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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: pjotre am 01. Februar 2019, 21:48

Titel: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 01. Februar 2019, 21:48
Geringverdiener: 4 Millionen Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Dieses allgemeine Thema interessiert wohl viele. Die Diskussion verteilt sich aber manchmal auf Threads "Aktuelles", beispielsweise nach Verfahren gegen Geringverdiener.

Hier dieser Thread also könnte nun eine Bühne sein für Diskussion über die Härtefall-Befreiung,
damit zusammen findet, was zusammen gehört.

Der Titel dieses Threads ist bereits eine Aussage.
Die Rechtslage und Sachlage ist weitgehend geklärt. Das ist teils nicht-öffentlich, wird hiermit aber nochmals öffentlich klargestellt:
(1) Rund 4 Millionen Geringverdiener-Haushalte, bisher "bebeitragt", dürften Anspruch auf Befreiung haben durch einfachen klarstellend begründenden Härtefallantrag wegen Geringeinkommen.
(2) Die angebliche Pflicht zum "Sozialbescheid" steht eindeutig nirgends im Gesetz. Da es nicht im Gesetz steht, ist die Gestaltung als "Pflicht" im Antragsverfahren eine Erfindung von ARD-Juristen.
(3) Diesbezüglich wird von kundiger Seite vorgetragen, ob diese Pflichtbehauptung nicht vielleicht sogar gravierender Rechtsverstoß sei. Derartiges soll man nicht in einem Forum näher erörtern. Es sei nur informativ berichtet.
(4) Die Zahl 4 Millionen wurde in einer statistischen Kurzanalyse Herbst 2017 beim Bundesverfassungsgericht belegt. Dieser Vorgang ist seit Juni/Oktober auch beim Europäischen Gerichtshof, ferner enthalten in einer Einreichung beim EuGH im Herbst 2018. (Bitte ausnahmsweise den Verzicht auf Quellenangabe tolerieren, da noch anhängig.)
(5) Darin statistisch belegt: Die von ARD-Seite unzulässigerweise verlangten Sozial-"Leer"-Bescheide, wie viele machten es? Bundesweit schätzungsweise 4.000 der 40 Millionen, also 0,1 Prozent. 99,9 Prozent hielten dies für unvereinbar mit ihrer Menschenwürde, gerundet also 100 Prozent.

Die Bedeutung der Geringverdiener-Rechte-Durchsetzung ist eine Hebel- und Kettenwirkung, die das gesamte aktuelle System der Rundfunkabgabe kippen könnte.
Sofern schätzungsweise 5 Milliarden Euro zurückzuzahlen sind für 2013...2018 an Geringverdiener, so gerät das gesamte System finanziell und politisch aus den Fugen. Bei der dann wohl eintretenden fundamentalen Neuordnung würden auch die Nichtzuschauer (mir Normaleinkommen) erwarten können, aus der Zahlungspflicht entlassen zu werden.

Eine Diskussion ist also ziemlich überflüssig, was von den ARD-Anstalten und ihren "Füllhaltern" in Köln von den Geringverdienern verlangt wird.
Dieser Teil der Sache ist auf einer bestimmten Ebene bereits weitgehend "nicht mehr das Thema". Das Thema ist, wie wir mit der hinterher hinkenden Rechtsprechung umgehen und wie die Bürger nun durch Anträge endlich ihre Rechte einfordern - sofortige Freistellung und Rückzahlung ab 2013.

Leicht gesagt, schwer getan. Es soll nur vermieden werden, dass wir uns hier unter Rechtsstaatsverteidigern mit der Manipulation der "Sozialbescheide" ernsthaft auseinandersetzen. Das ist unzulässig, basta. Die "MIEZE Mediensteuer-Inkasso-Zentrale" (aka GEZ aka "Beitrags"-!"Service"! ) darf das ganz einfach nicht.
Allein durch eine Diskussion, wie man solche Sozialbescheide doch vielleicht erreichen könnte oder improvisieren könnte, würden wir zu unfreiwilligen Beihelfern für den Gegner werden. Nochmals, diese Pflicht gibt es nirgends im Gesetz und also nirgends und damit basta.



Edit "Bürger" - ausgewählte Links zu diesem Thema:

Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30047.0

BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0
VERHANDLUNG am BVerwG zur Studenten u. Wohngeld-Problematik, 30.10.2019, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31862.0
GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26149.0
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21805.0
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31863.0
OVG Rh.-Pf. 27.8.20, 7 D 10269/20.OVG - kein Härtefall ohne Soz.leist.Antrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34247.0

Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35184.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Mr. Orange am 01. Februar 2019, 23:21
Allein durch eine Diskussion, wie man solche Sozialbescheide doch vielleicht erreichen könnte oder improvisieren könnte, würden wir zu unfreiwilligen Beihelfern für den Gegner werden.
Wenn also ca. 5 Mio SGBII-Leistungsbezieher sich tatsächlich befreien lassen würden (was sie aber überhaupt nicht machen) würde der Zahlungsausfall in Milliardenhöhe eine Unterstützung des ör sein und kein Schaden.

 :o
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 01. Februar 2019, 23:40
Zur Frage "Sozialbescheid" ist Klarstellung nötig:
Beihilfenbezieher im Bereich des Existenzminimums haben automatisch den "Sozialbescheid" und damit die Befreiung (sofern sie ausreichend gut beraten werden, diesen Antrag zu stellen).

Es geht also nur um die rund 4 Millionen Geringverdiener, die ebenso wenig Geld haben, aber ihrer Würde zuliebe nicht "vom Geld anderer Leute haben wollen" und sich "irgendwie durchkämpfen - darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter.  - Diese alle sind laut Gesetz und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Rundfunkabgabe zu befreien.
Dies eindeutige Recht wird durch die ARD-Juristen zerstört durch die angebliche Pflicht, einen Sozial-"Leer"-Bescheid vorzulegen: Beihilfen zu beantragen, sich bewilligen zu lassen, dann aber auf das Geld zu verzichten.

Argument @pjotre in der Diskussion hinter den Kulissen unter anderem:  Seine Meinung:
Die Sozialämter dürfen dies aber gar nicht.
Für 4 Millionen Leute - wäre das Anstiftung zu "400 Millionen Euro faktische Veruntreuung von Sozialamts-Ressourcen"? Anstiftung zur Anstiftung zur Straftat? - (Bitte hier im öffentlichen Forum Strafrechtsfragen nicht näher erörtern. Das ist für Rechtslaien zu heikel, was man bei Formulierungen darüber aus rechtlichen Gründen zu beachten hat.)

Also Klarstellung: Das "Problem Sozialbescheide" meint die Sozial-"Leer"-Bescheide,
die Fake-Anträge, die Pseudo-Anträge: Die von ARD-Juristen erfundene Forderung, sich als "staatlich akkreditierter Armer" registrieren zu müssen (müssen!), outen zu müssen, um das gesetzliche Befreiungsrecht zu erobern, obgleich das Gesetz solche Pflichten nicht kennt.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: sparks am 02. Februar 2019, 00:09
(2) Die angebliche Pflicht zum "Sozialbescheid" steht eindeutig nirgends im Gesetz. Da es nicht im Gesetz steht, ist die Gestaltung als "Pflicht" im Antragsverfahren eine Erfindung von ARD-Juristen. [...]
Nochmals, diese Pflicht gibt es nirgends im Gesetz und also nirgends und damit basta.

Der Bescheid der zuständigen Behörde wird doch aber im
§ 4 RBStV ausdrücklich als Nachweis verlangt:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-4
Zitat
[...]
(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. [...]

(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen [...]
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: tigga am 02. Februar 2019, 01:23
Zitat von: RBStV §4 (6)
Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor,…

Heißt, wenn nach RBStV §4 (1) keine Befreiung vorliegt, könnte das einen Härtefall darstellen. Heißt auch: "insbesondere" ist eine Aufzählung. Das ist wiederum ein Verweis auf §4 (1) und stellt einen Sonderfall dar. Aber dieser alleinige Umstand kann keine vollständige Aufzählung aller möglichen Konstellationen sein, die auf einen Menschen zutreffen.

Zitat von: Duden
besonders, hauptsächlich, im Besonderen, in der Hauptsache, in erster Linie, namentlich, speziell, vor allem, vor allen Dingen, vornehmlich, vorzugsweise, zumal; (schweizerisch) im Speziellen, vorab; (veraltend) zuvörderst
https://www.duden.de/rechtschreibung/insbesondere

Was die Juristen der LRAen jedoch wollen, ist eine absolute Abschaffung der Härtefallregelung (zumindest wenn sich deren Argumentationskette anschaut). Dadurch kann der BS alles vollautomatisiert ablaufen lassen (ohne Kenntnisnahme seitens der LRA?). "Bescheid einer Behörde/Jobcenter? -> Befreiung", da ja alles so ziemlich standardisiert ist, was Bescheide anbelangt, ist das auch kein Problem maschinell zu erfassen. Maschinen sind günstiger als Menschen usw...

RBStV §4 (7) ist jedoch diskriminierend und verstößt gegen Art. 1-3 GG, insbesondere aber Art. 2 Satz 1 GG, wonach mind. die verfassungsmäßige Ordnung durch die Erhebung des Rundfunkbeitrages gestört ist. Dass es sittenwidrig ist einem armen Menschen noch tiefer in die Taschen zu greifen, brauchen wir hier nicht weiter zu erörtern (Art. 9 Satz 2 GG).

