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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pjotre am 11. Januar 2021, 10:13

Titel: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 11. Januar 2021, 10:13
Darüber sind mehrere Threads im Forum. Hier aber soll ganz gezielt erarbeitet werden, wie man es angreifen kann.

Aufgabe A. Analyse:
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A1. Wieso heißt es immer "Pensionen" und nicht "Betriebsrenten"?
A2. Wie und was kritisiert der aktuelle KEF-Bericht?
A3. Wie und was kritisierten Rechnungshöfe und welche und gegen welche Sender?
A4. Gab es Vorgänge, dass die Rechtsaufsicht der Landesregierungen sich einmischte?


Aufgabe B. Mögliches Handeln?
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B1. Welche Möglichkeiten gibt es rein rechtlich oder auch nicht, die Altpensionen durch neue Vereinbarungen zu kürzen?
B2. Sind die Pensionen auch durch Gewerkschaftsstreik-Androhung erstritten worden - oder auch nicht?
B3. Welche Möglichkeiten haben Verwaltungsräte und Rundfunkräte unternommen - oder auch versäumt?


Aufgabe D. Insolvenzaspekt: Möglichkeiten?
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D1. Können Pensionen rein rechtlich im Rahmen der vor einigen Jahren rechtlich geschaffenen  reinen "Fortführungs-Insolvenz" nach Insolvenzrecht zwangsweise zurück gebaut werden?
("Zerschlagungs"-Insolvenz alten Stils würde es ermöglichen, ist aber durch die Gründungsgesetze ausgeschlossen.)

D2. Für welche Faktoren steigt die Pensionslast alljährlich? Wie viel davon bedingt durch dass allgemeine Betriebsrentenprolbem? Wie viel durch Vertragsklausen der Anpassung an die Gehaltsentwicklung?

D3. Bestehen Rückversicherungen (wie bei Betriebsrenten üblich), sofern Insolvenz eintritt? Oder müssen die Bundesländer wegen der allgemeinen Finanzgarantie die Garanten spielen? (Wie benötigen Fakten, nicht Vermutungen.)

D3. Wie sehr oder auch nicht unterscheiden sich die Vereinbarungen zu diesen Punkten je nach Sender?


C. Die bisherigen Threads "Pensionen" des Forums
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übersichtlich in einem Beitrag hier hinzuzufügen, das wäre hilfreich, wenn ein Kenner dafür die Zeit findet.


D.  Eläuterung: Die Hebelwirkung ist erheblich:
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D1. Durch die zunehmenden jährlichen Ausgaben  für Pensionen in der Bilanz könnten einzelne Sender schon 2021 dicht vor der Überschuldungs-Insolvenz stehen. Das dürfte das Ende des jetzigen Systems "Rundfunkabgabe" auslösen.

D2. Die Hektik wegen der Beitragserhöhung ist nur so zu verstehen:
Die Sender benötigen die Summen von etwa dieser Größenordnung in erster Linie wegen der jährlichen Erhöhung der Pensionslasen. Dies frisst teils 5 bis 10 Prozent der Jahreseinnahme (also vor allem zu Lasten der Zwangs-Rundfunkabgabe).

D3. Man vergleiche: Erhöhung ab 2021 ist "5,00 % von 17,50 minus 1 Cent".
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("Dafür 416 Seiten KEF-Bericht - der Taschenrechner liefert das Ergebnis binnen Sekunden": "5 % mehr, aber bitte etwas drunter bleiben"?
Beim Verfassungsgericht bis Ende Januar geht es also um die Pensionen, nicht um edle hochtrabende Ziele des gemeinen Wohl unserer "göttlichen Retter von Bildung und Demokratie im niederen Volk".
Das also ist die "Waaaaahre Geschichte" dahinter - und dieser Thread soll diese "Geschichte - Story - Narrativ"  enttarnen und verwertbare Streitfakten erbringen.

Zitat
Dieser Thread ist "Crowd-F_i_nding für Fakten". Bitte in diesem Thread keine breiten Ausführungen über die Welt, das Universum und alles. Meinungen haben wir alle anderen auch. Hier bitte gezielt und möglichst kurz mitwirken mit Infos und Infoquellen über den Fragenkatalog. Alles dafür Geeignete wird in naher Zukunft den Verfassungsrichtern in einem neuen Verfahren für Neuordnung präsentiert werden - mit Wegfall der Rundfunkabgabe für die 30 Prozent Nichtzuschauer von "ARD, ZDF etc.".
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: NichtzahlerKa am 11. Januar 2021, 11:42
Als erster Beitrag so weit ich das verstehe: "Pension" ist ein "Ruhegehalt" und nichts was man "sich verdient hat". D.h. man kann es im Grunde dramatisch kürzen. Bei den Beamten ist das einmal passiert und wurde vom Verfassungsgericht bestätigt:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050927_2bvr138702.html

Allerdings zahlen auch die Rundfunkler ein minimalen Teil ihres Lohnes (sowas wie 0.5%, die Zahl habe ich vergessen), damit sie nach ihrer Stelle das volle Gehalt weiter kriegen. Insofern ähnelt es einer Betriebsrente, ist aber keineswegs durch die "Einzahlung" gedeckt.
Der Buhman Row kriegt z.B. eine Pension von 400.000€ im Jahr die auch noch jedes Jahr mit der Lohnentwicklung weiter steigt. Beamte kriegen "nur" 1% Aufwuchs im Jahr. Das "konnten"(=wollten) die Rundfunkanstalten gegenüber verdi "nicht durchsetzen". Das hätte ja Streik und öffentliche Diskussionen geben können...
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pinguin am 11. Januar 2021, 13:30
Aufgabe B. Mögliches Handeln?
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B1. Welche Möglichkeiten gibt es rein rechtlich oder auch nicht, die Altpensionen durch neue Vereinbarungen zu kürzen?

Aufgabe D. Insolvenzaspekt: Möglichkeiten?
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D1. Können Pensionen rein rechtlich im Rahmen der vor einigen Jahren rechtlich geschaffenen  reinen "Fortführungs-Insolvenz" nach Insolvenzrecht zwangsweise zurück gebaut werden?

D2. Für welche Faktoren steigt die Pensionslast alljährlich? Wie viel davon bedingt durch dass allgemeine Betriebsrentenprolbem? Wie viel durch Vertragsklausen der Anpassung an die Gehaltsentwicklung?

D3. Bestehen Rückversicherungen (wie bei Betriebsrenten üblich), sofern Insolvenz eintritt? Oder müssen die Bundesländer wegen der allgemeinen Finanzgarantie die Garanten spielen? (Wie benötigen Fakten, nicht Vermutungen.)

D3. Wie sehr oder auch nicht unterscheiden sich die Vereinbarungen zu diesen Punkten je nach Sender?
Zu diesen Punkten könnte Druck seitens des europäischen Rahmens bestehen, den der EuGH verbindlich auslegt. Zumindest in Belangen französischer Staatskonzerne hat es hier wohl Entscheidungen, wie wohl auch zur Dt. Telekom, Pensionsfinanzierung aus staatlichen Mitteln als unzulässig bzw. nur bei Beamten als zulässig zu betrachten.

