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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Schleswig-Holstein => Thema gestartet von: tommi0174 am 07. Dezember 2016, 22:33

Titel: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 07. Dezember 2016, 22:33
Hallo,
eine Person P hat nie Beiträge gezahlt. Sie hat nie Bescheide bekommen, da sie umgezogen ist und die vermutlich an die alte Adresse gingen. Vor einigen Wochen kam ein roter Brief, eine Ankündigung einer Zwangsvollstreckung, von seiner Stadtkasse.

Daraufhin hat sie die Stadtkasse in Kenntnis gesetzt, dass mit dem Urteil vom LG Tübingen vom 16.9.16 (5 T 232/16), grundsätzlich eine Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkbeitragsverweigerer als unzulässig erklärt wurde. (jetzt mal vereinfacht gesagt).

Nach einigen Tagen erhielt sie Antwort der Stadtkasse (siehe Anhang), die Gegenargumente aufführt.

Heute kam der Vollstreckungsbeamte (Person P war bei der Arbeit) und hinterließ wieder ein rotes Schreiben mit Drohung von Erzwingungshaft. Person P ist nun verunsichert und fragt sich was zu tun ist.

Daher meine Frage hier. Hat die Stadtkasse Recht, dass sie sehr wohl vollstrecken darf?

Danke für eure Mithilfe.
Gruß
tommi0174



Edit "DumbTV":
Thema präzisiert, Beitrag angepasst
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: Tiuz am 08. Dezember 2016, 16:33
Da das Schreiben der Person P an die Vollstreckungsbehörde nicht veröffentlicht wurde, noch einmal konkret nachgefragt:

Lässt sich dem Schreiben irgendwie entnehmen, dass von Person P aufgrund fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen (Leistungsbescheid) die Einstellung der Vollstreckung seitens der Vollstreckungsbehörde begehrt wurde?

Falls ja, könnte Person P das Antwortschreiben der Vollstreckungsbehörde als Ablehnung ihres "Antrags" auffassen und beim zuständigen Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz (§123 VwGO - Einstweilige Anordung) beantragen.

Das LG Tübingen sollte Person P dabei außen vor lassen und sich stattdessen auf die landeseigenen VG-Beschlüsse  4 B 3/15 und 4 B 41/14 stützen (beide im Forum schon einmal erwähnt).
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: noGez99 am 08. Dezember 2016, 18:33
Liegt Person P das Vollstreckungersuchen des Rundfunks vor? -> hier posten
Kann Person P auch noch das erste Schreiben der Stadkasse posten?

Aus dem Brief:
Zitat
Die Vollstreckungsbehörde ... ist nicht verpflichted die Bekanntgabe/Zustellung  ... zu  prüfen
Schöne Halbwahrheit. Wenn der Schuldner den Zugang bestreitet muss die Stadt die Vollstreckung einstellen, da die Vollstreckungsvorraussetzungen nicht vorliegen. (aber es ist schon korrekt dass sie von sich aus nicht prüfen muss)
Es wird aber nicht einfach sich dagen zu wehren.

Person P soll mal suchen nach "Vollstreckung ohne Bescheid" z.B.

Antworten vom BS auf diverse Einwände (Vollstreckung ohne Bescheid)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20014.msg129768.html#msg129768

Siehe auch das Rumgeeiere hier:
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609  oder
Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599   
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106088.html#msg106088
Reaktion BS an Amtsgericht auf Erinnerung gem. §766 ZPO an Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13122.0

Regelmässig urteilen die Gerichte dass das nicht sein kann dass Bescheide nicht ankommen (insbesondere mehrere) obwohl die
Gesetzeslage ganz klar ist:
"Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen"
aus
Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692

Wichtig:
Einlesen in das landesspezifischen Vollstreckungsrecht. !!!!
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 08. Dezember 2016, 21:16
Hallo,

ein Vollstreckungsersuchen liegt Person P nicht vor. Person P erhielt das Schreiben im Anhang. Daraufhin antwortete sie wie folgt:

