Der Protest gegen den Rundfunkbeitrag ist vergangene Woche in die nächste Runde gegangen: Am Mittwoch beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit den Klagen von drei Privatpersonen und der Firma Sixt gegen die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch René Ketterer war bei der Anhörung dabei. Er ist der Betreiber von Deutschlands größter Plattform gegen den Rundfunkbeitrag. Nach eigenen Angaben verzeichnet seine Seite www.GEZ-Boykott.de mehrere Millionen Zugriffe im Monat. (...)
Jeder zahlt 20€ als Steuer im Jahr! Das ergibt dann eine Gesamtsumme... (1 Mrd? irgendsowas)
Davon gibt es dann einen! TV und 1 Radiosender, wo nur Nachrichten kommen.
Was ist eure Meinung dazu?Ohne Mitbestimmung durch die Betroffenen kann es keine grundrechtskonforme Ausgestaltung geben, insofern gefällt mir der Ansatz. Aber mal angenommen, wir bräuchten einen öffentlich-rechtliches Medienkonstrukt (ich bezweifle das nämlich, weil der ganze private Medien-Quark ziemlich sicher staatsferner ist als das, wass der ÖRR heute ist). Würde es dann nicht auch eine Zeitung tun? Die muss man auch nicht verschlüsseln. Wer keine will = bezahlt, der bekommt halt keine. Das ist pure Innovation! Und die Menschen lesen sowieso immer weniger.
Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.Das sehe ich genauso :)
Wenn ich mich informieren will, kann ich mir eine Zeitung kaufen. Wenn ich einen Film sehen will, kann ich ins Kino gehen oder mir eine DVD kaufen. Ich brauche den ÖRR nicht.
Die Zwecksteuerzwangsabgabe "Rundfunkbeitrag" ist das Eingangstor zur fiskalischen Willkür!!!Der Umkehrschluss zur Zeugungsgebühr wäre übrigens, dass du Kindergeld beantragen kannst auch wenn du keine hast, da du ja Kinder zeugen könntest ;D
Was kommt als nächstes?
- Hunde-, Kfz-Steuer für alle
- Zeugungsgebühr
- Atemcent
- Brückenzoll
Wilkommen im Feudalismus!
Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet. Eine Konstellation, die widersprüchlicher nicht sein kann. Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert.
Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert.
Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet.
Eine Konstellation die widersprüchlicher nicht sein kann.
der ÖRR hat im Internet nichts zu suchen. Dafür besteht kein Auftrag
Durch die Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.
Mir erzähle keiner dass, man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert.Diese elendigen, immer und immer wiederholten Verleumdungen gehen mir nur noch auf den ***. Und das nur, weil es anscheinend jede menge Menschen gibt, die über ein mehr als beschränktes Vorstellungsvermögen verfügen.
Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders..
Die Regierung der britischen Premierministerin Margaret Thatcher führte Ende der 1980er-Jahre in Großbritannien die Kopfsteuer community charge (besser bekannt als poll tax) ein, die allerdings eine Ermäßigung für besonders einkommensschwache Bürger vorsah. Jedoch weigerten sich 18 Millionen Briten, die Steuer zu bezahlen. Die Proteste gipfelten am 31. März 1990 in einer Demonstration mit rund 70.000 Teilnehmern in London, wobei es auch zu gewalttätigen Ausschreitungen kam.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kopfsteuer#Poll-Tax-Unruhen
Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger.
"Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich wie im Hamsterrad gedreht und immer das Gleiche gesagt..."
Gerecht ist, wie @drboe anmerkt, die Zahlung bei Nutzung, und technisch am einfachsten und am wenigsten aufwändig ist der anonyme Abverkauf von Decoderkarten an Personen, die Nutzer werden möchten.
...
Auf die darauf folgende Frage des Gerichtes, wie die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wird und was dafür die Argumente wären, herrschte einheitliches Schweigen in den Reihen der Rundfunkzwangsbeitragsmillionäre und der Landesregierungen.
Diese elendigen, immer und immer wiederholten Verleumdungen gehen mir nur noch auf den S..k. Und das nur, weil es anscheinend jede menge Menschen gibt, die über ein mehr als beschränktes Vorstellungsvermögen verfügen.Sorry, solange es möglich ist, Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
Man könnte es auch ganz anders lösen...
Ein aus Sicht der Autoren naheliegendes Experiment ist die Überprüfung der Hypothese, dass die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Anstalten steigt und ihre Legitimationsbasis sich verbessert, wenn die Rundfunkbeitragszahler ex ante direkt auf einen kleinen Teil des Programms Einfluss nehmen können und nicht nur ex post über Einschalt- bzw. Abrufquoten und Programmbeschwerden.[10] Dabei ließen sich auch die Entstehungswege von Produktionen inklusive ihrer Kosten transparent darstellen. Dies könnte man über ein einfaches Design erreichen: Die Anstalten stellen den Zuschauern Exposés von verschiedenen Beiträgen und Themen zur Auswahl, über die man berichten respektive aus denen man einen Beitrag machen könnte. Die Zuschauer können dann unter den verschiedenen Themen und Exposés auswählen, welches dieser Formate produziert und gesendet werden soll – das Format mit den meisten Stimmen wird dann umgesetzt.Quelle: https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/transparenz-und-partizipation.html
Seit Beginn des Jahres 2013 erhalten die Sender ihre Mittel aus […] einer De-facto-Kopfsteuer …Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2013/3/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-in-der-krise/
ZitatWer öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren will, muss zwei Fragen beantworten:Quelle: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11616-013-0167-z.pdf
Wie sollen die dafür nötigen Mittel aufgebracht werden und wie soll man den Finanzierungsbedarf ermitteln?ZitatVor dem Hintergrund der obigen Analyse stellt sich die Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks aus dem allgemeinen Steueraufkommen als eine attraktive Lösung dar:Hervorhebung nicht im Orginal https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11616-013-0167-z.pdf
Unter Allokationsgesichtspunkten wären die Kosten der Mittelbeschaffung über Steuern deutlich minimiert, da dies nun im Verbund mit der allgemeinen Steuererhebung geschähe (vgl. Grisold 2004 , S. 1 18, 1 19); die Kosten für eine zusätzliche Gebühr oder Steuer würden eingespart. Das macht diese Lösung günstiger als alle anderen Maßnahmen, die einen zusätzlichen Erhebungs-, Verwaltungs- und Überwachungsapparat erfordern.
Es wäre wesentlich mehr Verteilungsgerechtigkeit gegeben als bei anderen Lösungen, jedenfalls solange man unterstellt, dass die Verteilungswirkungen des aktuellen Steuersystems diejenigen sind, die politisch und demokratisch erwünscht sind. Die u. U. negativen Verteilungswirkungen der Abgaben und Gebühren wären beseitigt, ohne dass man Abstriche bei der Staatsferne machen muss – diesen Punkt gilt es bei der Bestimmung des Finanzbedarfes zu klären.
Zudem schafft diese Lösung Transparenz, was die Belastung der Bürger mit Steuern und Abgaben angeht. Voraussetzung für eine Finanzierung aus dem Steueraufkommen im Hinblick auf die geforderte Staatsferne ist jedoch, dass die Ermittlung des Finanzbedarfs von der Mittelaufbringung zu trennen ist. Solange die Bestimmung des Mittelbedarfs in einem staatsfernen Verfahren stattfindet und der Staat verpflichtet ist, diese Mittel aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen, wäre diese Regelung in ökonomischer Hinsicht kompatibel mit den Vorgaben des Verfassungsgerichtes (vgl. Hasse 2005 , S. 175 sowie Bundesverfassungsgericht 1994 und 2007 ). Damit bleibt als eigentliches Problem die Frage der Feststellung des Mittelbedarfes, die im Folgenden erörtert werden soll
Das Internet ist kein Rundfunk! Das Internet ist keine Presse!
Und wenn Frau Dr. Angela Merkel sagt (und meint): "... insofern werden wir Wege finden, wie die parlamantarische Mitbestimmung so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist." (Angela Merkel und die marktkonforme Demokratie https://www.youtube.com/watch?v=y4CIiBL-EKg), dann wird klar, warum (sich) der örR das Ermächtigungsgesetz zur Ausbeutung der Wohnungsinhaber erlassen hat.
Wilkommen im Feudalismus!Neo-Feudalismus!
Im Finanzmarktkapitalismus werden Einkommen und Macht nach vormodernen Mustern verteilt, so die These des Hamburger Soziologen Sighard Neckel. Am 30. Mai 2016 sprach er in der Heinrich-Böll-Stiftung über die Illusion gerechter Märkte, ererbte Privilegien und die Wiederkehr ständischer Ungleichheit.Quelle: https://www.boell.de/de/2016/06/14/neofeudalismus-die-wiederkehr-der-staendegesellschaft
Wäre vor diesem Hintergrund nicht die nächste Runde bereits eingeläutet?Nach der Verfassungsbeschwerde ist vor der Verfassungsbeschwerde (vor der nächsten Klagewelle)...oder
Sorry, solange es möglich ist Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich.
Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung
Noch zahlende Nutzer haben durchaus ein sehr gutes Vorstellungsvermögen und sind nur ungern die dummen zahlenden Trottel für andere welche glauben die schlaueren zu sein, nur weil man ihnen eh nichts nachweisen kann.
Solange es diesen Zwang gibt wird sich an diesen Zweifeln der Ehrlichkeit auch nichts ändern. [...] Es wird also höchste Zeit, das sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen läßt.
... muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.NÖ, muß ich nicht!
Und an @tokiomotel: es ist mir völlig egal was Du und der örR als mein Nutzungsverhalten vermuten -- ich nutze nicht, da könnt ihr vermuten bis ihr schwarz werdet!Dem schließe ich mich an.
[...] Gezahlt wird gestaffelt nach in Nutzung befindlichem Hubraum. [...]
Wie würde man in dem Modell einen gleichen Beitrag pro volljähriger Person sicherstellen?
