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Autor Thema: Pro Wohnung muss einer zahlen - Interview Nicole Mertgen / Verbraucherzentrale  (Gelesen 12812 mal)

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weserreport.de      04.08.2018

Von Robert Luerssen
Rundfunkbeitrag: Pro Wohnung muss einer zahlen

Nicole Mertgen von der Verbraucherzentrale berät Bürger, die Probleme mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben. Im Interview spricht sie über die Tücken und Irrtümer des Rundfunkbeitrages.
Zitat
Wie ist der Ablauf, wenn man sich nicht anmeldet und auch auf Schreiben nicht reagiert?

Irgendwann trudelt dann der Festsetzungsbescheid ins Haus, vielleicht noch eine Mahnung und dann geht das Ganze direkt an die Landeshauptkasse, weil dann schon eine titulierbare Forderung vorliegt. Die Behörde versucht dann die Zwangseinziehung.
Zitat
Und da ist sie ziemlich konsequent …

Der Beitragsservice leitet kein Gerichtsverfahren ein, sondern gibt das Verfahren zur Einziehung direkt an die Landeshauptkasse ab. Das ist besonders ärgerlich, weil dann noch die Kosten für die Vollstreckung oben drauf kommen. Das ist meistens völlig unnötig, denn wenn die Leute sich rechtzeitig kümmern, lösen sich viele Forderungen auf, weil schon jemand zahlt oder weil man eine Befreiung erreichen kann.
Zitat
Gibt es weitere häufige Irrtümer in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag?

Manchmal haben wir es, dass in einer Familie eine Person eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag besitzt und andere aus der Wohnung aber Gehalt beziehen. Sie denken dann, dass sie nicht zahlen müssen, weil es die Befreiung gibt. Aber das stimmt nicht. Derjenige der zahlen kann muss sich sogar aktiv darum kümmern, dass der Beitrag entrichtet wird.
Weiterlesen auf:
https://weserreport.de/2018/08/panorama/rundfunkbeitrag-pro-wohnung-muss-einer-zahlen/


Siehe auch
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.0.html
mit ersten Hinweisen/ "Zwischenfazit" unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626


Edit DumbTV - siehe auch:
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.0.html


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Ja, ja, die VZs, gesponsort by Öffrech, ist der einzige Kommentar, den ich mir zu Nicole abringen kann |-


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Vielleicht kommt ja auch noch ein VZ-Beitrag aufgrund eines unterstellten Vorteils für die Möglichkeit, die Verbraucherzentralen zu kontaktieren - auch wenn man das garnicht macht ...


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Manchmal haben wir es, dass in einer Familie eine Person eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag besitzt und andere aus der Wohnung aber Gehalt beziehen. Sie denken dann, dass sie nicht zahlen müssen, weil es die Befreiung gibt. Aber das stimmt nicht. Derjenige der zahlen kann muss sich sogar aktiv darum kümmern, dass der Beitrag entrichtet wird.

Diese pauschale Aussage beisst sich mit den Regelungen des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dies insbesondere in Bezug auf Familien (siehe Hervorhebung). Sie ist allenfalls gültig für Wohngemeinschaften und ein Zusammenleben, das nicht als Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht.

Zitat
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

...

(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung

1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner,
3. auf Kinder des Antragstellers und der unter den Nummern 1 und 2 genannten Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und
4. auf die Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 berücksichtigt worden sind.

Die Aufzählung zeigt unter den Punkten 1-3, dass Familienmitglieder in der Regel mit befreit sind. Die Grenze von 25 Jahren dürfte nur von einer Minderheit potentiell Zahlungspflichtiger in einer Familie gerissen werden. Wenn, dann gibt es dafür zudem ggf. den Grund, dass Aufzählungspunkt 4 greift.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Vorschlag, laufend an allen geeigneten Stellen im Forum verbreiten,
es sei denn, ich sollte mich irren, dann mich bitte hier widerlegen.
Immer wieder wird im Forum von "Beratung" seitens der Verbraucherzentralen berichtet. Diese existiert aber nicht,.

Nach hier vorliegendem Informationsstand dürfen die Verbraucherzentrale in Sachen Rundfunkabgabe nicht "beraten", weil "öffentlich-rechtlich Abgabe".
Insoweit besteht wohl ein gesetzliches Beratungsverbot.

