1. Kritik wird üblicherweise geäußert. Es wäre mir neu, dass ÖRR sakrosankt ist oder man einen Kritikerlaubnisschein von Herrn Wilhelm benötigt, wenn es um ÖR-Anstalten, deren Programm oder Finanzierung geht.
2. Wenn ich Kritik äußere, dann habe ich über den Gegenstand der Kritik, die Verhältnisse, Qualität oder Äußerungen von Personen selbstverständlich nachgedacht; unter Umständen sogar länger als Herr Wilhelm über seine Kritik an den Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bzw. seiner Finanzierung.
3. Dass Herr Wilhelm für Kritik an seiner Arbeit wenig empfänglich ist, habe ich verstanden. Dass er meine und die von nicht wenigen Fachleuten am Finanzierungsmodell nicht versteht, liegt m. E. eher an den intellektuellen Fähigkeiten von Herrn Wilhelm, als an zu wenig Gedanken zum Thema meinerseits.
4. Mir verschließt sich, welches Recht der Rundfunk hat, vom Gesetzgeber Maßnahmen gegen einen Anbieter im Internet zu fordern. Noch dazu, wo Facebook selbstverständlich bei strafbaren Äußerungen schon heute gezwungen werden kann, die Nutzerdaten herauszugeben. Unter Umständen hat Herr Wilhelm seine Forderungen einfach nicht bis zu Ende gedacht.
Zu guter Letzt: Die Sender müssen ja wahnsinnig unter Druck stehen. Man stelle sich vor, das BVerfG würde den sogn. Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig feststellen. Wird Herr Wilhelm dann öffentlich kundtun, die Damen und Herren hätten nicht bis zu Ende gedacht?
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.