In Deutschland gibt es mit knapp 46,5 Mio PKW deutlich mehr PKW als Wohnungen.
...
Wie würde man denn dann die Ungleichbehandlung von Personen in den Griff kriegen?
Das überzeugt mich angesichts von Art.3 GG Abs.1 noch nicht so richtig ;-).Das war auch nicht meine Absicht.
Nebenbei: Smartcards würden vermutlich nicht für Hörfunk einsetzbar sein.Sie sind für den Hörfunk einsetzbar... Ganz gewiß !
Nebenbei: Smartcards würden vermutlich nicht für Hörfunk einsetzbar sein.Sie sind für den Hörfunk einsetzbar... Ganz gewiß !
Wenn Sie in Südafrika wohnen, können Sie über DeuKom acht deutsche Fernsehprogramme (ARD, ZDF, RTL, Sat1, Pro 7, 3Sat, EuroNews und DW-TV) sowie drei Radioprogramme (Bayern 1, Bayern 3 und Klassik Radio) abonnieren. Die Programme werden live zugeführt und sind Teil eines südafrikanischen Pay-TV-Dienstes.
Was ich damit nur sagen will:Wenn ein Einzelner ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, dann kann das niemals funktionieren.
Jede Lösung hat -wenn man den ÖR nicht komplett in die Tonne treten will- ihre Vor- und Nachteile.
Wer nutzt der zahlt, wer nicht nutzt zahlt nicht. Technisch einwandfrei machbar über die im Auftrag von ARD und ZDF entwickelten De- und Encodertechniken, welche mit Erfolg an die privaten RFA verkauft werden. Diese Lösung ist nicht sittenwidrig, auf alle Fälle mit dem Gesetz und der Verfassung zu vereinbaren - und wird kaum ins Gespräch gebracht.
"die im Auftrag von ARD und ZDF entwickelten De- und Encodertechniken, welche mit Erfolg an die privaten RFA verkauft werden" mehr info bitte
Das sind z.B. die sogenannten Set Top Boxen. Entwicklungen des IRT, 100% Tochter der ÖR-RFA. www.irt.de
... Mich wundert nur verdächtig, dass ... [das Urteil des BVerfG] erst in ein paar Monaten verkündet werden soll... Das Urteil steht in seinen groben Zügen doch schon längst fest, es geht jetzt allenfalls noch um ein paar Details, welche aber keine Monate brauchen dürften. Für mich ist das nichts anderes als Zeitschinden und um die Wichtigkeit zu betonen, wieviel Zeit sich das BVerfG doch dafür nimmt.
... Eine echt harte Nuss die es da in .. [Karlsruhe] zu knacken gibt.
Mir erzähle keiner dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich, nö Märchen gehen anders..
Neo-Feudalismus!ZitatIm Finanzmarktkapitalismus werden Einkommen und Macht nach vormodernen Mustern verteilt, so die These des Hamburger Soziologen Sighard Neckel. Am 30. Mai 2016 sprach er in der Heinrich-Böll-Stiftung über die Illusion gerechter Märkte, ererbte Privilegien und die Wiederkehr ständischer Ungleichheit.Quelle: https://www.boell.de/de/2016/06/14/neofeudalismus-die-wiederkehr-der-staendegesellschaft
Nun wird es interessant. Warum boykottierst du denn? Obwohl du nutzt...? Denn dass du den Rundfunkbeitrag boykottierst, kann man doch wohl annehmen? ;)
Nun wird es interessant. Warum boykottierst du denn? Obwohl du nutzt...? Denn dass du den Rundfunkbeitrag boykottierst, kann man doch wohl annehmen.In der Tat ein interessanter Einwand. Und genau da kommen wieder die dummen zahlenden Trottel ins Spiel, welche vielleicht solange keine mehr sein wollen bis endlich eine technische Ausgrenzung der sogenannten Nichtnutzer realisiert wird. Nun komme mir bitte keiner mit moralischem Geschwätz, wer nutzt möge doch bitte soviel Anstand haben und auch zahlen.
Bekanntlich haben die Ministerpräsidenten die Zahlungspflicht wegen Gerätebesitz mit dem 31.12.2012 beendet. Sie waren dazu zweifelsfrei berechtigt. Sie hatten aber nicht das Recht eine Wohnungssteuer zu Gunsten des ÖR-Rundfunks einzuführen. Es gibt daher m. E. derzeit keine verfassungskonforme Regel für ÖRR zu zahlen. Ebenso wenig gibt es eine Pflicht mit der Zahlungsverweigerung etwa vorhandene Geräte abzuschaffen oder den Hörfunk- und TV-Konsum einzustellen.
Nun komme mir bitte keiner mit moralischem Geschwätz, wer nutzt möge doch bitte soviel Anstand haben und auch zahlen.
Nö, der Zug ist längst abgefahren. Das haben sich die Demokratieprediger und falschen Moralapostel bitteschön selbst zuzuschreiben.
Doch, solche Leute soll es geben ;)Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet. Eine Konstellation, die widersprüchlicher nicht sein kann. Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Sorry, solange es möglich ist, Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen."selbsternannter Nichtnutzer"? Eher wohl ungerechtfertigt "vermuteter"/ unterstellter Nutzer.
Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich. Der örR war halt so "clever" und hat sich auch noch übers Internet aufgedrängt. Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung, ob über PC oder sonst was, ist doch sowas von irrelevant...Weder ist es "völlig unerheblich" noch "sowas von irrelevant". Siehe dazu weiter unten.
Es wird also höchste Zeit, dass sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen lässt.In der Tat, die klare Abgrenzung der Nutzer/Nutzungsinteressierten von den Nichtnutzern/Nicht-Nutzungsinteressierten wäre hilfreich und nötig.
Je länger dieser Affentanz noch weiter geht, umso unruhiger werden auch die bisher noch zahm gehaltenen Nutzer. Eine echt harte Nuss die es da in KA zu knacken gibt.
Wenn das Internet Rundfunk wäre, gäbe es keinen Mangel an Meinungspluralität und damit entfiele die Rechtfertigung für den ÖRR in Gänze.
§ 9 Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893
Die Gemeinden können behufs Deckung der Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von Veranstaltung, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grundeigenthümern und Gewerbetreibende, denen hierdurch besondere wirthschaftliche Vortheile erwachsen, Beiträge zu den Kosten der Veranstaltungen erheben.
§ 4 Beiträge
Beiträge werden zur Deckung der Kosten für die Herstellung und die Unterhaltung der durch ein öffentliches Interesse bedingten Anlagen von den Grundeigentümern und Gewerbetreibenden erhoben, denen durch die Veranstaltungen besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.
Und ja, es wäre wünschenswert, wenn noch mehr Nutzer/ Nutzungsinteressierte wie wohl tokiomotel, drboe und sicher noch einige andere in und außerhalb des Forums sich für eine tragbare Gesamtlösung auch unter Berücksichtigung der Nichtnutzer/ Nicht-Nutzungsinteressierten bemühen würden.Nichts anderes mache ich doch hier seit einigen Tagen mit der Unterbreitung unterschiedlichster Vorschläge. Allerdings hat sich die vom BVerfG ins Spiel gebrachte Kopfpauschale bereits schon jetzt als untauglich erwiesen, weder als stur pauschaler Beitrag noch als einkommensabhängige "Steuer"version.
Im Gegensatz zu Deutschland muss in Belgien der Betreiber, also Belgacom, für die Verbreitung der Fernsehsender zahlen.
Ja genau! Der Gewerbetreibende hat den UnfugbeitraX zu zahlen!
Und ebenfalls nicht zu vergessen, dass die Beitragszahler auch für die Beitragsbefreiten vollumfänglich zur Kasse gebeten werden!
Und ebenfalls nicht zu vergessen, dass die Beitragszahler auch für die Beitragsbefreiten vollumfänglich zur Kasse gebeten werden!
In Erwiderung zu den Eingangsthesen sei wiederholt darauf hingewiesen, dass die vom BVerfG geprägte sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" und sich daraus ergebende "Finanzierungsgarantie" für den ö.r. Rundfunk sich ausdrücklich nur auf das "duale Rundfunksystem", nicht aber auf ein "multiples Telemediensystem" des Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet" bezog und mitnichten eine "Ewigkeitsgarantie" und schon gar nicht ein Finanzierungsprivileg für ö.r. Rundfunk-Sender im Abruf-Internet bedeutet!
[...]
Der Begriff "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" für internetfähige Alltags- Kommunikations- und Abrufgeräte sowie das Argument, wer ein solches besitze, könne auch "Rundfunk" und damit ARD-ZDF-GEZ im Internet "empfangen", sind von der Medien-Politik übernommener Lobby-Sprech von ARD-ZDF-GEZ, um ein für die Finanzierungsbegründung/ Finanzierungsverpflichtung erforderliches "nutzungswilliges Interesse" für den sog. (und nie ausgeschriebenen!) "Telemedienauftrag" herbeizureden bzw. aufzudrängen und somit aufgrund des nahezu 100%igen Verbreitungsgrades genau dieser "internetfähigen multifunktionalen Alltags-Kommunikations- und Abrufgeräte" erst die Allgemeinfinanzierung herbeizutypisierung und herbeizupauschalieren.
Auf diese Argumentationsschiene sollte man sich also besser nicht einlassen, wenn man nicht will, dass die Vielfalt im Internet weiter gefährdet wird und zukünftig noch ganz andere Dinge nach gleicher Methode pseudo-"solidarisch" allgemeinfinanziert werden sollen.
Aus den gleichen Gründen kommt m.E. auch keine ähnlich gestrickte Kopfpauschale auf die Allgemeinheit in Frage.
Rn. 18: "[...] Die gebührenrechtliche Heranziehung von Personen, die mittels internetfähiger PCs Rundfunksendungen empfangen können, ist zur Erreichung des Ziels mangels eines milderen, gleich wirksamen Mittels auch erforderlich. Zugangssperren stellen schon deshalb kein gleich wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. [...]"bzgl. sog. PC-Urteil des BVerwG
Unter diesem Aspekt stellt die gerechte Finanzierung über Steuern kein Problem dar.
