetzung der Vollstreckung?
ja -> abwarten
nein -> Aussetzung der Vollstreckung beantragen für "B1"

Fall 2:
Ist diese Zahlungsauffordung "Z1" vielleicht ein Bescheid "B1"?
-> ja ->  Ist ein Widerspruch noch möglich?
-> ja -> dann Widerspruch einlegen
->-nein -> prüfen ob Person A diesen Bescheid "B1" überhaupt nachweisbar erhalten hat


allgemein
eine reine Zahlungsaufforderung "Z1", welche kein Bescheid "B1" mit Rechtsbelehrung da stellt, kann keine Pflicht zur Zahlung auslösen

Sollte das aktuelle also bereits eine Mahnung nach einem oder mehren Bescheiden  "B1" bis "Bn" sein,
dann sollte Person A dem Beitragservice oder der LRA anzeigen, dass die Voraussetzung für die Mahnung fehlen, das am besten per nachweisbaren Fax, also so eines wo der gesendete Text in den Sendebericht gedruckt wird.

Sollte das aktuelle Schreiben keine Mahnung "M1" sein, und auch kein Bescheid "B1" ... ist es dann Infopost?

Der Beitragsservice versuchte in der Vergangenheit die Bürger mit Ratenzahlungsvereinbarungen zu täuschen, diese sind keine Bescheide. Solange Person A noch keinen Bescheid "B1" erhalten hat warten
und auf den kommenden ersten Bescheid Widerspruch einlegen, das kostet wenig oder deutlich weniger als die geforderten über 400,- €
Aussetzung auf Vollstreckung mit dem Widerspruch beantragen und abwarten bis ein Widerspruchsbescheid kommt, dann klagen, das kostet auch zunächst an sich weniger als 400,- €.

Eine Rechtschutzversicherung müsste Verwaltungsrecht beinhalten.
Zudem ist das bei den "meisten" Rechtschutzversicherungen so, dass diese eine Wartezeit von 3 Monaten haben, bevor das Ereigniss eintritt. Im Fall vom Verwaltungsrecht, ist das Ereignisdatum, aber
der Zeitrahmen für welchen die Forderung gestellt wird und nicht das Zustelldatum.
z.B. Bescheid -> Forderung für 01.01.2013 bis 31.12.2014 die Rechtschutzversicherung hätte bereits am 30.09.2012 fertig abgschlossen sein müssen.
z.b. Abschluss der Versicherung am 31.12.2014 -> es kommt ein Bescheid mit Bezugsdatum 1.4.2015 bis 30.06.2015 -> 3 Monate Wartezeit erfüllt zum 1.4.2015 (wie Taggenau das sei, bitte bei der jeweiligen Versicherung nachfragen)

Ohne Widerspruch keine Klagemöglichkeit -> ohne Klagemöglichkeit ->
bliebe nur zahlen oder Wohnung aufgeben, das letztere geht ja nicht rückwirkend
PersonX kann nur empfehlen Widerspruch einzulegen

Sollte Person A denken, dass dies nicht mehr möglich ist, wegen der Frist -> prüfen, wie wurde der "Bescheid" oder wurde überhaupt ein "Bescheid" zugestellt.

Zitat
Desweiteren interessiert sich Person A dafür, ob das Bundesverfassungsgericht etwas entschieden hat?
Bisher nicht, aktuell laufen erst die Verfahren vor den Berufungsgerichten.


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Re: Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
#2: 22. Januar 2015, 22:08
Hallo, und danke für die ausführliche Antwort!

Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, prüfte Person A ob ein B1 oder gar M1 vorliegt. Negativ, bis dato nur Z1( sofern nichts übersehen würde), in der aktuellsten Form mit Ankündigung von B1 und keinen weiteren Z1 mehr, Zahlungsfrist ist hier nun 2 Wochen statt der üblichen 4.
A fragt sich ob diese Androhung Gerade ist, oder für bare Münze zu nehmen ist?

Deshalb stellt A sich die Frage, ob es nun cleverer ist auf Zeit zu spielen, B1 sofern sie denn dann eintreffen, zu widersprechen und später dann zu klagen (was definitiv kurzfristig günstiger käme). Langfristig sind aber zu wenig liquide Mittel für eine handfeste Klage in höheren Instanzen verfügbar. Somit werden die Kosten immer weiter steigen, das was für A nicht tragbar ist.

