Hey "Frei",
schön von dir zu hören/lesen! Du hast aber auch immer so Fragen
(Eine Stadtkasse? Hm, in manchen Ländern sind es schon zu Anfang Gerichtsvollzieher.)
Es soll in einer ähnlichen Situation (also mit einem Gerichtsvollzieher) schon einmal geholfen haben, ...
... mit der Vollstreckungsstelle (hier: GVZ) telefonisch Kontakt aufgenommen zu haben (friedliche, verwunderte, aber entschlossene Haltung, dass rechtliche Schritte versucht werden);
... dann einen
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zunächst/vorab
per Fax an das Verwaltungsgericht zu stellen,
... (hiervon unbedingt
Kopie und kurzer Brief per Fax jeweils an
alle Beteiligten, d.h.
- Kopie an Vollstreckungsstelle mit der Bitte, zunächst die Zwangsvollstreckung zurückzustellen bis zur Entscheidung des Gerichts, und mit dem Angebot, demnächst das weitere Vorgehen zu besprechen;
- Kopie an Rundfunkanstalt, Abt. BtXservice mit Bitte, Vollstreckungsersuchen zurückzunehmen und Vollstreckungsstelle zeitnah darüber zu informieren).
- ebensolche Kopie/Schreiben - ausnahmsweise
- an BtXservice )
Ob so was half? Der gut begründete Antrag kann zwar vom VG abgewiesen worden sein, aber: kurz vor dem Ablauf der im Vollstreckungsvorgang gesetzten Frist soll die Zwangsvollstreckung dennoch eingestellt worden sein, weil "der Gläubiger" den Vollstreckungsauftrag bei der Vollstreckungsbehörde zurückgenommen hatte...
Die geschilderte, gerüchteweise vernommene Sache liegt schon eine kleine Zeit zurück, nun - nach den Urteilen des BVerfG und EuGH - könnten sich Ausgangslage und Resultat freilich geändert haben.
Jedenfalls ist es sicherlich günstig, sich einige neue Argumente noch einfallen zu lassen zur Begründung des
Antrags auf aufschiebende Wirkung der Klage gem. § 80 Abs. 5 VwGO.
Einige solcher zusätzlich einfach mal so anzubringenden Gründe könnte man evtl. dem Offenen Brief entnehmen??
OFFENER BRIEF an Politiker - keine Gleichbehandlung der Nichtinteressentenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30771.0.htmlSeit dem Urteil des BVerfG hat sich viel getan, vielleicht kommen noch mehr Ideen von anderen usern.
Anmerkung: Kontopfändung u.ä. mag nicht jede/r. Sie erfordern zwar evtl. seitens der Vollstreckungsbehörde weitere zu stellende Anträge (?), denen man aber lieber irgendwie zuvor kommen möchte.
Nur so meine Meinung.