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Autor Thema: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?  (Gelesen 4123 mal)

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Darüber sind mehrere Threads im Forum. Hier aber soll ganz gezielt erarbeitet werden, wie man es angreifen kann.

Aufgabe A. Analyse:
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A1. Wieso heißt es immer "Pensionen" und nicht "Betriebsrenten"?
A2. Wie und was kritisiert der aktuelle KEF-Bericht?
A3. Wie und was kritisierten Rechnungshöfe und welche und gegen welche Sender?
A4. Gab es Vorgänge, dass die Rechtsaufsicht der Landesregierungen sich einmischte?


Aufgabe B. Mögliches Handeln?
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B1. Welche Möglichkeiten gibt es rein rechtlich oder auch nicht, die Altpensionen durch neue Vereinbarungen zu kürzen?
B2. Sind die Pensionen auch durch Gewerkschaftsstreik-Androhung erstritten worden - oder auch nicht?
B3. Welche Möglichkeiten haben Verwaltungsräte und Rundfunkräte unternommen - oder auch versäumt?


Aufgabe D. Insolvenzaspekt: Möglichkeiten?
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D1. Können Pensionen rein rechtlich im Rahmen der vor einigen Jahren rechtlich geschaffenen  reinen "Fortführungs-Insolvenz" nach Insolvenzrecht zwangsweise zurück gebaut werden?
("Zerschlagungs"-Insolvenz alten Stils würde es ermöglichen, ist aber durch die Gründungsgesetze ausgeschlossen.)

D2. Für welche Faktoren steigt die Pensionslast alljährlich? Wie viel davon bedingt durch dass allgemeine Betriebsrentenprolbem? Wie viel durch Vertragsklausen der Anpassung an die Gehaltsentwicklung?

D3. Bestehen Rückversicherungen (wie bei Betriebsrenten üblich), sofern Insolvenz eintritt? Oder müssen die Bundesländer wegen der allgemeinen Finanzgarantie die Garanten spielen? (Wie benötigen Fakten, nicht Vermutungen.)

D3. Wie sehr oder auch nicht unterscheiden sich die Vereinbarungen zu diesen Punkten je nach Sender?


C. Die bisherigen Threads "Pensionen" des Forums
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übersichtlich in einem Beitrag hier hinzuzufügen, das wäre hilfreich, wenn ein Kenner dafür die Zeit findet.


D.  Eläuterung: Die Hebelwirkung ist erheblich:
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D1. Durch die zunehmenden jährlichen Ausgaben  für Pensionen in der Bilanz könnten einzelne Sender schon 2021 dicht vor der Überschuldungs-Insolvenz stehen. Das dürfte das Ende des jetzigen Systems "Rundfunkabgabe" auslösen.

D2. Die Hektik wegen der Beitragserhöhung ist nur so zu verstehen:
Die Sender benötigen die Summen von etwa dieser Größenordnung in erster Linie wegen der jährlichen Erhöhung der Pensionslasen. Dies frisst teils 5 bis 10 Prozent der Jahreseinnahme (also vor allem zu Lasten der Zwangs-Rundfunkabgabe).

D3. Man vergleiche: Erhöhung ab 2021 ist "5,00 % von 17,50 minus 1 Cent".
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("Dafür 416 Seiten KEF-Bericht - der Taschenrechner liefert das Ergebnis binnen Sekunden": "5 % mehr, aber bitte etwas drunter bleiben"?
Beim Verfassungsgericht bis Ende Januar geht es also um die Pensionen, nicht um edle hochtrabende Ziele des gemeinen Wohl unserer "göttlichen Retter von Bildung und Demokratie im niederen Volk".
Das also ist die "Waaaaahre Geschichte" dahinter - und dieser Thread soll diese "Geschichte - Story - Narrativ"  enttarnen und verwertbare Streitfakten erbringen.

Zitat
Dieser Thread ist "Crowd-F_i_nding für Fakten". Bitte in diesem Thread keine breiten Ausführungen über die Welt, das Universum und alles. Meinungen haben wir alle anderen auch. Hier bitte gezielt und möglichst kurz mitwirken mit Infos und Infoquellen über den Fragenkatalog. Alles dafür Geeignete wird in naher Zukunft den Verfassungsrichtern in einem neuen Verfahren für Neuordnung präsentiert werden - mit Wegfall der Rundfunkabgabe für die 30 Prozent Nichtzuschauer von "ARD, ZDF etc.".


