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Autor Thema: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare  (Gelesen 97492 mal)

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Kleines "Fundstück" - was man sich einmal vor Augen halten sollte... :o ::) >:(

Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg82990.html#msg82990
Kira Tucholke ist lt. Bearbeiterverzeichnis des Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, Mitarbeiterin der Abteilung Recht und Personal der GEZ in Köln.

Im Hahn/Vesting hat sie § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBeitrStV) kommentiert.

Dies bedeutet, dass sie sich bei der Bearbeitung von Widersprüchen möglicherweise auf ihre eigene Kommentierung bezieht.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hier ein kurzer Ausschnitt, der die "aktuelle Situation" wiedergeben könnte ...

Zitat
(...)
Damit soll die bisherige Kompetenzverteilung keineswegs pauschal kritisiert werden. Es kann nicht darum gehen, an die Stelle der Landeskompetenz die Wirtschaftskompetenz des Bundes zu setzen (so z.B. Bullinger/Mestmäcker, Multimediadienste, Baden-Baden 1997, S. 135 ff.). Es soll aber darauf aufmerksam gemacht werden, dass das relativ stabile Fundament, auf dem der RStV einst kompetenzrechtlich errichtet worden ist, inzwischen wackelt. Deshalb muss in Zukunft einerseits verfassungsrechtlich genauer geprüft werden, welche Vorschriften des RStV auf der Grund lage der Kompetenz aus Art. 30 GG erlassen werden können, während es in regulatorischer Hinsicht mehr darum gehen muss, neue Meta-Regeln für eine Abstimmung unterschiedlich gewachsener Rechtsordnungen (z.B. Kartellrecht/Rundfunkrecht) zu entwickeln, eine Ordnung von Ordnungen, die auf die gesteigerte Komplexität und Flexibilität der Kultur- und Medienökonomie reagiert. Das alte starre System der gegenständlichen Kompetenzabgrenzung muss durch flexiblere Formen der Koordination und Kooperation von Landes- und Bundesgesetzgebung ergänzt werden (Hoffmann-Riem/Schulz/Held, Konvergenz und Regulierung, Baden-Baden 1999, S. 187ff.). Im RStV gibt es dazu bereits durchaus einzelne Ansätze (vgl. etwa § 52e)
(...)
Hervorhebung durch user @marga

Quelle: Rn 44-45 aus Leseprobe
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Binder-Beck-Kommentar-Rundfunkrecht-9783406709852_0812201706151243_lp.pdf
 >:D >:D >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2017, 20:34 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

o
  • Beiträge: 1.575
Ah ja, der Herr Vesting, auf den die Rn 44-45 augenscheinlich zurückgehen, hätte also gerne so eine flexible Kompetenzordnung. Eine derartige flexible Kompetenzordnung nenne ich Willkür und halte es für eins der typischen Kennzeichen von Unrechtsstaaten und Diktaturen.

Im 21. Jahrhundert braucht man keine schwarzen Diktaturen mehr mit körperlicher oder psychischer Gewalt; es ist das Jahrhundert der weißen Diktaturen - die wesentlich subtiler (z.B. durch Verwaltungsrichter und Rechtskommentatoren) vorbereitet werden. G. W. Bush hatte es in den USA schon vorgemacht, wie Bürgerrechte ausgehöhlt werden können. Die seinerzeitige heftige Kritik von US-Bürgerrechtlern ist übrigens bei der Querung über die Atlantikbrücke sehr schnell verhallt und war in den bundesdeutschen Demokratiesendern kaum zu hören.
Nur wer sich dafür interessierte, konnte im WWW einiges nachlesen. Nein, es ist nicht nur Gitmo.


In der Tat sind die Verwaltungsrichter schon jetzt sehr flexibel, Kompetenzen und Rechtkräfte je nach Konstellation geeignet ein- und umzugrenzen, so dass der klagende Bürger stets in Nachteil gesetzt wird. Man könnte meinen, dass Herr Vesting diese Rechtsentwicklung nunmehr konsequenter umgesetzt sehen möchte.

Es gibt dann keine Rechtsklarheit und auch keine sakrosankte Trennung von Landes- und Bundesrecht mehr.

