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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2020 => Thema gestartet von: samson_braun am 22. Dezember 2020, 18:58

Titel: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: samson_braun am 22. Dezember 2020, 18:58
focus.de, 22.12.2020

ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Zitat
[…] Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. […]

weiterlesen:
https://www.focus.de/finanzen/recht/rundfunkbeitrag-streit-um-rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-scheitern-mit-eilantrag-vor-bundesverfassungsgericht_id_12803986.html


Edit "Bürger":
Entscheidungstext
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-8,
http://www.bverfg.de/e/rs20201222_1bvr275620.html
und Diskussion dazu unter
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0

Hier im Pressemeldungs-Thread bitte keine inhaltliche Diskussion dieser Entscheidung, sondern allenfalls Pressemeldungen und diesbezügliche Kommentierung. Danke.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Frühlingserwachen am 22. Dezember 2020, 19:29
ntv, 22.12.2020

Rundfunkbeitrag wird nicht erhöht: Eilanträge der Sender abgewiesen

Weiterlesen:

https://www.n-tv.de/der_tag/Rundfunkbeitrag-wird-nicht-erhoeht-Eilantraege-der-Sender-abgewiesen-article22252317.html
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: DumbTV am 22. Dezember 2020, 20:29
faz.net, 22.12.2020


Streit um Rundfunkgebühr
Rundfunkanstalten scheitern vor Bundesverfassungsgericht


Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Rundfunkanstalten, die Beitragserhöhung im Eilverfahren durchzusetzen, abgelehnt. Die Sender hätten genug Geld, um ihr Programm einstweilen fortzusetzen.

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Die Richter haben die Frage ausdrücklich offengelassen, ob der Rundfunkbeitrag womöglich später noch erhöht werden und die Sender für entgangene Einnahmen entschädigt werden müssen. Die Sender hätten aber nicht dargelegt, dass eine Erhöhung derart eilig wäre, dass eine Intervention des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren notwendig wäre.
[…]

Haseloff stimmte zu
[…]

CDU in Sachsen-Anhalt hielt dem Druck stand
[…]
Die Linkspartei rückte in der heißen Phase der politischen Auseinandersetzung jedoch von ihrem Standpunkt ab und trieb damit einen Keil zwischen die Regierungsparteien, da auch Grüne und SPD der Erhöhung zustimmten und die 2016 vereinbarte „Beitragsstabilität“ im Sinne einer inflationsbereinigten Stabilität seit der letzten Beitragserhöhung im Jahr 2009 (um)interpretieren wollten. In der Folge sahen die CDU-Abgeordneten sich dem Vorwurf ausgesetzt, einen „Pakt“ mit der AfD einzugehen, falls sie der Beitragserhöhung nicht ebenfalls zustimmen würden.

Verfallsklausel bleibt bestehen
Aus Sicht der Sendeanstalten war das auch deshalb problematisch, weil im Rundfunkstaatsvertrag vereinbart ist, dass der gesamte Vertrag gegenstandslos wird, sofern nicht alle 16 Bundesländer bis Jahresende zustimmen. Ein zweiter Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht war deshalb darauf gerichtet, zumindest diese Klausel des Vertrages außer Kraft zu setzen. […]

Viel spricht also dafür, dass die Verfassungsrichter in der coronabedingten Wirtschaftskrise einen zulässigen Grund erkennen könnten, auf die Beitragserhöhung zu verzichten. Kein zulässiger Grund sind hingegen die allgemeinen Unzufriedenheiten der sachsen-anhaltinischen (CDU-) Abgeordneten mit der Arbeit der Rundfunkanstalten. […]

weiterlesen:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rundfunkanstalten-scheitern-in-eilverfahren-vor-bverfg-17115287.html
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Knax am 22. Dezember 2020, 21:13
So ein Tag, so wunderschön wie heute...!

Zitat
Als einen Grund für die Entscheidung nannten die Verfassungsrichter, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihren Anträgen nicht näher dargelegt hätten, warum eine Verzögerung des Inkrafttretens des neuen „Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen“ führe.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article223095534/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-zu-Rundfunkbeitrag-ab.html

Weil eine Verzögerung allenfalls zu "schweren Nachteilen" auf den privaten Bankkonten der Intendanten führt.

Zitat
Einige Sender hatten zuletzt signalisiert, dass es ohne die Erhöhung um 86 Cent Einschnitte im Programm geben werde.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article223095534/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-zu-Rundfunkbeitrag-ab.html

Für Programmeinschritte wäre es allerdings dringend an der Zeit.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Bürger am 22. Dezember 2020, 21:21
Mal sehen, wann (bzw. ob) auch diese Entscheidung in der "Urteils-Chronik" bei "rundfunkbeitrag.de" und eine entsprechende Pressemeldung dazu auftauchen wird... ::)
...bis jetzt herrscht da "Funkstille" > erste Erschöpfungs-/ Einsparungsanzeichen? :o ;D
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.htmlhttps://presse.rundfunkbeitrag.de/(Links führen zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Achso - und (was?) haben denn ARD/ ZDF/ Dradio schon selbst dazu berichtet..?
Oder rauscht und flimmert es da jetzt nur noch?
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: DumbTV am 22. Dezember 2020, 22:00
...und das Framing (auf spiegel.de) geht weiter...

spiegel.de, 22.12.2020

Rundfunkbeitrag
Verfassungsrichter lehnen Eilanträge der Sender ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt.

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Eilanträge der Sender zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten nicht näher dargelegt, dass eine Verzögerung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags »irreversibel zu schweren Nachteilen« führen würde.
[…]

Hintergrund ist eine Entscheidung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. Er hatte am 8. Dezember eine Abstimmung über den Rundfunkstaatsvertrag verhindert und damit vorübergehend die Erhöhung blockiert. Der Streit über den Rundfunkbeitrag hatte sich in den Wochen davor zur Koalitionskrise in Magdeburg ausgeweitet, weil die CDU-Landtagsfraktion beinahe gemeinsam mit der AfD gegen die Erhöhung um 86 Cent gestimmt hätte.
[…]

Spätere Entscheidung nicht ausgeschlossen
Ein grundsätzliches Urteil gegen die öffentlich-rechtlichen Medien ist das noch nicht. In seiner Entscheidung stellten die Verfassungsrichter nämlich auch fest, dass durch die ausbleibende Erhöhung »eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich« erscheine. […]

weiterlesen:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-lehnen-eilantraege-von-ard-und-zdf-ab-a-38af05fc-5147-4bb9-83e4-bbad7956aa21
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Besucher am 22. Dezember 2020, 22:38
Wie wäre es denn, wenn die Anstalten ganz im Sinne ihres bislang forschen Vorgehens jetzt mal Butter bei die Fische gäben - und einfach mal demonstrieren würden, wie sich das fehlende Geld - ganz im Gegensatz dazu, was das BVerfG gesagt hat:

Zitat
Die Sender hätten genug Geld, um ihr Programm einstweilen fortzusetzen.

im Programm niederschlagen wird?

