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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: René am 24. Mai 2018, 10:51

Titel: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: René am 24. Mai 2018, 10:51
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Sputnik, 24.05.2018
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird das bisherige Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kippen. Zukünftig wird es statt eines pro Wohnung erhobenen Beitrags eine Kopf-Pauschale geben. Da ist sich der Betreiber der Plattform GEZ-Boykott sicher. Er hat die Anhörung in Karlsruhe begleitet.

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Zitat
Der Protest gegen den Rundfunkbeitrag ist vergangene Woche in die nächste Runde gegangen: Am Mittwoch beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit den Klagen von drei Privatpersonen und der Firma Sixt gegen die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch René Ketterer war bei der Anhörung dabei. Er ist der Betreiber von Deutschlands größter Plattform gegen den Rundfunkbeitrag. Nach eigenen Angaben verzeichnet seine Seite www.GEZ-Boykott.de mehrere Millionen Zugriffe im Monat. (...)

Weiterlesen auf:
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20180524320842716-gez-rundfunk-straftat-kritik/
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: JohnSmith am 24. Mai 2018, 19:20
Eine "Kopfpauschale" soll gut sein?

Also wieder zurück in die Steinzeit, wo "jedes Empfangsgerät zählt". Bei einer normalen Familie mit 2 Erwachsenen und 1-2 Kindern wäre dass dann Doppelt bezahlen für etwas, dass man nicht nutzt. Meiner Meinung nach ein FALSCHER Ansatz bei dem ich mich erst recht mit Händen und Füßen wehren werde.


Meine Alternative, und hier kann mir NIEMAND sagen dies ist nicht umsetzbar:
Wer moderne Medien benutzt, wie Internet z.B., der soll weiterhin das gleiche für den einmaligen(!) Anschluss zahlen, die ISPs leiten dann 1-5EUR (maximum!) p.P. weiter - genau so wie es bei prozentual bei USB Sticks, und CD-R/DVD-R/BD-R der Fall ist. Damit ist die "Grundausstattung" *hust* abgedeckt. Der Beitragsservice hat schon vor JAHREN erkannt, dass das Internet die Zukunft ist (auch wenn die es nicht zugeben möchten) - deswegen ja die "PC Abgabe = Modernes Empfangsgerät" - die ARD/ZDF sind auf Youtube vertreten und werden dt. Youtube Besucher ins Gesicht gedrückt (ich weiß nicht ob hier Werbung geschaltet ist).

Wo... ist also das Problem beim ISP einen Prozentualen Betrag ab zu zweigen? Wobei auch hier gesagt sei, dass 50MBit für 40EUR/Monat mit 300GB Traffic Limit absolut unverschämt im Vergleich zu anderen Ländern (Polen z.B.) ist! NIcht dass ich dies unterstützen würde (ich benutze ein IP TV!), aber es wäre eine alternative - wenn schon Abzocken.

Oder aber die in Deutschland übliche "Kabelnetzgebühr" (sofern dies nicht schon in den Betriebskosten geregelt ist - Kabel Deutschland verlagt zu deren Karte z.B. oben auf noch 15EUR pro Monat, plus 15-20EUR für die Karte - selbst wenn man NUR den ÖRR haben möchte! Kann man da den BS nicht bereits abdecken?! What the hell?!)


1% Steuer (Einkommenssteuer) ist auf langer Sicht zu hoch und fördert IMO auch WEITERHIN die Ausbeute und zu hohen "Diäten".

Eine Kopfpauschale ist erneute und vielfache Abzocke

Die aktuelle Wohnungsregelung - ist Abzocke


Wir brauchen ENDLICH ein "nein, habe ich nicht, nutze ich nicht", wie es vor 2013 der Fall war.
Ob das die Richter auch verstehen werden? Im Moment sieht es nicht(!) danach aus.



DVB-T2 ist meiner Meinung nach ein guter Schritt - wer PayTV Sehen möchte, der muss für ein Jahr Freischalten. Warum nicht auch gleich die ÖRR verschlüsseln? Oder die "Gebühren" EINMALIG im Kauf einer Settop Box abdecken. Die Briten und Japaner machen dass schon seit JAHRZEHNTEN - warum ist Deutschland in diesem Fall so ein Entwicklungsland? Auch auf Hinsicht mit den geplanten Abstellen der Analogen Radio-Sendemasten (da die "erhaltung zu Teuer ist", und die aktuellen Privatanbieter angeblich zu viel Nutzgebühr verlangen - DAB ist aber Streckentechnisch limitiert!).

Warum muss erst Lange und Breit diskutiert werden?



Immerhin lassen sich die Richter nicht von den Dauer-Widerholungen der Argumentation beeindrucken. Die Frage ist nur... für wie lange?!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 24. Mai 2018, 20:35
Ich bin schon gespannt wie ein Flitzebogen, zu welchem Urteil im Namen des Volkes sich das BVerfG hinreißen lassen wird. Mich wundert nur verdächtig, dass dieses erst in ein paar Monaten verkündet werden soll. Die Fakten waren doch alle schon lang genug vorher bekannt, die Verhandlung mehr oder weniger nur ein notwendiges Übel, welches man dann auch noch eiskalt auf einen Tag zusammengekürzt hat. Wohl um den herumstotternden örR weitere Blamagen zu ersparen. Das Urteil steht in seinen groben Zügen doch schon längst fest, es geht jetzt allenfalls noch um ein paar Details, welche aber keine Monate brauchen dürften. Für mich ist das nichts anderes als Zeitschinden und um die Wichtigkeit zu betonen, wieviel Zeit sich das BVerfG doch dafür nimmt.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: jedi_ritter am 24. Mai 2018, 22:23
Die gerechte Lösung heißt Verschlüsselung. Alles andere wird der freie Markt regeln. Und zwar zurecht, denn auch in Deutschland schreiben wir das Jahr 2018. Parasitäre, radikale Zwangssysteme gehören endlich abgeschafft.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 24. Mai 2018, 23:09
Man könnte es auch ganz anders lösen...
Und das würde dann auch wirklich einem "dualen" System nahe kommen.

Jeder zahlt 20€ als Steuer im Jahr!  Das ergibt dann eine Gesamtsumme... (1 Mrd? irgendsowas)
Davon gibt es dann einen! TV und 1 Radiosender, wo nur Nachrichten kommen. Und zwar nix gewertet, einfach nur, das und das ist passiert... Ich will erst einmal keine Hintergrundinfos, wenn es in Paris gerumst hat, sondern wenn Bekannte gerade dort sind, reicht mir bereits die Info, da war etwas, um bei eben diesen Bekannten anzufragen, ob alles ok ist...
Ob das dann ein Anschlag oder einfach nur ein dummer Spinner war, können die dann ja später noch ausdiskutieren...
(mal die Annahme, es bräuchte auch einen ör Sender dafür... denn eigentlich gibt es ja mit ntv und n24 bereits 2 gute Sender, die eben genau dies machen... )
Beim Wetter keine Pauschalplätzchen "es ist überall glatt", sondern ganz präzise auf der B12 auf km xy von einen Meter auf den anderen schneebedeckte Fahrbahn...

Dann gibt es im Inet eine riesengroße Liste. Also alles, was aktuell im TV kommt und jeder kann auch gerne eintragen, was er denn haben möchte.
Da sind die ganzen Sportereignisse (Fussball bis Volleyball, Olympia oder Ski...)
Dann irgendwie zusammengefasst sowas wie 7. Sinn (Neuigkeiten im Verkehr), Bildungs tv (Mathe und Physik Kolleg)... wie auch immer das aussehen mag.

Und jeder kann über 2 oder 3 Monate lang dann sein Kreuzchen machen, was er haben wöllte.
Und wenn einer ne wöchentliche Doku über Steine haben will, dann möge er dies bitte als Teil in die Umfrage einfügen und jeder, der das auch sehen will, macht seinen Willi da hin.

Und damit Omchen auch abstimmen kann, im Rathaus oder wo auch immer die Möglichkeit, dass jeder ohne Internetanschluss dort auch abstimmen kann. Was auch immer...


Dann ist die Frist rum und diese Liste geht an die Privaten. Unter dem Credo, womit könnt ihr Geld verdienen.
Damit wären die meisten Sportevents abgehakt. Auch das ganze Entertainment, bis auf vielleicht alte Filme, die nicht wirklich Klassiker sind, aber das wäre in meinen Augen auch nicht wirklich Grundversorgung.

Jedenfalls irgendwann kommst du zu nem Punkt, den zwar 2 Mio sehen wollen, wo aber die Privaten sagen, damit können wir keinen Blumentopf gewinnen... Das wäre dann der erste Part für die ör...
Bis eben die Kohle alle ist...


Was ist eure Meinung dazu?

Edit "Bürger":
Hier bitte keine vom eigentlichen Kern-Thema abschweifenden vertiefenden Diskussionen zu weiteren Finanzierungsalternativen. Dafür gibt es extra das Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,2.0.html
Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Totalverweigerer am 25. Mai 2018, 00:03
Jeder zahlt 20€ als Steuer im Jahr!  Das ergibt dann eine Gesamtsumme... (1 Mrd? irgendsowas)
Davon gibt es dann einen! TV und 1 Radiosender, wo nur Nachrichten kommen.

Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.
Wenn ich mich informieren will, kann ich mir eine Zeitung kaufen. Wenn ich einen Film sehen will, kann ich ins Kino gehen oder mir eine DVD kaufen. Ich brauche den ÖRR nicht.

Die Zwecksteuerzwangsabgabe "Rundfunkbeitrag" ist das Eingangstor zur fiskalischen Willkür!!!

Was kommt als nächstes?

- Hunde-, Kfz-Steuer für alle
- Zeugungsgebühr
- Atemcent
- Brückenzoll

Wilkommen im Feudalismus!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 25. Mai 2018, 00:25
Was ist eure Meinung dazu?
Ohne Mitbestimmung durch die Betroffenen kann es keine grundrechtskonforme Ausgestaltung geben, insofern gefällt mir der Ansatz. Aber mal angenommen, wir bräuchten einen öffentlich-rechtliches Medienkonstrukt (ich bezweifle das nämlich, weil der ganze private Medien-Quark ziemlich sicher staatsferner ist als das, wass der ÖRR heute ist). Würde es dann nicht auch eine Zeitung tun? Die muss man auch nicht verschlüsseln. Wer keine will = bezahlt, der bekommt halt keine. Das ist pure Innovation! Und die Menschen lesen sowieso immer weniger.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: GEZ_Total_Verweigerer am 25. Mai 2018, 03:50
Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.
Wenn ich mich informieren will, kann ich mir eine Zeitung kaufen. Wenn ich einen Film sehen will, kann ich ins Kino gehen oder mir eine DVD kaufen. Ich brauche den ÖRR nicht.
Das sehe ich genauso  :)

Die Zwecksteuerzwangsabgabe "Rundfunkbeitrag" ist das Eingangstor zur fiskalischen Willkür!!!
Was kommt als nächstes?
- Hunde-, Kfz-Steuer für alle
- Zeugungsgebühr
- Atemcent
- Brückenzoll
Wilkommen im Feudalismus!
Der Umkehrschluss zur Zeugungsgebühr wäre übrigens, dass du Kindergeld beantragen kannst auch wenn du keine hast, da du ja Kinder zeugen könntest  ;D
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 25. Mai 2018, 07:23
Mercy für die Antworten...

Diese Idee ist auch bereits etwas älter. Wollte sie nur einmal veröffentlichen,  weil es ja immer heißt,  ihr wisst doch selbst keine bessere Lösung. ..
Dass man bei solch einer Idee grundsätzlich erstmal (besonders oben) ausmisten muss und die Gehälter deutlich auf Normalmaß schrumpfen ist glaube ich klar.
Und auch müssten die dann 2 oder 3 Sender jeden ausgegebenen Cent belegen,  um Massenverschwendungen wie die "Klassenfahrten" zu Olympia & Co. bereits im Keim zu ersticken.

Seitdem der Stammtisch allerdings bei den Rundfunkratsitzungen dabei ist,  schwindet auch bei mir immer schneller der Punkt,  man würde heutzutage noch einen gewissen Teil ÖR brauchen.

Zumal mir echt gewaltig auf den Zeiger geht, dass diese Maden permanent den sauber definierten Begriff Rundfunk umdefinieren wollen, um im Internet abzocken zu können.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 25. Mai 2018, 07:24
Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.
Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet. Eine Konstellation, die widersprüchlicher nicht sein kann. Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: NurDurchRaub am 25. Mai 2018, 08:35
>>Radio, kein Fernseher, aber Internet
Technisch unterschiedliche Welten.
Rundfunk: wie Stromnetz: 1 Sender, beliebig viele Empfänger. Alle empfangen (bis auf unterschiedliche Signallaufzeiten) gleichzeitig.

Internet: wie Telefon oder Paketdienst: 1 Sender  zu 1 Empfänger.

Der (scheinbar ) gleichzeitige Zugriff auf eine Internetadresse ist nur möglich, wenn diese Internetseite mehrere Zugänge ermöglicht.  Die Anzahl der Zugänge ist immer begrenzt und die Signallaufzeiten sind unterschiedlich.

Es bleibt dabei: Internet ist kein Rundfunk!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: cook am 25. Mai 2018, 08:39
Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert.
Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.

Ganz genau das tue ich. Ich vermeide bewusst alle Seiten, von denen ich erkennen kann, dass sie vom ÖRR kommen. Auch Seiten, die ÖRR-Videos einbinden, werden vermieden. Mich kotzt diese Zwangsabgaben-Bürokraten-Arroganz so sehr an, dass ich sogar Youtube auf englisch mit Standort GB eingestellt habe, um dort nicht mit Vorschlägen der ÖRR-Videos bombadiert zu werden (wer weiß, was die dafür zahlen?).

Der Punkt ist aber: Der ÖRR hat im Internet nichts zu suchen. Dafür besteht kein Auftrag (für den Rohrkrepierer funk haben sie sich einen abgeholt, sonst geht das aber irgendwie larifari). Internet ist kein Rundfunk. Wenn sie sich dort freiwillig reindrängen, kann ich das schwer verhindern. Aber ich will nicht noch dafür bezahlen, überall und ständig mit Staatspropaganda versorgt zu werden.

Wenn das Internet Rundfunk wäre, gäbe es keinen Mangel an Meinungspluralität und damit entfiele die Rechtfertigung für den ÖRR in Gänze. Man muss sich eben entscheiden.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: brverweigerer am 25. Mai 2018, 08:49
Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert.

Hä? Das verstehe ich nicht. Ich bin mit der Verfügbarkeit von Computern und Internet aufgewachsen und nutze diese sowohl privat als auch beruflich und würde mich keineswegs als "medienverweigernder zölibatär lebender Einsiedler" bezeichnen. Ich bin also mit diversen Geräten verschiedener Typen ausgestattet, die mir in technischer Hinsicht ermöglichen, auch ÖR-Angebote nutzen.

Nur tue ich das tatsächlich nicht. Es gibt zahllose gute Angebote (teils auch kostenpflichtig) um sich außerhalb des ÖR umfassend zu informieren und nach Wunsch zu unterhalten, so dass dies auch einfach nicht nötig ist/es keinen Grund dafür gibt. Speziell was Informationsbeschaffung angeht, vermeide ich ÖR-Angebote zudem prinzipiell und gezielt, egal wo diese auftauchen. Das mag verstärkt auch damit zusammenhängen, dass ich mich seit einiger Zeit etwas mit dem Thema beschäftigt habe. Vor 2013 war das noch etwas anders. Wenn der ÖR also morgen abgeschaltet oder nur noch für Nutzer zugänglich sein sollte, wäre das kein Problem und würde nichts an meinem Mediennutzungsverhalten ändern.

Wieso sollte ich angesichts dieser Ausgangssituation die zu mindestens 95 % überflüssigen, bzw. nicht "grundversorgenden" ÖR Angebote per Zwangsabgabe bezahlen müssen? Ich habe bisher noch keinen einzigen ansatzweise nachvollziehbaren Grund dafür gehört.

Ich könnte dir also bei Interesse schon erzählen, dass und wie ich "beim Surfen" darum herummanövriere.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Totalverweigerer am 25. Mai 2018, 09:01
Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet.
Eine Konstellation die widersprüchlicher nicht sein kann.

Dieser scheinbare Widerspruch löst sich auf, wenn Du folgendes beachtest:

Das Internet ist kein Rundfunk und der PC ist keine Glotze bzw. Radio.

Übrigens sieht es das Bundesverwaltungsgericht in Österreich auch so:
Keine GIS-Pflicht bei „reinem Internethaushalt“
https://www.bvwg.gv.at/presse/140040.html

Für einen funktionierenden Sendebetrieb ist das Internet nicht erforderlich.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: brverweigerer am 25. Mai 2018, 09:03
der ÖRR hat im Internet nichts zu suchen. Dafür besteht kein Auftrag

Das stimmt m. E. nicht ganz, in § 11 RStV und z. B. im BR-Gesetz ist geregelt, dass der ÖR "Telemedien" anbietet, sogar ein Ziel der Maßnahme ist genannt:
Zitat
Durch die Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert werden.

Nur fehlt dafür die verfassungsrechtliche Rechtfertigung, da im Internet eben gerade keine Knappheit/Einseitigkeit der Angebote besteht, die nur durch einen zusätzlichen zwangsfinanzierten staatlichen Anbieter behoben werden könnte. Eine allgemeine Fördermaßnahme wie o. g. wäre zudem wenn überhaupt eine allgemeine staatliche Aufgabe, die aus Steuermitteln zu finanzieren ist.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Spark am 25. Mai 2018, 10:16
Mir erzähle keiner dass, man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert.
Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders..
Diese elendigen, immer und immer wiederholten Verleumdungen gehen mir nur noch auf den ***. Und das nur, weil es anscheinend jede menge Menschen gibt, die über ein mehr als beschränktes Vorstellungsvermögen verfügen.
Nur weil jemand anscheinend ein Junkie ist, heißt das noch lange nicht, dass auch alle anderen automatisch Junkies sind.

Und wann wird in diesem Land endlich begriffen, dass ein PC kein Rundfunkempfangsgerät ist?
Mit einem PC kann man keinen Rundfunk empfangen, das ist technisch gar nicht möglich. Ich habe noch keinen einzigen Computer gesehen, der von Werk her mit einem Rundfunkempfangsteil ausgestattet wäre.
Was möglich ist, wäre eine sogenannte TV-Karte in einem freien PCI Slot eines Rechners zu installieren. Aber selbst das würde einen PC noch nicht zu einem Rundfunkempfangsgerät machen, denn das Empfangsgerät wäre immer noch die TV-Karte, welche kein fester Bestandteil eines Rechners ist.

Und wann wird endlich begriffen, dass Internet kein Rundfunk ist. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Da ändern auch so Pseudobegriffe wie bspw. "Internetradio" nichts dran.
Von mir aus kann der örR ins Internet einstellen was er will, aber er soll sich gefälligst an die Regeln halten, welche weltweit beachtet werden. Will er eine Gegenleistung für seine Angebote, soll er seine Seiten mit einem Login versehen. Ist er dazu nicht bereit, soll er seinen Dreck aus dem Internet raushalten.
Solange das nicht der Fall ist, rufe ich Feindseiten grundsätzlich nicht auf. Allerdings gab es eine Ausnahme, das war am 01.10.2016, und das bereue ich heute noch. Tiefer wie an diesem Tag konnte der örR überhaupt nicht mehr sinken.

Wenn einige Leute meinen, sie müssten sich zugunsten eines verfassungswidrigen Gesetzes gegen das Grundgesetz stellen, bitte. Aber sie sollten sich auch die Frage stellen, was den Kern unserer Demokratie ausmacht, eine milliardenschwere öffentlich-rechtliche Unterhaltungsschleuder oder aber unsere Verfassung.

Jeder, der nach dem aktuellen System für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlt, stellt sich gegen das Grundgesetz, da er einem verfassungswidrigem Gesetz einen höheren Stellenwert einräumt.
Es wird nur allzu leicht vergessen, dass erst der schreckliche Tod von Millionen von Menschen überhaupt unser Grundgesetz im Nachhinein ermöglichte. Und jetzt, keine 70 Jahre später wird deren Andenken bereits mit Füßen getreten.
Für ein totalitäres System, zu dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk mittlerweile mutiert ist, darf es in diesem Land einfach keinen Platz mehr geben.

Manchmal finde ich es wirklich erstaunlich wie leicht sich Menschen doch versklaven lassen, wenn man ihnen nur das richtige Futter vorsetzt.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Totalverweigerer am 25. Mai 2018, 10:22
Danke Spark! Dem ist von mir aus nichts hinzuzufügen.

Zur Erinnerung:

Zitat
Die Regierung der britischen Premierministerin Margaret Thatcher führte Ende der 1980er-Jahre in Großbritannien die Kopfsteuer community charge (besser bekannt als poll tax) ein, die allerdings eine Ermäßigung für besonders einkommensschwache Bürger vorsah. Jedoch weigerten sich 18 Millionen Briten, die Steuer zu bezahlen. Die Proteste gipfelten am 31. März 1990 in einer Demonstration mit rund 70.000 Teilnehmern in London, wobei es auch zu gewalttätigen Ausschreitungen kam.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kopfsteuer#Poll-Tax-Unruhen
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 25. Mai 2018, 12:39
Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger.

Dein Post geht völlig an der Sache vorbei. Egal aus welchen Gründen man auf elektronische Medien verzichtet, ob auf Dauer oder einen begrenzten Zeitraum, man darf das! Es mag sein, dass die Nicht-Gerätebesitzer eine kleine Minderheit darstellen. Aber selbst wenn es tatsächlich nur einen einzigen Nicht-Gerätebesitzer gäbe, so ist vorzusehen, dass nur die zu zahlen haben, die dazu auf Grund der technischen Ausrüstung auch in der Lage sind. Besser noch: die das Angebot tatsächlich nutzen. Das technisch zu kontrollieren ist kein Problem (Smartcard). Es braucht also weder Kontrolleure wie zu GEZ-Zeiten noch einen Meldedatenabgleich, ständiges Tracking, wer wo wohnt und wann umzieht, oder einen aufwendigen Beitragsservice. Ein über den Handel vertriebenes Prepaidsystem zur Freischaltung von Smartcards wäre anonym, einfach und kostengünstig.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Markus KA am 25. Mai 2018, 13:45
Das sich etwas ändern muss und wird, steht nach der Verhandlung vom 16. Mai außer Frage.
Ob Kopfpauschale oder Steuer wird wohl dem Gesetzgeber überlassen.

Zitat
"Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich wie im Hamsterrad gedreht und immer das Gleiche gesagt..."

Schlimmer noch und möglicherweise nicht im Sinne seiner Auftraggeber, gab der Bevollmächtigte der Landesregierungen Herr Prof. Dr. Dieter Dörr am Ende der Verhandlung zu, dass er durchaus Probleme in der Ungleichbehandlung sehe und ihm ein Personenbezug lieber wäre.

Auf die darauf folgende Frage des Gerichtes, wie die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wird und was dafür die Argumente wären, herrschte einheitliches Schweigen in den Reihen der Rundfunkzwangsbeitragsmillionäre und der Landesregierungen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 25. Mai 2018, 14:23
Gerecht und heute technisch einfachst realisierbar: Kopfpauschale für Nutzer
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Spark am 25. Mai 2018, 14:45
Und es spricht auch nichts gegen eine Mischfinanzierung, auch seiten des Bundesverfassungsgerichts nicht. Ist ja sowieso in der Praxis der Fall, "Beitrags"einnahmen werden durch Werbeeinnahmen ergänzt.
Nutzereinnahmen, sollten sie wirklich nicht ausreichen, werden durch Steuermittel ergänzt.
Aber wenn man den Worten Herrn Willhelms glauben schenken darf, dürfte sich dieses Problem ja gar nicht erst stellen, da ja über 90% der Bevölkerung Nutzer sind. Es sei denn, die Knöpfchendrücker wären doch nicht so repräsentativ wie immer behauptet wird.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: maikl_nait am 25. Mai 2018, 15:11
Hallo!

@drboe

Da im Forum immer mehr "Kopfpauschale"-Fans auftauchen -- @tokiomotel, @20MillionenEuroTäglich, ua. -- geht da einigen anwesenden Öffies im Freudentaumel über eine hinter den Kulissen bekanntgewordene Entscheidung des BVerfG die Tarnung im Forum verlustig?

Gerade an @20MillionenEuroTäglich: was bitte ist an einer Kopfpauschale für Nichtnutzer des örR gerecht, und was bitte ist an der BS-Überwachung aller "technisch einfachst realisierbar"? Wie bereits vor dem BVerfG vorgetragen wurde, ist es technisch und personell egal ob 42-44 Mio Wohnungen oder 60 Mio Erwachsene verwaltet werden, es liegt auf der Hand, das sowieso 60 Mio Erwachsene verwaltet werden, von denen 42-44 Mio auf "Abkassieren" gesetzt sind.

Und an @tokiomotel: es ist mir völlig egal was Du und der örR als mein Nutzungsverhalten vermuten -- ich nutze nicht, da könnt ihr vermuten bis ihr schwarz werdet!  >:D

Gerecht ist, wie @drboe anmerkt, die Zahlung bei Nutzung, und technisch am einfachsten und am wenigsten aufwändig ist der anonyme Abverkauf von Decoderkarten an Personen, die Nutzer werden möchten. Informiert Euch doch mal bei Sky, wie teuer der Verkauf von Karten und Abos dort ist.

PS: Mir sind anwesende Öffies egal, noch ist es ein freies Land; ich will den angesprochenen @tokiomotel und @20MillionenEuroTäglich auch nicht unterstellen, sie wären Öffies, allerdings lehnen sie sich gerade sehr weit pro örR-Beitrag aus dem Fenster...

MfG
Michael
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 25. Mai 2018, 15:23
Gerecht ist, wie @drboe anmerkt, die Zahlung bei Nutzung, und technisch am einfachsten und am wenigsten aufwändig ist der anonyme Abverkauf von Decoderkarten an Personen, die Nutzer werden möchten.

Genau das meine ich mit "Kopfpauschale für NUTZER"  ;)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Besucher am 25. Mai 2018, 15:47
...
Auf die darauf folgende Frage des Gerichtes, wie die Ungleichbehandlung gerechtfertigt wird und was dafür die Argumente wären, herrschte einheitliches Schweigen in den Reihen der Rundfunkzwangsbeitragsmillionäre und der Landesregierungen.

Na sowas - da hätten sich die Herrschaften wohl doch besser die Mühe gemacht, sich einfach mal ein paar der vieltausendfachen Gefälligkeitsurteile der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit durchzulesen. Da stund es doch regelmäßig in dicken schwarzen Lettern drin, das Universalzauberwort: Verwaltungsvereinfachung®. Wenn professionelle Richter regelmäßig deren Hohelied sangen & singen, muss das doch stimmen!!???

Wenn die ersteren also so dämlich sind, da kann einem doch fast nur noch das alte Goethe-Wort wieder einfallen, sinngem. "Und ist ihm das Glück auch hold - was nützt's dem Stöffel?! Denn regnet's Brei, dann fehlt ihm der Löffel!" :->>>

Bzgl. der eigentlichen momentanen Thematik, was also eine mgl." Kopfpauschale" anlangt, braucht man aber aus Sicht eines fiktiven Besuchers nicht von vorne anzufangen. Auch in dem Fall dürfte es doch bspw. nicht zulässig sein, eine Allgemeinheit für seinen angeblichen "Sonder-)Vorteil" (der obendrein keiner ist) blechen zu lassen, ohne (was aber logisch zwingend wäre), gleichzeitig die benennen zu können, die diesen Vorteil nicht haben.

Wäre vor diesem Hintergrund nicht die nächste Runde bereits eingeläutet?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 25. Mai 2018, 15:51
Diese elendigen, immer und immer wiederholten Verleumdungen gehen mir nur noch auf den S..k. Und das nur, weil es anscheinend jede menge Menschen gibt, die über ein mehr als beschränktes Vorstellungsvermögen verfügen.
Sorry, solange es möglich ist, Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich. Der örR war halt so "clever" und hat sich auch noch übers Internet aufgedrängt. Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung, ob über PC oder sonst was, ist doch sowas von irrelevant... Noch zahlende Nutzer haben durchaus ein sehr gutes Vorstellungsvermögen und sind nur ungern die dummen zahlenden Trottel für andere, welche glauben, die schlaueren zu sein, nur weil man ihnen eh nichts nachweisen kann.
Das hat nichts mit Verleumdung zu tun, es ist halt eine Geschichte von vielen, die das Leben und seine Erfahrung so mit sich bringt.
Solange es diesen Zwang gibt wird sich an diesen Zweifeln der Ehrlichkeit auch nichts ändern. Resultiert auch aus den um 2013 in Umlauf gekommenen Berichten super ehrlicher Zeitgenossen. Glotzen für nass war geil.
Es wird also höchste Zeit, dass sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen lässt.
Je länger dieser Affentanz noch weiter geht, umso unruhiger werden auch die bisher noch zahm gehaltenen Nutzer. Eine echt harte Nuss die es da in KA zu knacken gibt.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: MMichael am 25. Mai 2018, 16:20
Man könnte es auch ganz anders lösen...

Dazu ein Artikel vom 20.03.2015 von Christian Herzog und Hanno Beck:
Zitat
Ein aus Sicht der Autoren naheliegendes Experiment ist die Überprüfung der Hypothese, dass die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Anstalten steigt und ihre Legitimationsbasis sich verbessert, wenn die Rundfunkbeitragszahler ex ante direkt auf einen kleinen Teil des Programms Einfluss nehmen können und nicht nur ex post über Einschalt- bzw. Abrufquoten und Programmbeschwerden.[10] Dabei ließen sich auch die Entstehungswege von Produktionen inklusive ihrer Kosten transparent darstellen. Dies könnte man über ein einfaches Design erreichen: Die Anstalten stellen den Zuschauern Exposés von verschiedenen Beiträgen und Themen zur Auswahl, über die man berichten respektive aus denen man einen Beitrag machen könnte. Die Zuschauer können dann unter den verschiedenen Themen und Exposés auswählen, welches dieser Formate produziert und gesendet werden soll – das Format mit den meisten Stimmen wird dann umgesetzt.
Quelle: https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/transparenz-und-partizipation.html

Eine Kopfsteuer wäre m.E. unsozial und falsch!

Zitat
Seit Beginn des Jahres 2013 erhalten die Sender ihre Mittel aus […] einer De-facto-Kopfsteuer …
Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2013/3/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-in-der-krise/

Und: Bei Überlegungen zu einer gerechten, transparenten und demokratisch legitimierten Finanzierung eines öffentlichen Rundfunks sollten m.E. immer die drei wichtige Eckpunkte der Spirale (?) Feststellung des Mittelbedarfes zusammen betrachtet / hinterfragt / gedacht / beantwortet werden:
Auftrag (Welche Sendungen?) + Umfang (Wie viel Sender?) + Finanzierung (Mischfinanzierung – sh. Spanien, Niederlande etc.) 

Kleine Anfrage SN: Positionen der Staatsregierung zur Beauftragung von ARD, ZDF
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27559.msg173316.html#msg173316
Zitat
Wer öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren will, muss zwei Fragen beantworten:
Wie sollen die dafür nötigen Mittel aufgebracht werden und wie soll man den Finanzierungsbedarf ermitteln?
Quelle: https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11616-013-0167-z.pdf
Zitat
Vor dem Hintergrund der obigen Analyse stellt sich die Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks aus dem allgemeinen Steueraufkommen als eine attraktive Lösung dar:
Unter Allokationsgesichtspunkten wären die Kosten der Mittelbeschaffung über Steuern deutlich minimiert, da dies nun im Verbund mit der allgemeinen Steuererhebung geschähe (vgl. Grisold 2004 , S. 1 18, 1 19); die Kosten für eine zusätzliche Gebühr oder Steuer würden eingespart. Das macht diese Lösung günstiger als alle anderen Maßnahmen, die einen zusätzlichen Erhebungs-, Verwaltungs- und Überwachungsapparat erfordern.
Es wäre wesentlich mehr Verteilungsgerechtigkeit gegeben als bei anderen Lösungen, jedenfalls solange man unterstellt, dass die Verteilungswirkungen des aktuellen Steuersystems diejenigen sind, die politisch und demokratisch erwünscht sind. Die u. U. negativen Verteilungswirkungen der Abgaben und Gebühren wären beseitigt, ohne dass man Abstriche bei der Staatsferne machen muss – diesen Punkt gilt es bei der Bestimmung des Finanzbedarfes zu klären.
Zudem schafft diese Lösung Transparenz, was die Belastung der Bürger mit Steuern und Abgaben angeht. Voraussetzung für eine Finanzierung aus dem Steueraufkommen im Hinblick auf die geforderte Staatsferne ist jedoch, dass die Ermittlung des Finanzbedarfs von der Mittelaufbringung zu trennen ist. Solange die Bestimmung des Mittelbedarfs in einem staatsfernen Verfahren stattfindet und der Staat verpflichtet ist, diese Mittel aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen, wäre diese Regelung in ökonomischer Hinsicht kompatibel mit den Vorgaben des Verfassungsgerichtes (vgl. Hasse 2005 , S. 175 sowie Bundesverfassungsgericht 1994 und  2007 ). Damit bleibt als eigentliches Problem die Frage der Feststellung des Mittelbedarfes, die im Folgenden erörtert werden soll 
Hervorhebung nicht im Orginal https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs11616-013-0167-z.pdf

@all: Ja, es gibt Nutzer und Nichtnutzer! Aber, worum geht es? Wer ist der Gerechtere? Wer leidet mehr an der Zwangsabgabe auf das Menschenrecht Wohnen?

19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg118336.html#msg118336
Das Internet ist kein Rundfunk! Das Internet ist keine Presse!

Und wenn Frau Dr. Angela Merkel sagt (und meint): "... insofern werden wir Wege finden, wie die parlamantarische Mitbestimmung so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist."  (Angela Merkel und die marktkonforme Demokratie https://www.youtube.com/watch?v=y4CIiBL-EKg), dann wird klar, warum (sich) der örR das  Ermächtigungsgesetz zur Ausbeutung der Wohnungsinhaber erlassen hat.

Wilkommen im Feudalismus!
Neo-Feudalismus!
Zitat
Im Finanzmarktkapitalismus werden Einkommen und Macht nach vormodernen Mustern verteilt, so die These des Hamburger Soziologen Sighard Neckel. Am 30. Mai 2016 sprach er in der Heinrich-Böll-Stiftung über die Illusion gerechter Märkte, ererbte Privilegien und die Wiederkehr ständischer Ungleichheit.
Quelle: https://www.boell.de/de/2016/06/14/neofeudalismus-die-wiederkehr-der-staendegesellschaft


Dranbleiben!

