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Autor Thema: Gebührenbescheide rechtswidrig - Obdachloser bietet dem SWR die Stirn  (Gelesen 10775 mal)

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beobachternews.de, 05.05.2019

Stuttgarter Verwaltungsgericht erklärt Gebührenbescheide für rechtswidrig
Obdachloser bietet dem SWR die Stirn

Stuttgart. Wie wir bereits berichteten, wurde im Mai 2018 ein Obdachloser vom Verwaltungsgericht Stuttgart zur Zahlung der sogenannten Rundfunkgebühr verurteilt (siehe „Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen„). Der Mann bekam jetzt in einer weiteren Instanz vor Gericht Recht.

Von Paul Linker

Zitat
Der Mann hatte sich  mit einer Klage gegen einen Festsetzungsbescheid des SWR über 600 Euro gewehrt. Nach seiner Ansicht war dieser Bescheid nicht gerechtfertigt, da er nur eine Meldeadresse bei einer Bekannten hatte, dort aber gar nicht wohnte.

Schon im Mai 2018 argumentierte der Mann, dass er einen alternativen Lebensstil bevorzuge. Er habe nur deshalb eine Meldeadresse, um regelmäßig seine Post erhalten zu können und bei Kontrollen vor staatlichen Repressionen besser geschützt zu sein. Ihm sei bekannt, dass es bei häufig willkürlichen Personenkontrollen immer wieder vorkomme, dass Obdachlose ohne feste Meldeadresse gerne mal mit auf die Wache genommen werden. Da lasse das kapitalistische Gesellschaftsmodell grüßen, dass Armut und eine aus bürgerlicher Sicht fremde Lebensweise gerne diskriminiere.

Klage abgelehnt wegen Anwaltszwangs
[…]
SWR beauftragt Gerichtsvollzieherin
[…]
SWR verschickt neue Bescheide
[…]
Mieterin plädiert für Solidarität
[…]
Richter erklärt SWR-Bescheide für rechtswidrig
[…] Das Urteil, welches dem betroffenen Mann nicht einmal eine Woche später zugestellt wurde, hatte es aber dennoch in sich. Richter Volkmann zeigte in diesem Urteil großes Verständnis für die Argumente des Mannes und gab ihm in allen Punkten recht. Die Argumente der Zeugin, dass auch Obdachlose eine Meldeanschrift haben sollten, akzeptierte der Richter ebenfalls.

Die Bescheide des SWR seien rechtswidrig. Sie verletzten den obdachlosen Mann in seinen Rechten, entschied Richter Volkmann. Die Kosten des Verfahrens wurden dem SWR auferlegt. […]

Weiterlesen auf:
http://www.beobachternews.de/2019/05/04/obdachloser-bietet-dem-swr-die-stirn/

Zum ganzen Vorgang:
http://www.beobachternews.de/tag/gez/

Update / Ergänzung (15.06.2019):
SWR verzichtet auf Beschwerde gegen Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
Obdachloser muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31434.0


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Die ganze Geschichte ist durchaus ein kleines bisschen verworren (man lese den gesamten Verlauf), aber 23 darf schon ziemlich fiktiv fragen, ob DER JUSTITIAR wirklich rein gar nicht gewusst haben und er vielmehr nicht eine Art Exempel statuieren wollte, nachdem solche Lichtgestalten am 18. Juli letztens Jahres grundrechtsverletzenden Rückenwind bekommen haben.

 >:(


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[…] 23 darf schon ziemlich fiktiv fragen, ob DER JUSTITIAR wirklich rein gar nicht gewusst haben und er vielmehr nicht eine Art Exempel statuieren wollte […]
[…] Hermann Eicher war Sozialrichter in Koblenz und in Mainz, bevor er 1989 als Referent des damaligen Intendanten Willibald Hilf zum Südwestfunk (SWF) nach Baden-Baden wechselte. […]
Exempel ist schon wahrscheinlich. Der Herr Justizzar scheint kein Wohlwollen für Sozialfälle übrig zu haben  ::)


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Dieser Fall kann noch interessante Folgen haben:

Bisher war die im RBStV festgesetzte Vermutung
Zitat
§2
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
  1.  dort nach dem Melderecht gemeldet ist
...
praktisch unwiderlegbar.

Nun könnte sich jemand, der im Ausland wohnt und noch eine Meldeadresse in D hat, auf das Urteil berufen. Er bewohnt ja genausowenig eine Wohnung in Deutschland wie ein Obdachloser.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Edit DumbTV:
Der Thread musste zwischenzeitlich von vom Kernthema abweichender Diskussion bereinigt werden.
@all: Bei sich neu ergebenden vom Kernthema abweichender Fragen, bitte einen passenden neuen Thread dafür eröffnen!


