Präzises neues Herausarbeiten des Grundsätzlichen nach jetzigem Stand Oktober 2020:
- unter etwas Einbezug der in diesem Thread zusammengeführten Erkenntnisse -
1. Das Gesetz über den Rundfunkbeitrag ist in Sachen "sozialer Härtefall" in einer unauflösbaren Normen-Kollision:
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1a) Eine normale Verwaltungs-"Behörde" darf persönliche Soziallfall-Daten nicht entgegennehmen und speichern.
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Angeblich sind die 9 ARD-Landesanstalten "Behörden" im Sinn des Verwaltungsrechts,
Dies grundrechtlich begrenzte Recht der Information über die Privatverhältnisse ist als Schutz der Grundrechte den dafür geeignet ausgerichteten Sozialbehörden vorbehalten.
1b) Diese Stellen müssen des weiteren "staatlich" sein, also nicht "staatsfern".
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Da die ARD-Landesanstalten sich als "staatsfern" rühmen, verlieren sie allein damit das Recht, grundrechtsensible Daten zu verarbeiten. Sie dürfen das weder erfragen noch auch nur "irgendwie mithandelnd willentlich" entgegennehmen.
1.c) Diese Stellen müssen durch Personen im Beamtenstatus beaufsichtigt werden.
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Dies ist den 9 inkasso-beauftragten ARD-Landesanstalten unerfüllbar, weil sie nicht "dienstherrenfähig" sind.
2. Ausweg wäre: Eine schweigepflichtige Prüfkommission - wäre es aber nicht. Denn:
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2.a) Diese wäre ähnlich wie in Zeiten des Wehrdienstzwanges in Westdeutschland die Prüfkommission für Verweigerer. Interessant Seppls Information über die Details - also ein Laien-Gremium könnte es sein, umso besser. Übrigens ist unter den Mitstreitern, die das geeignete Alter haben, der Anteil der einstigen Wehrdienstverweigerer wohl deutlich oberhalb des Durchschnitts der Bevölkerung, so weit hier durch Zufallsinfos überblickbar.
2b) Allerdings wäre dies ein grundrechtsbezogener Eingriff. Dies geht nur mit Gesetz. Ein solches wurde bisher nicht geschaffen. Das ist aus opportunistischem Grund: Die Kosten wären höher als die Zusatzeinnahmen, da ja einige Millionen Prüfungen zu Kosten, aber nicht zu Einnahmen führen würden.
2c) Ein derartiges Defizit, zu finanzieren aus der Rundfunkabgabe - woraus sonst - , dies wäre obendrein wohl eine "Veruntreuung" im Sinn des Strafgesetzbuches.
2d) Punkt 2a) erledigt sich aber aus einem ganz anderen Grund. Zulässig ist es nicht, weil der Eingriff in die Grundrechte durch derartige Befragung unverhältnismäßig wäre, bezogen auf nur rund 200 Euro pro Jahr.
2e) Ob die Bundesländer einen derartigen Eingriff in die Grundrechte überhaupt beschließen dürfen, muss im Hinblick auf 2d) gar nicht erst erörtert werden.
3. Ausweg wäre eine informelle Prüfungsform: Beichtpfarrer, Imam usw..
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3a) Das ist originell. Das hat wohl noch keiner versucht. Wenn der Beichtpfarrer / Imam einem Kirchenmitglied / Islam-Gläubigen bestätigt:
Er habe die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt erhalten - und, ja, es bleibt weniger als das Existenzminimum von XXX Euro.
Darf eine Verwaltungsbehörde den Beichtpfarrer zum Lügner erklären? Imame würden das ebenfalls nicht ausgesprochen respektvoll finden. Da könnte der Bürger sich ja bei den zahlreichen Christentumsvertretern in den Rundfunkräten / Verwaltungsräten beschweren?
3b) Wer probiert es als erster?
4. Teilausweg wäre, dass die Wohngeldbehörde die Fälle "unter Existenzminimum" im Bescheid auf Wunsch mit einem Stern und "ARD_N" versieht.
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4a) Superschlaue ARD-Juristen werden sagen: Wohngeldbescheid ist nicht Befreiungsgrundlage.
4b) Superschlauer Bürger sagt: Du Fälscher meines Arguments. Was du da den Richtern vorerzählst, du weißt exakt, dass ich das das gar nicht gesagt habe.
Ich sage nur, dass die staatliche Stelle, die bereits alle Daten für die Einschätzung hat, sie soll auf Wunsch diejenigen mit einem Kennzeichen markieren, die demnach die Voraussetzungen für den sozialen Härtefall der Rundfunkabgabe erfüllen.