Weiter steht RBStV §4 6+7 im krassen Widerspruch zu Art. 12 Satz 1+2 GG. Wenn ich mir eine Arbeit aussuche, die nur geringen Verdienst abwirft, ich aber damit leben kann, ist es meine Entscheidung. Da darf dann auch niemand mit eigenen Gesetzen ankommen und behaupten, ich schulde ihm Geld. Das ist wiederum sittenwidrig.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Mr. Orange am 02. Februar 2019, 10:09
Heißt, wenn nach RBStV §4 (1) keine Befreiung vorliegt, könnte das einen Härtefall darstellen. Heißt auch: "insbesondere" ist eine Aufzählung. Das ist wiederum ein Verweis auf §4 (1) und stellt einen Sonderfall dar. Aber dieser alleinige Umstand kann keine vollständige Aufzählung aller möglichen Konstellationen sein, die auf einen Menschen zutreffen.
Richtig. Ein Sonderfall wäre dann zu bejahen,  wenn in den Rundfunkstaatsverträgen, besondere Lebensumstände nicht berücksichtigt worden wären. Es werden aber auch in anderen Bereichen, Studienabbrecher anders behandelt, als Erst-studierende.

Was die Juristen der LRAen jedoch wollen, ist eine absolute Abschaffung der Härtefallregelung (zumindest wenn sich deren Argumentationskette anschaut).
Das ist nicht was sie wollten, sondern das, was die Juristen schon erreicht haben. Wer nämlich seinen Beitragsbescheid nicht aufmerksam liest, erfährt nichts über die Möglichkeit der Befreiung. 


Dadurch kann der BS alles vollautomatisiert ablaufen lassen (ohne Kenntnisnahme seitens der LRA?). "Bescheid einer Behörde/Jobcenter? -> Befreiung", da ja alles so ziemlich standardisiert ist, was Bescheide anbelangt, ist das auch kein Problem maschinell zu erfassen. Maschinen sind günstiger als Menschen usw...
Das ist falsch ! Es wird nichts mehr automatisiert, weil man nämlich nicht befreit wird, wenn man den Antrag gar nicht stellt. Ganz offensichtlich will die Mehrheit sich gar nicht befreien lassen.

RBStV §4 (7) ist jedoch diskriminierend und verstößt gegen Art. 1-3 GG, insbesondere aber Art. 2 Satz 1 GG, wonach mind. die verfassungsmäßige Ordnung durch die Erhebung des Rundfunkbeitrages gestört ist. Dass es sittenwidrig ist einem armen Menschen noch tiefer in die Taschen zu greifen, brauchen wir hier nicht weiter zu erörtern (Art. 9 Satz 2 GG).
Es ist beschämend, dass sich Intendanten Millionengehälter in die Tasche stecken, die Leute von ihren Sozialleistungen abknapsen.
Frech ist auch, dass Befreiungen erteilt werden, obwohl nachweislich kein Härtefall vorliegt.

Weiter steht RBStV §4 6+7 im krassen Widerspruch zu Art. 12 Satz 1+2 GG. Wenn ich mir eine Arbeit aussuche, die nur geringen Verdienst abwirft, ich aber damit leben kann, ist es meine Entscheidung. Da darf dann auch niemand mit eigenen Gesetzen ankommen und behaupten, ich schulde ihm Geld. Das ist wiederum sittenwidrig.
Das solltest du aber nicht so dumm sein und behaupten, dass du trotz Mindestlohn von 8,5€/h und Bezug von Wohngeld, noch unter dem Existenzminimum liegen willst. Das BverfG macht dich automatisch zum Zahlungsschuldner, wenn du dich nicht befreien lässt. Die Massenmedien und inbesondere der ör stigmatisieren doch gerade Leistungsbezug als asozial. Dass Unternehmen und Einkommensmillionäre auf Kosten anderer Leben, ist gesellschaftlich dagegen anerkannt. Nach dem Klischee der ör ist der Leistungsempfänger, der asoziale, Dauerkonsument der Grütze des ör. Sieht man sich in entsprechenden Foren um, wird man feststellen, dass das Gros der Leistungsempfänger, den ör verteidigen und regelmäßig konsumieren.  :o
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 02. Februar 2019, 10:30
Jura, wenn richtig gemacht, ist eine wunderbar exakte Wissenschaft: Eine "Mathematik der Sprache". Das Gesetz bitte EXAKT lesen!
§ 4 Abs. 6 Satz 1 (RBStV, Anm.Mod. seppl) ist die Horrorbotschaft für die ARD-Juristen.
Die ARD-Juristen waren im Hintergrund die Gesetzestexter. Die Landesparlamente ja wie so oft letztlich nur die bundesweiten Abnicker.

Nun ist die Horrorwirkung von Absatz 6 Satz 1 schon mal tüchtig abgeschwächt für FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristen-Kollegen, indem man es zu 1 einzigen Satz verknüpfte mit dem skurrilen Sonderfall der zweiten Satzhälfte ("Beihilfesatz + maximal 17,50" - kommt so gut wie nie vor).

Für FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristenkollegen ist ferner der Irrtum naheliegend, Absatz 7 (Sozialbescheidpflicht) würde sich auch auf Abs. 6 erstrecken. Das steht aber nirgends und ist also nicht. Man hat diese Ergänzung für Absatz 1 also hinter die Horrorbotschaft von Absatz 6 Satz 1 verschoben.

So hatte man die fundamental-rechtlich unvermeidbare Horrorklausal (Pflicht zu rund 4 Millionen mal Härtefall-Befreiung - kostet 1000 Bearbeiter) derart schön umkleidet, dass FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristen wirklich glauben können konnten, es stünde im Gesetz:
Die Sozialbescheidpflicht gelte auch für "beihilfenlos lebende Geringverdiener" - immerhin schätzungsweise 4 Millionen Bürger im Land.

Juristen-Bonmot: "Auch für Juristen ist es kein Fehler, ab und zu noch einmal in das Gesetz zu schauen."

"Niemand hatte die Absicht, eine Mauer gegen den Zugang zur Gerechtigkeit zu bauen!"
All die vorstehenden Förderungshilfen für Irrtumserzeugung "Sozialbescheidpflicht" sind ganz rein versehentlich in das Gesetz gekommen. Und dass es dann gelang, dass 5 Jahre lang (fast) alle Rechtsanwälte und rund 50 Verwaltungsgerichte bundesweit dem Irrtum unterlagen?
Niemand ist schuld, dass das Lernen der Textanalyse beim Jurastudium noch perfekter zu sein hätte, um derartiges zu verhindern.

Also halten wir fest: Die Sozialbescheidpflicht ist eine Erfindung der ARD-Juristen ohne jede Grundlage im Gesetz.
Was hier geschah, ist ein Politik- und Justizskandal mit 4 Millionen Geschädigten: Alle Bemühungen der Rechtewahrnehmung wurden mit der Vollstreckungs-Dampfwalze niedergewalzt, so dass Gerechtigkeit faktisch undurchsetzbar wurde: So konnten keine Präzedenzverfahren entstehen.

Ein Kritiker-Vorwurf lautet: Wenn immer jemand zu siegen drohte, wurde rasch erlassen oder ein "Vergleich" vor Gericht abgeschlossen, um behaupten zu können: "Nie hat jemand gegen uns gewonnen - unsere Rechtsdeutung ist das einzige wahre Recht."
 
Bis dann ein Einzelbürger den
Justizskandal aufdeckte und die Rückzahlpflicht von 5 Milliarden Euro bei allen 9 Intendanten und 16 Landesregierungen unter Fristsetzung für Wiederherstellen des Rechts gegenwärtig einfordert.
(Wer der Einzelbürger ist? Ja, richtig erraten.)
Diese "Schlacht für das Recht" erfolgt nicht-öffentlich zur Erleichterung einer Lösung - kann also hier nicht durch Quellenverweis belegt werden. Sie ist in der akuten Phase. Sie ist so heftig, weil 5 Milliarden Euro gewaltige Rückzahlpflicht gleichbedeutend sein dürfte mit dem Anfang vom Ende des gesamten aktuellen Systems der Finanzierung der verdeckten faktischen Staatsunternehmen ARD, ZDF,... Auch die Zahlungspflicht der inzwischen rund 30 Prozent der Nichtzuschauer dürfte im Fall einer Neuordnung des Systems den Landesparlamenten nicht mehr "zu verkaufen" sein.

Mit der Zähflüssigkeit der Beseitigung des Justizskandals erweitert sich dieser auch zum Politik-Skandal.
Alle etwa 3000 Parlamentarier bundesweit wurden Ende Januar 2019 informiert.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Mr. Orange am 02. Februar 2019, 13:26
Jura, wenn richtig gemacht, ist eine wunderbar exakte Wissenschaft: Eine "Mathematik der Sprache".
:o
Wer ein wirklich exaktes Fach studieren will, sollte es mit den Naturwissenschaften versuchen, weil Jura
ist

Gehen wir dann mal in medias res und stellen fest, dass die schlampigen, amoralischen und unlogischen Rundfunkstaatsverträge, mit den Regelungen des SGB II und XII kollidieren

Im § 155 SGB III sind die anrechnungsfreien Zuverdienste geregelt. Was lesen wir da?
Zitat
(1) Übt die oder der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihr oder ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 138 Absatz 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit, eine Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger, sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, die oder der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/155.html (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/155.html)

ist aber noch mehr drin:

§ 11 SGB II
Zitat
Wer als leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind (Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit), kann einen Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich von der Hartz 4 Leistung absetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus dem Ehrenamt mehr als 200 Euro gilt das nicht, wenn der oder die ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach § 11 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II den Betrag von 200 Euro übersteigt. Bei konkretem Nachweis eines höheren Aufwandes können also höhere Summen anrechnungsfrei bleiben.
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html (http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html)

Der Beitragsservice ist dreist, weil er schon bei fiktiven Einnahmen von >17,50 € von keiner Bedürftigkeit mehr ausgeht, obwohl die Sozialbehörde die Bedürftigkeit selbst bestätigt. Ein Paradebeispiel für die Unlogik von juristischen Sachverhalten, wenn Leute entscheiden, die gar keine Ahnung haben und zwar von überhaupt nichts !

