Hallo,
eine Person P hat nie Beiträge gezahlt. Sie hat nie Bescheide bekommen, da sie umgezogen ist und die vermutlich an die alte Adresse gingen. Vor einigen Wochen kam ein roter Brief, eine Ankündigung einer Zwangsvollstreckung, von seiner Stadtkasse.
Daraufhin hat sie die Stadtkasse in Kenntnis gesetzt, dass mit dem Urteil vom LG Tübingen vom 16.9.16 (5 T 232/16), grundsätzlich eine Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkbeitragsverweigerer als unzulässig erklärt wurde. (jetzt mal vereinfacht gesagt).
Nach einigen Tagen erhielt sie Antwort der Stadtkasse (siehe Anhang), die Gegenargumente aufführt.
Heute kam der Vollstreckungsbeamte (Person P war bei der Arbeit) und hinterließ wieder ein rotes Schreiben mit Drohung von Erzwingungshaft. Person P ist nun verunsichert und fragt sich was zu tun ist.
Daher meine Frage hier. Hat die Stadtkasse Recht, dass sie sehr wohl vollstrecken darf?
Danke für eure Mithilfe.
Gruß
tommi0174
Edit "DumbTV":
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