@Kurt (hoffentlich mit Gurt)
GV ist beauftragt, mit O(nkel) zunächst eine gütliche Erledigung gem. § 802a, Abs. 2, Nr. 1 i.V.m. § 802b ZPO zu versuchen (in BW übliches Verfahren).
Dazu wurde O, wie geschrieben, zum Plausch geladen, den er wegen schwerer Erkrankung (psychotische Episode in Tateinheit mit reaktiver Depression etc.) leider nicht wahrnehmen konnte.
Für den Fall, dass es zu keiner "rechtzeitigen Vereinbarung" (Zahlung, Ratenzahlung etc.) kommt, hat der Gläubiger schon jetzt die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt.
Nächste Woche gehts weiter...
Jetzt las O die negative Entscheidung des AG Stuttgart 2 M 57976/14 v. 16.01.2015, das gefällt ihm gar nicht, was die Stuttgarter AG-Stäffelesrutscher da fabrizieren... (Anhang)
Zum Problemkreis "nicht zugegangene / fehlende Beitrags-/Feststellungsbescheide" führen Sie aus:
"...Ein Verwaltungsakt bedarf zu seiner Wirksamkeit - vorbehaltlich besonderer Formvorschriften
im Einzelfall, an denen es hier fehlt - lediglich der Bekanntgabe.
Nach § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt mit dem dritten Tag nach
Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.
Dies gilt nach S. 3 der genannten Vorschrift nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu
einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat dann die Behörde den Zugang und
den Zeitpunkt des Zugangs zu beweisen.
Das reine Behaupten eines unterbliebenen oder verspäteten Zugangs reicht dabei jedoch
nicht aus. Erforderlich ist vielmehr der substantiierte Vortrag eines atypischen Geschehensablaufs,
sonst bleibt es bei der Fiktion, sofern die Behörde einen ordnungsgemäßen Vermerk
über die Aufgabe des Verwaltungsaktes zur Post gefertigt hat. Legt der Adressat plausibel
dar, dass ihm die Sendung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist, so
liegt ein Zweifelsfall vor, in welchem die Behörde die Beweislast trifft (Kopp/Ramsauer
VwVfG 13. Aufl. § 41 Rn 43)..."
Aber, ich meine, was bringt denn der Einwand mit fehlenden Bescheiden? Dann versendet sie der BS halt nochmals per Zustellung und vollstreckt weiter...
Edit "Bürger":
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