Von Heiligabend bis II. Weihnachtstag Testbild in der Glotze & Pfeifton im Radio, das wäre doch was! Alle drei Fernsehprogramme platt - da wäre aber sowas von Heulen & Zähneklappern bei 99,99% der Deutschen :->>>


Edit "Bürger": Bitte hier wie überall im Forum zur Schonung der Übersicht und unser aller Ressourcen nicht in ledigliche Unmuts- oder Meinungsbekundungen dieser Art abschweifen, sondern bitte allenfalls konkret und zielgerichtet diskutieren. Es muss auch nicht alles kommentiert werden. Wer das dennoch tun möchte, kann sich gern in den "sozialen Netzwerken" austoben. Danke.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: hankhug am 22. Dezember 2020, 23:42
Aus meiner Sicht bedeutet diese Ablehnung so gut wie gar nichts.

Dem deutschen Michel wird in einer kurzen Schlagzeile vermittelt, dass das BVerfG dem ÖRR (vermeintlich) doch nicht schrankenlos zu Willen ist.
Dann lässt sich später auch glaubhafter erklären, dass das BVerfG nach "sorgfältiger Prüfung und umfassender Abwägung" es für rechtens hält, die Beitragserhöhung durchzuwinken.

Im Juli 2018 hat das ja nach ähnlichem Muster funktioniert: Alles im Grunde durchwinken, aber für die Öffentlichkeit die Ablehnung des Zweitwohnungsbeitrages als Feigenblatt drüberlegen.


Edit "Bürger":
Das mag sein - es hilft aber aktuell nichts, darüber zu spekulieren, auch wenn das beste erhofft und das schlimmste befürchtet werden sollte.
Momentan ist es eine (wohlverdiente) "Klatsche" für die in den letzten Tagen und Wochen zur Schau gestellte Siegesgewissheit "unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Eine "Klatsche", die man vom BVerfG so glasklar auch nicht erwartet hätte - und die ARD-ZDF-GEZ bei auch nur etwas Anstand und Rationalität durchaus hätten vermeiden können.
Bitte also nicht weiter über die Entscheidung in der noch anhängigen Hauptsache spekulieren.
Hier geht es erst einmal nur um die - abgelehnten - Eilanträge. Danke.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: art18GG am 26. Dezember 2020, 18:14
Es ist schon schön, mal feststellen zu können, dass das Bundesverfassungsgericht nicht direkt den Anweisungen der Justitiare der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten folgt. Von den Verwaltungsgerichten sind wir in dieser Beziehung ja anderes gewöhnt. Es bleibt also zu klären, ob sich die gewählten Vertreter eines Landesparlaments den Anweisungen der Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterwerfen müssen. Siehe dazu auch:

Klagevorhaben nach Art. 18 Grundgesetz gegen ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16297.msg207558.html#msg207558
ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34615.msg209793.html#msg209793
Intendanten üben Druck auf Ministerpräsidenten aus!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34686.msg210162.html#msg210162
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pjotre am 26. Dezember 2020, 19:12
Die Verwendung des Wortes "Klage" bei unseren Demokratie-Lehrbeauftragten, die Intendanten, irritierte mich.
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War mir da etwas entgangen? Vorab hervorragende Info / rechtssystemische Einordnung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)


Bundesverfassungsgericht: "Beschwerde".
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Das Wort "Klage" kommt im Gesetz über das Gericht BVerfGG nicht vor, nur im Sinn von "Anklage" in einem engen Kontext - der aber kommt so gut wie nie vor.
Das Wort "Beschwerde" kommt "gefühlte unendlich viele Male" vor im Gesetz. Also: "Beschwerde".


Beschwerde / Klage?
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Irgendwo schrieb irgendwer: Klage ist, wenn Gegner ist. Beschwerde ist, wenn keiner ist.
Und wie ist es beispielsweise bei der Dienstaufsichts-"Beschwerde"?
Ich will das hier nicht ausweiten. Zurück zu oben - Lernstoff - :
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)


So viel erscheint demnach ziemlich klar: Die Intendanten sagten "Klage", meinten "Beschwerde"
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beim Bundesverfassungsgericht. Beweis beispielsweise am 22. Dezember 2020:

Zitat
In den Verfahren
über die Verfassungsbeschwerden
I.des Z...,  vertreten durch den Intendanten Dr. B..., - Bevollmächtigter:
gegen ... - das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten  Medienänderungsstaatsvertrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 1 BvR 2756/20 -,
II.des D..., vertreten durch den Intendanten R...,
- Bevollmächtigter:
gegen den Beschluss des Landtags Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2020, dem Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag), der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. bis 17. Juni 2020 unterzeichnet wurde, nicht zuzustimmen


Unsere hochkarätigen Intendanten und deren hoch bezahlte Juristen waren demnach noch nicht einmal in der Lage, die elementare Terminologie richtig anzuwenden?
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So sieht es aus - oder irre ich?
Hier im Forum weiß ziemlich jeder, beim Verwaltungsgericht ist "Klage", beim BVerfG ist "Beschwerde".
Also, liebe Streitbrüder, bewerbt euch bei der nächsten "Fndungskommission" beim Neubesetzen von Intendantenposten! Den bisherigen Intendanten ist eure Kompetenz erkennbar überlegen?


Nun aber auch ein Blick auf den Antragsinhalt:
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Der Beschluss der Nichtzustimmung seitens des Landtags wird behauptet. Es hat ihn aber nie gegeben. Der Ministerpräsident hat die Beschlussvorlage nicht unterbreitet; also konnte es keine Unterlassungsbeschluss des Plenums ("Landtag") geben.
Das ist aber ulkig: Hochkarätige Juristen reichen eine Beschwerde gegen ein Handeln ("Beschluss") ein, das (den) es faktisch nie gegeben hat. Gibt es dafür irgendeine vernünftige rechtliche Erklärung?
Mal abwarten, wie das Verfassungsgericht damit umgehen wird. Es kann ja sein, dass der Beschwerdetext es richtiger darlegt, so dass das Verfassungsgericht den Antrag geeignet umdeuten kann. Oder war da doch so ein Beschluss? Soweit hier bekannt, auf keinen Fall.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: ope23 am 26. Dezember 2020, 20:21
Hier im Forum weiß ziemlich jeder, beim Verwaltungsgericht ist "Klage", beim BVerfG ist "Beschwerde".
Also, liebe Streitbrüder, bewerbt euch bei der nächsten "Fndungskommission" beim Neubesetzen von Intendantenposten! Den bisherigen Intendanten ist eure Kompetenz erkennbar überlegen?

