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Autor Thema: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 10988 mal)

s
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focus.de, 22.12.2020

ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Zitat
[…] Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. […]

weiterlesen:
https://www.focus.de/finanzen/recht/rundfunkbeitrag-streit-um-rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-scheitern-mit-eilantrag-vor-bundesverfassungsgericht_id_12803986.html


Edit "Bürger":
Entscheidungstext
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-8,
http://www.bverfg.de/e/rs20201222_1bvr275620.html
und Diskussion dazu unter
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0

Hier im Pressemeldungs-Thread bitte keine inhaltliche Diskussion dieser Entscheidung, sondern allenfalls Pressemeldungen und diesbezügliche Kommentierung. Danke.


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 890
ntv, 22.12.2020

Rundfunkbeitrag wird nicht erhöht: Eilanträge der Sender abgewiesen

Weiterlesen:

https://www.n-tv.de/der_tag/Rundfunkbeitrag-wird-nicht-erhoeht-Eilantraege-der-Sender-abgewiesen-article22252317.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 19:56 von DumbTV«

D
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  • Beiträge: 1.452
faz.net, 22.12.2020


Streit um Rundfunkgebühr
Rundfunkanstalten scheitern vor Bundesverfassungsgericht


Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Rundfunkanstalten, die Beitragserhöhung im Eilverfahren durchzusetzen, abgelehnt. Die Sender hätten genug Geld, um ihr Programm einstweilen fortzusetzen.

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Die Richter haben die Frage ausdrücklich offengelassen, ob der Rundfunkbeitrag womöglich später noch erhöht werden und die Sender für entgangene Einnahmen entschädigt werden müssen. Die Sender hätten aber nicht dargelegt, dass eine Erhöhung derart eilig wäre, dass eine Intervention des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren notwendig wäre.
[…]

Haseloff stimmte zu
[…]

CDU in Sachsen-Anhalt hielt dem Druck stand
[…]
Die Linkspartei rückte in der heißen Phase der politischen Auseinandersetzung jedoch von ihrem Standpunkt ab und trieb damit einen Keil zwischen die Regierungsparteien, da auch Grüne und SPD der Erhöhung zustimmten und die 2016 vereinbarte „Beitragsstabilität“ im Sinne einer inflationsbereinigten Stabilität seit der letzten Beitragserhöhung im Jahr 2009 (um)interpretieren wollten. In der Folge sahen die CDU-Abgeordneten sich dem Vorwurf ausgesetzt, einen „Pakt“ mit der AfD einzugehen, falls sie der Beitragserhöhung nicht ebenfalls zustimmen würden.

Verfallsklausel bleibt bestehen
Aus Sicht der Sendeanstalten war das auch deshalb problematisch, weil im Rundfunkstaatsvertrag vereinbart ist, dass der gesamte Vertrag gegenstandslos wird, sofern nicht alle 16 Bundesländer bis Jahresende zustimmen. Ein zweiter Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht war deshalb darauf gerichtet, zumindest diese Klausel des Vertrages außer Kraft zu setzen. […]

Viel spricht also dafür, dass die Verfassungsrichter in der coronabedingten Wirtschaftskrise einen zulässigen Grund erkennen könnten, auf die Beitragserhöhung zu verzichten. Kein zulässiger Grund sind hingegen die allgemeinen Unzufriedenheiten der sachsen-anhaltinischen (CDU-) Abgeordneten mit der Arbeit der Rundfunkanstalten. […]

weiterlesen:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rundfunkanstalten-scheitern-in-eilverfahren-vor-bverfg-17115287.html


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K
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So ein Tag, so wunderschön wie heute...!

Zitat
Als einen Grund für die Entscheidung nannten die Verfassungsrichter, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihren Anträgen nicht näher dargelegt hätten, warum eine Verzögerung des Inkrafttretens des neuen „Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen“ führe.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article223095534/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-zu-Rundfunkbeitrag-ab.html

Weil eine Verzögerung allenfalls zu "schweren Nachteilen" auf den privaten Bankkonten der Intendanten führt.