Oder soll Person A sich doch lieber für die Zahlung unter Vorbehalt entscheiden, da bisher noch keine B1 oder gar M1 eingegangen ist (verwunderlich, kamen die ersten Schreiben doch bereits Ende 2013).

Die zeit zum reagieren, dürfte nun gering sein, aufgrund der hohen taktung der schreiben, die in 3-4 Wochen Rhythmus eintreffen, sofern die Ankündigung des Bescheides keine hohle Phrase darstellt.

A bittet um Entschuldigung für Schreib und Grammatikfehler, da via Handy kommuniziert wird.

Viele Grüße


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Re: Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
#3: 23. Januar 2015, 02:26
Bei Zahlung unter Vorbehalt ist das Geld dauerhaft weg.
Es besteht trotz der Behauptung kein rechtlich sicherer Weg das gezahlte Geld später ohne Verluste zurück zu bekommen.
A) wegen Verjährung, durch Person A könnten ja immer nur die letzten 3 Jahre zurückgefordert werden, und freiwillig rückt die LRA das Geld nicht wieder raus.
B) weil das Geld bei den Rundfunkanstallten ausgegeben wird, und im Erfolgsfall, keiner mehr einzahlen wird

Die Klage aus der 1. Instanz kann versucht werden ruhend zu stellen, weil bereits Klagen in der 2.Instanz anhängig sind. Bis es mit dem Widerspruch aber überhaupt zu einer Klageeröffnung kommen kann können Monate bis über ein Jahr ins Land gehen.
Würde Person A fristgerecht einen persönlich formulierten Widerspruch auch mit Verweis auf das aktuelle Gutachten der 32 Wirtschaftsweisen einreichen, so beträgt die Bearbeitungsdauer bereits jetzt einige Monate (PersonX hat noch keinen Widerspruchsbescheid seit Mai/2014). Eine Klage muss nicht vor Erhalt des Widerspruchsbescheids durch Person A eröffnet werden. Es reicht Klage einzureichen bei Erhalt des Widerspruchsbescheid. Die Kosten der Klage bis 500,- € Streitwert sind ca. 105,-€, wenn die Klage die Aufhebung des Bescheid zum Ziel hat. Also als Anfechtungsklage geführt wird.

Ab der zweiten Instanz  bestünde Anwaltspflicht, in wie weit die 2.te Instanz notwendig würde für Person A hängt davon ab, wie weit sich die erste Klage verzögern würde.

Wichtig,
im Widerspruch sollte in jedem Fall die Aussetzung der Vollziehung entsprechend mit beantragt werden.

Wenn es noch nie einen "B1" gab, dann kommt dieser irgendwann nach dieser "Z1" wahrscheinlich ehr so frühstens mit dem Druckdatum 1.2.2015 -> zugestellt würde dieser "B1" dann so um den 10.02.2015 vorher sicherlich nicht. Ehr später.

Was PersonX wundert, was kam 2013 genauer Infopost?,  -> oder doch vielleicht ein "B1"?

Für welchen Zeitraum soll denn da aktuell bezahlt werden? Nicht 01.01.2013 bis 31.12.2014?
Wurde vielleicht etwas wichtiges übersehen oder war nicht in der Post.

Der Ablauf bei einer Person Y war auch in etwa, das in 2013 Schreiben (Infopost und Zwangsanmeldung später)
 und der "B1" erst in 04/2014 und der "B2" in der Welle vom 1.7.2014 in der Post war.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
#4: 23. Januar 2015, 02:34
...wie der Vorschreiber schon schrieb:
"Zahlung unter Vorbehalt" wäre theoretisch (und entgegen den Verlautbarungen des Beitragsservice) unter gewissen Umständen zwar sehr wohl möglich, solange kein Bescheid = Verwaltungsakt ergangen ist, der das Prozedere ins Verwaltungsrecht erhebt.
Hierzu hilft es sich richtig einzulesen... ;)
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595


Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht das Urteil vorwegnehmen... ;-) Natürlich wimmeln die mit diversen Aussagen gern ab. Am besten Deckungsabfrage via Anwalt - das scheint mehr Eindruck zu machen.
Jedenfalls gibt es Deckungszusagen.
Problem ist eher, dass RSV wohl nur nach Gebührenordnung vergüten - und das ist bei dem geringen Streitwert eben kaum auskömmlich. Da einen engagierten Anwalt zu finden, ist nicht so einfach - in der 1. Instanz ja aber auch nicht zwingend nötig.
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113


...zum Klageweg noch soviel:
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840


Desweiteren interessiert sich Person A dafür, ob das Bundesverfassungsgericht etwas entschieden hat?
Nein. Noch nicht. Und wird es auch erst in Jahren - wenn der Rechtsweg mindestens eines Klägers ausgeschöpft ist. Derzeit sind die ersten Verfahren wohl in der 2. Instanz.
Das BVerfG wird also nur entscheiden können, wenn bzw. weil überhaupt Klagen laufen.
Daher sind die Klagen ja so unverzichtbar, um in der Sache voranzukommen.


