Die Verwendung des Wortes "Klage" bei unseren Demokratie-Lehrbeauftragten, die Intendanten, irritierte mich.
----------------------------------------------------------------
War mir da etwas entgangen? Vorab hervorragende Info / rechtssystemische Einordnung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)
Bundesverfassungsgericht: "Beschwerde".
-----------------------------------------------------------
Das Wort "Klage" kommt im Gesetz über das Gericht BVerfGG nicht vor, nur im Sinn von "Anklage" in einem engen Kontext - der aber kommt so gut wie nie vor.
Das Wort "Beschwerde" kommt "gefühlte unendlich viele Male" vor im Gesetz. Also: "Beschwerde".
Beschwerde / Klage?
--------------------------------
Irgendwo schrieb irgendwer: Klage ist, wenn Gegner ist. Beschwerde ist, wenn keiner ist.
Und wie ist es beispielsweise bei der Dienstaufsichts-"Beschwerde"?
Ich will das hier nicht ausweiten. Zurück zu oben - Lernstoff - :
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)
So viel erscheint demnach ziemlich klar: Die Intendanten sagten "Klage", meinten "Beschwerde"
-----------------------------------------------------------------------------------------
beim Bundesverfassungsgericht. Beweis beispielsweise am 22. Dezember 2020:
In den Verfahren
über die Verfassungsbeschwerden
I.des Z..., vertreten durch den Intendanten Dr. B..., - Bevollmächtigter:
gegen ... - das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 1 BvR 2756/20 -,
II.des D..., vertreten durch den Intendanten R...,
- Bevollmächtigter:
gegen den Beschluss des Landtags Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2020, dem Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag), der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. bis 17. Juni 2020 unterzeichnet wurde, nicht zuzustimmen
Unsere hochkarätigen Intendanten und deren hoch bezahlte Juristen waren demnach noch nicht einmal in der Lage, die elementare Terminologie richtig anzuwenden?
-----------------------------------------------------------------------------------------
So sieht es aus - oder irre ich?
Hier im Forum weiß ziemlich jeder, beim Verwaltungsgericht ist "Klage", beim BVerfG ist "Beschwerde".
Also, liebe Streitbrüder, bewerbt euch bei der nächsten "Fndungskommission" beim Neubesetzen von Intendantenposten! Den bisherigen Intendanten ist eure Kompetenz erkennbar überlegen?
Nun aber auch ein Blick auf den Antragsinhalt:
---------------------------------------------------------------
Der Beschluss der Nichtzustimmung seitens des Landtags wird behauptet. Es hat ihn aber nie gegeben. Der Ministerpräsident hat die Beschlussvorlage nicht unterbreitet; also konnte es keine Unterlassungsbeschluss des Plenums ("Landtag") geben.
Das ist aber ulkig: Hochkarätige Juristen reichen eine Beschwerde gegen ein Handeln ("Beschluss") ein, das (den) es faktisch nie gegeben hat. Gibt es dafür irgendeine vernünftige rechtliche Erklärung?
Mal abwarten, wie das Verfassungsgericht damit umgehen wird. Es kann ja sein, dass der Beschwerdetext es richtiger darlegt, so dass das Verfassungsgericht den Antrag geeignet umdeuten kann. Oder war da doch so ein Beschluss? Soweit hier bekannt, auf keinen Fall.