In der Tat besteht in meiner Straße die Überzeugung, dass einige Mitglieder dieses ehrenwerten Forums als advocati diaboli die Annahme des Eilantrags der LRA ohne weiteres erfolgreich durchgesetzt hätten. Der Kioskbesitzer schüttelte völlig ungläubig über den dilettantischen Text des Eilantrags und fragte sich, wofür er eigentlich seine Betriebsstättenabgabe abdrückt, wenn die für ihn zuständige LRA nicht einmal für ihre eigene Sache kämpfen kann.


Es kann ja sein, dass der Beschwerdetext es richtiger darlegt, so dass das Verfassungsgericht den Antrag geeignet umdeuten kann.
Oder war da doch so ein Beschluss? Soweit hier bekannt, auf keinen Fall.

Offensichtlich geht es um das Schreiben vom 8. Dezember 2020. Mit diesem Schreiben unterrichtet der Ministerpräsident die Landtagspräsidentin über den Umgang mit einem Gesetzesentwurf. Das Schreiben ist mit "Unterrichtung" betitelt.

Ich finde es fiktiv befremdlich, dass sich die LRA nicht einmal einig waren, wie sie dieses Dokument benennen wollen ("Unterrichtung" war ihnen wohl zu poplig). Thomas von K. lässt es "Rücknahme" nennen, die anderen Mitstreiter jazzen es zu einem "Beschluss" hoch.

Man muss das Dokument mal genau lesen:

Zitat
(...) die  Vorsitzenden  der  drei  Koalitionsfraktionen  haben  erklärt,  angesichts  der  bestehenden  unterschiedlichen  Auffassungen  zum  Ersten  Medienrechtsänderungsstaatsvertrag werde es im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Mehrheit für die Zustimmung zum Gesetzentwurf und damit zum Staatsvertrag geben.
Quelle: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6966lun.pdf (https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6966lun.pdf)

Es handelt sich also um eine Handlung von allein der Vorsitzenden der drei Koalitionsfraktionen.

(Sind Grüne und SPD doch noch um-umgefallen?)

Der "Beschluss"/die "Rücknahme" vom 8.12. ist nur(?) eine Erklärung von drei Abgeordneten.

Abgeordnete entscheiden frei nach ihrem Wissen und Gewissen. Sie sind immun und genießen Indemnität.*

Was soll da bitte das Bundesverfassungsgericht ausrichten?!?

Haben die Intendanten des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehofft, dass Karlsruhe Stoßtrupps nach Magdeburg entsendet, um die Abtrünnigen in Beugehaft zu nehmen? So wie sie mit Rundfunkbeitragsgegnern auch umzuspringen belieben?  >:(


*Edit "Bürger":
Indemnität (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Indemnit%C3%A4t

Zitat
In Deutschland genießen nach Art. 46 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und § 36 StGB sowohl Bundestags- als auch Landtagsabgeordnete, sowie Mitglieder der Bundesversammlung wegen ihrer Äußerungen Indemnität. Sie dürfen also wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Parlament oder dessen Ausschüssen getan haben, zu keiner Zeit – also auch nicht nach Ablauf des Mandats – gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. Sie gilt für jedes gerichtliche Verfahren, also einschließlich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Klagen. Die einzigen Ausnahmen sind Verleumdungen gemäß § 187 StGB sowie Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß § 189 StGB.[1] Die Indemnität ist ein Strafausschließungsgrund und kann im Gegensatz zur Immunität weder vom Parlament noch von einer anderen Stelle aufgehoben werden.

Die Indemnität soll sicherstellen, dass die Abgeordneten nur nach ihrem Gewissen handeln können, und die Funktionsfähigkeit des Parlaments gewährleisten. Exekutive und Judikative wird die Möglichkeit genommen, wegen angeblicher oder tatsächlicher Vergehen Einfluss auf Abstimmungsverhalten und Zusammensetzung des Parlaments zu nehmen. Insoweit dient die Indemnität auch der Gewaltenteilung. Den Ehrenschutz und die Arbeitsdisziplin stellt das Parlament selbst sicher. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung kommen etwa Ordnungsruf, Ruf zur Sache, Wortentziehung und Saalverweis in Betracht.
[...]
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pjotre am 26. Dezember 2020, 20:35
Danke, @ope23 , wir kleben gemeinsam die Mosaiksteine zum Ganzen:

Also kein "Beschluss", Beschwerdeantrag wäre also vermutlich verkehrt. Das wäre im Jura-Examen: Thema verfehlt, Note ungenügend?

Warten wir interessiert ab, wie das BVerfG damit umgehen wird. Auch wenn 1 der 3 Beschwerden wegfällt, genügen ja die anderen. Aber das BVerG wird wegen des Gewichts der Sache vermutlich nicht so grausam sein. Es hat ja Verfahrensspielräume, damit problemlösend umzugehen.

Soll nicht unser Problem sein. Der mutmaßliche Antragsfehler wird irgendwo geeignet schriftsätzlich verwertet - Einreichung natürlich erst nach dem 10. Januar.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pinguin am 26. Dezember 2020, 23:33
Und wie ist es beispielsweise bei der Dienstaufsichts-"Beschwerde"?
Ohne das zu vertiefen; eine Dienstaufsichts-Beschwerde ist möglich, wenn ein Sachverhalt höchstrichterlich entschieden ist, (hier bspw. EuGH C-260/89 zur Einhaltepflicht des Art 10 EMRK im Bereich Rundfunk), und sich die verantwortlichen Behörden nicht daran halten mögen; Dienstaufsicht in Sachen EMRK und allen anderen internationalen Verträgen des Bundes ist übrigens der Bundespräsident.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: befreie_dich am 27. Dezember 2020, 11:12
Abgeordnete entscheiden frei nach ihrem Wissen und Gewissen. Sie sind immun und genießen Indemnität.
Was soll da bitte das Bundesverfassungsgericht ausrichten?!?
Dem Entscheiden der Abgeordneten sind Grenzen gesetzt. Dieses spezielle Freiheitsrecht, 'freies Mandat' genannt, hat Schranken aus der BVerfG-Rechtsprechung. Wird gegen (einen) Abgeordnete(n) eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) begründet, kann das BVerfG tätig werden. Hierfür ist das BVerfG auch zuständig im Sinne einer 'Klage' (vergleiche u.a. 'Ramelow-Urteil', Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10). Dabei sind ebenfalls die sehr konkreten Schranken-Schranken zu beachten.