"Die Auslegung, die die Bundesregierung Art. 73 Nr. 7 GG gibt, ist unrichtig. Das "Post- und Fernmeldewesen" umfaßt nur den sendetechnischen Bereich des Rundfunks unter Ausschluß der sogenannten Studiotechnik, nicht aber den Rundfunk als Ganzes. Art. 73 Nr. 7 GG gibt dem Bund insbesondere nicht die Befugnis, die Organisation der Veranstaltung und die innere Organisation der Veranstalter von Rundfunksendungen zu regeln oder Vorschriften in bezug auf die Sendungen zu erlassen."
Seit 1992 strahlen wir weltweit Fernsehen via Satellit aus, seit 1996 ist das Programm rund um die Uhr zu empfangen. Heute sendet die DW ein weltweites Fernsehprogramm auf Englisch, Deutsch, Spanisch und Arabisch - über sechs Kanäle, jeweils 24 Stunden.
Kopfpauschale?
Hinsichtlich der Allokationseffizienz ist […] die Haushaltsabgabe aber de facto eine Kopfsteuer […]Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2017/1/rundfunkfinanzierung-von-gebuehren-und-beitraegen-jetzt-zur-indexierung/ bzw. https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10273-017-2083-8
Was die Verteilungsgerechtigkeit angeht, so ist die aktuelle Rundfunkgebühr eine De-facto-Kopfsteuer für jeden Haushalt, der damit verbundene regressive Tarif ist verteilungspolitisch negativ zu beurteilen. Lediglich die Möglichkeit zur Befreiung von der Gebührenpflicht und die Tatsache, dass Familien nur eine Gebühr zahlen, wirken den verteilungspolitischen Problemen etwas entgegen.
Nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Universitätsdienst gibt Professor Dr. Dieter Dörr, Gründungsdirektor des Mainzer Medieninstituts, zum 1. März 2018 auch sein Amt als Direktor des Mainzer Medieninstituts nach 18 Jahren erfolgreicher Leitung in andere Hände.Quelle: http://www.mainzer-medieninstitut.de/ (Hinweis: Mensch beachte links unten auf der Homepage die Symbolträchtige Verbindung) ;)
Rundfunkfinanzierung – ein DauerthemaQuelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2017/1/rundfunkfinanzierung-von-gebuehren-und-beitraegen-jetzt-zur-indexierung/
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt auf ein Finanzierungsvolumen von rund 8 Mrd. Euro pro Jahr – angesichts solcher Beträge lohnt es sich genauer hinzuschauen, wie diese Summe aufgebracht wird. Das aktuelle System ist aus allokativen Aspekten wenig überzeugend, sowohl was die Mittelbestimmung als auch die Mittelaufbringung angeht. Eine kombinierte Lösung wäre zwar komplexer, aber effizienter und zielgenauer: Ein Teil des Mittelbedarfs wird über eine Indexierung am Preisindex der Lebenshaltung und der allgemeinen Rundfunkausgaben berechnet; der derart berechnete Mittelbedarf wird dann aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert, was sowohl effizient als auch verteilungspolitisch akzeptabel ist. Darüber hinaus sollte eine dritte, spendenfinanzierte Einnahmenkomponente zusätzliche Anreize für die Programmgestaltung setzen.
Gegen eine solche Lösung sprechen allerdings politökonomische Argumente: Zunächst einmal stößt eine solche größere Reform auf Widerstände von vielen Interessengruppen und wäre schwer im politischen Alltag umzusetzen. Zudem wird mit dieser Lösung der Charakter der Rundfunkgebühren als allgemeine Steuer für die Finanzierung öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich, was zu Widerständen von Seiten der Politik und der Sender führen könnte. Beiden Interessengruppen kann eher daran gelegen sein, wenn die wahren fiskalischen Belastungen der Bürger nicht transparent werden – den Bürgern wäre hingegen schon an mehr Transparenz gelegen.
das Board;)
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,2.0.html
Nein, wegen "dummer zahlender Trottel" müssen sich Nichtnutzer nicht per "Mehrheitsentscheid" in die Tasche greifen lassen -- das nennt sich "Schutz der Minderheit".Na toll, dann wird wohl bald ein Flüchtlingsstrom von dummen zahlenden Trotteln in den "Schutz der Minderheit " zu verzeichnen sein. >:D
Es geht doch um die (für jede*n unausweichliche) Kopfsteuer!
Es geht doch um die (für jede*n unausweichliche) Kopfsteuer!
Und da herrscht wohl Einigkeit, dass diese Möglichkeit der Beitragsbefreiung für erklärte Nicht-Nutzer bestehen sollte.Haben die dann einen Punkt auf der Stirn oder wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?
Werden bei der Kirche die Abtrünnigen als Ketzer diffamiert, eingesperrt, auf dem Scheiterhaufen verbrannt?
Wenn also die Rundfunkanstalten schon jetzt so ein unbändiges Vertrauen in die Ehrlichkeit der Bürger haben, warum soll dann Dr. Oggelbecher's Vorschlag nicht funktionieren?Guter Ansatzpunkt, welcher hier öfters in Vergessenheit zu geraten scheint. In einem Zwangszahlungssystem kann man nun mal nicht darauf vertrauen, dass man es nur mit ehrlichen Häuten zu tun hat. Warum wohl wurde 2013 auf pro Haushalt/Wohnung umgestellt. Aber lassen wir das, wurde hier bereits tausendmal durchgekaut. Dr.Oggelsbecher lässt zu seinem tollen Vorschlag leider einen ebenso tollen vor allem aber konstruktiven Vorschlag vermissen, wie dieser denn in der harten Realität des Vertrauens in die Ehrlichkeit auch nur ansatzweise umgesetzt werden soll. Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter..
Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter..
In einem Zwangszahlungssystem kann man nun mal nicht darauf vertrauen, dass man es nur mit ehrlichen Häuten zu tun hat. [...] Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter...
@ maikl-nait
Oder hast Du vielleicht eine für alle gleichermaßen akzeptable Idee, denn ich vermisse diese bisher von Dir. Das Aufspringen und Ausschlachten eines misserablen Vergleiches aus dritter Dr.Hand hilft da wenig weiter.
Entweder Nutzer zahlen auf Basis eines individuellen Vertrages zwischen Nutzer und ÖRR oder der ÖRR wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.
1. Mitwirkung der Betroffenen: Der BS ist mitnichten auf die Mitwirkung angewiesen und so leicht läßt er sich auch nicht weismachen, man würde in der Wohnung des Nachbarn wohnen, der schon zahlt.
Wenn ich mir die Adresse auf meinen Infobriefen ansehe, dann stehen da nicht nur mein
Vor- & Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
sondern dort steht auch noch, in welchem Stockwerk und auf welcher Seite sich meine Wohnung befindet. Diese ist damit eindeutig zu identifizieren.
@maikl-nait
Ich vermisse auch weiterhin einen zumindest annähernd dem Interesse beider Seiten entgegen kommenden Vorschlag. [...] Das Dilemma darf nicht allein das Problem des anderen sein.
Dr.Oggelsbecher lässt zu seinem tollen Vorschlag leider einen ebenso tollen vor allem aber konstruktiven Vorschlag vermissen, wie dieser denn in der harten Realität des Vertrauens in die Ehrlichkeit auch nur ansatzweise umgesetzt werden soll.ist mein Vorschlag zur Umsetzung ganz naiv: die ÖRR müssen etwas bieten, was die Zielgruppe dazu verleitet beizutreten. Das ist doch bei der Kirche nicht anders, oder? Ich bin zwar nicht in der Kirche, aber es gibt doch gewiss eine Gegenleistung, die man nur als Mitglied erhalten kann. So muss es beim ÖRR halt auch sein.
Ersteres wäre das Todesurteil für den örR, [...]Wie kommst du auf diese Behauptung, bzw. würdest diese begründen?
... wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?
Die EU kümmert sich doch auch nicht. Dort sieht man doch seit 2013, was mit dem Rundfunkbeitrag passiert. Sieht man Handlungsbedarf? Nein.Das ist eine Frage der Zuständigkeiten, bzw. der Befugnisse, die an die Union übertragen worden sind. Und bis es dort ist, dauert es eben, wenn der einzelne Bürger nicht alle Möglichkeiten nutzt oder nutzen will, die ihm zur Verfügung stehen könnten, wenn er denn bereit und gewillt wäre, sich mal in den wichtigsten Teil des EU-Gesetzesdschungel durchzulesen.
Ein sehr, sehr gefährlicher Vorschlag! Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" ist Ausfluss von Artikel 20 und die Wohnung ist Unverletzlich. Ich darf nicht bestraft werden, nur weil ich nicht beweise. Der Staat darf nicht in meine Wohnung. Ein dauerhaftes Bußgeld für das Beharren auf die Unverletzbarkeit der Wohnung ist nicht akzeptabel.... wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?...Selbstdeklaration (analog zu Einkommenssteuererklärung), d.h. Nichtnutzende / Nutzende melden sich als solche an. ... Und Überprüfung deklarierter Nichtnutzender, also solche ohne Empfangsgerät, (analog zu Steuerprüfung) vor Ort (=Raumeinheit o.ä.) auf ihren Gerätebesitz hin.* Überführte Abgabenbetrüger/innen werden empfindlich bestraft, das wird die Lust auf Abgabenhinterziehung deutlich senken.
Meine Ergänzung: PC & anderes digitale Gerät bleiben außen vor. Jegliche Übertragung von örR-Angeboten per Internet wird künftig verschlüsselt und individuell nach Verbrauch abgerechnet. Die TV-Nutzung per "alternativer" Empfangsgeräte (PC, Smartphone whatever) ist meines Wissens nach qualitativ wie quantitativ eingeschränkt, jedenfalls nicht gleichwertig. Eine örR-Nutzung aus existierendem Internetzugang abzuleiten, ist - wie schon oft geschrieben wurde - nicht zulässig, z.B. weil regelmäßig eine überwiegend andere Nutzungsabsicht mit dem Besitz solcher Geräte verbunden ist bzw. sein dürfte. (Auch meine ich: Wer TV/Radio nutzen will, wird zuhause entsprechendes gut geeignetes Geräte haben, und nicht ausschließlich auf digitales Kleingerät angewiesen sein.)
