Hallo zusammen,
Person N wurde 2013 vom BS zwangsangemeldet. Von diesem Zeitpunkt bis heute lebt Person N in der selben Wohnung in einer großen norddeutschen Hansestadt.
Bis vor kurzem war Person N vom Rundfunkbeitrag befreit.Nun ist der
Grund der Befreiung weggefallen. Nach dem Wegfall dieses Grundes kamen Schreiben des BS mit der üblichen Frage, ob der Befreiungsgrund noch vorliegen würde. Da Person N dies nicht mehr bejahen konnte, soll nun auch
Person N zur Kasse gebeten werden.
Nun hat Person N erstmals das im
Ablauf - Beispielablaufhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416erwähnte Schreiben
"Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418Dies ist das erste Schreiben dieser Art.
Person N hat dieses Schreiben als JPG beigefügt. Selbstverständlich hat Person N alle identifizierenden Stellen in dem Schreiben entfernt, so dass es hier angesehen werden kann.
In diesem Schreiben wird Person N aufgefordert, 52,50 Euro zu überweisen.
Eine Einzugsermächtigung hat Person N dem BS nie erteilt.
Der BS wartet natürlich nun trotzdem, dass er sein Geld bekommt.
Nun weiß Person N leider nicht, wie es jetzt weitergehen soll, weil Person N dieses Juristendeutsch vorne und hinten nicht versteht.
Noch droht der BS nicht. Noch hat der BS nichts angekündigt. Noch hält der BS die Füße still, da der BS davon ausgeht, die 52,50 Euro bald zu erhalten.
Doch wie muss Person N sich nun richtig verhalten?Vielen Dank!
PS: Person N hat hier auch bereits während der Zeit der Befreiung mitgelesen.
Doch dieses Juristendeutsch ist nicht einfach für Person N, obwohl Person N sich Mühe gibt.Edit "Bürger":
Ursprünglicher Betreff musste angepasst werden.