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Autor Thema: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß  (Gelesen 36152 mal)

A
  • Beiträge: 20
Ich gebe definitiv nicht auf.
Ich bezahle nicht!!!!!
Vorher gebe ich die Vermögensauskunft ab :P

Ist eh nichts zu holen  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 11:17 von Uwe«

P
  • Beiträge: 377
Dieses Urteil war definitiv an dieser Stelle zu erwarten. Es zeigt auch, dass man staatlicherseits mit aller Gewalt an diesem Konstrukt festhalten will. Warum der "Beitrag" keine Steuer sein soll, wissen sie selbst nicht. Anders kann man sich das Rumgeeiere an genau diesem Punkt sonst nicht erklären. Wird Zeit den ÖR in dieser Form ganz abzuschaffen, da dem Missbrauch unserer Steuergelder..pardon!, es ist ja angeblich keine Steuer, Tür und Tor geöffnet ist.
Auch wenn es noch etwas dauern wird, wir sind auf dem Weg der Abschaffung dieses geldverschlingenden Molochs.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 22:37 von Bürger«

f

faust

Es lässt natürlich (auch) Rückschlüsse auf den Zustand der Demokratie im 21. Jahrhundert zu, wenn der Staat meint sich hinstellen zu können und zu seinem Souverän sagt:  Mit Euch diskutieren wir nicht !

Erwachsene Leute wissen, wo sowas enden kann.


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R
  • Beiträge: 1.126
Warum verwehren die auch noch den Weg vors Bundesverfassungsgericht?  >:(
tango korrupti ...

Westfälisches Fragewort mit zwei Buchstaben: Hä?

Wo soll denn das stehen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

K
  • Beiträge: 232
Von RAFA protokolliert ( Auch von mir mein Dank und meine Anerkennung)
Zitat
Klägerin:
...
2) Mit 1 Beitrag, egal wieviel Leute ...: Das bedeutet, dass jeder, der drin lebt,
beitragspflichtig ist. Damit hat man ja alle Leute erfasst. Also sagt doch nicht, das sei
nicht praktikabel!
(Richter und andere sind verwundert, Schweigesekunde)

Aus dem Urteil:
Zitat
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden kann.

Es sehe drei Möglichkeiten diese Diskrepanz zu verstehen:

1) Ich habe da etwas nicht verstanden.
2) Die Richter haben etwas nichts verstanden.
3) Die Richter wollten nichts verstehen.


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s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Es ist und bleibt Unrecht, und deshalb zahle ich nicht.


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A
  • Beiträge: 20
Zitat
Klägerin:
...
2) Mit 1 Beitrag, egal wieviel Leute ...: Das bedeutet, dass jeder, der drin lebt,
beitragspflichtig ist. Damit hat man ja alle Leute erfasst. Also sagt doch nicht, das sei
nicht praktikabel!
(Richter und andere sind verwundert, Schweigesekunde)

Machen die 100%ig!!!
Wie ich darauf komme?
Wie erklärt man sich sonnt das die meist Verdienende Person in einem Haushalt die Post der Eintreiber bekommt?

Die können sich also aussuchen wer am meisten Geld hat und derjenige soll dan Bezahlen.


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c
  • Beiträge: 10
Bin nicht überrascht, aber trotzdem wütend.

Diese Argumentationskette sind so 60er (als es damals nur ARD, ZDF und BR gab; haben im Süden alle ORF geschaut :)

Wer einen Fernseher hat, der schaut ÖR. => Wenn alle Haushalte Fernseher haben, schauen alle ÖR = Weil alle ÖR schauen, muss nicht auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden, sondern auf die Möglichkeit des Leistungsempfang. ::) Es gibt also immer noch nur ÖR - Konsumenten (meine Eltern z.B.) und dann gibt es die Schwarzseher! Wer so denkt, gute Nacht.

Statistisch gesehen ist jeder Deutsche eine bestimmte Menge Fleisch. Und weil statisch gesehen jeder Fleisch ist, gibt es eingentlich keine Verganer usw. Es gibt nur die Fleischesser und die heimlichen Fleischesser.

Schön wäre es, der ÖR sich aus dem Internet zurückzieht (braucht auch keiner, da ja jeder statistisch gesehen einen Fernseher hat). Die Kosten könnte man sich sparen. Online Content ist eigentlich auch eher Aufgabe der Printmedien und der weltweiten Internetcommunity.