Das wäre z. B. ein möglicher Ansatz zu einem Mischmodell zur Finanzierung des örR, wenn dem technisch nichts entgegen steht.
(* zu lösen wäre aber vielleicht noch die Frage, wer diesen hoheitlichen Akt der Überprüfung durchzuführen befugt sein könnte? Ein Beitragsservice ja wohl nicht ...! )
Wer vor dem BS nichts zu verbergen hat, dem sollte dessen Datensammelei am A... vorbei gehen.
Solange die Rundfunkgebühr über 42,5 Millionen Teilnehmerkonten eingezogen wird und Befreiungsverfahren im Gegenwert von 800 Millionen Euro durchzuführen sind, benötigt man für das operative Geschäft eine Institution wie die Gebühreneinzugszentrale.
Ein sehr, sehr gefährlicher Vorschlag! Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" ist Ausfluss von Artikel 20 und die Wohnung ist Unverletzlich. ... Der Staat darf nicht in meine Wohnung. Ein dauerhaftes Bußgeld für das Beharren auf die Unverletzbarkeit der Wohnung ist nicht akzeptabel.... wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?...Selbstdeklaration (analog zu Einkommenssteuererklärung), d.h. Nichtnutzende / Nutzende melden sich als solche an. ... Und Überprüfung deklarierter Nichtnutzender,... (analog zu Steuerprüfung) vor Ort (=Raumeinheit o.ä.) auf ihren Gerätebesitz hin.* Überführte Abgabenbetrüger/innen werden empfindlich bestraft, das wird die Lust auf Abgabenhinterziehung deutlich senken.
Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.
In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).
[…]
Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?
Es geht auch nicht, dass ich als Nichtnutzer pauschale Rundfunkabgabe zahle, nur um so einen Hausbesuch zu verhindern.
[...]
Jegliche selbständige Unternehmenden und Freiberufliche, auch solche, die zuhause arbeiten und dort ihr Büro haben, unterliegen - dachte ich - ja jetzt schon der ständigen Möglichkeit einer Betriebsprüfung durch Steuerbehörde/Finanzbeamt*e, welche dafür unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten.
[...]
Du kannst zwar einen Hausbesuch verweigern, erleidest aber dann dennoch einen Rechtsnachteil(selber Schuld!). Im SGBII musst du damit leben, dass wenn du mit JEMANDEM eine Wohnung teilst, du nach einem Jahr automatisch verpartnert wirst, wenn die Behörde das so will.
Sorry, aber ich kann mir nicht helfen. Betreibt hier jemand Prinzipienreiterei als Mittel zum Zweck? Kann er gerne tun, nur so richtig überzeugt er damit auch bloß nicht.Wer vor dem BS nichts zu verbergen hat, dem sollte dessen Datensammelei am A... vorbei gehen.Oh heilige Einfalt! Da isser wieder, der Spruch von "nichts zu verbergen". Zum mitmeisseln: Dem BS geht es einen feuchten Kehricht an,...
Es sollte ja wohl vor allem gerechter werden, nur versteht halt nicht jeder darunter das gleiche.. Es wird so neue, andere Gewinner und ebenso neue, andere Verlierer geben.
In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).Vergessen wird allerdings bei der Ansicht, dass mehr Beitragskonten zu mehr Verwaltungsaufwand führen würde:
Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.
Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?
Ich glaube, dass die Prüfung auf korrekte Einhaltung der Bedingungen für einen Heimarbeitsplatz durchaus unangekündigt versucht werden darf - aber eben nur mit Zustimmung des Betroffenen. Nix gewaltsame Türoffnung mit vorläufig vollstreckbaren Türöffnungskosten. Wenn man seine Zustimmung verweigert, dann verliert man aber im Zweifelsfall nur einen Vorteil gegenüber denen, die zwar daheim arbeiten (teilzeit, vollzeit, völlig egal), aber ihre arbeistbedingten Kosten - sprich das Arbeitszimmer - nicht von der Steuer absetzen wollen. Das ist der maßgebliche Unterschied: ich muss denen mein Arbeitszimmer zeigen, damit ich eine (steuerliche) Vergünstigung bekomme. Ansonsten zahle ich rechtmäßig die üblichen Steuern wie alle anderen, so wie die Finanzverfassung seit Jahrzehnten erlaubt. Das Geld geht in den Fiskus und finanziert die Polizei, damit ich die rufen kann, wenn irgend ein Schwachsinniger versucht, meine Tür aufzubrechen - und nicht in die Intendantentasche. Das ist ewtas völlig anderes. Und das beste daran ist: keine Arbeit - keine Steuern, oder wie Bernd das Brot sagen würde: keine Arme, keine Kekse.[...]
Jegliche selbständige Unternehmenden und Freiberufliche, auch solche, die zuhause arbeiten und dort ihr Büro haben, unterliegen - dachte ich - ja jetzt schon der ständigen Möglichkeit einer Betriebsprüfung durch Steuerbehörde/Finanzbeamt*e, welche dafür unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten.
[...]
Wohl eher falsch gedacht, denn damit wäre die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht mehr gegeben. Ferner wird ein Steuerprüfer nie plötzlich vor der Tür stehen bzw. unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten wollen. Eine Steuerprüfung wird zuvor bekannt gegeben. Neben dem Termin wird dem Steuerpflichtigen u.a. der Zeitraum auf den sich die Prüfung bezieht und ggf. die Bereiche die konkret überprüft werden sollen bekannt gegeben (z.B. Reisekosten für die Jahre 2010-2012), damit der Steuerpflichtige die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen kann. Ferner hat der Steuerpflichtige die Wahl, wo die Steuerprüfung stattfinden soll. Vor Ort, also z.B. bei einem Freiberufler zu Hause, oder beim Finanzamt. Da die Prüfung je nach Umfang einige Tage in Anspruch nehmen kann, wird ein Freiberufler die Prüfung immer beim Finanzamt durchführen lassen.
Ist also nix mit Prüfung des Arbeitszimmers. Zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmer für Angestellte/Beamte gibt es genug Entscheidungen, so dass sich das Finanzamt wohl kaum die Mühe machen wird das vor Ort nachzuprüfen. Zumal ich noch nicht gehört habe, dass Außenprüfungen bei Nicht-Selbständigen stattfinden. M. Boettcher
Doch, nennt sich Nachschau. Kann durch die betroffene Person abgelehnt werden, ist dann aber zu dessen Nachteil auszulegen.
§ 42g EStG – Lohnsteuer-Nachschau
2) 1 Eine Lohnsteuer-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. 2 Dazu können die mit der Nachschau Beauftragten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. 3 Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.
§ 27b UStG - Umsatzsteuer-Nachschau
(1) Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Umsatzsteuer-Nachschau). Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.
Ich weiss nicht, ob es hier im Thread schon erwähnt wurde oder noch jemand in der mündlichen Verhandlung am 16.05. aufgefallen ist.
In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).
Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.
Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?
Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll.Na toll, und mit dieser realitätsfernen Ausstiegsoption könnte sich @drboe dann anfreunden? Dabei kommt dann natürlich auch keine Kontrollfunktion zur Anwendung und es bleibt alles völlig anonym, so wie es @drboe gerne hätte. ;) Eine Überprüfung oder Nachweispflicht würde den @drboe aber ganz sicher erneut auf den Plan rufen. Was schwebt ihm den nun eigentlich genau vor? Einen Schritt vor und dabei zwei zurück vielleicht, zurück in die von ihm akzeptierte Version von vor 2013? >:(
Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll.Na toll, und mit dieser realitätsfernen Ausstiegsoption könnte sich @drboe dann anfreunden?
Seit dem Urteil über den Ersatzdienst traue ich den Richten am BVerfG jeden Schwachsinn zu.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
Mit einer - für Rechtsnormen - seltenen sprachlichen Klarheit bestimmt Artikel 12a des Grundgesetzes, daß "die Dauer des Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen" darf. Doch dem höchsten deutschen Gericht ist es letzte Woche gelungen, den eindeutigen Satz in sein Gegenteil zu verkehren. Die Verfassungsvorschrift verbiete keineswegs, entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter, daß "der zu leistende Zivildienst länger dauert als der tatsächlich durchschnittlich zu leistende Wehrdienst". Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts, dessen sprachliche und logische Absurdität von zwei Richtern in einer "abweichenden Meinung" offengelegt wird, erklärt für rechtens, daß der Grundwehrdienst fünfzehn Monate und der Zivildienst zwanzig Monate dauert.
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513989.html
Und seit dem ist klar, dass am BVerfG Richter sitzen, denen die Verfassung, ein Gesetz und der Rechtsstaat am Allerwertesten vorbei geht. Demokratie? ... Was nicht passt wird passend gemacht. Und daher muss man auch beim offensichtlich verfassungswidrigen "Rundfunkbeitrag" mit den absurdesten Lösungen seitens des Gerichtes rechnen. Ggf. auch mit Scheinlösungen wie einer Kopfpauschale bis hin zur Bestätigung des Status quo.
M. Boettcher
Art.10 EMRK behandelt die Freiheit der Meinungsäußerung,Art 10 EMRK behandelt die Informations- und Meinungsfreiheit -> Without interference by public authority!
"Bei der Wahl der optimalen Tarifierung, die sich aus dem ermittelten Gutstyp ableiten lässt, müssen das Subsidiaritäts- und das Kongruenzprinzip beachtet werden. Zur Durchsetzung des Kongruenzprinzips stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die mit Hilfe des Extensionsniveaus beschrieben werden."
Vgl. H. Grossekettler: Öffentliche Finanzen, a.a.O., S. 586 f.
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut.Ja, und es verwundert, daß es noch immer notwendig scheint, es weiter zu kauen.
Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen?Darum geht es nicht.
Der Bezug zur Kopfpauschale im Rahmen des Threads fehlt auch irgendwie.Der fehlt gar nicht, wenn die EMRK mitsamt den Entscheidungen des BVerfG zur EMRK wirklich inhaltlich zur Kenntnis genommen wird.
1. Die deutsche Verfassungsgeschichte kennt bis zum Jahre 1945 kein eigenständiges Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Informationsfreiheit fand nach dem zweiten Weltkrieg zunächst Eingang in verschiedene Landesverfassungen (vgl. etwa Art. 11 der Verfassung des ehemaligen Landes Württemberg-Baden vom 28. November 1946; Art. 13 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946; Art. 112 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung vom 2. Dezember 1946) und sodann in das Grundgesetz. Anlaß für die selbständige verfassungsrechtliche Gewährleistung der Informationsfreiheit im Grundgesetz waren die Erfahrungen mit den zur nationalsozialistischen Regierungspraxis gehörenden Informationsbeschränkungen, der staatlichen Meinungslenkung, den staatlichen Abhörverboten für ausländische Rundfunksender und den Literatur- und Kunstverboten.Rn. 27
2. a) Die Informationsfreiheit steht in der grundgesetzlichen Ordnung gleichwertig neben der Meinungs- und Pressefreiheit. Sie ist kein bloßer Bestandteil des Rechts der freien Meinungsäußerung und -verbreitung. Dieses Recht hat zwar den Schutz des Empfangs der Meinung durch andere mit zum Inhalt; der Schutz wird aber allein den Äußernden um ihrer Meinungsfreiheit willen gewährt. Der Empfänger spielt dabei insoweit nur eine passive Rolle. Demgegenüber ist die Informationsfreiheit gerade das Recht, sich selbst zu informieren. Andererseits ist dieses Freiheitsrecht die Voraussetzung der der Meinungsäußerung vorausgehenden Meinungsbildung. Denn nur umfassende Informationen, für die durch ausreichende Informationsquellen Sorge getragen wird, ermöglichen eine freie Meinungsbildung und -äußerung für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft. Schließlich trägt eine freie Presse dazu bei, durch umfassende Informationen den Bürgern die Aufgabe zu erleichtern, sich Meinungen zu bilden und politische Entscheidungen zu treffen (BVerfGE 20, 162 [174]).
der staatlichen Meinungslenkung
Wurde hier schon irgendwo der Anknüpfungspunkt einer Kopfpauschale erörtert? Gerätebesitz? Inhaberschaft einer Wohnung? Irgendwas Neues?Wurde hier aber auch schon durchgekaut. Der Anknüpfungspunkt der Kopfpauschale ist doch selbstredend schon im Wort enthalten. Nur pauschal wird dieses "Kopfgeld" genauso wenig eine Lösung wie der Gerätebesitz es war und die Wohnung noch ist. Zum Erhalt des örR geht nun mal leider kein Weg am Zwang vorbei, denn freiwillig wird da niemals ein passender Schuh draus. Da fällt mir nur noch das Mittel der Steuer ein, welche schließlich auch nur auf Zwang basiert, aber kurioserweise nicht solch einen Hickhack produziert. Und Steuern funktionieren einkommensabhängig letztendlich doch ganz gut. Auch wenn da so manche Steuer so einigen auch nicht in den Kram passt.
Zum Erhalt des örR geht nun mal leider kein Weg am Zwang vorbei, denn freiwillig wird da niemals ein passender Schuh draus.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
M. E. spricht einiges für die Steuerfinanzierung.Viele(s) sprechen (spricht) dafür: sozial, demokratisch und ohne Verletzung der Grundrechte nach GG.
Und neben Niederlande und Dänemark nicht (die anderen "Steuersünder") vergessen: Spanien und Finnland ..
Quelle: https://www.mckinsey.de/files/die_rolle_des_oerr_in_der_heutigen_medienlandschaft.pdf (ab Seite 50)
Quelle: https://www.wiwo.de/unternehmen/it/rundfunkgebuehren-in-europa-zwangsabgabe-kommt-mit-der-stromrechnung/13420780.html
... und Estland und Belgien und Island und Ungarn (und Russland auch) ...
Quelle: https://www.cesifo-group.de/DocDL/dicereport314-db1.pdf
bzw: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=7 (Seite 38) ;)
Eine kombinierte Lösung wäre zwar komplexer, aber effizienter und zielgenauer: Ein Teil des Mittelbedarfs wird über eine Indexierung am Preisindex der Lebenshaltung und der allgemeinen Rundfunkausgaben berechnet; der derart berechnete Mittelbedarf wird dann aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert, was sowohl effizient als auch verteilungspolitisch akzeptabel ist. Darüber hinaus sollte eine dritte, spendenfinanzierte Einnahmenkomponente zusätzliche Anreize für die Programmgestaltung setzen.s.a. Antwort https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27567.msg173814.html#msg173814 in diesem Thread
Eine staatliche Abgabe, nur weil man irgendwo "ist"könnte wohl doch die Kur-Taxe und Zweitwohnungssteuer (als Mieter) sein – oder?!
Offen bleibt zunächst auch die Zukunft der umstrittenen „Tagesschau“-App. Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, die der NDR eingereicht hat, könne nicht zurückgezogen werden, sagte Ulrich Wilhelm. Vielleicht wird die App ja ein erster Fall für die neue Schlichtungsstelle.
Döpfner als oberster Zeitungs-Lobbyist und Karola Wille als ARD-Vorsitzende hatten erkennbare Probleme, eine gemeinsame Gesprächsebene zu finden.Quelle: https://meedia.de/2018/01/11/ard-vorsitzender-wilhelm-sucht-schulterschluss-mit-verlegern-und-macht-sich-fuer-beitragserhoehung-stark/
[…]
Von München aus hat Wilhelm das Gespräch mit den Verlagen gesucht. Dabei präsentierte sich der frühere Regierungssprecher nicht als mächtiger BR-Intendant, sondern zeigte, wie man hört, stets auch großes Verständnis für die Belange der anderen Seite.
[…]
In eine ähnliche Kategorie fällt die wiederholte Forderung Wilhelms nach einer gemeinsamen Plattform von Verlagen und Sendern als Gegengewicht zu den Tech-Giganten aus den USA. Gerade jüngst hat Wilhelm diese Idee wieder öffentlich auf die Tagesordnung gesetzt und ihr nun sogar eine europäische Dimension verpasst.
Matthias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel-Springer-Verlags, klagte erst kürzlich wieder über die Marktmacht "von Google bis Facebook, von Amazon bis Snapchat". Obwohl Springer im vergangenen Geschäftsjahr 300 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftete, fühlt der Verlag sich von den großen Internetplattformen benachteiligt. Ähnlich sieht das auch Verhandlungsführer Axel Voss im EU-Parlament: "Ich habe das Gefühl, dass ein Axel-Springer-Verlag oder ein Deutschland oder ein Spanien nicht mehr auf Augenhöhe mit diesen weltumfassenden Plattformen wie Google oder Facebook sind", sagte er im Februar im Interview mit golem.de.Quelle: https://www.zeit.de/digital/internet/2018-06/eu-urheberrechtsreform-leistungsschutzrecht-verlage-uploadfilter-netzfreiheit/komplettansicht
[…]
Angriff auf die Informationsfreiheit im Netz
[…] "Je größer ein Nachrichtenangebot ist, desto kleiner ist der Anteil der Nutzer, die von Social Media oder Suchmaschinen kommen." Sollten also Suchmaschinen oder Facebook keine Snippets mehr anzeigen und deshalb weniger Menschen auf die Links klicken, betreffe das weniger die großen Angebote als die kleinen. "Zynisch könnte man sagen, dass es Verlagen wie Axel Springer darum geht, den Medienmarkt zu konsolidieren: Die Menschen sollen nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Angebote zugreifen, sondern unmittelbar auf die Websites gehen", sagt Reda.
Eine staatliche Abgabe, nur weil man irgendwo "ist"könnte wohl doch die Kur-Taxe und Zweitwohnungssteuer (als Mieter) sein – oder?!
Und auch ohne Haben ist oftmals das Tun mit einer staatlichen Abgabe belegt (z.B. Schwimmen, Lesen, Studieren, Falschparken etc.)
M. E. spricht einiges für die Steuerfinanzierung.Viele(s) sprechen (spricht) dafür: sozial, demokratisch und ohne Verletzung der Grundrechte nach GG.
Sozial, wenn eine einkommensabhängige Steuer die Umverteilung von „unten“ nach „oben“ stoppt bzw. verhindert.
Demokratisch, weil die öffentliche Zuteilung und Kontrolle der Mittel erfolgt.
Grundrechte werden gewahrt, da die Finanzverfassung unseres Staates eine Steuerfinanzierung staatlicher Aufgaben (Allgemeingut für die Allgemeinheit) vorsieht. (Dagegen Sonderabgaben nicht die Allgemeinheit treffen (sollten).) Und die Artikel 1 – 19 werden nicht mehr unmittelbar angegriffen.
Die Grundrechtsverletzung ist so deutlich, trotzdem scheint sie sich hinter dem Wald von Abgabenregelungen verstecken zu können. Im Moment versteckt sie sich noch hinter dem Begriff "Wohnungsabgabe".
Wachsam bleiben!