Für LRA wie BS wäre dieses insofern relevant, da Rundfunkgebühr wie Rundfunkbeitrag seitens des EuGH als staatliche Mittel eingestuft sind und LRA wie BS weder Beamte kennen noch überhaupt Staatsangestellte haben, ergo aus staatlichen Mittel gar keine Pensionen bilden dürfen, da staatliche Beihilfen zweckgebunden zu verwenden sind.

Die genauen Entscheidungen werden aber noch herausgesucht.
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 11. Januar 2021, 15:47
Da sind ja schon wichtige Infos gekommen... Wir kriegen das eingekreist...


B1. Was mir unklar ist:  Es heißt immer "Pension"...
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Wir sind hier im "öffentlichen" Anstellungsverhältnis, aber nicht im Beamtenrecht.

"Pension" Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)
Zitat
Die Altersversorgung von Beamten, Dienstordnungsangestellten, Richtern und Soldaten sind Altersvorsorgesysteme sui generis. Daneben stehen gesetzliche Rente, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD), betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge (Riester-Systeme) und andere.

Demnach wäre Betriebsrente NICHT "Pension", sondern geht nur bei Beamten,


B2. Auch "Dienstordnungsa..." kommt nicht in Betracht:
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstordnung_(Sozialversicherung)
Zitat
Eine Dienstordnung (DO) ist bei den deutschen Sozialversicherungsträgern Grundlage einer – auslaufenden – besonderen Form des Arbeitsverhältnisses. Die einer Dienstordnung unterstehenden Angestellten (Dienstordnungsangestellte; DO-Angestellte) stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, dem Dienstordnungsverhältnis, auf das jedoch aufgrund eines Arbeitsvertrages Grundsätze des Beamtenrechts Anwendung finden wie Besoldung, Beihilfe und Pension. DO-Angestellte sind keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das Dienstordnungsrecht wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die Sozialversicherungsträger konzipiert und ist autonomes Satzungsrecht.


B3. Ist "Pension" bei "ARD, ZDF etc." nur eine irrige Bezeichnung für "Betriebsrente"?
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Denn die wird ja vom Gehaltsempfänger im Prinzip selber finanziert, auch wenn das nicht so ganz stimmt.
Betriebsrenten müssen wohl immer durch eine kollektive Rückversicherung gegengedeckt sein. Das kann dann im Insolvenzverfahren zum Tragen kommen.
Echte "Pensionen" sind vermutlich nicht rückversichert.


B4. Auch "ZOD Zusatzversorgnung des öffentlichen Dienstes"
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kommt nicht in Betracht. Denn dann müssten die Vergütungs-Kategorien des öffentlichen Dienstes zur Anwendung gelangen und das dürften die Intendanten hassen wie Satan des Weihwasser:
Sie erhalten ja rund 30 bis 80 Prozent mehr als der Chef der Deutschen Welle (wo nach "öffenltichem Dienst" vergütet wird).


B4. Zur Insolvenzhaftung für die Arbeitnehmer gibt es eine Entscheidung BVerfG
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etwa 1997, "ARD, ZDF etc.", wonach eine Versicherung gegen Insolvenz-Ausfälle beim eigentlichen Gehalt nicht forderbar ist, weil das Bundesland dafür einzutreten habe.
Sobald wir hier im Thread etwas weiter sind, schaue ich mir diese Entscheidung näher an - das AZ muss ich noch neu heraussuchen.

Wir merken immer neu, wo man hin sticht, besteht Verdacht für ein Wespennest. Die Verschwendungen bei "ARD. ZDF etc.", vermutlich, das sprießt wie Spargel und wird nicht gestochen.
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pinguin am 11. Januar 2021, 16:54
B1. Was mir unklar ist:  Es heißt immer "Pension"...
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Wir sind hier im "öffentlichen" Anstellungsverhältnis,
Was zu hinterfragen wäre, weil alle LRA national das Recht der Selbstverwaltung haben und europäisch wie bundesrechtlich gemäß BGH KZR 83/13 "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" sind. Und Unternehmen bestimmen ihre Gehaltsstrukturen oberhalb des allgemeinen oder branchenspezifischen Mindestlohnes selbst.

Und wenn wir schon im "öffentlichen" Anstellungsverhältnis sind, täten die ÖTV-Tarife gelten und dieses auch für die Indentanten selber.
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: Bürger am 11. Januar 2021, 21:03
...mglw. nicht konkret einem der Punkte zuzuordnen, aber mglw. auch mit ein paar Gedanken/ Anregungen:
Plan zur stufenweisen Abschaffung/ Rückabwicklung des Zwangsbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17959.0

Neben einer bereits aus 2013 stammenden Recherche/ DIskussion...
Pensionskasse Rundfunk - Gebühren - Beiträge - GEZ Kontrolleure (2013/2014, 2018, Recherche/ Diskussion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6427.0

...und einem Antrag an den Niedersächsischen Landtag mit einigen interessanten Recherchen/ Fundstücken...
Antrag an Landtag NI: Keine gebührenfinanzierte Extra-Abgabe für örR-Renten (03/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17834.0

...außerdem per Forum-Suche u.a. diese Pressemeldungen von 2013 bis 2019 gefunden
(Sortierung chronologisch neu > alt)

WDR Jahresabschluss 2018: Pensionäre kriegen so viel wie 15.878 Kölner Rentner (09/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32037.0

Bei Stresstest durchgefallen - Millionen-Löcher in ARD-Pensionskasse (12/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29566.0

Pensionsfonds des Europaparlaments droht Pleite (07/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28307.0

Steigende Pensionskosten: Rechnungshof stellt BR mittelmäßiges Spar-Zeugnis aus (05/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27356.0

Gibt es Luxuspensionen bei ARD und ZDF? (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27085.0

Pensionen belasten Etats des örR - Gebührenzahler müssen Milliarden-Loch stopfen (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27015.0

Pensionskasse Rundfunk: Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26218.0

Brandbrief - Ramelow warnt ARD vor Luxus-Pensionen (09/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24626.0

Luxus-Probleme bei Ver.di bei den ARD-Pensionen (09/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24243.0

Pensionskasse Rundfunk für "Bestes Risikomanagement“ ausgezeichnet (04/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22713.0

Beihilfen - Finanzierung der Pensionskosten aus den "deregulierten Diensten"? (03/2017 - betrifft Post)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22434.0

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht Milliarden für die Pensionen (01/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21597.0

MDR-Intendantin Karola Wille legt ihre Pensionsansprüche offen (17.000€/mtl) (09/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20248.0

500 Mio im Jahr - Öffentlich-rechtliche Sender kürzen Mitarbeitern die Pensionen (05/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18902.0

Geld für Personal und Pensionäre - kein Geld fürs Programm (03/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17851.0

Milliardenloch - ARD und ZDF fordern Renten-Soli für Pensionäre (02/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17487.0

Deutsche-Welle-Chef fordert: ARD-Bosse sollen freiwillig auf Renten verzichten (01/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17337.0

Die Rente macht dem RBB schwer zu schaffen (12/2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16746.0

Heute verhandeln die Sender - Ärger um ARD-Pensionen (12/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12391.0

BILD: "LUXUSVERSORGUNG BEIM WDR - Millionen-Pension für Chef Tom Buhrow" (07/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10399.0

Leider verpasst: HFBK zur fälligen Sprengung des NDR-Pensionsbunkers (12/2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7607.0

3,2 Millionen Euro Rücklage! Üppige Millionen-Pension für Ex-WDR-Intendatin Piel (09/2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6874.0


