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Autor Thema: Geringverdiener: 4 Mio Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?  (Gelesen 38759 mal)

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Was man nicht beantragt, bekommt man nicht.
Alles Nötige für diesen Antrag ist in diesem Thread. Wollt ihr jammern oder handeln? Wovor habt ihr Angst? Vor dem Bedarf, mit der eigenen Courage an die Front der Aktion zu treten?

Warum beginnt die Diskussion immer neu beim Punkt Null "aber das wollen die anders"? Das haben wir in diesem Thread doch nun ein für allemal klargestellt: Die haben absolut nichts zu wollen, zu denken, zu bestimmen, was keinerlei gesetzliche Grundlage hat. Wir sind in einem Rechtsstaat. Wer das Gesetz nicht beachten will im öffentlich-rechtlichen Raum, der verdient die Entlassungspapiere.

Man hat das Recht, sofort oder später zu schreiben, meinte jemand anderer und machte es etwa wie folgt:
Zitat
Eine "gefestigte Rechtsprechung" wäre Papierkorbware, sofern sie kollektiv vom Gesetz abweichen sollte.
Juristen-Bonmot: "Auch für Richter ist es kein Fehler, ab und zu noch einmal ins Gesetz zu schauen." Auch nicht für Sachbearbeiter in der Rundfunkanstalt ...XX..........
Unterzeichnete Kopie geht an das persönliche Büro des Intendanten ...XX.... mit der Bitte, die Beachtung des Gesetzes durchzusetzen, weil seine funktionsbedingte persönliche gesetzliche Pflicht, von der ihn kein Rechtsberater, Jurist oder Rechtsgutachten entlasten kann.
Es bleibt ihm anheim gestellt, Mitarbeitern, die die Gesetzesbeachtung beharrlich verweigern, eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nahezulegen. 

@pinguin : Die Frage der Verletzung der Würde, überhaupt einen solchen Antrag stellen zu müssen. 
Stimmt. Wir kommen um diese Hürde leider nicht völlig herum im jetzigen Stand. Mit einem selbst formulierbaren Antrag haben die meisten kein Kernproblem, mit der Sozialbescheidpflicht aber praktisch 100 Prozent der Geringverdiener.
Also beantrage man es mit denjenigen Worten und Daten, die einem noch halbwegs würdemäßig vertretbar erscheinen. Das allein dürfte wohl meist genügen, um erst einmal eine Akten-Fortentwicklung "kaputt zu machen".
Den prekär bezahlten und häufig wechselnden Mitarbeitern von privaten Callcentern gegenüber muss man nicht viel offenbaren (so werden eure Anträge und Telefonate ja bearbeitet).

Also darf man nach hier bestehender Rechtsmeinung in Ausfluss der Grundrechte - Würde usw. - die Auskunft einschränken, so lange keine schweigepflichtigen völlig unabhängige Härtefall-Prüfinstanzen eingerichtet wurden. Die aber dürfte es nie geben, weil viel zu teuer für je 210 Euro Jahresinkasso. Genau deshalb gab es ja beispielsweise für Entscheide über Wehrdienstverweigerung Kommissionen und nicht etwa Bundeswehr-Dienststellen.

Niemand hindert euch, derartiges in solche Anträge hinein zu schreiben.

--------------------------

Bitte beachten: Alle Hinweise im Forum und in diesem Thread sind zum verantwortlichen Selbstentscheid - wie andere es machten. Wer sich diesem Selbstentscheid nicht gewachsen fühlt, für den gilt der klassische Journalisten-Disclaimer:
"Für alle ihre Fragen wenden sie sich bitte an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2019, 13:26 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

k
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rundfunkbeitrag.de
Empfänger von Sozialleistungen
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
Zitat
Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.
Zitat
Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.

Pure Gängelung, aber kennt man nicht anders von Behörden, wobei jedoch der Beitragsservice eine Scheinbehörde ist.
Wie ermittelt man den sozialen Bedarf? Netto Einkommen minus Miete und Nebenkosten muss mindestens 424€ betragen? Und diese 424€+17,50€ darf man nicht überschreiten, damit der Härteantrag genehmigt wird (wie sicher ist das)?

Person A würde darunter liegen und gehört zu den 4 Millionen Geringverdiener.

Soll Person A (falls diese bald einen gelben Brief bekommt mit Androhung Vollstreckung), dann einen Härtefallantrag stellen und alle Lohnsteuer/Bescheide einreichen?

Wie soll Person A aber dann die Miete beweisen? Reichen paar Kontoauszüge aus? Beim Mietvertrag würde herauskommen, dass Person A schon viel länger in der Wohnung lebt...