Der ÖRR (ARD, ZDF, LRA, BS ...) und seine Juristen liefern regelmäßig Begründungen mit der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO)". Sie vertreten und verbreiten die Meinung, dass 'Gegner' des (jetzigen) öffentlich-rechtlichen Rundfunks "Demokratiefeinde" sind. Die Rücknahme des Gesetzentwurfs zur Rundfunkbeitragserhöhung in Sachsen-Anhalt ist sehr konkret und könnte eine konkrete "Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)" begründen.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pinguin am 27. Dezember 2020, 11:27
Dem Entscheiden der Abgeordneten sind Grenzen gesetzt.
Zu diesen Grenzen gehören nicht nur der Rahmen des Bundes, sondern auch der internationale- und europäische Rahmen und vor allem auch die Grundrechte. Und in diesem bewegt sich das Land Sachsen-Anhalt, wenn es die wirtschaftliche Situation für die Bürger im eigenen Bundesland entsprechend gewichtet.

Das BVerfG wird sicherlich keine Entscheidung treffen wollen, die dem internationalen und europäischen Rahmen entgegensteht, gerade auch ob der neuen Verordnung, siehe

Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg210110.html#msg210110

die voll im Innern der EU gilt.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: PersonX am 27. Dezember 2020, 11:28
Ja, dann kann ja Beschwerde erhoben werden, mit dem Verlangen der Unterlassung der Behauptung "Demokratiefeind zu sein", schließlich muss dazu festgestellt werden, was genau einen Demokratiefeind auszeichnet. Kann das Gericht solches nicht feststellen, dann sollte die weitere pauschale Behauptung ohne Nachweise auch im öffentlichen Raum strikt unterbleiben oder sichtbar als "Einzelmeinung" gekennzeichnet werden. Anderenfalls mögen Belege und Nachweise zur Prüfung vorgetragen werden.
Der "Öffentliche" Rundfunk will ja zur Meinungsbildung beitragen, aber bitte nicht mit Behauptungen. Also muss dieses entsprechend gefordert werden. Das gilt wohl für jede Art von Behauptung. Der Bürger möge selbständig vorgetragene Sachen - auf Behauptungen - filtern und anhand von nachprüfbaren Quellen bewerten.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pjotre am 27. Dezember 2020, 11:37
 @befreie_dich - Wichtiger Fund  - wird verwertet für Schriftsätze in Verfahren.

"Klage"?
-------------------------
Im Entscheid des BVerG heißt es gleich zu Beginn: "... über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Bodo Ramelow..."
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2013
- 2 BvR 2436/10 -, Rn. 1-185,

http://www.bverfg.de/e/rs20130917_2bvr243610.html
und das also auch für das besondere "Organstreitverfahren".


Zum Kernthema: Die Unabhängigkeit der Abgeordneten wird klargestellt.
------------------------------------------------------------------
Damit ist dies Urteil wichtig im aktuellen Verfahrenskontext "Sachsen-Anhalt". - Wird geeignet verwertet werden, obgleich wohl nicht mehr einbringbar ins aktuelle Verfahren.
Aber natürlich wissen die Richter das auch ohne Bedarf der Einbringung,

Für die Schriftsätze in anderem Kontext ist aber wichtig, beim Thema Sachsen-Anhalt dies nun einzufügen. Ja, erfolgt. 


Hierbei passt für unsere diversen Interessen wieder :
-----------------------------------------------------------------------------
- wie @pinguin wieder erinnert - :  Aus EuGH C-260/89:
Zitat
ergibt sich daraus, daß in der Gemeinschaft keine Maßnahmen als Rechtens anerkannt werden können, die mit der Beachtung der so anerkannten und gewährleisteten Menschenrechte unvereinbar sind.

Näheres wie ja verlinkt, als Fundstellte für mehr Vollständigkeit des Zitats hier wiederholt:
Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg210110.html#msg210110
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: befreie_dich am 27. Dezember 2020, 11:41
Das BVerfG wird sicherlich keine Entscheidung treffen wollen [...]
Das BVerfG behält sich vor, anders zu entscheiden, Stichpunkt 'Ultra Vires'. Etwa Wirtschaftsentscheidungen in diesem Zusammenhang zeigen, was ich nachfolgend schreibe, ist verfassungsrechtlich durchaus gewollt und wird vom BVerfG auch tatsächlich so gehandhabt. Es kann Kompetenzen an sich ziehen, auch wenn dem europäische Regelungen entgegenstehen. Das BVerfG ist ebenso gewillt, weitere Kompetenzen an sich zu ziehen, da es die nationalen Grundrechte als seine primäre Aufgabe sieht. Die Demokratie auf europäischer Ebene hat eine andere Verteilung und spiegelt daher nicht unbedingt die Auffassung des BVerfG wieder. Es gibt hier einen Streit zwischen dem BVerfG und der EU.

@pjotre: wörtlich sehe ich "Verfassungsbeschwerde" als richtig. Ich schrieb 'im Sinne einer Klage', da, sollte sich dieser Argumentationszweig bewahrheiten, dies (für mich) eher einer Klage ähnelt. Die Begriffswahl kann aber auch damit zusammenhängen, dass dessen Verwender denken, dieser würde 'besser verstanden' (also aus 'Überheblichkeit' oder als 'Erklärungsdienst' / 'einfache Sprache' dem gemeinen Bürger ggü.). Kann als mögl. Indiz für den Missbrauch des Verfassungsbeschwerdeverfahrens gesehen werden.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Besucher am 27. Dezember 2020, 11:50
Irgendeine vernünftige rechtliche Erklärung?

...
Nun aber auch ein Blick auf den Antragsinhalt:
---------------------------------------------------------------
Der Beschluss der Nichtzustimmung seitens des Landtags wird behauptet. Es hat ihn aber nie gegeben. Der Ministerpräsident hat die Beschlussvorlage nicht unterbreitet; also konnte es keine Unterlassungsbeschluss des Plenums ("Landtag") geben.
Das ist aber ulkig: Hochkarätige Juristen reichen eine Beschwerde gegen ein Handeln ("Beschluss") ein, den es faktisch nie gegeben hat. Gibt es dafür irgendeine vernünftige rechtliche Erklärung?
Mal abwarten, wie das Verfassungsgericht damit umgehen wird. Es kann ja sein, dass der Beschwerdetext es richtiger darlegt, so dass das Verfassungsgericht den Antrag geeignet umdeuten kann. Oder war da doch so ein Beschluss? Soweit hier bekannt, auf keinen Fall.

Wohl kaum. Aber es gibt Hinbiegen mit Werkzeugen aus der Trickkiste - entfernt vergleichbar dem, wie die Verwaltungsgerichte aktuell in Sachen Vollautomatisierte Festsetzungsbescheide . / . § 35a VwVfG / § 10a RBStV als Wunderheiler unterwegs sind .