„Als Facebook rechtspopulistische Beiträge als Fake News aussortierte, habe ich geschwiegen: ich war ja kein Rechtspopulist. Als Twitter den Russen die Accounts kündigte, habe ich geschwiegen: Ich war ja kein Russe. Als Google den Verschwörungstheoretikern die Monetarisierung ihrer YouTube-Filmchen untersagte, habe ich geschwiegen: Ich war ja kein Verschwörungstheoretiker. Als sie meine Accounts sperrten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=44517
Anders herum: Würden denn die Nichtnutzer eine generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung auf den einzelnen akzeptieren? Oder fordern diese dann ihre indirekt gezahlten Anteile genauso vehement über Klagen bei Finanzgerichten zurück?Ich vermisse hier Meinungen von Nichtnutzern dazu. >:( Wird dieser für sie unpassenden Option gekonnt ausgewichen? In anderen Ländern wird der örR schon längst über den Steuerhaushalt finanziert, da bedarf es auch keines besonderen Anknüpfungspunktes. Dort bestimmt der Finanzminister wo es lang geht und da lässt man keinen Eiertanz nach deutscher Machart zu. Warum sollte da in Deutschland nun absolut kein Weg dahin möglich sein? Ach ja, ich vergaß, gewisse finanzielle Befindlichkeiten diverser obskurer Kreise..
Anders herum: Würden denn die Nichtnutzer eine generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung auf den einzelnen akzeptieren?
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen? (...)
(...)VerfassungsbeschwerdeWer diese meine persönliche Betroffenheit weg-argumentieren möchte, der praktiziert magisches Denken und für den habe ich keine Worte mehr.ZitatVerfassungsbeschwerde Rundfunkbeitrag / Staatsstruktur
(...)
Der angegriffene Verwaltungsakt verletzt mich in meinen Grundrechten
- Nach Art. 2(1) GG: weil ich mich als Mensch nun auseinandersetzen muss mit dem, was mit meinem Geld geschieht, denn mein Geld ist das unmittelbare Produkt meiner Arbeit. Das bedeutet fernzusehen, obwohl ich nicht fernsehen will. Fernsehen und Radio umgehen aber sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns und verletzen mich dadurch, weil ich nicht mehr kontrollieren kann, welche Information in meinen Kopf eindringt. Mein Kopf ist aber Teil meines Körpers.
- Nach Art. 2(2) GG: weil ich meine Persönlichkeit durch den Einfluss des öffentlichen Rundfunks nicht mehr frei entfalten kann, da mein Verhalten sich nun dem des Fernsehkonsumenten anpassen muss und ich zwangläufig in eine seelische Abartigkeit abdriften muss, in der ich glauben gemacht werde, an Kultur teilzuhaben, indem ich alleine vor einem Fernseher sitze und mit niemandem sprechen kann und mir niemand zuhört.
Nach Art. 5 GG: weil das Geld, welches ich sonst für wissenschaftliche Magazine einplane, vollständig aufgebraucht wird für die Zwangsabgabe „Rundfunkbeitrag“ und die Zeit zur notwendigen Prüfung des „öffentlichen Rundfunks“ nun für meine freie Unterrichtung aus anderen Quellen fehlt.- Nach Art. 14 GG: weil ich keine Gegenleistung für das gepfändete Geld bekomme, denn die Produkte des öffentlichen Rundfunks sind nichts wert – man kann gleichwertiges im privaten Fernsehen für umsonst bekommen, und der Marktwert richtet sich schlicht nach dem Wiederbeschaffungswert.
- Auf den Anspruch zum Bestand Deutschlands als demokratischem und sozialem Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 GG): weil der öffentliche Rundfunk keiner demokratischen Kontrolle unterliegt, er nicht vom Volk oder seinen gewählten Vertretern gewählt wurde, er keine Beamten oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hat und mir gegenüber keinerlei hoheitliche Befugnisse hat (2. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 31, 314), die Vollstreckungsbehörde dem Gläubiger (...) diese aber zuspricht, indem sie seine Forderung als „öffentlich rechtlich“ tituliert.
(...)Ich bin keine Salami.Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. Im Rahmen einer bedingungslosen Grundabgabe an eine privatwirtschaftliche Firma "Südwestrundfunk" (oder beliebige andere Rundfunkanstalten), deren Finanzierung ich mir nicht ausgesucht habe und dessen Produkte ich nicht beziehe, ist dies schlicht nicht tragbar.
Nichtnutzer (...) generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt (...) akzeptieren?Ich vermisse hier Meinungen von Nichtnutzern dazu. >:(
Wird dieser für sie unpassenden Option gekonnt ausgewichen? In anderen Ländern (...)Nö, andere Länder, andere Sitten. Es lebe der Völker-Nationen-Staat. Wir haben hier z.B. Artikel 20(2) Satz 1 GG und Art. 1(1) Satz 1 und 2 GG. Laut Satz 1: ".. des Menschen...", das ist Singular, die Einzahl. Das ist der Dreh- und Angelpunkt unserer gesamten Verfassung - und nichts geringeres. In Schweden steht das Gemeinwohl über allem. Das ist das diametrale Gegenstück.
Wer diese meine persönliche Betroffenheit weg-argumentieren möchte, der praktiziert magisches Denken und für den habe ich keine Worte mehr.
Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:ZitatDer angegriffene Verwaltungsakt verletzt mich in meinen Grundrechten
Nach Art. 2(1) GG: weil ich mich als Mensch nun auseinandersetzen muss mit dem, was mit meinem Geld geschieht, denn mein Geld ist das unmittelbare Produkt meiner Arbeit. Das bedeutet fernzusehen, obwohl ich nicht fernsehen will. Fernsehen und Radio umgehen aber sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns und verletzen mich dadurch, weil ich nicht mehr kontrollieren kann, welche Information in meinen Kopf eindringt. Mein Kopf ist aber Teil meines Körpers.
Nach Art. 2(2) GG: weil ich meine Persönlichkeit durch den Einfluss des öffentlichen Rundfunks nicht mehr frei entfalten kann, da mein Verhalten sich nun dem des Fernsehkonsumenten anpassen muss und ich zwangläufig in eine seelische Abartigkeit abdriften muss, in der ich glauben gemacht werde, an Kultur teilzuhaben, indem ich alleine vor einem Fernseher sitze und mit niemandem sprechen kann und mir niemand zuhört.
Nach Art. 5 GG: weil das Geld, welches ich sonst für wissenschaftliche Magazine einplane, vollständig aufgebraucht wird für die Zwangsabgabe „Rundfunkbeitrag“ und die Zeit zur notwendigen Prüfung des „öffentlichen Rundfunks“ nun für meine freie Unterrichtung aus anderen Quellen fehlt.[/li][/list]
Nach Art. 14 GG: weil ich keine Gegenleistung für das gepfändete Geld bekomme, denn die Produkte des öffentlichen Rundfunks sind nichts wert – man kann gleichwertiges im privaten Fernsehen für umsonst bekommen, und der Marktwert richtet sich schlicht nach dem Wiederbeschaffungswert.
Ich bin keine Salami. Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. Im Rahmen einer bedingungslosen Grundabgabe an eine privatwirtschaftliche Firma "Südwestrundfunk" (oder beliebige andere Rundfunkanstalten), deren Finanzierung ich mir nicht ausgesucht habe und dessen Produkte ich nicht beziehe, ist dies schlicht nicht tragbar.
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen? (...)
Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:
@tokiomotelWieso einig? Bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert! Zu meinen bisherigen Beiträgen waren hier noch reichlich andere User zugange und konnten sich vor Empörung kaum beruhigen. So einig sind sich die Nichtnutzer zur allgemein öffentlichen Steuerfinanzierung des örR nun ganz bestimmt nicht. Zumal ja dann doch wenn auch "nur" indirekt in deren Taschen gegriffen wird. Klar geht es vielen Nichtnutzern ums Prinzip, um welches genau auch immer. Vielen geht es außer ums vorgeschobene Alibi natürlich auch ums liebe Geld. Die eventuelle Entscheidung zur Steuerfinanzierung des örR wäre für viele Nichtnutzer ein unerwünschter Bumerang. Für viele Nutzer allerdings auch eine gewisse Genugtuung. Man bedenke dabei, viele Nutzer nutzen den örR und zahlen dafür. Die Mehrzahl der Nutzer würde allerdings auch liebend gern auf den örR verzichten, wenn damit die Gängelei entfällt und etwas mehr Kohle für anderes übrig bleibt. Hinterherweinen würden nun echt die allerwenigsten Nutzer.
wie Du siehst sind sich die Nichtzahler, bei allen Differenzen darin einig, dass der ÖRR steuerfinanziert umgestaltet werden sollte. Die Argumente sind auch nachvollziehbar, oder ?
1.) Finanzierung durch den Staat, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen, in einer Mittelhöhe, die jenem Umfang entspricht, die eine nicht vom Staat beauftragte Rundfunkgesellschaft ebenfalls aufwenden würde;Bei Möglichkeit 1.) werden Rundfunknichtnutzer dann wohl nicht zur Rundfunkfinanzierung herangezogen oder wie? ;) Klar das "individuell" ist der Knackpunkt bei Art.10 EMRK. Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot. Vielleicht ist es auch nur angenehmer verschwommen und verwaschen vom Finanzamt ohne individuellen Bescheid zur Löhnung herangezogen zu werden als vom popeligen Beitragsservice mit provozierender Bettelei. ;)
Bei allen 3 Möglichkeiten, durchaus auch in Kombination zueinander, ist Art. 10 EMRK realisiert, wenn kein Rundfunknichtnutzer individuell zur Rundfunkfinanzierung herangezogen wird.
Wieso einig?, bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert!
...
Damit wird lediglich ein weiteres schmarotzendes System am Leben erhalten, und schlimmer werdend verlangt man nun auch noch dreist eine regelmäßige Erhöhung der Apanage.
Man stelle sich nur vor, es wären Kirchenbeiträge. Wenn diese in Form von "Steuern" erhoben werden, haben Atheisten und Agnostiker das zu akzeptieren? Solidarisch zum Wohle der Allgemeinheit?
Bei Möglichkeit 1.) werden Rundfunknichtnutzer dann wohl nicht zur Rundfunkfinanzierung herangezogen oder wie? ;)
Klar das "individuell" ist der Knackpunkt bei Art.10 EMRK.
Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot. Vielleicht ist es auch nur angenehmer verschwommen und verwaschen vom Finanzamt ohne individuellen Bescheid zur Löhnung herangezogen zu werden als vom popeligen Beitragsservice mit provozierender Bettelei. ;)
Wieso einig?, bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert!