Welchen Unterlagen würdet ihr Person A empfehlen einzureichen, um den Härtefallantrag genehmigt zu bekommen. Betrifft es auch die Rückforderungen?

Soll Person A auch die im Anfangsbeiträgen zitierten Gesetzespassagen zitieren im Brief?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2019, 21:09 von Bürger«

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Vorab-Kommentar
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Ob die Kölner Märchenstunde-Anleitungen strafrechtlich belangbar sind oder nicht, sollten wir nicht in einem öffentlichen Forum diskutieren.

Hartz 4: Befreiung von der Rundfunkabgabe: bis ~630 Euro
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(rund ~420€+ Zuverdienst). Obendrauf Warmmiete + Sozialversicherung.
Bei Alleinwohnendem also durchaus brutto 1.200 € oder je nach Fall sogar mehr ist die Grenze beim Härtefall / Rundfunkabgabe.

Über die Nachweisform steht nichts im Gesetz. Also genügt "geeignete Form der Glaubhaftmachung".


Alles Übrige ergibt sich ja, glaube ich, bereits aus diesem Thread?
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2019, 21:07 von Bürger«
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Hallo Mitstreiter,
unser pjotre drückt sich sehr vorsichtig aus. Warum, ist mir als juristischem Laien immer noch nicht so ganz klar. Ich bin jedoch ein Betroffener und noch am kämpfen. Meine Klage läuft seit 2016.

Meine 1. Frage in die Runde:
Gibt es Mitglieder in diesem Forum, denen ein Vergleich angeboten wurde oder gar der Zwangsbeitrag erlassen wurde?

Meine 2. Frage:
Warum wird das nicht publik gemacht, so dass die restlichen 4 Millionen Geringverdiener endlich aufatmen können?

Gerne auch per PM, wem das hier, unter den Augen der zuschauenden Mafia, zu heikel ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 20:12 von Bürger«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

  • Beiträge: 2.384
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Warum wird das nicht publik gemacht, so dass die restlichen 4 Millionen Geringverdiener endlich aufatmen können?
Darüber ist durch die Moderatoren zu entscheiden. In der Tat, darüber wird intern ein wenig nachgedacht. TVFranz spricht mir aus dem Herzen...
Edit "Bürger": Hiermit dürfte die Veröffentlichung der unter 1) angefragten Vergleiche gemeint sein. Von solchen Vergleichen haben auch die Moderatoren keine direkte Kenntnis.
Es steht zu mutmaßen und wurde auch schon in der Vergangenheit geäußert, dass derartige Vergleiche wohl deswegen keine Veröffentlichung finden weil
a) Rundfunk kein Interesse an deren Verbreitung hat, weil das Aufatmen von 4 Mio Geringverdienern einen mglw. existenziellen, mindestens jedoch substanziellen Dammbruch zur Folge haben könnte bzw. dürfte
b) die Betroffenen dann entweder keinen Handlungsdruck und damit kein Mitteilungsbedürfnis mehr haben - oder (mglw. sogar wahrscheinlicher) "Stillschweigen" über die Einigung vereinbart wurde.
Über die damit einhergehende Verzerrung der öffentlich wahrnehmbaren Entscheidungs-Statistik wurde im Forum ebenfalls schon diskutiert.



"unser pjotre drückt sich sehr vorsichtig aus."
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Wenn strafrechtliche Vorwerfbarkeiten in Betracht kommen, ist es in einem Forum weise, sich vorsichtig auszudrücken, wenn man möchte, dass dies Forum eine problemfreie Zukunft haben möge.

Auch bei der Wortwahl...
... sollte man manchmal seinen auch meines Erachtens denkbar berechtigten Zorn unterdrücken - auch bezüglich - ich zitiere
"unten den Augen der zuschauenden meines Erachtens gravierenden Rechtsverletzer".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2019, 14:59 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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rundfunkbeitrag.de
Empfänger von Sozialleistungen
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html
Zitat
Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.

Wie war eigentlich bzgl. Studenten der Stand der Dinge? Man soll zahlen müssen, obwohl man das Existenzminimum unterschreitet, weil die zur Befreiung legitimierendne Sozialleistungen keinen Anspruch hat?
Und wie sieht das bei schwankenden Einkommen aus? Wird dann der Schnitt der letzten 12 Monate herangezogen, um auszurechnen, ob man das Existenzminimum um weniger als 17,50€ überschreitet? :o

Ich bin nun juristisch nicht sonderlich fit, daher frage ich mich: welchen genauen Unterschied soll es eigentlich machen, ob ich das Existenzminimum nur durch Zahlung des Rundfunkbeitrags unterschreite, oder schon davor? Die Logik sagt mir eigentlich, dass die Zahlung desto heftiger und "illegitimer" ist, umso weiter ich das Existenminimum unterschreite.


