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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 82366 mal)

H
  • Beiträge: 582
Eine Kopfpauschale würde die Ablehnung verdeutlichen und die Repressalien vervielfachen.

Und damit wahrscheinlich auch den Widerstand vervielfachen... und das ist ganz bestimmt nicht gewünscht...

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 14:47 von DumbTV«

D
  • Beiträge: 244
Könnte es wohl daran liegen, dass es weitaus mehr als 1% Nichtnutzer und damit Beitragsverweigerer gibt......

mir liegen da keine validen Angaben vor. Rechnerisch wäre bei einer Gesamtbevölkerung von rund 82 Mio (vom Säugling bis zum Greis), 1% ca. 800.000 Verweigerer/Nichtnutzer
Angenommen jeder würde 10 € im Schnitt spenden, könnte man mit den generierten Einnahmen 16 Landesverbände und einen Bundesverband als Partei gründen und dauerhaft finanzieren.
Selbst wenn man von den 800.000 10 % organisiert auf die Straße bekäme, wäre der BS schon lange Geschichte.


Ich bin davon überzeugt, dass es wesentlich mehr Nichtnutzer und damit Beitragsverweigerer gibt, und dass der ÖR ohne diese aktuelle Finanzierungsmodel (aka Wohnungsabgabe) gar nichr mehr in der Lage wäre, seine Ausgaben zu realisieren...

klar, wenn der EuGH gegen den BS entscheidet, dann kommt der ÖRR ohne Einsparungen nicht mehr hin. Bleibt der BS erhalten, muss nur dauernd der Beitrag erhöht werden.
Das klassifiziere ich als "Fass ohne Boden"  ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 14:49 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Vielleicht sollte man sich einmal darüber einigen, was eine "Kopfpauschale" eigentlich sein soll bzw kann und wie die Finanzierung des ÖRR dann aussähe. Ich stelle einmal drei Ansätze in den Raum. Diese sind weder vollständig beschrieben, noch sonderlich durchdacht oder die einzig denkbaren Modelle.

1. eine pro (volljährigem) Bürger von diesem direkt durch den ÖR-Rundfunk erhobene Abgabe
2. eine pro (volljährigem) Bürger von der Finanzverwaltung (z. B. mit der Einkommensteuer) erhobene Abgabe, die dem ÖR-Rundfunk zufließt
3. eine aus dem Steuertopf dem ÖR-Rundfunk zur Verfügung gestellte Geldsumme, die ggf. auf der Zahl der Einwohner basiert (eigentlich aber nicht zwingend muss)

In allen Fällen würden letztlich nahezu alle Bürger zahlen müssen, Konsumenten wie Nichtnutzer. Die mit der Wohnungsabgabe verbundenen Ungerechtigkeiten würden daher prinzipiell erhalten bleiben, wobei dies bei der Version 3 allerdings nicht direkt sichtbar wäre.

Soweit man an wegen der Fiktion der Unabhängigkeit des ÖR-Rundfunks am Einzug durch die LRA bzw. den von diesen getragenen BS festhalten will (Version 1), würde vor allem die Kosten des Einzugs steigen. Zudem bleibt das Problem des Abgleichs der Einwohnerdaten. Würde das Finanzamt diese Aufgabe übernehmen, wäre der Aufwand eventuell etwas geringer, würde aber wohl zu zusätzlichen Belastungen der Ämter führen, was dann letztlich auch mehr Personal bedeutet (das beim aber BS wegfällt) , so dass ein nennenswerter Kostenvorteil ggf. nicht erzielt wird.

Natürlich gibt es weitere Finanzierungsmodelle. So könnte man z. B. zur Geräte-basierten Abgabe zurückkehren. Im Grunde ist Version 3 schon eine Alternative. Da sich  der Finanzierungsbetrag aber auf eine Summe "pro Kopf" umrechnen ließe, kann man dies noch als "Kopfsteuer" bzw. "Kopfpauschale" durchgehen lassen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
  • Beiträge: 11
moin,

(z. B. mit der Einkommensteuer) erhobene Abgabe

...und wenn einer keine Einkommenssteuererklärung abgeben braucht?

meiner einer wartet, bis der BGH fertig hat oder der GV kommt.