Die Verbraucherzentralen führen dies als Sonderposten der "bezahlten Dienstleistung".
Sie werden aus der Rundfunkabgabe finanziert, sind also rein faktisch gesehen eigeninteressiert an möglichst viel Rundfunkabgabe, möglicherweise dennoch objektiv, aber jedenfalls dem Einwand der Möglichkeit der Befangenheit ausgesetzt.
Sie sind bei der Rundfunkabgabe also nicht "Berater", sondern externe Außenstelle für die ARD-Sender.
Nicht für den Beitragsservice, da dieser mangels Rechtsperson derartigen Vertrage nicht abschließen darf.
Die Verbraucherzentralen werden für ihre Funktionen aus der Rundfunkabgabe finanziert, und zwar durch eine Zuweisung seitens der im jeweiligen Bundesland zuständigen ARD-Anstalt.
Diese Zuweisungen sind üppig, wohl um 100 000 Euro pro Jahr und Bundesland. Es wird wohl abgerechnet nach rund 100 Euro pro Dienstleistungsfall.

Rechtsfragen: Veruntreuung?
Handeln die Verbraucherzentrale, berufen, das Recht durchzusetzen gegen Umgehungsversuche,
hier in Umgehung des Gesetzes unzulässig in verdeckter Beratung, obgleich unzulässig? Schließlich werden die Verbraucherzentralen sie aus der Staatskasse zusätzlich subventioniert, dürfen demnach wohl nicht die Tätigkeit für ARD quersubventionieren (könnte Straftatbestand der Veruntreuung darstellen).

Rechtsfragen: Vortäuschung von Vertreten der Gegenseite?
Wer als Rechtsberater für eine Person X auftritt, darf nicht heimlich für die Gegenseite tätig sein. Er muss das ohnehin offenlegen und klarstellen, für wen er auftritt. Für Rechtsanwälte ist eine Verheimlichung einer Tätigkeit für die Gegenseite ein "Parteiverrat" und ein einziger wesentlicher Fall kann die Anwaltslizenz kosten.
Nun haben die Verbraucherzentralen durch Sonderrecht eine begrenzte Zulassung zur Rechtsberatung und sind verpflichtet, hierbei mindestens einen Volljuristen mindestens im Hintergrund wirken zu lassen.
Generell weisen Verbraucherzentralen bei der Rundfunkabgabe den Bürgern wohl nie darauf hin, dass sie von der Gegenseite bezahlt werden und wohl gar nicht beratungsberechtigt sind. Die vorstehenden Beziehungen müssten nach hier bestehender Rechtsmeinung - Irrtum vorbehalten - im Klartext am Anfang aller Merktblätter stehen und müssten von den ARD-Anstalten dem Beitragsservice als zwingende Mitteilungspflicht in Formularen usw. aufgezwungen werden, 
Die Frage, ob der Vorwurf des Parteiverrats in Betracht kommt oder nicht, übersteigt die Funktionen eines Forums. Die Frage bleibe hier ohne Klärung, es sei denn, jemand hat eine zuverlässige rechtliche Antwort. Immerhin darf man die ARD-Anstalt als Rechtslaie ja hierüber höflich um Auskunft bitten.

Falsch ist beispielsweise die "Beratung" für Geringverdiener,
eine Befreiung erfordere einen "Sozial-(Leer)-Bescheid". Die Beantragung eines Leerbescheides (also ohne Absicht, das Geld zu nehmen) ist nach geltender Rechtsprechung verboten. Soweit hier bisher berichtet, wird von Verbraucherschutzvereinen regelmäßig die diesbezügliche Falschauskunft der ARD-Anstalten verbreitet statt die Verbraucher gegen dies Unrecht zu schützen.

Eine hierfür bewunderungswürdige Person X in Berlin
- die Ehre gebührt nicht @pjotre -
hat im Austausch auch mit ihm zu den kritischen Fragen bei einer Verbraucherzentrale die geeigneten Fragen gestellt.
Die vollständige Auskunft steht wohl bis heute aus und Links zu angeblichen Antworten waren dann Links ins Nirvana.

