Hier kommt nun noch die
4. VerhandlungZu den allgemeinen Gegebenheiten, siehe Beitrag von Helmut Schönberger.
Ja, es war sehr eng geworden, war überhaupt eine Heizung an?
Da der Kläger beim Verwaltungsgericht vorher angerufen hatte und nach der maximalen Kapazität des Verhandlungssaales angefragt hatte, waren dort wohl alle Alarmglocken aktiviert.
Immerhin 2 Sicherheitspersonen bestückt wie die Polizei?
Der Kläger möchte mich als Beistand vorne mit an den ….Tisch.
Der Richter sagt sofort, dass dies nicht möglich sei, außer ich sei ein juristischer
Beistand.
Aber laut §….
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO)war das in Stuttgart möglich gewesen.
Egal, es war ja unheimlich voll und ich saß dennoch genau neben den Kläger, wenn auch 5 cm weiter weg.
(kurze Anmerkung, warum jetzt Richter: die ersten 2 Verhandlungen wurden von einer Richterin durchgeführt und die letzten beiden von einem Richter)
Der Richter gibt vor Beginn gleich einiges kund:
Bei dem Staatsvertrag geht es nicht um einen Vertrag (wer gegen wen auch immer!)
Sondern hier geht es um ein geltendes Gesetz mit Abgabepflicht!
Die Frage der Verfassungskonformität wird nicht Inhalt dieser Verhandlung sein!
Er habe sich selber noch einmal auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes
informiert, was der aktuelle Stand der Dinge sei und nichts gefunden (ooch)
Ok, Ok, Ok: ich habe einen gewissen Heimvorteil und gehe zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einfach hin und frage.
Wie schon mehrfach erwähnt: fast 40 anhängige Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema liegen
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
(Als Beistand hätte ich mit meinem Rederecht ihm das sehr gerne mitgeteilt!)
Die nachfolgenden Äußerungen kamen zwischen den einzeln vorgetragenen Punkten des Klägers
aber damit sie im Zusammenhang mit den Richteraussagen stattfinden, hier nun als zusammenhängender Gesamtvortrag des Richters:
In der Kammer in Freiburg sei alles durchgeprüft worden.
(Gemeint war sicher die damalig zugestandene Sprungrevision bei der Verhandlung am 2.4.14, bei der RA Prof. Dr. Koblenzer anwesend war. Ein Mitstreiter, der gestern und damals dabei war, hat
es mir als email mitgeteilt)
Siehe hier: Musterklage VG Freiburg, 02.04.14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62394.html#msg62394lesenswert ist auf jeden Fall der gesamte Thread.
Ok, dann mal weiter in der anstehenden Verhandlung
Der Richter möchte keinen Sachvortrag bringen, der Kläger stimmt zu.
Punkte, die der Kläger vorträgt:
Finanzierung einer Überversorgung (gewisse Formate)
Gehälter und Pensionen (Rücklagen, Intendantengehälter)
Klatschen und Beifallsbekundigungen durch das Publikum.
Der Richter weißt darauf hin, dass dies nicht erwünscht ist und der Kläger bekräftigt dies,
da auch er nur einen sachlichen Vortrag wünscht ohne „Bekundigungen“.
Der Kläger weißt auf den alten Mißstand der Schwarzseher hin, die den ÖRR nutzen, aber nicht bezahlen.
Dieser Mißstand wurde durch einen anderen abgelöst: Zwangsweises Erfassen von wirklichen
Nichtnutzern und deren Verpflichtung der Zwangszahlung. (nutzungsunabhängig, empfangsunabhängig)
Hinweis: Selbst im eigens dafür erstellten Gutachten von Kirchhof werden folgende Sachverhalte
ausgenommen:
die 2. Wohnung
die Studenten
und es gab die Möglichkeit der Widerlegbarkeit, wenn der ÖRR nicht genutzt wird
(es wurden nur die Rosinen rausgepickt!)
Weiterer Hinweis des Klägers:
bei Bekannten hat er mal die Verfügbarkeit der Internetinhalte getestet und festgestellt,
dass diese nicht verfügbar sind.
Weiterer Punkt:
Wenn jemand in einem Funkloch wohnt?
Die SWR-Vertreterin:
Eine objektive Nichtnutzungsmöglichkeit ist nachprüfbar und somit kein Problem!?
(Man darf sehr gerne zu mir nach Hause kommen und meinen Gerätefuhrpark auch ohne
Funkloch auf Tauglichkeit prüfen. Ich kann das Ergebnis jetzt schon mitteilen: Zero!!!!!!)
Der Kläger erwähnt das Gutachten des Finanzministeriums.
Dies sei kein Kompromiss, es gäbe massive Kritik etc.
Hinweis des Richters:
Die Gerichte sind an Recht und Gesetz gebunden.
Die Kammer habe alles durchgeprüft und wenn reelle Bedenken bestanden hätten, hätten Sie auch beim Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Hier kann es nur eine politische Lösung geben.
Man solle sich an die Landesabgeordneten wenden.
Wenn irgendwann das letztmögliche Gericht geurteilt hat, muss man sich dann halt beugen.
(meine Anmerkung: aber doch dann erst ab dann!!!!!!!)
In einer Demokratie hat man als Bürger ja die Möglichkeit der Überprüfung, soll heißen,
indem man einfach den Instanzenweg durchschreitet.
Der Kläger trägt vor, dass er sich dieser Zwangsabgabe nur durch Wohnungsaufgabe, dem Auswandern, (dem Sterben: meine Anmerkung) entziehen kann, ansonsten bleibt nur,
sich der staatlichen Gewalt zu beugen.
Dies sei aber nicht mit seinem Gewissen, Rechtsempfinden vereinbar.
Der Richter:
Hierbei handele es sich um ein demokratisches Gemeinwesen.
Dies hat sich ja auch bewährt.
In einem Rechtsstaat gefällt einem nicht jedes Gesetz.
Der Kläger:
Dies kann er aber nicht mit seiner persönlichen Lebenseinstellung vereinbaren.
Richter:
Ob es mit dem eigenen Gewissen vereinbar ist oder nicht, spielt keine Rolle,
es ist einfach per Gesetz geregelt, dass es diese Zahlungsverpflichtung gibt (Punkt)
Hinweis: Pay-TV, Verschlüsselung
Dann wäre das Ganze quotenabhängig.
(Na und, uns Nichtnutzer interessiert dies eh nicht)
Meine Anmerkung: Na und, dann kommt vielleicht aber auch heraus, dass niemand
dies konsumieren möchte, so what.
Es kam dann noch die Sache mit der Typsierung, aber was solls, die unzulässige Bebeitragung der Allgemeinheit macht dies eh hinfällig.
Schlusssatz des Richters:
Dies alles ist anwendbares Recht und für ihn bindend und die Zahlungspflicht legitimiert, Punkt!