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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 72875 mal)

h
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Ich bin kein Fan einer Kopfpauschale. Trotzdem: Würden die Kosten steigen? Nachverfolgt werden muss auch jetzt schon jede gemeldete Person. Der Abgleich alle paar Jahre würde sich erübrigen, da die Bewegungsmeldungen ausreichend wären. Alles andere als eine gute Lösung (für mich de facto unakzeptabel). Aber würden die Kosten wirklich steigen?
Es wären naturgemäß mehr Konten vorhanden, auch mehr Befreiungen erforderlich - z. B. alle Schüler jenseits der 18, Studenten und andere Personen ohne oder mit zu geringem Einkommen, - eine regelmäßige Kontrolle des Fortbestands der Befreiungsgründe, mehr Mahnungen bei Zahlungsversäumnis, ggf. mehr Vollstreckungen. Es ist ja nicht so, dass Zahlungen nur deshalb nicht geleistet werden, weil die Rundfunkgebühr durch den sogn. Rundfunkbeitrag ersetzt wurde, es gab auch schon vorher Zahlungsversäumnisse und die wird es weiter geben. Das wird vermutlich mehr Mitarbeiter erfordern, wenn wir nicht Computer über Befreiungen entscheiden lassen wollen. Das gegenüber heute die Kosten steigen halte ich daher für relativ sicher, gebe aber zu, dass ich nicht einschätzen kann, wie viel Personal etc. durch die derzeitigen Nichtzahler und die Auseinandersetzungen gebunden wird, die dann vermutlich wegfallen. Insofern trifft es zu, dass ich das ich einen Anstieg mehr unterstellt als im Detail überlegt habe. Entfallen würden auch die Gerichtsverfahren, was man als Gewinn für die Gesellschaft auch finanziell verbuchen könnte.

Aus in meinem Post https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27567.msg174277.html#msg174277 dargestellten Gründen bin ich sogar relativ sicher -aber natürlich kann auch ich da nur spekulieren-, dass ein personenpezogener Beitrag in der Gesamtschau weniger Kosten verursachen würde. Zusätzlich ist der Automatisierunsgrad der Vorgänge laut BS Geschäftsbericht aktuell sogar nur bei 31% (der Automatisierungsgrad der schriftlichen Vorgänge ist 59%). Ein personenbezogener Beitrag würde den Automatisierungsgrad sicher maßgeblich steigern können.
Man darf ja auch nicht vergessen, dass die aktuell im laufenden Betrieb notwendigen Schriftwechsel, um bei Umzügen oder (bei aktuellem Modell auch in Zukunft notwendigen) Meldedatenabgleichen zu klären, wer mit wem in einer Wohnung zusammenwohnt, komplett entfallen würden.

Und das sind nach meiner Einschätzung viele Millionen gesparte Arbeitsvorgänge mehr als sich durch  -bei personenbezogenem Beitrag- zusätzliche Befreiungsanträge sowie potentiell zusätzliche Beitragsverweigerer inklusive Vollstreckungen ergeben könnten.


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  • Cry for Justice
Diverse Milchmädchenrechnungen zum voraussichtlichen Automatisierungsgrad bei einem zukünftig anderen Finanzierungsmodell gehen doch völlig an der Realität vorbei. Wozu muss denn ein solch fragwürdiges Inkassobüro wie der BS auch weiterhin noch eine Rolle spielen. Dessen Existenz ist ohnehin schon zweifelhaft genug, man könnte genau jetzt (mit dem BVerfG-Urteil) einen Schnitt machen und dieses eigentlich überflüssige Monstrum für Geschichte erklären. Na gut über 1200 Mitarbeiter in der Luft, aber da hat Angie gewiss eine Lösung nach Art der Abwrackprämie parat. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2018, 15:02 von DumbTV«
Schrei nach Gerechtigkeit

