Melderecht ist Bundesrecht; wie mit Meldedaten umgegangen wird, bestimmt alleine der Bund.
Welches Bundesgesetz gemäß Art. 71 GG gibt den Ländern das Recht, öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen als mit Amtshilfebefugnis versehene Behörden behandeln zu lassen?
Welches Bundesministerium wäre hier wohl dafür zuständig, eine derartige Auskunft zu geben?
Ja, richtig.
((Zur Frage mit dem Bundesministerium? Es könnte sich vermutlich : Beitragsservice nennen? Weil die alles allein bestimmen. Die vertreten ja auch alle und alles. Die sind ja für alles zuständig.))
Das ist vergleichbar mit dem Länderfinanzausgleich. Länderfinanzausgleich ist Bundesrecht und der Bundesrat musste zustimmen.
Ein einzelnes Land kann keinen Länderfinanzausgleich mit sich selbst machen.
Der Bund hat aber kein Mitspracherecht beim Rundfunk.
Ergo: Der Bund müsste ein Gesetz erlassen über diesen Meldedatenabgleich.
Da Rundfunk Ländersache ist, enthält sich der Bund der Stimme.
Die Länder dürfen es auch nicht.
Was bleibt übrig:
WILLKÜRLICHES HANDELN
Beim Rundfunk gelten die allgemeinen Willkürgesetze der Rundfunkmafia.
Ordentliche Gesetze? Fehlanzeige. Lediglich Verträge, die nie in ordentliches Gesetz transformiert worden sind. Immer nur Verträge mit 16 Mann Beteiligung, also lediglich Vorlagen, die dann zum Gesetz gemacht werden müssten.
Einen Vertrag auf einem Gesetzblatt veröffentlichen ist für mich, ein auf einem Gesetzblatt veröffentlichter Vertrag, aber leider kein Gesetz. Dann müsste oben drüber stehen: Gesetz.
Ach so: Die GEZ hatte mir den RBStV zugeschickt.
Darauf steht: Eine Information des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wieso steht da nicht : Gesetz?
Ich kenne nichts seit 2012 in Bezug auf RF, wo stehen würde: Sächsisches Gesetz.
Ich hatte das bereits angesprochen.
Siehe dazu:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27088.0Hier habe ich beschrieben, wie es gehandhabt wird.
Ein gewisser Klewinghaus vom BS hat da mal was zusammengezimmert und genau das wird mir von der Meldestelle als gesetzliche Grundlage genannt.
Nochmal: Es gibt in Sachsen keine gesetzliche Grundlage für diesen Meldedatenabgleich. Es gäbe eine angebliche Weisung des Innenministeriums? Diese konnte man mir nicht vorweisen.
Die Antworten auf meine Fragen: Totales Gewäsch.