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Als erster Beitrag so weit ich das verstehe: "Pension" ist ein "Ruhegehalt" und nichts was man "sich verdient hat". D.h. man kann es im Grunde dramatisch kürzen. Bei den Beamten ist das einmal passiert und wurde vom Verfassungsgericht bestätigt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050927_2bvr138702.html

Allerdings zahlen auch die Rundfunkler ein minimalen Teil ihres Lohnes (sowas wie 0.5%, die Zahl habe ich vergessen), damit sie nach ihrer Stelle das volle Gehalt weiter kriegen. Insofern ähnelt es einer Betriebsrente, ist aber keineswegs durch die "Einzahlung" gedeckt.
Der Buhman Row kriegt z.B. eine Pension von 400.000€ im Jahr die auch noch jedes Jahr mit der Lohnentwicklung weiter steigt. Beamte kriegen "nur" 1% Aufwuchs im Jahr. Das "konnten"(=wollten) die Rundfunkanstalten gegenüber verdi "nicht durchsetzen". Das hätte ja Streik und öffentliche Diskussionen geben können...


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Aufgabe B. Mögliches Handeln?
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B1. Welche Möglichkeiten gibt es rein rechtlich oder auch nicht, die Altpensionen durch neue Vereinbarungen zu kürzen?

Aufgabe D. Insolvenzaspekt: Möglichkeiten?
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D1. Können Pensionen rein rechtlich im Rahmen der vor einigen Jahren rechtlich geschaffenen  reinen "Fortführungs-Insolvenz" nach Insolvenzrecht zwangsweise zurück gebaut werden?

D2. Für welche Faktoren steigt die Pensionslast alljährlich? Wie viel davon bedingt durch dass allgemeine Betriebsrentenprolbem? Wie viel durch Vertragsklausen der Anpassung an die Gehaltsentwicklung?

D3. Bestehen Rückversicherungen (wie bei Betriebsrenten üblich), sofern Insolvenz eintritt? Oder müssen die Bundesländer wegen der allgemeinen Finanzgarantie die Garanten spielen? (Wie benötigen Fakten, nicht Vermutungen.)

D3. Wie sehr oder auch nicht unterscheiden sich die Vereinbarungen zu diesen Punkten je nach Sender?
Zu diesen Punkten könnte Druck seitens des europäischen Rahmens bestehen, den der EuGH verbindlich auslegt. Zumindest in Belangen französischer Staatskonzerne hat es hier wohl Entscheidungen, wie wohl auch zur Dt. Telekom, Pensionsfinanzierung aus staatlichen Mitteln als unzulässig bzw. nur bei Beamten als zulässig zu betrachten.

Für LRA wie BS wäre dieses insofern relevant, da Rundfunkgebühr wie Rundfunkbeitrag seitens des EuGH als staatliche Mittel eingestuft sind und LRA wie BS weder Beamte kennen noch überhaupt Staatsangestellte haben, ergo aus staatlichen Mittel gar keine Pensionen bilden dürfen, da staatliche Beihilfen zweckgebunden zu verwenden sind.

Die genauen Entscheidungen werden aber noch herausgesucht.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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Da sind ja schon wichtige Infos gekommen... Wir kriegen das eingekreist...


B1. Was mir unklar ist:  Es heißt immer "Pension"...
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Wir sind hier im "öffentlichen" Anstellungsverhältnis, aber nicht im Beamtenrecht.

"Pension" Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)
Zitat
Die Altersversorgung von Beamten, Dienstordnungsangestellten, Richtern und Soldaten sind Altersvorsorgesysteme sui generis. Daneben stehen gesetzliche Rente, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD), betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge (Riester-Systeme) und andere.

Demnach wäre Betriebsrente NICHT "Pension", sondern geht nur bei Beamten,


B2. Auch "Dienstordnungsa..." kommt nicht in Betracht:
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstordnung_(Sozialversicherung)
Zitat
Eine Dienstordnung (DO) ist bei den deutschen Sozialversicherungsträgern Grundlage einer – auslaufenden – besonderen Form des Arbeitsverhältnisses. Die einer Dienstordnung unterstehenden Angestellten (Dienstordnungsangestellte; DO-Angestellte) stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, dem Dienstordnungsverhältnis, auf das jedoch aufgrund eines Arbeitsvertrages Grundsätze des Beamtenrechts Anwendung finden wie Besoldung, Beihilfe und Pension. DO-Angestellte sind keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das Dienstordnungsrecht wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die Sozialversicherungsträger konzipiert und ist autonomes Satzungsrecht.