Zitat
Sehr geehrter ...,
Aktuell gibt es ein neues Urteil dazu vom LG Tübingen vom 16.9.16 (5 T 232/16), das mal Klartext spricht zum Behördenstatus (in diesem Fall) vom SWR (übertragbar auf den NDR da die Satzung nahezu identisch). Grundsätzlich wurde hier eine Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkbeitragsverweigerer als unzulässig erklärt. Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch, also ist eine Rundfunkanstalt keine Behörde sondern ein Unternehmen. Daraus ergibt sich klar, dass sie keine Amtshilfe bei Behörden stellen kann, womit alle Vollstreckungsmaßnahmen belegbar gesetzwidrig sind. Der Beitragsservice müsste den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen, doch dazu fehlt jede Rechtsgrundlage, denn auch sogenannte Bescheide können von einem Unternehmen nicht erteilt werden.

Ich habe Ihnen das Urteil einmal angehängt. Die wichtigsten Absätze sind meiner Meinung nach Absatz 10, 11, 26, 28, 29 und 30. Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, wird zu prüfen sein, ob dann ein Verstoß seitens der Landesrundfunkanstalten bzw. der beauftragten Stadtkassen gegen § 271 StGB vorliegt.

Ich hoffe, dass dieses Thema damit zum Abschluss kommt. In diesem Fall müssten Sie dem Norddeutschen Rundfunk aus genau diesen Gründen eine Absage erteilen, denn dieser ist nicht befugt, Amtshilfe bei Ihnen zu stellen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" erwähnte Forderungen mir nicht durch zugestellte/n Verwaltungsakt/e rechtswirksam bekanntgegeben wurden. Mir sind keine diesbezüglichen Verwaltungsakte/ Bescheide zugestellt worden.

Ich konnte daher gegen diese/n angeblichen Verwaltungsakt/e / Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen oder diese/n gar auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit überprüfen.

Daher weise ich auch etwaige in der Forderungsaufstellung enthaltene/n Mahngebühr/en, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten o.ä. in Gänze zurück.

Ohne Verwaltungsakt/ Bescheid/ vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung gar nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Danach kam dann der Vollstrecker mit dem Schreiben im Anhang zu Person P. Person P hat keine Ahnung von diesen Sachen (vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen usw.)
Viele Grüße
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 12. Dezember 2016, 23:25
Da die Frist abläuft und Person P unruhig wird, wird er wohl zahlen müssen. Für alles andere müsste er sich wohl einen Anwalt nehmen...  :(
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: noGez99 am 13. Dezember 2016, 01:09
Keine Panik. Ich kann leider das Schreiben kaum lesen (bitte als s/w mit 1 bit fartiefe scannen)
aber es handelt sich ja um die "Ankündigung der ZV". Die richtige ZV kommt erst noch,
und da muss das Vollstreckungsersuchen mitgeschickt werden. Person P sollte
sich das aber vorab holen/schicken lassen um es zu prüfen.
Gegen die ZV vom Gerichstvollzieher kann beim Amtsgericht "Erinnerung" eingelegt werden.
So etwas müsste es bei der Stadtkasse auch geben.
Will P weiter kämpfen? P kann immer noch zahlen. Für die Vermögensauskunft kommen nochmal 20 Eur dazu wenn er verliert.
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: Bürger am 13. Dezember 2016, 02:01
Person P sollte sich mit den neueren Erkenntnissen zur "kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen vertraut machen - siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387
um ZEIT/ AUFSCHUB zu gewinnen für eine "Sachverhaltsklärung mit dem Gläubiger (Landesrundfunkanstalt)", da diese/r offenkundig eine Vollstreckung betreibt, deren Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Zwischenzeitlich dann auch die allgemeinen Hinweise verinnerlichen u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: noGez99 am 13. Dezember 2016, 20:44
noch ein Tip:

öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch
Das scheint erfolgreich zu sein wenn nicht der Gerichtsvollzieher vollstreckt, sondern die Stadt o.ä.
(Verstanden habei ich das rechtliche Konstrukt aber leider nicht ...)