Man müsste sich dann wundern, dass man für ein doch recht spezielles Rechtsgebiet wie
das Rundfunkrecht die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verändern möchte.

Die Infiltration der deutschen Rechtsordnung durch eine Klientele, die einer veralteten Technologie anhängt und die Volkswirtschaft ausbeutet, dürfte historisch bislang einmalig sein. Nicht einmal die deutsche Autoindustrie hat so etwas vermocht.


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter allgemeine Gedanken vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
und das Kommentarwerk, dessen Autoren sowie weitere konkrete Hintergründe zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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s
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na da hats doch ein paar neue Namen:

Dr. Simon Assion
Roland Boysen
Prof. Dr. Matthias Cornils
Kevin Dankert
Joachim Ebhardt
Silvia Geidner, LL.M.
Marcel Kaspar, Mag.
Dr. Katrin Neukamm
Christina Peth
Maria Szur

Hr. Eicher, Dr. Hertel, Fr. Michel, Fr. Naujock, Hr. Ohliger und Fr. Wille,  werden zwar nicht mehr aufgeführt, können aber weiterhin enthalten sein.

Vielleicht finden sich weitere Zugehörigkeiten zum ÖRR?

http://www.beck-shop.de/Binder-Vesting-Beckscher-Kommentar-Rundfunkrecht/productview.aspx?product=19639150


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

s
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die Nacht war kurz - die Suche aber Ergebnisreich:

Dr. Simon Assion
Ehemals Rechtsabteilung MDR
Dr. Simon Assion ist Spezialist im Telekommunikations- und Medienrecht
Dr. Simon Assion ist Rechtsanwalt im Frankfurter Büro von Bird & Bird. Er ist Mitglied sowohl der Sektorgruppe Technologie & Kommunikation als auch der Sektorgruppe Medien.
Dr. Simon Assion hat vertieftes Branchenwissen nicht nur aus früheren Tätigkeiten u.a. in der Rechtsabteilung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters, sondern auch als Betreiber des vielgelesenen Weblogs ”Telemedicus”.
https://www.twobirds.com/de/our-lawyers/s/simon-assion
https://de.linkedin.com/in/simon-assion-bb7445108

Roland Boysen
Rechtsabteilung WDR
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/datenschutz_bericht101.pdf – Seite 4

Prof. Dr. Matthias Cornils
http://www.jura.uni-mainz.de/cornils/index.php

Interessantes Zitat:
Zitat
Prof. Dr. Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sagte, der Weg des Bundesverwaltungsgerichts sei "verfassungsrechtlich unzutreffend". Cornils wandte gegen die Annahme des Gerichts, den Ländern fehle die Gesetzgebungszuständigkeit für die Regelung eines Auskunftsanspruchs der Medien, soweit dieser sich an Bundesbehörden richte.
Die besseren Gründe sprächen dafür, dass den Ländern eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für diese Frage zustehe. Fehle hier aber die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, spreche alles dafür, abzuwarten, bis möglicherweise eine verfassungsgerichtliche Überprüfung zustande komme.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/44577703_kw20_pa_inneres/212240

Kevin Dankert
https://www.hans-bredow-institut.de/de/mitarbeiter/kevin-dankert

Joachim Ebhardt
Jurist im Justiziariat WDR
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/wdr_print_mai_XV104.pdf – Seite 57

Silvia Geidner, LL.M.
Beauftragte für Jugendschutz SWR
https://www.swr.de/unternehmen/-/id=3586/did=12183850/nid=3586/1ls70cf/index.html

Marcel Kaspar, Mag.
Justitiariat SWR
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK3-GZ/2015/2015_0001bis0999/BK3-15-0002/Stellungnahmen/BK3-15-002_Stellungnahme_SWR_download.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Dr. Katrin Neukamm
Mittelbewirtschaftung und Personalentwicklung Hörfunk WDR
http://www.ard.de/download/715646/WDR_Personalien_.pdf

Christina Peth
Stellvertreterin von Silvia Geidner Beauftragte für Jugendschutz SWR
https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/29-jugendmedienschutz-und-medienkompetenz-haben-im-swr-hohen-stellenwert/-/id=10563098/did=20375338/nid=10563098/13h285o/index.html

Maria Szur - bisher keine Treffer.