Aus diesem Grunde ist es zum jetzigen Zeitpunkt auch eindeutig zu früh,
über "Erfolgsaussichten" in der Sache zu spekulieren:
Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


Für alles weitere - insbesondere für allgemeine Fragen, die im Forum schon mehrfach und ausgiebig behandelt wurden - bitte unbedingt auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen und vor allem noch dringend eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Re: Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
#5: 23. Januar 2015, 12:40
Zitat
Wenn es noch nie einen "B1" gab, dann kommt dieser irgendwann nach dieser "Z1" wahrscheinlich ehr so frühstens mit dem Druckdatum 1.2.2015 -> zugestellt würde dieser "B1" dann so um den 10.02.2015 vorher sicherlich nicht. Ehr später.

Was PersonX wundert, was kam 2013 genauer Infopost?,  -> oder doch vielleicht ein "B1"?

Für welchen Zeitraum soll denn da aktuell bezahlt werden? Nicht 01.01.2013 bis 31.12.2014?
Wurde vielleicht etwas wichtiges übersehen oder war nicht in der Post.

Der Zeitraum der angesetzt wurde, war der 01.01.2013 bis Oktober 2014 (die Zahlungsaufforderungen stiegen vom Betrag her stetig an).
Allerdings stieg die Forderung seit Oktober nicht weiter, ab hier scheint wohl separat verfahren zu werden.

Person A überprüfte alle Schreiben die aufgehoben wurden, das sind so 5-6. Nirgendwas war ein B1 oder gar ein M1 zu finden, außer A ist vollkommen blind.
A hofft das nichts übersehen wurde.

Würden denn überhaupt noch Z1 eingehen, sofern schon B1 oder gar M1 eingegangen wären?

Zitat
...wie der Vorschreiber schon schrieb:
"Zahlung unter Vorbehalt" wäre theoretisch (und entgegen den Verlautbarungen des Beitragsservice) unter gewissen Umständen zwar sehr wohl möglich, solange kein Bescheid = Verwaltungsakt ergangen ist, der das Prozedere ins Verwaltungsrecht erhebt.
Hierzu hilft es sich richtig einzulesen... ;)
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Zitat
Bei Zahlung unter Vorbehalt ist das Geld dauerhaft weg.
Es besteht trotz der Behauptung kein rechtlich sicherer Weg das gezahlte Geld später ohne Verluste zurück zu bekommen.

Nun ist das doch etwas widersprüchlich für Person A. Ist die Zahlung unter Vorbehalt nun sinnvoll, oder soll doch geklagt werden?
Entsprechende Vorlagen (für den Widerspruch samt Antrag sowie für eine vernünftige und fundierte Klage) dürfte es ja im Forum geben, die sich auch auf die aktuellsten Gutachten und laufenden Klagen stützen, oder?

Soweit Person A bekannt ist, darf der Widerspruch formlos sein, bleibt die Frage wie das mit dem Antrag aussieht. Ist das ein Formular oder ähnliches?
Kann mehr Zeit herausgeholt werden, wenn man einen 10 seitigen Widerspruch einlegt, oder macht das keinen Unterschied zu einem formlosen Einspruch und wird erst bei der Klage wichtig?

Wenn das Geld bei Zahlung unter Vorbehalt tatsächlich dauerhaft weg ist, wird Person A den Widerspruchs bzw. Klageweg beschreiten (müssen).

Zitat
Für alles weitere - insbesondere für allgemeine Fragen, die im Forum schon mehrfach und ausgiebig behandelt wurden - bitte unbedingt auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen und vor allem noch dringend eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
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Wenn die Zeit nicht drängen, und A nicht solche Schwierigkeiten hätte, das passende für die individuelle Situation zu finden, hätte Person A sich nicht direkt an das Forum gewandt.

A lässt seinen hilfsbereiten Mitmenschen seine Dankbarkeit ausrichten, dass dennoch ausführlich geholfen wurde und hoffentlich wird.