B3. Ist "Pension" bei "ARD, ZDF etc." nur eine irrige Bezeichnung für "Betriebsrente"?
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Denn die wird ja vom Gehaltsempfänger im Prinzip selber finanziert, auch wenn das nicht so ganz stimmt.
Betriebsrenten müssen wohl immer durch eine kollektive Rückversicherung gegengedeckt sein. Das kann dann im Insolvenzverfahren zum Tragen kommen.
Echte "Pensionen" sind vermutlich nicht rückversichert.


B4. Auch "ZOD Zusatzversorgnung des öffentlichen Dienstes"
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kommt nicht in Betracht. Denn dann müssten die Vergütungs-Kategorien des öffentlichen Dienstes zur Anwendung gelangen und das dürften die Intendanten hassen wie Satan des Weihwasser:
Sie erhalten ja rund 30 bis 80 Prozent mehr als der Chef der Deutschen Welle (wo nach "öffenltichem Dienst" vergütet wird).


B4. Zur Insolvenzhaftung für die Arbeitnehmer gibt es eine Entscheidung BVerfG
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etwa 1997, "ARD, ZDF etc.", wonach eine Versicherung gegen Insolvenz-Ausfälle beim eigentlichen Gehalt nicht forderbar ist, weil das Bundesland dafür einzutreten habe.
Sobald wir hier im Thread etwas weiter sind, schaue ich mir diese Entscheidung näher an - das AZ muss ich noch neu heraussuchen.

Wir merken immer neu, wo man hin sticht, besteht Verdacht für ein Wespennest. Die Verschwendungen bei "ARD. ZDF etc.", vermutlich, das sprießt wie Spargel und wird nicht gestochen.


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B1. Was mir unklar ist:  Es heißt immer "Pension"...
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Wir sind hier im "öffentlichen" Anstellungsverhältnis,
Was zu hinterfragen wäre, weil alle LRA national das Recht der Selbstverwaltung haben und europäisch wie bundesrechtlich gemäß BGH KZR 83/13 "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" sind. Und Unternehmen bestimmen ihre Gehaltsstrukturen oberhalb des allgemeinen oder branchenspezifischen Mindestlohnes selbst.

Und wenn wir schon im "öffentlichen" Anstellungsverhältnis sind, täten die ÖTV-Tarife gelten und dieses auch für die Indentanten selber.


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...mglw. nicht konkret einem der Punkte zuzuordnen, aber mglw. auch mit ein paar Gedanken/ Anregungen:
Plan zur stufenweisen Abschaffung/ Rückabwicklung des Zwangsbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17959.0

Neben einer bereits aus 2013 stammenden Recherche/ DIskussion...
Pensionskasse Rundfunk - Gebühren - Beiträge - GEZ Kontrolleure (2013/2014, 2018, Recherche/ Diskussion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6427.0

...und einem Antrag an den Niedersächsischen Landtag mit einigen interessanten Recherchen/ Fundstücken...
Antrag an Landtag NI: Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für örR-Renten (03/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17834.0

...außerdem per Forum-Suche u.a. diese Pressemeldungen von 2013 bis 2019 gefunden
(Sortierung chronologisch neu > alt)

WDR Jahresabschluss 2018: Pensionäre kriegen so viel wie 15.878 Kölner Rentner (09/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32037.0

Bei Stresstest durchgefallen - Millionen-Löcher in ARD-Pensionskasse (12/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29566.0

Pensionsfonds des Europaparlaments droht Pleite (07/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28307.0

Steigende Pensionskosten: Rechnungshof stellt BR mittelmäßiges Spar-Zeugnis aus (05/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27356.0

Gibt es Luxuspensionen bei ARD und ZDF? (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27085.0

Pensionen belasten Etats des örR - Gebührenzahler müssen Milliarden-Loch stopfen (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27015.0

Pensionskasse Rundfunk: Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26218.0