Somit lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Autoren auf insgesamt 51 erhöht hat und davon 31 in direktem Zusammenhang zum ÖRR stehen. Der Anteil der "neutralen" Autoren steigt damit auf knapp 61 % - BILD dir deine Meinung  (#)



Edit "DumbTV":
Angepasste direkte "googlefreie" Links. Bitte immer die direkten Links angeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Januar 2018, 12:31 von DumbTV«
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Autorenliste des Kapitels zum RBStV in der erst kürzlich erschienen 4. Auflage 2018 des Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht:

Auflistung der Autoren mit Seitenzahlen:

S. 1873-1900: Schneider (BR)
S. 1901-1907: Gall (BR)
S. 1907-1931: Göhmann (Beitragsservice) / Schneider (BR) / Siekmann (NDR)
S. 1931-1974: Gall (BR) / Siekmann (NDR)
S. 1974-1990: Schneider (BR) / Siekmann (NDR)
S. 1990-1998: Schneider (BR)
S. 1998-1982: Gall (BR)
S. 2082-2125: Winter (ZDF)
S. 2126-2145: Tucholke (Beitragsservice)
S. 2147-2161: Gall (BR)
S. 2164-2199: Gall (BR) / Göhmann (Beitragsservice) / Herb (SWR) /  Si***ann (NDR)
S. 2199-2002: Siekmann (NDR)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2018, 14:07 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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P
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Um mal zu verdeutlichen, welche Kreise ein LobbyGesetz-LobbyKommentarwerk ziehen kann, ein ausführliches Zitat aus
Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.msg171966.html#msg171966
[...]
In diesem Pamphlet der via Dr. Dörr erfolgten "gemeinsamen Stellungnahme" der Länder zum Fragenkatalog des BVerfG bzgl. der Verfassungsbeschwerden in Sachen "Rundfunkbeitrag" finden sich sage und schreibe mind. 14(!!!) Verweise auf den
"Binder/ Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht"
,
dem Lobbygesetz-Lobbykommentarwerk von ARD-ZDF-GEZ und deren einschlägige Autoren wie
- "Schneider" bzw.
- "Göhmann/ Schneider/ Siekmann"

Näheres hierzu siehe u.a. nochmals unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
und dort gleich im Einstiegsbeitrag
[...]
Sabine Göhmann - Autor des Kapitels über den RBStV
Beitragsservice - Teamleiterin in der Abteilung Recht und Personal
http://www.casting-network.de/Offener-Bereich/out-takes/cn-kolumne/69-Schon-GEZahlt-Auch-internetfaehige-Geraete-sind-anzumelden.html
[...]
Axel Schneider - Autor des Kapitels über den RBStV
BR - juristischer Referent, Datenschutzbeauftragter des BR
http://www.tagesspiegel.de/medien/bundesverwaltungsgericht-rundfunkgebuehr-ist-rechtens/13339096.html
Weitere Infos hier im Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg147822.html#msg147822
[...]
Klaus Siekmann - Autor des Kapitels über den RBStV
NDR - Justitiariat
https://www.kanzlei-hoenig.de/2010/die-gez-das-internet-und-die-zensur/
[...]
Im gleichen Thread dann unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg165008.html#msg165008
Autorenliste des Kapitels zum RBStV in der erst kürzlich erschienen 4. Auflage 2018.

Achso, und dass sogar mind. einer der beiden Herausgeber "Binder/Vesting", namentlich Herr Dr. Reinhart Binder ebenfalls ÖR-Zögling und gut dotierter, leitender ÖR-Mitarbeiter war/ist - geschenkt... - siehe ebenfalls in o.g. Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg147860.html#msg147860


Die Länder geben also via Dr. Dörr eine "Stellungnahme" ab, welche zu großen Teilen nachweislich auf der Sichtweise und Auslegung von ARD-ZDF-GEZ basiert.