4c) Damit wäre für vielleicht ein Drittel der Befreiungsberechtigten die angebliche "staatliche Bescheidpflicht" erfüllbar. Jetzt muss man nur noch die Gemeindebehörde oder Landesbehörde überzeugen, diesen "Armenstern" und "ARD-N" auszuweisen. Komisch, Begeisterung dafür gab es bisher bei zuständigen Stellen nicht, diese winzige Softwareergänzung anzuweisen. Wer ganz oben in der Politik möchte einen Konflikt mit den mächtigen Leuten von "ARD, ZDF etc." riskieren...
4d) Eine Verfassungsbeschwerde, wonach die Landesregierungen hierzu sogar verpflichtet seien, ist anhängig. Sie wird von hier begleitet. Das ist bisher wieder einmal recht abenteuerlich abgelaufen wie alles gegen die Obersten des Imperiums. Es wird dann wohl vom Landesverfassungsgericht zum Bundesverfassungsgericht wandern müssen.
4e) Also: Auch das geht zur Zeit nicht. Aber man kann es ja mal beantragen. Im besten Fall stehen die ratlosen Räder ziemlich lange still.
5. Sozialbehörden dürfen nicht aktiv mitwirken für Leerbescheide.
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Die Sozialbehörden prüfen ja nur Bürger, die gegebenenfalls ausreichende "Bescheide" bekommen und das Geld auch wollen.
Personen, die das Geld nicht wollen, dürfen nicht geprüft werden. Seit etwa 2005 darf in Sachen Rundfunkabgabe nicht mehr geprüft werden.
Sozialbehörden-Mitarbeiter, die es täten, vollziehen nach hier bestehender Rechtsmeinung eine Veruntreuung (Straftat) der begrenzten Ressourcen der staatlichen Verwaltung. Das hieße: Sie riskieren Disziplinarverfahren, möglicherweise sogar Strafverfahren. Behördenmitarbeiter mögen das nicht besonders.
Ein Bürger, der es diesen nahelegt, begeht "Anstiftung zur Veruntreuung"?
ARD-Juristen und sonstige Mitarbeiter, die es dem Bürger nahelegen, begehen "Anstiftung (zur zusammenwirkenden Anstiftung) im gleichen Sinn=
So jedenfalls die hier bestehende Rechtsmeinung, für die bisher eine nachvollziehbare Widerlegung nie geliefert wurde.
6. Sozialbehörden dürfen keine Auskunft erteilen, ausgenommen die standardisierten Bescheide.
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6a) Es berichtet ein Bürger über das Verhalten von ARD-Juristen:
Widerspruch beim AG wg. Vollstreckungssachehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34360.msg208451.html#msg208451Die Gläubigerin verlangte von mir, die bescheinigten Sozialleistungen exakt zu spezifizieren und lehnte damit die Befreiung ab. Eine genaue Spezifizierung lehnte die ausstellende Behördejedoch ab, zumal die Weitergabe solcher Informationen strafrechtlich katalogisiert ist.
6b) Auch dieser Trick kommt also in Betracht? - Details über Sozialbehörden-Bearbeitung zu erfragen, und zwar solche, die diese wegen der Informationssperre überhaupt nicht geben dürfen. - Strafrechtlich wäre ein Verstoß der Mitarbeiter der Sozialbehörden für diese wohl schwerwiegend.
Von allen Absurditäten, die erdenkbar sind, bleibt uns bei ARD-Juristen aber auch keine erspart?
6c) Diese Konstellation ist wohl eher selten und soll nicht zu sehr verallgemeinert werden. Es galt nur, auch hiergegen die strafrechtliche Barriere klarzustellen. - Im Hinblick auf über 1000 Personen bundesweit, die Lese- und Schreibrechte bei den digitalen "Beitrags"-Akten haben, wäre ein Verstoß für Sozialbehörden-Mitarbeiter nicht folgenlos.
6d) Richtig gelesen, alle ARD-Anstalten haben in den "Beitrags"-Akten der 8 völlig anderen Rechtspersonen sogar Schreibrechte. Die Datenschutzbeauftragen der 9 Anstalten haben ihren Chefs bestätigt, dass das so in Ordnung ist; zu entnehmen aus den Datenschutzberichten. - Nachdem Daten daraus herausgesickert sind - bekannte empfindsame Personen - , muss seit etwa 2019 auch der nur Lesende seine Identität bei der betreffenden Akte abspeichern. Alles ausgesprochen beruhigend
Besonders beruhigend ist, dass man über den Inhalt einer Beitragsakte telefonieren kann, indem man einfach die Beitragsnummer angibt beim Kölner Callcenter und erklärt, diese Person zu sein. Auch dies ist bewilligt durch die Datenschutzbeauftragen. Da sind die privaten Sozialdaten in der "digitalen Beitragsakte" aber wirklich super-perfekt geschützt...