Zitat
Einige Sender hatten zuletzt signalisiert, dass es ohne die Erhöhung um 86 Cent Einschnitte im Programm geben werde.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article223095534/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-zu-Rundfunkbeitrag-ab.html

Für Programmeinschritte wäre es allerdings dringend an der Zeit.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Mal sehen, wann (bzw. ob) auch diese Entscheidung in der "Urteils-Chronik" bei "rundfunkbeitrag.de" und eine entsprechende Pressemeldung dazu auftauchen wird... ::)
...bis jetzt herrscht da "Funkstille" > erste Erschöpfungs-/ Einsparungsanzeichen? :o ;D
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.htmlhttps://presse.rundfunkbeitrag.de/(Links führen zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Achso - und (was?) haben denn ARD/ ZDF/ Dradio schon selbst dazu berichtet..?
Oder rauscht und flimmert es da jetzt nur noch?


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D
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...und das Framing (auf spiegel.de) geht weiter...

spiegel.de, 22.12.2020

Rundfunkbeitrag
Verfassungsrichter lehnen Eilanträge der Sender ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt.

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Eilanträge der Sender zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten nicht näher dargelegt, dass eine Verzögerung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags »irreversibel zu schweren Nachteilen« führen würde.
[…]

Hintergrund ist eine Entscheidung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. Er hatte am 8. Dezember eine Abstimmung über den Rundfunkstaatsvertrag verhindert und damit vorübergehend die Erhöhung blockiert. Der Streit über den Rundfunkbeitrag hatte sich in den Wochen davor zur Koalitionskrise in Magdeburg ausgeweitet, weil die CDU-Landtagsfraktion beinahe gemeinsam mit der AfD gegen die Erhöhung um 86 Cent gestimmt hätte.
[…]

Spätere Entscheidung nicht ausgeschlossen
Ein grundsätzliches Urteil gegen die öffentlich-rechtlichen Medien ist das noch nicht. In seiner Entscheidung stellten die Verfassungsrichter nämlich auch fest, dass durch die ausbleibende Erhöhung »eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich« erscheine. […]

weiterlesen:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-lehnen-eilantraege-von-ard-und-zdf-ab-a-38af05fc-5147-4bb9-83e4-bbad7956aa21


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wie wäre es denn, wenn die Anstalten ganz im Sinne ihres bislang forschen Vorgehens jetzt mal Butter bei die Fische gäben - und einfach mal demonstrieren würden, wie sich das fehlende Geld - ganz im Gegensatz dazu, was das BVerfG gesagt hat:

Zitat
Die Sender hätten genug Geld, um ihr Programm einstweilen fortzusetzen.

im Programm niederschlagen wird?

Von Heiligabend bis II. Weihnachtstag Testbild in der Glotze & Pfeifton im Radio, das wäre doch was! Alle drei Fernsehprogramme platt - da wäre aber sowas von Heulen & Zähneklappern bei 99,99% der Deutschen :->>>


Edit "Bürger": Bitte hier wie überall im Forum zur Schonung der Übersicht und unser aller Ressourcen nicht in ledigliche Unmuts- oder Meinungsbekundungen dieser Art abschweifen, sondern bitte allenfalls konkret und zielgerichtet diskutieren. Es muss auch nicht alles kommentiert werden. Wer das dennoch tun möchte, kann sich gern in den "sozialen Netzwerken" austoben. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 23:21 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

h
  • Beiträge: 294
Aus meiner Sicht bedeutet diese Ablehnung so gut wie gar nichts.

Dem deutschen Michel wird in einer kurzen Schlagzeile vermittelt, dass das BVerfG dem ÖRR (vermeintlich) doch nicht schrankenlos zu Willen ist.
Dann lässt sich später auch glaubhafter erklären, dass das BVerfG nach "sorgfältiger Prüfung und umfassender Abwägung" es für rechtens hält, die Beitragserhöhung durchzuwinken.

Im Juli 2018 hat das ja nach ähnlichem Muster funktioniert: Alles im Grunde durchwinken, aber für die Öffentlichkeit die Ablehnung des Zweitwohnungsbeitrages als Feigenblatt drüberlegen.