Vorschlag: Statt nur zu palavern, ran an die E-Mail-Software und die ARD-Anstalten um Auskunft zu den kritischen Fragen bitten.
Palavern ist nötig und einfach. Viel mehr Spaß macht aber, einen übermächtig erscheinenden Gegner mit peinlichen Fragen zu konfrontieren. Wer es tut und mit Kopie immer an das persönliche Büro der Intendanten, wird im besten Fall bewirken, dass man um sein Beitragskonto einen Bogen der Nichtbearbeitung schlägt, weil "zu brenzlig". 
Mindestens aber ist der Genuss, die Mächtigen und bis zum BVerfG "Geschützten" zur Aussage zu zwingen.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns alle verfassungslos gemacht.
Nun bleibt dem Rechtsstaats-Verteidiger die einzige Waffe, die noch stärker ist als das Bundesverfassungsgericht: Das Strafrecht. Sollten die vorstehend vorgetragenen Gesichtspunkte sich als strafrechtlich belangreich erweisen, so wären die Intendanten persönlich zum Eingreifen rechtlich verpflichtet. Bevor man derartiges vermutet, achte man das Juristen-Prinzip "man höre die Gegenseite". Das tue man höflich und als Frage, also ohne Vorwurf, setze aber eine Antwortfrist von 1 Monat.

Wer es tut, bitte über das Ergebnis eine PM-Nachricht. Sofern unproblematisch, ferner dürfte das Ergebnis wohl alle im Forum interessieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2018, 23:55 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Nun bleibt dem Rechtsstaats-Verteidiger die einzige Waffe, die noch stärker ist als das Bundesverfassungsgericht: Das Strafrecht.

Dazu ein Passant am Infostand in Freiburg vom 7.4.2018
https://drive.google.com/open?id=1Rn9_EBjVjM3HMJDEH4ogebT722jBQv4g


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2018, 13:22 von DumbTV«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Viel Glück beim Versuch die Forderung eines sogn. Rundfunkbeitrags, die das BVerfG faktisch abgesegnet hat, als Straftat verfolgen zu lassen. Die Strafanzeige möchte ich sehen bzw. den Staatsanwalt, der sich damit länger befasst als es dauert diese in die Ablage rund zu entsorgen. Die Prognose, dass dieser Versuch scheitern muss, ist wohl kaum als gewagt zu bezeichnen.

M. Boettcher


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@drboe:
Viel Glück beim Versuch die Forderung eines sogn. Rundfunkbeitrags, die das BVerfG faktisch abgesegnet hat, als Straftat verfolgen zu lassen.
Mir ist nicht bekannt, dass ich derartiges vorgeschlagen hätte.

Es gibt noch ziemlich viel anderes, was getan werden könnte, vorausgesetzt, dass wir das aktionslose Palavern ein wenig zurückbauen könnten und das aktive koordinierte strategisch optimierte Handeln ein wenig ausbauen könnten.
Aber "Forum" ist ja für Gespräch, die Aktion kommt da immer etwas zu kurz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2018, 14:09 von DumbTV«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pjotre: dann klick einmal auf den Link, den User Frühlingserwachen gegeben hat. Zudem spekulierst du durchaus über die Anwendung des Strafrechts.  Auch mangelt es deinen Ausführungen an Logik. Du behauptest, dass die Verbraucherzentralen an viel Rundfunkabgabe interessiert seien. Wenn sie pro Beratungsfall bezahlt werden, sind sie aber wohl eher an einer hohen Zahl von Beratungen interessiert.

Nebenbei: Auch als Frage verpackte Aussagen können als Verleumdung eingeschätzt werden. Da wäre man dann, bei entsprechend aggressiven Gegnern, flugs selbst mit dem Strafrecht konfrontiert.

M. Boettcher


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Goldene Regel:
Solange man als Ehepaar einen Gegner zu beackern hat, führt man keinen Ehestreit.
Mein Vorschlag ist, dies Forum freizuhalten von aller Kritik an anderen im Forum. Ich verweigere Teilnahme an Fortsetzung der Erörterung der aufgeworfenen Fragen. Das sachlich Gebotene ist ja von beiden Seiten gesagt und damit ist es getan.
Die Erde wird sich weiter drehen ihrem Ende in einigen Milliarden Jahren entgegen unabhängig von den Zeilen, die wir hier tippen.


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blickpunkt-verlag.de      01.08.2018

Rundfunkbeitrag:
Wer Post bekommt, sollte reagieren

HOF Wer bisher keinen Rundfunkbeitrag zahlt, sollte sich auf Post vom Beitragsservice einstellen. Derzeit übermitteln die Einwohnermeldeämter nämlich die Daten aller volljährigen Einwohner an den Beitragsservice.
Zitat
"Dieser Vorgang ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzlich geregelt und daher rechtmäßig", sagt Meinhard Krems von der Hofer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern.