Brandbrief - Ramelow warnt ARD vor Luxus-Pensionen (09/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24626.0

Luxus-Probleme bei Ver.di bei den ARD-Pensionen (09/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24243.0

Pensionskasse Rundfunk für "Bestes Risikomanagement“ ausgezeichnet (04/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22713.0

Beihilfen - Finanzierung der Pensionskosten aus den "deregulierten Diensten"? (03/2017 - betrifft Post)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22434.0

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Milliarden für die Pensionen (01/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21597.0

MDR-Intendantin Karola Wille legt ihre Pensionsansprüche offen (17.000€/mtl) (09/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20248.0

500 Mio im Jahr - Öffentlich-rechtliche Sender kürzen Mitarbeitern die Pensionen (05/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18902.0

Geld für Personal und Pensionäre - kein Geld fürs Programm (03/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17851.0

Milliardenloch - ARD und ZDF fordern Renten-Soli für Pensionäre (02/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17487.0

Deutsche-Welle-Chef fordert: ARD-Bosse sollen freiwillig auf Renten verzichten (01/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17337.0

Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen (12/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16746.0

Heute verhandeln die Sender - Ärger um ARD-Pensionen (12/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12391.0

BILD: "LUXUSVERSORGUNG BEIM WDR - Millionen-Pension für Chef Tom Buhrow" (07/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10399.0

Leider verpasst: HFBK zur fälligen Sprengung des NDR-Pensionsbunkers (12/2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7607.0

3,2 Millionen Euro Rücklage! Üppige Millionen-Pension für Ex-WDR-Intendatin Piel (09/2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6874.0


Eine Quelle des ("Rundfunkbeitrags"-)Übels... oder schlicht ein akzeptables Versorgungswerk für "Freie Mitarbeiter"?
Pensionskasse Rundfunk
www.pensionskasse-rundfunk.de
Pensionskasse Rundfunk - über uns, Geschichte etc.
https://www.pensionskasse-rundfunk.de/ueber-die-pkr/die-pkr-im-ueberblick

Zitat
Bei der Pensionskasse Rundfunk VVaG bestimmen die Mitglieder – bestehend aus den Versicherten, also den Freien, und den Auftraggeber*innen aus Funk, Film und Fernsehen. Gemeinsam zahlen sie zu gleichen Teilen für die Altersversorgung ein und ebenfalls gemeinsam bilden sie die Mitgliedervertretung – das höchste Gremium des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG).
Ist dies auch diejenige, um welche es sich bei den Intendanten-Pensionen handelt? Die Intendanten sind doch keine "Freien Mitarbeiter", sondern Angestellte - oder?
Gibt es noch gesonderte Pensionsfonds, die das eigentliche Grundübel sind?
 ???


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Nochmal zum Begriff: Was ich von der KEF gelesen habe, ist völlig wild. Da scheint man die Begriffe synonym zu gebrauchen. Ich kann nicht mehr dazu sagen, als ich oben gesagt habe und das war nur ein "educated guess" und einer Prise Hoffnung.

Für den nervenstarken Zwangsangemeldeten eröffnen sich alle erdenklichen Abgründe auf rundfunk.verdi.de
Dort findet man auch den aktuellen Pensionsabschluss, der - ganz anders als oft behauptet - eben doch auch die neuen Rundfunklinge bestens versorgt und das Fass für die Zukunft weiter offenhält.

Zitat
Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart – Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei
[...]
Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil die ARD die Versorgungstarifverträge (VTV) Ende 2016 gekündigt hatte. Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen da, die ungeklärte Betriebsrentenfrage belastete zudem seit Jahren alle Entgeltverhandlungen.
Das war tatsächlich eine Forderung der KEF, der Politik und wohl vor allem der Rundfunkrealität, da man nicht 80% des Geldes in Pensionen hauen wollte. 50% müssen reichen...
weiter im Text:
Zitat
Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Betriebsrenten anders als bisher künftig geringer steigen als die Gehälter, sie bleiben aber - anders als von der ARD ursprünglich gefordert - an die Tarifsteigerungen gekoppelt und dadurch inflationsgeschützt. So sollen die Versorgungszusagen im Vergleich zu den jeweiligen Entgeltsteigerungen in Zukunft um ein Prozent niedriger ausfallen. Mehr als ein Prozent Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung ist dabei ausgeschlossen. ver.di konnte zudem erreichen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente geringere Abschläge fällig werden: Betrugen diese bisher zwischen zehn und 15 Prozent pro Jahr, sind es künftig etwa vier Prozent bei 30 versorgungsfähigen Dienstjahren zum Renteneintritt.