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
Niemand hat ein Recht zu gehorchen. (Hannah Arendt)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Markus KA am 25. Mai 2018, 16:44
Wäre vor diesem Hintergrund nicht die nächste Runde bereits eingeläutet?
Nach der Verfassungsbeschwerde ist vor der Verfassungsbeschwerde (vor der nächsten Klagewelle)...oder
"Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los"  8)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: maikl_nait am 25. Mai 2018, 17:09
Hallo!

Sorry, solange es möglich ist Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.

Nein, nach Art 5 GG gibt es auch die negative Informationsfreiheit, man kann nicht zur Nutzung gezwungen werden.

Die fehlende technische Sperre kann nicht wie vorliegend zum Problem von Nichtnutzern gemacht werden.

Zitat
Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich.

Nein. Internet ist ein Kommunikationsnetz (Eins-zu-Eins Paketaustausch), welches nicht unter die Definition "Rundfunk" fällt (weder bei "av Mediendienstleistungen" noch beim RStV). Natürlich kann der Inhalt des Rundfunkangebotes Einzelnen (Einzelverbindung, auch wenn es viele sind) auch per Stream zur Verfügung gestellt werden, deswegen wird aber Internet nicht zum Rundfunk.

Zitat
Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung

Nein, nach "RBStV" geht es um Wohnungen, Betriebsstätten, Beschäftigte, Kfz.

Zitat
Noch zahlende Nutzer haben durchaus ein sehr gutes Vorstellungsvermögen und sind nur ungern die dummen zahlenden Trottel für andere welche glauben die schlaueren zu sein, nur weil man ihnen eh nichts nachweisen kann.

Nein, wegen "dummer zahlender Trottel" müssen sich Nichtnutzer nicht per "Mehrheitsentscheid" in die Tasche greifen lassen -- das nennt sich "Schutz der Minderheit".

Zitat
Solange es diesen Zwang gibt wird sich an diesen Zweifeln der Ehrlichkeit auch nichts ändern. [...] Es wird also höchste Zeit, das sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen läßt.

Nein -- solange Nichtnutzen nicht unter Strafe gestellt wird, kommt es auf Unterstellungen nicht mehr an. Nichtzahlende Nutzer sind kein Argument, der Allgemeinheit eine Vorzugslast (-> Sondervorteil?!?) aufzuzwingen.

Es gibt, wie manche unermüdlich vorbringen müssen, bereits eine technische Lösung: Verschlüsselung. Als tatsächliche Gegenleistung für die "Gebühr/Beitrag" gibt es dann eine Decoderkarte für Nutzenwoller (= freiwillige Nutzer). Um im Gerichts-Sprech zu bleiben: "auf juristische Lösungen kommt es daher nicht mehr an".

MfG
Michael
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Spark am 25. Mai 2018, 17:53
@tokiomotel

Ich bin nicht so naiv, anzunehmen, dass es sog. "Schwarzseher" niemals gab und nicht auch immer noch gibt. Und mit einem gesunden Misstrauen habe ich auch keinerlei Probleme.
Aber mit einer pauschalen Aussage, welche alle Nichtnutzer quasi zu Lügnern abstempelt, habe ich allerdings ein Problem.

Vor ca. 2 Jahren hat irgendein Politiker - wer es war, weiß ich nicht mehr - fast exakt das gleiche geäußert. Man kann es sogar noch in den Tiefen des Forums finden.
Übertragen auf das Strafrecht würde es bedeuten, dass jeder solange als schuldig gilt, bis er seine Unschuld bewiesen hat.
Lässt sich ein Fall nicht eindeutig aufklären, würden nach diesem Motto eben alle Verdächtigen gleichermaßen bestraft werden und das kann es einfach nicht sein.
Aber genau das geschieht mit dem derzeitigen Modell.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 25. Mai 2018, 18:01
In Deutschland gibt es mit knapp 46,5 Mio PKW deutlich mehr PKW als Wohnungen. Es ist daher  davon auszugehen, dass jeder über 18 Jahre alte Einwohner Zugang zu einem PKW hat. Zur Verwaltungsvereinfachung schlage ich eine Kopfpauschale vor, über die jeder Bürger a) mit der durchschnittlichen Höhe der KfZ-Steuer belastet wird, und b) die mittlere Zahl an Verkehrsverstößen in gleicher Weise umgelegt wird. Und es komme mir bitte keiner damit, er hätte gar keinen PKW. Indem man diese abgegriffene Kurbel für diese ausgeleierten Blechkisten immer wieder aufs Neue betätigt wird die Beteuerung des Nichtbesitzes auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Auto, kein Motorrad, aber ein Rennrad. Eine Konstellation die widersprüchlicher nicht sein kann. Noch zahlende PKW-Besitzer haben durchaus ein sehr gutes Vorstellungsvermögen und sind nur ungern die dummen zahlenden Trottel für andere welche glauben die schlaueren zu sein, nur weil man ihnen eh nichts nachweisen kann.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Totalverweigerer am 25. Mai 2018, 18:05
... muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
NÖ, muß ich nicht!

Und an @tokiomotel: es ist mir völlig egal was Du und der örR als mein Nutzungsverhalten vermuten -- ich nutze nicht, da könnt ihr vermuten bis ihr schwarz werdet!
Dem schließe ich mich an.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 25. Mai 2018, 18:38
Nö, das mit der Kfz-Steuer lassen wir mal besser wie es ist, an deren Berechnungsgrundlage hat welch ein Wunder auch kaum einer was auszusetzen. Weil durchschaubar und für jeden sinnvoll zu handhaben. Gezahlt wird gestaffelt nach in Nutzung befindlichem Hubraum. Übrigens DIE passende Vorlage zur Abwandlung in eine vergleichbare Version für den Rundfunkbeitrag. Grundlage zur Berechnung wäre die Nutzung, also PaytV als hier eh favorisierte Lösung des Problems.
Das sinnfreie copy&paste Nachgeplapper @boe somit völlig daneben.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: maikl_nait am 25. Mai 2018, 19:26
Hallo!

@tokiomotel
[...] Gezahlt wird gestaffelt nach in Nutzung befindlichem Hubraum. [...]

Geh mit Deiner Steuer auf Bildschirmdiagonale (aka genutzter Medien-Hubraum) zu rundfunkbeitrag.de, die suchen nach Ideen für Ersatz, wenn der "Beitrag" vom BVerfG gekippt würde.

Wir sind hier in einem Forum von Medienzwangsabgaben-Gegnern!

MfG
Michael
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 25. Mai 2018, 19:36
Wenn man mal die Möglichkeit, Nutzer von Nichtnutzern per Smartcard/Verschlüsselung zu unterscheiden, zu Ende denkt:

Wie würde man denn dann die Ungleichbehandlung von Personen in den Griff kriegen? Denn in einem Mehrpersonenhaushalt (z.B. Ehepaar ohne Kinder) wäre ja -genauso wie im Alleinerziehenden-Haushalt- nur eine Smartcard notwendig. Wie würde man in dem Modell einen gleichen Beitrag pro volljähriger Person sicherstellen?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Totalverweigerer am 25. Mai 2018, 20:12
Wie würde man in dem Modell einen gleichen Beitrag pro volljähriger Person sicherstellen?

Das ist mir WURSCHT!
Mein Postamt verkauft Smartcards für Netflix. Das sollte der ÖRR auch machen.
Die verkauften Karten sind dann seine Einnahmequelle und wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken, ist das sein Problem.

Die kapitalistische Praxis ist Marktverdrängung.
Rundfunkbeitrag für's Wohnen oder Kopfpauschale sind Planwirtschaft für den ÖRR! ABGELEHNT!!!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 25. Mai 2018, 21:26
Mit der 'Das ist mir WURSCHT!'-Einstellung haben bisher auch die Verwaltungsgerichte auf die Klägerargumente reagiert.
Das überzeugt mich angesichts von Art.3 GG Abs.1 noch nicht so richtig ;-).
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: BR_Nichtnutzer am 25. Mai 2018, 21:54
In Deutschland gibt es mit knapp 46,5 Mio PKW deutlich mehr PKW als Wohnungen.
...

So ziemlich jeder hat ein Handy... Machen wir dochgleich auch noch nen Handybeitrag von 50€ im Monat.

Wie jetzt? Oma Ilse hat nur ne alte Wählscheibe zu Hause? Na das ist mir doch Wurscht...
Wie jetzt? Klaus hat nur nen Prepaid Karte und läßt sich meist anrufen? Na und? Der muss den "Beitrag" auch zahlen...


Meister Tokio.  Merkst was?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 25. Mai 2018, 22:03
Wie würde man denn dann die Ungleichbehandlung von Personen in den Griff kriegen?

Das hat doch bei der Gerätebindung über Jahrzehnte keinen interessiert. Ich kann mir ja auch als Einzelperson 10 Leute einladen und z. B. Fußball schauen. Wer will das kontrollieren? Zudem würde dann ja jedes Gerät eine Smartcard benötigen. Die ÖR würden dann also zum Teil mehrfache Einnahmen erzielen, es soll ja gelegentlich mehr als ein TV-Gerät in einer Wohnung geben.

Nebenbei: Smartcards würden vermutlich nicht für Hörfunk einsetzbar sein. Müsste Hörfunk dann kostenfrei sein? Das  wäre ja ggf. sozial und für den Katastrophenschutz sinnvoll.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 25. Mai 2018, 22:48
Das stimmt, aber -damals noch ohne die Personendatenermittlungsrechte des ÖR- war das korrekte Argument, dass es so gut wie unmöglich sei, mit vertretbarem Aufwand eine personenbezogene Abgabe zu realisieren.
Was das Argument mit den 10 eingeladenen Personen betrifft: Die zahlen ja schon
a) beim Altmodell für ihre eigenen Empfangsgeräte
b) beim Wohnungsbeitrag im Rahmen des eigenen Wohnungsbeitrags
Und: Es wird für die Empfangsmöglichkeit bezahlt, nicht für die tatsächliche Nutzung

Aktuell ist die Sachlage aber so: BVerwG und BVerfG (laut Eindruck in der Verhandlung) haben festgestellt, dass die Empfangsmöglichkeit der ÖR einen personenbezogenen Vorteil darstellen soll. Ein solcher wäre, da jede Person prinzipiell die gleiche Empfangsmöglichkeit hat, auch nach Art.3 GG über einen gleichen Beitrag pro Person abzugelten, zumal nun die Personendaten auf dem Silbertablett vorliegen.

Bleibt noch die Frage, wie man die überzeugten Nichtnutzer vom Beitrag befreit.
Das darf sich nun das BVerfG überlegen...

Was ich damit nur sagen will: Jede Lösung hat -wenn man den ÖR nicht komplett in die Tonne treten will- ihre Vor- und Nachteile. Die Smartcard-Variante hätte den Charme, Nutzer und Nicht-Nutzer eindeutig zu unterscheiden. Aber sie würde wiederum z.B. Alleinerziehende benachteiligen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Totalverweigerer am 25. Mai 2018, 22:52
Das überzeugt mich angesichts von Art.3 GG Abs.1 noch nicht so richtig ;-).
Das war auch nicht meine Absicht.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Housebrot am 25. Mai 2018, 22:56
Nebenbei: Smartcards würden vermutlich nicht für Hörfunk einsetzbar sein.
Sie sind für den Hörfunk einsetzbar...  Ganz gewiß !

Grüße
Adonis
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 25. Mai 2018, 23:10
Nebenbei: Smartcards würden vermutlich nicht für Hörfunk einsetzbar sein.
Sie sind für den Hörfunk einsetzbar...  Ganz gewiß !

Technisch ja! Aber wer würde eine solche kaufen, noch dazu eine für jeden Radioempfänger, für jeden Radiowecker, wenn die privaten Hörfunkprogramme samt und sonders kostenlos zu empfangen sind? Die ÖR-Hörfunksender sind, bis auf wenige Ausnahmen, der gleiche Dudelfunk wie die private Konkurrenz, reine Abspielstationen des Pop-Mainstreams, im Bereich Informationsvermittlung fast ein Totalausfall. Und über das Internet kann ich tausende von Sendern empfangen, aus Adelaide und Frisco, von Kapstadt bis Helsinki usw. Ich vermute daher, dass sich Smartcards für Hörfunk nicht durchsetzen würden.  Womöglich ein Grund mehr, warum sich die Sender nur für Abgaben erwärmen, die ohne technische Kontrolle möglich sind.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: boykott2015 am 25. Mai 2018, 23:53
Was man immer wieder bei solchen Theorien vergisst: deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird nicht nur in Deutschland ausgestrahlt.

Sogar in Südafrika kann man ARD und Co. sehen. Von EU-Staaten braucht man gar nicht zu reden, da dort problemlos alles kostenlos per Satellit angeboten wird. Nur in Deutschland sind ARD und Co. Pay-TVs per Zwangsbeitrag. Und in allen diesen Ländern gibt es weder Kopfpauschale, noch Wohnungsbeitrag.
http://satellitenempfang.info/empfang_im_ausland.html

Beispiel: Südafrika
https://www.deukom.co.za
Zitat
Wenn Sie in Südafrika wohnen, können Sie über DeuKom acht deutsche Fernsehprogramme (ARD, ZDF, RTL, Sat1, Pro 7, 3Sat, EuroNews und DW-TV) sowie drei Radioprogramme (Bayern 1, Bayern 3 und Klassik Radio) abonnieren. Die Programme werden live zugeführt und sind Teil eines südafrikanischen Pay-TV-Dienstes.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: gez-negativ am 26. Mai 2018, 00:11
Was ich damit nur sagen will:
Jede Lösung hat -wenn man den ÖR nicht komplett in die Tonne treten will- ihre Vor- und Nachteile.
Wenn ein Einzelner ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, dann kann das niemals funktionieren.

Gibt es denn in ganz Deutschland nur einen Mann, der dazu befähigt ist, brauchbare Lösungen vorzuschlagen?
Viele Köpfe sind gefragt und die Länderparlamente selbst müssen im jeweiligen Bundesland darüber befinden.

Eine geringe Kopfpauschale ist schon besser als die Wohnungssteuer. Und Nichtnutzer sind ausgenommen.
Verschlüsselung für Qualitätsfernsehen muss kommen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Kurt am 26. Mai 2018, 00:14
aus einer (geschlossenen) facebook-Gruppe:

Zitat
Wer nutzt der zahlt, wer nicht nutzt zahlt nicht. Technisch einwandfrei machbar über die im Auftrag von ARD und ZDF entwickelten De- und Encodertechniken, welche mit Erfolg an die privaten RFA verkauft werden. Diese Lösung ist nicht sittenwidrig, auf alle Fälle mit dem Gesetz und der Verfassung zu vereinbaren - und wird kaum ins Gespräch gebracht.
Zitat
"die im Auftrag von ARD und ZDF entwickelten De- und Encodertechniken, welche mit Erfolg an die privaten RFA verkauft werden" mehr info bitte
Zitat
Das sind z.B. die sogenannten Set Top Boxen. Entwicklungen des IRT, 100% Tochter der ÖR-RFA. www.irt.de
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: cecil am 26. Mai 2018, 01:33
... Mich wundert nur verdächtig, dass ... [das Urteil des BVerfG] erst in ein paar Monaten verkündet werden soll... Das Urteil steht in seinen groben Zügen doch schon längst fest, es geht jetzt allenfalls noch um ein paar Details, welche aber keine Monate brauchen dürften. Für mich ist das nichts anderes als Zeitschinden und um die Wichtigkeit zu betonen, wieviel Zeit sich das BVerfG doch dafür nimmt.

... Eine echt harte Nuss die es da in .. [Karlsruhe] zu knacken gibt.

Ja wat denn nu?
Die Frage nach der Zukunft des örR kann schon als bedeutsam angesehen werden, zumal komplexe bestehende Strukturen betroffen sind. Eine verantwortungsbewusste Entscheidung über eine wichtige gesamtgesellschaftliche Frage könnte tatsächlich ausnahmsweise etwas länger dauern, als die im Gesetz (§ 30 Abs. 1 S. 5 BVerfGG (https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/30.html)) vorgesehenen drei Monate. Bisher beschaffte das BVerfG sich Informationen, jetzt entscheidet es. 



Mir erzähle keiner dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich, nö Märchen gehen anders..

Nun wird es interessant. Warum boykottierst du denn? Obwohl du nutzt...? Denn dass du den Rundfunkbeitrag boykottierst, kann man doch wohl annehmen? ;)



Neo-Feudalismus!
Zitat
Im Finanzmarktkapitalismus werden Einkommen und Macht nach vormodernen Mustern verteilt, so die These des Hamburger Soziologen Sighard Neckel. Am 30. Mai 2016 sprach er in der Heinrich-Böll-Stiftung über die Illusion gerechter Märkte, ererbte Privilegien und die Wiederkehr ständischer Ungleichheit.
Quelle: https://www.boell.de/de/2016/06/14/neofeudalismus-die-wiederkehr-der-staendegesellschaft

passend dazu nochmal der Hinweis:
---> Vgl. sog. Piketty-Studie - Einkommensverteilung in Deutschland derzeit wie 1913, also zu Zeiten des Feudalismus!
s. u.a.: ZEIT online, "Einkommens-Ungleichheit in Deutschland so groß wie 1913"
https://www.zeit.de/news/2017-12/14/einkommen-studie-oekonomische-ungleichheit-ist-gewachsen-14090403


Und ich höre immer "Kopfpauschale". Was wäre eine solche Pro-Kopf-Abgabe anderes als eine allg. Steuer? Dann ist sie, dachte ich, aus verfassungsrechtlichen Gründen nach Gesichtspunkten der Leistungsgerechtigkeit, d.h. eben nicht pauschal, zu erheben. Jegliche Kopf-"abgabe" sollte in Abhängigkeit von der Einkommenssteuerpflicht und, kostengünstig, direkt über Finanzämter ermittelt werden - selbst wenn sie hoffentlich Nichtnutzende berücksichtigt, d.h. diese ausschließt. Die einheitliche Höhe der Abgabe (Gebühren, Beiträge) war immer ein Problem für Geringverdienende (m/w: Rentner, Studenten, Künstler, Kleinsthandwerker...). Damit schafft man Anreize für jegliche Ausweichbestrebungen. Wo ist das Problem, auch für Nutzende zumindest eine Be(i)tragsstaffelung nach (z.B. drei) Einkommensgruppen vorzunehmen? Oder bei der Berechnung eine zumutbare Be(i)tragsobergrenze zu setzen? Ich will ganz sicher nicht, dass gutverdienende (Nicht-)Nutzende 80 € monatlich für örR bezahlen... Sie würden dann auch sehr schnell zu Nichtnutzenden..  ;)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 26. Mai 2018, 12:22
Nun wird es interessant. Warum boykottierst du denn? Obwohl du nutzt...? Denn dass du den Rundfunkbeitrag boykottierst, kann man doch wohl annehmen? ;)

Wie kommst du auf die Idee, dass sich hier nur Nichtnutzer beteiligen? Das Forum nennt sich 'GEZ Boykott". Von Hörfunk oder TV Boykott lese ich da nichts. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich über Empfangsgeräte verfüge und die Geräte-bezogene "Gebühr" stets bezahlt habe. Der sogn. Rundfunkbeitrag stellt aus meiner Sicht aber eine Steuer auf wohnen dar, was ich aus verschiedenen Gründen angreife. Eben deshalb habe ich mit Januar 2013 meine Zahlungen eingestellt.

Bekanntlich haben die Ministerpräsidenten die Zahlungspflicht wegen Gerätebesitz mit dem 31.12.2012 beendet. Sie waren dazu zweifelsfrei berechtigt. Sie hatten aber nicht das Recht eine Wohnungssteuer zu Gunsten des ÖR-Rundfunks einzuführen. Es gibt daher m. E. derzeit keine verfassungskonforme Regel für ÖRR zu zahlen. Ebenso wenig gibt es eine Pflicht mit der Zahlungsverweigerung etwa vorhandene Geräte abzuschaffen oder den Hörfunk- und TV-Konsum einzustellen.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 26. Mai 2018, 13:58
Nun wird es interessant. Warum boykottierst du denn? Obwohl du nutzt...? Denn dass du den Rundfunkbeitrag boykottierst, kann man doch wohl annehmen.
In der Tat ein interessanter Einwand. Und genau da kommen wieder die dummen zahlenden Trottel ins Spiel, welche vielleicht solange keine mehr sein wollen bis endlich eine technische Ausgrenzung der sogenannten Nichtnutzer realisiert wird. Nun komme mir bitte keiner mit moralischem Geschwätz, wer nutzt möge doch bitte soviel Anstand haben und auch zahlen.
Nö, der Zug ist längst abgefahren. Das haben sich die Demokratieprediger und falschen Moralapostel bitteschön selbst zuzuschreiben.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dark Fader am 26. Mai 2018, 15:46
Bekanntlich haben die Ministerpräsidenten die Zahlungspflicht wegen Gerätebesitz mit dem 31.12.2012 beendet. Sie waren dazu zweifelsfrei berechtigt. Sie hatten aber nicht das Recht eine Wohnungssteuer zu Gunsten des ÖR-Rundfunks einzuführen. Es gibt daher m. E. derzeit keine verfassungskonforme Regel für ÖRR zu zahlen. Ebenso wenig gibt es eine Pflicht mit der Zahlungsverweigerung etwa vorhandene Geräte abzuschaffen oder den Hörfunk- und TV-Konsum einzustellen.

Warum sollte ich Geräte abschaffen.?
Viele die GEZ verweigern, nutzen Sky, Netflix oder all die anderen und zahlen für das, was die sehen WOLLEN, nicht das, was GEZ Propaganda teuer aufindoktriniert.
Wenn ich für Radio alleine zahlen könnte, würde ich das tun.
Autofahren nur mit USB Musik kann langweilig werden, auch weil dann kein Verkehrsfunk ankommt.
Vor 2013 ging das.

gr
C.M.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: René am 26. Mai 2018, 20:00
Erst der Konsum bzw. die Bestellung einer (Dienst-)Leistung sollte eine Zahlungspflicht auslösen.
Zum Auto: Jedes Handy kann dir die Verkehrslage präziser sagen, als ein Radio. Im Übrigen auch das haben die Privaten längst übernommen – wo ist überhaupt noch Raum für die öffentlich-rechtlichen Radiosender?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: jedi_ritter am 26. Mai 2018, 23:03
Nun komme mir bitte keiner mit moralischem Geschwätz, wer nutzt möge doch bitte soviel Anstand haben und auch zahlen.
Nö, der Zug ist längst abgefahren. Das haben sich die Demokratieprediger und falschen Moralapostel bitteschön selbst zuzuschreiben.

Wie tief verdorben die demokratische Ausrichtung sowie die Moral der örR Lobby ist, hat man spätestens in den Fällen S. Baumert, M. Bock und Julia mit Baby in Zelle (siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22382.0.html) bestätigt bekommen.
Und nun komme mir bitte keiner mit dem Geschwätz, es sei alles normal bei Vollstreckungen. Beim örR zählt der Mensch nichts. Das Einzige was diese parasitäre Lobby interessiert, ist Menschen wahllos und beliebig abzukassieren. Die Geduld der meisten Bürger ist zu Ende, dies hat sich der örR selbst zuzuschreiben.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in allerlei alternative Finanzierungsmodelle und/ oder allgemeine Unmutsbekundungen abschweifen, sondern bitte wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Bürger am 27. Mai 2018, 01:10
Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.
Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet. Eine Konstellation, die widersprüchlicher nicht sein kann. Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
Doch, solche Leute soll es geben ;)
Im Übrigen muss man im Internet weniger um Radio- und Fernsehseiten "herummanövrieren", sondern - da es ein Abrufmedium ist - man müsste vielmehr erst zielgerichtet zu ö.r. Angebote "hinmanövrieren".
Ich bleibe davon bislang verschont ;)
Dass der Rückschluss Rechner = Hörfunk- und Fernsehnutzungsmöglichkeit ein von ARD-ZDF-GEZ und Medien-Politik an den Haaren herbeigezogenes Argument ist und technisch wie organisatorisch nicht zutrifft, haben die Vorkommentatoren schon zutreffend beschrieben.
Auch ich meine, dass eher die Mär von der "Rundfunknutzung" über Internet eine
"abgegriffene Kurbel" für einen "ausgeleierten Leierkasten" namens "Medien-Politik" ist.

Sorry, solange es möglich ist, Rundfunk ohne technische Sperre, also für lau zu nutzen, muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
"selbsternannter Nichtnutzer"? Eher wohl ungerechtfertigt "vermuteter"/ unterstellter Nutzer.
Und muss er sich solche Vorwürfe tatsächlich gefallen lassen? Unwidersprochen? Wohl nicht.

Ob man Rundfunk auch übers Internet nutzen kann, ist in der Sache völlig unerheblich. Der örR war halt so "clever" und hat sich auch noch übers Internet aufgedrängt. Es geht allein um die Möglichkeit der Nutzung, ob über PC oder sonst was, ist doch sowas von irrelevant...
Weder ist es "völlig unerheblich" noch "sowas von irrelevant". Siehe dazu weiter unten.

Es wird also höchste Zeit, dass sich das BVerfG zumindest zur klaren finanziellen Abgrenzung von Nutzern und Nichtnutzern was echt brauchbares einfallen lässt.
Je länger dieser Affentanz noch weiter geht, umso unruhiger werden auch die bisher noch zahm gehaltenen Nutzer. Eine echt harte Nuss die es da in KA zu knacken gibt.
In der Tat, die klare Abgrenzung der Nutzer/Nutzungsinteressierten von den Nichtnutzern/Nicht-Nutzungsinteressierten wäre hilfreich und nötig.
Spannend hierbei der vom BVerfG in der Verhandlung am 16.05.2018 geprägte Begriff der "aufgedrängten Nutzungsmöglichkeit".
Darauf wird noch zurückzukommen und darüber noch zu sprechen sein, denn dieser Terminus beschreibt wohl des Dilemmas Kern.
Und ja, es wäre wünschenswert, wenn noch mehr Nutzer/ Nutzungsinteressierte wie wohl tokiomotel, drboe und sicher noch einige andere in und außerhalb des Forums sich für eine tragbare Gesamtlösung auch unter Berücksichtigung der Nichtnutzer/ Nicht-Nutzungsinteressierten bemühen würden.

In Erwiderung zu den Eingangsthesen sei wiederholt darauf hingewiesen, dass die vom BVerfG geprägte sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" und sich daraus ergebende "Finanzierungsgarantie" für den ö.r. Rundfunk sich ausdrücklich nur auf das "duale Rundfunksystem", nicht aber auf ein "multiples Telemediensystem" des Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet" bezog und mitnichten eine "Ewigkeitsgarantie" und schon gar nicht ein Finanzierungsprivileg für ö.r. Rundfunk-Sender im Abruf-Internet bedeutet!

Ich empfehle zur geneigten Lektüre
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html

Sehr treffende Zustandsbeschreibung mit anderen Worten
Wenn das Internet Rundfunk wäre, gäbe es keinen Mangel an Meinungspluralität und damit entfiele die Rechtfertigung für den ÖRR in Gänze.

Der Begriff "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" für internetfähige Alltags- Kommunikations- und Abrufgeräte sowie das Argument, wer ein solches besitze, könne auch "Rundfunk" und damit ARD-ZDF-GEZ im Internet "empfangen", sind von der Medien-Politik übernommener Lobby-Sprech von ARD-ZDF-GEZ, um ein für die Finanzierungsbegründung/ Finanzierungsverpflichtung erforderliches "nutzungswilliges Interesse" für den sog. (und nie ausgeschriebenen!) "Telemedienauftrag" herbeizureden bzw. aufzudrängen und somit aufgrund des nahezu 100%igen Verbreitungsgrades genau dieser "internetfähigen multifunktionalen Alltags-Kommunikations- und Abrufgeräte" erst die Allgemeinfinanzierung herbeizutypisierung und herbeizupauschalieren.

Auf diese Argumentationsschiene sollte man sich also besser nicht einlassen, wenn man nicht will, dass die Vielfalt im Internet weiter gefährdet wird und zukünftig noch ganz andere Dinge nach gleicher Methode pseudo-"solidarisch" allgemeinfinanziert werden sollen.

Aus den gleichen Gründen kommt m.E. auch keine ähnlich gestrickte Kopfpauschale auf die Allgemeinheit in Frage.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 27. Mai 2018, 10:55
Guten TagX.

Haa! Die Lösung ist ganz einfach:

Betongold!!!!


Achtung! Link führt zur ARD!  Die Top-10-Immobilien-Aktien. Betongold fürs Depot.

https://boerse.ard.de/anlagestrategie/branchen/die-top-ten-immobilien-aktien100.html

Was ist der Unterschied zwischen einer "Betriebsstätte Autovermietung" (SiXt) und der "Betriebsstätte Wohungsvermietung" im Beitragsrecht?

Zitat
§ 9 Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893

Die Gemeinden können behufs Deckung der Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von Veranstaltung, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grundeigenthümern und Gewerbetreibende, denen hierdurch besondere wirthschaftliche Vortheile erwachsen, Beiträge zu den Kosten der Veranstaltungen erheben.

Zitat
§ 4 Beiträge

Beiträge werden zur Deckung der Kosten für die Herstellung und die Unterhaltung der durch ein öffentliches Interesse bedingten Anlagen von den Grundeigentümern und Gewerbetreibenden erhoben, denen durch die Veranstaltungen besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Gesetz über Gebühren und Beiträge (BE), vom 22. Mai 1957, Link:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GebBtrG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true

Der Beitrag trifft den Grundeigentümer und Gewerbetreibenden. Rechtssatz seit über 100 Jahren.

Der Mieter einer Wohnung ist nicht der Eigentümer einer Wohnung. Den "Vorteil" für die "staatlichen Veranstaltungen von ARD, ZDF und Co." hat das Betongold!

Eigentum verpflichtet. Es soll dem Wohl der Allgmeinheit dienen.

Es wird daher keinen "Mensch-(Kopf)-BeitraX" für die GEZ geben, sondern einen Betongold-BeitraX!
Die Erhebung des Betongold-BeitraX ist sehr datenschutzfreundlich! Es werden keine Meldedaten mehr benötigt. Die Überwachung des Meldewesens und der Freizügigkeit durch die Nationale Service Agentur entfällt (Jagd auf "Schwarzbewohner" und Studenten-WG´s)!

Es wird nur noch ein Betongoldregister benötigt und als Vorlage dient das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021, link:

https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/1064_ZensVorbG_2021.pdf?__blob=publicationFile

OT GEZ-Rasterfahndung 2018:

Herzlichen Glückwunsch BeitraXservus zur Rasterfahndung 2018 und zur staatsfernen Propaganda "BeitraXgerechtigkeit", "Schwarzseher" und "nicht mehr erfasste Studenten WG´s"! War eine super Idee erneut virtuell durch jede Wohnung zu marschieren und die Identität der gemeldeten volljährigen Bewohner_innen digital festzustellen (§ 14 Abs. 9 a RBS TV)!

Ey DU! Ja genau DU! "GEZ-Sonderbrief" "Auskunft Rasterfahndung 2018" erhalten?

Keine Auskunft an die GEZ über Mitbewohner_innen!


Fordere die "ersuchende Stelle", den "Berufsbeamten IBM-Mainframe" auf, sie möge DIR die Rechtsgrundlage für diesen "Verwaltungsakt" mitteilen und einen Rechtsbehelf bezeichnen!

Mach mit beim BeitraX-GEZ-Banking!

Hol dir dein Gold (Schadensersatz EU DSG VO) bei der GEZ-(Daten)-Bank ab!

 :)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 27. Mai 2018, 11:22
Und ja, es wäre wünschenswert, wenn noch mehr Nutzer/ Nutzungsinteressierte wie wohl tokiomotel, drboe und sicher noch einige andere in und außerhalb des Forums sich für eine tragbare Gesamtlösung auch unter Berücksichtigung der Nichtnutzer/ Nicht-Nutzungsinteressierten bemühen würden.
Nichts anderes mache ich doch hier seit einigen Tagen mit der Unterbreitung unterschiedlichster Vorschläge. Allerdings hat sich die vom BVerfG ins Spiel gebrachte Kopfpauschale bereits schon jetzt als untauglich erwiesen, weder als stur pauschaler Beitrag noch als einkommensabhängige "Steuer"version.
Als tragbare Gesamtlösung für die unterschiedlichen Interessen von Nutzern und Nichtnutzern bleibt wohl doch nichts anderes als die PayTV-Option übrig. Nur wird diese wohl nicht so ohne weiteres als tragbare Lösung dem örR beizubringen sein. Dazu müsste die aufgedrängte Nutzungsmöglichkeit in eine freiwillige gewandelt werden. Das BVerfG wird diesen gewaltigen Eingriff in die bisher auf Zwang basierende sprudelnde Ölquelle des örR so gewiss nicht "zulassen". Man darf in der Tat bis aufs äußerste gespannt sein, wie mehr oder weniger geschickt sich das BVerfG  aus der kniffligen Affäre ziehen wird.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dandelion am 27. Mai 2018, 11:31
Lieber Profät di Abolo, die von Dir gewählte Schreibweise für Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist genial!

Du schriebst, ich zitiere (§ 14 Abs. 9 a RBS TV)!

Da hat man die ganze Wahrheit in einer Nußschale:
Es ist also in realiter ein RBS TV, ein Rundfunkbeitragsstaats TV.

Herrlich.

Dan de Lion
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Profät Di Abolo am 27. Mai 2018, 12:19
@Dandelion, danke, die Wahrheit lässt sich manchmal ganz einfach darstellen.

Jetzt habe ich doch glatt die einfache "belgische BeitraX-Variante" und meinen öffentlichen Aufruf zu Ordnungswidrigkeiten vergessen!

Aber zuerst: Internetnutzung und die "österreichische Variante":
Computer keine Rundfunkempfangsmodule ("TV-Karte" oder "Radio-Karte"); Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, Urteil, Verwaltungsgerichtshof Österreich, link:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=jwt_2015150015_20150630j00

Einigung: ARD und ZDF kehren ins belgische TV zurück; Link

http://www.digitalfernsehen.de/Einigung-ARD-und-ZDF-kehren-ins-belgische-TV-zurueck.113105.0.html

Zitat
Im Gegensatz zu Deutschland muss in Belgien der Betreiber, also Belgacom, für die Verbreitung der Fernsehsender zahlen.

Ja genau! Der Gewerbetreibende hat den UnfugbeitraX zu zahlen!

Die Betriebsstätte "TV / Radio - Übertragung"!
An alle TV und Radio Nutzer!

Ihr zahlt schon für den Kabelanschluss, Internet etc. ...?
Wählt die "belgische GEZ-Boykott-Variante"!

Stellt sofort alle GEZ-Zahlungen ein!

Verweist auf den seit über 100 Jahren geltenden Rechtssatz!
NiX übertragen? NiX sehen, niX hören!

Ohne TV Veranstalter kein wirtschaftlicher Vorteil durch die Übertragung von niX (also Rauschen)!

Die "Betriebsstätte TV / Radio Übertragung" muss den RBS TV-UnfuX-BeitraX zahlen!