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o
  • Beiträge: 1.575
Über die Nachweisform steht nichts im Gesetz. Also genügt "geeignete Form der Glaubhaftmachung".

Nicht nur ist es wohl strafbewehrt, wenn eine Sozialbehörde einen Leerbescheid ausstellt, wenn der Antragsstelle von vornherein bekundet, die beantragte Sozialleistung gar nicht wahrnehmen zu wollen,

sondern auch, wenn eine Sozialbehörde bei nichtleerem Bescheid (der Antragssteller nimmt also die ihm gewährte Sozialleistung an) weitergehende Angaben macht - siehe u.a. unter
Widerspruch beim AG wg. Vollstreckungssache
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34360.msg208451.html#msg208451
Zitat
Die Gläubigerin verlangte von mir, die bescheinigten Sozialleistungen exakt zu spezifizieren und lehnte damit die Befreiung ab. Eine genaue Spezifizierung lehnte die ausstellende Behördejedoch ab, zumal die Weitergabe solcher Informationen strafrechtlich katalogisiert ist.

Das hat abermals zur Folge, dass die Landesrundfunkanstalten wohl eine eigene Prüfstelle für die Feststellung von besonderen Härtefällen einrichten müssen. Dem Vernehmen nach gibt es eine solche Prüfstelle noch gar nicht!?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2020, 10:35 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Das hat abermals zur Folge, dass die Landesrundfunkanstalten wohl eine eigene Prüfstelle für die Feststellung von besonderen Härtefällen einrichten müssen. Dem Vernehmen nach gibt es eine solche Prüfstelle noch gar nicht!?

NEIN! Der Beitragsservice ist eine VERWALTUNGSSTELLE! Dort sind Dokumente einzureichen. Aus dem Grund habe ich auch damals bei meiner ersten Verhandlung keinen Härtefallantrag aus Gewissensgründen beim Beitragsservice gestellt. Der Beitragsservice hat nicht die Aufgabe, zu beurteilen (kann er auch gar nicht, weil er selbst vom Rundfunkbeitrag ernährt wird, die Neutralität fehlt). Er hat eiskalt Verwaltungsaufgaben zu erledigen.
Übrigens ebensowenig können auch die Richter der Verwaltungsgerichte über Wohl und Weh entscheiden. In solchen Fällen VERLIERT man nicht die Klage (wie die Landesrundfunkanstalten immer jubilieren) nein, solche Klagen werden ABGEWIESEN. d.h. auf dem Wege ist das Problem nicht klärbar! Auch Sozialfragen sind erst von den Sozialstellen zu klären und nicht von irgend einem Verwaltungsrichter oder einer Verwaltungseinheit- auch wenn die oft so tun, als wenn es geht. Verwaltung ist reiner Papierkram!

Ich weiss nicht, ob mein Lieblingsrichter Poppins vom VG Wolkenkuckucksheim vielleicht auch deswegen von der Bildfläche verschwunden ist, weil er einfach seine richterliche Fachkompetenz überschritten hat. Es soll Leute geben, die vor lauter Gerechtigkeit und Rechtsprechbegeisterung mit einem mal in anderen Fachbereichen landen, wenn sie vor lauter blauem Richterhimmel gucken den Bodenkontakt verlieren. Ich habe einige fiktive Verhandlungen von ihm in meinen Träumen gesehen, bei denen er die Sozialrichterkompetenz hat raushängen lassen, die er in seiner Stellung nicht anwenden darf und die vor dem VG auch nichts zu suchen hat. Teurer Zahnersatz hat eben nichts mit Fernsehen zu tun...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2020, 18:07 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

o
  • Beiträge: 1.575
Worauf bezieht sich das "NEIN" denn?

Wir sind uns aber augenscheinlich einig, dass der Beitragsservice nicht die von mir besagte Prüfstelle darstellt. Jedenfalls habe ich keine Sekunde an den Laden in Köln gedacht.

Es muss eine Prüfstelle für besondere Härtefälle, die mit eigenen demokratisch legitimierten Kompetenzen ausgestattet ist wie einst für Antragsteller, den Kriegsdienst verweigern zu wollen, der berühmte "Prüfungsausschuss" (er hatte wohl keinen speziellen Namen, ich beziehe mich auf Wikipedias "Kriegsdienstverweigerung in Deutschland").