Eine Quelle des ("Rundfunkbeitrags"-)Übels... oder schlicht ein akzeptables Versorgungswerk für "Freie Mitarbeiter"?
Pensionskasse Rundfunk
www.pensionskasse-rundfunk.de
Pensionskasse Rundfunk - über uns, Geschichte etc.
https://www.pensionskasse-rundfunk.de/ueber-die-pkr/die-pkr-im-ueberblick

Zitat
Bei der Pensionskasse Rundfunk VVaG bestimmen die Mitglieder – bestehend aus den Versicherten, also den Freien, und den Auftraggeber*innen aus Funk, Film und Fernsehen. Gemeinsam zahlen sie zu gleichen Teilen für die Altersversorgung ein und ebenfalls gemeinsam bilden sie die Mitgliedervertretung – das höchste Gremium des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG).
Ist dies auch diejenige, um welche es sich bei den Intendanten-Pensionen handelt? Die Intendanten sind doch keine "Freien Mitarbeiter", sondern Angestellte - oder?
Gibt es noch gesonderte Pensionsfonds, die das eigentliche Grundübel sind?
 ???
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: NichtzahlerKa am 11. Januar 2021, 21:21
Nochmal zum Begriff: Was ich von der KEF gelesen habe, ist völlig wild. Da scheint man die Begriffe synonym zu gebrauchen. Ich kann nicht mehr dazu sagen, als ich oben gesagt habe und das war nur ein "educated guess" und einer Prise Hoffnung.

Für den nervenstarken Zwangsangemeldeten eröffnen sich alle erdenklichen Abgründe auf rundfunk.verdi.de (http://rundfunk.verdi.de)
Dort findet man auch den aktuellen Pensionsabschluss, der - ganz anders als oft behauptet - eben doch auch die neuen Rundfunklinge bestens versorgt und das Fass für die Zukunft weiter offenhält.

Zitat
Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart – Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei
[...]
Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil die ARD die Versorgungstarifverträge (VTV) Ende 2016 gekündigt hatte. Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen da, die ungeklärte Betriebsrentenfrage belastete zudem seit Jahren alle Entgeltverhandlungen.
Das war tatsächlich eine Forderung der KEF, der Politik und wohl vor allem der Rundfunkrealität, da man nicht 80% des Geldes in Pensionen hauen wollte. 50% müssen reichen...
weiter im Text:
Zitat
Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Betriebsrenten anders als bisher künftig geringer steigen als die Gehälter, sie bleiben aber - anders als von der ARD ursprünglich gefordert - an die Tarifsteigerungen gekoppelt und dadurch inflationsgeschützt. So sollen die Versorgungszusagen im Vergleich zu den jeweiligen Entgeltsteigerungen in Zukunft um ein Prozent niedriger ausfallen. Mehr als ein Prozent Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung ist dabei ausgeschlossen. ver.di konnte zudem erreichen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente geringere Abschläge fällig werden: Betrugen diese bisher zwischen zehn und 15 Prozent pro Jahr, sind es künftig etwa vier Prozent bei 30 versorgungsfähigen Dienstjahren zum Renteneintritt.

Eine weitere, wichtige Vereinbarung sieht vor, dass auch Beschäftigte, die seit Anfang 2017 für eine ARD-Rundfunkanstalt arbeiten, einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erhalten. Das bisherige Altersversorgungssystem wird dabei für Neueingestellte umgestellt: Statt der bisherigen Betriebsrenten mit Leistungszusagen werden laufend an der Gehaltshöhe bemessene Beiträge zum Aufbau einer Altersversorgung vom Arbeitgeber entrichtet. Dies gilt nach den vereinbarten Eckpunkten endlich auch für befristet Beschäftigte.

Für sämtliche Neuregelungen gilt als Voraussetzung, dass diese auf Druck von ver.di 15 Jahre lang vor Veränderungen und politischen Eingriffen geschützt sind.

„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder für eine verlässliche Finanzierung sorgen und das Mantra der Beitragsstabilität ad acta gelegt wird. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nachkommen und zudem immer mehr Aufgaben erfüllen soll, dann braucht es auch eine entsprechende Finanzierung“, forderte Werneke.
Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665de (https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665de)
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 12. Januar 2021, 17:26
Zitat
Eckpunkte für Altersversorgung der ARD-Rundfunkanstalten vereinbart – Weg in die Absicherung für Neueingestellte ist frei
[...]
Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil die ARD die Versorgungstarifverträge (VTV) Ende 2016 gekündigt hatte. Neueingestellte stehen seither ganz ohne Altersversorgungsleistungen da, die ungeklärte Betriebsrentenfrage belastete zudem seit Jahren alle Entgeltverhandlungen.
Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665de (https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++67a7d478-3ef4-11e7-a36d-525400b665de)

Das ist ja wieder eine ganz dreiste Framing-Lüge.
Denn aus dem Bruttogehalt wird ja in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, Hälfte vom Arbeitnehmergehalt, andere Hälfte vom Arbeitgeber.
Wir wollen doch den Leuten, die tatsächlich ihr ganzes Leben geistig oder körperlich mittels Anstregung gearbeitet haben, nicht ihre gesetzlichen Rentenansprüche absprechen!
Wir haben nur etwas gegen üppige  Z u s a t z r e n t e n  , so daß der damit zur gesetzlichen Rente aufgestockte Betrag die ursprünglichen Nettogehälter bei weitem übersteigt!!!
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: Bürger am 12. Januar 2021, 19:00
@alle
Man beachte bitte, dass es durchaus Unterschiede gibt zwischen Festangestellten, "Festen Freien Mitarbeitern", Freien Mitarbeitern.
Letztere sind quasi Selbständige und - was hier zu prüfen wäre - bei Teilnahme an einem äquivalenten ("berufsständischen") Versorgungswerk i.d.R. von der gesetzlichen Rentenversicherung "befreit" - und erhalten damit nicht zwangsläufig etwas "zusätlich zur gesetzlichen Rentenversicherung". Das betrifft auch andere freie Berufe/ Freiberufler und müsste in alle hiesigen Betrachtungen mit einfließen. Danke.
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: art18GG am 12. Januar 2021, 20:21
Ein Knackpunkt, wie man in dem System der Pensionen zu erheblichen Einsparungen kommen könnte und müsste, wäre die Reduzierung der Anzahl der Intendanten, wozu man das überholte System der ARD vielleicht grundsätzlich reformieren müsste.