Solidarität mit allen belgischen "ARD/ZDF Schwarzseher_innen"

durch

vollen VolX-GEZ-Boykott im Mitgliedstaat(DE)!


NiX GEZahlt!


 :)

Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 27. Mai 2018, 12:59
Ja genau! Der Gewerbetreibende hat den UnfugbeitraX zu zahlen!

Was sie ja auch tun, wenn auch nicht ausschließlich. Eigentlich aber zahlen die Unternehmen keinen Cent, denn letztlich legen die ihre Kosten auf die Kunden/Mieter etc. um. Wer als Wohnungsinhaber zahlt, zahlt doppelt und dreifach. Nicht nur für die eigene Wohnung wird der sogn. Beitrag abgedrückt, sondern man übernimmt auch die Anteile der Unternehmen und - nicht zu vergessen - der Behörden. Die zahlen den sogn. Rundfunkbeitrag für ihre Standorte aus Steuern. - Hoppala! Staatsferne und Steuermittel? Da war doch was.  :)

M. Boettcher


Edit "Bürger" - bzgl. "Rundfunkbeiträge" der Behörden siehe und diskutiere bitte u.a. unter
parlamentarische Anfrage Bundestag: Rundfunkbeiträge für Bundesbehörden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26291.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: mb1 am 27. Mai 2018, 13:39
Und ebenfalls nicht zu vergessen, dass die Beitragszahler auch für die Beitragsbefreiten vollumfänglich zur Kasse gebeten werden!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: muuhhhlli am 27. Mai 2018, 14:08
Und ebenfalls nicht zu vergessen, dass die Beitragszahler auch für die Beitragsbefreiten vollumfänglich zur Kasse gebeten werden!

Das sehe ich nicht so, denn ich bin mir sicher, dass selbst wenn alle Beitragsbefreiten den Rf-Beitrag bezahlen würden, dann würde der Beitrag nicht erheblich sinken. Siehe dazu das steigende Beitragseinkommen nach 2013, was dann um 50 Cent reduziert wurde. Die staatliche Maxime ist mit allen Möglichkeiten der Geldbeschaffung beim Bürger, immer einen zusätzlichen Mehrwert zu erzielen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: noGez99 am 27. Mai 2018, 14:30
Zitat
Und ebenfalls nicht zu vergessen, dass die Beitragszahler auch für die Beitragsbefreiten vollumfänglich zur Kasse gebeten werden!

Es geht um die Logik, bzw. das Prinzip:
Die Argumentation ist doch, dass die Finanzierung von allen Bürgern im Einwirkungsbereich des Rundfunks zu tätigen ist.
Der Beitrag der "Befreiten" fehlt.
Folglich muss der Rest mehr bezahlen.

Logisch und gerecht wäre es, wenn die Sozialhilfe auch den Rundfunkbeitrag beinhalten würde, und es keine H4-Befreiung vom Rundfunkbeitrag gäbe.

Das war den Politikern aber zu teuer.

PS:
Dass der gierige Rundfunk den Beitrag nicht senken würde, wenn der RB auch in der Sozialhilfe enthalten wäre, ist ein anderes Thema.



Edit "Bürger" - bzgl. Heranziehung der Beitragszahler zur Querfinanzierung der Beitragsbefreiten siehe und diskutiere bitte u.a. unter
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg143253.html#msg143253
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg149612.html#msg149612
Hier bitte wie überall im Forum eng, zielgerichtet und mit direktem Bezug zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Philosoph am 27. Mai 2018, 19:33
In Erwiderung zu den Eingangsthesen sei wiederholt darauf hingewiesen, dass die vom BVerfG geprägte sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" und sich daraus ergebende "Finanzierungsgarantie" für den ö.r. Rundfunk sich ausdrücklich nur auf das "duale Rundfunksystem", nicht aber auf ein "multiples Telemediensystem" des Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet" bezog und mitnichten eine "Ewigkeitsgarantie" und schon gar nicht ein Finanzierungsprivileg für ö.r. Rundfunk-Sender im Abruf-Internet bedeutet!

[...]

Der Begriff "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" für internetfähige Alltags- Kommunikations- und Abrufgeräte sowie das Argument, wer ein solches besitze, könne auch "Rundfunk" und damit ARD-ZDF-GEZ im Internet "empfangen", sind von der Medien-Politik übernommener Lobby-Sprech von ARD-ZDF-GEZ, um ein für die Finanzierungsbegründung/ Finanzierungsverpflichtung erforderliches "nutzungswilliges Interesse" für den sog. (und nie ausgeschriebenen!) "Telemedienauftrag" herbeizureden bzw. aufzudrängen und somit aufgrund des nahezu 100%igen Verbreitungsgrades genau dieser "internetfähigen multifunktionalen Alltags-Kommunikations- und Abrufgeräte" erst die Allgemeinfinanzierung herbeizutypisierung und herbeizupauschalieren.

Auf diese Argumentationsschiene sollte man sich also besser nicht einlassen, wenn man nicht will, dass die Vielfalt im Internet weiter gefährdet wird und zukünftig noch ganz andere Dinge nach gleicher Methode pseudo-"solidarisch" allgemeinfinanziert werden sollen.

Aus den gleichen Gründen kommt m.E. auch keine ähnlich gestrickte Kopfpauschale auf die Allgemeinheit in Frage.

Das kann ich leider nicht ganz unwidersprochen lassen.

Die Behauptung, ein internetfähiger PC sei ein Rundfunkempfangsgerät, wurde nicht nur medienpolitisch verbreitet, sondern leider auch vom BVerfG selbst mitverschuldet in seiner unverständlichen Begründung zur Nichtannahme-Entscheidung der Verfassungsbeschwerde gegen das soc. "PC-Urteil" des BVerwG:

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012
- 1 BvR 199/11 - Rn. (1-23),

http://www.bverfg.de/e/rk20120822_1bvr019911.html
Zitat
Rn. 18: "[...] Die gebührenrechtliche Heranziehung von Personen, die mittels internetfähiger PCs Rundfunksendungen empfangen können, ist zur Erreichung des Ziels mangels eines milderen, gleich wirksamen Mittels auch erforderlich. Zugangssperren stellen schon deshalb kein gleich wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. [...]"
bzgl. sog. PC-Urteil des BVerwG
Urteil vom 27.10.2010 - BVerwG 6 C 12.09
https://www.bverwg.de/271010U6C12.09.0


Dadurch, dass man Geräte, die typischerweise gerade nicht für den Rundfunk genutzt werden (Handys, Smartphones, (internetfähige) PCs etc.), als "Rundfunkempfangsgeräte" deklariert hat, hat man dem örR das Mittel an die Hand gegeben, jedem einzelnen Bürger in diesem Land die "Möglichkeit der Rundfunknutzung" zu unterstellen, womit der Wohnungsbeitrag in einem gewissen Sinne sogar folgerichtig war.

Hier wurde an der Realität vorbei argumentiert, da die Angebote im Internet, selbst wenn sie von den örR kommen, keine Rundfunkangebote im Sinne eines an einem Sendeplan orientierten Programms sind, das jeder problemlos empfangen kann. (Wenn im Internet zu viele Personen auf den selben Inhalt zugreifen wollen, kann das den Server überlasten. Das passiert beim Rundfunk nicht, da ist es egal, wie viele Leute ihre Geräte anschalten (oder auslassen).)

Die Behauptung, ein internetfähiger PC oder ein Handy seien Rundfunkempfangsgeräte, ist damit ebenso falsch als würden die Gemeinden neuerdings die Hundesteuer auch auf Papageien erheben, nur weil diese bellen können. Selbst wenn etwas bellen kann, ist es noch lange kein Hund.

Der Pro-Kopf-Beitrag scheint dem BVerfG, meiner Ansicht nach, nicht wirklich als Gegenlösung vorzuschweben, sondern diente eher der Argumentation.

Das BVerfG wird sich endlich der Frage stellen müssen, ob sich das duale System in der heutigen Zeit wirklich noch sinnvoll verteidigen lässt (man erinnere sich an den Beschluss bzgl. der mangelnden Staatsferne des ZDF, in dem durchaus erkannt wurde, dass es sich um eine medienpolitische Spielwiese handelt und eine Staatsferne in keinster Weise existiert). Dazu wird es einen großen Schritt machen müssen, denn das heißt auch, dass es die Souveränität aufbringen muss, seinen Fehler 2012 einzugestehen, was ihm nur neuen Respekt einbringen kann.


Edit "Bürger":
Link-Infos zum besseren Verständnis ergänzt. Der Hinweis ist natürlich richtig.
Das BVerwG hatte - wieder mal unter 5- bis 6-fachem Bezug auf "Hahn/Vesting", das Lobby-Gesetz-Lobby-Kommentarwerk von ARD-ZDF-GEZ - siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg148466.html#msg148466
basierend auf dem Lobby-Sprech von ARD-ZDF-GEZ internetfähige Geräte als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" deklariert.
Diese Beurteilung ist aufgrund der Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde dazumal vom BVerfG leider nie in der erforderlichen Tiefe angegriffen bzw. überprüft worden.
Das BVerfG hat im Wesentlichen den Vortrag/ die Argumentation des BVerwG wiedergegeben.
Und ja, dies ist eines der Kern-Probleme, welche zu unserer jetzigen Situation führten.
Daher gilt es, diese "PC-Entscheidungen" nochmals in Tiefe anzugreifen.
Dies sollte jedoch in gut aufbereitetem, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erfolgen, da dies über das hieisige Kern-Thema der "Kopfpauschale" hinausgeht, wenn auch eng damit verknüpft ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Markus KA am 27. Mai 2018, 21:39
Zitat
Unter diesem Aspekt stellt die gerechte Finanzierung über Steuern kein Problem dar.

Auch Prof. Dr. Kube als Bevollmächtigter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sprach in der mündlichen Verhandlung am BVerfG am 16.05.18 bezüglich der Übertragungsleistung der Programme in die Wohnung von einer allgemeinen Staatsleistung.

Bereits das BVerfG hat in seinem "Ersten Rundfunkurteil", 1961 BVerfGE 12, 205 dazu Stellung genommen Rn 79 (II 1.):
Zitat
"Die Auslegung, die die Bundesregierung Art. 73 Nr. 7 GG gibt, ist unrichtig. Das "Post- und Fernmeldewesen" umfaßt nur den sendetechnischen Bereich des Rundfunks unter Ausschluß der sogenannten Studiotechnik, nicht aber den Rundfunk als Ganzes. Art. 73 Nr. 7 GG gibt dem Bund insbesondere nicht die Befugnis, die Organisation der Veranstaltung und die innere Organisation der Veranstalter von Rundfunksendungen zu regeln oder Vorschriften in bezug auf die Sendungen zu erlassen."

Quelle:
BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html (http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html)
sowie auch im Forum u.a. unter
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947


(Auch das BVerfG betonte in der mündlichen Verhandlung am 16.05.18 die unbedingt erforderliche Leistung der Netzabdeckung, auch mit DVB-T2.)

Wenn nun doch der Bund (Staat) bereits Einfluss auf die Programmübertragung und Programmverteilung hat, sollte die Programmfinanzierung auch kein Problem darstellen. Zumindest kann dies nach der Rechtsprechung des BVerfG auch nicht ausgeschlossen werden, auch wenn dies der ÖRR vehement mit dem Thema "Staatsferne" immer wieder auszuschließen versucht.

Auch die Biersteuer wird den Ländern zugesprochen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 28. Mai 2018, 00:06
Zum hier seitenweise diskutierten Thema Internet als Rundfunk fallen mir die Herren Sprißler und Hennecke ein:

1) Nichtanwendbarkeit der Rechtslage von vor 2013: "Es wurde übersehen, dass nicht Computer einen Funkempfänger bekamen, sondern der Rundfunk den herkömmlichen Sendeweg verlassen hat, um im Internet aufzutauchen."
Aufsatz von Richter Sprißler, Abschnitt 4.V - siehe u.a. unter
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.html

2) Grundrechtsverletzung (Art. 5) trotz freiwilliger Zahlung und Nutzung: Wer den Rundfunk freiwillig nutzt und zahlt, wird trotzdem in seinen Grundrechten verletzt, da er sich nicht zur Kostenentlastung entscheiden kann, den ÖRR nicht mehr zu finanzieren unm z.B. auf günstigere Informationsquellen zu wechseln. (Sinngemäß Streitschrift Frank Hennecke, Kapitel 4.4.3 "Die Beschwer"). Siehe u.a. unter
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.msg167959.html#msg167959
Wer also anstatt 17,50 EUR pro Monat lieber einmal pro Woche einen Promi-Bezahl-Artikel bei Spiegel-Online kaufen möchte, weil er das besser findet als "Tatort: Fußball", der wird auch schon in seinen Grundrechten verletzt, weil er sich nicht finanziell entlasten kann.

Also zusammengefasst lässt sich wohl "buttermesserscharf schlussfolgern":
Wenn die Landesrundfunkanstalten sich in die örtlichen Wasserwerke einkaufen (was klar geht, weil öffentlich-rechtlich), dann ist auch jeder, der Leitungswasser trinkt, ein Nutzer des ÖRR. Folglich ist alles irgendwas Rundfunk immer rechtens! Wenn wir dieses Rundfunkwasser dann regelmäßig trinken, wird es uns gewiß zu Kopf steigen und das Hirn verdrängen. Und wenn wir dann alle nur noch Wasserköpfe sind, dann werden wir in die Seilschaften der politischen Selbstbedienungselite aufgenommen und bekommen den Beitrag nicht abgebucht, sondern ausgezahlt. Aufgrund der großen Empfängerzahl natürlich weniger, in Summe gibt und bekommt jeder 0 EUR und man schafft den Beitrag zusammen mit dem gesamten ÖRR einfach ab. Einfach - für alle!



Edit "Bürger" - nochmals vorsorglicher Hinweis:
Danke der Querverweise - bitte jedoch über das tangierende Thema "Internet als Rundfunk" nicht das eigentliche Kern-Thema aus den Augen verlieren und hier bitte wie überall im Forum eng, zielgerichtet und mit direktem Bezug zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: jasonbourne am 29. Mai 2018, 23:34
Das wäre ein Phyrrussieg.
Wir hätten, wie oft von mir befürchtet, den Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Denn eine Kopfpauschale hätte den gewaltigen Nachteil, dass jeder zahlen müsste, nach der perfiden Logik: Der ÖRR schützt die Demokratie, und das dient allen. Der Kernpunkt ist aber, dass min. 80%, eher 95% des Programms mit Information und Bildung garnichts am Hut haben und allem dienen, aber nicht der Demokratie. Vielleicht dem Gott der Zeitverschwendung.

Das wichtigste wäre - wie unter der alten Geräteabgabe - eine Lösung, bei der mit einer Notlüge "habe keine Geräte" eine Zahlung umgangen werden kann.
Denn dann wird mit den Füßen abgestimmt, und der ÖRR erledigt sich von alleine oder wird privatisiert.

Das ist immer noch mein favorisiertes Modell: Steuermittel für einige Nachrichtensendungen und Korrespondentennetzwerk, ausgeschrieben, und ARD sowie ZDF privatisiert. Alle aus Steuermitteln finanzierten Sendungen gehen kostenlos online.
Eine Kopfpauschale ist übrigens vom Wesen her eine Steuer - eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung.

Sollte sowas kommen, haben wir verloren, denn dann hilft uns ein BVerfG nicht weiter, das dieses Modell ja auferlegt hat.

Man kann nur hoffen dass das BverfG den Zwang erledigt, denn sonst ist nichts gewonnen. Es muss einen legalen Weg geben, ein Nichtnutzer zu sein, ohne dass man wie ein Einsiedler ohne Wohnung, Strom und jedes Elektrogerät leben muss. Ich habe keinen Fernseher, und ich will auf meinem Laptop und Smartphone sicher keinen ÖRR empfangen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: noGez99 am 30. Mai 2018, 00:21
Nein die richtige Antwort ist beim Fernsehn die Verschlüsselung: wer sieht der zahlt.
Eventuell mit einer staatlichen Garantie dass auf die 8 Mrd Euro aufgestockt wird.

Hörfunk ausgliedern und steuerfinanziert.

Wenn die Politiker das selbst bezahlen müssen, wird da sehr schnell gespart - siehe Deutsche Welle:
http://www.dw.com/de/zahlen-daten-fakten/a-15679961
Zitat
Seit 1992 strahlen wir weltweit Fernsehen via Satellit aus, seit 1996 ist das Programm rund um die Uhr zu empfangen. Heute sendet die DW ein weltweites Fernsehprogramm auf Englisch, Deutsch, Spanisch und Arabisch - über sechs Kanäle, jeweils 24 Stunden.

Eigendlich reicht uns doch dieser Sender für die Grundversorgung mit 600 Mio Eur, oder?

Die Bilanzen zu finden ist schwierig, Wikipedia ist auch nicht hilfreich.

Das hier habe ich gefunden:

http://www.dw.com/de/bilanz-und-aktuelle-lage/a-15689303

Und hier kann man sehen wie die Investitionen runtergefahren worden sind:
www.dw.com/downloads/25638647/dw-gesch%C3%A4ftsbericht-verwaltung-1999.pdf

(DW hier nicht vertiefen, sonst kommt die blaue Warnung ...)


Edit "Bürger":
In der Tat - bitte weder "Deutsche Welle" noch "Steuerfinanzierung" noch "Verschlüsselung" oder weitere alternative Finanzierungsmethoden hier vertiefen - dazu gibt es das Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,2.0.html
Stattdessen bitte wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: MMichael am 31. Mai 2018, 13:23
Kopfpauschale?

„Kopfpauschale“ ist – wie „Haushaltspauschale“ oder „Haushaltsabgabe“ - eine unpräzise Verharmlosung, die den wahren Charakter der Zwangsabgabe verdeckt / verschleiern soll.

Es geht doch um die (für jede*n unausweichliche) Kopfsteuer!

Die Frage sollte also korrekter Weise wohl lauten: „Kommt die Kopfsteuer?“.
Wobei diese Frage dann nur Rhetorik ist!?
 
Denn die Zwangsabgabe (sogen. Rundfunkbeitrag) ist für mind. alle Alleinwohnenden eine Kopfsteuer, von der nach § 4 RBStV einige befreit/ ermäßigt werden können.

Dazu hatten übrigens bereits 2017 Prof. Dr. Hanno Beck und Prof Dr. Andrea Beyer in Ihrem Artikel „Rundfunkfinanzierung: von Gebühren und Beiträgen jetzt zur Indexierung?“ geschrieben (Hervorhebungen nicht im Orginal):

Zitat
Hinsichtlich der Allokationseffizienz ist […] die Haushaltsabgabe aber de facto eine Kopfsteuer […]
Was die Verteilungsgerechtigkeit angeht, so ist die aktuelle Rundfunkgebühr eine De-facto-Kopfsteuer für jeden Haushalt, der damit verbundene regressive Tarif ist verteilungspolitisch negativ zu beurteilen. Lediglich die Möglichkeit zur Befreiung von der Gebührenpflicht und die Tatsache, dass Familien nur eine Gebühr zahlen, wirken den verteilungspolitischen Problemen etwas entgegen.
Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2017/1/rundfunkfinanzierung-von-gebuehren-und-beitraegen-jetzt-zur-indexierung/ bzw. https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10273-017-2083-8

Anmerkung: Ja, ich weiß, die Prof.s verwenden die Begrifflichkeiten „Haushaltsabgabe“ und „Gebühr“ - vermutlich, weil sie Wirtschaftswissenschaftler und keine Verfassungsjuristen sind und / obwohl sie
- so wie auch Hanno Kube (http://www.jura.uni-mainz.de/thiemann/278.php bzw. https://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/kube.html), Verfasser vom „Rechtsgutachten__Der_Rundfunkbeitrag___rundfunk__und_finanzverfassungsrechtliche_Einordnung.pdf" -
„aus dem gleichen Stall“ des Gründungsdirektors kommen - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Zitat
Nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Universitätsdienst gibt Professor Dr. Dieter Dörr, Gründungsdirektor des Mainzer Medieninstituts, zum 1. März 2018 auch sein Amt als Direktor des Mainzer Medieninstituts nach 18 Jahren erfolgreicher Leitung in andere Hände.
Quelle: http://www.mainzer-medieninstitut.de/ (Hinweis: Mensch beachte links unten auf der Homepage die Symbolträchtige Verbindung) ;)

Zur Rundfunkfinanzierung gibt es im o. g. Aufsatz von Beck/Beyer interessante Ausführungen (Hervorhebungen nicht im Orginal):
Zitat
Rundfunkfinanzierung – ein Dauerthema
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt auf ein Finanzierungsvolumen von rund 8 Mrd. Euro pro Jahr – angesichts solcher Beträge lohnt es sich genauer hinzuschauen, wie diese Summe aufgebracht wird. Das aktuelle System ist aus allokativen Aspekten wenig überzeugend, sowohl was die Mittelbestimmung als auch die Mittelaufbringung angeht. Eine kombinierte Lösung wäre zwar komplexer, aber effizienter und zielgenauer: Ein Teil des Mittelbedarfs wird über eine Indexierung am Preisindex der Lebenshaltung und der allgemeinen Rundfunkausgaben berechnet; der derart berechnete Mittelbedarf wird dann aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert, was sowohl effizient als auch verteilungspolitisch akzeptabel ist. Darüber hinaus sollte eine dritte, spendenfinanzierte Einnahmenkomponente zusätzliche Anreize für die Programmgestaltung setzen.

Gegen eine solche Lösung sprechen allerdings politökonomische Argumente: Zunächst einmal stößt eine solche größere Reform auf Widerstände von vielen Interessengruppen und wäre schwer im politischen Alltag umzusetzen. Zudem wird mit dieser Lösung der Charakter der Rundfunkgebühren als allgemeine Steuer für die Finanzierung öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich, was zu Widerständen von Seiten der Politik und der Sender führen könnte. Beiden Interessengruppen kann eher daran gelegen sein, wenn die wahren fiskalischen Belastungen der Bürger nicht transparent werden – den Bürgern wäre hingegen schon an mehr Transparenz gelegen.
Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2017/1/rundfunkfinanzierung-von-gebuehren-und-beitraegen-jetzt-zur-indexierung/

Aber: das gehört wohl auch in
Zitat von: Bürger
das Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,2.0.html
;)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 02. Juni 2018, 15:48
Nein, wegen "dummer zahlender Trottel" müssen sich Nichtnutzer nicht per "Mehrheitsentscheid" in die Tasche greifen lassen -- das nennt sich "Schutz der Minderheit".
Na toll, dann wird wohl bald ein Flüchtlingsstrom von dummen zahlenden Trotteln in den "Schutz der Minderheit " zu verzeichnen sein.  >:D
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Totalverweigerer am 02. Juni 2018, 19:50
Es geht doch um die (für jede*n unausweichliche) Kopfsteuer!

Thatcher ist mit der Einführung der Kopfsteuer (poll tax) in England gescheitert.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 04. Juni 2018, 23:25
Zitat
Es geht doch um die (für jede*n unausweichliche) Kopfsteuer!

So ganz richtig ist das nicht. Es ging in erster Linie um einen (für ÖRR-Konsumenten) gleichen Beitrag pro Person.

Davon unabhängig war die Frage, ob ausnahmslos jeder -unabhängig von seinem Konsumverhalten- für die Beitragszahlung herangezogen werden kann. Und da herrscht wohl Einigkeit, dass diese Möglichkeit der Beitragsbefreiung für erklärte Nicht-Nutzer bestehen sollte.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 05. Juni 2018, 07:12
Und da herrscht wohl Einigkeit, dass diese Möglichkeit der Beitragsbefreiung für erklärte Nicht-Nutzer bestehen sollte.
Haben die dann einen Punkt auf der Stirn oder wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?
Eidesstattliche Erklärung, beglaubigt von einem allwissenden Nutzungsverhalten-Bevollmächtigten!  ;)

Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 05. Juni 2018, 08:02
Die Nutzer werden von den Nichtnutzern getrennt durch Ein- und Austritt in die/aus der Rundfunkgemeinschaft. Völlig analog zur Kirche, dort funktioniert es ja auch.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 05. Juni 2018, 16:58
Ja klar, das ist DIE Lösung.  >:D  Nanana, wenn das SO einfach wäre und das die Nutzer spitz bekommen. Ein wildes Durcheinander, denn keiner will dann mehr der Dumme sein, Herr Doktor. Dieser Vergleich hinkt aber so was von ganz gewaltig. Werden bei der Kirche die Abtrünnigen als Ketzer diffamiert, eingesperrt, auf dem Scheiterhaufen verbrannt?  Neenee, so wird das nichts.. ;D
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 05. Juni 2018, 18:36
Es ist ja schon jetzt so, dass der Beitragsservice auf wahrheitsgemäße Angaben/Mitwirkung der Beitragspflichtigen angewiesen ist. Denn die Meldedaten lassen keinen sicheren Rückschluss auf die Wohnungszugehörigkeit zu.
Schon jetzt kann also in Mehrparteienhäusern einer, der keinen Beitrag zahlen will, gegenüber dem Beitragsservice behaupten, dass er in der Wohnung des Nachbarn unter der gleichen Adresse lebt. Und damit ist er weg von Radar des BS.
Wenn also die Rundfunkanstalten schon jetzt so ein unbändiges Vertrauen in die Ehrlichkeit der Bürger haben, warum soll dann Dr. Oggelbecher's Vorschlag nicht funktionieren?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: maikl_nait am 05. Juni 2018, 19:08
Hallo!

Werden bei der Kirche die Abtrünnigen als Ketzer diffamiert, eingesperrt, auf dem Scheiterhaufen verbrannt?

Du kannst Dich bei den über 60% der im 30jährigen Krieg getöteten Bevölkerung Deutschlands bedanken, daß Du heute ohne physische Konsequenzen aus der Kirche austreten kannst.

Dein verbal-militantes Eintreten für die haltlosen Unterstellungen des örR hilft einfach nur, den nächsten "30jährigen" Krieg zu besorgen.

Wenn statt dessen genügend Leute vom Sofa hochkämen und nicht zahlten, wäre der Spuk nächste Woche vorbei.

MfG
Michael
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 05. Juni 2018, 19:54
Wenn also die Rundfunkanstalten schon jetzt so ein unbändiges Vertrauen in die Ehrlichkeit der Bürger haben, warum soll dann Dr. Oggelbecher's Vorschlag nicht funktionieren?
Guter Ansatzpunkt, welcher hier öfters in Vergessenheit zu geraten scheint. In einem Zwangszahlungssystem kann man nun mal nicht darauf vertrauen, dass man es nur mit ehrlichen Häuten zu tun hat. Warum wohl wurde 2013 auf pro Haushalt/Wohnung umgestellt. Aber lassen wir das, wurde hier bereits tausendmal durchgekaut. Dr.Oggelsbecher lässt zu seinem tollen Vorschlag leider einen ebenso tollen vor allem aber konstruktiven Vorschlag vermissen, wie dieser denn in der harten Realität des Vertrauens in die Ehrlichkeit auch nur ansatzweise umgesetzt werden soll. Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter..
@ maikl-nait
Oder hast Du vielleicht eine für alle gleichermaßen akzeptable Idee, denn ich vermisse diese bisher von Dir. Das Aufspringen und Ausschlachten eines misserablen Vergleiches aus dritter Dr.Hand hilft da wenig weiter.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 05. Juni 2018, 20:17
Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter..

Eine solche Kontrollfunktion wird nur benötigt bei

- Gerätebezug
- Wohnungsbezug
- Kopfsteuer

Auch um diese Kontrolle zu vermeiden wäre der Verkauf von Guthaben zum aufladen auf anonyme Smartcards vorzuziehen. Technisch ist das kein Problem, der BS wäre entbehrlich, nur Nutzer zahlen. Man vermeidet den Abgleich der Meldedaten und die Zusatzbelastung für Finanzämter etc.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Totalverweigerer am 05. Juni 2018, 20:37
Ich nutze nicht, also zahle ich nicht. BASTA!

Wenn es Nulpen geben sollte, die meinen ich bin nicht ehrlich dann sollen sie mir das beweisen.

@tokiomotel, ich verstehe nicht warum Du Dir den Kopf über Probleme der Bonzen aus Politik und Rundfunk zerbrichst?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: maikl_nait am 05. Juni 2018, 20:41
Hallo!

In einem Zwangszahlungssystem kann man nun mal nicht darauf vertrauen, dass man es nur mit ehrlichen Häuten zu tun hat. [...] Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter...

@ maikl-nait
Oder hast Du vielleicht eine für alle gleichermaßen akzeptable Idee, denn ich vermisse diese bisher von Dir. Das Aufspringen und Ausschlachten eines misserablen Vergleiches aus dritter Dr.Hand hilft da wenig weiter.

Allmählich kommen wir dem Kernproblem näher: wie Du selber schreibst, ist der "Beitrag" ein Zwangszahlungssystem -- damit gibt es aus der Logik der Sache heraus keine "für alle gleichermaßen" akzeptable Idee. Die "Freiwilligen" sind natürlich daran interessiert, nach Möglichkeit die "Anderen" an ihren Kosten zu beteiligen. Die "Anderen" verbitten sich den Griff in ihre Taschen.

Zunächst als Prämisse aus der Kommunikationstheorie:
a) "Berichterstattung" ist gefilterte (= damit subjektive) Darstellung der objektiven Realität
b) von der objektiven Realität entfernt man sich durch Auswahl, Weglassung, rhetorische Umformulierung, Ergänzung, Erfindung -- je weiter man das treibt, desto näher ist man bei einer "Lüge"
c) eine "Lüge" funktioniert nur dann, wenn es genügend Bezug zu einer wahrnehmbaren Realität gibt.

Aus c) ergibt sich die Forderung nach Pluralität in der Berichterstattung zur Vergleichbarkeit, damit man die "Individualisierung" aus b) wahrnehmen kann (aber nicht muß).

Der örR betreibt in Zusammenarbeit mit politischen Kräften: Ausweitung der Beitragshöhe, Ausweitung des Betätigungsfeldes (zur weiteren Steigerung der Beitragshöhe), damit natürlich auch "Austrocknung" der Konkurrenz, und "Erdrücken" der Konkurrenz durch "Umarmung" mit Beteiligungen und "zentralen Medienplattformen". Das Resultat ist das Gegenteil von Pluralität.

Zu dem, was bisher zur Grundlage unseres Staates gezählt wurde (nicht etwa, daß es in Deutschland in Allem angewendet wird und wurde):
- Informationsfreiheit: ich kann mir aussuchen, von wem ich mich "belügen" lasse, und von wem nicht -- das schließt das Aufdrängen von "Möglichkeiten zum Empfang" aus
- Privatautonomie: ich muß soweit möglich mit meinem Eigentum machen dürfen, was ich möchte -- als Nichtnutzer zähle ich die Beitragserhebung zur Bespaßung anderer unter Entmündigung
- iVm. Informationsfreiheit heißt das auch: wenn die Nutzung einer Informationsquelle Kosten verursacht, kann ich mir aussuchen ob ich das Geld ausgebe oder die Quelle nicht nutze
- Schutz der Minderheit: ich bin nicht beliebig der "Mehrheit" unterworfen -- die "Mehrheit" kann nicht einfach und beliebig der "Minderheit" in die Tasche greifen

-> Die Überwachung durch Deine "Kontrollfunktion" ist nur nötig, wo die Autonomie des Einzelnen verletzt wird, und ein äußeres Zeichen für den Zwang, der dann in Vollstreckungen und Erzwingungshaft gipfelt.

MfG
Michael
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 05. Juni 2018, 20:49
Ergänzend: Die Kontrollfunktion datenschutztechnisch wäre für mich zweitrangig, im Vergleich zum popeligen BS passiert sicher ganz anderes und vor allem relevanteren Dimensionen. Wer vor dem BS nichts zu verbergen hat, dem sollte dessen Datensammelei am A... vorbei gehen. Mir geht es vielmehr um eine zu schaffende Kontrollmöglichkeit für Nutzer, dass diese nicht in den Status der zahlenden Dummen von vor 2013 zurück versetzt werden. Entweder strikte Trennung Nutzer/Nichtnutzer ohne wenn und aber oder alle sitzen halt im gleichen unglücklichem Boot, ganz gleich in welch falsche Richtung.
 @maikl-nait
Ich vermisse auch weiterhin einen zumindest annähernd dem Interesse beider Seiten entgegen kommenden Vorschlag. Bisher kommt deinerseits nur graue Theorie für die Einbahnstraße in deine Richtung. Was erwartest du denn nun eigentlich genau? Eine einseitige Zufriedenstellung der Nichtnutzer? Schon mal was von einem Kompromissvorschlag gehört? Das Dilemma darf nicht allein das Problem des anderen sein.


Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 05. Juni 2018, 20:56
Nee, nee, nee; so wird dat nix.

> Mal wieder vorkram <

Es darf keine Einflußnahme staatlicher Stellen auf Personen geben!
"without interference by public authority"

Noch immer nicht verinnerlicht?

Art. 10 EMRK ist BUNDESRECHT, (und EU-Recht).

Entweder Nutzer zahlen auf Basis eines individuellen Vertrages zwischen Nutzer und ÖRR oder der ÖRR wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Spark am 05. Juni 2018, 21:10
Interessanterweise hat auch schon das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Leipziger Volkszeitung*** den Artikel 10 EMRK zitiert und auf dessen grundlegende Bedeutung hingewiesen.


***Edit "Bürger": Der Wichtigkeit und mehrfachen Erwähnung im Forum wegen, wurde zur Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung des BVerfG ein eigenständiger Thread eröffnet - siehe und diskutiere unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 05. Juni 2018, 21:23
Entweder Nutzer zahlen auf Basis eines individuellen Vertrages zwischen Nutzer und ÖRR oder der ÖRR wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

Ersteres wäre das Todesurteil für den örR, also abgehakt für zumindest die nächsten paar Jahre..
dat wird erst mal nix.
Auf zweites wird es wohl letztendlich hinaus laufen und somit säßen dann doch wieder alle im selben unglücklichem Boot. Die Nutzer weniger unglücklich, die NichtNutzer halt leider etwas mehr..
Dann tut es halt nicht mehr so weh und verwässert im allgemeinen Finanzbrei. Anderer Name halt..
Wie war das doch gleich mit dem Wunschkonzert, und wo wird ähnliches überall duldend hingenommen?




Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Philosoph am 05. Juni 2018, 21:47
1. Mitwirkung der Betroffenen: Der BS ist mitnichten auf die Mitwirkung angewiesen und so leicht läßt er sich auch nicht weismachen, man würde in der Wohnung des Nachbarn wohnen, der schon zahlt.
Wenn ich mir die Adresse auf meinen Infobriefen ansehe, dann stehen da nicht nur mein
Vor- & Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
sondern dort steht auch noch, in welchem Stockwerk und auf welcher Seite sich meine Wohnung befindet. Diese ist damit eindeutig zu identifizieren.