Eine solche Prüfstelle hat hierzuforum schon ein gewiefterer Teilnehmer verlangt. Ich bin da nicht der erste.

Dass ein Herr Poppins seine Kompetenzen um Lichtjahre überschritten hat, hat mich schon bei der seinerzeitigen Berichtserstattung gewundert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2020, 10:36 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Das NEIN bezog sich auf den Beitragsservice. Da hab ich vielleicht zu kurz gedacht. Aber eine andere Stelle der LRA hätte auch nicht die Neutralität über Härtefälle zu urteilen, wer zahlen muss und wer nicht. Genauso wie die Bundeswehr nicht entscheiden durfte, ob jemand "dienen" muss oder nicht. Es war ein mehr oder weniger neutrales und zufällig ausgewähltes Gremium aus dem Volk, das eine Untauglichkeitsbescheinigung ausstellen konnte und auf dem Verwaltungweg verarbeitet wurde. Die Bundeswehr war direkt nur mit einer einzigen Person im Gremium vertreten. (Westdeutschland)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Präzises neues Herausarbeiten des Grundsätzlichen nach jetzigem Stand Oktober 2020:
- unter etwas Einbezug der in diesem Thread zusammengeführten Erkenntnisse -


1. Das Gesetz über den Rundfunkbeitrag ist in Sachen "sozialer Härtefall" in einer unauflösbaren Normen-Kollision:
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1a) Eine normale Verwaltungs-"Behörde" darf persönliche Soziallfall-Daten nicht entgegennehmen und speichern.
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Angeblich sind die 9 ARD-Landesanstalten "Behörden" im Sinn des Verwaltungsrechts,
Dies grundrechtlich begrenzte Recht der Information über die Privatverhältnisse ist als Schutz der Grundrechte den dafür geeignet ausgerichteten Sozialbehörden vorbehalten.

1b) Diese Stellen müssen des weiteren "staatlich" sein, also nicht "staatsfern".
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Da die ARD-Landesanstalten sich als "staatsfern" rühmen, verlieren sie allein damit das Recht, grundrechtsensible Daten zu verarbeiten. Sie dürfen das weder erfragen noch auch nur "irgendwie mithandelnd willentlich" entgegennehmen.


1.c) Diese Stellen müssen durch Personen im Beamtenstatus beaufsichtigt werden.
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Dies ist den 9 inkasso-beauftragten ARD-Landesanstalten unerfüllbar, weil sie nicht "dienstherrenfähig" sind.


2. Ausweg wäre: Eine schweigepflichtige Prüfkommission - wäre es aber nicht. Denn:
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2.a) Diese wäre ähnlich wie in Zeiten des Wehrdienstzwanges in Westdeutschland die Prüfkommission für Verweigerer. Interessant Seppls Information über die Details - also ein Laien-Gremium könnte es sein, umso besser. Übrigens ist unter den Mitstreitern, die das geeignete Alter haben, der Anteil der einstigen Wehrdienstverweigerer wohl deutlich oberhalb des Durchschnitts der Bevölkerung, so weit hier durch Zufallsinfos überblickbar.

2b) Allerdings wäre dies ein grundrechtsbezogener Eingriff. Dies geht nur mit Gesetz. Ein solches wurde bisher nicht geschaffen. Das ist aus opportunistischem Grund: Die Kosten wären höher als die Zusatzeinnahmen, da ja einige Millionen Prüfungen zu Kosten, aber nicht zu Einnahmen führen würden.

2c) Ein derartiges Defizit, zu finanzieren aus der Rundfunkabgabe - woraus sonst - , dies wäre obendrein wohl eine "Veruntreuung" im Sinn des Strafgesetzbuches.

2d) Punkt 2a) erledigt sich aber aus einem ganz anderen Grund. Zulässig ist es nicht, weil der Eingriff in die Grundrechte durch derartige Befragung unverhältnismäßig wäre, bezogen auf nur rund 200 Euro pro Jahr.

2e) Ob die Bundesländer einen derartigen Eingriff in die Grundrechte überhaupt beschließen dürfen, muss im Hinblick auf 2d) gar nicht erst erörtert werden.


3. Ausweg wäre eine informelle Prüfungsform: Beichtpfarrer, Imam usw..
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3a) Das ist originell. Das hat wohl noch keiner versucht. Wenn der Beichtpfarrer / Imam einem Kirchenmitglied / Islam-Gläubigen bestätigt:
Er habe die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt erhalten - und, ja, es bleibt weniger als das Existenzminimum von XXX Euro.
Darf eine Verwaltungsbehörde den Beichtpfarrer zum Lügner erklären? Imame würden das ebenfalls nicht ausgesprochen respektvoll finden. Da könnte der Bürger sich ja bei den zahlreichen Christentumsvertretern in den Rundfunkräten / Verwaltungsräten beschweren?

