Die inneren Widersprüche der Argumentation des BVerwG sind eigentlich typisch für die Diskussion um die angebliche Notwendigkeit die Rundfunkfinanzierung zu ändern. So wurde in den Jahren vor der Änderung mit der Mobilität der Nutzer argumentiert, die eine Nutzung von Rundfunk "überall" möglich machen, wodurch eine Gerätezählung nicht mehr möglich sei. Als hätte es die aus Gründen der Finanzierung überhaupt gegeben! Ungeachtet der "Mobilität" werden immer größere TV-Geräte mit Diagonalen von über 1 m verkauft. Ich sehe förmlich, wie Millionen von Bürgern Fernsehgeräte mit 1,50 m Diagonale buckeln, um bloß nicht die immer gleichen Talkshowrituale zu verpassen.
Die Behauptung, die mobile Nutzung wäre geradezu über die Sender hereingebrochen, mache eine Kopplung der Abgaben an den Gerätebesitz unmöglich und zwänge die Sender zum Handeln, ist natürlich Stuss. In ähnlicher Form wird heute versucht die Politik und die Öffentlichkeit für eine Erhöhung der Abgabe ab 2020, möglichst eine Kopplung an die Preissteigerungen und eine Erweiterung des Internetangebots zu gewinnen. Die Behauptung, dass ein Gerätebezug auf Grund der Mobilität der Rundfunknutzer nicht mehr sinnvoll sei, ist ein durchsichtiger Versuch der Geschichtsklitterung und auch Teil des Gutachtens von Prof. Kirchhoff. Es trifft aber nicht zu, dass die Mobilität der Rezipienten eine neuere Erscheinung ist und/oder sich erst mit neueren Geräteentwicklungen ergab. Sie existierte vielmehr bereits vor dem ersten Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Behauptung eines neuen Trends wurde und wird lediglich in manipulativer Absicht von denen vorgetragen, die an einer dauerhaften Ausweitung der Gruppe der Zahlungsverpflichteten und an einer Erhöhung der Einnahmen der Sender interessiert sind. Bereits in meiner Jugend gab es Transistorradios, welche nicht größer waren als ein durchschnittliches Buch. Etwa ab Mitte der 1960er Jahre gab es tragbare Tonbandgeräte für "Compact Cassetten" der Firma Philips. Tragbare Kombigeräte, die neben Radioempfang auch als Kassettenabspieler dienten und später auch "Compact Discs" (CD) wiedergeben konnten, gibt es seit Mitte der 1970er Jahre. Am 01. Juli 1979 brachte Sony mit dem Walkman eine weiter miniaturisierte Version von Kassettenspielern auf den Markt. Das erste Gerät ähnlicher Größe, das in gleicher Weise CD abspielen konnte, kam 1984 in den Handel. Die Halbleitertechnik, die diese batteriebetriebenen Geräte ermöglichte, wurde in den 30er- und 40-er Jahren des 20. Jahrhunderts erfunden und spätestens seit den 60er Jahren in Serie auch für Konsumartikel produziert. Bereits 1970 wurde das erste tragbare Fernsehgerät in Serie produziert. Seit Mitte der 80er Jahre gibt es mobile Fernseher mit LCD-Bildschirm. In meinen Kfz war stets ein Radio eingebaut oder wurde von mir nachgerüstet.
Andererseits sind alle Versuche Fernsehen auf mobilen Kleingeräten, wie sie moderne Mobiltelefone darstellen, populär zu machen, gescheitert. So sind auch die heutigen Angebote für Handy-TV kein Fernsehen im klassischen Sinn. Vielmehr handelt es sich dabei eher um "Video On Demand" und sehr häufig Filmschnipsel begrenzter Länge via mobilem Internet. "Echtes" Fernsehen als Handy-TV hat sich bislang nicht durchgesetzt. Der extra für Mobiltelefone optimierte Standard DVB-H findet keine Anwendung und auch Handy-TV mittels "Digital Multimedia Broadcasting" ist "gestorben." Statt dessen kaufen die Bürger Fernsehgeräte mit den erwähnten Bildschirmdiagonalen bis 150 cm und mehr, die natürlich stationär betrieben werden. Warum es heute problematischer als früher sein soll, deren Besitz und damit eine Abgabepflicht festzustellen, wird nirgendwo nachvollziehbar begründet. Zumal im überwiegend privat finanzierten ÖR-Rundfunk die Zahl der Geräte je Familie keine Rolle spielte und spielt. Bezeichnend ist aber auch, dass der Anknüpfungspunkt für den sogenannten Rundfunkbeitrag nun exakt der Bereich sein soll, in dem laut Prof. Kirchhoff und der Rundfunkmacher Fernsehen und Rundfunk angeblich immer weniger konsumiert werden, nämlich Wohnungen. Man könnte angesichts der Mobilität und des behaupteten Nutzungsortes wohl ebenso gut Strassen und Fußwege mit einer Rundfunkabgabe belegen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.