2. Verschlüsselung und damit ein privater Vertrag zwischen Nutzungswilligen und den Anbietern ist das einzige, was sich heute noch mit den Prinzipien einer Demokratie vereinbaren läßt.
Natürlich wollen die örR das nicht, da sie dann kaum noch Geld bekämen. Andererseits würde ihnen das vielleicht auch helfen, sich wieder gesund zu schrumpfen und wieder niveauvolle Information statt abgekupferter Unterhaltung anzubieten, was dann wieder mehr Leute interessieren würde.
Zudem hat es für das BVerfG ohne Belang zu sein, ob dem örR etwas paßt oder nicht. Das BVerfG hat sich an das Grundgesetz zu halten und danach zu entscheiden. Finanzverfassungsrechtlich ist der "Rundfunkbeitrag" eine nicht zulässige nicht-steuerliche Abgabe. Punkt. Ende. Aus. Der Rundfunklöwe wird sich bald gesättigt zurücklehnen.

3. @ Pinguin: Ich kann Dir nur Recht geben. Allerdings liegt das Problem, meines Erachtens, darin, daß die Gesetzgeber weder von Tuten noch von Blasen und schon überhaupt nicht von der Rechtslage überhaupt auch nur die mindeste Ahnung haben. Die scheren sich schlicht nicht drum. Warum sollten sie auch? Was wollen wir Bürger denn dagegen machen? Die EU kümmert sich doch auch nicht. Dort sieht man doch seit 2013, was mit dem Rundfunkbeitrag passiert. Sieht man Handlungsbedarf? Nein.
Dort wird man auch sehen, wie die Datenschutzvorschriften von den Landesgesetzen mit Ausnahmen derart durchlöchert werden, daß sie faktisch nicht gelten. Wird auch nichts passieren.
Der "EU-Knüppel" wirkt nur, wenn man bereit ist, sich auch an diese Vorschriften zu halten.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 05. Juni 2018, 23:16
1. Mitwirkung der Betroffenen: Der BS ist mitnichten auf die Mitwirkung angewiesen und so leicht läßt er sich auch nicht weismachen, man würde in der Wohnung des Nachbarn wohnen, der schon zahlt.
Wenn ich mir die Adresse auf meinen Infobriefen ansehe, dann stehen da nicht nur mein
Vor- & Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
sondern dort steht auch noch, in welchem Stockwerk und auf welcher Seite sich meine Wohnung befindet. Diese ist damit eindeutig zu identifizieren.

Das liegt wohl entweder daran, mit welchen Daten Du Dich beim Beitragsservice selbst angemeldet hast oder welche Daten bei den Meldebehörden gespeichert sind. Bei Wohnungswechsel habe ich jedenfalls noch keinen Mitarbeiter bei den Meldebehörden gesehen, der diese Detail-Angaben Stockwerk/Lage nachgeprüft hätte. Insofern hat jeder die Freiheit, diese Angaben bei der Wohnungsanmeldung wegzulassen.

Außerdem erklärt der BS selbst bei den Fragen&Antworten zum Meldedatenabgleich (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html), dass der BS die Wohnungszugehörigkeit von Personen nicht sicher feststellen kann. (Gleiches wurde auch von Berichterstatter Paulus in der BVerfG-Verhandlung vorgetragen.)

siehe auch https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.msg172000.html#msg172000
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: maikl_nait am 05. Juni 2018, 23:35
Hallo!

@maikl-nait
Ich vermisse auch weiterhin einen zumindest annähernd dem Interesse beider Seiten entgegen kommenden Vorschlag. [...] Das Dilemma darf nicht allein das Problem des anderen sein.

Zunächst: es gibt auch "faule" Kompromisse.

Die "Mehrheit", unterstützt durch die "freiwilligen" Zahler, macht es zum Problem der "Anderen". Das ist mit Verletzung von "Schutz der Minderheit" gemeint.

Der Eingriff ins Eigentum mit Zwang und Haft ist die Verletzung von "Privatautonomie".

Da dies angebliche Grundpfeiler unseres Rechtssystems sein sollen, warum sollten die "Anderen" etwas von ihrem garantierten Schutz aufgeben? Das wäre genau ein fauler Kompromiss!

Die meisten Leuten haben den örR nicht gebeten, sich auf fast 9 Mrd € jährlich aufzublähen, das waren Systempolitiker in ihrer Verquickung mit dem örR, die "Mehrheit" in den Parlamenten.

Hier greift Dein Wunschkonzert: wer die Musik bestellt, muß sie auch selber bezahlen -- wer da mit Hut rumgeht muß mit den freiwilligen Zahlungen leben, wer mit Hut und Schlagstock rumgeht ist Räuber.

MfG
Michael
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 06. Juni 2018, 00:06
Zu meinem Vorschlag, den ÖRR zu finanzieren wie die Kirche...
Dr.Oggelsbecher lässt zu seinem tollen Vorschlag leider einen ebenso tollen vor allem aber konstruktiven Vorschlag vermissen, wie dieser denn in der harten Realität des Vertrauens in die Ehrlichkeit auch nur ansatzweise umgesetzt werden soll.
ist mein Vorschlag zur Umsetzung ganz naiv: die ÖRR müssen etwas bieten, was die Zielgruppe dazu verleitet beizutreten. Das ist doch bei der Kirche nicht anders, oder? Ich bin zwar nicht in der Kirche, aber es gibt doch gewiss eine Gegenleistung, die man nur als Mitglied erhalten kann. So muss es beim ÖRR halt auch sein.

Dass der ÖRR aktuell nichts hat, was irgend jemanden zum Beitritt verleiten würde, und er daher alle Register zieht und seine unbeschränkte Macht ausspielt ("Für mich ändert sich gar nichts!", "Alle müssen zahlen!"), ist nicht meine Schuld und macht auch meinen Vorschlag nicht schlecht. Der ÖRR ist seit 30 Jahren obsolet. Dass suchtkranke Rentnerfuzzis in roten Roben ihn trotzdem haben wollen, macht ihn trotzdem nicht notwendig, denn Legislative ungleich Judikative.

Dass solche Alternativen wie meine o.g. als utopisch betrachtet werden, weil die Deutschen offenbar alle so verlogen und unehrlich seien, ist doch dem Einfluss der ÖRR selbst geschuldet. Diese haben diese Lüge doch in die Welt gesetzt. Ich glaube nämlich nicht daran, dass die Leute aus der Rundfunkgebühr "geflüchtet" sind.

Tatsächlich war das (augenscheinliche) Phänomen, dass zunehmend viele aus dem alten System geflüchtet sind, durch das verrottende ÖRR-System selbst und die verrottende Verwaltungsrechtsprechung verursacht. Denn wenn der Nachbar im Jahre 2008 schnauzt, noch immer GEZ zahlen zu müssen obwohl er seine Empfänger längst beleghaft entsorgt hat, und der Anwalt und das Verwaltungsgericht ihm kein Recht sondern lediglich Rechnungen verschafft haben, dann überlegt man sich eben drei mal, ob man seinen eigenen Kindern empfiehlt, so ehrlich zu sein (und an den Rechtstaat zu glauben und blah) damit sie brav ihre Fernseher anmelden. Stattdessen sagt man ihnen dann, wenn sie verwirrt wegen eines komischen Briefes von der GEZ anrufen: "wirf ihn einfach weg".

Kurz gesagt: schon damals, als man sich freiwillig (!) in ein Anstaltsnutzungsverhältnis zu den Landesrundfunkanstalten begeben hat, kam man dort nicht auf erträglichem Wege heraus. Also hat man die LRAs gemieden wie das, was sie sind: wie die Pest.


Der ÖRR hat die Menschen dysfunktionalisiert. Heute sind zur Entscheidungsfindung Leute gefragt sind, denen 30+ Jahre lang jedes demokratische Mitbestimmungsrecht an dem, was sie mit der ganzen Familie viele Stunden jeden Tag (!) konsumieren, verwehrt wurde. Und sie haben es noch nicht einmal gemerkt! Diese Menschen wollen Todesstrafe für Kinderschänder, aber wollen nicht, dass Kampfhunde eingeschläfert werden, wenn sie zwei Menschen getötet haben.

Dass wir also niemals eine Kopfpauschale brauchen und es noch viele andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt und auch die komplette Abschaffung legitim ist, ist offensichtlich. Es will bloß niemand mehr daran glauben.

PS: wer hat den Begriff "Flucht aus der Rundfunkgebühr" eigentlich geprägt? Man kann nämlich nur vor etwas flüchten, was einen verfolgt  :angel:
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: brverweigerer am 06. Juni 2018, 00:12
Ersteres wäre das Todesurteil für den örR, [...]
Wie kommst du auf diese Behauptung, bzw. würdest diese begründen?

Aus der höchstwahrscheinlich zutreffenden Vermutung dass der aktuelle Finanzierungsumfang sich nicht freiwillig realisieren lässt, kann nicht geschlossen werden, dass dies grundsätzlich unmöglich wäre. Es steht auch nirgends in Stein gemeißelt, dass der staatliche Rundfunk in Deutschland X Milliarden pro Jahr kostet, und diese Zahl nicht veränderbar sei.

Es gibt verschiedene Länder in Europa (und möglicherweise auch noch anderswo), in denen öffentliche Rundfunkanstalten durch freiwillige Zahlungen von Rundfunknutzern finanziert werden. Typisches Beispiel ist die BBC, aber auch z. B. der ORF oder die RAI erhalten gerätegebundene und insoweit freiwillige Gebühren. Ich kenne durchaus Mitmenschen, die nach eigener Auskunft regelmäßig ARDZDFGEZ-Sendungen konsumieren, und dafür auch bereit sind zu bezahlen.

Aufgrund von ausgeprägten Skaleneffekten ist dieses Konzept umso leichter zu realisieren, je mehr Einwohner ein Land hat. Bei der Bevölkerungszahl von Deutschland wäre es nach meiner Einschätzung überhaupt kein Problem, genug freiwillige Zahler und Nutzer zu finden. Zwar eher nicht für 8-9 Mrd. €/a und das gegenwärtige miserable Preis/Leistungsverhältnis, aber durchaus z. B. für 1/3 dieser Summe. Damit könnte locker die angemessene Finanzierung einiger Fernsehsender und Internetangebote mit einem gut gemachten Info/Nachrichten/Reportagen/Bildungs/Kulturangebot sichergestellt werden.

Es gibt also zwei Varianten: Entweder der Rundfunk richtet sich in seinem Angebot und seinem Umfang nach den Wünschen seiner Nutzer, dann funktioniert das. Oder er überschreitet diese Grenze erheblich (wie es gegenwärtig der Fall ist), dann müssen die Bürger auf die eine oder andere Art gewaltsam gezwungen werden ihn zu bezahlen.

Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: cecil am 06. Juni 2018, 02:04
... wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?

Ich denke schon, dass es grundsätzlich wichtig ist, sich darüber Gedanken zu machen, wenn es um einheitliche (häufig als alternativlos betrachtete, weil -vorgeblich- nichtsteuerliche) Nutzungsabgaben geht. Schließlich wird der derzeitige Zwangsbeitrag juristisch u.a. damit gerechtfertigt, dass eine nachvollziehbare überprüfbare Unterscheidung von Nichtnutzenden und Nutzenden unmöglich sei. Hier gilt es - als Beitragsgegner/in - alternative Wege aufzuzeigen, um im juristischen Verfahren argumentativ überzeugen zu können.

Es gibt aber längst Vorschläge in der beitragskritischen Literatur. Einer davon lautete: Selbstdeklaration (analog zu Einkommenssteuererklärung), d.h. Nichtnutzende / Nutzende melden sich als solche an. Status könnte wie früher am Gerätebesitz (TV, Radio) festgemacht werden (leider erfasst dies auch solche Personen, die nur PrivatRF nutzen). Und Überprüfung deklarierter Nichtnutzender, also solche ohne Empfangsgerät, (analog zu Steuerprüfung) vor Ort (=Raumeinheit o.ä.) auf ihren Gerätebesitz hin.*  Überführte Abgabenbetrüger/innen werden empfindlich bestraft, das wird die Lust auf Abgabenhinterziehung deutlich senken.

Meine Ergänzung: PC & anderes digitale Gerät bleiben außen vor. Jegliche Übertragung von örR-Angeboten per Internet wird künftig verschlüsselt und individuell nach Verbrauch abgerechnet. Die TV-Nutzung per "alternativer" Empfangsgeräte (PC, Smartphone whatever) ist meines Wissens nach qualitativ wie quantitativ eingeschränkt, jedenfalls nicht gleichwertig. Eine örR-Nutzung aus existierendem Internetzugang abzuleiten, ist - wie schon oft geschrieben wurde - nicht zulässig, z.B. weil regelmäßig eine überwiegend andere Nutzungsabsicht mit dem Besitz solcher Geräte verbunden ist bzw. sein dürfte. (Auch meine ich: Wer TV/Radio nutzen will, wird zuhause entsprechendes gut geeignetes Geräte haben, und nicht ausschließlich auf digitales Kleingerät angewiesen sein.)   

Das wäre z. B. ein möglicher Ansatz zu einem Mischmodell zur Finanzierung des örR, wenn dem technisch nichts entgegen steht.
 
(* zu lösen wäre aber vielleicht noch die Frage, wer diesen hoheitlichen Akt der Überprüfung durchzuführen befugt sein könnte? Ein Beitragsservice ja wohl nicht ...! )
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 06. Juni 2018, 09:14
Die EU kümmert sich doch auch nicht. Dort sieht man doch seit 2013, was mit dem Rundfunkbeitrag passiert. Sieht man Handlungsbedarf? Nein.
Das ist eine Frage der Zuständigkeiten, bzw. der Befugnisse, die an die Union übertragen worden sind. Und bis es dort ist, dauert es eben, wenn der einzelne Bürger nicht alle Möglichkeiten nutzt oder nutzen will, die ihm zur Verfügung stehen könnten, wenn er denn bereit und gewillt wäre, sich mal in den wichtigsten Teil des EU-Gesetzesdschungel durchzulesen.

Ein Problem fängt u. U. schon bei der Sprache an; auch wenn sich jeder EU-Bürger in seiner Landessprache an alle EU-Stellen wenden darf, (also nicht nur an EU-Stellen in Deutschland), wird sein Text letztlich doch in eine Sprache übersetzt, die jener/jene versteht, der/die dann diesen Text bearbeitet und evtl. weiterleitet? Wenn ich mir jetzt aber so manche Lautäußerungen draussen anhöre, dann scheitert u. U. schon der Übersetzer, bspw. auch wegen der vielen Rechtschreib- und Grammatikfehler, wie man sie in Foren haufenweise findet.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 06. Juni 2018, 09:51
... wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?
...Selbstdeklaration (analog zu Einkommenssteuererklärung), d.h. Nichtnutzende / Nutzende melden sich als solche an. ... Und Überprüfung deklarierter Nichtnutzender, also solche ohne Empfangsgerät, (analog zu Steuerprüfung) vor Ort (=Raumeinheit o.ä.) auf ihren Gerätebesitz hin.*  Überführte Abgabenbetrüger/innen werden empfindlich bestraft, das wird die Lust auf Abgabenhinterziehung deutlich senken.

Meine Ergänzung: PC & anderes digitale Gerät bleiben außen vor. Jegliche Übertragung von örR-Angeboten per Internet wird künftig verschlüsselt und individuell nach Verbrauch abgerechnet. Die TV-Nutzung per "alternativer" Empfangsgeräte (PC, Smartphone whatever) ist meines Wissens nach qualitativ wie quantitativ eingeschränkt, jedenfalls nicht gleichwertig. Eine örR-Nutzung aus existierendem Internetzugang abzuleiten, ist - wie schon oft geschrieben wurde - nicht zulässig, z.B. weil regelmäßig eine überwiegend andere Nutzungsabsicht mit dem Besitz solcher Geräte verbunden ist bzw. sein dürfte. (Auch meine ich: Wer TV/Radio nutzen will, wird zuhause entsprechendes gut geeignetes Geräte haben, und nicht ausschließlich auf digitales Kleingerät angewiesen sein.)   

Das wäre z. B. ein möglicher Ansatz zu einem Mischmodell zur Finanzierung des örR, wenn dem technisch nichts entgegen steht.
 
(* zu lösen wäre aber vielleicht noch die Frage, wer diesen hoheitlichen Akt der Überprüfung durchzuführen befugt sein könnte? Ein Beitragsservice ja wohl nicht ...! )
Ein sehr, sehr gefährlicher Vorschlag! Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" ist Ausfluss von Artikel 20 und die Wohnung ist Unverletzlich. Ich darf nicht bestraft werden, nur weil ich nicht beweise. Der Staat darf nicht in meine Wohnung. Ein dauerhaftes Bußgeld für das Beharren auf die Unverletzbarkeit der Wohnung ist nicht akzeptabel.

Im Übrigen wurde der PC vom BVerfG rechtswidrig als Rundfunkempfänger deklariert. Das Problem sitzt woanders!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: ohmanoman am 06. Juni 2018, 10:06
Na, ganz einfach! Nix Kopfpauschale!! :D :laugh: ;D
Ein Abo für den örR, so wie bei dem Volksblatt “B...“!  ;)
Und wenn die den selben Stiel senden, wie “B...“ schreibt, mit aufreißenden Themen usw., dann
wird der örR weiter bestehen, denn die “B...“ wird ja auch immer noch gedruckt!  8) (#)

Ohmanoman

Ok! Die werden nicht mehr so viel verdienen, die Elite des örR, aber, die habe ja schon ordentlich abgesahnt und genug bei Seite
gelegt, das sie ohne zu leiden ihren Lebensabend in einem Land ihrer Wal verbringen können!  >:D >:D
Und wenn es danach geht, könnten sie auch schon gleich gehen und Verwaltungsrichter könnten sich gleich mit anschleßen!  ;)

Wachsam bleiben!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 06. Juni 2018, 10:08
Wer vor dem BS nichts zu verbergen hat, dem sollte dessen Datensammelei am A... vorbei gehen.

Oh heilige Einfalt! Da isser wieder, der Spruch von "nichts zu verbergen". Zum mitmeisseln: Dem BS geht es einen feuchten Kehricht an, wer bei mir gemeldet ist, welches Geschlecht die haben, wie alt diejenigen sind und ob sie den gleichen Nachnamen tragen oder nicht. Es geht ihn auch nichts an, wo ich und die übrigen Personen in dieser Wohnung vorher gelebt haben, ob zusammen oder nicht. Ja er muss, so ich den ÖR-Rundfunk nicht nutze, nicht einmal wissen, dass ich existiere. Es braucht kein Kontrollsystem wer den ÖR-Rundfunk nutzt, weil es die technischen Voraussetzungen gibt nur denen die Nutzung zu ermöglichen, die zahlen, nämlich Smartcards. Daneben gibt es auch die Möglichkeit dies System anonym zu gestalten. Damit würde der BS bzw. eine vergleichbare Institution völlig entbehrlich.

Mit einer Abgabe nach der Wohnungsinhaberschaft oder einer Kopfsteuer sind diese Kontrollfunktionen, die dem ÖR-Rundfunk m. E. unter keinen Umständen zustehen, aber unweigerlich verbunden. Da war die Situation zu GEZ-Zeiten fast besser, denn die GEZ hatte keinen Zugriff auf die Meldedaten und hatte nur denjenigen, der sich angemeldet hatte, in den Datenbanken. Gut, sie schickten ihre Kontrolleure rum, aber die musste man nicht herein lassen oder erteilte gleich Hausverbot und gut war's.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: noGez99 am 06. Juni 2018, 10:09
@Dr. Oggelbecher

Verschlüsseln, Karten kann man anonym kaufen, Datenschutz und Privatsphäre ist eingehalten und es gerecht für alle.
Kein Problem, etablierte Technik, die Privatsender machen das schon heute.
Und wahrscheinlich viel billiger, weil der BS den Kunden nicht mehr nachlaufen muss. Die kommen dann von selbst!!!

Quasi eine Kopfpauschale für jeden Nutzer.

Eventuell da gesellschaftlich wichtig die Steuerfinanzierung von einem Nachrichtenkanal.
Ach das gibts ja schon: die Deutsche Welle.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: boykott2015 am 06. Juni 2018, 10:17
Interview mit Dr. Verena Wiedemann, ARD-Generalsekretärin
promedia 12/09

http://www.promedia-berlin.de/fileadmin/Archiv/2009/12/promedia200912-online02.pdf
S. 24
Zitat
Solange die Rundfunkgebühr über 42,5 Millionen Teilnehmerkonten eingezogen wird und Befreiungsverfahren im Gegenwert von 800 Millionen Euro durchzuführen sind, benötigt man für das operative Geschäft eine Institution wie die Gebühreneinzugszentrale.

Auch mit Kopfpauschale würde sich nichts ändern, sogar verschlimmern, da Anzahl der Köpfe deutlich hoher ist, als Anzahl der Wohnungen.
Gott sei Dank zahlt im Ausland niemand Rundfunkgebühren/beiträge, sonst bräuchte man 2-te "Institution" Auslands-GEZ.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Markus KA am 06. Juni 2018, 10:49
Ich weiss nicht, ob es hier im Thread schon erwähnt wurde oder noch jemand in der mündlichen Verhandlung am 16.05. aufgefallen ist.

In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).

Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.

Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: cecil am 06. Juni 2018, 11:50
... wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?
...Selbstdeklaration (analog zu Einkommenssteuererklärung), d.h. Nichtnutzende / Nutzende melden sich als solche an. ... Und Überprüfung deklarierter Nichtnutzender,... (analog zu Steuerprüfung) vor Ort (=Raumeinheit o.ä.) auf ihren Gerätebesitz hin.*  Überführte Abgabenbetrüger/innen werden empfindlich bestraft, das wird die Lust auf Abgabenhinterziehung deutlich senken.
Ein sehr, sehr gefährlicher Vorschlag! Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" ist Ausfluss von Artikel 20 und die Wohnung ist Unverletzlich. ... Der Staat darf nicht in meine Wohnung. Ein dauerhaftes Bußgeld für das Beharren auf die Unverletzbarkeit der Wohnung ist nicht akzeptabel.

Jegliche selbständige Unternehmenden und Freiberufliche, auch solche, die zuhause arbeiten und dort ihr Büro haben, unterliegen - dachte ich - ja jetzt schon der ständigen Möglichkeit einer Betriebsprüfung durch Steuerbehörde/Finanzbeamt*e, welche dafür unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten.

Aber stimmt, das ist nicht vergleichbar. Ein staatlich verordneter Wohnungskontrollbesuch könnte Behörden dazu veranlassen, alles mögliche gleich mit auszuspähen. Und, wer weiß, vielleicht habe ich einen illegalen Einwanderer versteckt...?  ;)

Es stimmt eben nicht, dass diejenigen einen Hausbesuch nicht fürchten müssen, die "nichts zu verbergen haben", wie user_tokiomotel so ähnlich bezogen auf Datenschutz formulierte.

Es geht auch nicht, dass ich als Nichtnutzer pauschale Rundfunkabgabe zahle, nur um so einen Hausbesuch zu verhindern.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 06. Juni 2018, 12:00
Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.

es reicht schon, wenn der Großteil der Bürger der Zahlungsverpflichtung nicht widerspricht(=Zustimmung, konkludentes Handeln).
Das hat man doch schon politisch durchgesetzt! Ich kann auch nur feststellen, dass die entsprechenden Parteien, immer und immer wieder gewählt werden. Im Forum gibt es vielleicht gerade einmal 60-70% Leute, die die Zahlung komplett ablehnen. Nicht einmal im Forum hier herrscht Einigkeit.
Das Leben spielt aber außerhalb des Forums. Es gab keine 100.000e die sich in KA vor dem BverfG zum Protest versammelt hätten.

Wenn man aber, so wie ich, Parteien wählt, die sich gegen die GEZ aussprechen(wenn auch aus populistischen Gründen), dann ist man Reichsbürger und Nazi !
Meine Meinung: die Bundesmichel würden sich auch nicht wehren, wenn der Arbeitgeber direkt an den Staat den Lohn überweisen würde und der Staat bestimmen würden, was man als Bürger noch an Geld ausgeben darf !
 :-[
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: ChrisLPZ am 06. Juni 2018, 12:13
In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).
[…]

Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?

Das war Dr.Eicher. Er sagte sinngemäß, daß man, insofern eine Pro-Kopf-Pauschale eingeführt werden sollte, die nötigen 8 Milliarden Euro noch kleinteiliger erheben müsste und es dazu führen würde, dass ca. 20 Mio. Beitragskontenzusätzlich geführt werden müssten und zwar mit allem, was noch daran hängen würde - Vollstreckungen und Mahnungen.
Kurz darauf seine Aussage, dass der Beitragsservice in Köln am Rande seiner Möglichkeiten wäre, so etwas überhaupt stemmen zu können.

Hr. Masing meinte an einer Stelle noch, dass aus den Akten irgendwo hervorgehen würde, dass frühere Berechnungen einer Kopf-Pauschale 12 Euro/Kopf ergeben hätte. Dr. Eicher wollte/konnte das nach meiner Erinnerung nicht bestätigen.


Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 06. Juni 2018, 12:22
Es geht auch nicht, dass ich als Nichtnutzer pauschale Rundfunkabgabe zahle, nur um so einen Hausbesuch zu verhindern.

Du kannst zwar einen Hausbesuch verweigern, erleidest aber dann dennoch einen Rechtsnachteil(selber Schuld!). Im SGBII musst du damit leben, dass wenn du mit JEMANDEM eine Wohnung teilst, du nach einem Jahr automatisch verpartnert wirst, wenn die Behörde das so will.
Dazu reicht es vollkommen aus, dass eine Behörde was vermutet und du den Hausbesuch verweigerst. Klar kannst du einen Hausbesuch da verweigern. Dann werden die Zahlungen eingestellt und dein "Partner" darf für dich löhnen.

Wer zukünftig nicht zahlt und den Hausbesuch verweigert, wird dann eben "sanktioniert"

Das werden die Dummen, die eine Kopfpauschale fordern, aber schon noch merke(l)n !
 ;)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Shuzi am 06. Juni 2018, 15:39
[...]
Jegliche selbständige Unternehmenden und Freiberufliche, auch solche, die zuhause arbeiten und dort ihr Büro haben, unterliegen - dachte ich - ja jetzt schon der ständigen Möglichkeit einer Betriebsprüfung durch Steuerbehörde/Finanzbeamt*e, welche dafür unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten.
[...]

Wohl eher falsch gedacht, denn damit wäre die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht mehr gegeben. Ferner wird ein Steuerprüfer nie plötzlich vor der Tür stehen bzw. unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten wollen. Eine Steuerprüfung wird zuvor bekannt gegeben. Neben dem Termin wird dem Steuerpflichtigen u.a. der Zeitraum auf den sich die Prüfung bezieht und ggf. die Bereiche die konkret überprüft werden sollen bekannt gegeben (z.B. Reisekosten für die Jahre 2010-2012), damit der Steuerpflichtige die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen kann. Ferner hat der Steuerpflichtige die Wahl, wo die Steuerprüfung stattfinden soll. Vor Ort, also z.B. bei einem Freiberufler zu Hause, oder beim Finanzamt. Da die Prüfung je nach Umfang einige Tage in Anspruch nehmen kann, wird ein Freiberufler die Prüfung immer beim Finanzamt durchführen lassen. Ansonsten müsste er mit Verdienstausfall rechnen, da er seiner Tätigkeit während der Prüfung nicht nachgehen kann. Also wird ein Freiberufler in der Regel die nötigen Unterlagen zusammenstellen und bis zum genannten Termin beim Finanzamt abgeben. Das Ergebnis der Prüfung und die bereitgestellten Unterlagen erhält er dann einige Zeit später per Post.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 06. Juni 2018, 17:02
Du kannst zwar einen Hausbesuch verweigern, erleidest aber dann dennoch einen Rechtsnachteil(selber Schuld!). Im SGBII musst du damit leben, dass wenn du mit JEMANDEM eine Wohnung teilst, du nach einem Jahr automatisch verpartnert wirst, wenn die Behörde das so will.

Wir sind hier nicht im Bereich des SGBII. Daher gilt: my home ist my castle. Die GEZ Fuzzies mussten auch draußen bleiben und man konnte ihnen problemlos Hausverbot erteilen. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch beliebiger Behörden oder Unternehmen, die behaupten eine Behörde zu sein, die Wohnungen von Kunden oder Bürgern zu betreten. Ich bin auch völlig sicher, dass weder eine LRA noch der BS jemals eine Hausdurchsuchung beantragen wird bzw. ein solcher Antrag genehmigt würde. Der Spruch "dazu reicht es vollkommen aus, dass eine Behörde was vermutet und du den Hausbesuch verweigerst" geht also völlig an der Sache vorbei. Und das gilt für jede Behörde.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 06. Juni 2018, 17:16
sieh das SGBII einfach als ein Art von Testgebiet, für die Dinge, die die Leute sich heute schon gefallen lassen (müssen!). Wenn Richter heute schon Umwandlungen von Behauptungen in Tatsachen akzeptieren und damit der Staat Geld sparen kann im SGBII, dann kann das Morgen oder Übermorgen in anderen Rechtsbereichen ebenfalls Fuß fassen

Die Behauptung, dass Internet nichts kostet und jeder hat, wird vom BverfG wohl dann auch als Tatsache gewertet und nicht als dummes Geschwätz !
 8)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 06. Juni 2018, 18:20
Wer vor dem BS nichts zu verbergen hat, dem sollte dessen Datensammelei am A... vorbei gehen.
Oh heilige Einfalt! Da isser wieder, der Spruch von "nichts zu verbergen". Zum mitmeisseln: Dem BS geht es einen feuchten Kehricht an,...
Sorry, aber ich kann mir nicht helfen. Betreibt hier jemand Prinzipienreiterei als Mittel zum Zweck?  Kann er gerne tun, nur so richtig überzeugt er damit auch bloß nicht.
Im übrigen sollten wir vielleicht doch erst mal das Urteil des BVerfG abwarten.
Ich habe da so ein Gefühl, dass sich die NichtNutzer mit ihren Bemühungen keinen so echten Gefallen getan haben. Verschlimmbesserung wäre da eine durchaus passende Umschreibung. Es sollte ja wohl vor allem gerechter werden, nur versteht halt nicht jeder darunter das gleiche.. Es wird so neue, andere Gewinner und ebenso neue, andere Verlierer geben.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 06. Juni 2018, 18:50
Es sollte ja wohl vor allem gerechter werden, nur versteht halt nicht jeder darunter das gleiche.. Es wird so neue, andere Gewinner und ebenso neue, andere Verlierer geben.

wie gerechter? Hast du schon einmal was von den Lissabon-Verträgen und denen von Maastricht gehört ? Da ist klar formuliert, dass es "Zwangssysteme" nicht zu geben hat und das niemand aufgrund seines Wohnorts oder seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden darf. Was davon hast Du nicht begriffen oder hast Du noch nie davon gehört?

Deutschland missachtet die EU-Verträge, obwohl Deutschland diese ratifiziert hat. Du scheinst auch zu glauben, dass du rein zufällig keine Roaminggebühren mehr bezahlen musst. Wenn Du unbedingt solidarisch sein willst, mit Leuten die schon im Überfluss leben, dann verzichte auf dein Gehalt und überweise es an den BS !
 :D
Mir geht es übrigens gar nicht um das Geld(das ich bisher nicht gezahlt habe), sondern um die ständige Indoktrination durch den ÖRR.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 06. Juni 2018, 19:25
wie gerechter ?
Du glaubst wohl, dass sich von heute auf morgen alles so ändern wird, wie du es laut deiner erwähnten Verträge gerne hättest. Ne, das wird sich noch eine ganze Ewigkeit so hinziehen, mit Verträgen hat man es hier nicht so sehr am Hut. Ein paar Zugeständnisse zur vorerst Beruhigung werden gemacht, nichts richtiges und nichts ganzes. Und genau diese gestreuten Leckerlis sollten dann hoffentlich erst mal etwas gerechtere Zustände schaffen. Wie gerecht, soll bitte jeder mit sich selbst ausmachen. Der Begriff Gerechtigkeit wird zunehmend genauso vergewaltigt wie die im Sinne missbrauchte Solidarität.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 06. Juni 2018, 19:46
Da kommen wir doch auf einen gemeinsamen Nenner  :)

Du hast nämlich Recht: vor Gericht gibt es weder Recht noch Gerechtigkeit, sondern ein Urteil oder Beschluss.
Dem geht eine "Rechtsgüterabwägung" voraus.

Ich sehe nur nicht, wieso ich gezwungen werden soll, als zukünftiger Grundsicherungsrentner, die exorbitante Altersversorgung der ÖRR zu finanzieren ?
Ich werde KEINE ausreichende Rente mehr bekommen, soll aber Luxusrenten für den ÖRR bezahlen.  :o
Für mich persönlich ist der ÖRR ein Fass ohne Boden.  ;)

Laut der "tollen" KEF braucht der ÖRR auch nichts einzusparen

usw
usw
usw
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 06. Juni 2018, 22:52
In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).

Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.

Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?
Vergessen wird allerdings bei der Ansicht, dass mehr Beitragskonten zu mehr Verwaltungsaufwand führen würde:

Ausgangspunkt nach dem Meldedatenabgleich sind Personendaten. Diese könnten ohne Schwierigkeiten zur automatisierten Erzeugung von Beitragskonten verwendet werden (wie es auch jetzt schon der Fall ist, wenn sich die Personendatensätze keinem Beitragskonto zuordnen lassen).

Aktuell ist es so, dass diese Personendaten den Beitragskonten zugeordnet werden müssen. Das funktioniert aber nicht zuverlässig, weil die Meldedaten die Wohnungsinformation nicht durchgängig eindeutig enthalten. Es muss also - ggf.im aufwändigen Ping-Pong Briefwechsel mit dem BS- der Beitragspflichtige sich selbst erklären, zu welchem Beitragskonto er gehört.

Dazu kommt, dass, wenn der Beitragszahlende wegzieht und weitere Beitragspflichtige in der Wohnung verbleiben, aber diese sich nicht selbst anmelden, diese Wohnung vom Radar des BS verschwindet. Das ist auch laut BS der Grund für den aktuellen Meldedatenabgleich, für den Ergebnisse laut Geschäftsführer des BS im Jahr 2022(!!!) erwartet werden. Ab Tag 1 nach dem Meldedatenabgleich hat man diese Fälle übrigens von neuem, so dass auch der Meldedatenabgleich, obwohl mit extremem Aufwand verbunden, nur ein untaugliches Mittel zur Behebung dieses Ermittlungsdefizits ist.
Diese aufwändigen Meldedatenabgleiche werden also regelmäßig notwendig sein, um dieses Ermittlungsproblem punktuell einzudämmen.

