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  • Verhandlung, VG Freiburg, Fr. 16.12.16, ab 9.30 Uhr: 16. Dezember 2016

Autor Thema: Verhandlung, VG Freiburg, Fr. 16.12.16, ab 9.30 Uhr  (Gelesen 17772 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlung, VG Freiburg, Fr. 16.12.16, ab 9.30 Uhr
Autor: 08. November 2016, 23:00
Verhandlung

Verwaltungsgericht Freiburg

Freitag, 16.12.16

12 Uhr


Habsburgerstr. 103

4. OG

Sitzungssaal V (Zi. Nr. 431)

google-maps
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Freiburg/@48.00335,7.8552,15z/data=!4m5!3m4!1s0x0:0x9e60745b93044b4c!8m2!3d48.00335!4d7.8552


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. September 2018, 01:48 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Habe gerade beim Verwaltungsgericht Freiburg angerufen.

Morgen finden insgesamt 4 Verhandlungen statt, jeweils Saal V

1. Verhandlung: 9.30 Uhr

2. Verhandlung: 10.15 Uhr

3. Verhandlung: 11.15 Uhr

4. Verhandlung: 12.00 Uhr

Liebe Mitstreiter, wer morgen auch noch Zeit hat, bitte kommen 8)

Gerne können wir uns nach den Verhandlungen noch zusammensetzen.

Gleich gegenüber gibt es ein tolles Café. :)

Dann bis mogen!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Nur so viel schon mal.
Die Verhandlungen waren SEHR interessant und aufschlussreich.

Bin noch unterwegs und werde erst später mehr einstellen können.

Bei der letzten Verhandlung wurde es echt eng und da der große
Verhandlungssaal belegt war, mussten wir sehr zusammenrücken, wie schön  :)  8)  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2016, 10:20 von Uwe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
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Bei der letzten Verhandlung wurde es echt eng und da der große
Verhandlungssaal belegt war, mussten wir sehr zusammenrücken, wie schön :) 8) ::)

Da freute sich sicher auch das Gericht, dass es Heizung sparen konnte.


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  • Beiträge: 48
Bevor "Karlsruhe" zum Inhaltlichen kommt ein paar Äußerlichkeiten.
In den ersten drei Verhandlungen ging es um Beitragsbefreiungen, in der vierten dann ums Ganze mit unserem Forumsmitglied. Im kleinen Sitzungssaal waren bei den ersten drei Verhandlungen 4-5 Zuhörer und bei der vierten strömten dann ca 35 in den kleinen Raum. Es mussten über 10 Stühle zusätzlich im Raum verteilt aufgestellt werden.
Bei allen vier Verhandlungen und auch in den Pausen dazwischen waren zwei Polizisten anwesend. In allen vier Verhandlungen war der SWR durch Frau Hannemann vertreten. Drei Verhandlungen dauerten jeweils eine Dreiviertelstunde, zur Dritten ist der Kläger nicht erschienen und so war sie in einer Viertelstunde erledigt.
Für mich war das ein lehrreicher Vormittag in Vorbereitung auf meine eigene Verhandlung.
Unbefriedigend finde ich, dass es reiner Zufall ist ob man erfährt, dass eine Verhandlung stattfindet. Es dürfte etliche Verhandlungen geben von denen wir nichts erfahren.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier schon mal die ersten 3 Verhandlungen

1. Verhandlung

Studentin bekam kein Bafög, da sie im Studium einen Fachrichtungswechsel vornahm.

Durchführung des Studiums mit minimalsten Mitteln (Schuldenstand über 10.000,- )

Die Einkünfte könnten dargelegt werde, aber die Vertreterin vom SWR wies mehrfach
darauf hin, dass wegen des Massenverfahrens keine Einzelfallberechnungen durchgeführt
werden würden. Also entweder eine Bescheinigung von einem Amt (Sozialbescheid) oder
zahlen.
Ein nachweislich geringes Einkommen führt nicht zur Befreiung.
Zum Schuldenstand durch das Studium wurde die Studentin von der Vertreterin des
SWR aufgefordert, für diese mittlerweile 800,- einen Kredit aufzunehmen.

Der Anwalt der Studentin, finanziert durch die bewilligte Prozeßkostenhilfe, wies
auf den Verstoß des Sozialstaatsprinzip hin.

Um eine Prozeßkostenhilfe zu erhalten, wurde ja auch die Grundlage dafür geprüft.

Die Studentin hätte halt Pech, dass sie durch das soziale Raster gefallen ist, man bekommt
auch kein ALG 2 wenn man kein Bafög erhält.

Sie wird für ihre Ausbildungsentscheidung bestraft.

Es wurde auch über einen Vergleich gesprochen.
Vorschlag der Studentin: 200,- in Raten, Gegenvorschlag vom SWR: 600,-
Die Studentin lehnte daraufhin dieses Angebot ab.

Die Richterin versprach, alles Vorgebrachte intensiv zu prüfen.

Das Urteil wird zugeschickt.