Ich empfehle, wenigstens zu seppls Fiktion zurückzukehren, in welcher ein EU-Bürger seinen Wohnsitz im Ausland und in Deutschland nur eine Meldeadresse hat. Grundlage dieser Fiktion: Die Beitragspflicht entsteht durch das Innehaben einer Wohnung, nicht eines Briefkastens. Das vermeine ich nämlich aus der Rechtssache des Obdachlosen zu erkennen.

Aber nach wie vor möchte der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk Meldeadressen bebeitragen, nicht Wohnungsadressen.

Die Causa des Obdachlosen ist völlig klar geschnitten. Wäre ich ein Obdachloser oder so ein BC100-Nomade, würde ich auch zusehen, bei einem guten Freund einen melderechtlichen Briefkasten zu installieren als bei der überlasteten Bahnhofsmission, allein schon, um Ruhe bei der privaten Bürokratie zu haben und meine Rechte als Staatsbürger leidlich unfallfrei wahrnehmen zu können. Ich kann mir vorstellen, dass einige Wohnungslose es so handhaben und dass diese Konstellation also nicht ungewöhnlich ist..

Der SWR hat massiv Beitragsgelder für den aussichtslosen Prozess verschleudert.  >:(


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Die Beitragspflicht entsteht durch das Innehaben einer Wohnung, nicht eines Briefkastens. Das vermeine ich nämlich aus der Rechtssache des Obdachlosen zu erkennen.
Hallo,

Es heißt ja auch im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Wenn der Obdachlose nun nachweisen kann, dass er die Wohnung eben gerade nicht selbstbewohnt, dann greift die Grundlage für die Bebeitragung einfach nicht, und er ist von dem Rundfunkbeitrag nicht erfasst bzw. es gibt für ihn keine Grundlage, diesen zu begleichen.

Da die Rundfunkanstalten offensichtlich mit drastischen Maßnahmen versuchen, wirklich jedweden Euro irgendwo noch zu ergaunern, wundert es micht nicht, dass man auch einen Obdachlosen ersteinmal in einen Prozess treibt.

Wer konnte denn ahnen, dass bei der Rechtsprechung (die ja nun wirklich größtenteils pro Rundfunk ausfällt) ein Richter auf die Idee kommt, dem Obdachlosen zu glauben, und ihm in seiner Argumentation Recht gibt ?

Ich hätte aus Sicht der Rundfunkanstalt genauso gehandelt:
- es ist nicht mein Geld was in dem Prozess verbraten wird
- die Rechtsprechung ist pro Rundfunk eingestellt, kaum zu erwarten dass es Urteile zum Nachteil des Rundfunks gibt
- selbst wenn ein Kläger gegen den Rundfunk argumentiert, heißt das ja noch lange nicht, dass das Gericht das auch so sieht....

Die Frage ist aber durchaus interessant:
Was muss erreicht werden, um erfolgreich behaupten zu können, die Wohnung selbst nicht zu bewohnen, und damit aus der Grundlage für den Rundfunkbeitrag zu fallen ?

Grüße
Adonis
PS: Obdachlosigkeit scheidet wohl für viele aus


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Die Frage ist aber durchaus interessant:
Was muss erreicht werden, um erfolgreich behaupten zu können, die Wohnung selbst nicht zu bewohnen, und damit aus der Grundlage für den Rundfunkbeitrag zu fallen ?
Im vorliegenden Streitfall war es die Zeugenaussage der Dame, die dem Obdachlosen ihre Wohnadresse als Meldeadresse verfügbar gemacht hat und letztlich den günstigen Ausgang des Prozesses bewirkte.

Verboten ist das Handeln der Dame wohl nicht, etwa als Beihilfe zu einer Straftat.

Man muss augenscheinlich nicht unter der Meldeadresse wohnen. Bewohnt man aber eine Wohnung, muss man diese Wohnung wohl melden. Keine Rechtsberatung.


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Wir haben die Begründung des Gerichts noch nicht...

Aber nach der genannten Sachlage war an der Konstellation wichtig, dass die Dame, die die Meldeadresse zur Verfügung gestellt hatte, ja beitragsbefreit war"
Wäre sie Zahlerin gewesen, hätte der SWR die Forderung an den Kläger aus dem Grund, dass bereits ein Zahler für die Wohnung zahlt, zurückgezogen. Bzw dieses wäre dann der Grund des Gerichts gewesen, die Forderung des SWR im Urteil zurückzuweisen.

Dann wäre die strittige Sachlage nicht von der Frage beherrscht worden, ob man auch da wohnen muss, wo man gemeldet ist.

