Auch wenn das nicht unbedingt wahrscheinlich ist, gibt es dafür vermutlich eine von den Rotroben juristisch fein gedrechselte Ersatzbegründung.
Eine "fein gedrechselte Ersatzbegründung" ist doch gar nicht notwendig, es reicht doch, wenn die nicht fein gedrechselte Begründung den Wahrscheinlichkeitsmaßstab erfüllt, welcher sich nicht an der Wirklichkeit orientieren muss. Das lässt sich sicherlich durch eine statistische Annahme finden, welche als Ersatzmaßstab herhalten kann. Frei nach dem Motto
"Sie sind immer beitragspflichtig, weil Sie ja statistisch gesehen irgendwo wohnen, ob sie dazu nun eine Raumeinheit erst noch mieten müssen oder nicht spielt hier keine Rolle, denn es reicht für die Möglichkeit der Annahme, dass sie einen individuellen Vorteil haben, der durch die Nutzung entsteht, dass Geräte vorhanden sind, auf welche es nicht ankommt, weil dazu jederzeit die Möglichkeit besteht, welche zu beschaffen, bereits dass sie halt irgendwo wohnen."--->
Begründet wurde das ja immer, weil die Nutzung laut Statistik überwiegend in einer Wohnung stattfindet

So gesehen wäre sehr wohl ein Sofa, Stuhl oder auch einfach eine grüne, weiße oder auch rote Wand ein gleich guter Anknüpfungspunkt. Aber was haben diese Dinge gemein mit dem Innehaben von Rundfunkgeräten oder der Möglichkeit, sich welche zu Beschaffen und der möglichen Nutzung? Ersichtlich nichts. Denn diese Möglichkeit besteht völlig unabhängig von Wohnung, Stuhl, Sofa, grüner Wand, sofern die Möglichkeit vorhanden ist, ein Gerät zu haben.
Und nicht vergessen, manche Wörter in so Verträgen und Gesetzen meinen nicht das, was der Bürger gewöhnlich darunter verstehen will/wird.
-> Das wäre ja wohl zu einfach. Stichwort: "Normenklarheit/Normenwahrheit" Ein Inhaber wird in dem Vertrag ja so gesehen zumindest so weit definiert, dass ein Jeder als solcher "Inhaber" vermutet wird, der sich nach dem EMA gemeldet hat. Es kommt also auch nicht auf einen "Eigentümer" an - das bitte nicht vergessen.
-> Die Diskussion dazu gab es bereits ein paar Mal im Forum.