Meinhard Krems empfiehlt, auf dieses Schreiben zu reagieren und mitzuteilen, ob für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Zitat
Bei Fragen zu diesem Thema bietet die Verbraucherzentrale in Hof Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt telefonisch unter 09281/84680 oder persönlich in der Beratungsstelle in der Bürgerstraße 20 in Hof.
Weiterlesen auf :
https://www.blickpunkt-verlag.de/bpws/nachrichten/landkreis_hof/art278486,6255206



Siehe auch :
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Solange aus den Schreiben
- weder eine Rechtsgrundlage
- noch eine Rechtsmittelbelehrung
- noch eine "Landesrundfunkanstalt" mit Angabe des vollständigen rechtlichen Namens und der jeweiligen Rechtsform
- noch eine Vertretungsbefugnis der schreibenden, nirgendwo namentlich öffentlich bekanntgegebenen "Stelle"
hervorgehen,
rät die unabhängige "Nichtverbraucherzentrale",
nicht auf derartige Schreiben zu reagieren und davon abzusehen, eigene Daten oder gar etwa unbefugt Daten von Dritten ("Namen und Beitragsnummer" > Achtung: Umgehung einer etwaigen beim Einwohnermeldeamt für diese dritte Person vermerkten Auskunftssperre!) an diese unbekannte Stelle herauszugeben oder zu bestätigen, da nicht auszuschließen ist, dass es sich um Trittbrettfahrer zum Zwecke der Datenerschleichung (oder gar noch schlimmeres) handeln könnte.

Ungeachtet dessen besteht nach diesseitiger Auffassung
- keine Verpflichtung und keine Befugnis, überhaupt über die eigenen Daten hinausgehende Daten von Dritten herauszugeben
- keine Befähigung z.B. eine "Beitragsnummer" von Dritten herauszugeben, da man diese nicht kennt, diese einem nicht anderweitig mitgeteilt wurde und man schließlich keine Verfügungsgewalt über die dritte Person hat, jene persönliche Nummer herauszugeben

Einzig(!) die Mitteilung zur Lage der betreffenden Wohnung wäre gem. RBStV eine mögliche Angabe, die fiktive Personen A-Z über sich selbst mitteilen könnten - aber natürlich nur an eine dazu erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis usw. ;)
Wenn diese Angabe zur Lage der Wohnung dann aufgrund mangelhafter Datenbestände bei der "erkennbar legitimierten Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" einen Abgleich nicht ermöglicht (Hinweis: "Meldedatenabgleich" = "Meldeadressen" = i.d.R. keine oder jedenfalls keine vollständigen Angaben zu Wohnungen), ist dies ein "wunderbarer Beleg" für die verwaltungspraktische Untauglichkeit des Anknüpfungspunktes "Wohnung" - siehe u.a. auch unter
Anknüpfungspunkt: 'Wohnung' ist Unfug!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26946.msg169421.html#msg169421
und dann
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359

Alternativ könnte man die "erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" dazu auffordern, doch bittesehr alle unter der Meldeadresse "zum Wohnen oder Schlafen geeigneten oder genutzten", "beitragspflichtigen" Raumeinheiten aufzulisten, damit man sich der betreffenden Einheit ein-eindeutig zuordnen kann.

Zudem könnte die "erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" aufgefordert werden, doch bittesehr mitzuteilen, wie man den Nachweis für die Zahlung erbringen können soll - und zwar auch in der Zukunft, wenn z.B. kein Kontakt mehr zum jetzigen Zahler besteht - wenn man auf die Zahlungsweise/ Kontodaten der zahlenden Person keinen Einfluss und keine Zugriffsmöglichkeiten hat.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Weitere Infos folgen...

 >:D


Nunmehr auch ergänzt unter
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat von: Verbraucherzentrale NDS
Geben Sie an mit wem Sie zusammen leben und unter welcher Beitragsnummer der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung schon bezahlt wird. UND DAZU weisen Sie über eine aktuelle (!) Meldebescheinigung nach, dass Sie in einer gemeinsamen Wohnung leben. Alte Meldebescheinigungen beispielsweise von 1985 reichen nicht aus, selbst wenn sich an Ihrer Wohnsituation seit "30 Jahren" nichts verändert hat. Dieser Nachweis fehlt in aller Regel! Dem Beitragsservice liegt nämlich nicht vor, wer mit wem in einer Wohnung lebt und ob sich hinter der gemeldeten Adresse ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder großer Wohnkomplex verbirgt.
Quelle https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-von-missverstaendnissen-kommunikationsproblemen
Zitat von: Verbraucherzentrale Bremen
Jeder Wohnungsinhaber ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden. Es genügt, dass eine einzige, in der Wohnung lebende Person sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-28356

Ja was nun? ist jeder verpflichtet oder doch nur einer?

