Das Urteil ist ein Skandal.
Ausgerechnet jetzt findet der lang ersehnte Festsetzungsbescheid seinen Weg in den Breifkasten einer vermuteten Wohneinheit einer fiktiven Person S (was ein Zufall?).
Person S wird den Widerspruch natürlich noch auf den Weg bringen, denkt aber ernsthaft über die Einreichung einer Klage nach, sofern diese nicht unmittelbar beim BVerfG eingereicht werden kann, da die Verwaltungsgerichte offensichtlich das Recht beugen. Ob dies jedoch nach dem skandalösen Urteil vom Bundesverwaltungsgericht möglich ist, sofern die Klage auch das Verfassungsrecht berührt, bedarf es sachkundiger Meinung dazu.
Vermutlich kann da nur ein RA etwas sachkundiges dazu beitragen, aber es soll ja fiktve Personen geben die so jemanden am Start haben.