Bei einem personenbezogenen Beitrag hätte man alle diese Probleme nicht. Beitragskonten könnten weitestgehend automatisiert verwaltet werden.
Laut Geschäftsbericht des BS ist übrigens der Automatisierungsgrad der Verwaltungsprozesse bei 59%. Für ein Massenverwaltungsverfahren ist das nach meiner Ansicht ein extrem schlechter Wert, was mich aber angesichts der obigen Punkte nicht wundert. Wenn man den Automatisierungsgrad nur auf 75% erhöhen könnte, was m.E. ein erreichbares Ziel wäre, ist der personenbezogene Beitrag verwaltungstechnisch schon besser als der wohnungsbezogene.

Damit will ich nicht sagen, dass eine Kopfpauschale grundsätzlich eine erstrebenswerte Lösung ist. Aber aus verwaltungstechnischer Sicht wäre m.E. ein personenbezogener Beitrag eindeutig einfacher zu verwalten als ein wohnungsbezogener Beitrag.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 07. Juni 2018, 00:12
[...]
Jegliche selbständige Unternehmenden und Freiberufliche, auch solche, die zuhause arbeiten und dort ihr Büro haben, unterliegen - dachte ich - ja jetzt schon der ständigen Möglichkeit einer Betriebsprüfung durch Steuerbehörde/Finanzbeamt*e, welche dafür unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten.
[...]

Wohl eher falsch gedacht, denn damit wäre die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht mehr gegeben. Ferner wird ein Steuerprüfer nie plötzlich vor der Tür stehen bzw. unaufgefordert die Räumlichkeiten betreten wollen. Eine Steuerprüfung wird zuvor bekannt gegeben. Neben dem Termin wird dem Steuerpflichtigen u.a. der Zeitraum auf den sich die Prüfung bezieht und ggf. die Bereiche die konkret überprüft werden sollen bekannt gegeben (z.B. Reisekosten für die Jahre 2010-2012), damit der Steuerpflichtige die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen kann. Ferner hat der Steuerpflichtige die Wahl, wo die Steuerprüfung stattfinden soll. Vor Ort, also z.B. bei einem Freiberufler zu Hause, oder beim Finanzamt. Da die Prüfung je nach Umfang einige Tage in Anspruch nehmen kann, wird ein Freiberufler die Prüfung immer beim Finanzamt durchführen lassen.
Ich glaube, dass die Prüfung auf korrekte Einhaltung der Bedingungen für einen Heimarbeitsplatz durchaus unangekündigt versucht werden darf - aber eben nur mit Zustimmung des Betroffenen. Nix gewaltsame Türoffnung mit vorläufig vollstreckbaren Türöffnungskosten. Wenn man seine Zustimmung verweigert, dann verliert man aber im Zweifelsfall nur einen Vorteil gegenüber denen, die zwar daheim arbeiten (teilzeit, vollzeit, völlig egal), aber ihre arbeistbedingten Kosten - sprich das Arbeitszimmer -  nicht von der Steuer absetzen wollen. Das ist der maßgebliche Unterschied: ich muss denen mein Arbeitszimmer zeigen, damit ich eine (steuerliche) Vergünstigung bekomme. Ansonsten zahle ich rechtmäßig die üblichen Steuern wie alle anderen, so wie die Finanzverfassung seit Jahrzehnten erlaubt. Das Geld geht in den Fiskus und finanziert die Polizei, damit ich die rufen kann, wenn irgend ein Schwachsinniger versucht, meine Tür aufzubrechen - und nicht in die Intendantentasche. Das ist ewtas völlig anderes. Und das beste daran ist: keine Arbeit - keine Steuern, oder wie Bernd das Brot sagen würde: keine Arme, keine Kekse.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 07. Juni 2018, 09:26
Eine Betriebsprüfung findet in der Regel nach einer Ankündigung statt. Mögliche Ausnahme: Verdacht auf Steuerhinterziehung. Bei denen, die ihre Unterlagen von einem Steuerberater führen lassen findet die bei eben diesem statt. Ist also nix mit Prüfung des Arbeitszimmers. Zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmer für Angestellte/Beamte gibt es genug Entscheidungen, so dass sich das Finanzamt wohl kaum die Mühe machen wird das vor Ort nachzuprüfen. Zumal ich noch nicht gehört habe, dass Außenprüfungen bei Nicht-Selbständigen stattfinden. Was schon an der schieren Menge der Steuerpflichtigen liegt und der Tatsache, dass die Einnahmen in der Regel bekannt sind, so dass da nicht viel zu holen ist. Steuermindernde Angaben können daher am Schreibtisch im Finanzamt geprüft werden. Im Zweifel wird nicht anerkannt; der Steuerpflichtige kann ja Widerspruch einlegen. Dass das gut funktioniert belegt schon die Tatsache, dass man künftig auf die Einreichung von Unterlagen verzichtet.

Egal welches Verfahren für die Rundfunkfinanzierung gewählt wird, es muss sich rechnen. Wenn der Aufwand zur Kontrolle steigt, sinken Ertrag und Akzeptanz. Die GEZ-Kontrolleure gehörten sicher zu den meist gehassten Personen im Land. Was auch aus ihren Verhalten resultierte. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht zu einer Kopfsteuer kommen wird. Einmal weil man zur Zahlung über Einnahmen verfügen muss. Nicht jeder, der das 18 Lebensjahr vollenendet hat, hat Geld. Die "Steuer" müsste aber individuell festgelegt werden. Der Aufwand diese mit einer eigenen Inkassobude einzutreiben, regelmäßig zu prüfen ob Einnahmen vorhanden sind, Mahnungen, Vollstreckungen usw. wäre vermutlich zu hoch. Da wäre es deutlich einfacher, die Länder stellten die Mittel aus dem allgemeinen Steuereinnahmen und bekommen die Möglichkeit diese Ausgaben durch entsprechende Erhöhungen von Abgaben zu kompensieren. Vermutlich wird man aber mit aller Kraft an der Fiktion der Unabhängigkeit der Anstalten festhalten wollen, der Schwenk zur Steuerfinanzierung wäre das Eingeständnis, dass man über Jahrzehnte gelogen hat. D. h., dass uns der BS erhalten bleibt, womöglich auch die Wohnungssteuer. Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll. Zumal solche Prüfungen ja regelmäßig erfolgen müssten. Man kann aber nicht ständig 40 Mio Wohnungen überprüfen. Ohne Ausstiegsoption wird man m. E. schwerlich die bisherigen Bedingungen für einen "Beitrag" erfüllen können. Sollte das BVerfG den doch so wie er ist bestätigen, so wird das ein ziemlicher und unglaubwürdiger Eiertanz in der Begründung. Ich schliesse solche Verrenkungen aber nicht aus. Seit dem Urteil über den Ersatzdienst traue ich den Richten am BVerfG jeden Schwachsinn zu.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: 118AO am 07. Juni 2018, 10:16
Ist also nix mit Prüfung des Arbeitszimmers. Zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmer für Angestellte/Beamte gibt es genug Entscheidungen, so dass sich das Finanzamt wohl kaum die Mühe machen wird das vor Ort nachzuprüfen. Zumal ich noch nicht gehört habe, dass Außenprüfungen bei Nicht-Selbständigen stattfinden. M. Boettcher

Doch, nennt sich Nachschau. Kann durch die betroffene Person abgelehnt werden, ist dann aber zu dessen Nachteil auszulegen. Ob und wie oft die Nachschau vom FA eingesetzt wird, ist von Amt zu Amt stark unterschiedlich und liegt am jeweiligen Vorsteher.

zum 2. Absatz: 100% Zustimmung
besagtes Verhalten der GEZ-Kontrolleure war logische Folge der "erfolgsbasierten Entlohnung".  Ohne die Prämien wäre der Anreiz Rechtsbrüche zu begehen um Schwarzseher aufzuspüren nicht gegeben gewesen.
Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn ein BS-Beauftragter an meiner Tür klingelt, sich höflich vorstellt und dann prüft, ob meine Angaben bzgl der Nutzung des ÖR zutreffen. Meinetwegen auch unangekündigt. Das mag ärgerlich sein, aber das ist der Besuch des Schornsteinfegers auch. Mir fällt außer der Verschlüsselung (weiß der Teufel warum das so kategorisch ausgeschlossen wird) kein anderer Weg der Nachweisbringung ein.
Sollte aber ein pseudo-GEZheimagent nachts durch meinen Garten schleichen um mich heimlich zu beobachten sieht das schon ganz anders aus.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 07. Juni 2018, 13:08
Doch, nennt sich Nachschau. Kann durch die betroffene Person abgelehnt werden, ist dann aber zu dessen Nachteil auszulegen.

Ja, gibt es, sogar ohne vorherigen Anmeldung, bei der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer. Das betrifft aber Unternehmen. Ich habe noch nie gehört bzw. gelesen, dass bei einer Privatperson in einem abhängigen Arbeitsverhältnis eine Prüfung von Steuerunterlagen in der Wohnung des Steuerzahlers stattgefunden hat. Wozu auch? Den Leuten werden in aller Regel mehr Steuern abgezogen, sie würden etwas zurück bekommen, selbst wenn sie keine weiteren Ausgeben geltend machen, und die anrechenbaren Belastungen lassen sich am Schreibtisch oder durch telefonische/schriftliche Rückfrage klären. Anbei zwei Zitate, die die Nachschau für Umsatz- und Lohnsteuer belegen. Wo ist das Gesetz/der Paragraph, der das für Lohnabhängige regelt?

Zitat
§ 42g EStG – Lohnsteuer-Nachschau

2) 1 Eine Lohnsteuer-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. 2 Dazu können die mit der Nachschau Beauftragten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. 3 Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

§ 27b UStG -  Umsatzsteuer-Nachschau
(1) Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Umsatzsteuer-Nachschau). Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

Und wenn das Finanzamt auf Unterlagen von Privatpersonen und die Vorort-Prüfung verzichtet, dann wird der BS nicht damit anfangen 40 Mio Wohnungen zu besuchen, noch dazu womöglich monatlich.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: jasonbourne am 07. Juni 2018, 13:47
Ich weiss nicht, ob es hier im Thread schon erwähnt wurde oder noch jemand in der mündlichen Verhandlung am 16.05. aufgefallen ist.

In einem kurzen Nebensatz zum Thema Kopfpauschale wurde von der Gegenseite nicht nur der Aufwand mit der Datenerfassung als Problem genannt, sondern auch der große Aufwand für Mahnmaßnahmen (beim Erstellen von Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Festsetzungsbescheide etc.).

Man kann davon ausgehen, dass nicht jede Bürgerin und Bürger, die vorher nicht bezahlen mussten, nun einer Kopfpauschale einfach zustimmen werden.

Bei ca. 25 Millionen Mahnmaßnahmen ca. 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen und ca. 5 Millionen Nichtzahlern (2016) werden sich diese Zahlen sicher deutlich erhöhen....Verwaltungsvereinfachung?

Ist verschieden denkbar.
Wenn es einen legalen weg drum herum gibt, dann gibt es keinen Grund daran zu zweifeln.

Ich sehe aktuell die Institution BS als höchst kritisch - und das ist hier im Forum eigentlich auch allgemein so - das dieser BS als etwas gesehen wird das nicht im Gesetz steht, eine zwischengeschaltete Zahl - Daten & Abmahnkrake, von der keiner so genau weiß was es ist.
Eine mitfanzierung ala Steuer oder eine einfache Bezahlung via Smartcard, ich sehe das wesentlich wengier komplex als das heutige System.
Ein online login und eine online PSP, oder angehängt an die Steuer - das sind am Ende Felder in einer Datenbank und etablierte Zahhlungskanäle.
Es sollte da kein Problem geben.

Sollte es zu einer Kopfsteuer kommen, ist das wichtigste das es einen Weg geben muss das ich als Nichtnutzer trotzdem internetfähige  Elektrogeräte haben kann ohne das eine etwaige konstruierte Abrufmöglichkeit von ÖRR zur Zahlungspflicht führt.
Im Grunde kann ich auch wieder behaupten ich hätte keine Geräte.
***

Es kann doch eingentlich nicht so schwer sein, ein System zu finden das ich diesen ausgearteten Rundfunkwahnsinn nicht mitfinanzieren muss.
Damit sind doch 90% der User hier im Forum schon zufrieden. Ich will keine 220€ im Jahr in ein 8,5 Mrd. schweres Medienimperium zahlen, das die Kohle zum Fenster rauswirft und mit Grundversorgung soviel zu tun hat wie der alte Dackel von Oma mit dem Wolf.

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 07. Juni 2018, 17:39
Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll.
Na toll, und mit dieser realitätsfernen Ausstiegsoption könnte sich @drboe dann anfreunden? Dabei kommt dann natürlich auch keine Kontrollfunktion zur Anwendung und es bleibt alles völlig anonym, so wie es @drboe gerne hätte. ;) Eine Überprüfung oder Nachweispflicht würde den @drboe aber ganz sicher erneut auf den Plan rufen. Was schwebt ihm den nun eigentlich genau vor? Einen Schritt vor und dabei zwei zurück vielleicht, zurück in die von ihm akzeptierte Version von vor 2013? >:(
 
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 07. Juni 2018, 18:49
Man wird ggf. aber festlegen, dass man nicht zahlen muss, wenn man den Nicht-Besitz von Empfangsgeräten nachweist, wobei unklar ist, wie das überprüft werden soll.
Na toll, und mit dieser realitätsfernen Ausstiegsoption könnte sich @drboe dann anfreunden?

Wie kommst du auf das schmale Brett, ich würde begrüssen, was Politiker, ÖR-Rundfunk und ggf. das BVerfG untereinander auskaspern? Vielleicht solltest du den Absatz - so lang ist der nicht - aus dem du zitierst, bis zum Ende lesen. Da steht nämlich auch

Zitat
Seit dem Urteil über den Ersatzdienst traue ich den Richten am BVerfG jeden Schwachsinn zu.

Und falls dir das nicht bekannt ist oder du es nicht gefunden hast - du hast sicher intensiv gesucht - es ging um das Kriegsdienstverweigerungsrecht. Da steht in GG Artikel 12a:

Zitat
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

Nun hatte man, also die damaligen Regierungsparteien CDU/ CSU und FDP,  aber wegen steigender Verweigerungszahlen den Ersatzdienst länger als den Wehrdienst ausgestaltet. Das BVerfG meinte dann, GG 12a sei so auszulegen, dass die Belastung durch den Ersatzdienst die Belastung durch den Wehrdienst nicht übersteigen dürfe und stellte zugleich fest, dass der Wehrdienst eine höhere Beanspruchung darstellt. Die schriftliche Begründung war meiner Erinnerung nach, dass Wehrdienstleistende auch an Wehrübungen teilnehmen müssten, was eine um ein Drittel höhere Dienstzeit im Ersatzdienst rechtfertige. Der Spiegel schrieb 20 = 15 und weiter:

Zitat von: Spiegel
Mit einer - für Rechtsnormen - seltenen sprachlichen Klarheit bestimmt Artikel 12a des Grundgesetzes, daß "die Dauer des Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen" darf. Doch dem höchsten deutschen Gericht ist es letzte Woche gelungen, den eindeutigen Satz in sein Gegenteil zu verkehren. Die Verfassungsvorschrift verbiete keineswegs, entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter, daß "der zu leistende Zivildienst länger dauert als der tatsächlich durchschnittlich zu leistende Wehrdienst". Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts, dessen sprachliche und logische Absurdität von zwei Richtern in einer "abweichenden Meinung" offengelegt wird, erklärt für rechtens, daß der Grundwehrdienst fünfzehn Monate und der Zivildienst zwanzig Monate dauert.
Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513989.html

Und seit dem ist klar, dass am BVerfG Richter sitzen, denen die Verfassung, ein Gesetz und der Rechtsstaat am Allerwertesten vorbei geht. Demokratie? Das ich nicht lache. Was nicht passt wird passend gemacht. Und daher muss man auch beim offensichtlich verfassungswidrigen "Rundfunkbeitrag" mit den absurdesten Lösungen seitens des Gerichtes rechnen. Ggf. auch mit Scheinlösungen wie einer Kopfpauschale bis hin zur Bestätigung des Status quo.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: beat am 07. Juni 2018, 21:31
Und seit dem ist klar, dass am BVerfG Richter sitzen, denen die Verfassung, ein Gesetz und der Rechtsstaat am Allerwertesten vorbei geht. Demokratie? ... Was nicht passt wird passend gemacht. Und daher muss man auch beim offensichtlich verfassungswidrigen "Rundfunkbeitrag" mit den absurdesten Lösungen seitens des Gerichtes rechnen. Ggf. auch mit Scheinlösungen wie einer Kopfpauschale bis hin zur Bestätigung des Status quo.
M. Boettcher

Ich finde es wichtig, Tatsachen beim Namen zu benennen und würde mich der Aussage, dass dort am BVerfG Richter sitzen, denen die Verfassung egal ist, zu einhundert Prozent anschliessen.

Das zitierte und augenscheinlich absurde Urteil über die Dauer von Wehr- und Ersatzdienst ist sicher nur ein Beispiel aus einer Unzahl. Exemplarisch fällt mir ein ebenfalls verfassungswidriges Urteil der dortigen Richter, dass aus meiner persönlichen Sicht nur von niederer Gesinnung motiviert gewesen sein kann, ein, das Urteil aus dem Jahre 1957, in dem das Bundesverfassungsgericht den § 175 StGB für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte. Damit erklärten die damaligen Richter des Verfassungsgerichts die Strafbarkeit männlicher Homosexualität als mit dem Grundgesetz vereinbar, u.a. weil diese nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in der Behandlung der Geschlechter verstosse (weibliche Homosexualität war straffrei), denn die ungleiche Behandlung liege in unterschiedlichen biologische Gegebenheiten begründet, u.a. dem „hemmungslosen Sexualbedürfnis“ des homosexuellen Mannes. Einer der Beschwerdeführer war vorher inhafltiert und verstarb bald nach Urteilspruch. Sicher war die verfassungswidrige und von diesem Gericht bestätigte Verfolgung des damaligen Beschwerdeführers für dessen späteren Tod mit ursächlich.

Vor diesem Hintergrund ist gut denkbar, dass auch jetzt festgelegt wird, dass die Erhebung eines Beitrags in gleicher Höhe von einer Person oder von drei oder mehr Bewohnern, zwar eine ungleiche Beitragshöhe ist, aber mit dem Gleichheitsgrundsatz bestens vereinbar. Das wäre im Vergleich zu den beiden oben genannten Urteilen in seiner Auswirkung auch noch direkt harmlos und nebensächlich, wenn natürlich sachlich genauso falsch.

Ein echtes Korrektiv im Sinne des Grundgesetzes ist von diesem Staatsorgan defintiv nicht zu erwarten, wenn auch nicht auszuschliessen ist, dass ein blindes Huhn in roter Robe mal ein Korn pickt.

Fazit: Wenn es nicht nur um den vergleichsweise harmlosen Rundfunkbeitrag geht, sondern um Wesentliches wie im Urteil zur Bestätigung der Strafbarkeit von männlicher Homosexualität von 1957, die damals hunderte, wenn nicht tausende in die Knäste brachte, andere in die Selbsttötung trieb, dann bleibt für den verfassungstreuen Bürger wohl nur die Flucht ins Ausland oder Handeln nach Art. 20, Abs 4 GG.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: alexparty am 13. Juni 2018, 15:28
Gebühr - Beitrag - Kopfpauschale - Nasenspende..

wieder 5 Jahre durch die Instanzen klagen und wieder läuft das System 5 Jahre weiter, und weiter, und weiter, und weiter...
Mit Kopfpauschale und Nasenspende ist der Fortbestand schon mal 10 Jahre gesichert.
Beitrag ist es ja auch nur geworden, weil Gebühr nicht ging.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 13. Juni 2018, 18:52
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass das hoffentlich in Bälde zu erwartende Urteil des BVerfG wohl keine Ruhe in das brodelnde Fass zu bringen vermag. Es wird eine aus der Not geborene Schönheits-OP, welche dann unter Pfusch einzustufen sein wird. Bleibt dann halt die Frage in welchem Zeitfenster das dann weiterhin laufen wird. 5 Jahre waren schon eine Ewigkeit und so ganz sicher nur einmal möglich.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dandelion am 13. Juni 2018, 20:00
Was uns erwartet, wenn das BVerfG in Bälde tagt, weiß ich natürlich nicht; jedenfalls kann es spannend werden, sollte man Dr. Sprißler aus Tübingen um seine Expertise bitten..

Das Schlimme an diesem Vertrag (RBS TV), der zwischen den Ministerprädidenten der deutschen Bundesländer ausgehandelt und von den Länderparlamenten ohne Parlarie, also Aussprache oder Diskussion unterschrieben wurde, ist, daß die deutsche Demokratie und die elemetar dazu erforderliche Gewaltenteilung nicht (mehr?) funktioniert und das System dadurch immer unglaubwürdiger wird.
Grüezi
Dan de Lion


____
Edit "ChrisLPZ":
Themenfremde Diskussion über den Ausdruck "in Bälde" (https://www.duden.de/rechtschreibung/Baelde) hier und den Folgepostings der Übersicht halber entfernt. BVG durch BVerfG ersetzt.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: jasonbourne am 19. Juni 2018, 11:21
ich bin sogar der Meinung das eine Kopfpauschale ein Phyrrussieg oder ein Waterloo für uns alle wäre.

Denn dann ist der Weg aus dem ÖRR für Nichtnutzer blockiert, und es gibt weiterhin keine Möglichkeit mit den Füßen abzustimmen.
Der Weg ginge dann von vorne los.

Und glaubt mir, wenn der ÖRR irgendwie eine Art von Freiwilligkeit in seiner Finanzierung bekommt, dann können sie auch sparen.
Dann ist nichts mehr mit 20+ TV Sendern und 60+ Radios. Weil sich dann immer mehr Leute überlegen werden, ob dieser ÖRR aktuell 210€ im Jahr wert ist.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 19. Juni 2018, 12:32
EuGH C-260(89
->
Es ist in der Gemeinschaft keine Maßnahme rechtens, (auch nicht beim Rundfunk), die sich über Art. 10 EMRK hinwegsetzt.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 19. Juni 2018, 18:07
->?
Art.10 EMRK behandelt die Freiheit der Meinungsäußerung, genaues steht da auch bloß nicht drin. Ich sehe da keinen richtig relevanten Zusammenhang zur Problematik des Rundfunkbeitrages. Die Freiheit der Meinungsäußerung hast du doch wohl, die Freiheit der ungehinderten Wahl des bevorzugten Mediums zum Konsumieren dieser so freien Meinungsäußerungen wird damit jedoch nicht angesprochen. Oder inwiefern liest du da etwas anderes heraus? Ob sich das BVerfG von diesem wenig aussagekräftigen Art.10 der EMRK beeindrucken läßt, wage ich daher mal stark zu bezweifeln.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Winston Smith am 19. Juni 2018, 18:34
Hello Tokyomotel,

Article 10 – Freedom of expression
1. Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers...


What part of "receive" and "without interference by public authority" do you not understand?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: denyit am 19. Juni 2018, 19:18
You may want to explain at what point the Rundfunkbeitrag interferes with such reception. Does the Rundfunkbeitrag restrict you in any way to receive information which would be available w/o the Rundfunkbeitrag?

In den Begründungen der Verfassungsbeschwerden wird das Thema im Rahmen der "negativen Informationsfreiheit" aufgegriffen (Argumentation: Das Geld für die Zahlung des Rundfunkbeitrags fehlt wenn man gerne selbst für andere Informationen, bspw. Tageszeitung, zahlen würde). Wobei ich die Argumentation eher skeptisch sehe. Ich würde eher mit Leistungsfähigkeit / GG in diesem Zus.hang argumentieren. Das würde dann auch gegen eine Kopfpauschale sprechen,
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Winston Smith am 19. Juni 2018, 20:00
The fact that people are being hit with a bill for information that they neither want nor asked for amounts to interference. The fact that they are left with no choice other than to pay implies interference by a public authority.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: denyit am 19. Juni 2018, 20:15
So does any tax.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Winston Smith am 19. Juni 2018, 20:18
But according to German law it is not a tax but a contribution. If it is a tax then it is illegal under German law.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Spark am 19. Juni 2018, 20:54
Der Grad der Hinderung ist eher zweitrangig.
Primär geht es um eine unzulässige, staatliche Lenkung der Mittel des Bürgers und damit einhergehend einen Eingriff in die Informationsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 GG.
Wie und auf welchem Weg Bürger sich informieren ist reine Privatsache, da hat sich der Staat nicht einzumischen. Es sei denn, Artikel 5 Abs. 1 GG wird keine Bedeutung mehr beigemessen.
Aber dann können wir unsere Demokratie auch gleich ganz abschaffen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 19. Juni 2018, 20:56
Art.10 EMRK behandelt die Freiheit der Meinungsäußerung,
Art 10 EMRK behandelt die Informations- und Meinungsfreiheit -> Without interference by public authority!

Und, übrigens, sei an die unzähligen Entscheidungen des BVerfG erinnert, die auch hier zu finden sind:

Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg174822.html#msg174822

Beschluß   
des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969   
- 1 BvR 46/65 -

->
Die Informationsfreiheit steht als gleichrangiges Grundrecht neben der Meinungs- und Pressefreiheit.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: denyit am 19. Juni 2018, 21:39
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen?

Das kann, wenn überhaupt, nur im Rahmen der "negativen Informationsfreiheit" (s.o.) geschehen. Also indirekt. Dann würde aber jede Form irgendeiner Abgabe ebenfalls den Zugang behindern. Also auch jede Steuer: "Ich kann keine USt zahlen, weil sonst kann ich mir keine Zeitung mehr leisten."

Der Bezug zur Kopfpauschale im Rahmen des Threads fehlt auch irgendwie.

Btw: Lest doch mal bitte die Begründungen zu den Verfassungsbeschwerden. Da ist das wirklich gut erklärt.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: seppl am 19. Juni 2018, 22:03
Wurde hier schon irgendwo der Anknüpfungspunkt einer Kopfpauschale erörtert? Gerätebesitz? Inhaberschaft einer Wohnung? Irgendwas Neues? Dort fängt doch die Frage der Rechtmäßigkeit an. Wenn es wie gehabt, an das Grundbedürfnis "Wohnen" anknüpft, ist es wie gehabt eine unterschiedslose Abgabe auf die rein menschliche Existenz im Hoheitsgebiet der Landesrundfunkanstalten. Das ist mittelalterlich, illegal und ungerecht. Die Frage der Informationsfreiheit erübrigt sich da.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: 907 am 19. Juni 2018, 22:38
Hadamitzky, Andreas; von Blanckenburg, Korbinian(2006) / Haushaltsabgabe statt Gerätegebühr: Eine Zukunft ohne GEZ? S. 732
https://www.econstor.eu/bitstream/10419/42637/1/520631994.pdf
Zitat
"Bei der Wahl der optimalen Tarifierung, die sich aus dem ermittelten Gutstyp ableiten lässt, müssen das Subsidiaritäts- und das Kongruenzprinzip beachtet werden. Zur Durchsetzung des Kongruenzprinzips stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die mit Hilfe des Extensionsniveaus beschrieben werden."
Vgl.  H.  Grossekettler: Öffentliche  Finanzen,  a.a.O.,  S.  586  f.

Ein Gemeingut oder Kollektivgut ist ein Gut, das für alle potenziellen Nachfrager frei zugänglich ist. Gemeingüter können vom Staat oder von privaten Anbietern (z. B. Teile des Internets oder die Wikipedia) bereitgestellt werden. Öffentliche Güter und Allmendegüter sind Gemeingüter mit der Eigenschaft der Nicht-Ausschließbarkeit.

In der Wirtschaftswissenschaft bezeichnet Ausschließbarkeit die Eigenschaft eines Gutes, dass Verbraucher oder Unternehmen von der Nutzung ausgeschlossen werden können. Ausschließbarkeit ist notwendig, damit für ein Gut ein Preis oder – bei einem staatlichen Angebot – eine Gebühr durchgesetzt werden kann.

Würde man sich für einen Zwangsbeitrag in Form eines Kopfbeitrags entscheiden, so würde dieser nach Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in Abhängigkeit von der Zahl der Gebührenbefreiungen zwischen 9 Euro (3 Mio. Gebührenbefreite) und 11 Euro (12 Mio. Gebührenbefreite) pro Monat betragen. (2006)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 20. Juni 2018, 06:22
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut.
Ja, und es verwundert, daß es noch immer notwendig scheint, es weiter zu kauen.

Zitat
Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen?
Darum geht es nicht.

Der Staat hat kraft Art. 10 EMRK, weil "without interference by public authority" - "Ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität", keine Befugnis, daß Medienverhalten seiner Bürger zu steuern.

Offenbar wird nicht verstanden, daß Meinungsvielfalt für Europa existenziell ist; nur so ist nämlich garantiert, daß kein einzelner mehr jene Anhängerschar findet, die den 2. WK begünstigten, bzw. erst möglich werden ließen.

Es wäre wünschenswert, es würde sich mal etwas mit der Entstehungshistorie der EMRK befasst.

Zitat
Der Bezug zur Kopfpauschale im Rahmen des Threads fehlt auch irgendwie.
Der fehlt gar nicht, wenn die EMRK mitsamt den Entscheidungen des BVerfG zur EMRK wirklich inhaltlich zur Kenntnis genommen wird.

Rn. 26
Zitat
1. Die deutsche Verfassungsgeschichte kennt bis zum Jahre 1945 kein eigenständiges Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Informationsfreiheit fand nach dem zweiten Weltkrieg zunächst Eingang in verschiedene Landesverfassungen (vgl. etwa Art. 11 der Verfassung des ehemaligen Landes Württemberg-Baden vom 28. November 1946; Art. 13 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946; Art. 112 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung vom 2. Dezember 1946) und sodann in das Grundgesetz. Anlaß für die selbständige verfassungsrechtliche Gewährleistung der Informationsfreiheit im Grundgesetz waren die Erfahrungen mit den zur nationalsozialistischen Regierungspraxis gehörenden Informationsbeschränkungen, der staatlichen Meinungslenkung, den staatlichen Abhörverboten für ausländische Rundfunksender und den Literatur- und Kunstverboten.
Rn. 27
Zitat
2. a) Die Informationsfreiheit steht in der grundgesetzlichen Ordnung gleichwertig neben der Meinungs- und Pressefreiheit. Sie ist kein bloßer Bestandteil des Rechts der freien Meinungsäußerung und -verbreitung. Dieses Recht hat zwar den Schutz des Empfangs der Meinung durch andere mit zum Inhalt; der Schutz wird aber allein den Äußernden um ihrer Meinungsfreiheit willen gewährt. Der Empfänger spielt dabei insoweit nur eine passive Rolle. Demgegenüber ist die Informationsfreiheit gerade das Recht, sich selbst zu informieren. Andererseits ist dieses Freiheitsrecht die Voraussetzung der der Meinungsäußerung vorausgehenden Meinungsbildung. Denn nur umfassende Informationen, für die durch ausreichende Informationsquellen Sorge getragen wird, ermöglichen eine freie Meinungsbildung und -äußerung für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft. Schließlich trägt eine freie Presse dazu bei, durch umfassende Informationen den Bürgern die Aufgabe zu erleichtern, sich Meinungen zu bilden und politische Entscheidungen zu treffen (BVerfGE 20, 162 [174]).

Beschluß   
des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969   
- 1 BvR 46/65 -

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html

Aus Rn. 26
Zitat
der staatlichen Meinungslenkung

Und genau diese staatliche Meinungslenkung kann die Folge sein, wenn der Bürger verpflichtet wird, ein ihm vom Staat vorgesetztes staatliches Medium finanzieren zu müssen, obwohl vom Bürger individuell weder konsumiert, noch bestellt.

Es ist eben hierbei auch zu beachten, daß jene Mittel, die in ein vom Staat vorgegebenes Medium zu finanzieren sind, nicht mehr dem Medium eigener Wahl zur Verfügung stehen, auch hier ist die Informationsfreiheit beeinträchtigt. Siehe Rn. 27 - in Rot markierter Text -
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 20. Juni 2018, 07:32
Wurde hier schon irgendwo der Anknüpfungspunkt einer Kopfpauschale erörtert? Gerätebesitz? Inhaberschaft einer Wohnung? Irgendwas Neues?
Wurde hier aber auch schon durchgekaut. Der Anknüpfungspunkt der Kopfpauschale ist doch selbstredend schon im Wort enthalten. Nur pauschal wird dieses "Kopfgeld" genauso wenig eine Lösung wie der Gerätebesitz es war und die Wohnung noch ist. Zum Erhalt des örR geht nun mal leider kein Weg am Zwang vorbei, denn freiwillig wird da niemals ein passender Schuh draus. Da fällt mir nur noch das Mittel der Steuer ein, welche schließlich auch nur auf Zwang basiert, aber kurioserweise nicht solch einen Hickhack produziert. Und Steuern funktionieren einkommensabhängig letztendlich doch ganz gut. Auch wenn da so manche Steuer so einigen auch nicht in den Kram passt.
Anders herum: Würden denn die Nichtnutzer eine generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung auf den einzelnen akzeptieren? Oder fordern diese dann ihre indirekt gezahlten Anteile genauso vehement über Klagen bei Finanzgerichten zurück?

Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 20. Juni 2018, 09:40
Zum Erhalt des örR geht nun mal leider kein Weg am Zwang vorbei, denn freiwillig wird da niemals ein passender Schuh draus.

Da muss man m. E. differenzieren: erst mit der Zahlungspflicht aller, auch der, die keine Empfangsgeräte besitzen, kam das Thema Zwang und der Widerstand gegen die Rundfunkfinanzierung auf. Die Anknüpfung an den Gerätebesitz war da schon das deutlich bessere Verfahren, schon weil ein Empfangsgerät eine Beziehung zum Hörfunk-/TV-Konsum besitzt, was eine Wohnung oder die schiere Existenz (Kopfpauschale) nun einmal nicht hat. Interessanter Weise steht am an erster Stelle der Motive für die Einbeziehung aller Bürger ja nicht etwa das unsägliche Wirken der Rundfunkschnüffler, sondern die sinkenden Einnahmen.

M. E. spricht einiges für die Steuerfinanzierung. Ich meine dabei aber keine Kopfsteuer. Die bisherige Form der Finanzierung hat massiven Einfluss von Parteien, Interessengruppen und Staat ebenso wenig verhindert, wie er sich aus einer Steuerfinanzierung zwingend ergeben müsste. Jedenfalls müsste er nicht höher sein.
Aus Steuermitteln werden z. B. viele Kulturveranstaltungen, Theater etc. gefördert, ohne dass beklagt wird, der Staat oder Politiker auf diese Veranstaltungen massiv Einfluß nehmen. User pinguin hat zudem mehrfach darauf hingewiesen, dass die Rundfunkfinanzierung der EU als staatliche Beihilfe gilt. Der Unterschied zu direkter Steuerfinanzierung dürfte marginal sein.
Der Aufwand, den der Einzug, Prüfung von Befreiungen, Mahnungen, Vollstreckungen und Klagen für die Gesellschaft bedeuten, würde mit einer Finanzierung aus dem allgemeinen Steuertopf entfallen. Zudem entfiele der auch gesellschaftlich schädliche Streitpunkt und man könnte sich auf die Diskussion der Inhalte, der Zahl der Sender, die Gehälter des Führungspersonals und die Pensionen konzentrieren.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: seppl am 20. Juni 2018, 10:26
@tokiomotel: Man bezahlt immer für irgendwas, weil man irgendwas hat (oder ist verpflichtet dazu, weil man selber den Vertrag unterschrieben hat). Eine staatliche Abgabe, nur weil man irgendwo "ist" kann es heutzutage meines Erachtens nach nicht mehr geben. Auch nicht, wenn man sich "hinterher" (Beitragspflicht = "self executing law") befreien lassen könnte. Der Anknüpfungspunkt einer Zahlpauschale kann nicht die eigene Identität ("der Kopf") sein. Dann wäre der Mensch willenloses Objekt der Staatsgewalt, bzw. hier speziell sogar von Wirtschaftsunternehmen (der Landesrundfunkanstalten) im staatlichen Auftrag.