3b) Wer probiert es als erster?


4. Teilausweg wäre, dass die Wohngeldbehörde die Fälle "unter Existenzminimum" im Bescheid auf Wunsch mit einem Stern und "ARD_N" versieht.
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4a) Superschlaue ARD-Juristen werden sagen: Wohngeldbescheid ist nicht Befreiungsgrundlage.

4b) Superschlauer Bürger sagt: Du Fälscher meines Arguments. Was du da den Richtern vorerzählst, du weißt exakt, dass ich das das gar nicht gesagt habe.
Ich sage nur, dass die staatliche Stelle, die bereits alle Daten für die Einschätzung hat, sie soll auf Wunsch diejenigen mit einem Kennzeichen markieren, die demnach die Voraussetzungen für den sozialen Härtefall der Rundfunkabgabe erfüllen.

4c) Damit wäre für vielleicht ein Drittel der Befreiungsberechtigten die angebliche "staatliche Bescheidpflicht" erfüllbar. Jetzt muss man nur noch die Gemeindebehörde oder Landesbehörde überzeugen, diesen "Armenstern" und "ARD-N" auszuweisen. Komisch, Begeisterung dafür gab es bisher bei zuständigen Stellen nicht, diese winzige Softwareergänzung anzuweisen. Wer ganz oben in der Politik möchte einen Konflikt mit den mächtigen Leuten von "ARD, ZDF etc." riskieren... 

4d) Eine Verfassungsbeschwerde, wonach die Landesregierungen hierzu sogar verpflichtet seien, ist anhängig. Sie wird von hier begleitet. Das ist bisher wieder einmal recht abenteuerlich abgelaufen wie alles gegen die Obersten des Imperiums. Es wird dann wohl vom Landesverfassungsgericht zum Bundesverfassungsgericht wandern müssen.

4e) Also: Auch das geht zur Zeit nicht. Aber man kann es ja mal beantragen. Im besten Fall stehen die ratlosen Räder ziemlich lange still. 


5. Sozialbehörden dürfen nicht aktiv mitwirken für Leerbescheide.
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Die Sozialbehörden prüfen ja nur Bürger, die gegebenenfalls ausreichende "Bescheide" bekommen und das Geld auch wollen.

Personen, die das Geld nicht wollen, dürfen nicht geprüft werden. Seit etwa 2005 darf in Sachen Rundfunkabgabe nicht mehr geprüft werden.

Sozialbehörden-Mitarbeiter, die es täten, vollziehen nach hier bestehender Rechtsmeinung eine Veruntreuung (Straftat) der begrenzten Ressourcen der staatlichen Verwaltung. Das hieße: Sie riskieren Disziplinarverfahren, möglicherweise sogar Strafverfahren. Behördenmitarbeiter mögen das nicht besonders.

Ein Bürger, der es diesen nahelegt, begeht "Anstiftung zur Veruntreuung"?
ARD-Juristen und sonstige Mitarbeiter, die es dem Bürger nahelegen, begehen "Anstiftung (zur zusammenwirkenden Anstiftung) im gleichen Sinn=
So jedenfalls die hier bestehende Rechtsmeinung, für die bisher eine nachvollziehbare Widerlegung nie geliefert wurde.


6. Sozialbehörden dürfen keine Auskunft erteilen, ausgenommen die standardisierten Bescheide.
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6a) Es berichtet ein Bürger über das Verhalten von ARD-Juristen:
Widerspruch beim AG wg. Vollstreckungssache
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34360.msg208451.html#msg208451
Zitat
Die Gläubigerin verlangte von mir, die bescheinigten Sozialleistungen exakt zu spezifizieren und lehnte damit die Befreiung ab. Eine genaue Spezifizierung lehnte die ausstellende Behördejedoch ab, zumal die Weitergabe solcher Informationen strafrechtlich katalogisiert ist.

6b) Auch dieser Trick kommt also in Betracht? - Details über Sozialbehörden-Bearbeitung zu erfragen, und zwar solche, die diese wegen der Informationssperre überhaupt nicht geben dürfen. - Strafrechtlich wäre ein Verstoß der Mitarbeiter der Sozialbehörden für diese wohl schwerwiegend.
Von allen Absurditäten, die erdenkbar sind, bleibt uns bei ARD-Juristen aber auch keine erspart?

