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Autor Thema: Die Stadt will vollstrecken (trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid)  (Gelesen 7538 mal)

C
  • Beiträge: 7
Hallo,

nehmen wir mal an, dass Person A bis jetzt gegen jeden Festsetzungbescheid Widerspruch eingelegt und Aussetzung der Vollstreckung beantragt hat. Es wurde nie ein Widerspruchsbescheid erstellt.

Jetzt hat Person A von der Stadt ein Schreiben bekommen, in der die Pfändung angedroht wird, wenn Sie die Beiträge nicht innerhalb von 10 Tage bezahlt.

Muss diese Person darauf reagieren oder ist es einfach nur so ein Info Schreiben?

Falls ja wie sollte die Person darauf reagieren um die Pfändung zu verzögern oder zu umgehen?




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 21:37 von Bürger«

B
  • Beiträge: 422
Auf jeden Fall reagieren und am Besten möglichst zeitnah das persönliche - freundliche! - Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten suchen!

Das ist sehr ähnlich dem Fall, von dem ich berichtet habe, der einer fiktiven Person wiederfahren ist:
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.0.html

Hier ist wichtig zu beachten, dass das "Erhalten" und das "Zustellen" eines Widerspruchbescheids einen enorm großen Unterschied macht. Aber mehr dazu im Link.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 21:37 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

C
  • Beiträge: 7
Darraus werde ich jetzt nicht richtig schlau.

Wenn Person A diese Vorlage an die Gez schickt.

Was genau soll dann diese Person an diese Vollstreckungsbehörde schicken oder deswegen unternehmen?
Wenn so ein Brief von der Vollstreckungsbehörde kommt, dann muss Sie sich doch mit dieser auseinandersetzen - und nicht mit der GEZ?

Und wie verhält es sich dann mit der Mahngebühr und dem Säumniszuschlag?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 21:37 von Bürger«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Bitte unbedingt bei den Überlegungen berücksichtigen:

Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]


LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung

Bitte außerdem die Forumssuche benutzen.

Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2016, 23:07 von Viktor7«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - wie z.B. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Daraus geht u.a. auch hervor, dass es mitunter hilfreich sein könnte, ARD-ZDF-GEZ auch in diesem Stadium nochmals direkt anzuschreiben, den WiderspruchsBESCHEID und die Einstellung der "befremdlichen" Zwangsvollstreckung einzufordern - in diesem Zuge ggf. auch einen bislang vergessenen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nachzureichen usw.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

C
  • Beiträge: 7
Nehmen wir mal an, dass Person A in Hessen wohnt.

Person A wird an diese "Anstalt" das Schreiben schicken.
Zitat
Sehr geehrte...,

mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.

Ich fordere Sie hiermit in aller Bestimmtheit auf, dieses Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen, die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen und stattdessen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen *alle* bisherigen Bescheide jeweils fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.

Hilfsweise stelle ich hiermit nochmals Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO für alle meine bisherigen Widersprüche, da ich mir die Zahlung des Betrags nicht leisten kann.

Für alle bisherigen Widersprüche stehen die mir gesetzlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide Ihrerseits seit Monaten aus!

Ihre "Gebühren-/ Beitrags-" bzw. "Festsetzungsbescheide" sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch etwaige Mahngebühren vollumfänglich zurück.
 
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.

Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für die Widerspruchsbescheide bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei tatsächlicher Einleitung bzw. Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.

Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meine Widersprüche in der Hauptsache entschieden worden ist.

MfG

Was soll dann Person A an die Vollzugsstelle der Stadt senden oder was soll Person A dann beantragen? Müsste Person A dann jetzt schon Klagen oder kann Sie die Vollstreckung anders hinauszögern?

Person A findet Klagen zu teuer, wenn Sie am Ende die Kosten trägt. Falls die Chancen gut sind, dass die Kosten am Ende die GEZ bezahlen muss, dann ist es gar nicht mal so schlecht.


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n
  • Beiträge: 1.452
Leider kann der BS einfach den Gerichtsvollzieher losschicken, ohne sich um geltendes Recht zu kümmern.
Und die Gerichte machen mit, d.h. sie kümmern sich nicht darum, dass der Antrag auf Aussetzung beantwortet werden muss.
In einem fiktiven Fall von Person P hat erst der Eilantrag ihn gestoppt.
Der Ablauf kann wir folgt sein:

    1) Normalerweise gibt es erst einen normalen Brief Ankündigung der ZV  ( mit gütliche Einigung auch wenn da schon Drohungen drinstehen können).
        Wenn dann in der Frist (2 Wochen?) nicht bezahlt wird kommt der
    2) Gelbe Brief :  Zwangsvollstreckungssache und Termin zur Vermögensauskunft.