Die existierende Rundfunkabgabe ist bereits eine an die Existenz geknüpfte Abgabe. Sie wird nur hinter dem Begriff der "Wohnungsabgabe" oder "Haushaltsabgabe" notdürftig versteckt. Aber auch jetzt schon wird der Beitrag  nicht erhoben, weil man Eigentümer der Wohnung ist oder etwas verdient (weil man etwas "hat"), sondern weil man darin wohnt (etwas "macht") und weil dieses "machen" existenznotwendig ist, also nicht ernstzunehmend gegen etwas Anderes austauschbar ist, ohne sich Schaden zuzufügen, ist die Abgabe an das "sein" gebunden, also menschenrechtswidrig.

Zumindest von offizieller Seite sollten wir aber dann denn doch noch in einem freiheitlichen Staatssystem leben...
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Schluss-mit-lustig am 20. Juni 2018, 12:30
Gut erkannt, seppl!

Und genau deswegen vertößt der sog. "Rundfunkbeitrag" auch gegen

Zitat von: Art. 2 (2) GG
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

und

Zitat von: Art. 2 (1) Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

... denn es ist jeweils nun einmal nicht der Halbsatz angefügt: "..., sofern ein Jeder einen Rundfunkbeitrag erwirtschaftet und diesen einer nicht weiter definierten zuständigen Landesrundfunkanstalt zukommen lässt."

Wobei gem. Art. 2 (2) Satz 3 GG auf staatlicher Ebene durch das BVerfG zu prüfen wäre, ob es OK ist, dass der RBStV in Art. 2 (2) Satz 1 GG eingreift.
Also bitte liebe zukünftige VerfassungsbeschwerdenführerInnen: Diesen - WICHTIGEN - Punkt mit aufnehmen!!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: seppl am 20. Juni 2018, 12:55
Es ist komisch: gerade die vehemente Behauptung der Vertreter des ÖRR, die Beitragspflicht entstehe per Gesetz und daher seien keine Bescheide notwendig, macht es erst richtig offiziell zu einer grundrechts-, grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Abgabe. Vielen Dank, Herr Eicher und Konsorten!

Das aber das BVerfG das nicht von sich aus erkennt, ist für mich unfassbar - vielleicht müssen dort erst die richtigen Anträge gestellt werden...  ::)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 20. Juni 2018, 13:55
Die Aussage eine Zahlungspflicht ergäbe sich aus dem Gesetz ist hirnloser Dummsprech.

Es gibt keine Abgabe in dieser Republik, die nicht auf einem Gesetz beruht. Deutschland ist ein durch und durch reguliertes Land. Es gibt ca. 2.200 Bundesgesetze mit unzähligen Paragraphen, dazu mehr als 3.000 Bundesverordnungen, ein Vielfaches an Landesgesetzen und ebenso ein Vielfaches an Landesverordnungen. Zusammen mit dem EU-Recht und internationalen Recht mit Gesetzesrang kann man kaum den Überblick behalten. Angeblich sollen über 50.000 Normen das Leben in Deutschland regeln (Quelle: https://www.wr.de/wr-info/haben-wir-zu-viele-gesetze-id1783724.html ). Es gibt Schätzungen, die sogar von 150.000 ausgehen (Quelle: https://www.welt.de/print-welt/article669663/Wir-haben-einfach-zu-viele-Gesetze.html ). Tendenz: steigend.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: seppl am 20. Juni 2018, 14:11
Es wird m.M.n. nicht von Zahlungspflicht gesprochen, sondern von Beitragspflicht. Zahlungspflicht ist natürlich deutlicherer Unsinn.

Beitragspflicht bedeutet nach dem aktuellen RBStV : Jeder Wohnende muss 17,50 Euro zahlen. Dagegen kann er Anträge stellen: Er wohne mit einer Person zusammen, die die Gesamtschuld bereits trägt, er erfülle die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung oder er sehe sich als Härtefall. Gegen einen eventuell erstellten Bescheid kann er Widerspruch einlegen und Klagen. Wirkt irgendwie rechtens und fair...

Die Beitragspflicht soll aber bei jedem Wohnenden "self executend" bestehen. Die Person wird bebeitragt, weil jeder wohnen muss. Man muss sich also durch die vorgenannten Aktionen aktiv gegen eine "weil man ist" Erhebung wehren. Das ist grundrechtswidrig. 

Man ist unfrei, wenn man per Gesetz erstmal grundlos eingesperrt wird, aber dann auf Antrag - Annahme abhängig vom Goodwill einer Institution (die auch noch vom eigenen Eingesperrtsein profitiert) - wieder auf freien Fuss gestellt wird. Das ist nicht im Sinne unseres Staatssystems.

Es besteht auch Steuerpflicht in Deutschland - per Bundesgesetz. Aber trotzdem zahlen nicht alle und wenn, dann auch nicht denselben vorgegebenen Betrag, gegen den man sich nachträglich wehren soll.


...wie kommen wir thematisch jetzt wieder auf die "Kopfpauschale" zurück??  ???
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: MMichael am 20. Juni 2018, 14:49
M. E. spricht einiges für die Steuerfinanzierung.
Viele(s) sprechen (spricht) dafür: sozial, demokratisch und ohne Verletzung der Grundrechte nach GG.
Sozial, wenn eine einkommensabhängige Steuer die Umverteilung von „unten“ nach „oben“ stoppt bzw. verhindert.
Demokratisch, weil die öffentliche Zuteilung und Kontrolle der Mittel erfolgt.
Grundrechte werden gewahrt, da die Finanzverfassung unseres Staates eine Steuerfinanzierung staatlicher Aufgaben (Allgemeingut für die Allgemeinheit) vorsieht. (Dagegen Sonderabgaben nicht die Allgemeinheit treffen (sollten).) Und die Artikel 1 – 19 werden nicht mehr unmittelbar angegriffen.

Auch ist die Steuerfinanzierung in anderen Ländern bereits bewährt. ...
Und neben Niederlande und Dänemark nicht (die anderen "Steuersünder") vergessen: Spanien und Finnland ..
Quelle: https://www.mckinsey.de/files/die_rolle_des_oerr_in_der_heutigen_medienlandschaft.pdf (ab Seite 50)
Quelle: https://www.wiwo.de/unternehmen/it/rundfunkgebuehren-in-europa-zwangsabgabe-kommt-mit-der-stromrechnung/13420780.html

... und Estland und Belgien und Island und Ungarn (und Russland auch) ...
Quelle: https://www.cesifo-group.de/DocDL/dicereport314-db1.pdf
bzw: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=7 (Seite 38) ;)

Zur Steuerfinanzierung (kombiniert mit Index + Spenden) hatten auch bereits 2017 Prof. Dr. Hanno Beck und Prof Dr. Andrea Beyer in Ihrem Artikel „Rundfunkfinanzierung: von Gebühren und Beiträgen jetzt zur Indexierung?“ geschrieben (Hervorhebungen nicht im Orginal):
Zitat
Eine kombinierte Lösung wäre zwar komplexer, aber effizienter und zielgenauer: Ein Teil des Mittelbedarfs wird über eine Indexierung am Preisindex der Lebenshaltung und der allgemeinen Rundfunkausgaben berechnet; der derart berechnete Mittelbedarf wird dann aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert, was sowohl effizient als auch verteilungspolitisch akzeptabel ist. Darüber hinaus sollte eine dritte, spendenfinanzierte Einnahmenkomponente zusätzliche Anreize für die Programmgestaltung setzen.
s.a. Antwort https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27567.msg173814.html#msg173814 in diesem Thread

Eine staatliche Abgabe, nur weil man irgendwo "ist"
könnte wohl doch die Kur-Taxe und Zweitwohnungssteuer (als Mieter) sein – oder?!
Und auch ohne Haben ist oftmals das Tun mit einer staatlichen Abgabe belegt (z.B. Schwimmen, Lesen, Studieren, Falschparken etc.) 


Und während hier über die Rundfunk-Kopf-Steuer gestritten wird, schreitet der Umbau ins Internet statt!  >:(
 
Dazu mal nach „Telemedien“, „Urheberrecht“, „Uploadfilter“, „Zensurmaschine“ suchen und „Plattform“, Döpfner, Wilhelm, ARD, ZDF und DLR finden… z. B.:

Telemedienauftrag - Zeitungsverleger und Öffentlich-Rechtliche einigen sich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27754.msg174572.html#msg174572

Telemedienauftrag : Weniger Freiheiten für öffentlich-rechtliche Apps
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27863.msg175110.html#msg175110

Telemedienauftrag : DJV kritisiert Schlichtungsstelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27837.msg175011.html

NDR hält an Beschwerde zu Urteil für „Tagesschau“-App fest
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27815.msg174907.html#msg174907
Zitat
Offen bleibt zunächst auch die Zukunft der umstrittenen „Tagesschau“-App. Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, die der NDR eingereicht hat, könne nicht zurückgezogen werden, sagte Ulrich Wilhelm. Vielleicht wird die App ja ein erster Fall für die neue Schlichtungsstelle.


Zitat
Döpfner als oberster Zeitungs-Lobbyist und Karola Wille als ARD-Vorsitzende hatten erkennbare Probleme, eine gemeinsame Gesprächsebene zu finden.
[…]
Von München aus hat Wilhelm das Gespräch mit den Verlagen gesucht. Dabei präsentierte sich der frühere Regierungssprecher nicht als mächtiger BR-Intendant, sondern zeigte, wie man hört, stets auch großes Verständnis für die Belange der anderen Seite.
[…]
In eine ähnliche Kategorie fällt die wiederholte Forderung Wilhelms nach einer gemeinsamen Plattform von Verlagen und Sendern als Gegengewicht zu den Tech-Giganten aus den USA. Gerade jüngst hat Wilhelm diese Idee wieder öffentlich auf die Tagesordnung gesetzt und ihr nun sogar eine europäische Dimension verpasst.
Quelle: https://meedia.de/2018/01/11/ard-vorsitzender-wilhelm-sucht-schulterschluss-mit-verlegern-und-macht-sich-fuer-beitragserhoehung-stark/

Zitat
Matthias Döpfner, Vorstandsvorsitzender des Axel-Springer-Verlags, klagte erst kürzlich wieder über die Marktmacht "von Google bis Facebook, von Amazon bis Snapchat". Obwohl Springer im vergangenen Geschäftsjahr 300 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftete, fühlt der Verlag sich von den großen Internetplattformen benachteiligt. Ähnlich sieht das auch Verhandlungsführer Axel Voss im EU-Parlament: "Ich habe das Gefühl, dass ein Axel-Springer-Verlag oder ein Deutschland oder ein Spanien nicht mehr auf Augenhöhe mit diesen weltumfassenden Plattformen wie Google oder Facebook sind", sagte er im Februar im Interview mit golem.de. 
[…]
Angriff auf die Informationsfreiheit im Netz
[…] "Je größer ein Nachrichtenangebot ist, desto kleiner ist der Anteil der Nutzer, die von Social Media oder Suchmaschinen kommen." Sollten also Suchmaschinen oder Facebook keine Snippets mehr anzeigen und deshalb weniger Menschen auf die Links klicken, betreffe das weniger die großen Angebote als die kleinen. "Zynisch könnte man sagen, dass es Verlagen wie Axel Springer darum geht, den Medienmarkt zu konsolidieren: Die Menschen sollen nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Angebote zugreifen, sondern unmittelbar auf die Websites gehen", sagt Reda.
Quelle: https://www.zeit.de/digital/internet/2018-06/eu-urheberrechtsreform-leistungsschutzrecht-verlage-uploadfilter-netzfreiheit/komplettansicht

Wachsam bleiben!

Unter der Prämisse: "Das Internet ist kein Rundfunk" gilt:
Der Rundfunk-Auftrag bestimmt den Umfang. Und die Finanzierung ist demokratisch und sozial auszugestalten - also einkommenssteuerabhängig + ggf. Mischfinanzierung (s.a. Beck/Beyer od. Terschüren)
Der Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte klar definiert und begrenzt werden - ggf. mit Bezahlschranken. 

(Leider: Die massive Umbildung zu Telemedien-Multimedien-Konzernen findet statt. Ob und wer das beeinflussen und mitgestalten oder verhindern kann?  :-\ ) 
Wir streiten mit einem "zerfaserten" Forum und mit Pappschildern und vor Gerichten und mit Vollstreckern, während die Einkommensmillionäre ... lächeln... >:( > Eine Minute - Nur schauen! (ohne Ton!) >
Pressekonferenz zum Telemedien-Staatsvertrag am 14.06.18 [Video ~49:40 min]
veröffentlicht am 14.06.2018
https://www.youtube.com/watch?v=8YP4hdCBVi8
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: seppl am 20. Juni 2018, 14:56
Eine staatliche Abgabe, nur weil man irgendwo "ist"
könnte wohl doch die Kur-Taxe und Zweitwohnungssteuer (als Mieter) sein – oder?!
Und auch ohne Haben ist oftmals das Tun mit einer staatlichen Abgabe belegt (z.B. Schwimmen, Lesen, Studieren, Falschparken etc.) 

Anknüpfungspunkt Kurtaxe: Kurort. Der Besuch des Ortes ist nicht existenznotwendig. Zweitwohnung ist nicht existenznotwendig. Schwimmen, lesen und studieren sind freiwillig und auch keine existenznotwendigen Handlungen. Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit, die begangen wurde - und die man eher doch lassen sollte als machen muss. Die enge Bindung an etwas existentiell Notwendiges macht den Beitrag zum Grundrechtsfeind.

Vielleicht missverständlich, aber mein "Weil man irgendwo ist" betont nicht das "irgendwo" sonden das "ist" Und das "irgendwo" bezeichnet hier genauer den Einflussbereich des RBStVs.

Die Grundrechtsverletzung ist so deutlich, trotzdem scheint sie sich hinter dem Wald von Abgabenregelungen verstecken zu können. Im Moment versteckt sie sich noch hinter dem Begriff "Wohnungsabgabe".

Bei der Kopfpauschale wird es dann sehr eng. (Juhuu! habe den Threadfaden wieder!) Die Anknüpfung an die Existenz bei einer personenbezogenen Abgabe hinter irgendwelchen Begrifflichkeiten ("Wohnung" geht dann nicht mehr) zu verstecken, dürfte schwer fallen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 20. Juni 2018, 15:32
M. E. spricht einiges für die Steuerfinanzierung.
Viele(s) sprechen (spricht) dafür: sozial, demokratisch und ohne Verletzung der Grundrechte nach GG.
Sozial, wenn eine einkommensabhängige Steuer die Umverteilung von „unten“ nach „oben“ stoppt bzw. verhindert.
Demokratisch, weil die öffentliche Zuteilung und Kontrolle der Mittel erfolgt.
Grundrechte werden gewahrt, da die Finanzverfassung unseres Staates eine Steuerfinanzierung staatlicher Aufgaben (Allgemeingut für die Allgemeinheit) vorsieht. (Dagegen Sonderabgaben nicht die Allgemeinheit treffen (sollten).) Und die Artikel 1 – 19 werden nicht mehr unmittelbar angegriffen.

In einem Satz zusammengefasst: gesamtgesellschaftliche Aufgaben, sind auch gesamtgesellschaftlich zu finanzieren!

Das hätte auch die Folge, dass der ÖRR sparsam sein müsste, statt sich über zu versorgen und ständig mehr Geld zu wollen!
Was auch geändert werden muss: die fehlende Zuschauerbeteiligung, gegen die sich der ÖRR massiv wehrt.

So wird z.Z. TV produziert, dass

a.) keiner sehen will
b.) viel zu teuer ist
c.) zu Lasten der Zwangsbeitragszahler

Die Grundrechtsverletzung ist so deutlich, trotzdem scheint sie sich hinter dem Wald von Abgabenregelungen verstecken zu können. Im Moment versteckt sie sich noch hinter dem Begriff "Wohnungsabgabe".

Das ist vor allem ein Verstoß gegen europäische Richtlinien, weil auf diese weise diskriminiert (ungleich behandelt) wird.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: MMichael am 20. Juni 2018, 17:18
Wachsam bleiben!

Zitat
„Als Facebook rechtspopulistische Beiträge als Fake News aussortierte, habe ich geschwiegen: ich war ja kein Rechtspopulist. Als Twitter den Russen die Accounts kündigte, habe ich geschwiegen: Ich war ja kein Russe. Als Google den Verschwörungstheoretikern die Monetarisierung ihrer YouTube-Filmchen untersagte, habe ich geschwiegen: Ich war ja kein Verschwörungstheoretiker. Als sie meine Accounts sperrten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“
Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=44517
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 20. Juni 2018, 18:42
Anders herum: Würden denn die Nichtnutzer eine generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung auf den einzelnen akzeptieren? Oder fordern diese dann ihre indirekt gezahlten Anteile genauso vehement über Klagen bei Finanzgerichten zurück?
Ich vermisse hier Meinungen von Nichtnutzern dazu.  >:( Wird dieser für sie unpassenden Option gekonnt ausgewichen? In anderen Ländern wird der örR schon längst über den Steuerhaushalt finanziert, da bedarf es auch keines besonderen Anknüpfungspunktes. Dort bestimmt der Finanzminister wo es lang geht und da lässt man keinen Eiertanz nach deutscher Machart zu. Warum sollte da in Deutschland nun absolut kein Weg dahin möglich sein? Ach ja, ich vergaß, gewisse finanzielle Befindlichkeiten diverser obskurer Kreise..
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 20. Juni 2018, 19:15
@tokiomotel: die Frage stellt sich m. E. nicht. Keine Ausgabe des Staates, egal ob sie für Verkehr, Bundeswehr und Kriegseinsätze, Subventionen, Beamtenbesoldung und -pensionen oder was auch immer erfolgt, wird auf den einzelnen Steuerbürger aufgeschlüsselt. Zumal Steuern recht individuell sind, vom Einkommen und Konsumverhalten abhängen. Natürlich kann sich jeder die Haushaltsbeschlüsse besorgen und nachrechnen, wieviel er persönlich zu den einzelnen Aufgaben beigesteuert hat. Nur Anteile quasi zurück fordern, das geht nicht. Der Drops ist längst gelutscht. Da kann man gern dem Steuerbescheid widersprechen oder klagen, nützt nichts.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 20. Juni 2018, 19:33
Anders herum: Würden denn die Nichtnutzer eine generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung auf den einzelnen akzeptieren?

ja
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 21. Juni 2018, 01:40
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen? (...)

Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:
(...)Verfassungsbeschwerde
Zitat
Verfassungsbeschwerde Rundfunkbeitrag / Staatsstruktur
(...)
Der angegriffene Verwaltungsakt verletzt mich in meinen Grundrechten
  • Nach Art. 2(1) GG: weil ich mich als Mensch nun auseinandersetzen muss mit dem, was mit meinem Geld geschieht, denn mein Geld ist das unmittelbare Produkt meiner Arbeit. Das bedeutet fernzusehen, obwohl ich nicht fernsehen will. Fernsehen und Radio umgehen aber sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns und verletzen mich dadurch, weil ich nicht mehr kontrollieren kann, welche Information in meinen Kopf eindringt. Mein Kopf ist aber Teil meines Körpers.
  • Nach Art. 2(2) GG: weil ich meine Persönlichkeit durch den Einfluss des öffentlichen Rundfunks nicht mehr frei entfalten kann, da mein Verhalten sich nun dem des Fernseh­konsumenten anpassen muss und ich zwangläufig in eine seelische Abartigkeit abdriften muss, in der ich glauben gemacht werde, an Kultur teilzuhaben, indem ich alleine vor einem Fernseher sitze und mit niemandem sprechen kann und mir niemand zuhört.
    Nach Art. 5 GG: weil das Geld, welches ich sonst für wissenschaftliche Magazine einplane, vollständig aufgebraucht wird für die Zwangsabgabe „Rundfunkbeitrag“ und die Zeit zur notwendigen Prüfung des „öffentlichen Rundfunks“ nun für meine freie Unterrichtung aus anderen Quellen fehlt.
  • Nach Art. 14 GG: weil ich keine Gegenleistung für das gepfändete Geld bekomme, denn die Produkte des öffentlichen Rundfunks sind nichts wert – man kann gleichwertiges im privaten Fernsehen für umsonst bekommen, und der Marktwert richtet sich schlicht nach dem Wiederbeschaffungswert.
  • Auf den Anspruch zum Bestand Deutschlands als demokratischem und sozialem Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 GG): weil der öffentliche Rundfunk keiner demokratischen Kontrolle unterliegt, er nicht vom Volk oder seinen gewählten Vertretern gewählt wurde, er keine Beamten oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hat und mir gegenüber keinerlei hoheitliche Befugnisse hat (2. Rundfunkentscheidung, BVerfGE 31, 314), die Vollstreckungsbehörde dem Gläubiger (...) diese aber zuspricht, indem sie seine Forderung als „öffentlich rechtlich“ tituliert.

(...)

Ich bin keine Salami.
Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. Im Rahmen einer bedingungslosen Grundabgabe an eine privatwirtschaftliche Firma "Südwestrundfunk" (oder beliebige andere Rundfunkanstalten), deren Finanzierung ich mir nicht ausgesucht habe und dessen Produkte ich nicht beziehe, ist dies schlicht nicht tragbar.
Wer diese meine persönliche Betroffenheit weg-argumentieren möchte, der praktiziert magisches Denken und für den habe ich keine Worte mehr.

Nichtnutzer (...) generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt (...) akzeptieren?
Ich vermisse hier Meinungen von Nichtnutzern dazu.  >:(

Also ich fände es geil, wenn unsere dysfunktionale Politik den ÖRR über Steuern finanzieren würde und ich könnte auch noch besser als jetzt damit leben, selbst wenn ich effektiv mehr zahlen müsste als jetzt (als Gutverdiener würde es mir wohl so ergehen).

Fakt ist nämlich, dass auch als Steuer der jetzige ÖRR nicht zu retten ist. Das hat zwei Gründe:

1) Freiheitlich Demokratische Grundordnung:
Der ÖRR hat keine gewählten Volksvertreter. Selbst die Krankenkassen, in denen die meisten Pflichtmitglied sind (die sich nur die Kasse selbst, aber nicht die Mitgliedschaft aussuchen können) bieten uns über die Sozialwahl ein Mitbestimmungsrecht. Das Existenzrecht dieser de-facto Zwangsfinanzierung einer Organisation mit Körperschaftsstatus wird getragen durch nichts geringeres als das Sozialstaatprinzip gemäß Art. 20(1) GG. Im Gegenzug - gemäß Art. 20(2) GG haben wir in besagter Sozialwahl ein Mitbestimmungsrecht in der Selbstverwaltung. Da sitzen gewählte Volksvertreter!!! Und damit ist diese Regelung konform mit der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung.

Beim ÖRR sieht es hingegen völlig anders aus. Die haben folgendes nicht:
- gewählte Volksvertreter
- Weisungsbindung durch gewählte Volksvertreter

Dafür haben sie folgendes, und damit kommen wir zu

2) Kosten:
- Kosten die höher sind als für gesamte Bundesjustiz zusammen
- Kosten, die die Gesamtkosten der Rechtsprechung in Bund und Ländern (=> 168 EUR pro Bürger und Jahr im Durchschnitt laut Buch von Jens Gnisa) übersteigen.
- Gehälter weit jenseits derer von Polizisten, Staatsanwälten, Richtern, Regierungsmitgliedern

Jede Partei, die bei der nächsten Wahl gut dastehen möchte, wird thematisieren, dass in einem Land mit grassierender Kinderarmut der Staat mehr Geld für Zwangsfernsehen mit Kochsendungen ausgibt als für unsere Ordnungshüter und die Rechtsprechung. Man muss dem Michel nur klarmachen: DU HAST KEINE DREI EURO PRO TAG FÜR DEINEN BILLIGEN FRAß (Harz4/Essen) aber wir zwingen Dir Kochsendungen auf mit teuren Produkten die Du dir niemals leisten kannst und verdienen pro Monat soviel wie die meisten in einem ganzen Jahr nicht. Und das per Steuer. Selbst wenn im ÖRR dann gewählte Volksvertreter sitzen würden dann hätten die dort so heiße Stühle, dass es so richtig rappelt im Karton. Und darauf kommt es halt an: der Dreck muss weg.

Wird dieser für sie unpassenden Option gekonnt ausgewichen? In anderen Ländern (...)
Nö, andere Länder, andere Sitten. Es lebe der Völker-Nationen-Staat. Wir haben hier z.B. Artikel 20(2) Satz 1 GG und Art. 1(1) Satz 1 und 2 GG. Laut Satz 1: ".. des Menschen...", das ist Singular, die Einzahl. Das ist der Dreh- und Angelpunkt unserer gesamten Verfassung - und nichts geringeres. In Schweden steht das Gemeinwohl über allem. Das ist das diametrale Gegenstück.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 21. Juni 2018, 10:13
Wer diese meine persönliche Betroffenheit weg-argumentieren möchte, der praktiziert magisches Denken und für den habe ich keine Worte mehr.

Sicher ist die Betroffenheit des Verfassers spürbar. Diese kann also nicht "weg-argumentiert" werden. Man kann sich aber mit den Begründungen auseinandersetzen. Und zwar deshalb, weil sie Logikfehler enthalten, mit denen man in Diskussionen und bei Gericht durchfällt.

Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:
Zitat
Der angegriffene Verwaltungsakt verletzt mich in meinen Grundrechten
Nach Art. 2(1) GG: weil ich mich als Mensch nun auseinandersetzen muss mit dem, was mit meinem Geld geschieht, denn mein Geld ist das unmittelbare Produkt meiner Arbeit. Das bedeutet fernzusehen, obwohl ich nicht fernsehen will. Fernsehen und Radio umgehen aber sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns und verletzen mich dadurch, weil ich nicht mehr kontrollieren kann, welche Information in meinen Kopf eindringt. Mein Kopf ist aber Teil meines Körpers.

Der Zwang zur Beteiligung an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über den sogn. Rundfunkbeitrag führt nicht dazu, dass der Beitragszahler verpflichtet ist Hörfunk- und Fernsehausstrahlungen des ÖR-Rundfunks zu konsumieren. Er kann trotz des von ihm zu zahlenden "Rundfunkbeitrags" in freier Willensentscheidung auf den Konsum des Angebots der ÖR-Anstalten verzichten.
Selbst wenn der Konsum von Fernsehen und Radio sämtliche Reflektionsprozesse des Gehirns des Antragssteller umgehen und seine Kontrollfähigkeit über das, was an Information in seinen Kopf eindringt, negativ beeinflussen würden, so kann der Antragsteller die befürchteten Folgen durch Konsumverzicht auf einfache Weise jederzeit eigenverantwortlich vermeiden. Entweder, in dem er ggf. vorhandene Empfangsgeräte nicht aktiviert oder auf den Erwerb solcher Geräte gänzlich verzichtet. Weder  gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Rundfunkkonsum noch zum Erwerb oder Betrieb von Empfangsgeräten. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" oder anderen gesetzlichen Regelungen.

Nach Art. 2(2) GG: weil ich meine Persönlichkeit durch den Einfluss des öffentlichen Rundfunks nicht mehr frei entfalten kann, da mein Verhalten sich nun dem des Fernseh­konsumenten anpassen muss und ich zwangläufig in eine seelische Abartigkeit abdriften muss, in der ich glauben gemacht werde, an Kultur teilzuhaben, indem ich alleine vor einem Fernseher sitze und mit niemandem sprechen kann und mir niemand zuhört.

Die Beteiligung an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwingt keinen Bürger dazu allein oder mit anderen zusammen vor dem Fernseher zu sitzen und mit niemandem zu sprechen. Weder ergibt sich aus der Finanzierung des ÖR-Rundfunks eine Pflicht zum Fernsehkonsum noch ein Verbot sich mit anderen Bürgern verbal auszutauschen. Die Entfaltung der Persönlichkeit kann völlig unabhängig von den Ausstrahlungen des Programm der öffentlich-rechlichen Anstalten frei und unbeeinflusst vom Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgen.

Nach Art. 5 GG: weil das Geld, welches ich sonst für wissenschaftliche Magazine einplane, vollständig aufgebraucht wird für die Zwangsabgabe „Rundfunkbeitrag“ und die Zeit zur notwendigen Prüfung des „öffentlichen Rundfunks“ nun für meine freie Unterrichtung aus anderen Quellen fehlt.[/li][/list]
Nach Art. 14 GG: weil ich keine Gegenleistung für das gepfändete Geld bekomme, denn die Produkte des öffentlichen Rundfunks sind nichts wert – man kann gleichwertiges im privaten Fernsehen für umsonst bekommen, und der Marktwert richtet sich schlicht nach dem Wiederbeschaffungswert.

Dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus der persönlichen Sicht des Antragstellers für ihn wertlos sind, bedeutet nicht, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung keinen Wert besitzen. Die Einschätzung des Wertes eines Angebotes erfolgt grundsätzlich individuell.
Im Gegensatz zur Feststellung des Antragstellers sind Programmangebote im privaten Fernsehen auch keineswegs umsonst, selbst wenn man nur Angebote nutzt, für die kein Entgelt verlangt wird. Diese Programme sind regelmäßig gekoppelt an den Konsum von Werbung, der durch Programmunterbrechungen nicht dauerhaft auszuweichen ist. Mit der Aktivierung eines von privaten Unternehmen betriebenen Fernsehprogramms reiht sich der Konsument in die Zielgruppe der Werbetreibenden ein. Er wird so mittelbar zum "Produkt" des privaten Senders, welches dieser an die werbetreibende Wirtschaft verkauft.

Ich bin keine Salami. Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. Im Rahmen einer bedingungslosen Grundabgabe an eine privatwirtschaftliche Firma "Südwestrundfunk" (oder beliebige andere Rundfunkanstalten), deren Finanzierung ich mir nicht ausgesucht habe und dessen Produkte ich nicht beziehe, ist dies schlicht nicht tragbar.

Es wird bezweifelt, dass der Antragsteller derart mit dem von ihm erarbeiteten Geld verwachsen ist, dass dieses von ihm "wie bei einer Salami" abgeschnitten werden müsste. Das verwachsen von Geld in Scheinen oder Münzen mit einem Körper dürfte extrem selten sein. Man kann im Gegenteil davon ausgehen, dass der Antragsteller entweder über Buchgeld verfügt oder aber über Bargeld, welches völlig losgelöst von seinem Körper frei bewegt und genutzt werden kann. Ein Vorgang, bei dem der den ÖR-Sender zu zahlende Betrag bei ihm "abgeschnitten" werden müsste ist nicht ersichtlich.

Sofern man mit seinen Schreiben an das Gericht mehr erreichen will, als dass der Leser sich vor Lachen mit dem Morgenkaffee die Tastatur versaut, sollte man die persönliche Betroffenheit so in Worte fassen, dass man den Leser, also vor allem das Gericht, zum Nachdenken über den ÖR-Rundfunk, seine Finanzierung und die verfassungsrechtliche Einordnung derselben, sowie die Auswirkungen auf den Verfasser des Antrages bringt. Die obigen Formulierungen sind auch in ihrer Wiederholung als Zitat von September 2017 dermaßen schräg, dass man ohne tiefe juristische Kenntnisse sagen kann, dass die Aussichten damit vor einem Gericht zu punkten selbst dann äußerst gering sind, wenn man mit viel Empathie die Betroffenheit des Verfassers mindestens erahnt. Das das BVerfG, wenn ich mich richtig erinnere, diese Beschwerde wohl angenommen hat, bedeutet kaum, dass diese erfolgreich sein wird. Jedenfalls nicht mit den obigen Begründungen, sondern allenfalls über andere, sofern sie nicht ähnlich formuliert sind.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 21. Juni 2018, 12:39
@tokiomotel

wie Du siehst sind sich die Nichtzahler, bei allen Differenzen darin einig, dass der ÖRR steuerfinanziert umgestaltet werden sollte. Die Argumente sind auch nachvollziehbar, oder ?

1.) Zwang zur Sparsamkeit
2.) Kontrolle durch den Rechnungshof
3.) Reduzierung des Programms als Grundversorgung

als Steuerzahler erwarte ich darüber hinaus

1.) Zuschauerbeteiligung in Form eines "Zuschauerrats"
2.) Präsenz aller politischen Parteien, oder keiner

Ich höre mir nämlich ungern an, dass ich eine Nazipartei gewählt hätte, was nachweislich nicht stimmt, weil ich Parteien, die mich nicht vertreten, auch zukünftig nicht mehr wählen werde !!
Statt gegen Parteien zu hetzen, sollte man sich mal fragen: Warum wird man nicht mehr gewählt !  :o
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 21. Juni 2018, 17:26
Es ist doch gar nicht nötig, Tausende von Varianten durchzuspielen, wenn im Geltungsbereich des Rechts der Europäischen Union nur 3 Möglichkeiten zur Finanzierung des Rundfunks zulässig sind, wobei es eben nicht auf Eigentümerschaft und Gesellschaftsstruktur der vom Staat beauftragten Rundfunkgesellschaft ankommt, weil ja alle Unternehmen gleich zu behandeln sind.

1.) Finanzierung durch den Staat, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen, in einer Mittelhöhe, die jenem Umfang entspricht, die eine nicht vom Staat beauftragte Rundfunkgesellschaft ebenfalls aufwenden würde;

2.) Finanzierung durch die Rundfunknutzer;

3.) Finanzierung durch Werbung;

Bei allen 3 Möglichkeiten, durchaus auch in Kombination zueinander, ist Art. 10 EMRK realisiert, wenn kein Rundfunknichtnutzer individuell zur Rundfunkfinanzierung herangezogen wird.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: denyit am 21. Juni 2018, 17:56
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen? (...)