Eine weitere, wichtige Vereinbarung sieht vor, dass auch Beschäftigte, die seit Anfang 2017 für eine ARD-Rundfunkanstalt arbeiten, einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erhalten. Das bisherige Altersversorgungssystem wird dabei für Neueingestellte umgestellt: Statt der bisherigen Betriebsrenten mit Leistungszusagen werden laufend an der Gehaltshöhe bemessene Beiträge zum Aufbau einer Altersversorgung vom Arbeitgeber entrichtet. Dies gilt nach den vereinbarten Eckpunkten endlich auch für befristet Beschäftigte.

Für sämtliche Neuregelungen gilt als Voraussetzung, dass diese auf Druck von ver.di 15 Jahre lang vor Veränderungen und politischen Eingriffen geschützt sind.

„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder für eine verlässliche Finanzierung sorgen und das Mantra der Beitragsstabilität ad acta gelegt wird. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen und zudem immer mehr Aufgaben erfüllen soll, dann braucht es auch eine entsprechende Finanzierung“, forderte Werneke.
Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665de


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Z
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Zitat
Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart – Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei
[...]
Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil die ARD die Versorgungstarifverträge (VTV) Ende 2016 gekündigt hatte. Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen da, die ungeklärte Betriebsrentenfrage belastete zudem seit Jahren alle Entgeltverhandlungen.
Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665de

Das ist ja wieder eine ganz dreiste Framing-Lüge.
Denn aus dem Bruttogehalt wird ja in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, Hälfte vom Arbeitnehmergehalt, andere Hälfte vom Arbeitgeber.
Wir wollen doch den Leuten, die tatsächlich ihr ganzes Leben geistig oder körperlich mittels Anstregung gearbeitet haben, nicht ihre gesetzlichen Rentenansprüche absprechen!
Wir haben nur etwas gegen üppige  Z u s a t z r e n t e n  , so daß der damit zur gesetzlichen Rente aufgestockte Betrag die ursprünglichen Nettogehälter bei weitem übersteigt!!!


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@alle
Man beachte bitte, dass es durchaus Unterschiede gibt zwischen Festangestellten, "Festen Freien Mitarbeitern", Freien Mitarbeitern.
Letztere sind quasi Selbständige und - was hier zu prüfen wäre - bei Teilnahme an einem äquivalenten ("berufsständischen") Versorgungswerk i.d.R. von der gesetzlichen Rentenversicherung "befreit" - und erhalten damit nicht zwangsläufig etwas "zusätlich zur gesetzlichen Rentenversicherung". Das betrifft auch andere freie Berufe/ Freiberufler und müsste in alle hiesigen Betrachtungen mit einfließen. Danke.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ein Knackpunkt, wie man in dem System der Pensionen zu erheblichen Einsparungen kommen könnte und müsste, wäre die Reduzierung der Anzahl der Intendanten, wozu man das überholte System der ARD vielleicht grundsätzlich reformieren müsste.

Es spricht aus meiner Sicht beispielsweise nichts dagegen, wenn man die Anzahl der Intendanten der ARD von 9 auf 1 senken würde. Da die jeweiligen Rundfunkanstalten der ARD auch noch über Programmdirektoren jeweils für Hörfunk und Fernsehen verfügen, könnten die Aufgaben der wegfallenden Intendanten auf diese übertragen werden. Die Programmdirektoren könnten dann auch ihren eigen Intendanten wählen, der unabhängiger von der Einflussnahme der Landesregierungen wäre. Denn zur Zeit stellen die einzelnen Intendant eine direkte Verbindung zu den Landesregierung dar, da diese über die Rundfunkräte der Regierung bestellt werden. Die Abschaffung der überflüssigen Intendanten würde somit sogar zu einer größeren Programmneutralität in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen, weil das Programmangebot von der Programmdirektoren bestimmt werden würde und nicht mehr von den politisch abhängigen Intendanten. Siehe zum System und der derzeitigen Hierarchien beispielsweise:
Tom Buhrow schlägt WDR-Programmdirektoren zur Wiederwahl vor
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/unternehmen/buhrow-schlaegt-weber-und-schoenenborn-zur-wiederwahl-vor-100.html