Es spricht aus meiner Sicht beispielsweise nichts dagegen, wenn man die Anzahl der Intendanten der ARD von 9 auf 1 senken würde. Da die jeweiligen Rundfunkanstalten der ARD auch noch über Programmdirektoren jeweils für Hörfunk und Fernsehen verfügen, könnten die Aufgaben der wegfallenden Intendanten auf diese übertragen werden. Die Programmdirektoren könnten dann auch ihren eigen Intendanten wählen, der unabhängiger von der Einflussnahme der Landesregierungen wäre. Denn zur Zeit stellen die einzelnen Intendant eine direkte Verbindung zu den Landesregierung dar, da diese über die Rundfunkräte der Regierung bestellt werden. Die Abschaffung der überflüssigen Intendanten würde somit sogar zu einer größeren Programmneutralität in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen, weil das Programmangebot von der Programmdirektoren bestimmt werden würde und nicht mehr von den politisch abhängigen Intendanten. Siehe zum System und der derzeitigen Hierarchien beispielsweise:
Tom Buhrow schlägt WDR-Programmdirektoren zur Wiederwahl vor
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/unternehmen/buhrow-schlaegt-weber-und-schoenenborn-zur-wiederwahl-vor-100.html

Dazu müsste man die ARD lediglich in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts umwandeln, so wie man es vor einigen Jahren mit Deutschlandradio getan hat. Siehe hierzu:
Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" in der Fassung des zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge in Kraft seit 1. September 2017
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000282

Artikel 1 dieses Staatsvertrages besagt beispielsweise folgendes:
Zitat
Die Länder errichten die gemeinnützige rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen ,,Deutschlandradio". Mitglieder der Körperschaft sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF). Die Aufnahme weiterer Mitglieder ist nicht zulässig.
Damit könnten die Landesrundfunkanstalten ebenfalls in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Namen ARD überführt werden, was erhebliche Einsparmöglichkeiten nicht nur bei den Pensionen offenbaren würde. Es würden in jedem Fall zukünftige Pensionen für Intendanten wegfallen.


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorgliche Bitte, diesen (eigenständigen) Aspekt der Zusammenlegung von Strukturen hier nicht zu vertiefen, sondern gem. Einstiegsbeitrag weitere Aspekte sammeln für das Kern-Thema
Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 13. Januar 2021, 11:42
Die Fragen des Einstiegsbeitrags haben schon einmal folgende wichtige Antworten erhalten:


1. Die Wortwahl "Pension" ist fehlerhaft.
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Geschieht diese Regel-Wortwahl, um sich als Pseudo-Beamtenstatus hochzuwerten? Nachdem dies klargestellt ist, werden offizielle Dokumente mit der Wortwahl "Pension" anfechtbar, weil sie ja signalisieren: "Ist gesetzliche Pflicht, ist also in Ordnung."

2. Die Zusatz-Leistungen der Arbeitgeber sind, soweit bisher vermutbar, ganz deutlich oberhalb derjenigen der allgemein verpflichtenden Gesetzgebung über Betriebsrenten.

3. Wir haben nicht nur Ausgleich der "Geldentwertung" ("Inflation" hatten wir 1924...), sondern auch Teilhabe an der allgemeinen Gehaltsentwicklung. Die Regelung dürfte deutlich oberhalb der Geldentwertung beglücken.


4. Dies wäre verhinderbar gewesen, sofern die Intendanten längere Streiks
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in Kauf genommen hätten (und damit ihre eigene Zukunftskasse geschmälert hätten). Noch Fragen?
Jedenfalls, die Zustimmung der meisten Bürger für längere Streiks gegen Privilegien hätten sie gehabt. Zumal eine Weile schwarzer Bildschirm sehr zur Förderung des Bildungsniveaus des Volkes beigetragen hätte, meint @pjotre unter Berufung auf die Meinungsfreiheit meinen zu dürfen.


5. Festgestellt ist ja bereits, dass ein Insolvenzrisiko (als "Fortführungs"-Insolvenz)
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hierdurch nun eintreten könnte für einzelne Anstalten.
Nur einzelne  - beispielsweise nicht der MDR, der nach bisheriger Prüfung vermutlich ein sattes Eigenkapital von einem halben Jahresumsatz hat.
Mehr über andere kann hier im öffentlichen Forum nicht namentlich benannt werden - übliche und durchaus richtige Rechtsregel. Aber in dieser Sache geschieht etwas ganz aktuell, meint Mr. @Pjotre wissen zu können.


6. Die Rundfunkabgabe für Nichtzuschauer könnte hierüber zu Fall kommen
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in Kettenwirkung für Bemühungen um Neuordnung. Da bereitet sich etwas vor, meint Mr. @Pjotre wissen zu können. Ergebnis aber immer sehr ungewiss.

7. Also hat dieser Thread wesentliche Bedeutung. Hier bilden sich Fakten von Hebelwirkung und wieder machen wir es mit gemeinsamer Arbeit - einer allein könnte es nicht leisten.  Nur durch diese gemeinsame Arbeit des Fakten-Checks gegen die offiziellen "Fake-News" können wir dem System auf Augenhöhe entgegentreten.
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: drboe am 13. Januar 2021, 13:38
B1. Was mir unklar ist:  Es heißt immer "Pension"...
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Wir sind hier im "öffentlichen" Anstellungsverhältnis, aber nicht im Beamtenrecht.
...
Demnach wäre Betriebsrente NICHT "Pension", sondern geht nur bei Beamten,
Es mag sein, dass im allgemeinen Sprachgebrauch bei Beamten von "Pension" gesprochen wird. Im Gesetz wird diese Altersversorgung allerdings durchgehend als "Ruhegehalt" bezeichnet. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/ Die KEF schreibt in ihren Berichten tatsächlich sehr viel über "Pensionen" und die damit für die Anstalten verbundenen Lasten. Die Texte der KEF betreffen danach einerseits die Zusatzrenten der ÖR-Sender für ihre Angestellten, sowie die Rücklagen für die recht üppigen, garantierten Zahlungen an die Intendanten. Das sind Belastungen, die sich direkt auf die Höhe der Zwangszahlungen auswirkt. M. E. können Intendanten und andere Führungskräfte von Ihrem Gehalt gut eine eigene Zusatzversorgung für das Alter aufbauen. Das dürfte angesichts des hohen Durchschnittgehalts zudem auch für viele Festangestellte zutreffen.

D1. Durch die zunehmenden jährlichen Ausgaben  für Pensionen in der Bilanz könnten einzelne Sender schon 2021 dicht vor der Überschuldungs-Insolvenz stehen. Das dürfte das Ende des jetzigen Systems "Rundfunkabgabe" auslösen.
Den öffentlich-rechtlichen Sendern droht kein Konkurs; er ist sogar explizit ausgeschlossen.

Zitat
NDR-Staatsvertrag
§1(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des NDR findet nicht statt.
Quelle: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf
Zitat
rbb-Staatsvertrag
§1(2) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle: https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/rbb_staatsvertrag.file.html/140121-rbb_StV2013.pdf
Zitat
Radio Bremen Gesetz
§1(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.74991.de
Zitat
WDR Gesetz
§1(1) Das Rundfunkunternehmen "Westdeutscher Rundfunk Köln" (WDR) ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle: https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/wdr-gesetz-102.pdf
Zitat
Staatsvertrag MDR
§1(3) Eine Konkursfähigkeit des MDR besteht nicht.
Quelle: https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/dokumente/mdr-staatsvertrag100-downloadFile.pdf
Zitat
Staatsvertrag SWR
§1(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SWR ist unzulässig.
Quelle: https://www.swr.de/unternehmen/organisation/staatsvertrag-100.pdf
Zitat
HR Gesetz
§1(3)Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hessischen Rundfunks ist unzulässig.
Quelle: https://download.hr.de/unternehmen/rechtliche-grundlagen/2017-hr-gesetz-100.pdf
Zitat
Staatsvertrag ZDF
§32 Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des ZDF ist unzulässig.
Quelle: https://bravors.brandenburg.de/vertraege/zdf_stv

Nachtrag auf Grund des Hinweises von @mistersh
Zitat
Gesetz über den SR
§22(2)  Saarländisches Mediengesetz
Bestand  und  Entwicklung  des  Saarländischen  Rundfunks  werden  gewährleistet. Ein  Insolvenzverfahren über das Vermögen des SR ist unzulässig.
Quelle: https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2018/05/I_2_SMG-neu-201805.pdf

Einzig für den BR und den SR findet sich der Ausschluss der Insolvenz nicht direkt als Formulierung im jeweiligen Gesetz. Allerdings könnten die in den Gesetzen ausgesprochenen Bestands- und Entwicklungsgarantien vermutlich als äquivalent betrachtet werden.