Ich erlaube mir hierzu ganz dreist ein Zitat aus meiner Verfassungsbeschwerde:

Danke an drboe für sein sehr ausführliches Posting daraufhin! :-)

Sich "am Zugang an Informationsquellen" behindert zu fühlen, bedeutet erstmal keine objektive Behinderung. Solche juristischen Texte sind durchaus wörtlich zu nehmen. Dem Interpretationsspielraum sind Grenzen gesetzt,

Das bedeutet natürlich nicht, dass man das nicht trotzdem probieren kann. Und ich finde es gut, dass du es praktisch umgesetzt hast! Was mich irritiert ist lediglich wenn hier in anderen Beiträgen persönliche Auffassungen als die Wahrheit gepredigt werden. Insbesondere da auf das Thema bereits ausführlich vom Bf. Dr. Koblenzer eingegangen wurde.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 21. Juni 2018, 18:52
@tokiomotel
wie Du siehst sind sich die Nichtzahler, bei allen Differenzen darin einig, dass der ÖRR steuerfinanziert umgestaltet werden sollte. Die Argumente sind auch nachvollziehbar, oder ?
Wieso einig? Bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert! Zu meinen bisherigen Beiträgen waren hier noch reichlich andere User zugange und konnten sich vor Empörung kaum beruhigen. So einig sind sich die Nichtnutzer zur allgemein öffentlichen Steuerfinanzierung des örR nun ganz bestimmt nicht. Zumal ja dann doch wenn auch "nur" indirekt in deren Taschen gegriffen wird. Klar geht es vielen Nichtnutzern ums Prinzip, um welches genau auch immer. Vielen geht es außer ums vorgeschobene Alibi natürlich auch ums liebe Geld. Die eventuelle Entscheidung zur Steuerfinanzierung des örR wäre für viele Nichtnutzer ein unerwünschter Bumerang. Für viele Nutzer allerdings auch eine gewisse Genugtuung. Man bedenke dabei, viele Nutzer nutzen den örR und zahlen dafür. Die Mehrzahl der Nutzer würde allerdings auch liebend gern auf den örR verzichten, wenn damit die Gängelei entfällt und etwas mehr Kohle für anderes übrig bleibt. Hinterherweinen würden nun echt die allerwenigsten Nutzer.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 21. Juni 2018, 19:07
1.) Finanzierung durch den Staat, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen, in einer Mittelhöhe, die jenem Umfang entspricht, die eine nicht vom Staat beauftragte Rundfunkgesellschaft ebenfalls aufwenden würde;
Bei allen 3 Möglichkeiten, durchaus auch in Kombination zueinander, ist Art. 10 EMRK realisiert, wenn kein Rundfunknichtnutzer individuell zur Rundfunkfinanzierung herangezogen wird.
Bei Möglichkeit 1.) werden Rundfunknichtnutzer dann wohl nicht zur Rundfunkfinanzierung herangezogen oder wie? ;) Klar das "individuell" ist der Knackpunkt bei Art.10 EMRK. Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot. Vielleicht ist es auch nur angenehmer verschwommen und verwaschen vom Finanzamt ohne individuellen Bescheid zur Löhnung herangezogen zu werden als vom popeligen Beitragsservice mit provozierender Bettelei.  ;)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dandelion am 21. Juni 2018, 19:17
Die christlichen Kirchen in Deutschland haben den status öffentlich-rechtlich.
Sie finanzieren sich teilweise aus den Kirchensteuern, die durch den Fiskus, also vom Staat einbehalten werden.
Sie werden aber teilweise auch aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert (die Gehälter der höheren Chargen wie Bischöfe, Kardinale, Erzbetr hoppla Erzbischöfe usw.
Darüber hinaus besitzt die Kirche ausgedehnte Ländereien im Wert von hunderten von Milliarden Euro.
Wo die Kirche im Jugendbereich und in kirchlichen Hospitälern tätig wird, zahlt der Staat ebenfalls aus Steuergeldern einen gehörigen Anteil.

Die öffentlich-rechtliche Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen ist also gang und gäbe, hat in Deutsch-Land Tradition.

Die Steuer-Finanzierierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist für mich genau so unerträglich wie jede andere Art der Zwangsfinanzierung. Damit wird lediglich ein weiteres schmarotzendes System am Leben erhalten, und schlimmer werdend verlangt man nun auch noch dreist eine regelmäßige Erhöhung der Apanage.

Ich habe einen Fernsher, ich sehe gelegentlich fern, bin aber nicht bereit für das wertlose ARDZDFDEUTSCHLANDRADIO-Gedröhn zu bezahlen.
Das einzige, was für mich akzeptabel wäre, ist das System sky: ich bezahle das, was ich konsumieren will, weil ich bereit bin, dafür zu bezahlen, und nicht, weil korrupte Politiker und ihre Intendanten und ihre Entourage es so wollen.
Dan de Lion
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: volkuhl am 21. Juni 2018, 19:22
Wieso einig?, bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert!
...

Diese Steuer-Diskussion hängt mir inzwischen zum Hals raus...

Man stelle sich nur vor, es wären Kirchenbeiträge. Wenn diese in Form von "Steuern" erhoben werden, haben Atheisten und Agnostiker das zu akzeptieren? Solidarisch zum Wohle der Allgemeinheit?

Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen. Der Rest ist mir völlig egal und ich kann nicht einsehen, warum ich mir den Kopf zerbrechen soll, wie ein Medium "gerecht" zu finanzieren ist, welches ich ablehne. Meinetwegen können die das nach Bauchumfang, Körpergröße oder Nasenspitzen pro Mattscheibe erheben -  Hauptsache die belästigen mich nicht!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 21. Juni 2018, 20:02
Damit wird lediglich ein weiteres schmarotzendes System am Leben erhalten, und schlimmer werdend verlangt man nun auch noch dreist eine regelmäßige Erhöhung der Apanage.

Da hätte dann der ÖRR den Rechnungshof zu überzeugen. Ohne eigene Einsparungen, würde es dann auch nicht mehr Geld geben.
 ;)

Man stelle sich nur vor, es wären Kirchenbeiträge. Wenn diese in Form von "Steuern" erhoben werden, haben Atheisten und Agnostiker das zu akzeptieren? Solidarisch zum Wohle der Allgemeinheit?

Ja, Fahrradfahrer bezahlen mit ihren Steuern ja auch Autobahnen, die sie nicht benutzen können. Nur ein Fass ohne Boden-ÖRR wird der Steuerzahler nicht endlos durchfüttern
 ;)

Bei Möglichkeit 1.) werden Rundfunknichtnutzer dann wohl nicht zur Rundfunkfinanzierung herangezogen oder wie? ;)

Warum reißt du den Beitrag aus dem Zusammenhang ?

Klar das "individuell" ist der Knackpunkt bei Art.10 EMRK.

nö, ist es nicht. Weil es eine Gemeinschaftsaufgabe ist, muss auch gemeinschaftlich finanziert werden und nicht individuell

Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot. Vielleicht ist es auch nur angenehmer verschwommen und verwaschen vom Finanzamt ohne individuellen Bescheid zur Löhnung herangezogen zu werden als vom popeligen Beitragsservice mit provozierender Bettelei.  ;)

Du denkst nur an die Kohle und nicht an die Beeinflussung durch die Politik. Ich wäre auch in anderen Bereichen gegen "Fässer ohne Boden", ohne Kontrollfunktion und Beteiligung derer, die (dauernd mehr!) zahlen sollen !

Wieso einig?, bisher haben sich nicht mal eine Handvoll dazu geäußert!

Die Nichtnutzer machen den kleinsten Anteil aus. Mir hat keiner direkt widersprochen

Klar geht es vielen Nichtnutzern ums Prinzip, um welches genau auch immer.

Das ist deine Unterstellung, die aber nicht stimmt

Vielen geht es außer ums vorgeschobene Alibi natürlich auch ums liebe Geld.

Alibi, für was ?
Es geht nicht um Geld, sondern um dauernd mehr Geld, ohne Kontrolle !

Die eventuelle Entscheidung zur Steuerfinanzierung des örR wäre für viele Nichtnutzer ein unerwünschter Bumerang.

Nein, der ÖRR müsste sich rechtfertigen für seine Raffsucht und Gier !

Für viele Nutzer allerdings auch eine gewisse Genugtuung. Man bedenke dabei, viele Nutzer nutzen den örR und zahlen dafür. Die Mehrzahl der Nutzer würde allerdings auch liebend gern auf den örR verzichten, wenn damit die Gängelei entfällt und etwas mehr Kohle für anderes übrig bleibt. Hinterherweinen würden nun echt die allerwenigsten Nutzer..

Dazu müssten sich schon Nutzer äußern, was Du den Nutzern unterstellst !

Deine Diskussionskultur ist schon grenzwertig............
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: denyit am 21. Juni 2018, 20:25
Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.
Genau! Mein Steuergelder werden für Sozialhilfe, Wirtschaftshilfe, Kindergeld, Militär, Polizei, öffentliche Verkehrsmittel, EU-Hilfen, Umweltprogramme, etc. pp. verwendet. Nutze ich alles nicht. Definitv abzulehnen! Eine Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit! /Satire
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 21. Juni 2018, 20:44
Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.

Damit rennst du dir aber gewaltig die Hörner ein. Du lebst in Deutschland und nicht auf einer einsamen Insel. Was passt dir sonst noch so alles nicht? Es gibt noch ein paar Inseln und Sandbänke zu verkaufen... Ach so, ich nutze kein Fahrrad und lehne daher definitiv Radwege ab. Ich will meinen dafür vergeudeten Steueranteil erstattet wissen. Oder renne ich mir damit gewaltig naiv meine Hörner ein?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 21. Juni 2018, 22:05
Der Zwang zur Beteiligung ... führt nicht dazu, dass der Beitragszahler verpflichtet ist ... zu konsumieren.
Selbst wenn der Konsum ... negativ beeinflussen würden, so kann der Antragsteller die befürchteten Folgen durch Konsumverzicht ... vermeiden.

Nur wer einen Menschen auf ein Objekt reduziert, kann dem Menschen unterstellen, er könne ja ignorieren, was man mit ihm macht. Die Argumentation schlägt auch bei einer Stetigkeitsbetrachtung fehl. Kann ich auch durch Konsumverzicht entgehen, wenn der Rundfunkbeitrag auf 300 EUR pro Monat anwächst - wenn sich also fast jeder Deutsche keine andere Informationsquelle mehr leisten kann? Wohl nicht. Wo ist dann die Grenze? 150 EUR? 75 EUR? Wieviele dürfen durch das Raster des "Gemeinwohls" fallen (das Art. 1 GG zuwider läuft)?

Mit dieser Unterstellung, man könne das ignorieren, zu dessen Finanzierung man gezwungen wird, kann man jeden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz niederschlagen. Wie soll denn der Eingriff in meine Grundrechte (insbesondere bei der Vollstreckung) gegen den verfolgten Nutzen abgewogen werden, wenn man jedem Betroffenen sagen kann, er solle es ignorieren? Der Rundfunkbeitrag ist darüber hinaus wiederkehrend. Monat für Monat, Wohnung für Wohnung. Und jetzt wird es bunt:
Im Gegensatz ... sind Programmangebote im privaten Fernsehen auch keineswegs umsonst, selbst wenn man nur Angebote nutzt, für die kein Entgelt verlangt wird. Diese Programme sind regelmäßig gekoppelt an den Konsum von Werbung, der durch Programmunterbrechungen nicht dauerhaft auszuweichen ist. Mit der Aktivierung eines von privaten Unternehmen betriebenen Fernsehprogramms reiht sich der Konsument in die Zielgruppe der Werbetreibenden ein. Er wird so mittelbar zum "Produkt" des privaten Senders, welches dieser an die werbetreibende Wirtschaft verkauft.

Diese magische Argumentation hebt doch die vorherige Begründung völlig auf. Rundfunk, den ich bezahle, könne ich ignorieren, aber Werbung, die ich nicht bezahle, muss ich schauen? Die wiederkehrende Zahlung von Rundfunkbeiträgen soll mich nicht tangieren, während ich durch wiederkehrende Werbung zum "Produkt" des Privatsenders werden solle? Vielleicht ein Produkt in Gestalt eines ... Salami-Objekts? Wenn dieses Produkt aber während der Werbung lieber eine Pinkelpause macht, wird es dann wieder zu einem menschlichen Nicht-Produkt, vielleicht durch eine  Rundfunk-Metamorphose? Dann muss ich mich wohl gut festhalten, wenn ich nächstes mal auf einen Fernseher schaue - hoffentlich schrumpfe ich nicht aus meiner Kleidung...

Jetzt ist aber bspw. der Südwestrundfunk ebenso eine Firma, die werbefinanziertes Unterhaltungsfernsehen produziert. Und dadurch würde ich plötzlich nicht zu einem Produkt (einem Objekt!), obwohl ich das explizit bezahle und trotzdem noch Werbung bekomme...?!? Und noch besser: obwohl ich gepfändet werde für etwas, das anderswo umsonst ist, solle ich nicht entschädigungslos enteignet werden?!? Es platzt gleich mein zweites Magisches-Denken-Indikatorstäbchen.
Dass die Angebote ... aus der persönlichen Sicht des Antragstellers ... wertlos sind, bedeutet nicht, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung keinen Wert besitzen. Die Einschätzung des Wertes eines Angebotes erfolgt grundsätzlich individuell.

Richtig. Von der Mehrheit hat auch niemand gesprochen - und die wurde ja auch, konform zu den Rundfunkprinzipien, nicht gefragt. Das bedeutet kurz: ich entscheide, ob ich entschädigt wurde, und ich sage: nein.
Darum muss sich die Höhe des Beitrags "aus der Sache selbst" ergeben und nicht aus dem Gerede derjenigen, die den Beitrag einstecken, gut finden, oder dessen Gegner auf die korrekte verbale Spur bringen möchten. Diese "Sache" könnte z.B. eine Straße sein. Alleine das Angebot einer Straße ergibt kein finanzverfassungskonformer Anknüpfungspunkt für einen Beitrag. Schon gar nicht, wenn man nach fünf Jahren noch immer dieselben Schlaglöcher in der Straße hat, für deren Angebot man zahlt. Wenn ich also für das Angebot einer Straße zahle, aber nur 100m Radweg neben einem Schweizer-Asphaltkäse bekomme, obwohl die Schlaglöcher mit dem Beitrag (für das Angebot) hätten gestopft werden müssen, dann wurde ich ebenfalls entschädidungslos enteignet.

Maßgeblich bei der Vollsreckung gegen mich ist meine Würde, nicht die der anderen. Das Allgemeinwohl steht nicht über meinem Wohl.

Ich bin keine Salami. Der Staat kann von mir nicht regelmäßig einen Geldbetrag abschneiden, und erwarten, dass der Rest von mir sich nicht damit auseinandersetzt, was mit diesem Geld geschieht. ...
Es wird bezweifelt, dass der Antragsteller derart mit dem von ihm erarbeiteten Geld verwachsen ist, dass dieses von ihm "wie bei einer Salami" abgeschnitten werden müsste. Das verwachsen von Geld in Scheinen oder Münzen mit einem Körper dürfte extrem selten sein. Man kann im Gegenteil davon ausgehen, dass der Antragsteller entweder über Buchgeld verfügt oder aber über Bargeld, welches völlig losgelöst von seinem Körper frei bewegt und genutzt werden kann. Ein Vorgang, bei dem der den ÖR-Sender zu zahlende Betrag bei ihm "abgeschnitten" werden müsste ist nicht ersichtlich.

Von einer Verwachsung spricht auch niemand, denn es handelt sich hier offensichtlich um Bildsprache. Ob eine Buchung vom Konto, ein Schein aus der Tasche oder ein Stück Holz von meinem Vorrat: gestohlen ist gestohlen, weg ist weg. Was das o.g. Bild in seinem Wesensgehalt besagt ist, dass ich kein Objekt bin, über das der Staat verfügen kann wie er will. Der Sachverhalt wird offensichtlich, wenn man den Rundfunkbeitrag auf eine Wirtschafts- bzw. Gesellschaftsform überträgt, die nicht auf einer Währung  basiert sondern auf Tauschhandel und gegenseitiger Hilfe. Dann schlägt nämlich das Argument fehl, ich könne ignorieren, wenn ich den Rundfunk "bezahlen" muss, ohne ihn zu beanspruchen. Dann werde ich nämlich beraubt oder versklavt - nur nicht um 100% meines Eigentums oder zu 100% der Zeit. Ignorieren lässt sich das aber trotzdem nicht (Stetigkeitsbetrachtung!). Warum soll ich weniger betroffen sein, sobald digitales Giralgeld über meine elektronischen Konten purzelt? Magisches Denken!


Und um auf das Thema zurückzukommen: das alles (o.g. Probleme) wird bzw. werden mit einer Kopfpauschale nicht besser. Diese behebt nur das gewaltige Willkürproblem, das der Rundfunkbeitrag bisher hat. Denn  abgesehen von dem bisher fehlenden Verwaltungsakt, der mich als Schuldner für die "beitragspflichtige Wohnung" bestimmt, bleibt ja doch alles beim alten.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 21. Juni 2018, 22:20
Jede Finanzierung, die die Nichtnutzer nicht verschont, ist definitiv abzulehnen.

Man sollte sich doch bei der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR) immer vergegenwärtigen, welcher Zweck vom Staat (!) eigentlich damit verfolgt werden sollte. Um dies zu schaffen, muss man seine Gedankenwelt zunächst befreien von den Hysterese-Effekten dieses ÖRR. Erst dann lässt sich abwägen, was eigentlich noch verhältnismäßig ist und was wir tatsächlich brauchen.

Wenn man sich nun von diesen - seit 30 Jahren wirkenden - Hysterese-Effekten befreit hat, dann wird man vielleicht feststellen, dass der damals verfolgte Zweck (namentlich die Freiheit von staatlichem Einfluss auf die Medienwelt) durch den heutigen ÖRR in sein Gegenteil pervertiert wurde. Ich finde, dass der ÖRR die restlichen Medien zu einem bewussten Parallelverhalten zwingt hinsichtlich einer möglichst dezenten bis verschwindenden Kritik am derzeitigen Politik- und Wirtschafts-System, der nahenden Weltherrschaft der USA durch die Verharmlosung von Folter, und und und...

Es stellt sich also eigentlich nicht die Frage, wie man das bisherige ÖRR-System weiterhin (steuer)finanziert und aufrecht erhält, sondern vielmehr, wie man die objektiv staatsfernen, privaten Medien durch bspw. steuerliche Zuschüsse dazu befähigt, wieder vernünftige Nachrichten zu senden. Das konnten sie nämlich 30 Jahre lang nicht, weil der Staat sie gezwungen hat, die Zuschauer durch Sensationsmeldungen von der seriös anmutenden Tagesschau (bzw. -show) weg zu locken.

Wir müssen erst einmal die klaffenden Wunden verschließen, die der ÖRR hinterlässt. Das will finanziert werden - und es gibt fast 40 Mrd. EUR beim ÖRR zu pfänden. Packen wir's an.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 21. Juni 2018, 22:28
Wenn das ganze dann indirekt durchs Hintertürchen des Finanzamt passiert, ist dann alles ok? Den Nichtnutzern ist damit nicht wirklich gedient, sie zahlen zwar nicht mehr offiziell individuell, sitzen aber immer noch im gehassten Zwangsboot.
Was, bitte schön, verstehst Du denn nicht?

Die Finanzierung des ÖRR erfolgt aus dem allgemeinen Steuerhaushalt des Staates, wie viele andere Kulturgüter auch, bspw. museale Einrichtungen. Eine separate Mediensteuer geht wegen Art. 10 EMRK nämlich auch nicht, weil auch dieses ein Eingriff des Staates in die individuelle Informationsfreiheit des Bürgers wäre.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 21. Juni 2018, 22:31
Auf die Verwendung der Steuern hast Du als Bürger doch eh keinen Einfluß?
Doch, durch die Bundestagswahl. Ich habe mal gehört, dass der Bundeshaushalt irgendwie von der Regierung getüddelt wird. Wir müssen ja niemanden wählen, der 8 Mrd. für Rundfunk ausgibt, aber nur 6 Mrd. für die Polizei oder 1 Mrd. für unsere Gerichte.

Da so ein steuerlicher Rundfunk dann aber so staats-nah oder -fern wie ein Richter oder die Deutsche Welle ist, können wir ihn natürlich ganz abschaffen, denn es gibt auch so genügend Radio- und Fernsehsender, die keiner mehr will ;)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 21. Juni 2018, 22:49
Und noch besser: obwohl ich gepfändet werde für etwas, das anderswo umsonst ist, solle ich nicht entschädigungslos enteignet werden?!? Es platzt gleich mein zweites Magisches-Denken-Indikatorstäbchen.

bloß nicht  8)

Ich will keinen Rundfunk, der andere erpresst und nötigt!
Politiker, die so etwas fördern und zulassen, werden von mir nicht mehr gewählt!

Maßgeblich bei der Vollsreckung gegen mich ist meine Würde, nicht die der anderen. Das Allgemeinwohl steht nicht über meinem Wohl.

Dein:
Zitat
Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedacht
funktioniert genauso wenig wie vollkuhl's Standpunkt: Hauptsache der sky-Receiver funktioniert. Wer die Infrastruktur (Satelliten) bezahlt ist wurscht!
Wer keine Kirchensteuer zahlt, stellt sich bei einem Unwetter trotzdem unter ein Kirchendach.

Die Infrastrukturen müssen bezahlt werden und der Rundfunk als Grundversorgung.  :)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 21. Juni 2018, 22:57
Da so ein steuerlicher Rundfunk dann aber so staats-nah oder -fern wie ein Richter oder die Deutsche Welle ist, können wir ihn natürlich ganz abschaffen, denn es gibt auch so genügend Radio- und Fernsehsender, die keiner mehr will ;)

Das werden aber 1% der Bevölkerung, den restlichen 99% nicht abtrotzen können  ;)
Selbst wenn die GEZ-Verweigerer nur 1% wären, könnten sie die Abschaffung des BS politisch durchsetzen !
Den ÖRR abzuschaffen, dass wird man mit nicht mal 1% nicht hinbekommen.
Noch staatsnäher und politik-verfilzter als der heutige ÖRR geht wohl auch bei voller Steuerfinanzierung nicht mehr. Diesen Quatsch als Begründung gegen die Steuerfinanzierung, kenne ich nur von BS-Befürwortern
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 22. Juni 2018, 07:01
Was, bitte schön, verstehst Du denn nicht?

Die Finanzierung des ÖRR erfolgt aus dem allgemeinen Steuerhaushalt des Staates, wie viele andere Kulturgüter auch,

Ich verstehe darin, dass damit auch alle Nichtnutzer des örR an dessen Finanzierung beteiligt werden. Oder zahlen Nichtnutzer des örR etwa andere Steuern als Nutzer?  ;) Ziel der Nichtnutzer war es doch wohl bisher, nicht nutzen=nicht zahlen. Ziel verfehlt würde ich mal sagen, bei Eintritt dieses Falles.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: noGez99 am 22. Juni 2018, 08:00
Zitat
Ziel der Nichtnutzer war es doch wohl bisher, nicht nutzen=nicht zahlen. Ziel verfehlt würde ich mal sagen, bei Eintritt dieses Falles.
Jein, da hängt von der Einordnung des Rundfunks ab.
- Gut der Gemeinschaft -> Steuerfinanzierung (wie z.B. Bundeswehr)
- Individuelle Leistung   -> keine Steuerfinanzierung sondern pay per view

Aber noch eine anderer Aspekt. Zwar kann der Staat sagen ich will das aus der Steuer finanzieren.
Wie sieht das europarechtlich aus? (Pinguin hilf!)
Die Finanzierung bleibt eine Beihilfe im Medienmarkt. 
Es muss eine genaue Aufgabenbeschreibung geben. Muss es auch eine Ausschreibung geben?
Auch wenn es durch Steuern finanziert wird, kann es nicht so weitergehen wie bisher.
Berlin Babylon* kann man so nicht produzieren und Sky schenken mit Beihilfegeldern.

Vielleicht kann pinguin dazu etwas sagen.


Edit DumbTV:
* Siehe u.a.:
"Babylon Berlin" - Sünde für alle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27917.msg175409.html#msg175409
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: volkuhl am 22. Juni 2018, 08:10
...
Dein:
Zitat
Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedacht
funktioniert genauso wenig wie vollkuhl's Standpunkt: Hauptsache der sky-Receiver funktioniert. Wer die Infrastruktur(Satelliten)bezahlt ist wurscht !
Wer keine Kirchensteuer zahlt, stellt sich bei einem Unwetter trotzdem unter ein Kirchendach.
...

Was ist an meiner Aussage, dass ich das Medium ablehne unverständlich?
Die Tatsache, dass mir der Besitz eines sky-Receivers unterstellt wird zeigt eingentlich nur eines: dass es selbst hier im Forum für manche kaum vorstellbar ist, ohne dieses Medium zu leben.

Die Infrastrukturen müssen bezahlt werden und der Rundfunk als Grundversorgung.  :)

Nein, müssen sie nicht! Entertainment in den Rang von "Grundversorgung" zu erheben, ist schon reichlich vermessen. Das bisschen Information, welches für mein Leben tatsächlich relevant ist, passt gut in eine Zeitung. Warum werde ich damit nicht grundversorgt und diese durch die Allgemeinheit finanziert?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 22. Juni 2018, 08:27
Maßgeblich bei der Vollstreckung gegen mich ist meine Würde, nicht die der anderen. Das Allgemeinwohl steht nicht über meinem Wohl.

Dein:
Zitat
Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedacht
funktioniert genauso wenig wie vollkuhl's Standpunkt: Hauptsache der sky-Receiver funktioniert. Wer die Infrastruktur(Satelliten)bezahlt ist wurscht !
Wer keine Kirchensteuer zahlt, stellt sich bei einem Unwetter trotzdem unter ein Kirchendach.
Die Beachtung des Würde des Menschen war damit hoffentlich nicht gemeint. "Wenn jeder an sich selber denkt, ist an alle gedacht" ist eine wertlose Aussage, die ich nicht getroffen habe.  Es gibt nämlich Menschen, die nicht an sich selbst denken. Deswegen ist die Prämisse nicht erfüllt ist und die Gesamtaussage ist immer wahr, unabhängig von der Konklusion. Ex falso quodlibet.

Die Infrastrukturen müssen bezahlt werden und der Rundfunk als Grundversorgung.  :)
Es müssen auch die Infrastrukturen für Stromleitungen, Eisenbahnschienen, Telefon- und Wasserleitungen bezahlt werden. Weiterhin brauchen wir eine Kristallzucker-Infrastruktur für meine örtlichen Zuckerbäcker und einen Hopfen-Beitrag. Und? Warum per Festbeitrag an die "staatsferne Behörde", die keine gewählten Volksvertreter und keine Fachaufsicht hat?

Das Infrastruktur-Argument schlägt doch seit 30 Jahren fehl. Seitdem (etwa) gibt es genauso viele private Fernsehsender wie öffentlich rechtliche. Und die "Eintrittskosten" sinken weiter.
Was dabei besonders gerne vergessen wird ist die Infrastruktur für Zeitungen. Die sind viel wichtiger, weil ich sie ohne Strom lesen und darüber hinaus aufheben kann. Man versuche das mal mit den Konditionierunsphasen aus der Anfangszeit des Rundfunkbeitrags ("Alle müssen zahlen!!!" / "Für mich ändert sich gar nichts.").

Letztendlich schlägt jedes Infrastruktur-Argument fehl. Wir brauchen Infrastruktur für vieles. Für den Durchgriff des Staates auf die Gedankenwelt des Volkes brauchen wir sie gewiss nicht. Vielmehr brauchen wir dafür eine Abwehr-Infrastruktur.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 22. Juni 2018, 09:29
Was ist an meiner Aussage, dass ich das Medium ablehne unverständlich?

Nur die Ruhe! Ich lehne die Bundeswehr und Kriegseinsätze, die Stationierung von US-Soldaten in Deutschland, weiteren Autobahnbau, Vernichtung von Grünanlagen, Einsatz von Glyphosat, hohe Krankenkassenbeiträge für Freiberufler, Volkszählungen, Subventionen für die Landwirtschaft, Kohle, Atomkraftwerke, die Elbphilharmonie, Steuergelder für kirchliche Einrichtung und Bischhöfe, staatliche Förderung von Spitzensportlern und weitere Dinge ab. Ich kann meine Position in der Regel auch begründen, was ich, so sich das ergibt, auch mache, wohl wissend, dass diese Themen nur einen geringen Teil der Bürger interessieren. Dennoch muss ich weiter diese für mich überflüssigen Ausgaben des Staates finanzieren. Ich ärgere mich darüber, stampfe aber nicht bei jeder Gelegenheit mit dem Fuss auf ob des erkennbaren Unverständnisses meiner Mitbürger und beklage nicht ständig die Ungerechtigkeiten, denen ich ausgesetzt bin.  8)

D. h. selektives Gejammer bereits bei reinen Überlegungen über mögliche Alternativen zur derzeitigen Finanzierung, deren Vor- und Nachteile hier auch durchaus kontrovers diskutiert werden, ist m. E. nicht sonderlich zielführend. Es geht in dieser wie anderen Diskussionen nicht darum alle Teilnehmer davon zu überzeugen, dass eine Kopfpauschale - eine Steuer wie auch die derzeitige Finanzierung - oder eine Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln möglich, sinnvoll oder politisch umsetzbar ist. Es geht einzig um Überlegungen zum Für und Wider anläßlich einer öffentlich beim BVerfG geäußerten Idee. Was an der Diskussion einer Idee schlimm, falsch, bzw. so belastend sein soll, dass man sich weniger Argumente als kurze Floskeln um die Ohren haut, verschliesst sich mir.

Übrigens: Wem solche Diskussion lästig ist oder wer sich durch die Diskussion einer Steuer belastet fühlt, der hat eine sehr einfache Möglichkeit diese Belastung zu vermeiden.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: karlsruhe am 22. Juni 2018, 09:57
Ich zahle nur für etwas, was ich auch nutze. Ich habe schon seit Jahren kein Radio und kein Fernseher, ergo zahle ich nicht.
Indem man diese abgegriffene Kurbel für diesen ausgeleierten Leierkasten immer wieder aufs Neue betätigt, wird die Beteuerung der Nichtnutzung auch nicht glaubwürdiger. Sorry, kein Radio, kein Fernseher, aber Internet. Eine Konstellation, die widersprüchlicher nicht sein kann. Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.
@ Moderatoren: Vollzitat notwendig!
Es gibt aber wirkliche Nichtnutzer, die dieses Angebot wirklich nicht nutzen.
Viele gehen dafür in ein Internet-Cafe, etc.
Email-checken, im Forum schauen und reagieren, das war es! In echt jetzt.
Zölibat, ja bitte, lebe absolut Medienfrei.
Wenn was ist, werde ich evtl. auf Arbeit darauf hingewiesen, ansonsten, ohne mich!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: volkuhl am 22. Juni 2018, 10:04
Nur die Ruhe!
...
D. h. selektives Gejammer bereits bei reinen Überlegungen über mögliche Alternativen zur derzeitigen Finanzierung, deren Vor- und Nachteile hier auch durchaus kontrovers diskutiert werden, ist m. E. nicht sonderlich zielführend.
...
Übrigens: Wem solche Diskussion lästig ist oder wer sich durch die Diskussion einer Steuer belastet fühlt, der hat eine sehr einfache Möglichkeit diese Belastung zu vermeiden.

M. Boettcher

1. Ich bin die personifizierte Ruhe.
2. natürlich kann man über alles Diskutieren. Aber spätestens, wenn andere Standpunkte als "Gejammer" diskreditiert werden, erübrigt sich jede Diskussion.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 22. Juni 2018, 10:54
Zölibat, ja bitte, lebe absolut Medienfrei.
Wenn was ist, werde ich evtl. auf Arbeit darauf hingewiesen, ansonsten, ohne mich!

In einer MEDIENgesellschaft des 21. Jahrhunderts?

Wie kämst du ohne Verkehrsfunk zur Arbeit, wenn dein Arbeitsplatz in Stuttgart wäre? In Karlsruhe wärst du als Einwohner nicht gerade glücklicher, wenn bei Stau alle vor deiner Haustür ihre Autos parken würden, oder?

Diejenigen, die weder Infrastruktur noch Grundversorgung paritätisch finanzieren wollen, wollen den Leuten die zwei großen F verweigern

Fußball
Fernsehen

Niemand ist politisch so naiv, dem Volk das Opium wegzunehmen.  ;)

Je eingeengter der eigene Standpunkt ist, je weniger wird man ihn, in einem Kompromiss, durchsetzen können. Das Problem was ich als weit größer ansehe:
Es geht um das Internet und die Blockade unerwünschter Informationen !!

Das bisschen Information, welches für mein Leben tatsächlich relevant ist, passt gut in eine Zeitung. Warum werde ich damit nicht grundversorgt und diese durch die Allgemeinheit finanziert?

Die Zeitungsverleger sehen es mittlerweile als Fehler an, Zeitungsartikel im Internet breitzutreten. Wenn du aber nur deine Zeitung aus dem Briefkasten holen willst, kann der Verlag nicht nur für ein paar Abonnenten die Infrastrukturen bereithalten. Der Markt bestimmt und das sind wir als Konsumenten eben alle  ;)

Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.

Was soll ich dir antworten? Seit der Berichterstattung der ÖRR 2014, ist für mich der ÖRR gestorben und begraben. Die WM 2018 verfolge ich über N-TV und den dortigen Nachrichtensticker. Die Kritiken über die einseitigen politisch-gefärbten Tatort- und Polizeiruffolgen lese ich auch bei N-TV.
Für mich ist das Internet auch heute noch textbasiert. Diese aufgeblähten und überladenen Seiten des ÖRR sind mit langsamen Internet eine Zumutung.  >:(
Ich halte es weiter für notwendig, dass das BverfG gezwungen wird, Internet und Fernsehen voneinander zu trennen. Das Internet ist das einzige Medium, dass ungefilterte Informationen hergibt, Rundfunk und Fernsehen sind zensiert. Vor 30 Jahren glaubten die Leute noch an die Tagesschau um 20 Uhr und merkten nicht, welche Informationen ihnen vorenthalten wurden.  ;)
Diesen Zustand, den wünschen sich die Politiker wieder zurück.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: seppl am 22. Juni 2018, 11:08
Radio und Fernsehen geht auch ohne eines von beiden zu besitzen. Beides hat man nicht, aber einen Rechner den hat man schon dastehen. Mir erzähle keiner, dass man beim Surfen strikt um Radio und Fernsehseiten herum manövriert. Das käme ja fast einem Zölibat gleich. Nö, Märchen gehen anders.

Man muss nicht um irgendwas herummanövrieren, was einem aufgedrängt wird. Das Internet ist offen. Die ÖRR bieten ihre Dienste dort unverschlüsselt an.

Wenn Klaus Kleber mit einem Lautsprecherwagen meine Strasse hoch- und runterfahren würde und seine Nachrichten so verbreiten würde: Könnte man mich da zwingen, dafür zu bezahlen? Muss ich erst nachweisen, dass ich mir die Ohren währenddessen zugehalten habe, um bei Dir Verständnis für mein Nichtnutzung zu erzeugen?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: boykott2015 am 22. Juni 2018, 11:14
Das Gesamtsystem ist ein schwarzer Kasten: jede auch so kleine Anfrage wird nicht beantwortet; es wird immer wieder versucht, Argumente zu liefern, um eben kein Information preisgeben zu müssen. So sieht es aus.