Und könnte man im aktuellen Zusammenhang nicht auch tatsächlich das vorliegende Unterlassen (Nichtvorlage bzw. Zurückziehen der Beschlußvorlage) des s.-a. MP als staatliches Handeln deuten?

Es werden also mit Sicherheit schon irgendwelche Schwurbelsätze drinstehen (oder werden noch präsentiert), dass zusammengefaßt die Nichtunterbreitung der Beschlußvorlage - angesichts der doch angeblich zwingenden, angeblich unausweichlichen Zustimmungspflicht des Landtages  -  »doch irgendwie« dem Akt der Verweigerung der Zustimmung gleichkäme bzw. die angebliche Pflichterfüllung durch den Landtag vereitele, beides also sozusagen ein- & dasselbe sei.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pjotre am 27. Dezember 2020, 15:51
- Verwertung im Schriftsatz etwa wie folgt:
-----------------------------------------------------------------

... alles ziemlich ausführlich behandelt Im \"Ramelow-Urteil\",
Beschluss vom 17. September 2013;  2 BvR 2436/10  sowie  2 BvE 6/08   
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2013
- 2 BvR 2436/10 -, Rn. 1-185,

http://www.bverfg.de/e/rs20130917_2bvr243610.html

 
Zitat
1. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet eine von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern sowie die Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle.

 Ausschlaggebend im etwas anderen Kontext in Sachsen-Anhalt Anfang Dezember 2020 ist die Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Ohne Vertiefung sei auf Randnummern hingewiesen.

Zitat
RN 85 bis 88: Beschwerderecht, Erschöpfung des Rechtsweges, Fortdauer.
 
 RN 92: "Das freie Mandat gewährleistet gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG die freie Willensbildung der Abgeordneten..."

 RN 93 und 94: "... Der Abgeordnete ist – vom Vertrauen der Wähler berufen – Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger eines freien Mandats und, gemeinsam mit der Gesamtheit der Mitglieder des Parlaments (vgl. BVerfGE 56, 396 <405>; 118, 277 <324>), Vertreter des ganzen Volkes (vgl. BVerfGE 112, 118 <134>; 118, 277 <324>). Er hat einen repräsentativen Status inne, übt sein Mandat in Unabhängigkeit, frei von jeder Bindung an Aufträge und Weisungen, aus und ist nur seinem Gewissen unterworfen (vgl. BVerfGE 40, 296 <314, 316>; 76, 256 <341>; 118, 277 <324>).
 b) Das Gebot freier Willensbildung des Abgeordneten gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG steht in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz der parlamentarischen Demokratie gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 44, 125 <138 ff.>).
 
 RN 104:  a) Das Grundgesetz geht von der grundsätzlichen Verfassungsautonomie der Länder aus (vgl. BVerfGE 36, 342 <361>; 64, 301 <317>; 90, 60 <84>); die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder stehen im föderativ gestalteten Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 103, 332 <350>; 107, 1 <10>). Die Bedeutung der parlamentsrechtlichen Regelungen des Grundgesetzes und der zu ihnen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich darauf, den nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zu gewährleistenden Grundsätzen der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern in Bezug auf das Landesparlament Konturen zu geben. Die Bestimmungen über den Status der Bundestagsabgeordneten und die Stellung des Bundestages sind dabei nicht in ihren konkreten Ausgestaltungen, sondern nur in ihren essentiellen, den deutschen Parlamentarismus prägenden Grundsätzen für die Verfasstheit der Länder von Bedeutung (BVerfGE 102, 224 <234 f.>)
 
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pinguin am 27. Dezember 2020, 17:17
Es gibt hier einen Streit zwischen dem BVerfG und der EU.
Nicht wirklich, denn das nationale Grundrecht ist auch im europäischen Grundrecht, also in der Grundrechtecharta der EU, enthalten, wobei die GrCh das nationale Grundrecht a la GG in Teilen noch verschärft, siehe den fast gleichen Wortlaut des Art 11 GrCh zu Art 10 EMRK betreffs "without interference by public authority".

Nicht ohne Grund entschied das BVerfG bereits in der hier auch im Forum thematisierten Entscheidung,

BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32844.msg201288.html#msg201288

Daraus Leitsatz 1 hier wiedergegeben:

Zitat
Soweit die Grundrechte des Grundgesetzes durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt werden, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht dessen Anwendung durch deutsche Stellen am Maßstab der Unionsgrundrechte. [...]
Verbraucherschutzrecht ist Unionsrecht = Anwendungsvorrang des Unionsrechts -> Medien -> Verbraucherschutz -> Art 11 GrCh -> "without interference by public authority".
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pinguin am 27. Dezember 2020, 17:21
Und könnte man im aktuellen Zusammenhang nicht auch tatsächlich das vorliegende Unterlassen (Nichtvorlage bzw. Zurückziehen der Beschlußvorlage) des s.-a. MP als staatliches Handeln deuten?
Ja, freilich; dann betrachten wir die Bürgerrechte aus Art 10 EMRK und Art 11 GrCh mit jeweils "without interference by public authority" und könnten erkennen, daß der MP von Sachsen-Anhalt nichts falsch gemacht hat, oder?
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: befreie_dich am 27. Dezember 2020, 17:34
Es gibt hier einen Streit zwischen dem BVerfG und der EU.
Nicht wirklich, [...]
Spielt keine Rolle, denn Fakt: Das BVerfG kann gegen die EU entscheiden. Macht es auch, wenn es seine Kompetenz sieht, hat es bereits getan und kann es wieder tun. EU-Recht muss also keine Superwaffe in Rundfunksachen sein.
Vgl., Quelle: https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/176735/bundesverfassungsgericht-bverfg-und-europaeischer-gerichtshof-eugh (https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/176735/bundesverfassungsgericht-bverfg-und-europaeischer-gerichtshof-eugh), Abruf von der Bundeszentrale für politische Bildung am 27.12.2020, 17:41
Zitat
Das Verhältnis zwischen dem BVerfG und dem EuGH ist zwar von beiderseitigem Kooperationswillen geprägt, jedoch nicht völlig spannungsfrei. Die sich nicht immer eindeutig zum Jurisdiktionsanspruch des EuGH bekennende Rechtsprechung des BVerfG (»Solange I und II«, »Maastricht-Urteil«, »Lissabon-Urteil«) belastet das Kooperationsverhältnis. Gerade wenn es um den Schutz der Grundrechte geht, behält sich das BVerfG in Karlsruhe prinzipiell vor, als letzte Instanz Recht zu sprechen und gegebenenfalls sogar europ. Recht und Rechtsprechung ignorieren zu können, falls der europ. Grundrechtsschutz das laut Grundgesetz erforderliche Schutzniveau unterschreiten sollte. Zugleich schließt das BVerfG grundsätzlich nicht aus, mögliche Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe weiterhin überprüfen zu wollen. Hintergrund für diesen Kontrollvorbehalt sind wichtige Entscheidungen des EuGH gewesen, die die Gemeinschaftskompetenzen jenseits des sog. »Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung« ausgeweitet haben. Das Verhältnis zwischen den beiden Höchstgerichten wird in Zukunft entscheidend davon abhängen, inwieweit der EuGH willens und in der Lage ist, den europ. Grundrechtsschutz weiter auszubauen, sich aber ansonsten eine gewisse richterliche Zurückhaltung aufzuerlegen, und ob das BVerfG diese Rechtsprechungsleistungen des EuGH mit Wohlwollen registriert und im europarechtlichen Bereich bewusst auf seine Intervention verzichtet. Im Zuge der europ. Staatsschulden- und Finanzkrise wurde das BVerfG (seit 2009) mehrfach angerufen, einzelne Maßnahmen der Eurorettungspolitik zu überprüfen.
Das ist allerdings nicht Thema dieses Threads.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pinguin am 27. Dezember 2020, 18:01
Spielt keine Rolle,
Doch, spielt eine Rolle; zumal das hier