Das heißt nun nicht, dass das von @pjotre prognostizierte "Ende des jetzigen Systems der 'Rundfunkabgabe'" ausgeschlossen ist, es wird aber wahrscheinlich nicht mit einer Insolvenz der Anstalten verbunden sein; zumindest nicht direkt. Für wahrscheinlicher halte ich Szenarien einer vorangehenden Privatsierung und/oder massiven Verkleinerung der Zahl der Anstalten, als Folge andauernder Unzufriedenheit der Bürger mit den Programmen sowie dem Kosten-/Nutzenverhältnis und den daraus folgenden Auswirkungen auf das Wahlverhalten. Wenn Politiker auf etwas reagieren, dann auf Verluste von Mandaten, Einfluss, Macht und vor allem Kohle.

M. Boettcher
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 13. Januar 2021, 20:04
Insolvenz: Danke für die Liste. Die wird in Schriftsätze übernommen.
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Der entscheidender Faktor ist der Unterschied zwischen Zerschlagungsinsolvenz und der später geschaffenen Fortführungs-Insolvenz - die eigentlich keine ist,
wie auch zwischen "Gewährsträgerhaftung" (ist nicht) und "Patronatshaftung" (ist).

Das ist schon seit Frühjahr 2017 ein nicht-öffentliches Streitthema und die Juristen der ARD-Spitzen haben rund um Fristenablauf ihr Amt vorzeitig niedergelegt (bis auf 1, aber dort kommt...)
Hier endet wieder einmal die Information, Feind liest mir.

Für diese komplex verzahnten Rechtsfragen ist ein Forum wie dieses nur eine recht eingeschränkt geeignete Plattform.
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 14. Januar 2021, 15:22
Dies kam per PM... füge ich hier ein, damit es nicht vergessen werden kann für die Schriftrsatzentwicklung:

Sind übersetzte Betriebsrenten - sogenannte "Pensionen" bei "ARD, ZDF etc." - sittenwidrig?
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Oder mit sonstiger Rechtsgrundlage anfechtbar?
Wir hätten da ja nicht nur das BGB, sondern auch noch das Wucherrecht laut StGB zu erwägen.

Das muss sorgfältig überdacht und formuliert werden. Es könnte eine Auskunftspflicht der Intendanten resultieren, nämlich der Nachweis, dass diese Leistungen nur ein wirtschaftsübliches Niveau hätten. 
Die Auskunftspflicht könnte ja dann summarisch für alle Anstalten eingefordert werden, selbst nur bei einer einzelnen Landesverfassungsbeschwerde; denn das KEF-Verfahren stellt ja den Bundesbedarf fest und es besteht ein Finanzausgleich, so dass jeder Bürger bundesweit für jede einzelne Landesanstalt letztlich mit büßt, sofern diese zu viel Geld an Mitarbeiter "verschenkt".


Die Intendanten sind natürlich gegen diese ausufernden Pensionen,
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obgleich sie ausgerechnet am meisten finanziell profitieren - aber Pflicht ist Pflicht, die Intendanten tun seit Jahren ihr Bestes gegen den mutmaßlichen "Pensionen"-Missstand. Wir sind ja alle fest davon überzeugt. Noch Fragen?
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: NichtzahlerKa am 14. Januar 2021, 16:27
Da der Zwangsfunk gern behauptet, er zahle niedrigere Gehälter aber höhere Pensionen, muss man das Gesamtpaket bewerten (und ehrlich fragen, wieso das denn angeblich so ist!). Ich kenne einen Fall einer Landesmedienanstalt, die ich mir genauer angeschaut habe. Da war der mittlere Lohn 100.000€ im Jahr pro Kopf und die Pensionsrückstellungen noch einmal 75.000€ pro Kopf. Wie gesagt DURCHSCHNITT für 50 Mitarbeiter mit jeder Putzhilfe und Sekretärin. Auch sonst gab es schon Analysen, dass die Durchschnittsgehälter aller Daxkonzerne übertroffen sind.
Hier der Link dazu:
https://www.heise.de/tp/features/Update-ARD-Durchschnittliche-Monatsverguetung-von-9-400-EUR-hoeher-als-bei-DAX-Konzernen-4260410.html (https://www.heise.de/tp/features/Update-ARD-Durchschnittliche-Monatsverguetung-von-9-400-EUR-hoeher-als-bei-DAX-Konzernen-4260410.html)
Zitat
Der Konkurrent ProSiebenSat1 beschäftigt knapp 6.600 Mitarbeiter bei einem Umsatz von 3,8 Mrd. €. Während dessen Personalkostenquote bei 16% liegt, verharrt sie bei der ARD über der Marke von 50%
Und da ist die Deckungslücke der Pensionen (ich glaube von 3 Milliarden bis 2024) noch nicht einmal drin! Und überteuerte Produktionskosten bei "Anne-Will-gmbh&Konsorten" sowie Milliarden für Fußball etc. drücken ja eigentlich noch die Personalquote.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, verdient eine Sekretärin bei der ARD oft das Dreifache von einer in einem wissenschaftlichen Institut (die den Laden für den Professor ggf. administrativ schmeißen muss).
Edit:
Was gut ziehen könnte: Mal die Personalkosten einer Landesmedienanstalt mit denen eines großen Gerichts vergleichen. Dort sitzen bei beiden viele Juristen und "nur die besten Köpfe".  >:D
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 14. Januar 2021, 17:00
Hier erfolgte Überschlagsschätzung: Die ARD-Juristen verdienen etwa 50 % mehr als die für sie zuständigen Richter.
Ein Bürger berichtete,  nach einem Fehlurteil sei er geneigt. zu texten:


"Die Verwaltungsrichter sollen bitte nicht den Bürger zur Besorgnis verführen, ein Urteil wie dieses sei eine verdeckte Stellenbewerbung beim YX-Rundfunk. Ob es stimmt, dass die Gehälter dort mindestens die Hälfte höher sind, bleibe offen. Aber zur Zeit gibt es dort keine neuen Stellen:
Bei über 90 Prozent Nichtzuschauern der Altersgruppe bis 30 sind die Langfrist-Aussichten nur noch für rund 5 Jahre gesichert, der ARD-Untergang ist ziemlich garantiert. Beim zudem würdevollen richterlichen Amt ist die Garantie lebenslang und das ist gut so."
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 17. Januar 2021, 18:15
In einem anderen Thread wurde durch @pinguin hervorragene Voarbeit geleistet. Der EU-Teil der Sache war hier im Einstiegsbeitrag versäumt werden. Diese Lücke wird hier nun geschlossen.
Das ist schon einmal recht gut eingekreist mit dem nachstehenden Text der Verwertung von @pinguins Arbeit - in der Erstfassung verwertet wie nachstehend.

