Person A müsste so gesehen vor einen Feststellungsbescheid Bargeld anbieten.
Gleichfalls müsste eine LRA Bargeld ablehnen.
Würden dann - so man das Gericht richtig versteht - Bescheide kommen, so würden diese rechtswidrig sein. Oder anders ausgedrückt, Bescheide sind dann rechtswidrig, wenn sich eine "Behörde" im "Annahmeverzug" befindet. Somit müsste A prüfen, ob das der Fall ist, falls nicht diesen Fall anstreben. Blöd läuft es, wenn eine LRA Bargeld dann abnehmen wird. Laut der Vorlage ist der Punkt mit der Einschränkung auf Buchgeld in den Satzungen wohl unwirksam, damit einher geht die Frage, ob damit die gesamte Satzung kippt. Das wäre wohl noch zu klären.
Es könnte sein, dass wenn viele Bürger plötzlich Bargeld anbieten würden, das System kollabieren kann, weil das Reibungslose ja darauf ausgelegt ist mittels Abbuchung zu funktionieren. Der Ausstand könnte durch Barzahlung somit kräftiger anwachsen. Viele Barzahlungsangebote hätten Richtung Politik eine Art Signalwirkung.