Unter
https://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/index_ger.html
ist nun zu lesen:
Inhaber von leerstehenden Wohnungen
Eine leerstehende Wohnung ist nicht anmeldepflichtig, solange folgende Voraussetzungen alle vorliegen:
Die Wohnung ist unbewohnt.
Es existiert kein Mietvertrag.
Beim Einwohnermeldeamt ist keine Person für die Wohnung gemeldet.
Wer sollte sich denn unter diesen Umständen für eine "leerstehende Wohnung" anmelden als "Inhaber"?
Sollen sich die Eigentümer angesprochen fühlen?
Oder möchte der Beitragsservice hiermit eine Inhaberschaft unabhängig vom Grundbedürfnis "Wohnen" kreieren?
Läuft das System heiß und erfindet neue virtuelle Möglichkeiten der Inhaberschaft?
Der BS kreiert etwas, was es gar nicht gibt.
Wie kommt das zustande?
Weil der §2 Abs1 und anderes in dem RBStV schlichtweg total irrsinnig ist.
Es wird im Forum immer wieder geschrieben, dass das Wohnen bebeitragt wird.
Nein. Es wird die Wohnung bebeitragt.Das kommt zustande, weil nichts zusammenpasst und in einem Satz gleich 3 Widersprüche stecken.
Das erläutere ich nochmal, weil es nämlich zu dieser Sache mit der leerstehenden Wohnung passt, wie die Faust aufs Auge.
Dieser angebl.
Inhaber einer leerstehenden Wohnung kommt eben durch ein rechtswidriges Verknüpfen der Wohnung mit dem Inhaber zustande.
Es gibt ihn nicht und was es nicht gibt, das gibt es nicht, auch wenn es der BS 10 mal schreibt.
RBStV:
§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
1.: Für jede Wohnung besagt, dass für jede Wohnung gezahlt werden soll. Die Wohnung gehört dem Eigentümer. Ist der Eigentümer auch der Inhaber, dann passt das.
2.: Von deren Inhaber. Ja, wenn es der Eigentümer ist, dann passt das.
3.: Wenn der Inhaber nicht der Eigentümer ist, dann ist es nicht mehr privat, dann passt es einmal nicht, weil ja für die Wohnung gezahlt werden soll, für die der Eigentümer zuständig ist und es ist dann gewerblich.
Wenn eine Wohnungsbaugesellschaft 200 Wohnungen vermietet, dann macht die WBG damit Gewinn.
Ein Inhaber (Mieter) kann ausziehen, dann steht die Wohnung leer. Oben ist zu lesen: jede Wohnung, also auch eine leerstehende oder eine konspirative.
Der Eigentümer bleibt.
4.: Ein Rundfunkbeitrag für eine Wohnung, ist nicht erklärbar, da es keinen Zusammenhang gibt.
Einen größeren Irrsinn wird es wohl kaum nochmal geben.