Edit "Bürger":
Das mag sein - es hilft aber aktuell nichts, darüber zu spekulieren, auch wenn das beste erhofft und das schlimmste befürchtet werden sollte.
Momentan ist es eine (wohlverdiente) "Klatsche" für die in den letzten Tagen und Wochen zur Schau gestellte Siegesgewissheit "unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Eine "Klatsche", die man vom BVerfG so glasklar auch nicht erwartet hätte - und die ARD-ZDF-GEZ bei auch nur etwas Anstand und Rationalität durchaus hätten vermeiden können.
Bitte also nicht weiter über die Entscheidung in der noch anhängigen Hauptsache spekulieren.
Hier geht es erst einmal nur um die - abgelehnten - Eilanträge. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2020, 00:56 von Bürger«

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es ist schon schön, mal feststellen zu können, dass das Bundesverfassungsgericht nicht direkt den Anweisungen der Justitiare der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten folgt. Von den Verwaltungsgerichten sind wir in dieser Beziehung ja anderes gewöhnt. Es bleibt also zu klären, ob sich die gewählten Vertreter eines Landesparlaments den Anweisungen der Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterwerfen müssen. Siehe dazu auch:

Klagevorhaben nach Art. 18 Grundgesetz gegen ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16297.msg207558.html#msg207558
ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34615.msg209793.html#msg209793
Intendanten üben Druck auf Ministerpräsidenten aus!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34686.msg210162.html#msg210162


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 00:21 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 2.341
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Die Verwendung des Wortes "Klage" bei unseren Demokratie-Lehrbeauftragten, die Intendanten, irritierte mich.
----------------------------------------------------------------
War mir da etwas entgangen? Vorab hervorragende Info / rechtssystemische Einordnung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)


Bundesverfassungsgericht: "Beschwerde".
-----------------------------------------------------------
Das Wort "Klage" kommt im Gesetz über das Gericht BVerfGG nicht vor, nur im Sinn von "Anklage" in einem engen Kontext - der aber kommt so gut wie nie vor.
Das Wort "Beschwerde" kommt "gefühlte unendlich viele Male" vor im Gesetz. Also: "Beschwerde".


Beschwerde / Klage?
--------------------------------
Irgendwo schrieb irgendwer: Klage ist, wenn Gegner ist. Beschwerde ist, wenn keiner ist.
Und wie ist es beispielsweise bei der Dienstaufsichts-"Beschwerde"?
Ich will das hier nicht ausweiten. Zurück zu oben - Lernstoff - :
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)


So viel erscheint demnach ziemlich klar: Die Intendanten sagten "Klage", meinten "Beschwerde"
-----------------------------------------------------------------------------------------
beim Bundesverfassungsgericht. Beweis beispielsweise am 22. Dezember 2020:

Zitat
In den Verfahren
über die Verfassungsbeschwerden
I.des Z...,  vertreten durch den Intendanten Dr. B..., - Bevollmächtigter:
gegen ... - das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten  Medienänderungsstaatsvertrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 1 BvR 2756/20 -,
II.des D..., vertreten durch den Intendanten R...,
- Bevollmächtigter:
gegen den Beschluss des Landtags Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2020, dem Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag), der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. bis 17. Juni 2020 unterzeichnet wurde, nicht zuzustimmen


Unsere hochkarätigen Intendanten und deren hoch bezahlte Juristen waren demnach noch nicht einmal in der Lage, die elementare Terminologie richtig anzuwenden?
-----------------------------------------------------------------------------------------
So sieht es aus - oder irre ich?
Hier im Forum weiß ziemlich jeder, beim Verwaltungsgericht ist "Klage", beim BVerfG ist "Beschwerde".
Also, liebe Streitbrüder, bewerbt euch bei der nächsten "Fndungskommission" beim Neubesetzen von Intendantenposten! Den bisherigen Intendanten ist eure Kompetenz erkennbar überlegen?


Nun aber auch ein Blick auf den Antragsinhalt:
---------------------------------------------------------------
Der Beschluss der Nichtzustimmung seitens des Landtags wird behauptet. Es hat ihn aber nie gegeben. Der Ministerpräsident hat die Beschlussvorlage nicht unterbreitet; also konnte es keine Unterlassungsbeschluss des Plenums ("Landtag") geben.
Das ist aber ulkig: Hochkarätige Juristen reichen eine Beschwerde gegen ein Handeln ("Beschluss") ein, das (den) es faktisch nie gegeben hat. Gibt es dafür irgendeine vernünftige rechtliche Erklärung?
Mal abwarten, wie das Verfassungsgericht damit umgehen wird. Es kann ja sein, dass der Beschwerdetext es richtiger darlegt, so dass das Verfassungsgericht den Antrag geeignet umdeuten kann. Oder war da doch so ein Beschluss? Soweit hier bekannt, auf keinen Fall.


