Der Zwang zur Beteiligung ... führt nicht dazu, dass der Beitragszahler verpflichtet ist ... zu konsumieren.
Selbst wenn der Konsum ... negativ beeinflussen würden, so kann der Antragsteller die befürchteten Folgen durch Konsumverzicht ... vermeiden.
Nur wer einen Menschen auf ein Objekt reduziert, kann dem Menschen unterstellen, er könne ja ignorieren, was man mit ihm macht. Die Argumentation schlägt auch bei einer Stetigkeitsbetrachtung fehl. Kann ich auch durch Konsumverzicht entgehen, wenn der Rundfunkbeitrag auf 300 EUR pro Monat anwächst - wenn sich also fast jeder Deutsche keine andere Informationsquelle mehr leisten kann? Wohl nicht. Wo ist dann die Grenze? 150 EUR? 75 EUR? Wieviele dürfen durch das Raster des "Gemeinwohls" fallen (das Art. 1 GG zuwider läuft)?
Mit dieser Unterstellung, man könne das ignorieren, zu dessen Finanzierung man gezwungen wird, kann man jeden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz niederschlagen. Wie soll denn der Eingriff in meine Grundrechte (insbesondere bei der Vollstreckung) gegen den verfolgten Nutzen abgewogen werden, wenn man jedem Betroffenen sagen kann, er solle es ignorieren? Der Rundfunkbeitrag ist darüber hinaus wiederkehrend. Monat für Monat, Wohnung für Wohnung. Und jetzt wird es bunt:
Im Gegensatz ... sind Programmangebote im privaten Fernsehen auch keineswegs umsonst, selbst wenn man nur Angebote nutzt, für die kein Entgelt verlangt wird. Diese Programme sind regelmäßig gekoppelt an den Konsum von Werbung, der durch Programmunterbrechungen nicht dauerhaft auszuweichen ist. Mit der Aktivierung eines von privaten Unternehmen betriebenen Fernsehprogramms reiht sich der Konsument in die Zielgruppe der Werbetreibenden ein. Er wird so mittelbar zum "Produkt" des privaten Senders, welches dieser an die werbetreibende Wirtschaft verkauft.
Diese magische Argumentation hebt doch die vorherige Begründung völlig auf. Rundfunk, den ich bezahle, könne ich ignorieren, aber Werbung, die ich nicht bezahle, muss ich schauen? Die wiederkehrende Zahlung von Rundfunkbeiträgen soll mich nicht tangieren, während ich durch wiederkehrende Werbung zum "Produkt" des Privatsenders werden solle? Vielleicht ein Produkt in Gestalt eines ...
Salami-Objekts? Wenn dieses Produkt aber während der Werbung lieber eine Pinkelpause macht, wird es dann wieder zu einem menschlichen Nicht-Produkt, vielleicht durch eine Rundfunk-Metamorphose? Dann muss ich mich wohl gut festhalten, wenn ich nächstes mal auf einen Fernseher schaue - hoffentlich schrumpfe ich nicht aus meiner Kleidung...
Jetzt ist aber bspw. der Südwestrundfunk ebenso eine Firma, die werbefinanziertes Unterhaltungsfernsehen produziert. Und dadurch würde ich plötzlich
nicht zu einem Produkt (einem Objekt!),
obwohl ich das explizit bezahle und
trotzdem noch Werbung bekomme...?!? Und noch besser: obwohl ich gepfändet werde für etwas, das anderswo umsonst ist, solle ich
nicht entschädigungslos enteignet werden?!? Es platzt gleich mein zweites Magisches-Denken-Indikatorstäbchen.
Dass die Angebote ... aus der persönlichen Sicht des Antragstellers ... wertlos sind, bedeutet nicht, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung keinen Wert besitzen. Die Einschätzung des Wertes eines Angebotes erfolgt grundsätzlich individuell.
Richtig. Von der Mehrheit hat auch niemand gesprochen - und die wurde ja auch, konform zu den Rundfunkprinzipien, nicht gefragt. Das bedeutet kurz:
ich entscheide, ob ich entschädigt wurde, und ich sage: nein.
Darum muss sich die Höhe des Beitrags "aus der Sache selbst" ergeben und nicht aus dem Gerede derjenigen, die den Beitrag einstecken, gut finden, oder dessen Gegner auf die korrekte verbale Spur bringen möchten. Diese "Sache" könnte z.B. eine Straße sein. Alleine das Angebot einer Straße ergibt kein finanzverfassungskonformer Anknüpfungspunkt für einen Beitrag. Schon gar nicht, wenn man nach fünf Jahren noch immer dieselben Schlaglöcher in der Straße hat, für deren Angebot man zahlt. Wenn ich also für das Angebot einer Straße zahle, aber nur 100m Radweg neben einem Schweizer-Asphaltkäse bekomme, obwohl die Schlaglöcher mit dem Beitrag (für das Angebot) hätten gestopft werden müssen, dann wurde ich ebenfalls entschädidungslos enteignet.
Maßgeblich bei der Vollsreckung gegen
mich ist meine Würde, nicht die der anderen. Das Allgemeinwohl steht
nicht über meinem Wohl.
Ich bin keine Salami. Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. ...
Es wird bezweifelt, dass der Antragsteller derart mit dem von ihm erarbeiteten Geld verwachsen ist, dass dieses von ihm "wie bei einer Salami" abgeschnitten werden müsste. Das verwachsen von Geld in Scheinen oder Münzen mit einem Körper dürfte extrem selten sein. Man kann im Gegenteil davon ausgehen, dass der Antragsteller entweder über Buchgeld verfügt oder aber über Bargeld, welches völlig losgelöst von seinem Körper frei bewegt und genutzt werden kann. Ein Vorgang, bei dem der den ÖR-Sender zu zahlende Betrag bei ihm "abgeschnitten" werden müsste ist nicht ersichtlich.
Von einer Verwachsung spricht auch niemand, denn es handelt sich hier offensichtlich um Bildsprache. Ob eine Buchung vom Konto, ein Schein aus der Tasche oder ein Stück Holz von meinem Vorrat: gestohlen ist gestohlen, weg ist weg. Was das o.g. Bild in seinem Wesensgehalt besagt ist, dass ich kein
Objekt bin,
über das der Staat verfügen kann wie er will. Der Sachverhalt wird offensichtlich, wenn man den Rundfunkbeitrag auf eine Wirtschafts- bzw. Gesellschaftsform überträgt, die nicht auf einer Währung basiert sondern auf Tauschhandel und gegenseitiger Hilfe. Dann schlägt nämlich das Argument fehl, ich könne ignorieren, wenn ich den Rundfunk "bezahlen" muss, ohne ihn zu beanspruchen. Dann werde ich nämlich beraubt oder versklavt - nur nicht um 100% meines Eigentums oder zu 100% der Zeit. Ignorieren lässt sich das aber trotzdem nicht (Stetigkeitsbetrachtung!). Warum soll ich weniger betroffen sein, sobald digitales Giralgeld über meine elektronischen Konten purzelt? Magisches Denken!
Und um auf das Thema zurückzukommen: das alles (o.g. Probleme) wird bzw. werden mit einer
Kopfpauschale nicht besser. Diese behebt nur das gewaltige Willkürproblem, das der Rundfunkbeitrag bisher hat. Denn abgesehen von dem bisher fehlenden Verwaltungsakt, der mich als Schuldner für die "beitragspflichtige Wohnung" bestimmt, bleibt ja doch alles beim alten.