Viele Grüße



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Re: Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt
#6: 23. Januar 2015, 13:26
Blind? -> Alle Schreiben umdrehen und auf der Rückseite das "Graue" Wort "Rechtsbelehrung" suchen -> wenn gefunden, ist es sehr wahrscheinlich ein Bescheid ;-)

Ein langer individueller Widerspruch ist besser als einer der "LEER" ist
Form: per Hand oder mit dem PC erstellt oder zur Niederschrift mündlich

wichtig Unterschrift und
A) per Fax mit Kopie des Widerspruchs im Sendebericht
B) per Post an die LRA, welche in der Rechtsbelehrung angegeben

Zitat
Kann mehr Zeit herausgeholt werden, wenn man einen 10 seitigen Widerspruch einlegt, oder macht das keinen Unterschied zu einem formlosen Einspruch und wird erst bei der Klage wichtig?

z.B. 2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

ja, bei der Klage können auch weitere Punkte geltend gemacht werden, aber ein leer Widerspruch führt schneller zur Ablehnung mit Widerspruchsbescheid -> somit müsste schneller Klage erhoben werden

Zitat
Ist die Zahlung unter Vorbehalt nun sinnvoll
Aus Sicht von PersonX -> nicht sinnvoll
-> zu Grunde liegende Annahmen dafür
der Rechtstreit geht über 6 bis 7 Jahre vor Gericht bis das Bundesverfassungsgericht entweder a positiv oder b negativ entschieden hat
-> alles Geld was Person A nicht unter Vorbehalt in dieser Zeit gezahlt hat hat diese noch -> z.B. auf einem extra Konto -> fällt die Entscheidung auf a -> kann das Geld sofort frei verwendet werden
-> bei b -> geht es vors Euro Gericht

würde aber gezahlt -> und Entscheidung a -> dann könnte nur mittels Rechtsmitteln versucht werden Geld und dann nur der letzten 3 Jahre zurückzubekommen. Das wäre bei 6 Jahren pro Jahr ca. 200  € -> 6x 200 -> 1200,- € mit Vorbehalt bekommt Person A aber im günstigsten Fall nur  600,- € zurück -> die Wahrscheinlichkeit dafür liegt bei "NULL" -> weil die Rundfunkanstalten kein Geld aufheben, sondern diese Rückzahlung aus den laufenden Einnahmen tätigen würden ->
wenn aber klar ist dass es Entscheidung a ist, dann zahlt von heute auf morgen keiner mehr ein

Zitat
Würden denn überhaupt noch Z1 eingehen, sofern schon B1 oder gar M1 eingegangen wären?
-> "ja" -> weil unklar ist, wie sich der BS jedes Mal verhält, eine "neue" "Z1" wäre dann ehr als "Z2" zu betrachten könnte für einen anderen Zeitraum gelten -> sogesehen ist die Zusendung kein Merkmal das zuvor kein Bescheid "B1" da war, außer es wird das Datum auf der "Z1"/"Z2" betrachtet. Nach einem "B1" folgen normal bei Nichtzahlung "M1" und "M2" nach "M2" kommt es drauf an, ob Widerspruch gegen "B1" eingelegt wurde -> ja -> mit Aussetzung -> es folgt kein "GV"
-> kein Widerspruch gegen "B1" -> es kommt in jedem Fall ein "GV" oder ähnlich
-> Widerspruch ohne Antrag auf Aussetzung -> ja -> die LRA kann versuchen trotz Widerspruch zu vollstrecken

gegen jeden "B1", "B2", bis "Bn" muss Widerspruch eingegt werden. Sollten "B3" und "B4" günstig vom Zeitrahmen für einen Widerspruch zusammen liegen, so kann mittels 1x Widerspruch gegen "B3" und "B4" Widerspruch eingelegt werden, wichtig dabei -> im Widerspruch muss erkennbar sein gegen welche Bescheide sich dieser wendet.


Edit "Bürger":
Das Kernthema dieses Threads "Unsicherheit Zahlung unter Vorbehalt" ist hier und in o.g. Threads schon eingehend behandelt. Eine Mehrfachdiskussion kann das Forum aus Kapazitätsgründen leider nicht leisten.
Das allgemeine Thema "Widerspruch" ist ebenfalls in o.g. Threads eingehend behandelt und in diesem Themenstrang hier abschweifend.
Zur Vermeidung abschweifender Diskussionen schon mehrfach abgehandelter Themen und somit zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums wird dieser Thread mind. vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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