Die Verfassungsbeschwerde selbst wurde vor kurzem als "ohne Aussicht auf Erfolg wegen Nichtausschöpfung des Rechtsweges" in das allgemeine Register eingetragen.
Ja, bevor man Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen DARF, muss man den Rechtsweg ausgeschöpft haben. Das heißt man muss erstmal das maximal mögliche an Zeit und Geld zur Ernährung der Justiz geleistet haben, ansonsten keine Grundrechtsbeschwerde.
99,5% (Quelle Wiki) ALLER Verfassungsbeschwerden werden in Karlsruhe NICHT zur Entscheidung angenommen, diese Entscheidungen sind UNANFECHTBAR und werden in einer ´Ausfertigung´ OHNE Begründung anonym und lediglich durch eine TARIFBESCHÄFTIGE unterschrieben. Eine Begründung, substantiiert und in allen Einzelheiten dazulegen, warum der Antrag keinen Erfolg haben konnte, gibt es nicht. Stattdessen wird dem Beschwerdeführer auferlegt, seine
"Rechtsauffassung zu überdenken".Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde OHNE Begründung (§ 93 d Absatz 1 BVerfGG) und die Versagung der Befriedungsaufgabe sind maximal dienlich zur Entlastung des Gerichts von unsinnigen Beschwerden , nicht aber der Abwehr von sachgerecht begründeten Beschwerden.
Unbegründbarkeit ist in der Rechtsprechung des Gerichts das Kriterium der Willkür. Mit Unbegründetheit kann folglich Willkür kaschiert werden.
Übersendete und eingereichte eigene Nachweise bekommt man trotz
„Abschluss des Beschwerdeverfahren“ nur in Form von Ablichtungen zurück, da die Unterlagen
„Bestandteil der hiesigen Akte“ geworden sind. Es fallen Kosten für die ersten 50 Seiten pro Ablichtung 0,50 Euro und ab der 51. Seite pro Ablichtung 0,15 Euro an.
Es kann also ordentlich etwas zusammen kommen, wenn man sein Beschwerde mit den enstprechenden Nachweisen ausformuliert, aber ein Beschwerdeverfahren nicht angenommen wird und man gerne seine privaten Unterlagen – die ja beim BVerfG eigentlich nicht mehr benötigt werden - zurück haben möchte.