2. Verhandlung


Der Kläger hat sich aus verschiedenen Gründen finanziell selber so eingerichtet, dass
er durch eine Teilzeitarbeit gerade mal das Existenzminimum verdient, das ihm für seinen
Lebensunterhalt und Lebensgestaltung ausreicht, um sich durch die gewonnene freie Zeit anderen Dingen widmen zu können.
Da dadurch auch absehbar ist, dass die künftige Rente gering ausfallen wird und er für die
Rentenzeit keine Sozialleistungen möchte, ist es ihm dennoch gelungen, für die
Rente ein „Vermögen“ anzusparen. (20.000,-)
Wäre dieses „Vermögen“ z.B. in Form einer kleinen selbstbewohnten Wohnung, gäbe es
wohl keine Probleme.
Bei Einnahmen in nachweislicher Höhe des Existenzminimums aber verwertbaren
Vermögens, gibt es kein Entrinnen.
Vermögen aufbrauchen, Sozialhilfe beantragen und befreit werden.
Vermögen, das für die Rente gedacht ist, aufbrauchen und der „Altersarmut“  :-[ entgegenblicken.

(Dieses Problem wird den Intendanten und sonstigen ÖRR-Mitarbeiter ja gottseidank durch ausreichende
Rücklagen erspart bleiben  >:(, wäre ja auch zu traumatisierend)

Diese Diskussion darüber ging sehr lange und intensiv und ging sehr an die Nieren.
Der SWR-Vertreterin war das egal.

Die Richterin versprach, alles Vorgebrachte intensiv zu prüfen.

Das Urteil wird zugeschickt.


3. Verhandlung

Kläger ist nicht erschienen.
Hier ging es um eine rückwirkende Befreiung der Gebühren vor 2013.
Da der Kläger aber ab 2013 befreit ist, stimmte die SWR-Vertreterin zu, die
Gebühren von 2012 nicht geltend zu machen.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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S
  • Beiträge: 2.177
In den beiden ersten Fällen sieht man deutlich den Verlust von Freiheit. Im ersten den Verlust der Freiheit, die Ausbildung zu wählen, im zweiten der Freiheit, wie man leben will. Man muss eben etwas studieren, um dann 40 Stunden in der Woche zu arbeiten und Rundfunk zu zahlen, am besten auch Rundfunk in der freien Zeit konsumieren. Sie wollen unser Leben planen.


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Die ersten beiden Fälle sind einfach nur ekelhaft. Wenn die Kläger hier nicht gewinnen, gibt es überhaupt keine soziale Gerechtigkeit mehr. Leider werden wir das wahrscheinlich nicht erfahren.


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L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Hier wird es wieder ganz deutlich: Das einfache Volk wird geschurigelt und ausgepresst, während die Mächtigen und ihre Fernsehclowns sich Villen und Paläste bauen.
Es ist wieder soweit: Friede den Hütten! Krieg den Palästen!


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c
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Im 1. Fall leuchtet es nicht ein, wie jemand, der überschuldet ist, einen Kredit bekommen soll. Ganz abgesehen davon, dass hier mal wieder deutlich wird, dass es eben nicht um das Solidarprinzip geht.

Der 2. Fall zeigt die Einmaligkeit dieser irrsinnigen Zwangsabgabe: man muss für die Existenz zahlen. Das ist wie eine Atem-Abgabe für die (potenzielle) Luftnutzung. Oder eine Bräunungsbgabe für die (potenzielle) Sonnennutzung. Es gibt sonst in der BRD keine Abgabe, die nur für das Wohnen in Deutschland zu zahlen wäre. Alle anderen Abgaben kann man theoretisch vermeiden oder je nach Nutzung verringern (Abwasser, Grundsteuer, Müllgebühr). Wenn es mir in einer Stadt zu teuer wird, kann ich umziehen.


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Nicht die Würde des Menschen ist unantastbar ..... nein das staatsferne Wirtschaftssystem der Rundfunkanstalten ist unantastbar ... und dieser Macht hat sich JEDER Mensch mit Zwangsbeiträgen zu fügen. Ob finanzielle Sicherheit für ein würdiges Überleben im Alter oder eine Zukunftsplanung mit Schulden ist rechtlich nicht berücksichtigt und deshalb nicht relevant.

Möchte jedem zu bedenken geben, es gibt sehr sehr viele Menschen in vergleichbaren Situationen, ob mit oder ohne RB von denen wir nichts Wissen.
In den beiden Fällen ist der Rundfunkbeitrag der Stein des anstoßes. Aber es gibt viele viele andere Konstellationen mit gleichen Auswirkungen.


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  • Beiträge: 2.177
Die Würde des Menschen ist doch unantastbar. Das ist nicht ein Gebot, sondern eine Feststellung. Der Beitragsservice bescheinigt es gerne mit einem Feststellungsbescheid. Auch die Freiheiten, die das Grundgesetz erwähnt, sind in diesem Sinne unantastbar. Man braucht sich also keine Sorge zu machen, sie versehentlich anzutasten, sie sind unantastbar.


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n
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Ich bin auf das Urteil gespannt in den ersten Zwei Fällen.
Können wir das erfahren?
Die Einstellung vom SWR ist einfach widerlich, den Studenten und Geringverdienern den Beitrag abzupressen.
Hoffentlich schiebt das Gericht da einen Riegel vor!


Wegen diesem Urteil vom BVerfG: müssten sie ja befreit werden:

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 - Rn. (1-10)
 
Zitat
   RN 5:
    Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können.
  Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags
http://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:43 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


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G
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Zitat
Wegen diesem Urteil vom BVerfG: müssten sie ja befreit werden:

Die Kläger müssen dann aber einen Befreiungsantrag stellen und erst wenn der abgelehnt wird klagen. Da ja jetzt auch die rückwirkende Befreiung möglich ist, kann man das ja noch nachholen und ggfls. nochmals klagen.


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