Der betreffende andere Thread ist durch ein wenig hin und her der Diskussion etwas verwässert. Glücklicherweise dieser Thread hier noch nicht. Ein Spekulieren über Aussichten usw. usw. hilft uns nicht weiter. Unsere Meinung nach unseren Interessen darzulegen ist unser Job und sie durchzusetzen ist sodann Strategie. Diskussion über wenns und abers, dafür fehlt die Zeit und Mentalität.

Kurze Gegenmeinung ist immer hilfreich. Langes Diskutieren in Rechtssachen ist Lebenszeit-Verchwendung.
 
Zitat
._.
KFP.   *Pensionen, *Betriebsrenten: Staatshilfe unzulässig?

KFP1.   Einkreisen der Problematik:

Dürfen die Bundesländer die Sender vor einer"Zerschlagungs"-Insolvenz retten? Ja. - Aber sie müssten - so die Rechtsmeinung hier - das Bentragen einer "Fortführungs"-Insolvenz verlangen.

Dann würde es sich nicht um das Konstrukt der "Gewährsträgerhaftung" handeln, sondern um das der "Patronatshaftung": Der Landeshaushalt würde nicht den Senderanstalten Geld schenken, sondern den Gläubigern.

Diese Form der Rettung dürfte mir EU-Recht grundsätzlich vereinbar sein. Über EU-Auflagen muss man nicht nachdenken. Solch ein Rettungsgewitter würde sowieso das Turmbau-zu-Babylon-Imperium "ARD, ZDF etc." zur durchgreifenden Neuordnung zwingen.

Nun kommt die Sonderfrage der Staatsfinanzierung der - reichlich hohen - Betriebsrenten ins Zentrum (oft als "Pensionen" bezeichnet, was wohl fehlerhaft ist).

Sofern einzelnen Senderanstalten die Insolvenz droht, wer weiß ob schon in 2021, so könnte dies sehr elegant aufgehoben werden durch einen Staatszuschuss an die im Erdbebenmodus zittrig gewordene Anstalt für die Betriebsrenten-Belastung.

Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine derartige schenkende Zuweisung (Subvention) mit EU-Recht unvereinbar ist. Denn trotz ihres Sonderstatus sind die "Anstalten" natürlich am Markt im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmen: Wettbewerb um Nutzer und um Kreative und um Produkte von Produktionsunternehmen.

Zigtausende Unternehmen wären klageberechtigt gegen die Staatshilfe.

Die Erweiterung auf das Internet gemäß Medienstaatsvertrag zeigt hier eine den staatsnahen Anstalten gefährliche Seite. Nun sind nicht nur die Dinosaurier im Wettbewerb - also privat- und öffentlich-rechtliche Unternehmen für Fernsehen, Radio. Denn diese verstehen sich inziwischen letztlich recht gut, da beide Seiten eine Palliativ-Medizin im Internet-Zeitalter benötigen, also gemeinsam unter den Flügeln der Henne "Staat" Schutz suchen.

Mit dem "Medienstaatsvertrag 2020" sind aber auch alle Internet-Medienunternehmen rechtlich gesehen Wettbewerber. Sie alle haben nun also Berechtigung ("Aktivlegitimation") für ein Verfahren.

KFP2.   Präzedenzfall: Deutsche Post - die einstigen Post-"Beamten".

Die Rechtslage für "Pensionen" und analog für Betriebsrenten wurde im Fall der Deutschen Post bei der EU ausgefochten.

Vorab für Einordnung: Zwar kann das Bundeskartelamt nicht viel ausrichten; aber immerhin:
BGH KZR 31/14 - "ARD, ZDF etc." sind Unternehmen im Sinne des Kartellrechts.
die ja gemäß BGH KZR 83/13, Rn. 37, auch nach Maßgabe der Unionsgerichte als "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" anzusehen sind.

Der EuGH-Entscheid: Pensionen bei der Deutschem Post (ähnliche Problematik war bei der Deutschen Telekom).

URTEIL "2016-07-14" in der Rechtssache T-143/12
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=181664&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=116179

Rn. 74 ... ... ... Art. 107 AEUV soll nämlich verhindern, dass der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch von staatlichen Stellen gewährte Vergünstigungen beeinträchtigt wird, die in verschiedenartiger Weise durch die Bevorzugung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (Urteile vom 2. Juli 1974, Italien/Kommission, ... ). Der Begriff der Beihilfe umfasst daher nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteile vom 15. März 1994, Banco Exterior de España, ... ).

RN79 [...] ... im Ermessen der Kommission steht, eine Vertragsverletzungsklage zu erheben, weshalb es nicht Sache der Unionsgerichte ist, die Zweckmäßigkeit der Ausübung ihres Ermessens zu beurteilen (Urteile vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich, ... , und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission, ... ).

Rn. 88 ... Für die Einstufung als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, diese Maßnahme muss geeignet sein, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, dem Begünstigten muss durch sie ein selektiver Vorteil gewährt werden, und sie muss den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 1993, Sloman Neptun,... ... und vom 11. Juni 2009, Italien/Kommission, ... ).

Rn. 89 Die Maßnahme ... ist die Einstufung der „Pensionssubvention für die Deutsche Post“ als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe in Art. 1 des angefochtenen Beschlusses. Damit ist ganz konkret die staatliche Finanzierung der Ruhegehälter der ehemaligen Postbeamten gemeint (Rn. 3 des angefochtenen Beschlusses). [...]

Rn. 101 [...] .. dass die Deutsche Post, deren Eigenschaft als Unternehmen nicht bestritten werden kann, ohne diese Finanzierung den ehemaligen Beamten ihrer Rechtsvorgänger einen bestimmten Zuschlag zu den gezahlten Gehältern hätte gewähren müssen, wovon sie teilweise entlastet wurde. Sie ist mithin die Begünstigte der betreffenden Maßnahme.

Rn. 109 ... In diesem Zusammenhang ist entschieden worden, dass ein Ausgleich, der die Gegenleistung für Leistungen darstellt, die von den begünstigten Unternehmen zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, keinen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschafft und somit nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fällt. Dies setzt u. a. voraus, dass der Ausgleich nicht über das hinausgeht, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken. Dann stärkt die betreffende Finanzierung nämlich nicht die Wettbewerbsstellung des Unternehmens, dem sie gewährt wird (Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 92).

Rn. 112 ... Der Vorteil ist also allein im Verhältnis zu den Wettbewerbern des betreffenden Unternehmens zu beurteilen...

Rn. 144 ... Nach den obigen Ausführungen in den Rn. 108, 109 und 132 fallen unter den Begriff der „Belastungen, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat“ in diesem Kontext nicht die Belastungen, die einem bestimmten Unternehmen durch gesetzliche, von der allgemeinen für die Wettbewerber geltenden Regelung abweichende Vorschriften auferlegt werden und dazu führen, dass ihm Verpflichtungen auferlegt werden, die die Wettbewerber nicht treffen. Die „Belastungen, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat“, sind vielmehr diejenigen, die sich aus der allgemeinen Regelung ergeben.

KFP3.   Der Staat darf "ARD, ZDF etc." nicht einfach aus dem Sumpf ihrer Lasten der Altersversorgen durch ein Geldgeschenk retten.

Der Tenor des ziemlich langen Entscheides kann in etwa wie folgt zusammengefasst werden:
Unzulässig ist eine Beihilfe, sofern die Finanzlücke durch das Unternehmen selbst mit seiner wettbewerblichen Tätigkeit zu vertreten ist.