Im Endeffekt muss sowohl der SWR als auch das Gericht damit rechnen, dass bei einer Konstellation "befreite Mitbewohnerin / gemeldete aber obdachlose Person" am Ende sowieso nichts zu holen sein wird. Vielleicht war das die Intention des Richters - die Sache abzukürzen...


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In der Tat müssten wir die Urteilsbegründung abwarten (sofern wir sie überhaupt zu sehen bekämen).

Denn ein weiterer relativ naheliegender und gesichtswahrender Ausweg für den SWR hätte ja sein können, den Obdachlosen als sozialen Härtefall ebenfalls zu befreien. Dem "widersprach" wohl sein "gepflegtes Aussehen", und dieser Ausweg wurde auch gar nicht beschritten. Mir ist, als ob die Fallkonstellation sehr gut auf einen BC100-Nomaden mit Meldeadresse bei einer befreiten Wohnungsinhaberin passen könnte und dann deshalb ein JUSTITIAR meinen wollte, da wäre genug Geld vorhanden, um sich daran zu bedienen. Ist aber nur eine Spekulation.


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In der Tat müssten wir die Urteilsbegründung abwarten (sofern wir sie überhaupt zu sehen bekämen).
Hinweis: Eine Gerichtsentscheidung ist "öffentlich" - und sofern sie für "Normalbürger" nicht einfach zugänglich öffentlich gemacht ist, gibt es die Möglichkeit, deren Veröffentlichung anzuregen und/oder die Entscheidung bei Gericht anzufordern - siehe u.a. unter
Beispiel-Anfrage/-Anforderung von Gerichtsentscheidungen im Volltext
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30599.0.html

Dies könnte auch jetzt schon geschehen.
Sofern die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sein sollte, würde man vom Gericht ggf. näheres erfahren.
Hilfreich wäre wohl, das Aktenzeichen angeben zu können.
Möglicherweise reicht aber auch der Bezug auf die Berichterstattung zu dem Fall "Obdachloser/SWR".
Jedenfalls würde der Text helfen, weitere Spekulationen zu vermeiden.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Meldebeiträge" kollidieren in einigen Bereichen mit der Realität. Bekannte Problemfälle?

Obdachlose:
Schlafplatz, Meldeadresse

Bundeswehr-Azub*innen:
Kasserne, Meldeadresse

Polizei-Azub*innen, Zoll-Azubi*nnen, weitere staatliche Bereiche:
Unterbringung, Meldeadresse

Bundesfreiwilligendienst:
Unterkunft, Familienadresse(n), Meldeadresse

Berufsgruppen mit ständigen Fernaufenthalten, und Berufsgruppen mit längeren Fernaufenthalten, z.B. Projektmanager*innen, so ziemlich jede*r die*der beruflich "öfter" weg muss, Flugbegleiter*innen, Fernfahrer*innen, Reiseleiter*innen, Pilot*innen, Kapitän*innen, Profisportler*innen, (nicht ÖR) Filmemacher*innen - Dokumentarfilm in Stadt S ...:
wechselnde Unterkünfte, Meldeadresse

Studierende:
Studentenwohnheim, Familienadresse(n), Meldeadresse

Weitere Auszubildende mit zusätzlichen Unterkünften

Personen mit längeren Aufenthalten im Ausland

Personen mit einem Hauptwohnsitz in Deutschland und einem Hauptwohnsitz im EU-Ausland

Lebensgemeinschaften mit zwei Wohnungen

Dezentralisierte Wohnformen

Mehr?

Regelung? Regelbar?
Realität: Verwaltungsvereinfachung > wissensch. Logik u. Fakten

Realität der vielfältigen Lebensbereiche im Vergleich zum Recht des "vielfältigen" ÖRR?

Lebensmittelpunkt?
Ich bin nichtmal 100 Tage an meiner Meldeadresse. Aber ich muss mich ja irgendwo melden, egal ob ich da wohne oder nicht? "Lebensmittelpunkt" - ein Relikt vergangener Tage? Wohnrealität 19XX im Vergleich zur Wohnrealität 20XX. Hypermobilität.

Auch Realität: Das (Rundfunkbeitrags-)System funktioniert, da es die meisten hinnehmen. Einzelne, die Missstände erkennen oder sich sogar wehren werden rechtlich zersägt, obwohl die Wohn-Fakten gesprochenes Recht widerlegen. Es entstehen immer wieder überlappende Lebensbereiche. Durch die die tatsächliche Wohnzeit, das tatsächliche Wohnen am Meldeort verkürzt wird. Wie kann es sein, dass etwas Recht ist, das nicht real ist?

Frage: Wo liegt das Problem: bei der Melderegelung oder den ÖR-Regeln die darauf aufbauen?


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Schlicht an den Melderegeln, denn gäbe es diese nicht, dann könnte der Rundfunk da nicht anknüpfen.

