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Autor Thema: Kleines Quiz: Wer ist Inhaber einer leerstehenden Wohnung? Geister??  (Gelesen 13696 mal)

b
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Gemäß § 2 Abs. 2 RBStV "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich" gilt
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-2
Zitat
(2) 1Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. 2Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/index_ger.html
ist nun zu lesen:
Zitat
Inhaber von leerstehenden Wohnungen
Eine leer­stehende Wohnung ist nicht an­melde­pflichtig, solange folgende Vor­aus­setzun­gen alle vor­liegen:   
Die Wohnung ist un­bewohnt.
Es existiert kein Miet­ver­trag.
Beim Ein­wohner­melde­amt ist keine Person für die Wohnung ge­meldet.

Fänden wir einen Fall in dem beides zutrifft, gälte ins Formallogische übersetzt folgende Aussage: logisches_nicht A logisches_und A logisch_identisch falsch. Eine Aussage, die immer falsch ist (setze A auf Inhaber wohnt).

Evaluierung: https://www.wolframalpha.com/input/?i=truth+table+not+A+and+A

Ein Mensch kann nicht (zur selben gesetzlichen Zeit) "wohnen" und "nicht wohnen".

Hätten wir eine Antwort auf das Quiz, wie hälfe sie uns?

Welche Konsequenzen hätte die Existenz einer Antwort auf die Rechtstexte? Da der Text/Zitate existiert, liegt nahe, dass es eine gibt.

Lesenswert: https://en.m.wikipedia.org/wiki/Indiana_Pi_Bill, besonders für Gesetzgeber ;)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2019, 15:49 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

b
  • Beiträge: 465
Die beiden Texte können logisch nicht koexistieren, ohne falsch zu sein.

Quellen-Sicherung:
Text 'RBStV-Bayern': https://web.archive.org/web/20190323145058/https://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/index_ger.html , 23.3.2019, 16:00 Uhr
Text 'rundfunkbeitrag.de': https://web.archive.org/web/20190323150246/http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(ckgs4ku0bc4wyefynanlg2h1))/Content/Document/RBeitrStV-2?AspxAutoDetectCookieSupport=1 , 23.3.2019, 16:05 Uhr


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R
  • Beiträge: 99
Also ich hatte so eine "leerstehende Wohnung" im Jahr 2017. Ich wohnte dort nie, mein gemeldeter Wohnsitz ist woanders, und ich bin nur der Eigentümer dieser Wohnung. Die Wohnung wurde in 2017 renoviert und war bis Februar 18 unbewohnt.

Da schrieb die GEZ ganz schleimig an den alten Bewohner (der war verstorben; da ich aber die Wohnung renovierte, holte ich natürlich auch immer die Post aus dem Briefkasten) und ich schrieb drauf "Empfänger verstorben" und schickte es ungeöffnet zurück. Dann schrieben sie an die Lebensgefährtin des Verstorbenen mit Adresse dieser Wohnung (! Was die alles wissen!!). Da schrieb ich drauf: "Die wohnt hier nicht", weil die hatte ja eigentlich ne eigene Wohnung, an der sie gemeldet war - und schmiss den Umschlag wieder ungeöffnet in den nächsten Briefkasten. Ich wusste zwar die Adresse, wo die wohnte, aber ich fühlte mich nun aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dazu bewogen, fremder Leute Adressen mitzuteilen, nä  ;). Das geht ja nicht, nä.

Da schrieben sie wieder an die Adresse der Wohnung, diesmal ... wie formulierten sie es: "an die Nachfolger des Herrn xyz" oder so ähnlich. Das machte ich dann mal auf. Drin stand, herzliches Beileid zu dem Todesfall und dass sie nun endlich wissen wollten, wer da jetzt wohnt. Aber: ist das mein Problem? Ja, ICH wohne hier NICHT  ;D.
Ich schrieb dann nen 3-Zeiler (mit meinem Namen als "c/o" unter der Adresse der Wohnung), dass die Wohnung wegen Renovierung derzeit nicht bewohnt ist. Da kam dann nach 3 Monaten wieder n Brief, ob sie denn jetzt endlich vermietet ist, da schrieb ich nochmal kurz hin: nö und die Renovierung wird sich auch noch bis in den Winter hinziehen, fertig.

Ich hab dann tatsächlich nix mehr von denen gehört, sie schrieben mich auch nie an meiner eigenen Wohnadresse an (also ein Abgleich mit Grundbucheinträgen und Eigentümerverhältnissen findet anscheinend doch noch nicht statt).
Es wäre ja auch unsinnig, denn ich denk mal an die vielen Wohnungsbaugesellschaften diverser Städte, die ja Eigentümer teils ganzer Stadtviertel sind. Wenn die als Eigentümer für leerstehende Wohnungen belangt würden, dann hätten die ja zu blechen ohne Ende. Allein davon her war ich mir da meiner Sache recht sicher.

Jetzt denke ich aber auch allen Ernstes, dass sie "Schiss" hatten, weil ich habe einen sehr seltenen Nachnamen und ich könnte mir vorstellen, dass sie vielleicht in ihrem System nach meinem Namen gesucht haben, wer denn na ICH überhaupt bin, was ich in der Wohnung zu suchen habe, wenn ich dort nicht wohne und wo denn ich dann wohn ... und dass dabei dann dem lieben GEZ-Mitarbeiter beim Aufrufen meines Datensatzes vielleicht sowas wie ein kleiner Totenkopf am Bildschirm aufploppte  ;) und er sich gedacht hat: "ah, DIE schreib ich lieber mal NICHT an...!"


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