Die Sozialbescheidpflicht gelte auch für "beihilfenlos lebende Geringverdiener" - immerhin schätzungsweise 4 Millionen Bürger im Land.
Die Geringverdiener und prekäre Arbeitsverhältnisse wurden von den Medien noch gefördert und gefordert
Das Heer der Massenarbeitslosigkeit gibt es in Wirklichkeit doch gar nicht. Wenn Leute eben sich nicht befreien lassen, sind sie voll beitragspflichtig. Erst hat man den Arbeitslosen alle Rechte genommen und jetzt greift man in die Autonomie und Selbstbestimmung der Rundfunkzahler ein. Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. Aus 2 Unrechtsregimen hat man in Deutschland eben nichts gelernt.

Und dass es dann gelang, dass 5 Jahre lang (fast) alle Rechtsanwälte und rund 50 Verwaltungsgerichte bundesweit dem Irrtum unterlagen?
Das ist Juristen-PingPong: Die Anwälte nehmen das Mandat an, obwohl es Schwachsinn ist, die Richter überprüfen die Bescheide auf Konformität mit dem Gesetz. Das BverfG höchst-selbst hat die Bürger vollkommen entmündigt.

Alle Bemühungen der Rechtewahrnehmung wurden mit der Vollstreckungs-Dampfwalze niedergewalzt, so dass Gerechtigkeit faktisch undurchsetzbar wurde: So konnten keine Präzedenzverfahren entstehen.
Gerechtigkeit gibt es nicht, sondern Urteil/Beschluss. Dem geht eine Rechtsgüterabwägung voraus, bei der die Individualrechte gegen die Kollektivrechte abgewogen werden.


Edit "Bürger":
Beitrag gekürzt. Bitte nicht jede/n Satz/ Nebenbemerkung einzeln kommentieren, sondern auf das Wesentliche zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads konzentrieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pinguin am 02. Februar 2019, 15:04
Auf der einen Seite steht die Theorie; auf der anderen die Praxis.
Es fühlt sich von denen, die auf der Seite der Praxis stehen, offensichtlich niemand pro Bürger verantwortlich.
Es ist erst recht nicht zu verstehen, wenn jene, die auf der Seite der Praxis stehen, selbst "Zahlschafe" sein sollten, die sie außerhalb des beruflichen Umfeldes ja ebenso wären?
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 02. Februar 2019, 16:16
 @Mr.Orange :
Das Sozialgesetzbuch ist das ziemliche schlimmste Beispiel des deutschen Rechts,
wie Juristen die juristische Logik aus ihrem Denken verbannten, um für hohes Honorar der Politik den hochdotierten Wunsch-Text-Irrsinn zu schenken. Eine Unqualitäts-Schande einer Kulturnation. Aus dieser Missgeburt herzuleiten, dass Jura keine Wissenschaft sei, ist ungerecht gegenüber Jura. 
Bitte die Diskussion hierüber aber jetzt nicht ausweiten - ist nicht das Thema dieses Threads.

Die rechtsphilosophische Frage, ob es Gerechtigkeit geben kann:
Die Justiz (inklusive Rechtsanwaltschaft) ist nicht dafür da, den unmöglichen Traum von generalisierter Gerechtigkeit zu gewährleisten, sondern nur den "Rechtsfrieden". - Google liefert den Interessierten Näheres.

Kann es Gerechtigkeit überhaupt geben?
Google-Suchthema: "Positivismus usw.". Problem-Beispiel: Die NS-Zeit. Deshalb die Folgewirkung zeitlich gleich danach: 
Die Grundrechte werden als "absolutes Recht" weltweit halbwegs verankert - und untersagen möglichst weitgehend das Recht zum Töten. Das Todesstrafe-Verbot ist stellvertretend für eine gemeinte Barriere-Wirkung gegen das eigentliche Ziel der Sache: Genocid-Verbot etc..
 
Demnach wäre Gerechtigkeit im fundamentalen weltweiten Wertesystem des Menschseins verankert und mindestens insoweit ließe sich "Gerechtigkeit" deduzieren und nicht "positivistisch relativieren".

Damit ist die Brücke zum Kern dieses Threads hergestellt
- sofern @pinguin als Mitdenker solcher Sachen es nicht anders sieht? -

Unzulässig ist Entwürdigung der Geringverdiener als Menschen-"Kaste" von minderer Werte-Qualität. Wenn man das monatliche Geldeinkommen als Wertranking für Menschen anwendet - leider zunehmende Einstellung vieler - , so ist dies mit den Grundvorstellungen aller Zivilisation unvereinbar.

Und unzulässig ist das Antasten des Existenzminimums - so das Wertesystem aller Zivilisationen weltweit, soweit die verfügbaren Ressourcen es decken können. 

Im Gesetz über die Rundfunkabgabe sind die vorstehenden Werte korrekt verankert (und an sich auch die der Nichtzuschauer).
Wir haben also einen Justizskandal der koordinierten Falschanwendung.
Da die Politik trotz mehrfacher Info hierüber seit Mitte 2017 bisher nicht eingeschritten ist, liegt nun ein kombinierter Politik- und Justizskandal vor. Insoweit wird ja gekämpft und es dürfte dank Strafrecht auch gesiegt werden. 

Gerichtliche Fehler:
a) Gerichte können nicht intelligenter entscheiden als die Klageschriften der Anwälte.
b) Wie viel habt ihr geleistet, intelligentere Schriftsätze selber zu texten u.a.m.? Wie viel habt ihr aus dem Thread "Waffenkiste" dieses Forums selber angewandt? Dort stand und steht vieles und fast alles, was getan werden könnte. Aber ja, dafür müsste man lesen, verarbeiten, arbeiten...

Rückzahlpflicht:
Da normen-korrelierte Fehlerstruktur bezüglich der Zweitwohnungen vorlag, konnte das BVerfG die Einkassierer von der Rückzahlpflicht entlasten für Protestfaule. Alle Bürger, die ihrer Bürgerpflicht des Protests gegen irrenden Staat entsprochen hatten, wurden ja vom BVerfG entlastet. Wer sich ein Unrecht ganz ohne Widerspruch gefallen lässt, wie viel Mitleid verdient das?
 
Hätte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Nichtzuschauer entschieden, so wäre Rückzahlpflicht entstanden mit ARD-ZDF-(Fortführungs-)Insolvenz. Also hat das Gericht als diplomatische Alternative geurteilt wie bekannt, nämlich in sein Urteil eine listige Lösung für die Nichtzuschauer eingebaut.

Man erinnere sich an den Satz von Richter Ferdinand Kirchhof: "Es musste ein Betrag sein, weil es keine Steuer sein durfte." Hier ist der Schlüssel, den er den Rechtsanwälten und uns allen zwischen den Zeilen lieferte.

Hierfür müssten neue Schriftsatzkonzepte finanziert werden. Da Rechtsanwälte diese pluridisziplinären Sachen nicht im Studium gelehrt bekommen, müssen Volkswirte an die Arbeit. Da Bürger gar nicht so richtig wissen, wofür diese ständigen Antipoden gegen zu viel Jura-Arrroganz im Staat eigentlich da sind, werden die Bürger deren Arbeit aber nie durch Spenden finanzieren. 

Und dann gibt es E-Bücher irgendwo mit Anleitungen und Mustertexten.
Warum haben die, die davon wussten, die Quellen nicht intensiver verbreitet und die Verbreitung der Information darüber sogar gehemmt?

Sich immer nur zu beklagen ist zu einfach. Wenn ein Politik- und Jusitzskandal ist, müssen eben alle mal über ihre diversen Schatten springen - insbesondere über den letztgenannten.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pinguin am 02. Februar 2019, 17:59
Damit ist die Brücke zum Kern dieses Threads hergestellt
- sofern @pinguin als Mitdenker solcher Sachen es nicht anders sieht? -
Nö, da wird nix anders gesehen.

Auch das Bundesverfassungsgericht entschied ja bereits in mehreren hier im Forum schon eingebrachten Urteilen:

Schutzbereich des Art. 2 GG eröffnet, wenn Art. 10 EMRK missachtet wird?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29764.msg187485.html#msg187485
Rn. 40 - BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv141001.html
Zitat
(2) Nach Art.  25 Satz 2 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts den Gesetzen vor. Er räumt diesen Regeln damit Vorrang vor den Gesetzen ein. Ein Gesetz, das mit einer allgemeinen Regel des Völkerrechts kollidiert, verstößt daher gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne des Art.  2 Abs.  1 GG (vgl. BVerfGE 6, 309 [363 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006309.html#363)]; 23, 288 [300 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv023288.html#300)]; 31, 145 [177 (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv031145.html#177)]; 112, 1 [21 f. (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv112001.html#021)]).
Schutzbereich des Art. 2 GG eröffnet, wenn Art. 10 EMRK missachtet wird?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29764.msg187434.html#msg187434
BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung
Beschluß des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 -
***
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html
Zitat
Daneben weist die Informationsfreiheit eine individualrechtliche, aus Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Komponente auf.