6c) Diese Konstellation ist wohl eher selten und soll nicht zu sehr verallgemeinert werden. Es galt nur, auch hiergegen die strafrechtliche Barriere klarzustellen. - Im Hinblick auf über 1000 Personen bundesweit, die Lese- und Schreibrechte bei den digitalen "Beitrags"-Akten haben, wäre ein Verstoß für Sozialbehörden-Mitarbeiter nicht folgenlos.

6d) Richtig gelesen, alle ARD-Anstalten haben in den "Beitrags"-Akten der 8 völlig anderen Rechtspersonen sogar Schreibrechte. Die Datenschutzbeauftragen der 9 Anstalten haben ihren Chefs bestätigt, dass das so in Ordnung ist; zu entnehmen aus den Datenschutzberichten. - Nachdem Daten daraus herausgesickert sind - bekannte empfindsame Personen - , muss seit etwa 2019 auch der nur Lesende seine Identität bei der betreffenden Akte abspeichern. Alles ausgesprochen beruhigend :)

Besonders beruhigend ist, dass man über den Inhalt einer Beitragsakte telefonieren kann, indem man einfach die Beitragsnummer angibt beim Kölner Callcenter und erklärt, diese Person zu sein. Auch dies ist bewilligt durch die Datenschutzbeauftragen. Da sind die privaten Sozialdaten in der "digitalen Beitragsakte" aber wirklich super-perfekt geschützt...
Wer da zufällig mal einen Brief aus Köln an einen ungeliebten Nachbarn in die Finger bekam ... wenn die Nummer draußen nicht ersichtlich ist, gibt es ja noch Opas Wasserdampfmethode - usw.usw.? Nein, auf keinen Fall machen. Nur als Aufweisen eines Sicherheitsmangels angedeutet.


7. Wie kann der Bürger dann überhaupt noch seinen Härtefall beantragen?
----------------------------------------------------------------------------------
a) Wem es nichts ausmacht, der legt offen. Das dürfte in den Augen vieler Rentner unproblematisch sein, vor allem bei Frauen, die dem Land neue Bürger geben und deshalb sich selbst weniger Einkommen: Viel Kind, wenig Geld.

b) Wer es nicht offenlegen will, der beantragt die schweigepflichtige Prüfkommission. Die Begründung wurde hier ja geliefert. Da wird der arme Bürger lange warten müssen.


8. Rechtsgrundlagen:
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All die diversen Liebesbriefe von hier an 9 ARD-Intendanten enden immer in Rotschrift mit:

"So lange Intendanten ihren Weg zum Multi-Millionär pflastern auch mit den letzten verfügbaren Euros des Monatsendes von rund 4 Millionen Geringverdienern, darunter rund 1,5 Millionen alleinerziehende finanzknappe Mütter.
Das ist ein strikt unzulässiges Antasten des Existenzminimums zum Zweck auch der Multi-Millionen und sogar erheblich zu Lasten des Kindeswohls.
...  ein nicht duldbarer Verstoß gegen zwingende Rechtsprechung (§ 31 BVerfGG; 2011 BVerfG 1 BvR 665/10;
und 2019-10-30 Urteil BVerwG 6 C 10.18 Rn 23-30).
Wen dies nicht zum Protest veranlasst, dem fehlt etwas im Denken und Gewissen. - "Glücklich das Land, das die Verteidigung des Rechtsstaats möglich macht. Traurig das Land, das es nötig hat."

Jedermann kann die Rechtsgrundlagen also entnehmen oder verwenden
- also auch seine Briefe ebenso beenden.

Immer gern auch mit Verweise auf 2 Autoren:
----------------------------------------------------------------------------------
- Niklas Luhmann: "Brauchbare Illegalität." 1964. Für Kenner ein Klassiker über "versehentliche Rechtsbeugung".
- Ernst Fraenkel: "Maßnahmenstaat, Normenstaat": Wie Recht deformiert wird. Analog.
- - https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Fraenkel_(Politikwissenschaftler)
Beides mit Bezug auf Nazistaat und DDR 1.0 (nicht zu verwechseln mit 2.0, nicht ungeduldig sein, dauert noch eine kleine Weile).


9, Wer auf seine Würde hält, der adressiert an die Chefs,
----------------------------------------------------
also an die Intendanten: "Ich verhandle nicht mit den Füllhaltern."
Spaß beiseite. So etwas nie schreiben! Es geht um ganz etwas anderes:
Daraufhin wandert die Verarbeitung von Köln zur jeweiligen ARD-Anstalt - so gemäß Verwaltungsvereinbarung. 
Die dortigen Mitarbeiter sind identifizierbar und sind etwas weniger leichtfertig, was die Rechtslage anbetrifft.