Euer
N ur D urch R aub


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 14:53 von DumbTV«

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  • Cry for Justice
(betrifft Antwort https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27567.msg175392.html#msg175392 (#182), da war einer schneller)
Modell 1.und 2. sind sture Kopfpauschalen mit einem gleichen Beitrag pro (volljährigem) Bürger. Das wird nichts, weil wieder zutiefst asozial und somit ungerecht. Dann hat man es nur verschlimmbessert und erzeugt neue Widerstände aus anderen bisher ruhigen Ecken. Mit Modell 3. könnte ich mich noch am ehesten anfreunden. Zudem hätte ich noch ein Modell 4. anzubieten, welches hier auch schon heiß im Gespräch war. Keine sture Kopfpauschale gleich für alle, sondern modifiziert und geschmeidig elegant nach dem Einkommen pro volljährigem Bürger angesetzt. Mir schwebt da eine Parallele, aktive Kopplung zum bereits bestehenden Lohnsteuersystem vor, natürlich gern mit Kappungen nach unten und oben. Die "Minderheiten" des unteren Lohnniveaus und "tiefer" (sorry) sowie die Superreichen mit openEnd nach oben wären damit gut bedient. Es geht vor allem um die Ausgewogenheit in der Masse, der Mehrheit des mittleren Lohnniveaus. Ist dann aber alles schon keine Pauschale mehr, sondern eine flexible Mutation deines Modell 3.


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
...und wenn einer keine Einkommenssteuererklärung abgeben braucht?

Die Erhebung mit der Einkommenssteuer ist nur ein Beispiel. Das Thema "was versteht man hier eigentlich unter der Idee der Kopfsteuer?" ist angerissen, nicht abschliessend erläutert. Ich schrieb bereits: "Diese sind weder vollständig beschrieben, noch sonderlich durchdacht oder die einzig denkbaren Modelle." Es ging mir nicht um die Ausgestaltung sondern darum, zu zeigen, dass man unter "Kopfpauschale" durchaus unterschiedliche Ansätze insbesondere des Inkassos und der dafür zuständigen Stelle - weiterhin Rundfunk oder eine bereits vorhandene Institution - verstehen kann. Zudem wäre eine Finanzierung aus den allgemeinen Steuereinnahmen eben nur beinahe eine Kopfpauschale, weil die Steuern bekanntlich vom Einkommen und dem Konsum abhängen. Die rechnerische Quote pro Kopf hätte dann de facto nichts mit einem gleichen Betrag für alle zu tun.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

d

denyit

Man sollte sich doch bei der Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR) immer vergegenwärtigen, welcher Zweck vom Staat (!) eigentlich damit verfolgt werden sollte. [...] Wenn man sich nun von diesen - seit 30 Jahren wirkenden - Hysterese-Effekten befreit hat, dann wird man vielleicht feststellen, dass der damals verfolgte Zweck (namentlich die Freiheit von staatlichem Einfluss auf die Medienwelt) durch den heutigen ÖRR in sein Gegenteil pervertiert wurde.
Solche Übertreibungen (auch wenn manche es vielleicht als durchaus real empfinden) polarisieren lediglich, helfen aber sachlich nicht weiter. Man kann über den Sinn eines gesetzlich geregelten uanbhängigen Rundfunks diskutieren. Über Inhalt und Umfang. Und über die Finanzierung. Als Ausgangspunkt dient das etablierte System des örR, was alles andere als optimal ist (weshalb wir ja hier sind). Die pauschale Behauptung, dass der örR das "pervertierte Gegenteil" der ursprünglichen Idee ist, ist absurd. Also besser an der Thematik bleiben und konkret argumentieren.


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d

denyit

1. eine pro (volljährigem) Bürger von diesem direkt durch den ÖR-Rundfunk erhobene Abgabe
...
Soweit man an wegen der Fiktion der Unabhängigkeit des ÖR-Rundfunks am Einzug durch die LRA bzw. den von diesen getragenen BS festhalten will (Version 1), würde vor allem die Kosten des Einzugs steigen.
Ich bin kein Fan einer Kopfpauschale. Trotzdem: Würden die Kosten steigen? Nachverfolgt werden muss auch jetzt schon jede gemeldete Person. Der Abgleich alle paar Jahre würde sich erübrigen, da die Bewegungsmeldungen ausreichend wären. Alles andere als eine gute Lösung (für mich de facto unakzeptabel). Aber würden die Kosten wirklich steigen?