Und unzulässig ist das Antasten des Existenzminimums -
Eben, aber nicht nur das, denn die völkerrechtlichen Verträge a la EMRK und EUV mit der Einbindung der Charta als gleichrangig greifen hier erheblich weiter.

Man erinnere sich an den Satz von Richter Ferdinand Kirchhof: "Es musste ein Betrag sein, weil es keine Steuer sein durfte." Hier ist der Schlüssel, den er den Rechtsanwälten und uns allen zwischen den Zeilen lieferte.
Nur, daß es eben kein Beitrag ist, (nur so benannt wurde), sondern mglw. eine nicht-steuerliche Sonderabgabe, weil nur diese nicht an den Staatshaushalt geleistet wird - siehe
Ist der Rundfunkbeitrag in Echt eine nicht-steuerliche Sonderabgabe?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30030.0

Und dem Wesen einer Sonderabgabe wohnt inne, daß sie nach den steuerlichen Kriterien erhoben wird; zwar also voraussetzungslos, aber dafür eben auch von der individuellen Leistungsfähigkeit abhängig. Und gerade jene Bürger, die kraft Steuerfreibeträgen, bzw. steuerfreiem Existenzminimum nicht zur Steuerzahlung herangezogen werden, dürften nicht zum Rundfunkbeitrag herangezogen werden und darüberhinaus müsste der Rundfunkbeitrag steuergleich "gestückelt" sein.

Aber, ehrlich, es ist streßfreier, sich hier mit Wänden zu unterhalten, als dieses einem Menschen beizubringen.


Edit "Bürger" @alle:
Beitrag gekürzt. Bitte nicht jede/n Satz/ Nebenbemerkung einzeln kommentieren, sondern auf das Wesentliche zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads konzentrieren.
Bitte hier wie überall im Forum nicht wortklauberisch alle Sätze und Nebenbemerkungen der Vorkommentare einzeln wieder kommentieren. Das ist ermüdend - und auch nicht zielführend... ::) und schadet der Übersicht sowie der effektiven und konstruktiven Diskussion.
Aber hier bitte konsequent eng und zielgerichtet nur noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Geringverdiener: 4 Millionen Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Die Moderation dieses Threads einschl. weitere Kürzung einzelner Beiträge bleibt ebenso vorbehalten wie die kommentarlose Löschung weiterer abschweifender Beiträge.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.



***Edit "Bürger": Der Wichtigkeit und mehrfachen Erwähnung im Forum wegen, wurde zur Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung des BVerfG ein eigenständiger Thread eröffnet - siehe und diskutiere unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: FreiheitskampfGEZ am 06. Februar 2019, 19:50
Aus
Lahr: GEZ-Rebell hofft auf den Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30004.msg187855.html#msg187855
Diese Sache wird nach hier bestehender Rechtsmeinung als längst entschieden angesehen zugunsten der Geringverdiener: Härtefall-Anerkennung auch ohne Sozalbescheid.

Von weiter oben
Die Sozialbescheidpflicht ist eine Erfindung der ARD-Juristen ohne jede Grundlage im Gesetz.

Frage:
Ist das irgendwo rechtlich bestätigt, durch ein Urteil oder zumindest ein Gutachten, um daraus eine Klage zu zimmern?

Person A kämpft seit Ende 2012 gegen die Zwangszahlungen weil sie als Rentner und 100% Schwerbehinderter unter dem Existenzminimum lebt, aber ein Antrag u.a. als würdelos empfindet. Ihr wurden alle Anträge auf Befreiung mit der Begründung abgelehnt, dass A einen Sozialantrag stellen muss - und wenn A das nicht tue, müsste A trotz Existenzminimum zahlen. Person A hat geklagt, Petitionen eingereicht, gegen alle Bescheide Widersprüche eingelegt - und alles wurde genau mit dieser Begründung der Sozialbescheidpflicht abgelehnt.

Zur Zeit sitzt Person A wieder vor zwei Ablehnungsbescheiden und sucht Wege, eine weitere Klage zu begründen und wenn man diesen Thread - besonders die Beiträge von "pjotre" - liest, hätte A gerne gewusst, ob die Ausführungen bezüglich der ungesetzlichen Sozialbescheidpflicht, die nirgends im Gesetz, aber in allen Person A bekannten Urteilen steht, irgendwo bereits von einem Gericht bestätigt wurde, worauf sich Person A in einer erneuten Klage beziehen könnte?

Die Ausführungen hier im Thread machen auf mich den Eindruck, als gebe es da rechtlich Verwertbares.
Recht haben und es bekommen sind bekanntlich zwei paar Stiefel. Für eine Antwort wäre Person A sehr dankbar!
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 06. Februar 2019, 22:15
 @FreiheitskampfGEZ :
"Denkgesetze" / Logik: Die Existenz eines Nichts kann man nicht beweisen.
Heidegger lässt grüßen? "Das Nichts hat Sein im Nichtsein?"... Aber nein, das Nichts hat kein Sein.
Also muss der Bürger nicht beweisen, dass die Sozialbescheidpflicht nicht bestehe. Sie ist ein "Nichts", steht nirgends im Gesetz.-

Beweislast für Behauptungen trifft im Recht immer denjenigen, der etwas behauptet. Also muss die ARD-Anstalt den Beweis führen, dass "Sozialbeschweidpflicht" im Gesetz steht. Da sie dort sicherlich nicht steht, ist im Fall eines richtigen Schriftsatzes der Prozess für den Bürger gewonnen.

So die juristische Theorie, sofern Richter Besorgnis haben müssen, anderenfalls wegen Rechtsbeugung § 339 StGB zur Verantwortung gezogen zu werden. Es kann aber keinem Rechtslaien empfohlen werden, dies einzubringen, weil es zum Bumerang wird, sofern man dabei nicht komplexe Spielregeln beachtet.

"Richtige Schriftsätze" hierüber habe ich bisher nur 2 gesehen, 2 von hier begleitete Pilotverfahren.
Fall 1 ist beim EGMR und 0 Euro bezahlt / vollstreckt. Geführt als Pilotverfahren für alle 4 Millionen Fälle.
Fall 2: Es ist rückwirkend alles "für ab 2013" erlassen worden.

Weitere Einzelfälle können leider nicht begleitet werden. Die 2 Verfahren genügen als stellvertretend für Rückzahlpflicht ab 2013 für alle Geringverdiener (in Kettenwirkung auch für Nichtzuschauer, sofern diese für geeignete Verfahren einen kleinen Beitrag leisten würden).
Die nötigen Musterschriftsätze gibt es irgendwo. Ob dies irgendwie mehr kommuniziert werden sollte, ist zur Zeit gerade in Erörterung.

Alle nötigen Kernargumente sind aber bereits in diesem Thread enthalten.
Psalm 23 / Luther, leicht adaptiert: "Das Wissen ist euer Hirte, euch wird nichts mangeln."
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: kavaka am 07. Februar 2019, 12:09
So wie ich es sehe, ist, zur Zeit, die Sozialbescheidpflicht immer noch die gefestigte Rechtsprechung.
Sieht nach einer Rechtsbeugung aus, aber es wird einfach so gemacht.

Die Möchtegernjuristen sagen: § 4 Abs. 7 RBStV (nrw)" .....Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie oder durch den entsprechenden Bescheid in Kopie nachzuweisen;..." steht am Ende und gilt für den ganzen § 4.

Und die Tatsache, dass der Härtefallantrag ein "gesonderter" Antrag ist ( § 4 Abs. 6 RBStV (nrw)" Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien....." interessiert die nicht. Auch begrifflich, ein Härtefall ist eine Ausnahme von dem Gesetz und ist nur von den tatsächlichen Voraussetzungen abhängig und somit kann nicht vorher begrenzt werden.

Es ist wohl so, dass solange wir ein Urteil von dem BVerfG oder EGMR nicht haben, wird es sich nicht viel ändern.

Es ist offensichtlich, dass durch die Ablehnung der Härtefallantragen (wenn es um das Existenzminimum geht) auch die unantastbare Würde des Menschen aus Art.1 I GG eindeutig verletzt ist. Und es geht nicht um irgendwelchen Anspruch, den man beantragen sollte, die zu schützen ist die Pflicht des Staates. Seit 2013 werden die Menschen von dem Staat erniedrigt und das zu akzeptieren wird vermutlich schwer sein. Dem Ansehen aller Staatsgewalten wird das richtig schaden. Deswegen, einfach weiter so und alles schön reden.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pinguin am 07. Februar 2019, 12:57
Es ist offensichtlich, dass durch die Ablehnung der Härtefallantragen (wenn es um das Existenzminimum geht) auch die unantastbare Würde des Menschen aus Art.1 I GG eindeutig verletzt ist.
Die ist nicht nur dann verletzt, wenn jemand einen derartigen Antrag stellt, dem nicht stattgegeben wird, die ist auch dann mißachtet, wenn jemand überhaupt zu einem derartigen Antrag genötigt wird, um sich überhaupt befreien lassen zu können.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 07. Februar 2019, 12:59
Was man nicht beantragt, bekommt man nicht.
Alles Nötige für diesen Antrag ist in diesem Thread. Wollt ihr jammern oder handeln? Wovor habt ihr Angst? Vor dem Bedarf, mit der eigenen Courage an die Front der Aktion zu treten?

Warum beginnt die Diskussion immer neu beim Punkt Null "aber das wollen die anders"? Das haben wir in diesem Thread doch nun ein für allemal klargestellt: Die haben absolut nichts zu wollen, zu denken, zu bestimmen, was keinerlei gesetzliche Grundlage hat. Wir sind in einem Rechtsstaat. Wer das Gesetz nicht beachten will im öffentlich-rechtlichen Raum, der verdient die Entlassungspapiere.