Klar geht es vielen Nichtnutzern ums Prinzip, um welches genau auch immer.
Vielen geht es außer ums vorgeschobene Alibi natürlich auch ums liebe Geld.
Die eventuelle Entscheidung zur Steuerfinanzierung des örR wäre für viele Nichtnutzer ein unerwünschter Bumerang.
Für viele Nutzer allerdings auch eine gewisse Genugtuung. Man bedenke dabei, viele Nutzer nutzen den örR und zahlen dafür. Die Mehrzahl der Nutzer würde allerdings auch liebend gern auf den örR verzichten, wenn damit die Gängelei entfällt und etwas mehr Kohle für anderes übrig bleibt. Hinterherweinen würden nun echt die allerwenigsten Nutzer..
Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.Genau! Mein Steuergelder werden für Sozialhilfe, Wirtschaftshilfe, Kindergeld, Militär, Polizei, öffentliche Verkehrsmittel, EU-Hilfen, Umweltprogramme, etc. pp. verwendet. Nutze ich alles nicht. Definitv abzulehnen! Eine Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit! /Satire
Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.
Der Zwang zur Beteiligung ... führt nicht dazu, dass der Beitragszahler verpflichtet ist ... zu konsumieren.
Selbst wenn der Konsum ... negativ beeinflussen würden, so kann der Antragsteller die befürchteten Folgen durch Konsumverzicht ... vermeiden.
Im Gegensatz ... sind Programmangebote im privaten Fernsehen auch keineswegs umsonst, selbst wenn man nur Angebote nutzt, für die kein Entgelt verlangt wird. Diese Programme sind regelmäßig gekoppelt an den Konsum von Werbung, der durch Programmunterbrechungen nicht dauerhaft auszuweichen ist. Mit der Aktivierung eines von privaten Unternehmen betriebenen Fernsehprogramms reiht sich der Konsument in die Zielgruppe der Werbetreibenden ein. Er wird so mittelbar zum "Produkt" des privaten Senders, welches dieser an die werbetreibende Wirtschaft verkauft.
Dass die Angebote ... aus der persönlichen Sicht des Antragstellers ... wertlos sind, bedeutet nicht, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung keinen Wert besitzen. Die Einschätzung des Wertes eines Angebotes erfolgt grundsätzlich individuell.
Ich bin keine Salami. Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. ...Es wird bezweifelt, dass der Antragsteller derart mit dem von ihm erarbeiteten Geld verwachsen ist, dass dieses von ihm "wie bei einer Salami" abgeschnitten werden müsste. Das verwachsen von Geld in Scheinen oder Münzen mit einem Körper dürfte extrem selten sein. Man kann im Gegenteil davon ausgehen, dass der Antragsteller entweder über Buchgeld verfügt oder aber über Bargeld, welches völlig losgelöst von seinem Körper frei bewegt und genutzt werden kann. Ein Vorgang, bei dem der den ÖR-Sender zu zahlende Betrag bei ihm "abgeschnitten" werden müsste ist nicht ersichtlich.
Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.
Genau! Mein Steuergelder werden für Sozialhilfe, Wirtschaftshilfe, Kindergeld, Militär, Polizei, öffentliche Verkehrsmittel, EU-Hilfen, Umweltprogramme, etc. pp. verwendet. Nutze ich alles nicht. Definitv abzulehnen! Eine Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit! /Satire
Damit rennst du dir aber gewaltig die Hörner ein. Du lebst in Deutschland und nicht auf einer einsamen Insel. Was passt dir sonst noch so alles nicht? Es gibt noch ein paar Inseln und Sandbänke zu verkaufen... Ach so, ich nutze kein Fahrrad und lehne daher definitiv Radwege ab. Ich will meinen dafür vergeudeten Steueranteil erstattet wissen. Oder renne ich mir damit gewaltig naiv meine Hörner ein?
Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot.Was, bitte schön, verstehst Du denn nicht?
Auf die Verwendung der Steuern hast Du als Bürger doch eh keinen Einfluß?Doch, durch die Bundestagswahl. Ich habe mal gehört, dass der Bundeshaushalt irgendwie von der Regierung getüddelt wird. Wir müssen ja niemanden wählen, der 8 Mrd. für Rundfunk ausgibt, aber nur 6 Mrd. für die Polizei oder 1 Mrd. für unsere Gerichte.
Und noch besser: obwohl ich gepfändet werde für etwas, das anderswo umsonst ist, solle ich nicht entschädigungslos enteignet werden?!? Es platzt gleich mein zweites Magisches-Denken-Indikatorstäbchen.
Maßgeblich bei der Vollsreckung gegen mich ist meine Würde, nicht die der anderen. Das Allgemeinwohl steht nicht über meinem Wohl.
Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedachtfunktioniert genauso wenig wie vollkuhl's Standpunkt: Hauptsache der sky-Receiver funktioniert. Wer die Infrastruktur (Satelliten) bezahlt ist wurscht!
Da so ein steuerlicher Rundfunk dann aber so staats-nah oder -fern wie ein Richter oder die Deutsche Welle ist, können wir ihn natürlich ganz abschaffen, denn es gibt auch so genügend Radio- und Fernsehsender, die keiner mehr will ;)
Was, bitte schön, verstehst Du denn nicht?
Die Finanzierung des ÖRR erfolgt aus dem allgemeinen Steuerhaushalt des Staates, wie viele andere Kulturgüter auch,
Ziel der Nichtnutzer war es doch wohl bisher, nicht nutzen=nicht zahlen. Ziel verfehlt würde ich mal sagen, bei Eintritt dieses Falles.Jein, da hängt von der Einordnung des Rundfunks ab.
...
Dein:ZitatWenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedachtfunktioniert genauso wenig wie vollkuhl's Standpunkt: Hauptsache der sky-Receiver funktioniert. Wer die Infrastruktur(Satelliten)bezahlt ist wurscht !
Wer keine Kirchensteuer zahlt, stellt sich bei einem Unwetter trotzdem unter ein Kirchendach.
...
Die Infrastrukturen müssen bezahlt werden und der Rundfunk als Grundversorgung. :)
Die Beachtung des Würde des Menschen war damit hoffentlich nicht gemeint. "Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedacht" ist eine wertlose Aussage, die ich nicht getroffen habe. Es gibt nämlich Menschen, die nicht an sich selbst denken. Deswegen ist die Prämisse nicht erfüllt ist und die Gesamtaussage ist immer wahr, unabhängig von der Konklusion. Ex falso quodlibet.Maßgeblich bei der Vollstreckung gegen mich ist meine Würde, nicht die der anderen. Das Allgemeinwohl steht nicht über meinem Wohl.
Dein:ZitatWenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedachtfunktioniert genauso wenig wie vollkuhl's Standpunkt: Hauptsache der sky-Receiver funktioniert. Wer die Infrastruktur(Satelliten)bezahlt ist wurscht !
Wer keine Kirchensteuer zahlt, stellt sich bei einem Unwetter trotzdem unter ein Kirchendach.
Die Infrastrukturen müssen bezahlt werden und der Rundfunk als Grundversorgung. :)Es müssen auch die Infrastrukturen für Stromleitungen, Eisenbahnschienen, Telefon- und Wasserleitungen bezahlt werden. Weiterhin brauchen wir eine Kristallzucker-Infrastruktur für meine örtlichen Zuckerbäcker und einen Hopfen-Beitrag. Und? Warum per Festbeitrag an die "staatsferne Behörde", die keine gewählten Volksvertreter und keine Fachaufsicht hat?
Was ist an meiner Aussage, dass ich das Medium ablehne unverständlich?
@ Moderatoren: Vollzitat notwendig!Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet. Eine Konstellation, die widersprüchlicher nicht sein kann. Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Nur die Ruhe!
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D. h. selektives Gejammer bereits bei reinen Überlegungen über mögliche Alternativen zur derzeitigen Finanzierung, deren Vor- und Nachteile hier auch durchaus kontrovers diskutiert werden, ist m. E. nicht sonderlich zielführend.
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Übrigens: Wem solche Diskussion lästig ist oder wer sich durch die Diskussion einer Steuer belastet fühlt, der hat eine sehr einfache Möglichkeit diese Belastung zu vermeiden.
M. Boettcher
Zölibat, ja bitte, lebe absolut Medienfrei.
Wenn was ist, werde ich evtl. auf Arbeit darauf hingewiesen, ansonsten, ohne mich!
Das bisschen Information, welches für mein Leben tatsächlich relevant ist, passt gut in eine Zeitung. Warum werde ich damit nicht grundversorgt und diese durch die Allgemeinheit finanziert?
Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Das Internet ist offen. Die ÖRR bieten ihre Dienste dort unverschlüsselt an.
Wenn Klaus Kleber mit einem Lautsprecherwagen meine Strasse hoch- und runterfahren würde und seine Nachrichten so verbreiten würde: Könnte man mich da zwingen, dafür zu bezahlen?
Selbst wenn die GEZ-Verweigerer nur 1% wären, könnten sie die Abschaffung des BS politisch durchsetzen !Wenn es nur 1% Beitragsverweigerer gäbe, könnte man den Beitrag wunderbar per Nutzungsentgelt von den restlichen 99% der Nutzer einziehen...
Ich verstehe darin, dass damit auch alle Nichtnutzer des örR an dessen Finanzierung beteiligt werden. Oder zahlen Nichtnutzer des örR etwa andere Steuern als Nutzer? ;) Ziel der Nichtnutzer war es doch wohl bisher, nicht nutzen=nicht zahlen. Ziel verfehlt würde ich mal sagen, bei Eintritt dieses Falles.Ziel ist es, den dt. ÖRR auf europarechtlich saubere Füße zu stellen, auf denen er, dieser dt. ÖRR, solange nicht stehen wird, wie er sich über europäisches Recht/Grundrecht hinwegsetzt.
Eine Kopfpauschale würde die Ablehnung verdeutlichen und die Repressalien vervielfachen.