Siehe z.B.:
Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.msg136754.html#msg136754

(und hier im Forum suchen)

Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13567.0.html
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 14. Dezember 2016, 13:02
Ok Person P hat nun das Vollstreckungsersuchen angefordert. Gleichzeitig überlegt er, der Stadtkasse den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch mit Hilfe eines RA zu übermitteln. Letztendlich wird er um die Zahlung wohl nicht herum kommen. Alle diese Maßnahmen ziehen das lediglich in die Länge...
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: noGez99 am 14. Dezember 2016, 13:53
Bitte hier im Forum suchen! Ein ausgezeichneter Beitrag ist hier:

Schnelle Hilfe - Finanzamt kontert plötzlich mit neuem Urteil
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15750.msg104786.html#msg104786

Also, wenn möglich bei der Stelle vorbeigehen und sich freunlich(!) nach den Rechtsgrundlagen der Forderung erkundigen, die Gesetze genau lesen/hier posten.
Z.B. in vielen Bundesländern ist der Rundfunk von der Verwaltungsordung explizit ausgenommen.
Wurde der Bescheid bekanntgegeben? Nachweis Verlangen!
Liegen der Stelle die Bescheide vor? Ist ein Leistungsgebot in den Bescheiden vorhanden?

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.msg92306.html#msg92306


Andere Fundstücke:

Zitat
Gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 01.10.2014 (VG 27 K 211.12) reicht das reine Bestreiten eines unterbliebenen Zugangs von Bescheiden bzw. Mahnungen regelmäßig nicht aus. Grundsätzlich ist ein substantiierter Vortrag im Einzelfall erforderlich. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Ihnen die Bescheide des rbb zugegangen sind.
Also substantiiert bestreiten !!!
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.msg121273.html#msg121273


Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: Bürger am 14. Dezember 2016, 23:44
Letztendlich wird er um die Zahlung wohl nicht herum kommen.
Alle diese Maßnahmen ziehen das lediglich in die Länge...
Das wäre zu kurz gedacht ;)
Ziel der Übung ist ja, die rechtsmittelfähigen Bescheide zur Prüfung der Forderung überhaupt erst einmal zu erhalten.
Hat man diese, kann man die regulären Rechtsmittel einlegen.
Ob man dann am Ende des langen Liedes wirklich zahlen müssen soll, wird u.a. davon abhängen, wie zwischenzeitlich das BVerfG entscheiden wird oder bereits erste Änderungen herbeigeführt werden.
Insbesondere letzteres wird ohne massiven Handlungsdruck kaum freiwillig erfolgen.
Insofern ist maximale ZahlungsVERWEIGERUNG (und -VERZÖGERUNG) derzeit geradezu eine BürgerPFLICHT.
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 17. Dezember 2016, 14:24
Heute bekam Person P das angeforderte Vollstreckungsersuchen des NDR an die Stadtkasse. Ist die Vollstreckung somit legitim und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch nicht mehr anwendbar?
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: noGez99 am 17. Dezember 2016, 18:59
Jede Vollstreckung wird von der Rundfunkanstalt initiiert. Das hat meine Wissens keinen Einfluss auf den öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch.
(Ich kenne mich aber nicht gut mit dem  öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch aus.)
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: Bürger am 17. Dezember 2016, 19:12
Heute bekam Person P das angeforderte Vollstreckungsersuchen des NDR an die Stadtkasse. Ist die Vollstreckung somit legitim und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch nicht mehr anwendbar?

Mit dem Vollstreckungsersuchen hat die Rundfunkanstalt nicht den (im Zweifel der Bekanntgabe zu erbringenden!) Nachweis für die Bekanntgabe der zu vollstreckenden Bescheide erbracht.

Solange dieser (im Zweifel der Bekanntgabe zu erbringende) Nachweis der für die Vollstreckung erforderlichen(!) Bekanntgabe der zu vollstreckenden (Beitrags-/Festsetzungs-)Bescheide nicht erbracht ist, sollte Person P den Unterlassungsanspruch geltend machen können, da sie ansonsten
"bei Fortsetzung der unzulässigen Vollstreckung rechtswidrige Beeinträchtigungen erleiden würde" und ihr "u.a. auch ungerechtfertigte, unverhältnismäßige und nicht revidierbare wirtschaftliche und existenzielle Nachteile entstehen würden."