Man hat das Recht, sofort oder später zu schreiben, meinte jemand anderer und machte es etwa wie folgt:
Zitat
Eine "gefestigte Rechtsprechung" wäre Papierkorbware, sofern sie kollektiv vom Gesetz abweichen sollte.
Juristen-Bonmot: "Auch für Richter ist es kein Fehler, ab und zu noch einmal ins Gesetz zu schauen." Auch nicht für Sachbearbeiter in der Rundfunkanstalt ...XX..........
Unterzeichnete Kopie geht an das persönliche Büro des Intendanten ...XX.... mit der Bitte, die Beachtung des Gesetzes durchzusetzen, weil seine funktionsbedingte persönliche gesetzliche Pflicht, von der ihn kein Rechtsberater, Jurist oder Rechtsgutachten entlasten kann.
Es bleibt ihm anheim gestellt, Mitarbeitern, die die Gesetzesbeachtung beharrlich verweigern, eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nahezulegen. 

@pinguin : Die Frage der Verletzung der Würde, überhaupt einen solchen Antrag stellen zu müssen. 
Stimmt. Wir kommen um diese Hürde leider nicht völlig herum im jetzigen Stand. Mit einem selbst formulierbaren Antrag haben die meisten kein Kernproblem, mit der Sozialbescheidpflicht aber praktisch 100 Prozent der Geringverdiener.
Also beantrage man es mit denjenigen Worten und Daten, die einem noch halbwegs würdemäßig vertretbar erscheinen. Das allein dürfte wohl meist genügen, um erst einmal eine Akten-Fortentwicklung "kaputt zu machen".
Den prekär bezahlten und häufig wechselnden Mitarbeitern von privaten Callcentern gegenüber muss man nicht viel offenbaren (so werden eure Anträge und Telefonate ja bearbeitet).

Also darf man nach hier bestehender Rechtsmeinung in Ausfluss der Grundrechte - Würde usw. - die Auskunft einschränken, so lange keine schweigepflichtigen völlig unabhängige Härtefall-Prüfinstanzen eingerichtet wurden. Die aber dürfte es nie geben, weil viel zu teuer für je 210 Euro Jahresinkasso. Genau deshalb gab es ja beispielsweise für Entscheide über Wehrdienstverweigerung Kommissionen und nicht etwa Bundeswehr-Dienststellen.

Niemand hindert euch, derartiges in solche Anträge hinein zu schreiben.

--------------------------

Bitte beachten: Alle Hinweise im Forum und in diesem Thread sind zum verantwortlichen Selbstentscheid - wie andere es machten. Wer sich diesem Selbstentscheid nicht gewachsen fühlt, für den gilt der klassische Journalisten-Disclaimer:
"Für alle ihre Fragen wenden sie sich bitte an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens."
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: knecht ruprecht am 15. März 2019, 12:45
rundfunkbeitrag.de
Empfänger von Sozialleistungen
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
Zitat
Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.
Zitat
Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.

Pure Gängelung, aber kennt man nicht anders von Behörden, wobei jedoch der Beitragsservice eine Scheinbehörde ist.
Wie ermittelt man den sozialen Bedarf? Netto Einkommen minus Miete und Nebenkosten muss mindestens 424€ betragen? Und diese 424€+17,50€ darf man nicht überschreiten, damit der Härteantrag genehmigt wird (wie sicher ist das)?

Person A würde darunter liegen und gehört zu den 4 Millionen Geringverdiener.

Soll Person A (falls diese bald einen gelben Brief bekommt mit Androhung Vollstreckung), dann einen Härtefallantrag stellen und alle Lohnsteuer/Bescheide einreichen?

Wie soll Person A aber dann die Miete beweisen? Reichen paar Kontoauszüge aus? Beim Mietvertrag würde herauskommen, dass Person A schon viel länger in der Wohnung lebt...

Welchen Unterlagen würdet ihr Person A empfehlen einzureichen, um den Härtefallantrag genehmigt zu bekommen. Betrifft es auch die Rückforderungen?

Soll Person A auch die im Anfangsbeiträgen zitierten Gesetzespassagen zitieren im Brief?
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 15. März 2019, 13:21
Vorab-Kommentar
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Ob die Kölner Märchenstunde-Anleitungen strafrechtlich belangbar sind oder nicht, sollten wir nicht in einem öffentlichen Forum diskutieren.

Hartz 4: Befreiung von der Rundfunkabgabe: bis ~630 Euro
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(rund ~420€+ Zuverdienst). Obendrauf Warmmiete + Sozialversicherung.
Bei Alleinwohnendem also durchaus brutto 1.200 € oder je nach Fall sogar mehr ist die Grenze beim Härtefall / Rundfunkabgabe.

Über die Nachweisform steht nichts im Gesetz. Also genügt "geeignete Form der Glaubhaftmachung".


Alles Übrige ergibt sich ja, glaube ich, bereits aus diesem Thread?
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Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: TVFranz am 16. März 2019, 16:49
Hallo Mitstreiter,
unser pjotre drückt sich sehr vorsichtig aus. Warum, ist mir als juristischem Laien immer noch nicht so ganz klar. Ich bin jedoch ein Betroffener und noch am kämpfen. Meine Klage läuft seit 2016.

Meine 1. Frage in die Runde:
Gibt es Mitglieder in diesem Forum, denen ein Vergleich angeboten wurde oder gar der Zwangsbeitrag erlassen wurde?

Meine 2. Frage:
Warum wird das nicht publik gemacht, so dass die restlichen 4 Millionen Geringverdiener endlich aufatmen können?

Gerne auch per PM, wem das hier, unter den Augen der zuschauenden Mafia, zu heikel ist.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 17. März 2019, 20:25
Warum wird das nicht publik gemacht, so dass die restlichen 4 Millionen Geringverdiener endlich aufatmen können?
Darüber ist durch die Moderatoren zu entscheiden. In der Tat, darüber wird intern ein wenig nachgedacht. TVFranz spricht mir aus dem Herzen...
Edit "Bürger": Hiermit dürfte die Veröffentlichung der unter 1) angefragten Vergleiche gemeint sein. Von solchen Vergleichen haben auch die Moderatoren keine direkte Kenntnis.
Es steht zu mutmaßen und wurde auch schon in der Vergangenheit geäußert, dass derartige Vergleiche wohl deswegen keine Veröffentlichung finden weil
a) Rundfunk kein Interesse an deren Verbreitung hat, weil das Aufatmen von 4 Mio Geringverdienern einen mglw. existenziellen, mindestens jedoch substanziellen Dammbruch zur Folge haben könnte bzw. dürfte
b) die Betroffenen dann entweder keinen Handlungsdruck und damit kein Mitteilungsbedürfnis mehr haben - oder (mglw. sogar wahrscheinlicher) "Stillschweigen" über die Einigung vereinbart wurde.
Über die damit einhergehende Verzerrung der öffentlich wahrnehmbaren Entscheidungs-Statistik wurde im Forum ebenfalls schon diskutiert.



"unser pjotre drückt sich sehr vorsichtig aus."
------------------------------------------------
Wenn strafrechtliche Vorwerfbarkeiten in Betracht kommen, ist es in einem Forum weise, sich vorsichtig auszudrücken, wenn man möchte, dass dies Forum eine problemfreie Zukunft haben möge.

Auch bei der Wortwahl...
... sollte man manchmal seinen auch meines Erachtens denkbar berechtigten Zorn unterdrücken - auch bezüglich - ich zitiere
"unten den Augen der zuschauenden meines Erachtens gravierenden Rechtsverletzer".
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Forge1 am 15. Oktober 2019, 14:44
rundfunkbeitrag.de
Empfänger von Sozialleistungen
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
Zitat
Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.

Wie war eigentlich bzgl. Studenten der Stand der Dinge? Man soll zahlen müssen, obwohl man das Existenzminimum unterschreitet, weil die zur Befreiung legitimierendne Sozialleistungen keinen Anspruch hat?
Und wie sieht das bei schwankenden Einkommen aus? Wird dann der Schnitt der letzten 12 Monate herangezogen, um auszurechnen, ob man das Existenzminimum um weniger als 17,50€ überschreitet? :o

Ich bin nun juristisch nicht sonderlich fit, daher frage ich mich: welchen genauen Unterschied soll es eigentlich machen, ob ich das Existenzminimum nur durch Zahlung des Rundfunkbeitrags unterschreite, oder schon davor? Die Logik sagt mir eigentlich, dass die Zahlung desto heftiger und "illegitimer" ist, umso weiter ich das Existenminimum unterschreite.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: ope23 am 16. Oktober 2020, 17:03
Über die Nachweisform steht nichts im Gesetz. Also genügt "geeignete Form der Glaubhaftmachung".

Nicht nur ist es wohl strafbewehrt, wenn eine Sozialbehörde einen Leerbescheid ausstellt, wenn der Antragsstelle von vornherein bekundet, die beantragte Sozialleistung gar nicht wahrnehmen zu wollen,

sondern auch, wenn eine Sozialbehörde bei nichtleerem Bescheid (der Antragssteller nimmt also die ihm gewährte Sozialleistung an) weitergehende Angaben macht - siehe u.a. unter
Widerspruch beim AG wg. Vollstreckungssache
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34360.msg208451.html#msg208451
Zitat
Die Gläubigerin verlangte von mir, die bescheinigten Sozialleistungen exakt zu spezifizieren und lehnte damit die Befreiung ab. Eine genaue Spezifizierung lehnte die ausstellende Behördejedoch ab, zumal die Weitergabe solcher Informationen strafrechtlich katalogisiert ist.