Das war bei den Pensions-Altlasten der Post nicht der Fall.

Die Lasten der Altersversorgung bei "ARD, ZDF etc." nicht extern induziert worden, sondern waren durch die Entcheidprozesse im Internehmen selbst bedingt. Damit zeigen die Entscheidungsgründe in Sachen Post das zu erwartende Ergebnis:

Eine autonome staatliche Zuwendung für die üppige Altersversorgung bei "ARD, ZDF etd." ist mit EU-Recht unvereinbar.

Vorsicht ist gleichwohl geboten im Hinblick auf Rn. 88: "den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen,"

Allerdings würde sich erforderlichenfalls gegen ein solches EU-Verbot der staatlichen Geschenke an die Sender die Politik einmischen. Wer den Sendern dann nicht ausreichend viel Rückendeckung gibt, muss mit weniger der ständig sich darstellenden Journalistenliebe seitens "ARD, ZDF etc." für zukünftige Wahlen kalkulieren?

Es darf nie vergessen werden: Wer bei "ARD. ZDF etc." einen Politik- und Justizskandal meint erkennen zu dürfen, muss immer das Wort "Politik" mit im Sinn tragen.
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: Bürger am 28. Oktober 2021, 16:09
Querverweis aus aktuellem Anlass
Betriebsrenten/Unternehmen leiden unter hohem Steuerzins (Pensionskasse Rdf) (102021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35748.0
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 29. Oktober 2021, 15:50
Ich wiederhole, weil kurz:
Betriebsrenten/Unternehmen leiden unter hohem Steuerzins (Pensionskasse Rdf) (102021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35748.0

Jetzt wird es nämlich spannend: Wer haftet im Fall der Sender-Überschuldung für die "Direktzusagen"?
Haftet nur die ARD-Landesanstalt oder besteht eine Ausfallversicherung durch ein Gemeinschaftsorganisation?

Wer kann da weiterhelfen mit Information? Das könnte Hebelwirkung haben für das Ende von "ARD, ZDF etc.".


Zur Erläuterung der Frage:
-------------------------------------
Bei üblichen Betriebsrenten - Einzahlung für den Arbeitnehmer - haftet eine Ausfallversicherung.
Gesetzt den Fall, bei den Direktzusagen haften nur ganz alleine die Sender, so ist es im Überschuldungsfall wohl ungesichert. Denn insolvenzfest sind bei den Sendern wohl nur die laufenden Personalverpflichtungen.

Die Sender können zwar kein Insolvenzverfahren durchlaufen. Aber sie können trotzdem zahlungsunfähig werden. Die Gläubiger können kein Insolvenzverfahren beantragen, können aber vollstrecken - da ist nicht viel unbelastet zu finden - oder können das Geld in den Schornstein schreiben.

Da es kein "Gewährleistungsgesetz" gibt,
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haften die Länderhaushalte nur, sofern die Abgeordneten das mögen. Das dürften sie bei bundesweit diversen Milliarden Euro "irgendwie nicht besonders mögen". 
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pinguin am 29. Oktober 2021, 17:21
Alle ÖRR sind

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg203052.html#msg203052

damit einhergehend

EuGH C-579/16 P - Öffentliche und private Wettbewerber sind gleichzubehandeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35311.0

auch, weil

EuGH C-434/19 - Regeln f. öffentl. Unternehmen vollständig harmonisiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35660.0

und

EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0

da kann dann im Landesrecht stehen, was will, steht es Unionsrecht entgegen, ist es im konkreten Fall irrelevant; das gilt auch für die Länder Brandenburg und Berlin.

Unionsrechtlich spielt es keine Rolle, daß national eine Insolvenz der ÖRR ausgeschlossen ist; da Wettbewerbsrecht unionsrecht ist, private Unternehmen insolvent gehen können, muß das wegen der Gleichbehandlung auch für alle öffentlichen Unternehmen gelten.

Man muß hier schauen, welche Ausnahmen das Unionsrecht selber definiert und ob es Öffnungsklauseln für die Unionsländer und ihre Regionen hat.

Ob der Tiefe des Unionsrechts könnte sich die Frage auftun, ob die Länder als Träger ihres ÖRR die Unionsregeln vollständig berücksichtigt haben, um aus etwaigem Fehlverhalten des ÖRR selber haftungsrechtlich unbeschadet hervorzugehen?

Solange die Länder als Träger ihres ÖRR jedenfalls keine mit Unionsrecht vereinbaren Regeln aufstellen und hier dadurch dem ÖRR Grenzen setzen, sind sie in Mithaftung für alles, was ihr ÖRR auf Basis der nicht präzisen Regeln verbockt; dieses gilt letztlich auch für überhöhte Pensionszusagen ihres ÖRR an seine ÖRR-Mitarbeiter*innen, die in dieser Höhe nicht möglich wären, müsste ihr ÖRR vollständig marktkonform handeln, weil er bei marktkonformem Handeln nicht auf finanzielle MIttel jener natürlichen wie juristischen Personen zurückgreifen könnte, die seine Dienstleistungen nicht zur Leistungserbringung an sich bestellt haben.

Zumal ja noch dazu kommt, daß

EuGH C-206/06 - Zwangsabgabe ->Keine Verbr.-pflicht z. Übn. marktunübl. Kosten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35292.0

Marktunüblich ist die Finanzierung einer am Markt angebotenen Dienstleistung durch jene, die sie nicht zur Leistungserbringung an sich bestellt haben; der ÖRR unterbreitet auch nach Landesrecht nur Angebote, sonst nichts.


Vormals RBStV:
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
vom 31. August 1991
(GVBl.I/91, [Nr. 42], S.581)

https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv#11a

Zitat
§ 11a
Angebote


(1) Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme (Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote nach Maßgabe dieses Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten.

(2) Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich verbreitet werden, gelten zahlenmäßig als ein Angebot.

Jetzt MStV:
Medienstaatsvertrag (MStV)
vom 28. April 2020
(GVBl.I/20, [Nr. 19], S.1, GVBl.I/20, [Nr. 19], S.2)

https://bravors.brandenburg.de/vertraege/mstv#27

Zitat
§ 27
Angebote


(1) Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme (Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote nach Maßgabe dieses Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten.

(2) Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich verbreitet werden, gelten zahlenmäßig als ein Angebot.

Wenn ÖRR-wohlwollend unterstellt wird, daß, auch wenn das Landesrecht keinen Vertrag zwischen ÖRR und Verbraucher*innen vorsieht, durch konkretes Zutun der Verbraucher*innen ein Vertrag zum ÖRR begründet wird, (nämlich bei all jenen, die auf die individuellen Angebote der ÖRR je reagiert haben), so wurde und wird bei all jenen Verbraucher*innen, die sich mit dem ÖRR nicht in Verbindung gesetzt haben, zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vertrag begründet, fehlt es doch am konkreten Zutun jener Verbraucher*innen.

D. h., die vom ÖRR vorgenommen sog. Direktanmeldungen sind nicht unionsrechtlich begründbar; sämtliche Mittel, die sich der ÖRR daraus beschafft hat, sind insofern unionsrechtswidrig, weil durch marktkonformes Verhalten nicht beschaffbar, und eine Steuer im nationalen Sinne ist der Rundfunkbeitrag nicht.

