Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen? (...)
Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:
(...)Verfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde Rundfunkbeitrag / Staatsstruktur
(...)
Der angegriffene Verwaltungsakt verletzt mich in meinen Grundrechten- Nach Art. 2(1) GG: weil ich mich als Mensch nun auseinandersetzen muss mit dem, was mit meinem Geld geschieht, denn mein Geld ist das unmittelbare Produkt meiner Arbeit. Das bedeutet fernzusehen, obwohl ich nicht fernsehen will. Fernsehen und Radio umgehen aber sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns und verletzen mich dadurch, weil ich nicht mehr kontrollieren kann, welche Information in meinen Kopf eindringt. Mein Kopf ist aber Teil meines Körpers.
- Nach Art. 2(2) GG: weil ich meine Persönlichkeit durch den Einfluss des öffentlichen Rundfunks nicht mehr frei entfalten kann, da mein Verhalten sich nun dem des Fernsehkonsumenten anpassen muss und ich zwangläufig in eine seelische Abartigkeit abdriften muss, in der ich glauben gemacht werde, an Kultur teilzuhaben, indem ich alleine vor einem Fernseher sitze und mit niemandem sprechen kann und mir niemand zuhört.
Nach Art. 5 GG: weil das Geld, welches ich sonst für wissenschaftliche Magazine einplane, vollständig aufgebraucht wird für die Zwangsabgabe „Rundfunkbeitrag“ und die Zeit zur notwendigen Prüfung des „öffentlichen Rundfunks“ nun für meine freie Unterrichtung aus anderen Quellen fehlt. - Nach Art. 14 GG: weil ich keine Gegenleistung für das gepfändete Geld bekomme, denn die Produkte des öffentlichen Rundfunks sind nichts wert – man kann gleichwertiges im privaten Fernsehen für umsonst bekommen, und der Marktwert richtet sich schlicht nach dem Wiederbeschaffungswert.
- Auf den Anspruch zum Bestand Deutschlands als demokratischem und sozialem Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 GG): weil der öffentliche Rundfunk keiner demokratischen Kontrolle unterliegt, er nicht vom Volk oder seinen gewählten Vertretern gewählt wurde, er keine Beamten oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hat und mir gegenüber keinerlei hoheitliche Befugnisse hat (2. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 31, 314), die Vollstreckungsbehörde dem Gläubiger (...) diese aber zuspricht, indem sie seine Forderung als „öffentlich rechtlich“ tituliert.
(...)
Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. Im Rahmen einer bedingungslosen Grundabgabe an eine privatwirtschaftliche Firma "Südwestrundfunk" (oder beliebige andere Rundfunkanstalten), deren Finanzierung ich mir nicht ausgesucht habe und dessen Produkte ich nicht beziehe, ist dies schlicht nicht tragbar.
Wer diese meine persönliche Betroffenheit weg-argumentieren möchte, der praktiziert magisches Denken und für den habe ich keine Worte mehr.
Nichtnutzer (...) generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt (...) akzeptieren?
Ich vermisse hier Meinungen von Nichtnutzern dazu.
Also ich fände es geil, wenn unsere dysfunktionale Politik den ÖRR über Steuern finanzieren würde und ich könnte auch noch besser als jetzt damit leben, selbst wenn ich effektiv mehr zahlen müsste als jetzt (als Gutverdiener würde es mir wohl so ergehen).
Fakt ist nämlich, dass auch als Steuer der jetzige ÖRR nicht zu retten ist. Das hat zwei Gründe:
1) Freiheitlich Demokratische Grundordnung:Der ÖRR hat keine gewählten Volksvertreter. Selbst die Krankenkassen, in denen die meisten Pflichtmitglied sind (die sich nur die Kasse selbst, aber nicht die Mitgliedschaft aussuchen können) bieten uns über die
Sozialwahl ein Mitbestimmungsrecht. Das Existenzrecht dieser de-facto Zwangsfinanzierung einer Organisation mit
Körperschaftsstatus wird getragen durch nichts geringeres als das
Sozialstaatprinzip gemäß Art. 20(1) GG. Im Gegenzug - gemäß Art. 20(2) GG haben wir in besagter Sozialwahl ein Mitbestimmungsrecht in der Selbstverwaltung.
Da sitzen gewählte Volksvertreter!!! Und damit ist diese Regelung
konform mit der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung.Beim ÖRR sieht es hingegen völlig anders aus. Die haben folgendes nicht:
- gewählte Volksvertreter
- Weisungsbindung durch gewählte Volksvertreter
Dafür haben sie folgendes, und damit kommen wir zu
2) Kosten:- Kosten die höher sind als für gesamte Bundesjustiz zusammen
- Kosten, die die Gesamtkosten der Rechtsprechung in Bund und Ländern (=> 168 EUR pro Bürger und Jahr im Durchschnitt laut Buch von Jens Gnisa) übersteigen.
- Gehälter weit jenseits derer von Polizisten, Staatsanwälten, Richtern, Regierungsmitgliedern
Jede Partei, die bei der nächsten Wahl gut dastehen möchte, wird thematisieren, dass in einem Land mit grassierender Kinderarmut der Staat mehr Geld für Zwangsfernsehen mit Kochsendungen ausgibt als für unsere Ordnungshüter und die Rechtsprechung. Man muss dem Michel nur klarmachen: DU HAST KEINE DREI EURO PRO TAG FÜR DEINEN BILLIGEN FRAß (Harz4/Essen) aber wir zwingen Dir Kochsendungen auf mit teuren Produkten die Du dir niemals leisten kannst und verdienen pro Monat soviel wie die meisten in einem ganzen Jahr nicht. Und das per Steuer. Selbst wenn im ÖRR dann gewählte Volksvertreter sitzen
würden dann hätten die dort so heiße Stühle, dass es so richtig rappelt im Karton. Und darauf kommt es halt an: der Dreck muss weg.
Wird dieser für sie unpassenden Option gekonnt ausgewichen? In anderen Ländern (...)
Nö, andere Länder, andere Sitten. Es lebe der Völker-Nationen-Staat. Wir haben hier z.B. Artikel 20(2) Satz 1 GG und Art. 1(1) Satz 1 und 2 GG. Laut Satz 1: "..
des Menschen...", das ist Singular, die Einzahl. Das ist der Dreh- und Angelpunkt unserer gesamten Verfassung - und nichts geringeres. In Schweden steht das Gemeinwohl über allem. Das ist das diametrale Gegenstück.