Ein solches System noch mit Geld zu füttern? Nein! Das ganze System muss weg.
Für jeden denkenden Menschen wäre allein die Tatsache, dass er keine Antworten bekommt, schon der Grund, das System zu bekämpfen und nicht zu diskutieren, wie man das Ganze möglichst mit Geldern unterstützen könnte.

An LRAs: Betriebsgeheimnisse? Dann geht auf den freien Markt und sammelt dort das Geld!
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 22. Juni 2018, 11:45
Das Internet ist offen. Die ÖRR bieten ihre Dienste dort unverschlüsselt an.

Das macht das Internet zu einer Gefahr !

Im Internet lese ich keine dauerhafte Kritik an Trump !
Im Internet verstehen viele nicht, wieso Merkel noch nicht zurückgetreten ist, wenn ihr Innenminister sich verweigert !
Im Internet gibt es keine Panik vor westlich ausschwärmenden russischen Panzereinheiten !

Wenn Klaus Kleber mit einem Lautsprecherwagen meine Strasse hoch- und runterfahren würde und seine Nachrichten so verbreiten würde: Könnte man mich da zwingen, dafür zu bezahlen?

Der Kleber ist ein Nato-Propagandist, der für seine Volksverdummung fürstlich bezahlt wird. Genau solche überflüssige Existenzen machen den ÖRR unappetitlich. In den Zeiten des Internets ist ein Kleber überflüssig. Ich brauche dessen einseitige Sicht auf die Welt nicht. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem, was einem beim ÖRR vorgesetzt wird, findet in Deutschland gar nicht statt.
Die Leute müssen doch irgendwann mal kapieren, dass der Rest der EU, dem deutschen Wesen nichts abgewinnen kann.
Man kann Trump ja wegen seiner fehlender Wirtschaftskompetenz kritisieren.
Dem ist gelungen, was Obama nicht gelungen ist: ein Treffen mit Kim und Ruhe mit Putin

Obama hat für nix den Friedensnobelpreis erhalten !  :o
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: seppl am 22. Juni 2018, 12:18
@Dauercamper: Leider bist Du jetzt ins inhaltliche abgerutscht. Vielleicht habe ich die Vorlage dafür gegeben. Mit Klaus Kleber hatte ich ein Synonym für den ÖRR gemeint.

Zum Internet: "Das Internet" funktioniert anders als Rundfunk. Wenn Du dauerhafte Kritik an Trump suchst, wirst Du sie auch im Internet finden. Sie wird Dir nicht vorgesetzt werden.

Wir müssen zurück zum Thema kommen: Kopfpauschale...
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 22. Juni 2018, 12:40
zurück zur Kopfpauschale: die würde die Einnahmen der ÖRR erhöhen, weil man dann auch per Sozialversicherungs- oder Rentenversicherungsnummer abkassieren könnte  :o

- dadurch gäbe es immer noch keine Zuschauerbeteiligung
- auch eine Kopfpauschale wäre EU-rechtswidrig
- sie würde auch die Sender nicht zu Einsparungen zwingen
- mehr Köpfe=mehr Rundfunkabgabe=Benachteiligung für Familien

meiner Meinung nach, würde man mit einer Kopfpauschale das Gegenteil dessen erreichen, was man mit dem GEZ-Boykott ursprünglich wollte  >:D


Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Housebrot am 22. Juni 2018, 12:44
Selbst wenn die GEZ-Verweigerer nur 1% wären, könnten sie die Abschaffung des BS politisch durchsetzen !
Wenn es nur 1% Beitragsverweigerer gäbe, könnte man den Beitrag wunderbar per Nutzungsentgelt von den restlichen 99% der Nutzer einziehen...

Und genau das passiert eben nicht, sondern es werden alle über einen Kamm geschoren...

Könnte es wohl daran liegen, dass es weitaus mehr als 1% Nichtnutzer und damit Beitragsverweigerer gibt...

Ich bin davon überzeugt, dass es wesentlich mehr Nichtnutzer und damit Beitragsverweigerer gibt, und dass der ÖR ohne dieses aktuelle Finanzierungsmodel (aka Wohnungsabgabe) gar nichr mehr in der Lage wäre, seine Ausgaben zu realisieren...

Grüße
Adonis
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 22. Juni 2018, 12:51
Ich verstehe darin, dass damit auch alle Nichtnutzer des örR an dessen Finanzierung beteiligt werden. Oder zahlen Nichtnutzer des örR etwa andere Steuern als Nutzer?  ;) Ziel der Nichtnutzer war es doch wohl bisher, nicht nutzen=nicht zahlen. Ziel verfehlt würde ich mal sagen, bei Eintritt dieses Falles.
Ziel ist es, den dt. ÖRR auf europarechtlich saubere Füße zu stellen, auf denen er, dieser dt. ÖRR, solange nicht stehen wird, wie er sich über europäisches Recht/Grundrecht hinwegsetzt.

Immer ausgehend von

EuGH C-260/89 zu Art. 10 EMRK beim Rundfunk
-> Es ist in der Gemeinschaft keine Maßnahme rechtens, die sich über Art. 10 EMRK hinwegsetzt.

Art. 10 EMRK
-> "Without interference by public authority" - "Ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität".

Und als Maßnahme im Sinne der Entscheidung ist eben tatsächlich alles zu verstehen, was in die individuelle Meinungs- und Information der Bürger eingreift und vom Staat und seinen Stellen verursacht wird.

@noGEZ99
Es wurde doch schon alles dutzende Male im Forum durchgekaut?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: seppl am 22. Juni 2018, 13:02
Bei der Kopfpauschale würden auch diejenigen in Erscheinung treten, die im Moment noch hinter dem "Haushalt" oder als Mitinhaber der Wohnung versteckt bleiben. Ich kann nicht sagen, wieviele jetzt aktiv verweigern. Murren tun die meisten. Ich kann nur an den Meinungsäusserungen an den Infoständen abschätzen, dass vielleicht 5% der Menschen aktiv für den ÖRR plädieren, deswegen den Beitrag ohne murren zahlen und somit von den Repressalien überhaupt nichts mitbekommen. Die Problematik der grundrechtsfeindlichen Beitragserhebung geht an ihnen (und ihren eventuellen Mitbewohnern) vorbei.
Eine Kopfpauschale würde die Ablehnung verdeutlichen und die Repressalien vervielfachen.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Housebrot am 22. Juni 2018, 13:05
Eine Kopfpauschale würde die Ablehnung verdeutlichen und die Repressalien vervielfachen.

Und damit wahrscheinlich auch den Widerstand vervielfachen... und das ist ganz bestimmt nicht gewünscht...

Grüße
Adonis
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 22. Juni 2018, 13:09
Könnte es wohl daran liegen, dass es weitaus mehr als 1% Nichtnutzer und damit Beitragsverweigerer gibt......

mir liegen da keine validen Angaben vor. Rechnerisch wäre bei einer Gesamtbevölkerung von rund 82 Mio (vom Säugling bis zum Greis), 1% ca. 800.000 Verweigerer/Nichtnutzer
Angenommen jeder würde 10 € im Schnitt spenden, könnte man mit den generierten Einnahmen 16 Landesverbände und einen Bundesverband als Partei gründen und dauerhaft finanzieren.
Selbst wenn man von den 800.000 10 % organisiert auf die Straße bekäme, wäre der BS schon lange Geschichte.


Ich bin davon überzeugt, dass es wesentlich mehr Nichtnutzer und damit Beitragsverweigerer gibt, und dass der ÖR ohne diese aktuelle Finanzierungsmodel (aka Wohnungsabgabe) gar nichr mehr in der Lage wäre, seine Ausgaben zu realisieren...

klar, wenn der EuGH gegen den BS entscheidet, dann kommt der ÖRR ohne Einsparungen nicht mehr hin. Bleibt der BS erhalten, muss nur dauernd der Beitrag erhöht werden.
Das klassifiziere ich als "Fass ohne Boden"  ???
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 22. Juni 2018, 14:58
Vielleicht sollte man sich einmal darüber einigen, was eine "Kopfpauschale" eigentlich sein soll bzw kann und wie die Finanzierung des ÖRR dann aussähe. Ich stelle einmal drei Ansätze in den Raum. Diese sind weder vollständig beschrieben, noch sonderlich durchdacht oder die einzig denkbaren Modelle.

1. eine pro (volljährigem) Bürger von diesem direkt durch den ÖR-Rundfunk erhobene Abgabe
2. eine pro (volljährigem) Bürger von der Finanzverwaltung (z. B. mit der Einkommensteuer) erhobene Abgabe, die dem ÖR-Rundfunk zufließt
3. eine aus dem Steuertopf dem ÖR-Rundfunk zur Verfügung gestellte Geldsumme, die ggf. auf der Zahl der Einwohner basiert (eigentlich aber nicht zwingend muss)

In allen Fällen würden letztlich nahezu alle Bürger zahlen müssen, Konsumenten wie Nichtnutzer. Die mit der Wohnungsabgabe verbundenen Ungerechtigkeiten würden daher prinzipiell erhalten bleiben, wobei dies bei der Version 3 allerdings nicht direkt sichtbar wäre.

Soweit man an wegen der Fiktion der Unabhängigkeit des ÖR-Rundfunks am Einzug durch die LRA bzw. den von diesen getragenen BS festhalten will (Version 1), würde vor allem die Kosten des Einzugs steigen. Zudem bleibt das Problem des Abgleichs der Einwohnerdaten. Würde das Finanzamt diese Aufgabe übernehmen, wäre der Aufwand eventuell etwas geringer, würde aber wohl zu zusätzlichen Belastungen der Ämter führen, was dann letztlich auch mehr Personal bedeutet (das beim aber BS wegfällt) , so dass ein nennenswerter Kostenvorteil ggf. nicht erzielt wird.

Natürlich gibt es weitere Finanzierungsmodelle. So könnte man z. B. zur Geräte-basierten Abgabe zurückkehren. Im Grunde ist Version 3 schon eine Alternative. Da sich  der Finanzierungsbetrag aber auf eine Summe "pro Kopf" umrechnen ließe, kann man dies noch als "Kopfsteuer" bzw. "Kopfpauschale" durchgehen lassen.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: NurDurchRaub am 22. Juni 2018, 15:30
moin,

(z. B. mit der Einkommensteuer) erhobene Abgabe

...und wenn einer keine Einkommenssteuererklärung abgeben braucht?

meiner einer wartet, bis der BGH fertig hat oder der GV kommt.

Euer
N ur D urch R aub
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 22. Juni 2018, 15:34
(betrifft Antwort https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27567.msg175392.html#msg175392 (#182), da war einer schneller)
Modell 1.und 2. sind sture Kopfpauschalen mit einem gleichen Beitrag pro (volljährigem) Bürger. Das wird nichts, weil wieder zutiefst asozial und somit ungerecht. Dann hat man es nur verschlimmbessert und erzeugt neue Widerstände aus anderen bisher ruhigen Ecken. Mit Modell 3. könnte ich mich noch am ehesten anfreunden. Zudem hätte ich noch ein Modell 4. anzubieten, welches hier auch schon heiß im Gespräch war. Keine sture Kopfpauschale gleich für alle, sondern modifiziert und geschmeidig elegant nach dem Einkommen pro volljährigem Bürger angesetzt. Mir schwebt da eine Parallele, aktive Kopplung zum bereits bestehenden Lohnsteuersystem vor, natürlich gern mit Kappungen nach unten und oben. Die "Minderheiten" des unteren Lohnniveaus und "tiefer" (sorry) sowie die Superreichen mit openEnd nach oben wären damit gut bedient. Es geht vor allem um die Ausgewogenheit in der Masse, der Mehrheit des mittleren Lohnniveaus. Ist dann aber alles schon keine Pauschale mehr, sondern eine flexible Mutation deines Modell 3.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 22. Juni 2018, 17:01
...und wenn einer keine Einkommenssteuererklärung abgeben braucht?

Die Erhebung mit der Einkommenssteuer ist nur ein Beispiel. Das Thema "was versteht man hier eigentlich unter der Idee der Kopfsteuer?" ist angerissen, nicht abschliessend erläutert. Ich schrieb bereits: "Diese sind weder vollständig beschrieben, noch sonderlich durchdacht oder die einzig denkbaren Modelle." Es ging mir nicht um die Ausgestaltung sondern darum, zu zeigen, dass man unter "Kopfpauschale" durchaus unterschiedliche Ansätze insbesondere des Inkassos und der dafür zuständigen Stelle - weiterhin Rundfunk oder eine bereits vorhandene Institution - verstehen kann. Zudem wäre eine Finanzierung aus den allgemeinen Steuereinnahmen eben nur beinahe eine Kopfpauschale, weil die Steuern bekanntlich vom Einkommen und dem Konsum abhängen. Die rechnerische Quote pro Kopf hätte dann de facto nichts mit einem gleichen Betrag für alle zu tun.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: denyit am 22. Juni 2018, 17:46
Man sollte sich doch bei der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR) immer vergegenwärtigen, welcher Zweck vom Staat (!) eigentlich damit verfolgt werden sollte. [...] Wenn man sich nun von diesen - seit 30 Jahren wirkenden - Hysterese-Effekten befreit hat, dann wird man vielleicht feststellen, dass der damals verfolgte Zweck (namentlich die Freiheit von staatlichem Einfluss auf die Medienwelt) durch den heutigen ÖRR in sein Gegenteil pervertiert wurde.
Solche Übertreibungen (auch wenn manche es vielleicht als durchaus real empfinden) polarisieren lediglich, helfen aber sachlich nicht weiter. Man kann über den Sinn eines gesetzlich geregelten uanbhängigen Rundfunks diskutieren. Über Inhalt und Umfang. Und über die Finanzierung. Als Ausgangspunkt dient das etablierte System des örR, was alles andere als optimal ist (weshalb wir ja hier sind). Die pauschale Behauptung, dass der örR das "pervertierte Gegenteil" der ursprünglichen Idee ist, ist absurd. Also besser an der Thematik bleiben und konkret argumentieren.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: denyit am 22. Juni 2018, 17:51
1. eine pro (volljährigem) Bürger von diesem direkt durch den ÖR-Rundfunk erhobene Abgabe
...
Soweit man an wegen der Fiktion der Unabhängigkeit des ÖR-Rundfunks am Einzug durch die LRA bzw. den von diesen getragenen BS festhalten will (Version 1), würde vor allem die Kosten des Einzugs steigen.
Ich bin kein Fan einer Kopfpauschale. Trotzdem: Würden die Kosten steigen? Nachverfolgt werden muss auch jetzt schon jede gemeldete Person. Der Abgleich alle paar Jahre würde sich erübrigen, da die Bewegungsmeldungen ausreichend wären. Alles andere als eine gute Lösung (für mich de facto unakzeptabel). Aber würden die Kosten wirklich steigen?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 22. Juni 2018, 18:17
Die pauschale Behauptung, dass der örR das "pervertierte Gegenteil" der ursprünglichen Idee ist, ist absurd. Also besser an der Thematik bleiben und konkret argumentieren.

Die Behauptung der ÖRR, dass eine Beitragsfinanzierung bedeuten würde, es gäbe mehr Staatsferne  war nicht nur falsch sondern 100% gelogen.  8)
Da kann ich die Verärgerung von @Oggelbecher schon nachvollziehen.

Nur dagegen zu sein, ist auch in meinen Augen zu wenig.

Mir schwebt da eine Parallele, aktive Kopplung zum bereits bestehenden Lohnsteuersystem vor, natürlich gern mit Kappungen nach unten und oben. Die "Minderheiten" des unteren Lohnniveaus und "tiefer"(sorry) sowie die Superreichen mit openEnd nach oben wären damit gut bedient. Es geht vor allem um die Ausgewogenheit in der Masse, der Mehrheit des mittleren Lohnniveaus. Ist dann aber alles schon keine Pauschale mehr, sondern eine flexible Mutation deines Modell 3.

da könnte es dir passieren, dass diejenigen, die du als "Melkkühe" im Auge hast, dir ganz heftig was husten werden, wenn du denen an den prallen "Euter" fasst
Die können sich mit ihrer fetten Kohle nicht nur Steuerberater leisten, um sich künstlich arm zu rechnen,
sondern auch mit ihrem ergaunerten Geld beste RAe bezahlen und klagen bis St. Nimmerlein

Mich würde nicht einmal wundern, wenn das einer der Beweggründe war, nur noch die Beitragszahler hemmungslos abzocken zu wollen
Lieber Mio Spatzen in der Hand, als 10.000e fette Tauben auf dem Dach
 ;)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 22. Juni 2018, 18:21
Und bei alledem mit berücksichtigen; Steuerrecht ist Bundesrecht.

Ohne Bund geht da nix, und der Bund wird als EU-Mitglied und europäischer Vertragspartner der EMRK keiner europauntauglichen Steuerlösung zustimmen können.

Die Länder haben also ohne Zutun des Bundes und ohne individuelle Art. 10 EMRK entgegenstehende Belästigung des Bürgers nur die Möglichkeit, ihre LRA aus ihrem Landessteuerhaushalt zu stützen und haben weder EU, noch Bund zu fürchten, wenn diese finanzielle Stütze zugunsten ihrer LRA ihrer Auftragserledigung dient und nicht höher ist als jenes, was ein beliebiger Rundfunkmitbewerber aufwenden würde, täte er den gleichen Umfang erledigen, der dem Auftrag entspricht.

Die begleitende Finanzierung durch Werbung bleibt unbenommen und "Pay-per-View" ebenfalls, weil beides mit EU-Recht vereinbar ist.

Sind die europäischen, bzw. bundesrechtlichen Rahmenvorgaben so unverständlich?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: drboe am 22. Juni 2018, 18:41
Ich bin kein Fan einer Kopfpauschale. Trotzdem: Würden die Kosten steigen? Nachverfolgt werden muss auch jetzt schon jede gemeldete Person. Der Abgleich alle paar Jahre würde sich erübrigen, da die Bewegungsmeldungen ausreichend wären. Alles andere als eine gute Lösung (für mich de facto unakzeptabel). Aber würden die Kosten wirklich steigen?

Es wären naturgemäß mehr Konten vorhanden, auch mehr Befreiungen erforderlich - z. B. alle Schüler jenseits der 18, Studenten und andere Personen ohne oder mit zu geringem Einkommen, - eine regelmäßige Kontrolle des Fortbestands der Befreiungsgründe, mehr Mahnungen bei Zahlungsversäumnis, ggf. mehr Vollstreckungen. Es ist ja nicht so, dass Zahlungen nur deshalb nicht geleistet werden, weil die Rundfunkgebühr durch den sogn. Rundfunkbeitrag ersetzt wurde, es gab auch schon vorher Zahlungsversäumnisse und die wird es weiter geben. Das wird vermutlich mehr Mitarbeiter erfordern, wenn wir nicht Computer über Befreiungen entscheiden lassen wollen. Das gegenüber heute die Kosten steigen halte ich daher für relativ sicher, gebe aber zu, dass ich nicht einschätzen kann, wie viel Personal etc. durch die derzeitigen Nichtzahler und die Auseinandersetzungen gebunden wird, die dann vermutlich wegfallen. Insofern trifft es zu, dass ich das ich einen Anstieg mehr unterstellt als im Detail überlegt habe. Entfallen würden auch die Gerichtsverfahren, was man als Gewinn für die Gesellschaft auch finanziell verbuchen könnte.

@pinguin: dass Steuerrecht ohne den Bund u. U. nicht machbar ist, ist richtig. Wenn man es will findet sich aber ein Weg, auf dem sich Bund und Länder einigen. Ich bin sicher: wenn die Politiker es müssten, dann könnten sie es und würden es auch. Dazu kommt: wir entwickeln hier ja weder die sogn. Kopfpauschale noch das dazu gehörige Recht; ist ja nicht unser Job. Der Begriff steht aber im Raum, ohne dass geklärt ist, was darunter zu verstehen ist, ob wir alle das Gleiche darunter verstehen und welche Auswirkungen es je nachdem hätte. Denkbare Ergebnisse sind sicher auch: rechtlich nicht machbar, zu teuer, keine Akzeptanz, organisatorisch nicht machbar usw. usf. Dazu noch die Sprüche seitens der Sender und Politiker von der Aufgabe der Staatsferne.

M. Boettcher
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 22. Juni 2018, 21:04
da könnte es dir passieren, dass diejenigen, die du als "Melkkühe" im Auge hast, dir ganz heftig was husten werden, wenn du denen an den prallen "Euter" fasst
Die können sich mit ihrer fetten Kohle nicht nur Steuerberater leisten, um sich künstlich arm zu rechnen,
sondern auch mit ihrem ergaunerten Geld beste RAe bezahlen und klagen bis St. Nimmerlein
Ach was, auf dem Trip dieser Erkenntnis war ich schon lange bevor du hier vom Campingplatz aufgeschlagen bist. Bin leider zu faul um dir die passenden Beiträge dazu von mir heraus zu suchen. Die Advocard für Edelkunden als Anwalts Liebling war mir auch schon vor deiner Zeit ein Begriff. Falls es dir nicht entgangen ist habe ich eigens dafür diese doofe Kappung eingebaut. Funktioniert schließlich auch in anderen Gefilden des Finanzjonglierens ganz gut. Oder wie willst du sonst die extremen Unterschiede von Einkommen bei Bemessungsverfahren unter einen respektablem Hut bekommen?
Einheitsbrei über einen Kamm geschärt funzt nicht, was willst du dann?
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 22. Juni 2018, 21:32
Du hast 28 Jahre gebraucht um zu merken, dass schon seit 1990 gemeinschaftliche Aufgaben, nicht mehr durch die Gemeinschaft paritätisch finanziert werden.

Die Steuererhöhung gab es 1990 nicht und damit haben sich die Freiberufler (Anwälte, Architekten, Steuerberater usw) mit 0€ an der deutschen Einheit beteiligt.
Die Gewinne der "Einheit" wurden 2008 von den Reichen an die Superreichen weitergereicht.

Und jetzt kommt du mit der Idee, dass sich ausgerechnet die überproportional beteiligen sollen, die heute als Doppelverdiener nicht annähernd das verdienen, was ein Einzelverdiener vor 1990 verdiente.

Klar, die werden dann das doppelte bis das dreifache der bisherigen Kosten bereitwillig bezahlen  8)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 22. Juni 2018, 22:00
Was bitteschön haben deine Auslassungen mit meinem letzten Beitrag zu tun? Dein überschwellendes Wissen zu Themen aus tausend und einem Tag ist wohl besser an einem Lagerfeuer in fortgeschrittener Stunde zu ertragen..
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 22. Juni 2018, 22:36
Du möchtest ausgerechnet beim Rundfunk einen Sprung 30 Jahre in die Vergangenheit, als es noch selbstverständlich war, alle einkommensabhängig an den Lasten des Sozialstaats zu beteiligen. Das ist zwar logisch und gerecht, wird aber seit 28 Jahren ignoriert.
Als die Kohle dann endgültig verbrannt war, mussten alle Gemeinschaftsaufgaben privatisiert werden. Der Schuldenstand heute beträgt schnuckelige 3 Bio €.

Ich glaube nicht, dass das zu Ende gedacht ist, wenn "Besserverdienende" Beitragserhöhungen von 100% oder 200% schlucken sollen.
Niemand der gewählt werden will, wird solche "Grausamkeiten" verkaufen können
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 23. Juni 2018, 17:10
Ich bin kein Fan einer Kopfpauschale. Trotzdem: Würden die Kosten steigen? Nachverfolgt werden muss auch jetzt schon jede gemeldete Person. Der Abgleich alle paar Jahre würde sich erübrigen, da die Bewegungsmeldungen ausreichend wären. Alles andere als eine gute Lösung (für mich de facto unakzeptabel). Aber würden die Kosten wirklich steigen?
Es wären naturgemäß mehr Konten vorhanden, auch mehr Befreiungen erforderlich - z. B. alle Schüler jenseits der 18, Studenten und andere Personen ohne oder mit zu geringem Einkommen, - eine regelmäßige Kontrolle des Fortbestands der Befreiungsgründe, mehr Mahnungen bei Zahlungsversäumnis, ggf. mehr Vollstreckungen. Es ist ja nicht so, dass Zahlungen nur deshalb nicht geleistet werden, weil die Rundfunkgebühr durch den sogn. Rundfunkbeitrag ersetzt wurde, es gab auch schon vorher Zahlungsversäumnisse und die wird es weiter geben. Das wird vermutlich mehr Mitarbeiter erfordern, wenn wir nicht Computer über Befreiungen entscheiden lassen wollen. Das gegenüber heute die Kosten steigen halte ich daher für relativ sicher, gebe aber zu, dass ich nicht einschätzen kann, wie viel Personal etc. durch die derzeitigen Nichtzahler und die Auseinandersetzungen gebunden wird, die dann vermutlich wegfallen. Insofern trifft es zu, dass ich das ich einen Anstieg mehr unterstellt als im Detail überlegt habe. Entfallen würden auch die Gerichtsverfahren, was man als Gewinn für die Gesellschaft auch finanziell verbuchen könnte.

Aus in meinem Post https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27567.msg174277.html#msg174277 dargestellten Gründen bin ich sogar relativ sicher -aber natürlich kann auch ich da nur spekulieren-, dass ein personenpezogener Beitrag in der Gesamtschau weniger Kosten verursachen würde. Zusätzlich ist der Automatisierunsgrad der Vorgänge laut BS Geschäftsbericht aktuell sogar nur bei 31% (der Automatisierungsgrad der schriftlichen Vorgänge ist 59%). Ein personenbezogener Beitrag würde den Automatisierungsgrad sicher maßgeblich steigern können.
Man darf ja auch nicht vergessen, dass die aktuell im laufenden Betrieb notwendigen Schriftwechsel, um bei Umzügen oder (bei aktuellem Modell auch in Zukunft notwendigen) Meldedatenabgleichen zu klären, wer mit wem in einer Wohnung zusammenwohnt, komplett entfallen würden.

Und das sind nach meiner Einschätzung viele Millionen gesparte Arbeitsvorgänge mehr als sich durch  -bei personenbezogenem Beitrag- zusätzliche Befreiungsanträge sowie potentiell zusätzliche Beitragsverweigerer inklusive Vollstreckungen ergeben könnten.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: tokiomotel am 23. Juni 2018, 19:44
Diverse Milchmädchenrechnungen zum voraussichtlichen Automatisierungsgrad bei einem zukünftig anderen Finanzierungsmodell gehen doch völlig an der Realität vorbei. Wozu muss denn ein solch fragwürdiges Inkassobüro wie der BS auch weiterhin noch eine Rolle spielen. Dessen Existenz ist ohnehin schon zweifelhaft genug, man könnte genau jetzt (mit dem BVerfG-Urteil) einen Schnitt machen und dieses eigentlich überflüssige Monstrum für Geschichte erklären. Na gut über 1200 Mitarbeiter in der Luft, aber da hat Angie gewiss eine Lösung nach Art der Abwrackprämie parat. ;)
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: hankhug am 23. Juni 2018, 20:01
Diverse Milchmädchenrechnungen zum voraussichtlichen Automatisierungsgrad bei einem zukünftig anderen Finanzierungsmodell gehen doch völlig an der Realität vorbei.
Milchmädchenrechnung hin oder her - Die Antwort auf die Frage, wieviel Mehraufwand ein personenbezogener Beitrag mit sich bringen würde, ist aber mit eintscheidend darüber, ob der Beitrags-Verteilungsmaßstab mit Art.3 GG I (Belastungsgleichheit) nach den zwingend zu erfüllenden Typisierungs-Bedingungen des BVerfG vereinbar ist. Und ist damit auch mit entscheidend über die Verfassungswidrigkeit des Beitrags.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 23. Juni 2018, 20:17
Wozu muss denn ein solch fragwürdiges Inkassobüro wie der BS auch weiterhin noch eine Rolle spielen.

weil der BS total alternativlos ist. Gut, es gäbe schon Alternativen, aber die wären ja viel viel schlechter, schlicht undenkbar

Vor dem BverfG wurde das dann so verklausuliert:

Wilhelm (ARD)
Zitat
Die Umstellung von der Gerätegebühr auf den Rundfunkbeitrag sei der technologischen
Entwicklung
geschuldet, weil man nicht mehr zwischen verschiedenen Gerätearten hätte
unterscheiden können und bei der Rundfunkgebühr ein Vollzugsdefizit gedroht hätte, das die
Rundfunkfinanzierung in rechtlich untragbarer Weise hätte erodieren lassen.
(....)
Der örR sei „mehr denn je“ gefordert, in Zeiten nie
dagewesener Konzentrationstendenzen im Medienmarkt und der Nischenbildung aufgrund
Rückzugs vieler Menschen in digitale Echokammern, eine gesamtgesellschaftliche und institutionell
organisierte Meinungsvielfalt“ zu gewährleisten.
(....)
Auch die anderen europäischen Länder seien bemüht, ihre Rundfunkfinanzierung auf eine
geräteunabhängige Abgabe umzustellen. (..) In Dänemark habe man eine
Steuerfinanzierung eingeführt, was einen unmittelbaren staatlichen Eingriff auf die Abgaben und
eine damit einhergehende drastische Kürzung der Programmmittel um etwa 20 % zur Folge hätte.
Dort würde „ganz offen mit der wirtschaftlichen Axt gedroht, um inhaltlich Einfluss nehmen zu
können“. Eine Steuerfinanzierung würde in Deutschland gegen die Staatsfreiheit verstoßen.
Der Rundfunkbeitrag würde damit die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
garantieren. Man erhoffe sich von der Entscheidung des BVerfG Rechtssicherheit.

der glaubt natürlich seinem eigenen dummen Gesabbel  ::)

es kommt noch schlimmer:

Kube (ARD)

Zitat
Die Anknüpfung an die Wohnung
vereinfache nicht nur die Verwaltung, sondern schütze auch die Privatsphäre. Darum könne die
Rundfunknutzung nur auf die gesamte Wohngemeinschaft, aber nicht auf einen Einzelnen bezogen
werden. Darum sei es auch problematisch, zwischen Erst- und Zweitwohnung zu unterscheiden,
denn die dafür erforderlichen Nachforschungen seien mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

Eine paritätische Finanzierung der ÖRR wird als Grundgesetzwidrig dargestellt

Das ist schon wirklich abenteuerlich  :o

Hier die 45 Seiten zum geniessen:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175441/topicseen.html#msg175441
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: pinguin am 24. Juni 2018, 06:08
@Dauercamper

Ich hoffe sehr, daß sich kein Richter am BVerfG verarschen läßt und sie bei ihrer Entscheidung prioritär Bundesinteresse berücksichtigen, welches u. a. in der europäischen Integration besteht.

Ist halt das Problem, wenn der EuGH zur Vorlage erst in Anfang 2019 abschließend entscheidet, daß das BVerfG vorgeführt wird, wenn es eine Entscheidung fällt, die nachher quasi vom EuGH kassiert wird. Dann wäre die Beschädigung des dt. Rechtssystems noch viel größer.

Es darf auch davon ausgegangen werden, daß auf der europäischen Ebene mehr Bürger Deutsch können, als man in Deutschland glauben mag und sie ganz genau wissen, was hier in Deutschland in Sachen ÖRR aus EU-Sicht schief läuft.

Naivität ist hier jedenfalls nicht angebracht.
Titel: Re: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
Beitrag von: Dauercamper am 24. Juni 2018, 11:07
Ich hoffe sehr, daß sich kein Richter am BVerfG verarschen läßt und sie bei ihrer Entscheidung prioritär Bundesinteresse berücksichtigen, welches u. a. in der europäischen Integration besteht.

@koblenzer hat auf diesen Teil verzichtet, was ich enttäuschend fand. Mich hätte sehr interessiert, was für Antworten gekommen wären, auf die Gestaltung des 15. RäStv, unter Umgehung der EU-Kommission. Die geladenen Vertreter hätten dazu wohl keine Argumente oder Antworten, weil man dafür die Vertreter der Legislativen hätte laden müssen. Ob Dörr darauf Antworten gewusst hätte, oder hätte er sich ahnungslos gegeben?

Ist halt das Problem, wenn der EuGH zur Vorlage erst in Anfang 2019 abschließend entscheidet, daß das BVerfG vorgeführt wird, wenn es eine Entscheidung fällt, die nachher quasi vom EuGH kassiert wird. Dann wäre die Beschädigung des dt. Rechtssystems noch viel größer.

Es sind ja auch Verfahren (auf Landenebene) schon gelaufen, die zum Ergebnis kamen das der BS verfassungskonform sei und da KANN das BverfG gar nicht zu einem anderen Schluss kommen. Von den ÖRR wurde auch argumentiert, wer gegen den BS wäre, wäre für die Abschaffung der ÖRR, weil nur der BS garantieren würde, dass der ÖRR staatsfern bliebe.
20% Mitteleinsparung wie in Dänemark, das ginge ja gar nicht...
Das juristische "Geplänkel" kam doch darauf hinaus: Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix  ::)
Ironie am Rande: Das Schnüffeln in den Meldedaten wäre ok, das Schnüffeln in den Steuerdaten aber grundgesetzwidrig
und wozu das Ganze? Um davon abzulenken, eine paritätische Finanzierung des ÖRR überhaupt an zu denken.

Es darf auch davon ausgegangen werden, daß auf der europäischen Ebene mehr Bürger Deutsch können, als man in Deutschland glauben mag und sie ganz genau wissen, was hier in Deutschland in Sachen ÖRR aus EU-Sicht schief läuft.
Naivität ist hier jedenfalls nicht angebracht.

In anderen EU-Ländern sitzen Politiker nicht all abendlich in Talkshows herum, statt das Land zu regieren. In anderen EU-Ländern sind Politiker nicht voll-versorgte Millionäre, sondern eher bescheiden.

Der Glaube in den Rechtsstaat ist auch nur ein Glaube...  :o


Edit "Bürger" @alle:
Die Diskussion schweift leider wieder einmal vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads ab
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und verliert sich in allgemeinen Bekundungen, die nichts konstruktiv zum eigentlichen Kern-Thema beitragen.
Der Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld.
Noch einmal das MANTRA, immer und überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des jeweiligen Threads bleiben, welches durch dein Einstiegsbeitrag und den bestenfalls aussagekräftigen Thread-Betreff bestimmt ist.
Dies schließt aus, sich von einer themenabschweifenden Nebenbemerkung zur nächsten themenabschweifenden Nebenbemerkung hinreißen zu lassen und dient insbesondere auch der Übersicht und Auffindbarkeit konkreter Diskussionen und Erkenntnisse.
Das Forum kann ausschweifende und unübersichtliche oder gar chat-artige Debatten zu "allem und jedem", nach dem Motto "es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem und noch nicht überall" NICHT leisten.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und zukünftige konsequente Berücksichtigung.