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Autor Thema: WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher  (Gelesen 6923 mal)

F
  • Beiträge: 3
Das übliche Vorgehen bei fehlendem Bescheid...
Bei Durchlauf "zwei" hat man wohl den Stempel Querulant in der Akte und das hiesige Vollstreckungsgericht, wie Stadtkasse schalten auf Durchzug (aka auch keine einstweilige Anordnung).

Wie dem auch sei - ohne Reaktion des Vollstreckungsgerichts - vorsichtshalber gezahlt, da eine OP anstand und die Dame ohnehin keine Termine wahrnehmen konnte (AU). Aber was interessiert das GV oder WDR...

Habe dann auf das per normaler Post(!) vom GV eingetroffene Schreiben mit erneuter Ladung und Haftbefehl ein Fax + Brief an die hohe Eminenz gesendet, ob denn diese Brachialgewalt wirklich erforderlich sei.

Antwort siehe Anlage.

Grüße,
42

Edit:
Ladung GV angefügt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2019, 02:34 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo,

hmmm - hat der WDR als Gläubiger (also "eigentlich" auch "Herr des Vollstreckungsverfahrens") in diesem Fall in seinem Vollstreckungsersuchen denn auch um "Abgabe der Vermögensauskunft" ersucht!?

Oder macht da jeder was er will oder gerade für "hipp" hält?

Mit der o.a. Antwort heißt er auf alle Fälle den Haftbefehl gut.

Gruß
Kurt

PS:
@Fourty2: liegt das Vollstreckungsersuchen vor?
Wenn nein: bitte anfordern


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.246
@Fourty2: darf die Ladung und das WDR-Schreiben bei facebook geteilt werden?

Gruß
Kurt



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 14:45 von Markus KA«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Folgende rechtliche Mittel und Möglichkeiten zum Thema Zwangsvollstreckung wurden im Forum diskutiert und stehen dem Betroffenen zur Verfügung:

1. Sich unbedingt mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen.

2. Auf den Rechtsbehelf, die Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtmittelbelehrung des Schreibens mit seinen Möglichkeiten und Fristen achten.

3. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der zuständigen Rundfunkanstalt stellen.

4. Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen (evtl. Anleitung und Hinweise hierzu auf der Internetseite des VG).

5. Anfechtungsklage gegen zuständige Rundfunkanstalt beim zuständigen Verwaltungsgericht (evtl. Anleitung und Hinweise hierzu auf der Internetseite des VG).

6. Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen (möglichst mit Begleitung) und protokollieren lassen, dass man zur Prüfung des Sachverhaltes rechtliche Mittel einsetzen und die Prüfung durch die Gerichte veranlassen wird.

7. Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers gemäß § 766 Abs. 1 ZPO einlegen und Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO beim Amtsgericht beantragen.

8. Widerspruch gemäß § 882d Abs. 1 ZPO gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO einlegen und Antrag auf Aussetzung gemäß § 882d Abs. 2 ZPO gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO beim Amtsgericht stellen.

9. Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht einreichen.

Weitere Hinweise hierzu bitte die Suche-Funktion verwenden und z.B.:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2019, 18:37 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aus gegebenem Anlaß und zu besseren Übersicht könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass eine Stadtkasse als verantwortliche Vollstreckungsbehörde zunächst eine Vollstreckungsankündigung gesendet haben könnte.

Hierbei könnte:

1. zunächst das Vollstreckungsersuchen bei der Stadkasse per Akteneinsicht geprüft worden sein,
2. begründeten Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung eingelegt worden sein,
3. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der Stadtkasse gestellt worden sein,
4. ein öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber der Stadtkasse geltend gemacht worden sein,
5. Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Stadtkasse gestellt worden sein,
6. in Verbindung mit einer Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Stadtkasse eingereicht worden sein.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass bereits eine Anfechtungsklage gegen Festsetzungs- und Widerspruchsbescheid anhängig ist, könnte die Stadtkasse auf das noch anhängig Verfahren hingewiesen worden sein.

In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass bereits schon über drei Monate Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid eingelegt worden und noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt, könnte Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden sein  und auch  darüber die Stadtkasse informiert worden sein.