Zitat
Zitat
[...] falls der europ. Grundrechtsschutz das laut Grundgesetz erforderliche Schutzniveau unterschreiten sollte.
nicht gegeben ist, denn eher ist's punktuell andersrum. Art 5 GG ist weniger genau als die Art 10 EMRK und Art 11 GrCh.

Art 10 EMRK schafft nämlich für alle "nichtstaatlichen Organisationen" und "natürlichen Personen" hier ein europäisches Grundrecht, die Art 11 GrCh in Belangen der "natürlichen Personen" noch verschärft.

Art 5 GG ist hier viel zu ungenau und offenbar auch seitens des BVerfG bislang primär für Medienunternehmen selbst zur Geltung gekommen, nicht für den einzelnen Bürger.

Und genau hier setzt eben die neue Menschenrechts-Verordnung der EU an, die die Mißachtung des Art 10 EMRK, (als Beispiel für den Bereich Medien hervorgehoben), auch innerhalb aller Mitgliedstaaten der EU, die zudem alle diese EMRK ratifiziert haben, (die EMRK ist bekanntlich Bundesrecht), finanziell bei jenen juristischen Personen ahndet, die sich darüber hinwegsetzen.

Keine "nichtstaatliche Organisation" und keine "natürliche Person" muß die Einmischung des Staates in ihr Medienverhalten dulden.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: befreie_dich am 27. Dezember 2020, 18:36
[...] Doch, spielt eine Rolle; zumal das hier

Zitat
Zitat
[...] falls der europ. Grundrechtsschutz das laut Grundgesetz erforderliche Schutzniveau unterschreiten sollte.
nicht gegeben ist, denn eher ist's punktuell andersrum. Art 5 GG ist weniger genau als die Art 10 EMRK und Art 11 GrCh.
Und genau mit solchen Aussagen tut sich das BVerfG schwer, das ebenso die Überzeugung bekommen kann, nach nationalen Gesichtspunkten sei die Rundfunkfreiheit des GG allein seine Kompetenz und dem 'Europäischen' vorzuziehen. Ich unterstütze natürlich dein Vorbringen und hoffe, dass deine Begründung überzeugen wird.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Spark am 27. Dezember 2020, 21:41
Artikel 5 des GG ist nicht ungenau, er ist sogar sehr präzise. Und das findet seinen Ausdruck in Absatz 1 Satz 1 dieses Artikels. Nur manchmal könnte man den Eindruck bekommen, dass Satz 1 mittlerweile komplett ignoriert wird, so als würde er gar nicht mehr existieren.
Man hört oder liest ständig nur noch Satz 2 hier und Satz 2 da.

Die Protokolle des Parlamentarischen Rates zur Schöpfung des Grundgesetzes und somit auch zu Artikel 5 offenbaren aber sehr deutlich die Intention des ersten Satzes.
Dr. Hermann von Mangoldt brachte es am 11. Januar 1949 mit einem Satz auf den Punkt:

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."

Und genau dieses "absolut frei" findet seinen Ausdruck in dem Wort "ungehindert", was nichts anderes bedeutet, als dass sich der Staat da komplett rauszuhalten hat. Eben wie in Artikel 10 EMRK "without interference by public authority".

Zur freien Meinungsbildung gehört auch die freie Informationsbeschaffung (erinnert sei an die Leipziger Volkszeitung***). Und zur freien Informationsbeschaffung gehört auch die freie Entscheidung für welche Informationsquellen man seine finanziellen Mittel aufwendet.

Artikel 5 des Grundgesetzes ist kein Privatartikel, der nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen wurde.


***Edit "Bürger": Der Wichtigkeit und mehrfachen Erwähnung im Forum wegen, wurde zur Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung des BVerfG ein eigenständiger Thread eröffnet - siehe und diskutiere unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pinguin am 27. Dezember 2020, 23:55
Artikel 5 des GG ist nicht ungenau, er ist sogar sehr präzise.
Ein Regelwerk, das offenbar nicht verstanden wird, nennst Du "präzise"? Hast Du bereits mal darüber sinniert, warum Europa die Notwendigkeit sah, das gleichartige europäische Grundrecht im Art 10 EMRK, (Art. 11 GrCh. ist ja erheblich neueren Datums), genauer zu formulieren?

Das GG hat 
Zitat
Ausfertigungsdatum: 23.05.1949

Die EMRK hat
Zitat
Rom/Rome, 4.XI.1950

von D ratifiziert am
Zitat
05/12/1952

Links:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Unterschriften und Ratifikationsstand des Vertrags 005
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Datum 27/12/2020

https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/005/signatures?p_auth=lQXeYCDA

Hatte Europa also im Zeitraum nach Ausfertigungsdatum des Grundgesetzes bereits den Eindruck, daß Deutschland seine Medien beeinflussen würde und Medien wie Bürger nicht wirklich frei wären?

Die Einführung des damaligen Rundfunkgebührensystems könnte durchaus bereits ersten Argwohn geweckt haben?

Meinst Du wirklich, die neue Verordnung zur Ahndung der Menschenrechtsverstöße kam ohne jeden Grund? Die EMRK gilt innerhalb der Union, sie ist zudem Bundesrecht.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Spark am 28. Dezember 2020, 01:16
@pinguin
Handelt es sich wirklich nur um "Nichtverstehen"? Oder ist es vielleicht eher so, dass es einfach nicht verstanden werden will?
Ein Beispiel verdeutlicht dies sehr anschaulich.
Ich habe noch nicht ein einziges Mal erlebt, dass von Seiten des ÖRR der Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG korrekt zitiert worden wäre.
Selbst in Widerspruchsbescheiden, bei denen ich davon ausgehe, dass sie von Juristen der Anstalt verfaßt werden, findet sich lediglich ein unvollständiges Zitat. Und jetzt rate doch einmal, was bei diesen Zitaten ausgelassen wurde.