Dazu müsste man die ARD lediglich in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts umwandeln, so wie man es vor einigen Jahren mit Deutschlandradio getan hat. Siehe hierzu:
Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" in der Fassung des zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in Kraft seit 1. September 2017
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000282

Artikel 1 dieses Staatsvertrages besagt beispielsweise folgendes:
Zitat
Die Länder errichten die gemeinnützige rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen ,,Deutschlandradio". Mitglieder der Körperschaft sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF). Die Aufnahme weiterer Mitglieder ist nicht zulässig.
Damit könnten die Landesrundfunkanstalten ebenfalls in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen ARD überführt werden, was erhebliche Einsparmöglichkeiten nicht nur bei den Pensionen offenbaren würde. Es würden in jedem Fall zukünftige Pensionen für Intendanten wegfallen.


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorgliche Bitte, diesen (eigenständigen) Aspekt der Zusammenlegung von Strukturen hier nicht zu vertiefen, sondern gem. Einstiegsbeitrag weitere Aspekte sammeln für das Kern-Thema
Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2021, 00:33 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Die Fragen des Einstiegsbeitrags haben schon einmal folgende wichtige Antworten erhalten:


1. Die Wortwahl "Pension" ist fehlerhaft.
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Geschieht diese Regel-Wortwahl, um sich als Pseudo-Beamtenstatus hochzuwerten? Nachdem dies klargestellt ist, werden offizielle Dokumente mit der Wortwahl "Pension" anfechtbar, weil sie ja signalisieren: "Ist gesetzliche Pflicht, ist also in Ordnung."

2. Die Zusatz-Leistungen der Arbeitgeber sind, soweit bisher vermutbar, ganz deutlich oberhalb derjenigen der allgemein verpflichtenden Gesetzgebung über Betriebsrenten.

3. Wir haben nicht nur Ausgleich der "Geldentwertung" ("Inflation" hatten wir 1924...), sondern auch Teilhabe an der allgemeinen Gehaltsentwicklung. Die Regelung dürfte deutlich oberhalb der Geldentwertung beglücken.


4. Dies wäre verhinderbar gewesen, sofern die Intendanten längere Streiks
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in Kauf genommen hätten (und damit ihre eigene Zukunftskasse geschmälert hätten). Noch Fragen?
Jedenfalls, die Zustimmung der meisten Bürger für längere Streiks gegen Privilegien hätten sie gehabt. Zumal eine Weile schwarzer Bildschirm sehr zur Förderung des Bildungsniveaus des Volkes beigetragen hätte, meint @pjotre unter Berufung auf die Meinungsfreiheit meinen zu dürfen.


5. Festgestellt ist ja bereits, dass ein Insolvenzrisiko (als "Fortführungs"-Insolvenz)
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hierdurch nun eintreten könnte für einzelne Anstalten.
Nur einzelne  - beispielsweise nicht der MDR, der nach bisheriger Prüfung vermutlich ein sattes Eigenkapital von einem halben Jahresumsatz hat.
Mehr über andere kann hier im öffentlichen Forum nicht namentlich benannt werden - übliche und durchaus richtige Rechtsregel. Aber in dieser Sache geschieht etwas ganz aktuell, meint Mr. @Pjotre wissen zu können.


6. Die Rundfunkabgabe für Nichtzuschauer könnte hierüber zu Fall kommen
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in Kettenwirkung für Bemühungen um Neuordnung. Da bereitet sich etwas vor, meint Mr. @Pjotre wissen zu können. Ergebnis aber immer sehr ungewiss.

7. Also hat dieser Thread wesentliche Bedeutung. Hier bilden sich Fakten von Hebelwirkung und wieder machen wir es mit gemeinsamer Arbeit - einer allein könnte es nicht leisten.  Nur durch diese gemeinsame Arbeit des Fakten-Checks gegen die offiziellen "Fake-News" können wir dem System auf Augenhöhe entgegentreten.


