Dank an @Philosoph. Damit ist klar,
Vorwürfe können ausreichend zugerechnet werden für die "subjektive" Seite
der rechtlichen Analyse. (Klartext: Wenn Anfangsverdacht "objektiv" Straftat bestätigt werden konnte, benötigt man immer zusätzlich "subjektiv" / welche Einzelperson ist "schuldig".)
Im Forum sind wir deutlich fortgeschritten, indem wir uns die Personen anschauen,
die entscheiden, so auch in einem anderen Thread für das Bundesverfassungsgericht. Die laienhafte Sicht der "absoluten Gerechtigkeit", die das Verwaltungsgericht zu erbringen habe, bei komplexen Rechts-Verzahnungen ist das eine Laien-Illusion.
Hier geht es um Politik und Pfründenwirtschaft. Der Diebstahl eines Stücks Staat, uns dem Volkssouverän entwendet,
einem Club der Neo-Aristokraten und werdenden Multi-Millionäre zum faktischen Temporär-Eigentum transformiert. Das Recht ist nicht geradlinig erreichbar, weil das Unrecht Vorsatz ist mit raffiniert koordinierter Unterbindung des gerechten Rechts zwecks Pfründen-Sicherung.
Hier muss man auf die Köpfe der Schuldigen zielen, nicht sich manipulieren lassen
als Bürger für aufreibende Kriege gegen Verwaltungsrichter und Vollstrecker. Muss auch bekämpft werden, ist aber nicht der Kern des Nötigen.
Vorstehend: Persönliche Meinungen. Niemand muss sich damit identifizieren. Niemand darf verbieten, solche Meinungen in dieser Form, also ohne Verbal-Injurien, öffentlich auszusprechen, sofern der Charakter einer persönlichen Meinung ausgesprochen wird.