Siehe bitte im Übrigen aus aktuellem Anlass auch neueren Beschluss des LG Tübingen...

LG Tübingen legt nach! Beschluss vom 09. Dezember 2016 – 5 T 280/16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21363.0.html

...welches seine Haltung in der Sache professionell bekräftigt und argumentativ untersetzt - auch in Bezug auf eine zwischenzeitliche, nicht überzeugende Entscheidung des VGH Mannheim/ Baden-Württemberg - im Forum thematisiert u.a. unter
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016 zu hoheitlicher Tätigkeit der LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21313.0.html
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 19. Februar 2017, 20:59
Wie auch immer. In dieser Woche wurde das Konto von Person P gepfändet. Die Bank rief ihn an und fragte, was sie machen soll. Konto umwandeln in ein Pfändungsschutzkonto? Oder zahlen und Konto wieder freigeben?
Tja umwandeln würde bedeuten: kein Dispo mehr und jede Menge Papierkram mit Familienkasse usw. Da das Konto nicht benutzt werden konnte und schon Abbuchungen zurückgebucht wurden mit Folgekosten, musste Person P in den sauren Apfel beißen und die Zahlung freigeben! Was sie richtig ärgert!!!! So können die machen, was sie wollen. Wo auch immer die die Bankverbindung her haben. Dazu bekomme er seit einer Woche eine Flut von Spammails mit Kreditangeboten und sonstigem Müll. Da frage ich mich auch, wo da die undichte Stelle ist....

Sorry bin grad richtig sauer!!
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tigga am 20. Februar 2017, 03:41
Es gab doch letztens erst (also 2015, Forensuche) ein Urteil aus Schleswig-Holstein, wonach vom Verfassungsgericht für den NDR klar und rechtskräftig festgestellt wurde, dass der NDR keine Behörde darstellt. Somit ist doch auch die Vollstreckung über die Stadtkasse nicht zulässig, da die Stadtkasse dem NDR nicht Behördenhilfe hätte geben dürfen laut eindeutiger Rechtsprechung.

Klage einlegen gegen die Vollstreckung (wie in Tübingen), sich das Geld und andere entstandene Kosten vom NDR bzw. ggf. der Stadtkasse wieder zurückholen.
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 21. Februar 2017, 00:08
Person P hat einfach keine Zeit mehr für die ganzen Recherchen, Schreiben erstellen usw. usw. Er wird ein letztes Mal Kontakt zum Anwalt aufnehmen und dann abwägen...
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: lorbas24 am 25. März 2017, 22:41
So nun hat es auch Person B erwischt und nach dem verlorenem "Farce-Prozess" vor dem Verwaltungsgericht und der Nicht-Weiterreichung an das OLG hat der Beitragsservice Oberwasser bekommen. >:( Die Stadtkasse hat eine Zahlungsaufforderung geschickt, der Person B jetzt nachgekommen ist.  :-* Es hat doch alles keinen Zweck! >:D Ende der Verzögerungsmassnahmen. Selbstverständlich kam schon der neue Festsetzungsbescheid, allerdings nicht für einen Zeitraum bis heute. Gegen denn wird natürlich wieder Widerspruch eingelegt. Doch wird es keine neuerliche Klage geben, bei der jetzigen Rechtspraxis. >:( >:( >:( >:( >:( >:( >:(
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: Markus KA am 25. März 2017, 23:47
Doch wird es keine neuerliche Klage geben, bei der jetzigen Rechtspraxis.

Kann man nachvollziehen, aber ist es nicht genau das, was die sich erhoffen, dass wir endlich einknicken und nicht mehr klagen? >:(
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: Besucher am 26. März 2017, 17:55
Klar, jeder wie er möchte...

So nun hat es auch Person B erwischt
...
Doch wird es keine neuerliche Klage geben, bei der jetzigen Rechtspraxis. >:( >:( >:( >:( >:( >:( >:(

Allerdings würden - hättest Du es jetzt nicht gemacht - irgendwelche Insassen des sogenannten »Beitragsservice« oder aus irgendeiner der »Anstalten« - Krankheitsbild wäre von völlig untergeordneter Bedeutung :) - genau dasselbe schreiben. Könnten die sich ja auch leisten, schliesslich wird deren Arbeitszeit ja vom dummen Untertanen bezahlt.

