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Autor Thema: BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.  (Gelesen 124419 mal)

c
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Hallo P,

soweit ich das sehe, sind die Urteile der Verhandlungen am 15.06.2016 noch nicht verlinkt?

Hab eines davon gefunden: Az.: BVerwG 6 C 35.15

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=150616U6C35.15.0


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Für den aktuellen Abgleich...

41+ Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen?)
"39 Aktenzeichen am BVerfG zur Zwangsabgabe!" (Stand 23.11.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.msg135781.html#msg135781
sowie auch (Stand 08.11.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.msg135786.html#msg135786


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c
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Zitat
...Nun bleibt abzuwarten wie das OVG über die Zulassung zur Berufung entscheidet. Wahrscheinlich wir es die Sache bis zu den im Frühsommer 2017 erwarteten höchstgerichtlichen Entscheidungen des BVG Beiseite schieben.

Ist schon eine der Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen worden (§ 93a BVerfGG)?

Weiß jemand, ob eine der Beschwerden vom BVerfG angenommen wurde?


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D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
[...]
Es wurde in einem weiteren Verfahren am selben Tag vor der gleichen Kammer von der Vorsitzenden die Frage gestellt, ob von den 37 "anhängigen" Verfahren beim BVerfG schon welche zur Entscheidung angenommen wurden. Antwort von RA Bölck (sinngemäß):
es gibt keine positive Benachrichtigung von Seiten des BVerfG, wenn diese zur Entscheidung angenommen werden. Einzig negative Bescheidung (wird nicht zur Entscheidung angenommen) würde mitgeteilt werden.!
[...]

Quelle:
mündl. Verhandlung VG Bremen 18.11.2016 9:00 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20596.msg135222.html#msg135222


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 19:41 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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c
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Folgender Text erreichte mich:

Zitat
Nachricht vom BVerfG. Danach eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (1BvR 302/16) mit unbegründetem Nichtannahmebeschluss. War schon am 10. Mai 2016. 2666/15, 1675/16 und 1382/16 liegen vor. Zeitpunkt für Entscheidung über Nicht-/Annahme derzeit nicht absehbar.

Haben wir hierüber weitere Informationen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2016, 12:17 von cecil«
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P

P

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Habe in der Tabelle die mir bekannten Informationen ergänzt. Unter anderem aus der Pressemitteilung des BVerwG zu Netto und Sixt: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=100

Die Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerdeverfahren hätte ich gerne in die Tabelle eingearbeitet. Leider war das mangels Kenntnis der Aktenzeichen der jeweils angegriffenen Entscheidungen nicht möglich. So blieb mir nur eine Auflistung.


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M
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Liste im Anhang  ;)

So wie ich das sehe, sind neben dem Bundesverwaltungsgericht auch Oberverwaltungsgerichte der folgende Bundesländer in Karlsruhe beklagt:

Niedersachsen
Thüringen
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
Sachsen 
Hessen
Rheinland-Pfalz
Und aus Berlin das Finanzamt

Im Anschreiben des Bundesverfassungsgerichts heißt es:
Zitat
Derzeit ist nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung über die Annahme bzw. Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden in diesen Verfahren gerechnet werden kann.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2016, 20:06 von ChrisLPZ«

P

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Vielen Dank an MMichael für die Anfrage und Bereitstellung der Antwort des Bundesverfassungsgerichts. Ich habe die mir zur Verfügung stehenden Informationen in die Tabelle eingearbeitet und diese umstrukturiert. Es wird ersichtlich, dass 13 Kläger, die beim Bundesverwaltungsgericht unterlegen sind, wohl keine Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Das ist knapp die Hälfte.

Gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen aus neun Ländern und damit die jeweiligen Landesgesetze, mit denen der Runfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft gesetzt wurde, sind Verfassungsbeschwerden anhängig:

Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen

In diesen Ländern erscheint eine Aussetzung verwaltungsgerichtlicher Verfahren nach § 173 Satz 1 VwGO iVm § 148 ZPO möglich.


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In diesen Ländern erscheint eine Aussetzung verwaltungsgerichtlicher Verfahren nach § 173 Satz 1 VwGO iVm § 148 ZPO möglich.

"Möglich" wohl - aber derzeit leider kaum wahrscheinlich :-\ da die Verwaltungsgerichte bislang stoisch eine Verfassungswidrigkeit nicht selbst erkennen wollen, dies aber wohl Voraussetzung dafür wäre, dass ein Gericht eine solche Aussetzung anordnen würde.