Es wäre wohl seltsam, wenn der BS keine Ahnung hat "ob sich hinter der gemeldeten Adresse ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder großer Wohnkomplex verbirgt". Eigentlich ergibt sich das aus der Zahl der Wohnungen, die man vom Einwohnermeldeamt unter einer Adresse haben müsste. Dass 200 Leute in einem Einfamilienhaus leben ist wohl ziemlich unwahrscheinlich. Das der BS nicht weiß, "wer mit wem" ist an sich wünschenswert, allerdings kommen mir immer wieder Zweifel, dass das wirklich so ist.
Es ist nun wirklich nicht das Problem des Bürgers, wenn die Politiker und LRAn ein Geschäftsmodell etablieren, dass umfassende Kenntnis über die vorhandenen Wohnungen und ihre Bewohner voraussetzt, diese Informationen aber nicht verfügbar sind. Dann haben die ein Problem, nicht der Bürger! Aus § 8 Anzeigepflicht des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ergibt sich nicht, dass man Informationen über Dritte melden muss. Vielmehr sagt der Satz 3 dieses Paragraphen

Zitat von: raffgierige Bundesländer im sgn. RBStV
§ 8 Anzeigepflicht

(1) ...
(2) ...
(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

Da die Zahlungshöhe nicht von der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen abhängt, ob diese nun volljährig sind oder nicht, reicht es, wenn eine Person dem BS namentlich bekannt ist. Das sehen wohl die Politik, die LRAn und der BS genauso und so steht es im Gesetz. Es besteht also keine Verpflichtung, dass sich alle Bewohner einer Wohnung bei der zuständigen LRA bzw. dem BS melden (siehe Zitat aus dem "RBSTV" oben). Dass sich nur eine Person meldet, ist nämlich gängige Praxis. Dies wird zudem durch die Tatsache gestützt, dass der BS weitere Daten zu in einer Wohnung lebenden Personen löscht bzw. sogar löschen muss. So sind nach §11 erhobene Daten unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.
Es ist für die Bürger schlicht unzumutbar regelmäßig nachzuweisen, dass für die von ihm bewohnte Wohnung bereits gezahlt wird, nur weil man bei der Politik, den LRA und dem BS zu dämlich ist eindeutig festzustellen, ob für eine Wohnung bereits bezahlt wird. Ebenso besteht keine Notwendigkeit für solchen Nachweis eine aktuelle Meldebescheinigung zu beschaffen. Einmal kostet eine solche Bescheinigung Geld, zum anderen Zeit. Sie sagt aber nicht mehr aus, als die Anmeldung, die man bereits einmal durchgeführt hat. Außerdem sollten sich erwachsene Menschen weigern über jedes Stöckchen zu springen, das man ihnen hinhält.

Darüber hinaus werden der GF des BS, Herr Wolf, und DER JUSTITIAR ja nicht müde öffentlich zu erklären, dass man sich nicht dafür interessiere, wer mit wem in einer Wohnung lebt. Es besteht auch von daher keine Veranlassung dem BS gerade das mitzuteilen, für das er sich angeblich gar nicht interessiert. Die Tatsache, dass eine volljährige Person irgendwo gemeldet ist, ist weder allein noch in Kombination mit der ggf. feststellbaren Tatsache, dass dem BS für diese Person kein "Beitragskonto" bekannt ist, kein Anhaltspunkt dafür, dass die Person zur Zahlung des sogn. Rundfunkbeitrags verpflichtet ist. Für knapp 50 % der volljährigen Personen in Deutschland ist bekannt, dass sie nicht zur Zahlung des sogn. Rundfunkbeitrag verpflichtet sind, weil sie nämlich in einer Wohnung leben, für die bereits gezahlt wird.