Anmerkung: Bevor der blaue Brief kommt, sollte "Off-Topic" hier besser mit [/off-topic] beendet werden. ;D


Edit "Bürger" @alle:
Der "blaue Brief" erfolgt hiermit - auch vorsorglich bzgl. etwaiger weiterer Abschweifungs-Tendenzen.
Bitte hier wie überall im Forum nicht von einer Nebenbemerkung zur nächsten "anstacheln" oder "anstacheln lassen", sondern vor dem Kommentieren immer erst prüfen a) ob eine Kommentierung wirklich nötig und auch hilfreich ist und b) auch wirklich noch zum eigentlichen Kern-Thema passt, welches in aller Regel durch den Einstiegsbeitrag bestimmt wird, hier
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
lautet und die in diesem Pressemeldungs-Thread verlinkte/n Pressemeldung/en zum Gegenstand hat.
Ebenfalls nochmals der Hinweis, dass vertiefende inhaltliche Diskussionen im Pressemeldungs-Thread auch deswegen nicht erfolgen sollen, weil die Pressemeldungen nach einiger Zeit ins ARCHIV wandern und dort nicht mehr (weiter-)diskutiert werden können.
Über die Pressemeldungen hinausgehende inhaltliche Diskussionen sind daher bittesehr in eigenständigen Diskussionsthreads zu führen. Hier bitte zurück zum Eingangs-/ Kern-Thema.
Danke für nunmehrige allerseitige Berücksichtigung.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pjotre am 28. Dezember 2020, 17:24
Die Frage der Relation der Rechtsnormen für Informationsfreiheit wurde hier im Thread erörtert.
Alte Juristen-Weisheit: "Es ist selbst für Juristen kein Fehler, ab und zu noch einmal in das Gesetz zu schauen." Siehe nachstehend.

Das Kernproblem seit 60 Jahren für das Bundesverfassungsgericht mit der Folgewirkung der Absurditäten der Rundfunkabgabe ist hier verankert und das wird im nachstehenden Schriftssatzentwurfs-Text in den letzten Abschnitten klargestellt: Medienfreiheit laut GG im Konflikt mit dem real existierenden Medien-Sozialismus.


Zitat
MSA1.f) Überblick der Normen-Hierarchie der Grundfrechte-Kodifizierung der Infomrationsfreiheit:

MSA1.f1) Wortlaut Art. 10 EMRK: "10 Freiheit der Meinungsäußerung":

(1) 1 Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
2 Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

3 Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

MSA1.f2) Wortlaut Europäische Grundrechtescharta: Artikel 11 - "Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit":

Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

MSA1.f3) Wortlaut Artikel 5 Grundgesetz.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

MSA1.f4) Landesverfassungen und Landes-Medienrecht:

Diese Normen dürfen die vorgenannten nur im Schutz erweitern, nicht aber einschränken. Sie werden hier nicht näher ausgeführt.
Der Medienstaatsvertrag 2020 ist daran zu messen, ob er diese Subordination unterhalb dieser Hierarchie verletzt.

MSA1.f5) Und was wurde aus der KSZE-Schlussakte, einst so bedeutsam?
Das wäre eine kleine Aufklärung wert. Diese ist hier einstweilen nicht erfolgt.

MSA1.g) Anmerkungen über die Unterschiede.

Man beachte in Artikel 5 GG den Absatz 3. Heißt das, dass Kunst, Wissenschaft und Forschung nicht an die Treue zur Verfassung gebunden seien?

Man beachte, dass in Artikel 10 EMRK dem Staat viel mehr Einschränkungen erlaubt sind - jedenfalls bei nur flächtiger Sichtung des Wortlauts. - Die Verfahrensstrategie hätte diese Unterschiede zu berücksichtigen.

Der EGMR ist nicht Oberinstanz für deutsches Recht, also nicht in das GG eingebunden, sondern nur an die eigenen Rechtsnormen gebunden, hier Art. 10 EMRK. Das ist aber nicht eindeutig im Hinblick auf das unbegrenzte Alibi in Art. 5 Abs. 2 GG: "Vorschriftten der allgemeinen Gesetze".

MSA1.h) Grundgesetz: Schwerpunkt "Angebotsseite". - EU-Charta: Schwerpunkt "Nachfrageseite". .

Das ist der Nachkriegszeit geschuldet: Im Totalitarismus - Beispiel Nazi-Regime - ist der Informationsverbreiter das zu Unterbindende. Den Informationsempfang regeln die politisch interessierten Bürger ideenreich, so lange es Anbieter gibt. Im Kalten Krieg regelte sich das dann später wohl durch die KSZE-Schlussakte (dies ist aus Erinnerung - wäre zu verifizieren).

Für die multi-nationale EU ist prioriiär etwas anderes: Dass der grenzüberschreitende Informationsaustausch allen Bürgern ohne Barrieren verfügbar wird. Das Anbieterproblem ist zurückgedrängt, weil die EU die Konfliktsituation bezüglich der staatlichen Fernseh- und Radiosender zu verdrängen und auszubalancieren hat:

Diese sind einerseits vor dem Staat zu schützen, müssten also an sich Privatwirtschaft sein, sind andererseits vom Staat für "lebenslanges Lernen" mit Finanzierungsabsicherung auszustatten, könnten also sozialistische Staatswirtschaft sein. Das ist das tiefer liegende Kernproblem des Bundesverfassungsgerichts mit "ARD, ZDF etc." mit dem provisorischen Rettungsanker "KEF". - Die "Vergesellschaftung" von Wirtschaft ist durch das Grundgesetz nicht untersagt.

In einer Ausarbeitung, die dem obersten Gericht in seinen umfangreichen Texten unter anderem vorliegt, wird dargelegt, dass die Lösung für diese "meritorischen Güter" des lebenslangen Lernens wäre: Die Mittel nicht an monopolmäßige sozialistische Staatsunternehmen zu vergeben (VEB Volkseigene Betriebe "ARD, ZDF etc."), sondern im Bewerbungsverfahren als Subvention an darauf spezialisierte beste Anbieter - Rechtsform und Betreiber gleichgültig.

MSA1.i) Die EMRK und EU-Charte hat vor Gerichten die Wirkung von Bundesrecht.

Entsprechende Anträge der Bürger sind also auch beim Verwaltungsgericht zulässig. Gerichte dürfen nicht vorgehen nach dem Schema "was der Richter im Studium nicht pauken musste, gibt es nicht".