Auf jeden Fall den Beamten aufsuchen, das freundliche Gespräch suchen und Akteneinsicht beantragen, d.h. sich das Vollstreckungsersuchen zeigen lassen.
Eine Kopie machen lassen (oder fotogrfieren, da seltsamerweise der Kopierer immer kaputt ist. Vorher einmal testen ob die Kamera/Handy lesbare Bilder macht )
Freundlich aber bestimmt bleiben, eventuell ist er auch nur ein armes Rädchen im Getriebe und muss seinem Chef gehorchen. Auf Sprüche wie:
"Das muss jeder bezahlen"  antworten: nicht jeder sondern laut Gesetz nur der mutmassliche Wohnungsinnhaber. Und das Gesetz sieht ausdrücklich den Widerspruch vor.
"Das ist gesetzliche Pflicht"  -- "ja wir wollen doch dass genau nach dem Gesetz vorgegangen wird. Und das Gesetz sieht ausdrücklich den Widerspruch vor."
usw.

Hier posten oder selber auf Fehler untersuchen, z.B:
 - Gläubigerbezeichnug muss die LRA sein
 - Sind die Bescheide korrekt bezeichnet? Datum alleine reicht nicht.

Dann bei den Bescheiden schauen: Ist ein Leistungsgebot vorhanden?
(Ein Leitungsgebot ist die Aufforderung jetzt zu zahen, es reicht nicht dass da steht "festgesetzt wir ein Betrag von xxx Eur".
Weil es könnte ja sein dass der Betrag z.B. erst 2055 fällig wird ...)

Gegen das Vollstreckungsersuchen kann Erinnerung eingelegt werden (kostenlos) ist aber meist erfolglos.
Ein krasser Fall war bei Person F, da hatte ich beim lesen den Eindruck, dass dass der Richter die Erinnerung nicht gelesen hat,
jedenfalls war keines der Argumente der Erinnerung in der Urteilsbegründung aufgetaucht.
Jetzt weiss F wie Rundfunkrechtssprechung funktioniert.

Viel Erfolg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2016, 23:45 von Bürger«
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M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Hallo Clarissa,

es gibt zum Thema "Vollstreckungen" einen nach Bundesländern unterteilten Forenbereich, da sich das Vorgehen dabei unterscheidet.

Für Hessen findest Du hier die Übersicht:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,84.0.html

Das gleiche Thema wurde u.a. in diesem Thread behandelt und beantwortet  ;)
Vollstreckungsankündigung der Stadt F. (trotz Widerspruch)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17586.0.html


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C
  • Beiträge: 7
Natürlich hat Person A die Aussetzung der Vollstreckung beantragt.

Gibt es irgendwo eine Vorlage, wie Person A die Stadt anschreiben kann?

Mit wieviel fiktiven Kosten wäre dann das weitere Vorgehen von Person A verbunden?
Wird es z.B. teurer, wenn ein Gelber Brief kommt?

Person A hat ein fiktives Gehalt, das über der Pfändungsfreigrenze liegt.


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n
  • Beiträge: 1.452
Genau kenne ich die Kosten nicht, aber ich schätze die gütliche Einigung so ca. 10-15 , die Vollstreckung dann 20-30 Eur vielleicht.
Kann man sicher beim GV/Stadt anfragen.

Die Erinnerung beim Amtsgericht ist kostenlos. Eine gute Vorlage kenne ich nicht, da immer auf die einzelnen Punkte der Vollstreckung eingegangen werden muss.
Daher muss man das Vollstreckungsersuchen haben. Eventuell kann man auch Erinnerung geltend machen und die Argumente nachreichen.


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Dann werde ich wohl bezahlen müssen. Da hilft jetzt nichts mehr und es kostet nur noch mehr Geld.


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Leseschwäche??

Die Erinnerung beim Amtsgericht ist kostenlos,   und  unterbricht die Frist.

Aber tun und informieren muss man sich schon selbst. Von alleine geht das nicht. Und von dieser Bequemlichkeit lebt unter anderem der Rundfunkbeitrag.

Und wenn A zahlen will, dann bitte unter Vorbehalt:
https://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/
Vielleicht hat man dann eine winzige Minimalchance doch noch etwas zurückzubekommen ....


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c

cleverle2009

...
https://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/
Vielleicht hat man dann eine winzige Minimalchance doch noch etwas zurückzubekommen ....

Einfach für alle - einfach nicht zahlen. Sonst ist das geld weg. Ich zahle nicht und nichts passiert. Den Brief wie im Link habe ich an den Intendanten, den BS und den Gerichtsvollzieher geschickt. Es hat gewirkt.


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Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg126425.html#msg126425


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

C
  • Beiträge: 7
Nehmen wir mal an, dass die Person A eine fiktive Antwort von der Stadt bekommen hat.

Die fitkive Stadt schreibt, dass

- gem. §80 Absatz 2 Nr. 1 VwGO die aufschiebende Wirkung entfällt, weil es sich um öffentliche Abgaben und Kosten handelt.

- über die Aussetzung der Vollziehung der Gläuber entscheidet

- bis zu einer anderslautenden Mitteilung des Gläubigers die Stadt die Betreibung der Forderung nicht einstellen wird.


Edit "Bürger":
Bereinigt um unnötige/ verwirrende Durchstreichungen.
Bitte der zielgerichteten Diskussion wegen besser darauf verzichten.
Danke für das Verständnis und die Beachtung.


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