Kurz: die Verbraucherzentrale kann sich gern als Außenstelle der "Beitragseintreiber" des BS positionieren, verbreitet allerdings in erster Linie solche Informationen, die dem BS die Erfüllung seines Jobs ermöglichen und rät den Bürgern zu Aktivitäten, die im Grunde darauf schließen lassen, dass beim BS eine umfangreiche Datenbank aller in Deutschland lebenden Personen, ihrer Beziehungen untereinander, ihrer Mobilität und mittelbar ihrer sexuellen Präferenz aufgebaut wird. Diese Datenbank ist dem Zugriff der Datenschutzbeauftragten der Länder wohl u. a. deshalb entzogen. Man muss aber nicht noch "fast freiwillig" das Datenmaterial für diese Datenbank liefern.

M. Boettcher


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P
  • Beiträge: 4.011
Eine Meldebescheinigung sagt auch nichts aus, schließlich werden dort Daten verarbeitet ohne Prüfung der Realität.
Eine Vermieterbescheinigung ersetzt keine Prüfung der Realität.
Warum sollte eine Person A also zusätzlich zu Ihren Angaben etwas liefern, was auch nur auf ihren Angaben basiert?
Der Modellfehler ist schlicht, dass Wohnungen ohne Wohnungsnummer bebeitragt werden und als Ersatz eine Nummer einer Person herhalten soll, welche diese beim Wohnungswechsel mitnimmt.
Es könnte so leicht sein, wenn die Wohnungen Nummern hätten, aber das geht natürlich nicht, weil ja dann klar wäre, wer mit wem usw. Aber klar, liefert Daten - nur nicht die eigenen.


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N
  • Beiträge: 540
Zitat
Manchmal haben wir es, dass in einer Familie eine Person eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag besitzt und andere aus der Wohnung aber Gehalt beziehen. Sie denken dann, dass sie nicht zahlen müssen, weil es die Befreiung gibt. Aber das stimmt nicht. Derjenige der zahlen kann muss sich sogar aktiv darum kümmern, dass der Beitrag entrichtet wird.

Ja, das ist dann wohl, soweit ich das weiß, ganz klar Fake News! *lacht*

Derjenige der zahlen kann, muss sich überhaupt nicht darum kümmern. Ist z.B. der Mann eingetragener Mieter, arbeitslos geworden und bezieht dann irgendwann Hartz 4 und die Frau arbeitet weiter und bekommt 2000 Brutto im Monat, dann ist die Wohnung trotzdem auf beitragsbefreiten Mann bzw. eingetragenen Mieter ausgestellt.

Dem Öffentlichen Rundfunk liegt ja gar nicht vor, wer mit wem zusammen wohnt und darf das auch in der Konstellation gar nicht wissen. Mit welchen Rechtsanspruch soll er an seine Mitbewohner gehen und ihnen sagen, dass er Geld für den Öffentlichen Rundfunk von ihn will?

Ähnliche Konstellation bei WGs. Derjenige der zahlt, kann auf dem Rechtsweg kein Geld bei seinen Mitbewohnern einklagen, wenn es nicht irgendwo vertraglich festgehalten ist.


Edit "Bürger":
Bitte trennen: a) Die Befreiung für eine gesamte Bedarfsgemeinschaft, deren gesamte Finanzen bei der Bedarfsermittlung geprüft werden. Da ist bei einer Befreiung die gesamte Bedarfsgemeinschafts-Wohnung befreit.
b) Die Befreiung einer Person in einer WG, welche keine Bedarfsgemeinschaft ist und deren Finanzen somit nicht gemeinsam geprüft werden. Da ist die WG-Wohnung nicht aufgrund einer befreiten Person befreit.
Die Verbraucherzentrale scheint sich auf den Fall einer noch zusammenlebenden Familie mit eigenes Einkommen beziehenden volljährigen Kindern beziehen zu wollen (welche i.d.R. nicht als "Bedarfsgemeinschaft" gewertet wird) - aber das ist wohl eher der Ausnahme- als der Regelfall.
Leider ist das nicht präzise genug ausgedrückt und sorgt somit eher für Missverständnisse als für "Aufklärung".
Siehe bitte auch zwischenzeitlichen Hinweise in den Folgekommentaren ab
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28371.msg179183.html#msg179183
Zum Thema der Auskunft über Mitbewohner siehe bitte u.a. erste Hinweise/ "Zwischenfazit" bzgl. Anfrage-Schreiben basierend auf dem neuem Meldedatenabgleich 2018 unter
Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
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