Das hat abermals zur Folge, dass die Landesrundfunkanstalten wohl eine eigene Prüfstelle für die Feststellung von besonderen Härtefällen einrichten müssen. Dem Vernehmen nach gibt es eine solche Prüfstelle noch gar nicht!?

Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: seppl am 16. Oktober 2020, 17:45
Das hat abermals zur Folge, dass die Landesrundfunkanstalten wohl eine eigene Prüfstelle für die Feststellung von besonderen Härtefällen einrichten müssen. Dem Vernehmen nach gibt es eine solche Prüfstelle noch gar nicht!?

NEIN! Der Beitragsservice ist eine VERWALTUNGSSTELLE! Dort sind Dokumente einzureichen. Aus dem Grund habe ich auch damals bei meiner ersten Verhandlung keinen Härtefallantrag aus Gewissensgründen beim Beitragsservice gestellt. Der Beitragsservice hat nicht die Aufgabe, zu beurteilen (kann er auch gar nicht, weil er selbst vom Rundfunkbeitrag ernährt wird, die Neutralität fehlt). Er hat eiskalt Verwaltungsaufgaben zu erledigen.
Übrigens ebensowenig können auch die Richter der Verwaltungsgerichte über Wohl und Weh entscheiden. In solchen Fällen VERLIERT man nicht die Klage (wie die Landesrundfunkanstalten immer jubilieren) nein, solche Klagen werden ABGEWIESEN. d.h. auf dem Wege ist das Problem nicht klärbar! Auch Sozialfragen sind erst von den Sozialstellen zu klären und nicht von irgend einem Verwaltungsrichter oder einer Verwaltungseinheit- auch wenn die oft so tun, als wenn es geht. Verwaltung ist reiner Papierkram!

Ich weiss nicht, ob mein Lieblingsrichter Poppins vom VG Wolkenkuckucksheim vielleicht auch deswegen von der Bildfläche verschwunden ist, weil er einfach seine richterliche Fachkompetenz überschritten hat. Es soll Leute geben, die vor lauter Gerechtigkeit und Rechtsprechbegeisterung mit einem mal in anderen Fachbereichen landen, wenn sie vor lauter blauem Richterhimmel gucken den Bodenkontakt verlieren. Ich habe einige fiktive Verhandlungen von ihm in meinen Träumen gesehen, bei denen er die Sozialrichterkompetenz hat raushängen lassen, die er in seiner Stellung nicht anwenden darf und die vor dem VG auch nichts zu suchen hat. Teurer Zahnersatz hat eben nichts mit Fernsehen zu tun...
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: ope23 am 16. Oktober 2020, 18:17
Worauf bezieht sich das "NEIN" denn?

Wir sind uns aber augenscheinlich einig, dass der Beitragsservice nicht die von mir besagte Prüfstelle darstellt. Jedenfalls habe ich keine Sekunde an den Laden in Köln gedacht.

Es muss eine Prüfstelle für besondere Härtefälle, die mit eigenen demokratisch legitimierten Kompetenzen ausgestattet ist wie einst für Antragsteller, den Kriegsdienst verweigern zu wollen, der berühmte "Prüfungsausschuss" (er hatte wohl keinen speziellen Namen, ich beziehe mich auf Wikipedias "Kriegsdienstverweigerung in Deutschland").

Eine solche Prüfstelle hat hierzuforum schon ein gewiefterer Teilnehmer verlangt. Ich bin da nicht der erste.

Dass ein Herr Poppins seine Kompetenzen um Lichtjahre überschritten hat, hat mich schon bei der seinerzeitigen Berichtserstattung gewundert.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: seppl am 16. Oktober 2020, 20:44
Das NEIN bezog sich auf den Beitragsservice. Da hab ich vielleicht zu kurz gedacht. Aber eine andere Stelle der LRA hätte auch nicht die Neutralität über Härtefälle zu urteilen, wer zahlen muss und wer nicht. Genauso wie die Bundeswehr nicht entscheiden durfte, ob jemand "dienen" muss oder nicht. Es war ein mehr oder weniger neutrales und zufällig ausgewähltes Gremium aus dem Volk, das eine Untauglichkeitsbescheinigung ausstellen konnte und auf dem Verwaltungweg verarbeitet wurde. Die Bundeswehr war direkt nur mit einer einzigen Person im Gremium vertreten. (Westdeutschland)
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 16. Oktober 2020, 21:47
Präzises neues Herausarbeiten des Grundsätzlichen nach jetzigem Stand Oktober 2020:
- unter etwas Einbezug der in diesem Thread zusammengeführten Erkenntnisse -


1. Das Gesetz über den Rundfunkbeitrag ist in Sachen "sozialer Härtefall" in einer unauflösbaren Normen-Kollision:
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1a) Eine normale Verwaltungs-"Behörde" darf persönliche Soziallfall-Daten nicht entgegennehmen und speichern.
---------------------------------------------------------
Angeblich sind die 9 ARD-Landesanstalten "Behörden" im Sinn des Verwaltungsrechts,
Dies grundrechtlich begrenzte Recht der Information über die Privatverhältnisse ist als Schutz der Grundrechte den dafür geeignet ausgerichteten Sozialbehörden vorbehalten.

1b) Diese Stellen müssen des weiteren "staatlich" sein, also nicht "staatsfern".
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Da die ARD-Landesanstalten sich als "staatsfern" rühmen, verlieren sie allein damit das Recht, grundrechtsensible Daten zu verarbeiten. Sie dürfen das weder erfragen noch auch nur "irgendwie mithandelnd willentlich" entgegennehmen.


1.c) Diese Stellen müssen durch Personen im Beamtenstatus beaufsichtigt werden.
----------------------------------------------------------------
Dies ist den 9 inkasso-beauftragten ARD-Landesanstalten unerfüllbar, weil sie nicht "dienstherrenfähig" sind.


2. Ausweg wäre: Eine schweigepflichtige Prüfkommission - wäre es aber nicht. Denn:
--------------------------------------------------------------

2.a) Diese wäre ähnlich wie in Zeiten des Wehrdienstzwanges in Westdeutschland die Prüfkommission für Verweigerer. Interessant Seppls Information über die Details - also ein Laien-Gremium könnte es sein, umso besser. Übrigens ist unter den Mitstreitern, die das geeignete Alter haben, der Anteil der einstigen Wehrdienstverweigerer wohl deutlich oberhalb des Durchschnitts der Bevölkerung, so weit hier durch Zufallsinfos überblickbar.

2b) Allerdings wäre dies ein grundrechtsbezogener Eingriff. Dies geht nur mit Gesetz. Ein solches wurde bisher nicht geschaffen. Das ist aus opportunistischem Grund: Die Kosten wären höher als die Zusatzeinnahmen, da ja einige Millionen Prüfungen zu Kosten, aber nicht zu Einnahmen führen würden.

2c) Ein derartiges Defizit, zu finanzieren aus der Rundfunkabgabe - woraus sonst - , dies wäre obendrein wohl eine "Veruntreuung" im Sinn des Strafgesetzbuches.

2d) Punkt 2a) erledigt sich aber aus einem ganz anderen Grund. Zulässig ist es nicht, weil der Eingriff in die Grundrechte durch derartige Befragung unverhältnismäßig wäre, bezogen auf nur rund 200 Euro pro Jahr.

2e) Ob die Bundesländer einen derartigen Eingriff in die Grundrechte überhaupt beschließen dürfen, muss im Hinblick auf 2d) gar nicht erst erörtert werden.


3. Ausweg wäre eine informelle Prüfungsform: Beichtpfarrer, Imam usw..
-----------------------------------------------------------------------------------

3a) Das ist originell. Das hat wohl noch keiner versucht. Wenn der Beichtpfarrer / Imam einem Kirchenmitglied / Islam-Gläubigen bestätigt:
Er habe die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt erhalten - und, ja, es bleibt weniger als das Existenzminimum von XXX Euro.
Darf eine Verwaltungsbehörde den Beichtpfarrer zum Lügner erklären? Imame würden das ebenfalls nicht ausgesprochen respektvoll finden. Da könnte der Bürger sich ja bei den zahlreichen Christentumsvertretern in den Rundfunkräten / Verwaltungsräten beschweren?

3b) Wer probiert es als erster?


4. Teilausweg wäre, dass die Wohngeldbehörde die Fälle "unter Existenzminimum" im Bescheid auf Wunsch mit einem Stern und "ARD_N" versieht.
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4a) Superschlaue ARD-Juristen werden sagen: Wohngeldbescheid ist nicht Befreiungsgrundlage.

4b) Superschlauer Bürger sagt: Du Fälscher meines Arguments. Was du da den Richtern vorerzählst, du weißt exakt, dass ich das das gar nicht gesagt habe.
Ich sage nur, dass die staatliche Stelle, die bereits alle Daten für die Einschätzung hat, sie soll auf Wunsch diejenigen mit einem Kennzeichen markieren, die demnach die Voraussetzungen für den sozialen Härtefall der Rundfunkabgabe erfüllen.

4c) Damit wäre für vielleicht ein Drittel der Befreiungsberechtigten die angebliche "staatliche Bescheidpflicht" erfüllbar. Jetzt muss man nur noch die Gemeindebehörde oder Landesbehörde überzeugen, diesen "Armenstern" und "ARD-N" auszuweisen. Komisch, Begeisterung dafür gab es bisher bei zuständigen Stellen nicht, diese winzige Softwareergänzung anzuweisen. Wer ganz oben in der Politik möchte einen Konflikt mit den mächtigen Leuten von "ARD, ZDF etc." riskieren... 

