A1. Die Durchsetzung der Rechte der Geringverdiener
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ist fertig vorbereitet. Es betrifft rund 10 % der Jahreseinnahmen von ARD, ZDF, usw., also letztlich deren Ende.
Dies liegt in unserer Hand. Diejenigen, die über die Durchführung oder nicht bestimmen können, erhalten Hinweis auf diesen Eintrag im Forum.
Also bestimmen können, ob der Zwangsbeitrag über diese Hebelwirkung vermutlich insgesamt zu Fall kommt oder nicht.
A2. Einzelfall-Unterstützung ist nicht möglich,
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Geringverdiener erwarten zu Recht eine Unterstützung ohne Kosten.
Diejenigen, die geeignet sind, es leisten zu können, sind in dieser Weise nicht verfügbar.
Gibt es mehr als 1?
Es ist nicht Aufgabe eines Forums, diese Problematik einer Lösung zuzuführen, oder jedenfalls, bisher nicht geglückt.
Also kann dem hier wohl gerade Betroffenen kein Beistand geleistet werden. Das ist angesichts des Unrechts schwer zu ertragen. Diejenigen, die für die Gründe stehen, mögen das mit sich selber austragen.
A3. Verbraucherschutzvereine dürfen Beratung in Sachen Rundfunkabgabe nicht ausführen:
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Das Gesetz verbietet ihnen Beratung zu öffentlich-rechtlichen Abgaben, egal, ob Steuer oder Beitrag oder was auch immer.
In der Tat werden sie aus der Rundfunkabgabe finanziert, die Hilfesuchenden gegen die ARD zu "beraten". Sie meinen, das Verbot umgehen zu können mit der sogenannten "Projektförderung"?
Wo steht diese Möglichkeit im Gesetz? Auf Befragen im Telefonat kam keine Antwort, ist erinnerlich.
Dementsprechend nicht-informierend über die Rechte lautet die "Beratung" der Geringverdiener - eine Unvorstellbarkeit mehr.
Das Rechtsberatungsrecht erwartet, dass der Berater sich nicht von der Gegenseite bezahlen lässt - oder wenn, muss es dem zu "Beratenden" zuvor offengelegt werden.
Auf den Websites der Verbraucherschutzvereine steht aber "finanziert vom Ministerium... ...".
Es ist kein einziger Fall erinnerlich, dass ein Verbraucherschutzverein die Finanzierung aus der Rundfunkabgabe dieser "kostenlosen" Beratung offenlegte. Denkbar wäre es, wurde aber bisher nirgends gelesen.
Es genügt ein einziges Schreiben, dieses Kartenhaus vermutlich einstürzen zu lassen. Seit etwa 2017 wurde vergeblich darum gebeten, dass im Sinn von Arbeitsteilung jemand aus dem Forum diese 15 Briefe plus Folgevorgang bitte machen möge - rechtlich völlig gefahrlos. Niemand wolle es nachmachen.
Nur "15"? - Denn in 1 Bundesland wurde es gemacht und sofort wurde der Vertrag ARD/Verein aufgekündigt, womit die Offenlegungspflicht sich erledigte. Dort "berät" der Verbraucherschutzverein also nicht mehr in Sachen Rundfunkabgabe: Die ARD-Mitarbeiter können die Rechtsverstöße (Geringverdiener...) nicht mehr outsourcen, sonden müssen dort dafür selber geradestehen.
Gerade wird in diesem Bundesland darüber gestritten, ob ARD-Verantwortliche dies Falschinkasso aus ihrer Rente / Pension zurückzuzahlen / zu decken haben. In den anderen 15 Bundesländern geht das weniger gut, weil man die Schuld auf die Vereine schieben kann?
So einfach war das mit der Vertragskündigung. Man muss das listige Schreiben nur einfach nachmachen.
"TEAM" - Toll, dass einer alles macht....
Nur weil keiner es in seinem eigenen Bundesland machten wollte, erst recht nicht für andere Bundesländer (wäre zulässig), konnte dieser komplexe Missstand weiterhin bestehen.
A4. Viele Richter sind bei diesem Geringverdiener-Falschinkasso involviert: Etwa 200 Richter bundesweit.
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Die Frage der Strafbarkeit (Rechtsbeugung?) ist eine komplexe, das muss nach ganz bestimmten Regeln des Vorgehens erfolgen. Wie viel Spaß macht das?
"TEAM" - Toll, dass einer alles macht....