Von meiner Seite setzte ich dem dezidiert entgegen: Jetzt erst recht, zumal sich die ganze Hanebüchenheit dieses Pseudo-Rechtsstaats- bzw. 'Rechtsstaats'®-Zirkus' - meine gute Erziehung verbietet mir einstweilen, den letzteren umschreibenden Begriff (Zirkus) durch einen anderen Terminus zu ersetzen - i. Sachen »Rundfunkbeitrag« auf den verschiedenen Ebenen und unter den verschiedenen Aspekten überhaupt jetzt erst deutlich wird und sich umso mehr verdeutlicht, je tiefer man in die Materie einsteigt! Aber es gibt natürlich zugegebenermaßen auch noch andere Wege, den Herrschaften Sand ins Getriebe zu streuen, als mal wieder zu klagen.

Doch wenn die Gerichtsbarkeit irgendwann nicht mehr klarkommt, dürfte erst das den entscheidenden Impuls sowohl für die etablierte Politik als insbesondere auch das BVerfG darstellen, dann mal - natürlich völlig unverdächtig - »umzudenken« zu versuchen, ob es wirklich klug ist, gegen jeden Widerstand diese Tour durchzusetzen, wie es bisher und auch aufgrund ebenfalls der alten Rundfunkurteile des BVerfG ohne Rücksicht auf Verluste praktiziert worden war. Die fachlich fundierte Kritik  - die 'man' allerdings bislang ja ganz gut ignorieren zu können gemeint hatte - wird indes nicht weniger, & wenn zusätzlich statt der bislang reibungslosen Abläufe in der Rechtspraxis nur der Masse wegen das Ganze zunehmend dysfunktional wird...

Die Tatsache, dass - von nur vhtm. wenigen Ausnahmen abgesehen wie bspw. ezwa in Tübingen - auch das Treiben der Masse der Gerichte (von den Abläufen auf unmittelbarer Verwaltungsebene ganz abgesehen) i. S. Heiligung des sogenannten »Rundfunkbeitrags« zunehmend veitstänzerische Züge annimmt, sollte die i. R. ja konservativ gestimmte Juristenzunft allmählich überlegen lassen, welchen Preis ihnen eine in Kauf genommene wenn nicht aktiv betriebene Erosion der rechtlichen Grundlagen dieser Gesellschaft wirklich wert ist. Zumindest jedenfalls, wenn man das Modell Carl-Schmitt-Enkel oder - Urenkel außer Acht läßt, die es ohnehin wesentlich cooler fänden, wenn wir hier auch so einen schönen Ausnahmezustand hätten wie in Krankreich (von dem doch nicht mal mehr einer spricht, oder wurde der inzwischen sogar wieder aufgehoben?).

Wenn sich z. B. - jedenfalls wie hier berichtet - der NDR zu solchen Taschenspielertricks bzw. solchen auf Sextanerniveau hinreissen lässt, mal eben schnell seine Internetpräsenz auf 'Behörde'® umzustricken, um auf diese Weise die Allgemeinheit zu verarschen, dann mag das zwar manchem Qualitätsjuristen am Allerwertesten vorbei gehen, es wird aber sicher auch welche geben, die bei so etwas langsam aber sicher sauer werden. Denn als Idiot dazustehen, dazu hat sicher die Mehrheit der Richter keine Lust. Insofern könnte irgendwann auch für die der Spass aufhören.