4d) Eine Verfassungsbeschwerde, wonach die Landesregierungen hierzu sogar verpflichtet seien, ist anhängig. Sie wird von hier begleitet. Das ist bisher wieder einmal recht abenteuerlich abgelaufen wie alles gegen die Obersten des Imperiums. Es wird dann wohl vom Landesverfassungsgericht zum Bundesverfassungsgericht wandern müssen.

4e) Also: Auch das geht zur Zeit nicht. Aber man kann es ja mal beantragen. Im besten Fall stehen die ratlosen Räder ziemlich lange still. 


5. Sozialbehörden dürfen nicht aktiv mitwirken für Leerbescheide.
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Die Sozialbehörden prüfen ja nur Bürger, die gegebenenfalls ausreichende "Bescheide" bekommen und das Geld auch wollen.

Personen, die das Geld nicht wollen, dürfen nicht geprüft werden. Seit etwa 2005 darf in Sachen Rundfunkabgabe nicht mehr geprüft werden.

Sozialbehörden-Mitarbeiter, die es täten, vollziehen nach hier bestehender Rechtsmeinung eine Veruntreuung (Straftat) der begrenzten Ressourcen der staatlichen Verwaltung. Das hieße: Sie riskieren Disziplinarverfahren, möglicherweise sogar Strafverfahren. Behördenmitarbeiter mögen das nicht besonders.

Ein Bürger, der es diesen nahelegt, begeht "Anstiftung zur Veruntreuung"?
ARD-Juristen und sonstige Mitarbeiter, die es dem Bürger nahelegen, begehen "Anstiftung (zur zusammenwirkenden Anstiftung) im gleichen Sinn=
So jedenfalls die hier bestehende Rechtsmeinung, für die bisher eine nachvollziehbare Widerlegung nie geliefert wurde.


6. Sozialbehörden dürfen keine Auskunft erteilen, ausgenommen die standardisierten Bescheide.
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6a) Es berichtet ein Bürger über das Verhalten von ARD-Juristen:
Widerspruch beim AG wg. Vollstreckungssache
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34360.msg208451.html#msg208451
Zitat
Die Gläubigerin verlangte von mir, die bescheinigten Sozialleistungen exakt zu spezifizieren und lehnte damit die Befreiung ab. Eine genaue Spezifizierung lehnte die ausstellende Behördejedoch ab, zumal die Weitergabe solcher Informationen strafrechtlich katalogisiert ist.

6b) Auch dieser Trick kommt also in Betracht? - Details über Sozialbehörden-Bearbeitung zu erfragen, und zwar solche, die diese wegen der Informationssperre überhaupt nicht geben dürfen. - Strafrechtlich wäre ein Verstoß der Mitarbeiter der Sozialbehörden für diese wohl schwerwiegend.
Von allen Absurditäten, die erdenkbar sind, bleibt uns bei ARD-Juristen aber auch keine erspart?

6c) Diese Konstellation ist wohl eher selten und soll nicht zu sehr verallgemeinert werden. Es galt nur, auch hiergegen die strafrechtliche Barriere klarzustellen. - Im Hinblick auf über 1000 Personen bundesweit, die Lese- und Schreibrechte bei den digitalen "Beitrags"-Akten haben, wäre ein Verstoß für Sozialbehörden-Mitarbeiter nicht folgenlos.

6d) Richtig gelesen, alle ARD-Anstalten haben in den "Beitrags"-Akten der 8 völlig anderen Rechtspersonen sogar Schreibrechte. Die Datenschutzbeauftragen der 9 Anstalten haben ihren Chefs bestätigt, dass das so in Ordnung ist; zu entnehmen aus den Datenschutzberichten. - Nachdem Daten daraus herausgesickert sind - bekannte empfindsame Personen - , muss seit etwa 2019 auch der nur Lesende seine Identität bei der betreffenden Akte abspeichern. Alles ausgesprochen beruhigend :)

Besonders beruhigend ist, dass man über den Inhalt einer Beitragsakte telefonieren kann, indem man einfach die Beitragsnummer angibt beim Kölner Callcenter und erklärt, diese Person zu sein. Auch dies ist bewilligt durch die Datenschutzbeauftragen. Da sind die privaten Sozialdaten in der "digitalen Beitragsakte" aber wirklich super-perfekt geschützt...
Wer da zufällig mal einen Brief aus Köln an einen ungeliebten Nachbarn in die Finger bekam ... wenn die Nummer draußen nicht ersichtlich ist, gibt es ja noch Opas Wasserdampfmethode - usw.usw.? Nein, auf keinen Fall machen. Nur als Aufweisen eines Sicherheitsmangels angedeutet.


7. Wie kann der Bürger dann überhaupt noch seinen Härtefall beantragen?
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a) Wem es nichts ausmacht, der legt offen. Das dürfte in den Augen vieler Rentner unproblematisch sein, vor allem bei Frauen, die dem Land neue Bürger geben und deshalb sich selbst weniger Einkommen: Viel Kind, wenig Geld.

b) Wer es nicht offenlegen will, der beantragt die schweigepflichtige Prüfkommission. Die Begründung wurde hier ja geliefert. Da wird der arme Bürger lange warten müssen.


8. Rechtsgrundlagen:
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All die diversen Liebesbriefe von hier an 9 ARD-Intendanten enden immer in Rotschrift mit:

"So lange Intendanten ihren Weg zum Multi-Millionär pflastern auch mit den letzten verfügbaren Euros des Monatsendes von rund 4 Millionen Geringverdienern, darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende finanzknappe Mütter.
Das ist ein strikt unzulässiges Antasten des Existenzminimums zum Zweck auch der Multi-Millionen und sogar erheblich zu Lasten des Kindeswohls.
...  ein nicht duldbarer Verstoß gegen zwingende Rechtsprechung (§ 31 BVerfGG; 2011 BVerfG 1 BvR 665/10;
und 2019-10-30 Urteil BVerwG 6 C 10.18 Rn 23-30).
Wen dies nicht zum Protest veranlasst, dem fehlt etwas im Denken und Gewissen. - "Glücklich das Land, das die Verteidigung des Rechtsstaats möglich macht. Traurig das Land, das es nötig hat."

Jedermann kann die Rechtsgrundlagen also entnehmen oder verwenden
- also auch seine Briefe ebenso beenden.

Immer gern auch mit Verweise auf 2 Autoren:
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- Niklas Luhmann: "Brauchbare Illegalität." 1964. Für Kenner ein Klassiker über "versehentliche Rechtsbeugung".
- Ernst Fraenkel: "Maßnahmenstaat, Normenstaat": Wie Recht deformiert wird. Analog.
- - https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Fraenkel_(Politikwissenschaftler)
Beides mit Bezug auf Nazistaat und DDR 1.0 (nicht zu verwechseln mit 2.0, nicht ungeduldig sein, dauert noch eine kleine Weile).


9, Wer auf seine Würde hält, der adressiert an die Chefs,
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also an die Intendanten: "Ich verhandle nicht mit den Füllhaltern."
Spaß beiseite. So etwas nie schreiben! Es geht um ganz etwas anderes:
Daraufhin wandert die Verarbeitung von Köln zur jeweiligen ARD-Anstalt - so gemäß Verwaltungsvereinbarung. 
Die dortigen Mitarbeiter sind identifizierbar und sind etwas weniger leichtfertig, was die Rechtslage anbetrifft.


10. Wie findet man die Berechnung des Existenzminimums?
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- Bezüglich Eintrag vom 17. März 2019.
Das betrifft die allgemeine Regel in den meisten Foren, dass Links auf andere thematisch ähnliche Websites unterbleiben sollen, damit Foren nicht zu Marketing-Plattformen mutieren. 

Gemeint ist von @pjotre eine im Internet verfügbare detaillierte Information, wie man das eigene Existenzminimum berechnen kann. Das klingt einfach, ist aber in Wahrheit eine mehrseitige Sammlung der Berechnungsregeln. Die Erfahrung ist bisher ernüchternd mit Arbeitshilfen, sofern ausreichend komplex, um gegen einen Politik- und Justizskandal vielleicht zu siegen.

Sobald jemand sieht, dass er sich da in etwas einarbeiten muss, wird in der Regel aufgegeben. Fast alle suchen nach dem genialen Supertrick vom Astrologen, mit einem überschaubar einfachen Text zu siegen. Diesen kann es leider nicht geben. Die Linkangabe ist deshalb nach bisheriger Erfahrung leider überflüssig, weil sowieso niemand es macht. Der erstmalige eigene rechnerische Nachweis des Existenzminimums ist eine Heidenarbeit und Heldenarbeit wegen aller erdenklichen Berechnungsfeinheiten des Sozialrechts. Man rechne mit mindestens einem Tag, um das alles halbwegs ausreichend zu begreifen.

Also ist in der Regel die bessere Strategie das Einfordern der Prüfkommission und ähnliches. Leider wird das niedergewalzt. Das ist leider das Holz, aus dem Politik- und Justizskandale nun mal gebaut sind. Rechtslaien sind dem Unrecht wehrlos ausgeliefert. Das ist nur meisterbar per Stellvertreterkrieg durch diejenigen, die dafür routiniert sind.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Affenmensch am 12. Dezember 2020, 17:29
(Der Moderator möge verzeihen und wenn nötig den Beitrag vom Affenmenschen im verlinkten Thread löschen. Eine Korrektur war nicht möglich. Dieser Beitrag ist auf die Kernfrage reduziert.)