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D
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Die pauschale Behauptung, dass der örR das "pervertierte Gegenteil" der ursprünglichen Idee ist, ist absurd. Also besser an der Thematik bleiben und konkret argumentieren.

Die Behauptung der ÖRR, dass eine Beitragsfinanzierung bedeuten würde, es gäbe mehr Staatsferne  war nicht nur falsch sondern 100% gelogen.  8)
Da kann ich die Verärgerung von @Oggelbecher schon nachvollziehen.

Nur dagegen zu sein, ist auch in meinen Augen zu wenig.

Mir schwebt da eine Parallele, aktive Kopplung zum bereits bestehenden Lohnsteuersystem vor, natürlich gern mit Kappungen nach unten und oben. Die "Minderheiten" des unteren Lohnniveaus und "tiefer"(sorry) sowie die Superreichen mit openEnd nach oben wären damit gut bedient. Es geht vor allem um die Ausgewogenheit in der Masse, der Mehrheit des mittleren Lohnniveaus. Ist dann aber alles schon keine Pauschale mehr, sondern eine flexible Mutation deines Modell 3.

da könnte es dir passieren, dass diejenigen, die du als "Melkkühe" im Auge hast, dir ganz heftig was husten werden, wenn du denen an den prallen "Euter" fasst
Die können sich mit ihrer fetten Kohle nicht nur Steuerberater leisten, um sich künstlich arm zu rechnen,
sondern auch mit ihrem ergaunerten Geld beste RAe bezahlen und klagen bis St. Nimmerlein

Mich würde nicht einmal wundern, wenn das einer der Beweggründe war, nur noch die Beitragszahler hemmungslos abzocken zu wollen
Lieber Mio Spatzen in der Hand, als 10.000e fette Tauben auf dem Dach
 ;)


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  • Beiträge: 7.386
Und bei alledem mit berücksichtigen; Steuerrecht ist Bundesrecht.

Ohne Bund geht da nix, und der Bund wird als EU-Mitglied und europäischer Vertragspartner der EMRK keiner europauntauglichen Steuerlösung zustimmen können.

Die Länder haben also ohne Zutun des Bundes und ohne individuelle Art. 10 EMRK entgegenstehende Belästigung des Bürgers nur die Möglichkeit, ihre LRA aus ihrem Landessteuerhaushalt zu stützen und haben weder EU, noch Bund zu fürchten, wenn diese finanzielle Stütze zugunsten ihrer LRA ihrer Auftragserledigung dient und nicht höher ist als jenes, was ein beliebiger Rundfunkmitbewerber aufwenden würde, täte er den gleichen Umfang erledigen, der dem Auftrag entspricht.

Die begleitende Finanzierung durch Werbung bleibt unbenommen und "Pay-per-View" ebenfalls, weil beides mit EU-Recht vereinbar ist.

Sind die europäischen, bzw. bundesrechtlichen Rahmenvorgaben so unverständlich?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Es wären naturgemäß mehr Konten vorhanden, auch mehr Befreiungen erforderlich - z. B. alle Schüler jenseits der 18, Studenten und andere Personen ohne oder mit zu geringem Einkommen, - eine regelmäßige Kontrolle des Fortbestands der Befreiungsgründe, mehr Mahnungen bei Zahlungsversäumnis, ggf. mehr Vollstreckungen. Es ist ja nicht so, dass Zahlungen nur deshalb nicht geleistet werden, weil die Rundfunkgebühr durch den sogn. Rundfunkbeitrag ersetzt wurde, es gab auch schon vorher Zahlungsversäumnisse und die wird es weiter geben. Das wird vermutlich mehr Mitarbeiter erfordern, wenn wir nicht Computer über Befreiungen entscheiden lassen wollen. Das gegenüber heute die Kosten steigen halte ich daher für relativ sicher, gebe aber zu, dass ich nicht einschätzen kann, wie viel Personal etc. durch die derzeitigen Nichtzahler und die Auseinandersetzungen gebunden wird, die dann vermutlich wegfallen. Insofern trifft es zu, dass ich das ich einen Anstieg mehr unterstellt als im Detail überlegt habe. Entfallen würden auch die Gerichtsverfahren, was man als Gewinn für die Gesellschaft auch finanziell verbuchen könnte.

