Fall 2: Es ist rückwirkend alles "für ab 2013" erlassen worden.
Die rückwirkende Befreiung bereitet noch Kopfzerbrechen.
Hypothetische Situation:
Person X wird erstmals Mitte 2019 zwangsangemeldet. (durch Meldedatenabgleich + Mitbewohner hat nie bezahlt)
Im Oktober 2019 wird rückwirkend der Zeitraum 1.1.16!-30.6.19 festgesetzt.Widerspruch Ende Oktober aufgrund Härtefall (Geringverdiener) inkl. Härtefallantrag.
Wie lang kann rückwirkend befreit werden?1. Laut § 4 Abs. 4 Satz 2 RBStV nur
3 Jahre: "[...] frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird."
Das würde eine Befreiung erst ab Oktober 2016 bedeuten. Jan-Sept. 2016 wären nicht befreit.
oder2. Komplette Befreiung, da Person X erst mit dem rückwirkenden Festsetzungsbescheid Kenntnis hatte und erst dann widersprechen konnte.
Vor Mitte 2019 gab es keinen Kontakt.
Die rückwirkende Befreiung wurde bisher mit Randnummer13 aus BVerwG 6 C 10.18 gefordert.
Dabei fällt Person X grad erst auf, dass die Klägerin nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung des Härtefalls befreit wurde.
Sollte man wohl anders argumentieren.