Könnte es wohl daran liegen, dass es weitaus mehr als 1% Nichtnutzer und damit Beitragsverweigerer gibt......
Ich bin davon überzeugt, dass es wesentlich mehr Nichtnutzer und damit Beitragsverweigerer gibt, und dass der ÖR ohne diese aktuelle Finanzierungsmodel (aka Wohnungsabgabe) gar nichr mehr in der Lage wäre, seine Ausgaben zu realisieren...
(z. B. mit der Einkommensteuer) erhobene Abgabe
...und wenn einer keine Einkommenssteuererklärung abgeben braucht?
Man sollte sich doch bei der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR) immer vergegenwärtigen, welcher Zweck vom Staat (!) eigentlich damit verfolgt werden sollte. [...] Wenn man sich nun von diesen - seit 30 Jahren wirkenden - Hysterese-Effekten befreit hat, dann wird man vielleicht feststellen, dass der damals verfolgte Zweck (namentlich die Freiheit von staatlichem Einfluss auf die Medienwelt) durch den heutigen ÖRR in sein Gegenteil pervertiert wurde.Solche Übertreibungen (auch wenn manche es vielleicht als durchaus real empfinden) polarisieren lediglich, helfen aber sachlich nicht weiter. Man kann über den Sinn eines gesetzlich geregelten uanbhängigen Rundfunks diskutieren. Über Inhalt und Umfang. Und über die Finanzierung. Als Ausgangspunkt dient das etablierte System des örR, was alles andere als optimal ist (weshalb wir ja hier sind). Die pauschale Behauptung, dass der örR das "pervertierte Gegenteil" der ursprünglichen Idee ist, ist absurd. Also besser an der Thematik bleiben und konkret argumentieren.
1. eine pro (volljährigem) Bürger von diesem direkt durch den ÖR-Rundfunk erhobene AbgabeIch bin kein Fan einer Kopfpauschale. Trotzdem: Würden die Kosten steigen? Nachverfolgt werden muss auch jetzt schon jede gemeldete Person. Der Abgleich alle paar Jahre würde sich erübrigen, da die Bewegungsmeldungen ausreichend wären. Alles andere als eine gute Lösung (für mich de facto unakzeptabel). Aber würden die Kosten wirklich steigen?
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Soweit man an wegen der Fiktion der Unabhängigkeit des ÖR-Rundfunks am Einzug durch die LRA bzw. den von diesen getragenen BS festhalten will (Version 1), würde vor allem die Kosten des Einzugs steigen.
Die pauschale Behauptung, dass der örR das "pervertierte Gegenteil" der ursprünglichen Idee ist, ist absurd. Also besser an der Thematik bleiben und konkret argumentieren.
Mir schwebt da eine Parallele, aktive Kopplung zum bereits bestehenden Lohnsteuersystem vor, natürlich gern mit Kappungen nach unten und oben. Die "Minderheiten" des unteren Lohnniveaus und "tiefer"(sorry) sowie die Superreichen mit openEnd nach oben wären damit gut bedient. Es geht vor allem um die Ausgewogenheit in der Masse, der Mehrheit des mittleren Lohnniveaus. Ist dann aber alles schon keine Pauschale mehr, sondern eine flexible Mutation deines Modell 3.
Ich bin kein Fan einer Kopfpauschale. Trotzdem: Würden die Kosten steigen? Nachverfolgt werden muss auch jetzt schon jede gemeldete Person. Der Abgleich alle paar Jahre würde sich erübrigen, da die Bewegungsmeldungen ausreichend wären. Alles andere als eine gute Lösung (für mich de facto unakzeptabel). Aber würden die Kosten wirklich steigen?
da könnte es dir passieren, dass diejenigen, die du als "Melkkühe" im Auge hast, dir ganz heftig was husten werden, wenn du denen an den prallen "Euter" fasstAch was, auf dem Trip dieser Erkenntnis war ich schon lange bevor du hier vom Campingplatz aufgeschlagen bist. Bin leider zu faul um dir die passenden Beiträge dazu von mir heraus zu suchen. Die Advocard für Edelkunden als Anwalts Liebling war mir auch schon vor deiner Zeit ein Begriff. Falls es dir nicht entgangen ist habe ich eigens dafür diese doofe Kappung eingebaut. Funktioniert schließlich auch in anderen Gefilden des Finanzjonglierens ganz gut. Oder wie willst du sonst die extremen Unterschiede von Einkommen bei Bemessungsverfahren unter einen respektablem Hut bekommen?
Die können sich mit ihrer fetten Kohle nicht nur Steuerberater leisten, um sich künstlich arm zu rechnen,
sondern auch mit ihrem ergaunerten Geld beste RAe bezahlen und klagen bis St. Nimmerlein
Ich bin kein Fan einer Kopfpauschale. Trotzdem: Würden die Kosten steigen? Nachverfolgt werden muss auch jetzt schon jede gemeldete Person. Der Abgleich alle paar Jahre würde sich erübrigen, da die Bewegungsmeldungen ausreichend wären. Alles andere als eine gute Lösung (für mich de facto unakzeptabel). Aber würden die Kosten wirklich steigen?Es wären naturgemäß mehr Konten vorhanden, auch mehr Befreiungen erforderlich - z. B. alle Schüler jenseits der 18, Studenten und andere Personen ohne oder mit zu geringem Einkommen, - eine regelmäßige Kontrolle des Fortbestands der Befreiungsgründe, mehr Mahnungen bei Zahlungsversäumnis, ggf. mehr Vollstreckungen. Es ist ja nicht so, dass Zahlungen nur deshalb nicht geleistet werden, weil die Rundfunkgebühr durch den sogn. Rundfunkbeitrag ersetzt wurde, es gab auch schon vorher Zahlungsversäumnisse und die wird es weiter geben. Das wird vermutlich mehr Mitarbeiter erfordern, wenn wir nicht Computer über Befreiungen entscheiden lassen wollen. Das gegenüber heute die Kosten steigen halte ich daher für relativ sicher, gebe aber zu, dass ich nicht einschätzen kann, wie viel Personal etc. durch die derzeitigen Nichtzahler und die Auseinandersetzungen gebunden wird, die dann vermutlich wegfallen. Insofern trifft es zu, dass ich das ich einen Anstieg mehr unterstellt als im Detail überlegt habe. Entfallen würden auch die Gerichtsverfahren, was man als Gewinn für die Gesellschaft auch finanziell verbuchen könnte.
Diverse Milchmädchenrechnungen zum voraussichtlichen Automatisierungsgrad bei einem zukünftig anderen Finanzierungsmodell gehen doch völlig an der Realität vorbei.Milchmädchenrechnung hin oder her - Die Antwort auf die Frage, wieviel Mehraufwand ein personenbezogener Beitrag mit sich bringen würde, ist aber mit eintscheidend darüber, ob der Beitrags-Verteilungsmaßstab mit Art.3 GG I (Belastungsgleichheit) nach den zwingend zu erfüllenden Typisierungs-Bedingungen des BVerfG vereinbar ist. Und ist damit auch mit entscheidend über die Verfassungswidrigkeit des Beitrags.
Wozu muss denn ein solch fragwürdiges Inkassobüro wie der BS auch weiterhin noch eine Rolle spielen.
Die Umstellung von der Gerätegebühr auf den Rundfunkbeitrag sei der technologischen
Entwicklung geschuldet, weil man nicht mehr zwischen verschiedenen Gerätearten hätte
unterscheiden können und bei der Rundfunkgebühr ein Vollzugsdefizit gedroht hätte, das die
Rundfunkfinanzierung in rechtlich untragbarer Weise hätte erodieren lassen.
(....)
Der örR sei „mehr denn je“ gefordert, in Zeiten nie
dagewesener Konzentrationstendenzen im Medienmarkt und der Nischenbildung aufgrund
Rückzugs vieler Menschen in digitale Echokammern, eine gesamtgesellschaftliche und institutionell
organisierte Meinungsvielfalt“ zu gewährleisten.
(....)
Auch die anderen europäischen Länder seien bemüht, ihre Rundfunkfinanzierung auf eine
geräteunabhängige Abgabe umzustellen. (..) In Dänemark habe man eine
Steuerfinanzierung eingeführt, was einen unmittelbaren staatlichen Eingriff auf die Abgaben und
eine damit einhergehende drastische Kürzung der Programmmittel um etwa 20 % zur Folge hätte.
Dort würde „ganz offen mit der wirtschaftlichen Axt gedroht, um inhaltlich Einfluss nehmen zu
können“. Eine Steuerfinanzierung würde in Deutschland gegen die Staatsfreiheit verstoßen.
Der Rundfunkbeitrag würde damit die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
garantieren. Man erhoffe sich von der Entscheidung des BVerfG Rechtssicherheit.
Die Anknüpfung an die Wohnung
vereinfache nicht nur die Verwaltung, sondern schütze auch die Privatsphäre. Darum könne die
Rundfunknutzung nur auf die gesamte Wohngemeinschaft, aber nicht auf einen Einzelnen bezogen
werden. Darum sei es auch problematisch, zwischen Erst- und Zweitwohnung zu unterscheiden,
denn die dafür erforderlichen Nachforschungen seien mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
Ich hoffe sehr, daß sich kein Richter am BVerfG verarschen läßt und sie bei ihrer Entscheidung prioritär Bundesinteresse berücksichtigen, welches u. a. in der europäischen Integration besteht.
Ist halt das Problem, wenn der EuGH zur Vorlage erst in Anfang 2019 abschließend entscheidet, daß das BVerfG vorgeführt wird, wenn es eine Entscheidung fällt, die nachher quasi vom EuGH kassiert wird. Dann wäre die Beschädigung des dt. Rechtssystems noch viel größer.
Es darf auch davon ausgegangen werden, daß auf der europäischen Ebene mehr Bürger Deutsch können, als man in Deutschland glauben mag und sie ganz genau wissen, was hier in Deutschland in Sachen ÖRR aus EU-Sicht schief läuft.
Naivität ist hier jedenfalls nicht angebracht.