h
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Diverse Milchmädchenrechnungen zum voraussichtlichen Automatisierungsgrad bei einem zukünftig anderen Finanzierungsmodell gehen doch völlig an der Realität vorbei.
Milchmädchenrechnung hin oder her - Die Antwort auf die Frage, wieviel Mehraufwand ein personenbezogener Beitrag mit sich bringen würde, ist aber mit eintscheidend darüber, ob der Beitrags-Verteilungsmaßstab mit Art.3 GG I (Belastungsgleichheit) nach den zwingend zu erfüllenden Typisierungs-Bedingungen des BVerfG vereinbar ist. Und ist damit auch mit entscheidend über die Verfassungswidrigkeit des Beitrags.


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D
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Wozu muss denn ein solch fragwürdiges Inkassobüro wie der BS auch weiterhin noch eine Rolle spielen.

weil der BS total alternativlos ist. Gut, es gäbe schon Alternativen, aber die wären ja viel viel schlechter, schlicht undenkbar

Vor dem BverfG wurde das dann so verklausuliert:

Wilhelm (ARD)
Zitat
Die Umstellung von der Gerätegebühr auf den Rundfunkbeitrag sei der technologischen
Entwicklung
geschuldet, weil man nicht mehr zwischen verschiedenen Gerätearten hätte
unterscheiden können und bei der Rundfunkgebühr ein Vollzugsdefizit gedroht hätte, das die
Rundfunkfinanzierung in rechtlich untragbarer Weise hätte erodieren lassen.
(....)
Der örR sei „mehr denn je“ gefordert, in Zeiten nie
dagewesener Konzentrationstendenzen im Medienmarkt und der Nischenbildung aufgrund
Rückzugs vieler Menschen in digitale Echokammern, eine gesamtgesellschaftliche und institutionell
organisierte Meinungsvielfalt“ zu gewährleisten.
(....)
Auch die anderen europäischen Länder seien bemüht, ihre Rundfunkfinanzierung auf eine
geräteunabhängige Abgabe umzustellen. (..) In Dänemark habe man eine
Steuerfinanzierung eingeführt, was einen unmittelbaren staatlichen Eingriff auf die Abgaben und
eine damit einhergehende drastische Kürzung der Programmmittel um etwa 20 % zur Folge hätte.
Dort würde „ganz offen mit der wirtschaftlichen Axt gedroht, um inhaltlich Einfluss nehmen zu
können“. Eine Steuerfinanzierung würde in Deutschland gegen die Staatsfreiheit verstoßen.
Der Rundfunkbeitrag würde damit die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
garantieren. Man erhoffe sich von der Entscheidung des BVerfG Rechtssicherheit.

der glaubt natürlich seinem eigenen dummen Gesabbel  ::)

es kommt noch schlimmer:

Kube (ARD)

Zitat
Die Anknüpfung an die Wohnung
vereinfache nicht nur die Verwaltung, sondern schütze auch die Privatsphäre. Darum könne die
Rundfunknutzung nur auf die gesamte Wohngemeinschaft, aber nicht auf einen Einzelnen bezogen
werden. Darum sei es auch problematisch, zwischen Erst- und Zweitwohnung zu unterscheiden,
denn die dafür erforderlichen Nachforschungen seien mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

Eine paritätische Finanzierung der ÖRR wird als Grundgesetzwidrig dargestellt

Das ist schon wirklich abenteuerlich  :o

Hier die 45 Seiten zum geniessen:
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg175441/topicseen.html#msg175441


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  • Beiträge: 7.239
@Dauercamper

Ich hoffe sehr, daß sich kein Richter am BVerfG verarschen läßt und sie bei ihrer Entscheidung prioritär Bundesinteresse berücksichtigen, welches u. a. in der europäischen Integration besteht.

Ist halt das Problem, wenn der EuGH zur Vorlage erst in Anfang 2019 abschließend entscheidet, daß das BVerfG vorgeführt wird, wenn es eine Entscheidung fällt, die nachher quasi vom EuGH kassiert wird. Dann wäre die Beschädigung des dt. Rechtssystems noch viel größer.