Die "Stellungnahme" der Länder liest sich denn auch wie ein "Wunschkonzert" von ARD-ZDF-GEZ:

Jegliche Beeinträchtigungen der Betroffenen und Finanzierungsbelasteten werden "wegpauschaliert", "wegtypisiert", "wegversachlichgerechtfertigt", "wegpraktikabilisiert", "wegverwaltungsvereinfacht".

Haste Töne...
...aber was hätte man auch anderes erwarten sollen ::)
[...]


Schon Bernd Höcker hatte lange vor Einführung des Rundfunkbeitrags als Vorreiter im Kampf gegen diese ***** darauf hingewiesen, dass praktisch die gesamte Literatur zum Rundfunkrecht vom ÖRR erstellt wurde. Aus Spaß haben die das nicht gemacht. Es hat einzig und allein den Zweck, sich hier eine Deutungshoheit zu schaffen. Und ja, dies wird dann bestens funktionieren, wenn die Richter beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bürger sind, Probleme mit der Erklärung haben, und sich dann einfach bei diesen Texten bedienen.

Dies ist eine ganz üble Sache!
Und sie hat die Tendenz, zu funktionieren.

LG Peli


Edit "Bürger":
Aus anderem Thread hierher verschoben und der Nachvollziehbarkeit wegen um ausführliches Zitat ergänzt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 16:26 von Bürger«

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Dass Lobbyisten an Gesetzen mitschreiben, ist nichts Neues. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit lässt sich dies auch problemlos machen. Der ÖRR ist da keine Ausnahme bei der Intransparenz. Ist auch nicht verwunderlich, da es nun einmal um sehr viel Geld geht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 16:27 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

  • Beiträge: 7.388
Im Grunde gehört doch das Werk wegen Befangenheit seiner Autoren vom Markt genommen?

Lobbyismus ist die eine Seite, aber es ist ja ein juristisches Nachschlagewerk

Sollte da nicht die Unbefangenheit/ Unabhängigkeit der Konstrukteure/Autoren gegeben sein?
Die aber nicht gegeben sein kann, wenn die Autoren bei jenen Unternehmen tätig sind, die Begünstigte jenes Sachverhaltes sind, über den geschrieben wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 16:29 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 11.745
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wahrscheinlich müssten die Herausgeber/ der Verlag auf Unterlassung verklagt werden, dieses Werk ohne detaillierte Auflistung der Abhängigkeiten der Herausgeber und Autoren und unter dem irreführenden, weil Unabhängigkeit vortäuschenden Begriff eines "Gesetzes-/ Rechtskommentarwerks" weiter herauszugeben und zu verbreiten.