Insofern - je schneller desto besser. Und dazu brauchen die Herrschaften beim ÖRR in jedem Fall exponentiell mehr Druck, & nicht weniger.
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 26. März 2017, 22:02
Zu dem Fall, den ich von Person P geschildert habe sei gesagt: Anwalt hat übernommen. Die Bank hätte der Stadtkasse nicht selbständig vor Ablauf der Frist das Geld überweisen dürfen. Lastschriften hätten nicht zurückgebucht werden dürfen (man darf Person P kein Geld auszahlen aber Zahlungen an Dritte müssen durchgeführt werden). Usw usw. Bin gepannt, ob Person P sein Geld wiedersieht.
Der Beitragsservice freut sich jedenfalls schon. Hat direkt ein Schreiben geschickt und sich für die Zahlung bedankt und möchte natürlich nun weitere Kohle sehen, gerne auch in Raten... :laugh:
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: lorbas24 am 26. März 2017, 23:15
Tja, Person B ist jetzt schon zu Kreuze gekrochen und hat den geforderten Betrag an die Stadtkasse überwiesen. Selbstverständlich hätte Person B auch gerne noch heroisch weitergekämpft, zumal das Urteil des Bundes-Verfassungsgerichts ja noch aussteht.  (#) Aber solange die sich noch entscheiden müssen in welcher Form sie die Klagen annehmen und was sie eigentlich entscheiden wollen und worüber sie lieber stillschweigend hinwegsehen wollen, werden von den städtischen Helfershelfern Tatsachen geschaffen, die nicht so einfach weggelächelt werden können. >:D Sagt mal - liebe Mitstreiter - glaubt Ihr, dass das BVerfG so einfach die bisherige Praxis für unrechtmäßig erklären wird und dann alle auf die erpresserische Art eingesackten Gebühren/Beiträge wieder zurückerstattet werden müssen.  8)  Kann gar nicht gehen . das Geld ist schon ausgegeben. Also was sollen sie machen - weiter gute Miene zum bösen Spiel. Oh nein, ich will nicht in die Verantwortung des BVerfG eingreifen und sie ggf anzweifeln. Aber was soll passieren? Kann nichts passieren, glaub ich! Was glaubt ihr? :)
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: Markus KA am 27. März 2017, 02:33
Keine Frage, jeder sollte soweit gehen, wie er es vor sich und seiner Famillie verantworten kann.
Keine Frage,das ganze ist oder kann mit sehr viel Schreibkram und Rennerei verbunden sein.

Ein Mitstreiter aus Pforzheim (danke Jörg) hat mir einen interessanten Satz gesagt.

"Man kann in kleinen Schritten vorgehen, immer ein Schritt nach dem anderen setzten und schauen was passiert, denn man hat jederzeit sofort die Möglichkeit das Verfahren mit einer Zahlung abzubrechen und den Ausgangszustand wiederherzustellen."

Jeder kleine Schritt stört das Abzocksystem des Gefängnis-Rundfunks.

Wie bereits im Beitrag erwähnt, jeder sollte die Möglichkeiten nutzen, Rechtsmittel einlegen und mit sachlichen und höflichen Beschwerdebriefen mit der zuständigen Rundfunkanstalt in Kontakt treten, auch wenn es manchmal schwer fällt.

Bei generellen Problemen mit einer Bank kann man sich an die BaFin wenden, die leiten normalerweise zur Klärung des Sachverhaltes eine Untersuchung ein.

Das bereits getätigte Zahlungen ganz oder teilweise zurückbekommt, daran darf gezweifelt werden.
Aber ein nichts-veränderndes Urteil des BVerfG würde das Chaos, dass bereits bei Vollstreckungsbehörden und Verwaltungsgerichten schon herrscht, nur noch vergrößern. Die möglichen Reaktionen mancher Bürger mag ich mir nicht vorstellen.

Dazu schreibt Dr. Hennecke:
Zitat
"Die Klageabweisungen treffen den Rechtsstaat im Kern. Diese Rechtsprechung ist ein Skandal. Bei den Bürgern wächst die Verzweiflung am Rechtsstaat"









Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: pinguin am 27. März 2017, 07:55
Also was sollen sie machen -
Vom EuGH lernen, daß die Nichtumsetzung einer Entscheidung für jeden Tag der Nichtumsetzung viel, viel Geld kostet.
Titel: Re: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
Beitrag von: tommi0174 am 20. April 2018, 00:16
Person P hatte damals übrigens den kompletten gepfändeten Betrag von der Stadt zurück bekommen, sowie sämtliche seiner Kosten.

Allerdings geht das ganze nun wohl von vorne los. Die nächste Vollstreckungsankündigung ist da....