Die Uhr der Klagefrist tickt!
Da der Nachweis der Bedürftigkeit bei vielen Klagen von Geringverdienern wahrscheinlich ein Kernpunkt darstellt,
hier nochmal die Bitte um kurze Hilfe.

Die Klage enthält im Moment noch ähnliche Aussagen wie:

(2) Die angebliche Pflicht zum "Sozialbescheid" steht eindeutig nirgends im Gesetz.
Für FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristenkollegen ist ferner der Irrtum naheliegend, Absatz 7 (Sozialbescheidpflicht) würde sich auch auf Abs. 6 erstrecken. Das steht aber nirgends und ist also nicht.
Antrag nach § 4 Abs. 6 RBStV
Hiermit stelle ich einen besonderen Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV. Die Landesrundfunkanstalt hat demnach ohne Ermessensspielraum von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Weitere Bedingungen, Nachweise oder Begründungen werden für diesen besonderen Härtefall im RBStV nicht genannt und sind daher auch nicht notwendig.

Allerdings können diese Aussagen so nicht enthalten bleiben, wenn folgendes zählen würde:
1. Dass RN 30 im logischen Gegensatz zu allem vorherigen steht, ist eindeutig.
Allerdings fällt Person A erst jetzt auf, dass RN 30 leider auch nur die aktuelle Version des RBStV wiedergibt.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

§ 4 Abs. 6 Satz 3 ( "In den Fällen von Satz 1 gilt Absatz 4 entsprechend.")
stellt über den Umweg des § 4 Abs. 4 Satz 1 ("Die  Dauer  der  Befreiung...richtet nach Absatz 7 Satz 2.")
die Verbindung zwischen § 4 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 Satz 2 her.

Es geht Person A um die mögliche inhaltliche Widerlegung innerhalb des RBStV, dass sich die (Sozial)bescheidpflicht von Abs. 7 nicht auf Abs. 6 Satz 1 bezieht.
Oder sieht nur Person A eine Verbindung, die eigentlich nicht da ist.
Wie kann der Bezug widerlegt werden, ohne mit dem Grundgesetz und BVerwG 6 C 10.18 zu argumentieren.
(Das wurde gelesen und verstanden.)

Vielen Dank für die Hilfe.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 12. Dezember 2020, 17:54
Das sieht nach einem Schriftsatz aus, mit dem möglicherweise etwas Schreckliches passieren wird: Lange Zeit  keine Bearbeitung. Garantiert ist die Nichtbearbeitung aber nie.

Rn30 des Urteils BVerwG vom 30. Oktober 2019.
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Hier ist nun die Meinungs-Linie, diesen nicht mehr auszuklammern. Mit der dortigen Bescheidpflicht kann die nach Absatz 1 nicht gemeint sein, weil es dann ja nicht des § 4 Abs. 6 Satz 1 bedurft hätte.
Zumal dieser als Leerbescheid ja Straftat der Veruntreuung von Behördenressourcen wäre - sicherlich will das BVerwG nicht über RN 30 zur Straftatverübung fördernd beitragen.

Also kann nur gemeint sein, dass die Einkommenssituation durch "irgendeinen" "analogen" "Bescheid" zu belegen sei: Lohnsteuer"bescheid", Renten"bescheid", Gehalts"bescheid" des Arbeitgebers, BAFÖG-Ablehnungs-"Bescheid2 bie Zweitstudium, Befreiungs-"Becheid" von Zahlungen für Kinder in der Schule, Zuwendungs-"Bescheid" usw..

Und niemand verbietet, seine Existenzminimums-Berechnung zu bezeichnen als Existenzminimums-Bescheid-Analogie oder sonst etwas mit dem Wort Bescheid drin.

Wir man damit im Schriftsatz am besten umgeht, lasse ich mal offen. Das hängt ja vom Gesamtschriftsatz etwas ab.

Die Linie war früher etwas anders.
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Dann hatten die ARD-Juristen allerdings freies Feld, Geschichten zu erfinden. Deshalb nun diese Linie.

Bei einem Politik- und Justizskandal kann es keine 100-%-sichere Lösung geben. Es ist letztlich einfacher, die obersten Chefs anzugreifen als sich mit den Füllhaltern auseinanderzusetzen. Denn nur die obersten Chefs haben keine Ausrede für Rechtsverstöße.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Affenmensch am 12. Dezember 2020, 19:01
Vielen Dank!

Habe ich das richtig verstanden?

Der Bezug wird anerkannt und folgendes nicht mehr behauptet:
[...], Absatz 7 (Sozialbescheidpflicht) würde sich auch auf Abs. 6 erstrecken. Das steht aber nirgends und ist also nicht.

Anstattdessen wird § 4 Abs. 7 Satz 2 RBStV jetzt offensiv angegegangen...
Zitat
Die  Voraussetzungen  für  die  Be­freiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie oder durch den entsprechenden Bescheid in Kopie nach­zuweisen
... und behauptet ein undefinierter "entsprechender" Bescheid kann alles sein.


Bisher hat Person A die Randnummer 30 bzw. § 4 Abs. 7 Satz 2 RBStV extra nicht einfügen wollen, da Kryptonit für die Argumentation.
Allerdings besteht die Angst, dass die Gegenseite dann diese Paragraphen als Antwort zu allem auspackt, was vorgebracht wurde.

Wurde der Wohngeld"bescheid" bewusst ausgeklammert?
Wird denn geglaubt, der Geringverdiener-Nachweis über einen Wohngeldbescheid für eine Härtefallbefreiung könnte bei einer hypothetischen Klage verzwickt sein, wenn dieser von der LRA immer mit dem heimtückischen Verweis auf "Wohngeldempfänger fallen nicht unter §4 Abs. 1"  abgewiesen wurde, obwohl ausdrücklich von Person A darauf hingewiesen wurde, dass dieser Bescheid nur das Einkommen nachweisen und nicht als Voraussetzungsgrund dienen soll.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 12. Dezember 2020, 19:42
Abs. 7 Abs. 1:  Hier bestehtende Meinung: Ist nur die ans Ende gerückte Ausführungsregel für Abs. 1.

Es geht also nur darum, mit RN 30 des Entscheides BVerwG vom 30. Oktober 2019 argumentativ klarzukommen.
Letztlich ist es eine der unzähligen juristischen Unschärfen. Dafür geht es verschiedene Behandlungsformen auch in diesem Fall. Welche davon optimal ist, weiß man immer erst später.

Wenn ARD-Jurist und VG-Richter sich gut verstehen, helfen auch die besten Texte nicht, es ergeht ein Urteil "wie leider üblich". Einzelverfahren sind also nicht mehr hilfreich, eine Neordnung des Systems zu bewirken.

Die Lösungen liegen also nicht bei Einzelverfahren, sondern bei anderweitigen Bemühungen. Nur kann man darauf in seiner Eintzelsache nicht immer warten, muss also versuchen, das Beste aus der Sache zu machen. 
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Affenmensch am 14. Dezember 2020, 12:46
Fall 2: Es ist rückwirkend alles "für ab 2013" erlassen worden.
Die rückwirkende Befreiung bereitet noch Kopfzerbrechen.

Hypothetische Situation:
Person X wird erstmals Mitte 2019 zwangsangemeldet. (durch Meldedatenabgleich + Mitbewohner hat nie bezahlt)
Im Oktober 2019 wird rückwirkend der Zeitraum 1.1.16!-30.6.19 festgesetzt.
Widerspruch Ende Oktober aufgrund Härtefall (Geringverdiener) inkl. Härtefallantrag.

Wie lang kann rückwirkend befreit werden?
1. Laut § 4 Abs. 4 Satz 2 RBStV nur 3 Jahre: "[...] frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird."
Das würde eine Befreiung erst ab Oktober 2016 bedeuten. Jan-Sept. 2016 wären nicht befreit.
oder
2. Komplette Befreiung, da Person X erst mit dem rückwirkenden Festsetzungsbescheid Kenntnis hatte und erst dann widersprechen konnte.
Vor Mitte 2019 gab es keinen Kontakt.

Die rückwirkende Befreiung wurde bisher mit Randnummer13 aus BVerwG 6 C 10.18 gefordert.
Dabei fällt Person X grad erst auf, dass die Klägerin nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung  des Härtefalls befreit wurde.
Sollte man wohl anders argumentieren.

Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: pjotre am 14. Dezember 2020, 13:40
Verjährung ist als unterbrochen anzusehen für das Rückzahlrecht.

Denn die Geltendmachung dieses Rechts haben ARD-Juristen durch Zwangsinkasso - erforderlichenfalls bis hin zu mehrwöchtiger Verhaftung - unterbrochen. Die Verjährungsfrist hat gar nicht erst zu laufen begonnen, ist die hier ständig den Verantwortlichen mitgeteilte Rechtsmeinung.

Bisher haben weder 9 Intendanzen noch 16 Staats-/Senatskanzleien Abweichendes nachvollziehbar juristisch dargelegt. Wäre auch schwer, weil es die Rechtslage sein dürfte.

Verjährung gehört zu den am meisten falsch interpretierten Rechtsgebieten. Das ist in Wahrheit sehr komplex und in kritischen Fällen selten so, wie es im (Gesetz)-Buch steht. Details kann man kugeln.
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Markus KA am 02. März 2022, 15:27
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Bürger am 10. November 2022, 00:25
Querverweis aus aktuellem/ fortdauerndem Anlass...
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36701.0
Titel: Re: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
Beitrag von: Bürger am 20. September 2023, 13:21
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37479.0


Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0