Es darf auch davon ausgegangen werden, daß auf der europäischen Ebene mehr Bürger Deutsch können, als man in Deutschland glauben mag und sie ganz genau wissen, was hier in Deutschland in Sachen ÖRR aus EU-Sicht schief läuft.

Naivität ist hier jedenfalls nicht angebracht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
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Ich hoffe sehr, daß sich kein Richter am BVerfG verarschen läßt und sie bei ihrer Entscheidung prioritär Bundesinteresse berücksichtigen, welches u. a. in der europäischen Integration besteht.

@koblenzer hat auf diesen Teil verzichtet, was ich enttäuschend fand. Mich hätte sehr interessiert, was für Antworten gekommen wären, auf die Gestaltung des 15. RäStv, unter Umgehung der EU-Kommission. Die geladenen Vertreter hätten dazu wohl keine Argumente oder Antworten, weil man dafür die Vertreter der Legislativen hätte laden müssen. Ob Dörr darauf Antworten gewusst hätte, oder hätte er sich ahnungslos gegeben?

Ist halt das Problem, wenn der EuGH zur Vorlage erst in Anfang 2019 abschließend entscheidet, daß das BVerfG vorgeführt wird, wenn es eine Entscheidung fällt, die nachher quasi vom EuGH kassiert wird. Dann wäre die Beschädigung des dt. Rechtssystems noch viel größer.

Es sind ja auch Verfahren (auf Landenebene) schon gelaufen, die zum Ergebnis kamen das der BS verfassungskonform sei und da KANN das BverfG gar nicht zu einem anderen Schluss kommen. Von den ÖRR wurde auch argumentiert, wer gegen den BS wäre, wäre für die Abschaffung der ÖRR, weil nur der BS garantieren würde, dass der ÖRR staatsfern bliebe.
20% Mitteleinsparung wie in Dänemark, das ginge ja gar nicht...
Das juristische "Geplänkel" kam doch darauf hinaus: Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix  ::)
Ironie am Rande: Das Schnüffeln in den Meldedaten wäre ok, das Schnüffeln in den Steuerdaten aber grundgesetzwidrig
und wozu das Ganze? Um davon abzulenken, eine paritätische Finanzierung des ÖRR überhaupt an zu denken.

Es darf auch davon ausgegangen werden, daß auf der europäischen Ebene mehr Bürger Deutsch können, als man in Deutschland glauben mag und sie ganz genau wissen, was hier in Deutschland in Sachen ÖRR aus EU-Sicht schief läuft.
Naivität ist hier jedenfalls nicht angebracht.

In anderen EU-Ländern sitzen Politiker nicht all abendlich in Talkshows herum, statt das Land zu regieren. In anderen EU-Ländern sind Politiker nicht voll-versorgte Millionäre, sondern eher bescheiden.

Der Glaube in den Rechtsstaat ist auch nur ein Glaube...  :o


Edit "Bürger" @alle:
Die Diskussion schweift leider wieder einmal vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads ab
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und verliert sich in allgemeinen Bekundungen, die nichts konstruktiv zum eigentlichen Kern-Thema beitragen.
Der Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld.
Noch einmal das MANTRA, immer und überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema des jeweiligen Threads bleiben, welches durch dein Einstiegsbeitrag und den bestenfalls aussagekräftigen Thread-Betreff bestimmt ist.
Dies schließt aus, sich von einer themenabschweifenden Nebenbemerkung zur nächsten themenabschweifenden Nebenbemerkung hinreißen zu lassen und dient insbesondere auch der Übersicht und Auffindbarkeit konkreter Diskussionen und Erkenntnisse.
Das Forum kann ausschweifende und unübersichtliche oder gar chat-artige Debatten zu "allem und jedem", nach dem Motto "es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem und noch nicht überall" NICHT leisten.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2018, 00:06 von Bürger«

 
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