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o
  • Beiträge: 1.567
Hier im Forum weiß ziemlich jeder, beim Verwaltungsgericht ist "Klage", beim BVerfG ist "Beschwerde".
Also, liebe Streitbrüder, bewerbt euch bei der nächsten "Fndungskommission" beim Neubesetzen von Intendantenposten! Den bisherigen Intendanten ist eure Kompetenz erkennbar überlegen?

In der Tat besteht in meiner Straße die Überzeugung, dass einige Mitglieder dieses ehrenwerten Forums als advocati diaboli die Annahme des Eilantrags der LRA ohne weiteres erfolgreich durchgesetzt hätten. Der Kioskbesitzer schüttelte völlig ungläubig über den dilettantischen Text des Eilantrags und fragte sich, wofür er eigentlich seine Betriebsstättenabgabe abdrückt, wenn die für ihn zuständige LRA nicht einmal für ihre eigene Sache kämpfen kann.


Es kann ja sein, dass der Beschwerdetext es richtiger darlegt, so dass das Verfassungsgericht den Antrag geeignet umdeuten kann.
Oder war da doch so ein Beschluss? Soweit hier bekannt, auf keinen Fall.

Offensichtlich geht es um das Schreiben vom 8. Dezember 2020. Mit diesem Schreiben unterrichtet der Ministerpräsident die Landtagspräsidentin über den Umgang mit einem Gesetzesentwurf. Das Schreiben ist mit "Unterrichtung" betitelt.

Ich finde es fiktiv befremdlich, dass sich die LRA nicht einmal einig waren, wie sie dieses Dokument benennen wollen ("Unterrichtung" war ihnen wohl zu poplig). Thomas von K. lässt es "Rücknahme" nennen, die anderen Mitstreiter jazzen es zu einem "Beschluss" hoch.

Man muss das Dokument mal genau lesen:

Zitat
(...) die  Vorsitzenden  der  drei  Koalitionsfraktionen  haben  erklärt,  angesichts  der  bestehenden  unterschiedlichen  Auffassungen  zum  Ersten  Medienrechtsänderungsstaatsvertrag werde es im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Mehrheit für die Zustimmung zum Gesetzentwurf und damit zum Staatsvertrag geben.
Quelle: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6966lun.pdf

Es handelt sich also um eine Handlung von allein der Vorsitzenden der drei Koalitionsfraktionen.

(Sind Grüne und SPD doch noch um-umgefallen?)

Der "Beschluss"/die "Rücknahme" vom 8.12. ist nur(?) eine Erklärung von drei Abgeordneten.

Abgeordnete entscheiden frei nach ihrem Wissen und Gewissen. Sie sind immun und genießen Indemnität.*

Was soll da bitte das Bundesverfassungsgericht ausrichten?!?

Haben die Intendanten des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehofft, dass Karlsruhe Stoßtrupps nach Magdeburg entsendet, um die Abtrünnigen in Beugehaft zu nehmen? So wie sie mit Rundfunkbeitragsgegnern auch umzuspringen belieben?  >:(


*Edit "Bürger":
Indemnität (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Indemnit%C3%A4t

Zitat
In Deutschland genießen nach Art. 46 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und § 36 StGB sowohl Bundestags- als auch Landtagsabgeordnete, sowie Mitglieder der Bundesversammlung wegen ihrer Äußerungen Indemnität. Sie dürfen also wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Parlament oder dessen Ausschüssen getan haben, zu keiner Zeit – also auch nicht nach Ablauf des Mandats – gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. Sie gilt für jedes gerichtliche Verfahren, also einschließlich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Klagen. Die einzigen Ausnahmen sind Verleumdungen gemäß § 187 StGB sowie Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB.[1] Die Indemnität ist ein Strafausschließungsgrund und kann im Gegensatz zur Immunität weder vom Parlament noch von einer anderen Stelle aufgehoben werden.