Siehe auch die aktuellen, erweiterten Recherche-Erkenntnisse zum Mitherausgeber des aktuellen "Binder/ Vesting", Herrn Dr. Reinhart Binder - eingepflegt weiter vorne im Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg147870.html#msg147870
Edit "Bürger" 10.05.2018 - aus aktuellem und wiederholtem Anlass:
Mit obigen und in Verbindung mit den Informationen unter
rbb-Presseinformation, Stand vom 01.11.2012 | 17:50 Uhr
Rundfunkrat bestätigt rbb-Direktoren im Amt
https://www.rbb-online.de/unternehmen/presse/presseinformationen/pressearchiv/2012/gremien/11/20121101_rundfunkrat_bestaetigt_rbb_direktoren_im_amt.html
"Der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat am Donnerstag Dr. Reinhart Binder, Hagen Brandstäter und Nawid Goudarzi als Direktoren des Senders wiedergewählt. [...] Dr. Reinhart Binder (55) führt seit 2008 die damals gegründete Direktion Recht und Unternehmensentwicklung.
[...]
Binder wechselte 1999 als Justitiar vom NDR zum damaligen ORB, diese Aufgabe übernahm er nach der Fusion mit dem SFB auch im Rundfunk Berlin-Brandenburg. [...]"
sowie auch mit den Informationen unter
NDR, Stand: 09.02.2015
Direktoren Justitiariat
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/geschichte/Die-Direktoren-des-Justitiariats-seit-1957,direktorenjustitiariat100.html
"Dr. Werner Hahn, Justitiar von 1993-2014"
und auch der Informationen unter
BR, Stand 14.06.2016
Urhebervertragsrechts in der Reform - Status Quo
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/filmtonart/urheberrecht-filmtonart100.html
Sicherungsabbild unter
https://web.archive.org/web/20180510152014/https://www.br.de/unternehmen/inhalt/filmtonart/urheberrecht-filmtonart100.html
"Dr. Reinhart Binder: Justiziar des rbb
Dr. Reinhart Binder studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Hamburg und war im Anschluss zwei Jahre freiberuflich als Anwalt in einer größeren Hamburger Kanzlei tätig. Nach einer fast zehnjährigen Beschäftigung als Justiziar des NDR wechselte er 1999 zum ORB und wirkte dort sowohl als Justiziar als auch als Leiter des Zentralbereichs Recht und Personal. [...]"
ist somit festgestellt und nachgewiesen, dass einer der beiden Herausgeber des "Binder/ Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht", Herr Dr. Reinhart Binder jahrzehntelanger Mitarbeiter (zu großen Teilen leitend in hoher Position) im ARD-ZDF-GEZ-Konsortium war und ist:
- 1990(?)-1999 ~10 Jahre Justitiar und Datenschutzbeauftragter des NDR
- 1999-2018 Justitiar des ORB + nach Fusion mit SFB auch im RBB
- 2008-2016 Direktor der Direktion Recht und Unternehmensentwicklung des RBB
- seit 2017 "für zunächst drei Jahre [...] Steuerung eines ARD-weiten Projekts zur Struktur- und Prozessoptimierung im Senderverbund"
und der Mitherausgeber des bisherigen "Hahn/Vesting", Hr. Dr. Werner Hahn, ebenfalls ehem. Justitiar beim NDR, wohl einer seiner Ziehväter war/ist
- sehr "hübsch" hierzu das von beiden (Binder und Hahn) unterzeichnete Dokument
NDR Handbuch Organisation, 1994
C 2.6 Richtlinie zur Archivierung presserechtlicher Erklärungen

https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/handbuchorganisation132.pdf
Google-Cache-Sicherungs-Abbild ;)
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:inOBQhWlOWQJ:https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/handbuchorganisation132.pdf+&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-b-ab
"Norddeutscher Rundfunk
Der Justitiar
Der Datenschutzbeauftragte
[...]
07. Dezember 1993
gez. Dr. Werner Hahn, Justitiar
gez. Dr. Reinhart Binder, Datenschutzbeauftragter"
= "durch-und-durch"-ÖRR





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Der Becksche Rundfunkkommentar hat wohl in diesem Jahr 2018 eine Buchbesprechung erfahren.

Per Campus-Link ist es möglich, die Buchbesprechung zu lesen.


Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 2/2018, S. 186-188 / Buchbesprechungen

Reinhart Binder/Thomas Vesting (Hrsg.), Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht

Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, 4. Aufl. 2018, XXVI, 2328 S., 239 €


Ich zitiere hier gerne den Absatz betreffs der Kommentierung des RBStV, der dann auch mit dem Fazit abschließt. Es gibt zum Stichwort "Telemedien" auch einige Anmerkungen von Herrn Degenhart, aber die mögen Interessierte bitte selbst eruieren.


Zitat
Für die Kommentierung des RBStV zeichnen Angehörige von ARD-Anstalten bzw. des Beitragsservices verantwortlich. Dass das Gutachten des Wiss. Beirats beim BMF nicht ihren Beifall finden würde, war zu erwarten - Schneiders Bedenken gegen eine Verschlüsselung sind jedoch nicht von der Hand zu weisen. Auch der Rezensent hatte sich in einem Beitrag aus 2009 dagegen ausgesprochen, doch haben sich die Rahmenbedingungen seither grundsätzlich verändert. Zur Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers bezieht sich Schneider auf jene ominöse Obergrenze für Abweichungen vom Normalfall von 10 %, die vom BVerwG nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit von Vorzugslasten hingenommen wurde (BVerwG v. 1.8.2016 - 8 C 112.84). Dort ging es um die Bemessung von Wassergebühren auf der Grundlage einer kommunalen Wasserabgabensatzung und die Frage einer Typisierungsbefugnis bei den Maßstäben für die Abgabenhöhe und nicht um die Abgabenpflicht dem Grunde nach; dies übergeht die Kommentierung (Rz. 36 vor RBStV). Dass diese auch i.Ü. von keinerlei verfassungsrechtlichen Zweifeln, etwa in Fragen der Mehrfachbelastungen bei Zweitwohnungen oder betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen, angekränkelt ist, durchweg "in dubio pro fisco" gilt - beispielhaft sei auf die Ausführungen von Gall/Siekmann zu den Härtefallregelungen verwiesen (§ 4 Rz. 85-101) -, vermag nicht zu überraschen.

Zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags äußern sich auch Goerlich/Zimmermann, in den Vorbemerkungen zu ihrer Kommentierung der §§ 3-7 RFinStV, mit zutreffendem Hinweis darauf, dass die von Teilen des Schrifttums (auch vom Rezensenten) vertretene Einstufung als Steuer von der Rechtsprechung einhellig abgelehnt wird (Rz. 3 vor RFinStV). Differenziert äußern sich die Autoren zur Beihilfequalität der Beitragsfinanzierung, unter wenn auch kritischer Erwähnung auch des GEWA-Urteils des EuGH - weniger überzeugend demgegenüber die Annahme einer "Finanzbedarfseinschätzungsprärogative" (§ 1 Rz. 3). Entsprechend weit gezogen werden andererseits die Begründungspflichten der Landtage für Abweichungen (§ 7 Rz. 4). Der letztlich nicht auflösbare Widerspruch, der darin liegt, dass einerseits die Erfüllung des Rundfunkauftrags in der auch von den Autoren unterstrichenen Autonomie der Anstalten (§ 3 Rz. 4a) liegen, andererseits nicht jede Programmentscheidung honoriert werden soll, ist nicht ihnen anzulasten.

Fazit: Der Beck"sche Kommentar zum Rundfunkrecht hält in der 4. Aufl. das hohe Niveau der Vorauflagen. Auch für die Neuauflage gilt, dass der Benutzer sich jedenfalls die interessenmäßige Bindung der Mehrzahl der Autoren vergegenwärtigen sollte. Sie äußert sich unterschiedlich in den einzelnen Kommentierungen, bleibt aber doch überwiegend präsent. Dies stellt Rang und Bedeutung des Werks für Wissenschaft und Praxis nicht in Frage.

Degenhart, Christoph

Es könnte empfohlen worden sein, bei Gericht zu beantragen, diesen Beck'schen Kommentar als Parteivortrag zu den Akten nehmen zu lassen. Der zitierte Absatz könnte eventuell illustrieren, dass ein solcher Antrag nicht völlig abwegig ist. Bitte aber immer Forumssuche bemühen und immer auf eigene Verantwortung handeln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2019, 23:40 von Bürger«

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Dr. Reinhart Binder
[Anm.: ab 4. Auflage 2018 maßgeblicher Mit-Herausgeber dieses "Kommentarwerks" - siehe Hinweise weiter unten]
Justitiar des rbb, sowie Direktor für Recht und Unternehmensentwicklung, Geschäftsführer RBB- Media GmbH
http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/personen/dr_reinhart_binder.html und http://www.rbb-media.de/de/service/kontakt.php

http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/personen/dr_reinhart_binder.html
Dieser Link scheint nicht mehr zu funktionieren.

Archiv:
https://web.archive.org/web/20161031195047/http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/personen/dr_reinhart_binder.html

http://www.rbb-media.de/de/service/kontakt.php
Hat Binder sich aus der Geschäftsführung verabschiedet?

Dieser Link hier wurde hingegen noch nicht nachbearbeitet:
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/rundfunkrat/pressemitteilung-rundfunkrat-dr-reinhart-binder-hat-taetigkeit-aufgenommen-100.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2019, 20:27 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Der Beck'sche Kommentar zum Rundfunkrecht scheint doch nicht der einzige zu sein.