Wer da zufällig mal einen Brief aus Köln an einen ungeliebten Nachbarn in die Finger bekam ... wenn die Nummer draußen nicht ersichtlich ist, gibt es ja noch Opas Wasserdampfmethode - usw.usw.? Nein, auf keinen Fall machen. Nur als Aufweisen eines Sicherheitsmangels angedeutet.
7. Wie kann der Bürger dann überhaupt noch seinen Härtefall beantragen?
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a) Wem es nichts ausmacht, der legt offen. Das dürfte in den Augen vieler Rentner unproblematisch sein, vor allem bei Frauen, die dem Land neue Bürger geben und deshalb sich selbst weniger Einkommen: Viel Kind, wenig Geld.
b) Wer es nicht offenlegen will, der beantragt die schweigepflichtige Prüfkommission. Die Begründung wurde hier ja geliefert. Da wird der arme Bürger lange warten müssen.
8. Rechtsgrundlagen:
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All die diversen Liebesbriefe von hier an 9 ARD-Intendanten enden immer in Rotschrift mit:
"So lange Intendanten ihren Weg zum Multi-Millionär pflastern auch mit den letzten verfügbaren Euros des Monatsendes von rund 4 Millionen Geringverdienern, darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende finanzknappe Mütter.
Das ist ein strikt unzulässiges Antasten des Existenzminimums zum Zweck auch der Multi-Millionen und sogar erheblich zu Lasten des Kindeswohls.
... ein nicht duldbarer Verstoß gegen zwingende Rechtsprechung (§ 31 BVerfGG; 2011 BVerfG 1 BvR 665/10;
und 2019-10-30 Urteil BVerwG 6 C 10.18 Rn 23-30).
Wen dies nicht zum Protest veranlasst, dem fehlt etwas im Denken und Gewissen. - "Glücklich das Land, das die Verteidigung des Rechtsstaats möglich macht. Traurig das Land, das es nötig hat."
Jedermann kann die Rechtsgrundlagen also entnehmen oder verwenden
- also auch seine Briefe ebenso beenden.
Immer gern auch mit Verweise auf 2 Autoren:
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- Niklas Luhmann: "Brauchbare Illegalität." 1964. Für Kenner ein Klassiker über "versehentliche Rechtsbeugung".
- Ernst Fraenkel: "Maßnahmenstaat, Normenstaat": Wie Recht deformiert wird. Analog.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Fraenkel_(Politikwissenschaftler)
Beides mit Bezug auf Nazistaat und DDR 1.0 (nicht zu verwechseln mit 2.0, nicht ungeduldig sein, dauert noch eine kleine Weile).
9, Wer auf seine Würde hält, der adressiert an die Chefs,
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also an die Intendanten: "Ich verhandle nicht mit den Füllhaltern."
Spaß beiseite. So etwas nie schreiben! Es geht um ganz etwas anderes:
Daraufhin wandert die Verarbeitung von Köln zur jeweiligen ARD-Anstalt - so gemäß Verwaltungsvereinbarung.
Die dortigen Mitarbeiter sind identifizierbar und sind etwas weniger leichtfertig, was die Rechtslage anbetrifft.
10. Wie findet man die Berechnung des Existenzminimums?
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- Bezüglich Eintrag vom 17. März 2019.
Das betrifft die allgemeine Regel in den meisten Foren, dass Links auf andere thematisch ähnliche Websites unterbleiben sollen, damit Foren nicht zu Marketing-Plattformen mutieren.
Gemeint ist von @pjotre eine im Internet verfügbare detaillierte Information, wie man das eigene Existenzminimum berechnen kann. Das klingt einfach, ist aber in Wahrheit eine mehrseitige Sammlung der Berechnungsregeln. Die Erfahrung ist bisher ernüchternd mit Arbeitshilfen, sofern ausreichend komplex, um gegen einen Politik- und Justizskandal vielleicht zu siegen.
Sobald jemand sieht, dass er sich da in etwas einarbeiten muss, wird in der Regel aufgegeben. Fast alle suchen nach dem genialen Supertrick vom Astrologen, mit einem überschaubar einfachen Text zu siegen. Diesen kann es leider nicht geben. Die Linkangabe ist deshalb nach bisheriger Erfahrung leider überflüssig, weil sowieso niemand es macht. Der erstmalige eigene rechnerische Nachweis des Existenzminimums ist eine Heidenarbeit und Heldenarbeit wegen aller erdenklichen Berechnungsfeinheiten des Sozialrechts. Man rechne mit mindestens einem Tag, um das alles halbwegs ausreichend zu begreifen.
Also ist in der Regel die bessere Strategie das Einfordern der Prüfkommission und ähnliches. Leider wird das niedergewalzt. Das ist leider das Holz, aus dem Politik- und Justizskandale nun mal gebaut sind. Rechtslaien sind dem Unrecht wehrlos ausgeliefert. Das ist nur meisterbar per Stellvertreterkrieg durch diejenigen, die dafür routiniert sind.