10. Wie findet man die Berechnung des Existenzminimums?
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- Bezüglich Eintrag vom 17. März 2019.
Das betrifft die allgemeine Regel in den meisten Foren, dass Links auf andere thematisch ähnliche Websites unterbleiben sollen, damit Foren nicht zu Marketing-Plattformen mutieren. 

Gemeint ist von @pjotre eine im Internet verfügbare detaillierte Information, wie man das eigene Existenzminimum berechnen kann. Das klingt einfach, ist aber in Wahrheit eine mehrseitige Sammlung der Berechnungsregeln. Die Erfahrung ist bisher ernüchternd mit Arbeitshilfen, sofern ausreichend komplex, um gegen einen Politik- und Justizskandal vielleicht zu siegen.

Sobald jemand sieht, dass er sich da in etwas einarbeiten muss, wird in der Regel aufgegeben. Fast alle suchen nach dem genialen Supertrick vom Astrologen, mit einem überschaubar einfachen Text zu siegen. Diesen kann es leider nicht geben. Die Linkangabe ist deshalb nach bisheriger Erfahrung leider überflüssig, weil sowieso niemand es macht. Der erstmalige eigene rechnerische Nachweis des Existenzminimums ist eine Heidenarbeit und Heldenarbeit wegen aller erdenklichen Berechnungsfeinheiten des Sozialrechts. Man rechne mit mindestens einem Tag, um das alles halbwegs ausreichend zu begreifen.

Also ist in der Regel die bessere Strategie das Einfordern der Prüfkommission und ähnliches. Leider wird das niedergewalzt. Das ist leider das Holz, aus dem Politik- und Justizskandale nun mal gebaut sind. Rechtslaien sind dem Unrecht wehrlos ausgeliefert. Das ist nur meisterbar per Stellvertreterkrieg durch diejenigen, die dafür routiniert sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2020, 10:44 von Bürger«
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(Der Moderator möge verzeihen und wenn nötig den Beitrag vom Affenmenschen im verlinkten Thread löschen. Eine Korrektur war nicht möglich. Dieser Beitrag ist auf die Kernfrage reduziert.)

Die Uhr der Klagefrist tickt!
Da der Nachweis der Bedürftigkeit bei vielen Klagen von Geringverdienern wahrscheinlich ein Kernpunkt darstellt,
hier nochmal die Bitte um kurze Hilfe.

Die Klage enthält im Moment noch ähnliche Aussagen wie:

(2) Die angebliche Pflicht zum "Sozialbescheid" steht eindeutig nirgends im Gesetz.
Für FLÜCHTIG(!) arbeitende Juristenkollegen ist ferner der Irrtum naheliegend, Absatz 7 (Sozialbescheidpflicht) würde sich auch auf Abs. 6 erstrecken. Das steht aber nirgends und ist also nicht.
Antrag nach § 4 Abs. 6 RBStV
Hiermit stelle ich einen besonderen Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV. Die Landesrundfunkanstalt hat demnach ohne Ermessensspielraum von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Weitere Bedingungen, Nachweise oder Begründungen werden für diesen besonderen Härtefall im RBStV nicht genannt und sind daher auch nicht notwendig.

Allerdings können diese Aussagen so nicht enthalten bleiben, wenn folgendes zählen würde:
1. Dass RN 30 im logischen Gegensatz zu allem vorherigen steht, ist eindeutig.
Allerdings fällt Person A erst jetzt auf, dass RN 30 leider auch nur die aktuelle Version des RBStV wiedergibt.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

§ 4 Abs. 6 Satz 3 ( "In den Fällen von Satz 1 gilt Absatz 4 entsprechend.")
stellt über den Umweg des § 4 Abs. 4 Satz 1 ("Die  Dauer  der  Befreiung...richtet nach Absatz 7 Satz 2.")
die Verbindung zwischen § 4 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 Satz 2 her.

Es geht Person A um die mögliche inhaltliche Widerlegung innerhalb des RBStV, dass sich die (Sozial)bescheidpflicht von Abs. 7 nicht auf Abs. 6 Satz 1 bezieht.
Oder sieht nur Person A eine Verbindung, die eigentlich nicht da ist.
Wie kann der Bezug widerlegt werden, ohne mit dem Grundgesetz und BVerwG 6 C 10.18 zu argumentieren.
(Das wurde gelesen und verstanden.)

Vielen Dank für die Hilfe.