Verschlüsselung wäre die einfachste Lösung. Im Vergleich zur Zwangsabgabe kommt es auf die NUtzung an und nicht auf die vermutete Nutzung. Der ÖR wäre erstaunt (oder er weiß es eh), dass trotz der 110% vorhandenen Fernsehern in Wohnung doch nicht alle den ÖR nutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 22:39 von Bürger«

a

ama

  • Beiträge: 16
Ein Urteil was nicht im Namen des Volkes gesprochen wurde.


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  • Beiträge: 721
Die nächste Wahl kommt bestimmt. Person A wird ihre Stimme definitiv nicht einer Partei geben, die dieses Unrecht verursacht/möglich gemacht hat. Rot, Schwarz und Grün geht schonmal gar nicht...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

S
  • Beiträge: 30
Warum verwehren die auch noch den Weg vors Bundesverfassungsgericht?  >:(
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Westfälisches Fragewort mit zwei Buchstaben: Hä?

Wo soll denn das stehen?

Der Beitrag vom TE wurde editiert. Die alte Quelle erwähnte es beiläufig, dass der Weg zum BVerfG verwehrt bleibt.
Umso besser, falls dies nicht der Fall sein ist.


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  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Die übliche pseudojuristische Inzucht, mit Rechtsfindung und "im Namen des Volkes" hat das mal gar nichts zu tun!

Die Verwaltungsgerichte können halt ihre Herkunft (sie waren früher mal integraler Bestandteil der Behörden!) nicht verleugnen und verstehen sich immer noch als Außenstelle der Behörden, die den Zahlpöbel zu schikanieren und abzuwimmeln hat.

Traurig, aber wahr.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

T
  • Beiträge: 545
Zitat
BVerwG:
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

Nach meiner Auffassung ist der RF-Beitrag eine ZWECKSTEUER wie z.B. die Hundesteurer.
Die Hundesteuer wird als Möglichkeit erhoben einen Hund zu besitzen und diesen dann überall rumscheißen zu lassen.

Zitat
Das Gesetz ist das Eigenthum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequehmer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urtheile, von denen ihr nichts begreift. Unbestechlich ist sie, weil sie sich gerade theuer genug bezahlen läßt, um keine Bestechung zu brauchen. Aber die meisten ihrer Diener sind der Regierung mit Haut und Haar verkauft.

Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. (Georg Büchner)


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

  • Beiträge: 984
Wenn's nicht auf dem ordentlichen Rechtsweg geht, dann muss eben eine politische Lösung her. Die für das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlichen Roten und Schwarzen erleben dann ein blaues Wunder ... ;)


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s
  • Beiträge: 173
So Leute, da ich auf meinen Einwurf von wegen Abmelden und so schon einige PNs bekommen hab... Nur kurz hier, weil hier grad soviele reinschaun, die aus Frust nicht wissen wie jetzt weiter!:

Also laut Meldegesetz zumindest im Land BW kann man  ein halbes Jahr an einem Ort wohnen ohne! sich dort anzumelden. Vorraussetzung: es muss absehbar sein, dass es vorübergehend ist (ist es ja, bzw. kann das sich ja auch nach 5 Monaten und 29 Tagen erst ändern 8)) und WICHTIG man muss woanders noch gemeldet sein! Also Meldet Euch einfach bei Bekannten, Familie, Freunde etc. Optimal wenn diese entweder (noch) zahlen oder schon boykottieren! Für den arbeitgeber oder die Bank ist das sch... egal! Glaubt es mir... Auch ein Briefkasten mit dem Namen an der Wohnung an der Ihr nicht gemeldet seid ist ok... Falls der Vermieter auf irgendeine Meldebestätigung pocht (wonach er meiner Meinung nach in diesem speziellen Fall eigentlich auch erst nach einem halben Jahr Anspruch hätte) argumentiert mit unsicheren familiären oder beruflichen Gegebenheiten. Seid kreativ!!! Es funktioniert... Und wenn das halbe Jahr um ist, kann man sich anmelden und nach ein oder 2 Monaten beginnt das Spiel von neuem....

Irgendwann gibts dann pro Haushalt halt 10 oder mehr angemeldete Personen und die Einnahmen gehn auf diesem Weg zurück. Aber tja, schlagt das System mit den eigenen Waffen..

Sorry für das kurze offtopic, aber musste hier kurz rein, sonst geht es wieder unter. Weitere Diskussionen dazu bitte entweder in den schon vorhandenen Threads oder einem zentralen neuen...

Grüße


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