Die Indemnität soll sicherstellen, dass die Abgeordneten nur nach ihrem Gewissen handeln können, und die Funktionsfähigkeit des Parlaments gewährleisten. Exekutive und Judikative wird die Möglichkeit genommen, wegen angeblicher oder tatsächlicher Vergehen Einfluss auf Abstimmungsverhalten und Zusammensetzung des Parlaments zu nehmen. Insoweit dient die Indemnität auch der Gewaltenteilung. Den Ehrenschutz und die Arbeitsdisziplin stellt das Parlament selbst sicher. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung kommen etwa Ordnungsruf, Ruf zur Sache, Wortentziehung und Saalverweis in Betracht.
[...]


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Danke, @ope23 , wir kleben gemeinsam die Mosaiksteine zum Ganzen:

Also kein "Beschluss", Beschwerdeantrag wäre also vermutlich verkehrt. Das wäre im Jura-Examen: Thema verfehlt, Note ungenügend?

Warten wir interessiert ab, wie das BVerfG damit umgehen wird. Auch wenn 1 der 3 Beschwerden wegfällt, genügen ja die anderen. Aber das BVerG wird wegen des Gewichts der Sache vermutlich nicht so grausam sein. Es hat ja Verfahrensspielräume, damit problemlösend umzugehen.

Soll nicht unser Problem sein. Der mutmaßliche Antragsfehler wird irgendwo geeignet schriftsätzlich verwertet - Einreichung natürlich erst nach dem 10. Januar.


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  • Beiträge: 7.279
Und wie ist es beispielsweise bei der Dienstaufsichts-"Beschwerde"?
Ohne das zu vertiefen; eine Dienstaufsichts-Beschwerde ist möglich, wenn ein Sachverhalt höchstrichterlich entschieden ist, (hier bspw. EuGH C-260/89 zur Einhaltepflicht des Art 10 EMRK im Bereich Rundfunk), und sich die verantwortlichen Behörden nicht daran halten mögen; Dienstaufsicht in Sachen EMRK und allen anderen internationalen Verträgen des Bundes ist übrigens der Bundespräsident.


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b
  • Beiträge: 465
Abgeordnete entscheiden frei nach ihrem Wissen und Gewissen. Sie sind immun und genießen Indemnität.
Was soll da bitte das Bundesverfassungsgericht ausrichten?!?
Dem Entscheiden der Abgeordneten sind Grenzen gesetzt. Dieses spezielle Freiheitsrecht, 'freies Mandat' genannt, hat Schranken aus der BVerfG-Rechtsprechung. Wird gegen (einen) Abgeordnete(n) eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) begründet, kann das BVerfG tätig werden. Hierfür ist das BVerfG auch zuständig im Sinne einer 'Klage' (vergleiche u.a. 'Ramelow-Urteil', Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10). Dabei sind ebenfalls die sehr konkreten Schranken-Schranken zu beachten.

Der ÖRR (ARD, ZDF, LRA, BS ...) und seine Juristen liefern regelmäßig Begründungen mit der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO)". Sie vertreten und verbreiten die Meinung, dass 'Gegner' des (jetzigen) öffentlich-rechtlichen Rundfunks "Demokratiefeinde" sind. Die Rücknahme des Gesetzentwurfs zur Rundfunkbeitragserhöhung in Sachsen-Anhalt ist sehr konkret und könnte eine konkrete "Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)" begründen.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 7.279
Dem Entscheiden der Abgeordneten sind Grenzen gesetzt.
Zu diesen Grenzen gehören nicht nur der Rahmen des Bundes, sondern auch der internationale- und europäische Rahmen und vor allem auch die Grundrechte. Und in diesem bewegt sich das Land Sachsen-Anhalt, wenn es die wirtschaftliche Situation für die Bürger im eigenen Bundesland entsprechend gewichtet.

Das BVerfG wird sicherlich keine Entscheidung treffen wollen, die dem internationalen und europäischen Rahmen entgegensteht, gerade auch ob der neuen Verordnung, siehe

Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg210110.html#msg210110

die voll im Innern der EU gilt.


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