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Das sieht nach einem Schriftsatz aus, mit dem möglicherweise etwas Schreckliches passieren wird: Lange Zeit  keine Bearbeitung. Garantiert ist die Nichtbearbeitung aber nie.

Rn30 des Urteils BVerwG vom 30. Oktober 2019.
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Hier ist nun die Meinungs-Linie, diesen nicht mehr auszuklammern. Mit der dortigen Bescheidpflicht kann die nach Absatz 1 nicht gemeint sein, weil es dann ja nicht des § 4 Abs. 6 Satz 1 bedurft hätte.
Zumal dieser als Leerbescheid ja Straftat der Veruntreuung von Behördenressourcen wäre - sicherlich will das BVerwG nicht über RN 30 zur Straftatverübung fördernd beitragen.

Also kann nur gemeint sein, dass die Einkommenssituation durch "irgendeinen" "analogen" "Bescheid" zu belegen sei: Lohnsteuer"bescheid", Renten"bescheid", Gehalts"bescheid" des Arbeitgebers, BAFÖG-Ablehnungs-"Bescheid2 bie Zweitstudium, Befreiungs-"Becheid" von Zahlungen für Kinder in der Schule, Zuwendungs-"Bescheid" usw..

Und niemand verbietet, seine Existenzminimums-Berechnung zu bezeichnen als Existenzminimums-Bescheid-Analogie oder sonst etwas mit dem Wort Bescheid drin.

Wir man damit im Schriftsatz am besten umgeht, lasse ich mal offen. Das hängt ja vom Gesamtschriftsatz etwas ab.

Die Linie war früher etwas anders.
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Dann hatten die ARD-Juristen allerdings freies Feld, Geschichten zu erfinden. Deshalb nun diese Linie.

Bei einem Politik- und Justizskandal kann es keine 100-%-sichere Lösung geben. Es ist letztlich einfacher, die obersten Chefs anzugreifen als sich mit den Füllhaltern auseinanderzusetzen. Denn nur die obersten Chefs haben keine Ausrede für Rechtsverstöße.


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Vielen Dank!

Habe ich das richtig verstanden?

Der Bezug wird anerkannt und folgendes nicht mehr behauptet:
[...], Absatz 7 (Sozialbescheidpflicht) würde sich auch auf Abs. 6 erstrecken. Das steht aber nirgends und ist also nicht.

Anstattdessen wird § 4 Abs. 7 Satz 2 RBStV jetzt offensiv angegegangen...
Zitat
Die  Voraussetzungen  für  die  Be­freiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers in Kopie oder durch den entsprechenden Bescheid in Kopie nach­zuweisen
... und behauptet ein undefinierter "entsprechender" Bescheid kann alles sein.


Bisher hat Person A die Randnummer 30 bzw. § 4 Abs. 7 Satz 2 RBStV extra nicht einfügen wollen, da Kryptonit für die Argumentation.
Allerdings besteht die Angst, dass die Gegenseite dann diese Paragraphen als Antwort zu allem auspackt, was vorgebracht wurde.

Wurde der Wohngeld"bescheid" bewusst ausgeklammert?
Wird denn geglaubt, der Geringverdiener-Nachweis über einen Wohngeldbescheid für eine Härtefallbefreiung könnte bei einer hypothetischen Klage verzwickt sein, wenn dieser von der LRA immer mit dem heimtückischen Verweis auf "Wohngeldempfänger fallen nicht unter §4 Abs. 1"  abgewiesen wurde, obwohl ausdrücklich von Person A darauf hingewiesen wurde, dass dieser Bescheid nur das Einkommen nachweisen und nicht als Voraussetzungsgrund dienen soll.


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Abs. 7 Abs. 1:  Hier bestehtende Meinung: Ist nur die ans Ende gerückte Ausführungsregel für Abs. 1.

Es geht also nur darum, mit RN 30 des Entscheides BVerwG vom 30. Oktober 2019 argumentativ klarzukommen.
Letztlich ist es eine der unzähligen juristischen Unschärfen. Dafür geht es verschiedene Behandlungsformen auch in diesem Fall. Welche davon optimal ist, weiß man immer erst später.

Wenn ARD-Jurist und VG-Richter sich gut verstehen, helfen auch die besten Texte nicht, es ergeht ein Urteil "wie leider üblich". Einzelverfahren sind also nicht mehr hilfreich, eine Neordnung des Systems zu bewirken.

Die Lösungen liegen also nicht bei Einzelverfahren, sondern bei anderweitigen Bemühungen. Nur kann man darauf in seiner Eintzelsache nicht immer warten, muss also versuchen, das Beste aus der Sache zu machen. 


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