Hartstein / Ring / Kreile / Dörr / Stettner / Cole / Wagner (Hrsg.): Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
https://www.cfmueller.de/Rechts-und-Steuerpraxis/Wirtschaftsrecht/Urheber-IT-und-Medienrecht/Rundfunkstaatsvertrag-Jugendmedienschutz-Staatsvertrag-Loseblattwerk-ohne-Aktualisierungslieferungen.html


Zu den einzelnen Herausgebern:
Dr. Reinhard Hartstein: stellvertretender Intendant bei Deutsche Welle (2001-2014)

Professor Dr. Wolf-Dieter Ring: "Bis 30. September 2011 war er Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz. [...] Im September 2010 wurde bekannt, dass Ring als BLM-Präsident zusätzlich zu seinem Grundgehalt in Höhe von 197.682 Euro auch noch weitere 108.000 Euro an Tantiemen bezieht. [...] Seit Dez. 2013 ist er Mitglied des Kodex-Beirats des Deutschen Verbands für Telekommunikation und Medien (DVTM). [...] Er ist Vizepräsident der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing (BAW), Leiter des Bildungsgangs Medienmarketing an der BAW sowie Vizepräsident der Bayerischen Akademie für Fernsehen (BAF)." (https://de.wikipedia.org/wiki/Wolf-Dieter_Ring)
http://www.wolf-dieter-ring.de/person.htm

Prof. Dr. Johannes Kreile: u.a. "Justitiar und stellvertretender Geschäftsführer der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. und Geschäftsführer der VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten"; Mitglied des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
https://www.noerr.com/de/persoenlichkeiten/kreile-johannes.aspx
https://www.blm.de/ueber_uns/organisation__organe/verwaltungsrat.cfm

Professor Dr. Dieter Dörr: Mitglied in der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
und Dörr, Dieter / Holznagel, Bernd / Picot, Arnold: Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud (2016)

Professor Dr. Rupert Stettner: "Er ist Mitglied im Beirat der Akademie für Politische Bildung Tutzing." (https://de.wikipedia.org/wiki/Rupert_Stettner)
Das ist deswegen interessant, weil Walter Taubeneder (CSU und im BR-Rundfunkrat) ebenfalls Mitglied im Beirat der Akademie für Politische Bildung in Tutzing ist. (https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Taubeneder)

Professor Dr. Mark D. Cole: Wissenschaftlicher Direktor des Institutes für Europäisches Medienrecht (EMR)

Dr. Eva Ellen Wagner:
Dissertation: Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr. Die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung, 2011 (Zitiert im Beck'schen Rundfunkkommentar)
Beitrag: Grundlagen des Auftrags und der Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rundfunkstaatsvertrag und den Änderungsstaatsverträgen. In: Glässgen, Heinz (Hrsg.): Im öffentlichen Interesse. Auftrag und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (2015)
https://www.ard.de/download/4770102/Im_oeffentlichen_Interesse__Auftrag_und_Legitimation_des_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunks.pdf


Edit "Bürger":
Danke für den Hinweis. Dieses Kommentarwerk sollte hier im Thread aber bitte nicht weiter vertieft werden, da nicht mehr direkt zum Kern-Thema gehörig und das Thema "Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" ist schon sehr umfangreich.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2019, 12:16 von ChrisLPZ«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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AUTOREN
[…]
Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld
Professur für öffentliches Recht an der Fakultät für Wirtschafts- und Organisationswissenschaften der Universität der Bundeswehr München
http://www.beck-shop.de/Helge-Rossen-Stadtfeld/trefferliste.aspx?action=author&author=11896
[…]

Autor der jur.Abhandlung:
Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln, Heft 289, April 2012
Der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der dualen Rundfunkordnung – verfassungsrechtliche Bezüge
Zitat
Überarbeitete und erweiterte Fassung eines Referates, das der Verfasser, Professor an der Universität der Bundeswehr München, auf der Tagung „Public Value. Was soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Gesellschaft leisten?“ des Initiativkreises Öffentlicher Rundfunk Köln am 9. 3. 2012 vorgetragen hat.

http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/289_12.pdf
Sicherungsabbild: https://web.archive.org/web/20190402141839/http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/289_12.pdf

Zum seit März 2017 geschlossenen Institut für Rundfunkökonomie Köln siehe auch
Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23295.msg148476.html#msg148476

Danke an User "Shran" für den Hinweis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2019, 23:32 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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