Siehe und diskutiere hierzu bitte unter
Aussetzung verwaltungsgerichtl. Verfahren n. § 173 Satz 1 VwGO iVm § 148 ZPO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21483.0.html


Dies bitte nicht hier sondern "dort" weiter vertiefen.
Hier bitte weiter am Kern-Thema, welches da lautet
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Eine fiktive Person A könnte einer fiktiven Person B mitgeteilt haben, dass sie
in Sachen "Rundfunkbeitrag" Verfassungsbeschwerde eingelegt hat... ;) >:D ;D
...deren Eingang nunmehr mit Aktenzeichen bestätigt wurde:

Bundesverfassungsgericht
1 BvR 52/17
Verfassungsbeschwerde vom 09.01.2017

Instanzenverlauf

VG Dresden
2 K 1274/13
17.06.2015 Urteil (Klage abgewiesen, keine Zulassung der Berufung)

Sächsisches OVG Bautzen
3 A 718/16
01.12.2016 > Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung
[Anm: sehr "freundlich" vom Gericht, ohne Not und im Wissen um die Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde, gerade in der Vorweihnachtszeit/ zum Jahreswechsel das Verfahren derart "abzuschließen" und 14 Tage vor Weihnachten zuzustellen... Chapeau!]

Damit war jedenfalls der Instanzenweg ("vorzeitig") erschöpft...
...und der Weg zur Verfassungsbeschwerde eröffnet.


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Damit war jedenfalls der Instanzenweg ("vorzeitig") erschöpft...
...und der Weg zur Verfassungsbeschwerde eröffnet.
Ist vorher nicht eine "Nichtzulassungsbeschwerde" nötig?


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Damit war jedenfalls der Instanzenweg ("vorzeitig") erschöpft...
...und der Weg zur Verfassungsbeschwerde eröffnet.
Ist vorher nicht eine "Nichtzulassungsbeschwerde" nötig?
Laut Auskunft der (im Verwaltungsrecht tätigen) Kanzlei: Nein.

"Nichtzulassungsbeschwerde" betrifft augenscheinlich ja auch die Phase OVG > BVerwG.
Diese Phase war aber noch gar nicht erreicht.

Siehe auch die dazu schon mal geführte Diskussion u.a. unter
Verhandlung, VG Freiburg, Fr. 16.12.16, ab 9.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20920.msg138108.html#msg138108
[...]
"Nichtzulassungsbeschwerde" scheint (mglw. auch nur der Begriff) erst ab 2. Instanz/ OVG zu sein - siehe hierzu u.a. unter
Nichtzulassungsbeschwerde
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtzulassungsbeschwerde
was bzgl. verwaltungsgerichtlicher Verfahren verweist auf
§ 133 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__133.html
der dann aber auch gelesen werden will i.V.m.
§ 132 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__132.html
Zitat
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das Bundesverwaltungsgericht sie zugelassen hat.
[...]
"Beschwerde gegen die Nichtzulassung" = "Nichtzulassungsbeschwerde", wie ich vermute ;)

In der Phase VG > OVG scheint hingegen der "Antrag auf Zulassung der Berufung" das Pendent zu sein. Und dieser Antrag wurde ja gestellt - jedoch abgewiesen.


Hier bitte Einzelaspekte nicht weiter vertiefen, die wenn, dann eigenständig diskutiert werden sollten.
Hier bitte weiter eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2017, 23:16 von Bürger«
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  • Beiträge: 26
Moin,

so wie ich das sehe, sind folgende Aktenzeichen 1 BvR 2523/16, 1 BvR 2540/16, 1 BvR 2547/16, 1 BvR 2560/16 nicht mehr beim BVerfG anhängig. Diese waren im Dezember dort noch anhängig.

Stattdessen sind nun die Aktenzeichen 1 BvR 2607/16, 1 BvR 2614/16, 1 BvR 2796/16, 1 BvR 27997/16, 1 BvR 2806/16, 1 BvR 2864/16, 1 BvR 2908/16, 1 BvR 8/17, 1 BvR 19/17, 1 BvR 20/17, 1 BvR 52/17, 1 BvR 84/17, 1 BvR 119/17, 1 BvR 151/17 und 1 BvR 207/17 neu aufgeführt in der Übersicht des BVerfG vom 31.01.2017. Damit sind aktuell 50 Verfahren dort anhängig.




Die Übersicht der anhängigen Verfahren beim BVerfG gibt es hier auch nochmal als PDF:
http://filehorst.de/d/bnuCHuFt

Viele Grüße
Navigator 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 21:47 von Bürger«

  • Beiträge: 691
Hallo Ihr Lieben,

ein Anruf von mir gerade eben beim Bundesverfassungsgericht ergab, dass heute die Pressekonferenz über die geplanten Verfahren 2017 stattfinden wird und morgen die Veröffentlichung auf die Webseite eingestellt wird.
Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass ein kleiner Teil unserer Verfassungsbeschwerden als Leitverfahren ausgewählt und deren Aktenzeichen veröffentlicht werden.

Dort wird man fündig werden unter
"Jahresvorausschau"
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/jahresvorausschau_node.html

Viele Grüße
Euer Mork vom Ork


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2017, 17:02 von Bürger«

P

P

  • Beiträge: 141
Das wäre erfreulich, ja.


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