Hierzu auch:
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es sei nicht nur fiktiv, sondern ganz real mal darauf hingewiesen, dass wir es in Wuppertal auch mit dem Gerichtsbezirk der 27. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zu tun haben, wo all diese Maßnahmen bisher keine Aussichten auf Erfolg hatten. Ich halte es daher fiktiv vielleicht für besser, wenn man versucht, den Weg über die Amtsgerichte mit Rechtsmitteln wie Erinnerung gemäß § 766 ZPO und Beschwerde gemäß § 793 ZPO zu gehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2019, 23:25 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
...dass wir es in Wuppertal auch mit dem Gerichtsbezirk der 27. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zu tun haben, wo all diese Maßnahmen bisher keine Aussichten auf Erfolg hatten.
Sollte dem so sein, wären die Begründungen wenigstens eines dieser Verfahren zur Analyse der pauschalen Behauptung hilfreich. Ich erinnere nur an den Beschluss des VG Düsseldorf:
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

Ich halte es daher fiktiv vielleicht für besser, wenn man versucht den Weg über die Amtsgerichte mit Rechtsmitteln wie Erinnerung gemäß § 766 ZPO und Beschwerde gemäß § 793 ZPO zu gehen.
Natürlich steht es jedem frei die Vollstreckungsankündigung und den Vollstreckungsbeamten der Stadtkasse zu ignorieren und somit die erste Möglichkeit der Gegenwehr zu verschenken und zur Freude der Stadtkasse diese zu entlasten.

Beauftragt die Stadtkasse im späteren Schritt (da bisher ungehindert) den Gerichtsvollzieher für weitere Vollstreckungsmaßnahmen, können natürlich Erinnerung und Beschwerde gemäß Rechtsmittelbelehrung (siehe Beschluss des Amtsgerichtes) durchgeführt werden.

Das Forum sollte auf alle Möglichkeiten hinweisen und pauschale, fragwürdige Behauptungen vermeiden. Ebenso wie das Forum nicht empfiehlt, Bescheide zu ignorieren, könnte eine frühe Gegenwehr und der frühe Umgang mit diesem Thema hilfreich sein.


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Sollte dem so sein, wären die Begründungen wenigstens eines dieser Verfahren zur Analyse der pauschalen Behauptung hilfreich.
Die Problematik zur fragwürdigen Rechtsprechung der 27. Kammer des VG Düsseldorf wurde bereits in einem anderen Thread thematisiert. Siehe hierzu:
Urteil VG Düsseldorf vom 15.02.2019 / Klagewert: 694 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30244.0

Es wurde von mir nichts pauschalisiert, da mehre Leute mittlerweile ein fast identisches Urteil erhalten haben, das man dort als PDF herunterladen kann.

Auf die Unterschiede der Verfahrensmöglichkeiten vor dem Verwaltungsgerichten und den Amtsgerichten müsste hier vielleicht noch genau eingegangen werden, da es sich nicht jeder leisten kann, alle Verfahrensmöglichkeiten auszuschöpfen.


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Problematik zur fragwürdigen Rechtsprechung der 27. Kammer des VG Düsseldorf wurde bereits in einem anderen Thread thematisiert.
Zum besseren Verständnis für die betroffenen Leserinnen und Leser und um Verwirrungen zu vermeiden sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den angegebenen Urteilen um Anfechtungsklagen gegen die Festsetzungsbescheide der LRA handelt und somit mit dem hier diskutierten Thema "WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher" sowie der möglichen Gegenwehr nichts zu tun hat.
Auzug aus dem genannten Urteil:
Zitat
Der Kläger beantragt schriftsätzlich, den Festsetzungsbescheid des Beklagten vom 2. November 2017 in
Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Dezember 2017 aufzuheben.

Viel interessanter und von Vorteil für die Betroffenen des hier diskutierten Themas, "WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher", wären aktuelle Urteile zu dem Thema Vollstreckung, die hier möglicherweise sinnvollerweise gegen die Stadtkasse als die ersuchte Vollstreckungsbehörde geführt werden.


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