@pinguin: dass Steuerrecht ohne den Bund u. U. nicht machbar ist, ist richtig. Wenn man es will findet sich aber ein Weg, auf dem sich Bund und Länder einigen. Ich bin sicher: wenn die Politiker es müssten, dann könnten sie es und würden es auch. Dazu kommt: wir entwickeln hier ja weder die sogn. Kopfpauschale noch das dazu gehörige Recht; ist ja nicht unser Job. Der Begriff steht aber im Raum, ohne dass geklärt ist, was darunter zu verstehen ist, ob wir alle das Gleiche darunter verstehen und welche Auswirkungen es je nachdem hätte. Denkbare Ergebnisse sind sicher auch: rechtlich nicht machbar, zu teuer, keine Akzeptanz, organisatorisch nicht machbar usw. usf. Dazu noch die Sprüche seitens der Sender und Politiker von der Aufgabe der Staatsferne.

M. Boettcher


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Ach was, auf dem Trip dieser Erkenntnis war ich schon lange bevor du hier vom Campingplatz aufgeschlagen bist. Bin leider zu faul um dir die passenden Beiträge dazu von mir heraus zu suchen. Die Advocard für Edelkunden als Anwalts Liebling war mir auch schon vor deiner Zeit ein Begriff. Falls es dir nicht entgangen ist habe ich eigens dafür diese doofe Kappung eingebaut. Funktioniert schließlich auch in anderen Gefilden des Finanzjonglierens ganz gut. Oder wie willst du sonst die extremen Unterschiede von Einkommen bei Bemessungsverfahren unter einen respektablem Hut bekommen?
Einheitsbrei über einen Kamm geschärt funzt nicht, was willst du dann?


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Du hast 28 Jahre gebraucht um zu merken, dass schon seit 1990 gemeinschaftliche Aufgaben, nicht mehr durch die Gemeinschaft paritätisch finanziert werden.

Die Steuererhöhung gab es 1990 nicht und damit haben sich die Freiberufler (Anwälte, Architekten, Steuerberater usw) mit 0€ an der deutschen Einheit beteiligt.
Die Gewinne der "Einheit" wurden 2008 von den Reichen an die Superreichen weitergereicht.

Und jetzt kommt du mit der Idee, dass sich ausgerechnet die überproportional beteiligen sollen, die heute als Doppelverdiener nicht annähernd das verdienen, was ein Einzelverdiener vor 1990 verdiente.

Klar, die werden dann das doppelte bis das dreifache der bisherigen Kosten bereitwillig bezahlen  8)


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  • Cry for Justice
Was bitteschön haben deine Auslassungen mit meinem letzten Beitrag zu tun? Dein überschwellendes Wissen zu Themen aus tausend und einem Tag ist wohl besser an einem Lagerfeuer in fortgeschrittener Stunde zu ertragen..


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Schrei nach Gerechtigkeit

D
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Du möchtest ausgerechnet beim Rundfunk einen Sprung 30 Jahre in die Vergangenheit, als es noch selbstverständlich war, alle einkommensabhängig an den Lasten des Sozialstaats zu beteiligen. Das ist zwar logisch und gerecht, wird aber seit 28 Jahren ignoriert.
Als die Kohle dann endgültig verbrannt war, mussten alle Gemeinschaftsaufgaben privatisiert werden. Der Schuldenstand heute beträgt schnuckelige 3 Bio €.

Ich glaube nicht, dass das zu Ende gedacht ist, wenn "Besserverdienende" Beitragserhöhungen von 100% oder 200% schlucken sollen.
Niemand der gewählt werden will, wird solche "Grausamkeiten" verkaufen können


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