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B1. Was mir unklar ist:  Es heißt immer "Pension"...
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Wir sind hier im "öffentlichen" Anstellungsverhältnis, aber nicht im Beamtenrecht.
...
Demnach wäre Betriebsrente NICHT "Pension", sondern geht nur bei Beamten,
Es mag sein, dass im allgemeinen Sprachgebrauch bei Beamten von "Pension" gesprochen wird. Im Gesetz wird diese Altersversorgung allerdings durchgehend als "Ruhegehalt" bezeichnet. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/ Die KEF schreibt in ihren Berichten tatsächlich sehr viel über "Pensionen" und die damit für die Anstalten verbundenen Lasten. Die Texte der KEF betreffen danach einerseits die Zusatzrenten der ÖR-Sender für ihre Angestellten, sowie die Rücklagen für die recht üppigen, garantierten Zahlungen an die Intendanten. Das sind Belastungen, die sich direkt auf die Höhe der Zwangszahlungen auswirkt. M. E. können Intendanten und andere Führungskräfte von Ihrem Gehalt gut eine eigene Zusatzversorgung für das Alter aufbauen. Das dürfte angesichts des hohen Durchschnittgehalts zudem auch für viele Festangestellte zutreffen.

D1. Durch die zunehmenden jährlichen Ausgaben  für Pensionen in der Bilanz könnten einzelne Sender schon 2021 dicht vor der Überschuldungs-Insolvenz stehen. Das dürfte das Ende des jetzigen Systems "Rundfunkabgabe" auslösen.
Den öffentlich-rechtlichen Sendern droht kein Konkurs; er ist sogar explizit ausgeschlossen.

Zitat
NDR-Staatsvertrag
§1(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des NDR findet nicht statt.
Quelle: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf
Zitat
rbb-Staatsvertrag
§1(2) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle: https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/rbb_staatsvertrag.file.html/140121-rbb_StV2013.pdf
Zitat
Radio Bremen Gesetz
§1(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.74991.de
Zitat
WDR Gesetz
§1(1) Das Rundfunkunternehmen "Westdeutscher Rundfunk Köln" (WDR) ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle: https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/wdr-gesetz-102.pdf
Zitat
Staatsvertrag MDR
§1(3) Eine Konkursfähigkeit des MDR besteht nicht.
Quelle: https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/dokumente/mdr-staatsvertrag100-downloadFile.pdf
Zitat
Staatsvertrag SWR
§1(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SWR ist unzulässig.
Quelle: https://www.swr.de/unternehmen/organisation/staatsvertrag-100.pdf
Zitat
HR Gesetz
§1(3)Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hessischen Rundfunks ist unzulässig.
Quelle: https://download.hr.de/unternehmen/rechtliche-grundlagen/2017-hr-gesetz-100.pdf
Zitat
Staatsvertrag ZDF
§32 Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des ZDF ist unzulässig.
Quelle: https://bravors.brandenburg.de/vertraege/zdf_stv

Nachtrag auf Grund des Hinweises von @mistersh
Zitat
Gesetz über den SR
§22(2)  Saarländisches Mediengesetz
Bestand  und  Entwicklung  des  Saarländischen  Rundfunks  werden  gewährleistet. Ein  Insolvenzverfahren über das Vermögen des SR ist unzulässig.
Quelle: https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2018/05/I_2_SMG-neu-201805.pdf

Einzig für den BR und den SR findet sich der Ausschluss der Insolvenz nicht direkt als Formulierung im jeweiligen Gesetz. Allerdings könnten die in den Gesetzen ausgesprochenen Bestands- und Entwicklungsgarantien vermutlich als äquivalent betrachtet werden.

Das heißt nun nicht, dass das von @pjotre prognostizierte "Ende des jetzigen Systems der 'Rundfunkabgabe'" ausgeschlossen ist, es wird aber wahrscheinlich nicht mit einer Insolvenz der Anstalten verbunden sein; zumindest nicht direkt. Für wahrscheinlicher halte ich Szenarien einer vorangehenden Privatsierung und/oder massiven Verkleinerung der Zahl der Anstalten, als Folge andauernder Unzufriedenheit der Bürger mit den Programmen sowie dem Kosten-/Nutzenverhältnis und den daraus folgenden Auswirkungen auf das Wahlverhalten. Wenn Politiker auf etwas reagieren, dann auf Verluste von Mandaten, Einfluss, Macht und vor allem Kohle.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2021, 14:10 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Insolvenz: Danke für die Liste. Die wird in Schriftsätze übernommen.
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Der entscheidender Faktor ist der Unterschied zwischen Zerschlagungsinsolvenz und der später geschaffenen Fortführungs-Insolvenz - die eigentlich keine ist,
wie auch zwischen "Gewährsträgerhaftung" (ist nicht) und "Patronatshaftung" (ist).