D. h., um zum Thema zurückzufinden, für Pensionsleistungen des ÖRR, deren Höhe nur ob dieser nicht marktkonform erhaltenen Mittel möglich wäre, wären die ihren ÖRR tragenden Länder in Haftung.

Da alle ÖRR im Unionsrecht eigenständige Unternehmen sind und es gemäß unionsrechtlicher Definitionen keine sie verbindende gemeinsame Muttergesellschaft hat, haften die Länder Brandenburg und Berlin im Zweifelsfalle nur für Pensionslasten des RBB, denn nur den haben sie gemeinsam gegründet.

Die Pensionen der Mitarbeiter*innen des WDR, bspw., sind hier alleine Sache des Landes NRW; ähnlich verhält es sich mit dem HR für Hessen, dem BR für Bayern, etc.; als einziges ostdeutsches Land hätte hier Meckelnburg-Vorpommern u. U. die A-Karte, da es ob seiner Mitgliedschaft im NDR dessen Pensionslasten auch bei Überhöhung mit zu tragen hat.

Alles aus unionsrechtlicher Sicht.
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pjotre am 29. Oktober 2021, 19:50
Es gibt kein Gesetz für Haftung von Bundesländern,
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auf das sich ein Gläubiger vor Gericht berufen könnte.

Egal, welcher Sender, nehmen wir willkürlich den RB oder SR oder HR oder RBB. Ist er überschuldet, so mag er zahlungsfähig bleiben oder nicht.

Gesetzt den Fall, wegen Überschuldung kann er irgendwann nicht mehr zahlen, beispielsweise an die Gläubiger der "Direkt"-Betriebsrente, so wären das vermutlich eine 100 Millionen Euro. Mangels Gesetz darf der Landtag nur bewilligen, wenn eine Verpflichtung der Landesverfassung zu erfüllen ist. Ist es hier nicht.

Freiwillig "verschenken" darf und wird das Landesparlament nicht, wenn es um einige 100 Millionen Euro geht.

Anders wird es nur, wenn eine Ausfallversicherung abgeschlossen wurde. Wurde vielleicht nicht.

Rundfunkabgabe / Konsequenz:
-------------------------------
Und nun wird es interessant: Wer vom Sender vollstreckt wird, kann im Fall von dessen Überschuldung vom Sender eine Sicherheitsleistung verlangen, sofern er gleichzeitig hiergegen prozessiert, oder auch das Geld zur Hinterlegung anbieten.
Da die ARD-Landesanstalt beides auf keinen Fall tun wird, ist Mikado-Situation und Patt: Nichts kann sich noch rühren.

Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: pinguin am 30. Oktober 2021, 00:22
Es gibt kein Gesetz für Haftung von Bundesländern,
Also haftet der Bund? Denn immerhin hat es dieses:

EuGH C-362/18 - Staatshaftung bei rechtskräftigem, eu-rechtswidrigem Urteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33420.0

Obiges mag für die Pensionen vordergründig nicht gelten, aber .... unionsrechtswidrige Entscheidungen der nationalen Gerichte in Belangen Rundfunkbeitrag liegen dem Forum doch sicherlich vor? Bspw. wegen Mißachtung Charta, Verbraucherschutz, Datenschutz, da unionsrechtlich vollständig harmonisiert und damit ohne nationale Abweichungsbefugnis.

Im Falle der Haftung des Bundes, auch bei Landesrecht, hat es das GG zu sichten:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 109

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_109.html

Zitat
(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig.
(2) Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.
(3) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.
(4) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufgestellt werden.
(5) Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Bestimmungen in Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin tragen Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35. Die Ländergesamtheit trägt solidarisch 35 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten entsprechend ihrer Einwohnerzahl; 65 vom Hundert der auf die Länder entfallenden Lasten tragen die Länder entsprechend ihrem Verursachungsbeitrag. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 104a

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_104a.html

Zitat
(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.
(2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.
(3) Bundesgesetze, die Geldleistungen gewähren und von den Ländern ausgeführt werden, können bestimmen, daß die Geldleistungen ganz oder zum Teil vom Bund getragen werden. Bestimmt das Gesetz, daß der Bund die Hälfte der Ausgaben oder mehr trägt, wird es im Auftrage des Bundes durchgeführt. Bei der Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird das Gesetz im Auftrage des Bundes ausgeführt, wenn der Bund drei Viertel der Ausgaben oder mehr trägt.
(4) Bundesgesetze, die Pflichten der Länder zur Erbringung von Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistungen gegenüber Dritten begründen und von den Ländern als eigene Angelegenheit oder nach Absatz 3 Satz 2 im Auftrag des Bundes ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, wenn daraus entstehende Ausgaben von den Ländern zu tragen sind.
(5) Der Bund und die Länder tragen die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben und haften im Verhältnis zueinander für eine ordnungsmäßige Verwaltung. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
(6) Bund und Länder tragen nach der innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung die Lasten einer Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. In Fällen länderübergreifender Finanzkorrekturen der Europäischen Union tragen Bund und Länder diese Lasten im Verhältnis 15 zu 85. Die Ländergesamtheit trägt in diesen Fällen solidarisch 35 vom Hundert der Gesamtlasten entsprechend einem allgemeinen Schlüssel; 50 vom Hundert der Gesamtlasten tragen die Länder, die die Lasten verursacht haben, anteilig entsprechend der Höhe der erhaltenen Mittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Siehe auch:

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s2034.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s2034.pdf%27%5D__1635549410148 (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s2034.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s2034.pdf%27%5D__1635549410148)
Titel: Re: Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Beitrag von: ope23 am 07. Mai 2023, 19:55
Es gibt ein mehr oder weniger aufschlussreiches Interview von Gniffke nach 100 Tagen als ARD-Vorsitzender - u.a. wird das Problem der Pensionslasten wohl gefühlt zum ersten Mal deutlich ausgebreitet:
Kai Gniffke: "Die ARD zu leiten, ist wie den SC Freiburg trainieren" (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37216.0
journalist, 03.05.2023
Kai Gniffke
"Die ARD zu leiten, ist wie den SC Freiburg trainieren"
Nach 100 Tagen als ARD-Vorsitzender spricht SWR-Intendant Kai Gniffke mit dem journalist über die großen Themen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wie umgehen mit der Kritik am System? Welche Lehren zieht die ARD aus den RBB- und NDR-Skandalen? Und wie stellt sich die Sendergemeinschaft für die Zukunft auf?
Interview: Jan Freitag, Foto: Chiara Bellamoli
https://www.journalist.de/startseite/detail/article/die-ard-zu-leiten-ist-wie-den-sc-freiburg-trainieren
Da gibt's aber noch mehr zu entdecken (etwa den etwas lustigen Gegensatz "konservativ" vs. "kritisch"... ???)
Das Interview ist etwas (aber nur etwas) gehaltvoller als der sonstige Leersprech von LRA-Intendanten.



Edit "Bürger": Vorsorgliche Bitte @alle, hier die Inhalte des Inverviews allenfalls bezogen auf das Kern-Thema diese Threads "Pensionen" zu diskutieren:
Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
Alles darüber Hinausgehende des Interviews dann bitte allenfalls in oben verlinktem Thread in den Pressemeldungen bzw. in thematisch ggf. bereits bestehenden Threads diskutieren. Danke.