Da die EMA Regeln "Freiwilligkeit" voraussetzen, ist der Datenbestand so wahr, wie es sich jeder vorzustellen gedenkt. Zwischen Realität und tatsächlichen Angaben können Welten liegen, eben weil die Annahme bestehen könnte, aber ich muss ja irgendwo gemeldet sein. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen, außer, an sich ist eine Meldung nur erforderlich, wenn der vom Gesetzgeber geregelte Tatbestand erfüllt ist. Aber wer schaut sich das Gesetz schon so genau an ;-)? Zu prüfen wäre, ob selbiges nicht auch mit dem GG in Konflikt steht, aber wer macht das schon? Schließlich gibt es eine Prägung ach Quatsch Erziehung, fragt doch mal einige Gruppen, wie die Ihre Sprösslinge dazu erziehen sich einen feuchten um so etwas profanes wie Meldegesetze zu sorgen. Wer es schaft seinen Lebensunterhalt jenseits von Steuern zu erwirtschaften wird darauf pfeifen können. Letztlich melden sich die die es sonst auch nicht anders machen und jene, welche etwas von der Fürsorge wollen und alles sonst hörigen. Aber wer weiß schon, wie fehlerhaft die Daten tatsächlich sind, es geht ja wohl kaum einer prüfen ob jene Angaben stimmen. Das kommt ehr durch den Abgleich mit Daten anderer Stellen, z.B. Krankenkassen oder Jobcenter. Für das Finanzamt ist nur wichtig, das die Kohle rollt, von wo ist völlig egal, solange Post dort ankommt. Es könnte sicherlich anders gelöst werden, jedem eine ID und wo wer wohnt geht keinen etwas an. Auf Post und Co. kann auch digital gesehen sicherlich ein Postfach irgendwo reichen, schließlich kann man egal was irgendwo abholen statt es sich bringen zu lassen. Zumal es eine Pflicht für einen Briefkasten nicht gibt, nur ein Vermieter muss einen stellen. Der Hintergrund dazu sei die Erreichbarkeit des Mieters für den Vermieter. Also grob gesagt wer wo wie wohnt ist an sich völlig egal, aber es wird benutzt für Ladung, Zulassung, Abgaben usw.. Und das könnte alles anders geregelt werden. Das jedoch setzt den Willen zur Veränderung voraus. Das geht einher mit Erziehung und Bildung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2019, 03:12 von Bürger«

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Schlicht an den Melderegeln, denn gäbe es diese nicht, dann könnte der Rundfunk da nicht anknüpfen.
Der Rundfunk dürfte da ja gar nicht anknüpfen und die EMA ihn nicht anknüpfen lassen; siehe EuGH C-201/14

Ohne Information der Bürger kein Austausch von Daten zwecks Weiterverarbeitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.75.html

und

Alleiniges Bundesrecht -> Abweichung durch die Länder -> Bundesgenehmigung nötig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30365.msg190244.html#msg190244

Bundesgesetzblatt: Beispiel für Landesrecht, das vom Bundesrecht abweicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31159.msg193745.html#msg193745

Meldedaten, Sperrvermerk, öffentliche und nicht-öffentliche Stelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23768.msg160875.html#msg160875

Meldedaten -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26260.msg165473.html#msg165473

Datenschutz und Datensicherung im Schengener Informationssystem -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26311.msg165668.html#msg165668

Die Entscheidung des EGMR, die vom BVerfG in seiner Entscheidung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ja genannt wurde, kann man durchaus auch hier dazu zählen, da es um die Informations-, Meinungs-, Rundfunk- und Pressefreiheit geht, wonach Eingriffe in diesen in Europa besonders geschützten Bereich "pressing social need" sein müssen, um sie zu rechtfertigen.

EGMR: Case of Radio France vs. Frankreich -> u. a. Art. 10 EMRK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31188.msg193902.html#msg193902

Und hier schließt sich der Kreis zum Thema des Titel in Punkto "pressing social need" .

Der Punkt ist nur, der Gesetzgeber sieht genau sowas gar nicht vor; da das Grundrecht angegeben und zitiert werden werden muß, in das ein Eingriff erfolgen soll, ist kein Eingriff in Art. 5 GG statthaft, weil nicht vorgesehen, nicht in Art. 10 EMRK und auch nicht in den jeweiligen Art. der Landesverfassung, der nämlich, weil Landesrecht, ja auch vorgesehen sein müsste?

Wir erinnern uns, daß die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz bei Landesrecht nicht bedeutet, daß die Übereinstimmung mit der Landesverfassung entbehrlich wird.

Schon rein nach Landesrecht sind Eingriffe in diesen besonders geschützten Bereich nicht zulässig, weil seitens des Landesgesetzgebers nicht vorgesehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2019, 22:00 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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