Das ist schon seit Frühjahr 2017 ein nicht-öffentliches Streitthema und die Juristen der ARD-Spitzen haben rund um Fristenablauf ihr Amt vorzeitig niedergelegt (bis auf 1, aber dort kommt...)
Hier endet wieder einmal die Information, Feind liest mir.

Für diese komplex verzahnten Rechtsfragen ist ein Forum wie dieses nur eine recht eingeschränkt geeignete Plattform.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2021, 13:20 von Bürger«
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Dies kam per PM... füge ich hier ein, damit es nicht vergessen werden kann für die Schriftrsatzentwicklung:

Sind übersetzte Betriebsrenten - sogenannte "Pensionen" bei "ARD, ZDF etc." - sittenwidrig?
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Oder mit sonstiger Rechtsgrundlage anfechtbar?
Wir hätten da ja nicht nur das BGB, sondern auch noch das Wucherrecht laut StGB zu erwägen.

Das muss sorgfältig überdacht und formuliert werden. Es könnte eine Auskunftspflicht der Intendanten resultieren, nämlich der Nachweis, dass diese Leistungen nur ein wirtschaftsübliches Niveau hätten. 
Die Auskunftspflicht könnte ja dann summarisch für alle Anstalten eingefordert werden, selbst nur bei einer einzelnen Landesverfassungsbeschwerde; denn das KEF-Verfahren stellt ja den Bundesbedarf fest und es besteht ein Finanzausgleich, so dass jeder Bürger bundesweit für jede einzelne Landesanstalt letztlich mit büßt, sofern diese zu viel Geld an Mitarbeiter "verschenkt".


Die Intendanten sind natürlich gegen diese ausufernden Pensionen,
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obgleich sie ausgerechnet am meisten finanziell profitieren - aber Pflicht ist Pflicht, die Intendanten tun seit Jahren ihr Bestes gegen den mutmaßlichen "Pensionen"-Missstand. Wir sind ja alle fest davon überzeugt. Noch Fragen?


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Da der Zwangsfunk gern behauptet, er zahle niedrigere Gehälter aber höhere Pensionen, muss man das Gesamtpaket bewerten (und ehrlich fragen, wieso das denn angeblich so ist!). Ich kenne einen Fall einer Landesmedienanstalt, die ich mir genauer angeschaut habe. Da war der mittlere Lohn 100.000€ im Jahr pro Kopf und die Pensionsrückstellungen noch einmal 75.000€ pro Kopf. Wie gesagt DURCHSCHNITT für 50 Mitarbeiter mit jeder Putzhilfe und Sekretärin. Auch sonst gab es schon Analysen, dass die Durchschnittsgehälter aller Daxkonzerne übertroffen sind.
Hier der Link dazu:
https://www.heise.de/tp/features/Update-ARD-Durchschnittliche-Monatsverguetung-von-9-400-EUR-hoeher-als-bei-DAX-Konzernen-4260410.html
Zitat
Der Konkurrent ProSiebenSat1 beschäftigt knapp 6.600 Mitarbeiter bei einem Umsatz von 3,8 Mrd. €. Während dessen Personalkostenquote bei 16% liegt, verharrt sie bei der ARD über der Marke von 50%
Und da ist die Deckungslücke der Pensionen (ich glaube von 3 Milliarden bis 2024) noch nicht einmal drin! Und überteuerte Produktionskosten bei "Anne-Will-gmbh&Konsorten" sowie Milliarden für Fußball etc. drücken ja eigentlich noch die Personalquote.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, verdient eine Sekretärin bei der ARD oft das Dreifache von einer in einem wissenschaftlichen Institut (die den Laden für den Professor ggf. administrativ schmeißen muss).
Edit:
Was gut ziehen könnte: Mal die Personalkosten einer Landesmedienanstalt mit denen eines großen Gerichts vergleichen. Dort sitzen bei beiden viele Juristen und "nur die besten Köpfe".  >:D


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