Dem Staat ist Einmischung in das Medienverhalten der Bürger untersagt. Nun da der Medienmarkt ins Internet hinein konvergiert, ist die Privilegierung von "ARD, ZDF etc." endgültig eine Einmischung. Der Staat darf nun noch alle Anbieter fördern oder allenfalls Nischenanbieter. Letzteres ist der Fall in den USA: Man benötigt in der Tat staatsnahe Sender und Internet-Plattformen für staatliche Informationsaufgaben und für den Katastrophenschutz.


Edit "Bürger":
Auch hier nochmals der Hinweis, dass vertiefende inhaltliche Diskussionen im Pressemeldungs-Thread auch deswegen nicht erfolgen sollen, weil die Pressemeldungen nach einiger Zeit ins ARCHIV wandern und dort nicht mehr (weiter-)diskutiert werden können.
Über die Pressemeldungen hinausgehende inhaltliche Diskussionen sind daher bitte in eigenständigen Diskussionsthreads zu führen. Hier bitte zurück zum Eingangs-/ Kern-Thema
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
und den diesbezüglichen Pressemeldungen.
Zum Entscheidungstext
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-8,
http://www.bverfg.de/e/rs20201222_1bvr275620.html
und dessen Diskussion siehe bitte unter
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0
Hier im Pressemeldungs-Thread bitte keine inhaltliche Diskussion dieser Entscheidung, sondern allenfalls Pressemeldungen und diesbezügliche Kommentierung.
Danke für nunmehrige allerseitige Berücksichtigung.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: art18GG am 29. Dezember 2020, 16:40
Es bleibt tatsächlich unklar, wogegen sich die Verfassungsbeschwerden im Hauptverfahren eigentlich richten sollen, da das offensichtliche Ziel der Rundfunkanstalten eine Verpflichtungsklage gegen die Landesregierung in Sachsen-Anhalt ist, ein Gesetz zu machen, das den Rundfunkanstalten mehr Geld einbringen soll. Da es kein Gesetz gibt, gegen das Beschwerde eingelegt werden kann, richtet sich die Beschwerde hilfsweise gegen die Verfallsklausel in Art. 2 Abs. 2 des 1. MÄStV. Gegen diese Klausel hätten die Rundfunkanstalten eigentlich Verfassungsbeschwerde einlegen müssen, als sie zum ersten Mal in den RÄStV verabschiedet worden ist und nicht erst jetzt, wo diese Klausel angewendet wird. Es handelt sich hierbei offensichtlich um eine allgemein übliche Klausel in Staatsverträgen, weshalb den Rundfunkanstalten der Beschwerdeweg schon vorher offenstand.

Nur nebenbei sei darauf hingewiesen, dass auch vor dem Bundesverfassungsgericht Klagen möglich sind. Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt gehört beispielsweise zu den privilegierten Institutionen, die nach § 36 BVerfGG die Möglichkeit haben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß Art. 18 Satz 2 des Grundgesetzes wegen des Missbrauches des Art. 5 Abs. 1 GG zu verklagen. Siehe hierzu weiter:

Klagevorhaben nach Art. 18 Grundgesetz gegen ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16297.0
Art. 18 GG - Verwirkung von Grundrechten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22828.msg153336.html#msg153336
Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0

Anm.: Gegebenenfalls in das folgende derzeit geschlossene Thread verschieben:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: pjotre am 29. Dezember 2020, 21:59
Am besten wäre wohl ein neuer Thread für diejenigen, die es noch erörtern möchten - vielleicht aber schon nicht mehr, denn neue Themen warten.

Wichtig ist der Hinweis auf die Vergänglichkeit der "Pressemeldungen"-Threads:
[...]
Edit "Bürger":
Auch hier nochmals der Hinweis, dass vertiefende inhaltliche Diskussionen im Pressemeldungs-Thread auch deswegen nicht erfolgen sollen, weil die Pressemeldungen nach einiger Zeit ins ARCHIV wandern und dort nicht mehr (weiter-)diskutiert werden können.
Über die Pressemeldungen hinausgehende inhaltliche Diskussionen sind daher bitte in eigenständigen Diskussionsthreads zu führen. Hier bitte zurück zum Eingangs-/ Kern-Thema
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
und den diesbezüglichen Pressemeldungen.
Zum Entscheidungstext
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-8,
http://www.bverfg.de/e/rs20201222_1bvr275620.html
und dessen Diskussion siehe bitte unter
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0
Hier im Pressemeldungs-Thread bitte keine inhaltliche Diskussion dieser Entscheidung, sondern allenfalls Pressemeldungen und diesbezügliche Kommentierung.
Danke für nunmehrige allerseitige Berücksichtigung.

Die eigenen längeren Schriftsatz-Entwurf-Texte sind nicht betroffen, da sie in naher Zukunft im Rahmen von verschiedenen gemeinsamen Verfassungsbeschwerden in ihrer Endfassung allgemein zugänglich werden dürften.[/i]
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Ninja am 13. April 2021, 11:27
4 Minuten guter Stuff passend zum Thema 8)

Der Gallier Hansmagiefix, 12.04.2021 [Video ~4min]
Der GEZ Zwang ist unverschämt und die Bezeichnung als Beitrag einfach falsch!
https://www.youtube.com/watch?v=mthBGT7On28


Edit "Bürger":
Zu reinen Informationszwecken hierher verschoben.
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Bürger am 12. Juli 2021, 18:41
Querverweis aus aktuellem Anlass
Noch kein Termin fürs Rundfunkbeitrags-Urteil in Sicht (zu Beitragserhöhung) (07/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35490.0
Titel: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Bürger am 09. Juni 2022, 00:09
Aus aktuellem Anlass mal eine kleine chronologische Übersicht... ::)
Rundfunkbeitrag: Haseloff will Vertrag zur Erhöhung unterschreiben (06/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33829.0
Haseloff zieht die Notbremse – um Chaos in der CDU zu verhindern (RfB) (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34545.0
Entwurf zurückgezogen - Haseloff kippt Erhöhung des Rundfunkbeitrags (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34605.0
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...und nun auch noch
MP von Sachsen-Anhalt Reiner Haseloff soll in den ZDF-Verwaltungsrat (06/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36092.0
Titel: Re: ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Bürger am 02. April 2023, 01:29
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Haseloff ist Taktgeber - ARD setzt auf Finanztrick (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37132.0
und dortiger Vergleich von Haseloffs Aussagen ::)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37132.msg221984.html#msg221984


Dass die Erhöhung von 17,50€/mtl auf 18,36€/mtl trotz BVerfG-Entscheidung vom 20.07.2020 und diesbezüglicher Verlautbarungen von ARD-ZDF-GEZ sowie auch in faktisch allen Presseartikeln nach aktuellem Stand augenscheinlich gar nicht offiziell in Kraft getreten ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0