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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: koybott am 18. März 2016, 10:31

Titel: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: koybott am 18. März 2016, 10:31
Das BVerwG weist in seiner Urteilsverkündung am 18.03.2016 die in den Tagen zuvor verhandelten
14 Klagen ab, da der Rundfunkbeitrag rechtmäßig sei.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153428015/Rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess.html
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag f rechtmäßig
Beitrag von: Spray. am 18. März 2016, 10:34
Warum verwehren die auch noch den Weg vors Bundesverfassungsgericht?  >:(
tango korrupti ...
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag f rechtmäßig
Beitrag von: Hailender am 18. März 2016, 10:37
...was zu erwarten war.  :(

Nun gibt es nur noch ein Mittel sich zu wehren - Einfach für alle, einfach nicht zahlen!
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag f rechtmäßig
Beitrag von: SchwarzSurfer am 18. März 2016, 10:38
Hans-Peter Siebenhaar sagt es treffend: Klagen ist typisch deutsch, das ganze ist eine politische Entscheidung. Wir brauchen jetzt nur jemand der Politik fürs Volk macht (also populistisch ist wie die AfD ;) )
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag f rechtmäßig
Beitrag von: karlsruhe am 18. März 2016, 10:40
Keine totale Panik auf der Titanic.

Wir Mitstreiter vom Forum hatten mit RA Bölck noch ein sehr langes Gespräch.

Nun muss ersteinmal genau gesehen werden, was alles "verurteilt" wurde.

Wenn es noch einzelne Punkte gibt, die darinnen nicht enthalten sind, geht es

mit Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht dennoch weiter.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag f rechtmäßig
Beitrag von: Spark am 18. März 2016, 10:42
Zitat
Das BVerwG weist in seiner Urteilsverkündung am 18.03.2016 die in den Tagen zuvor verhandelten 14 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ab und verwehrt eine Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht!

Wie es nicht anders zu erwarten war. So bröckelt unsere Demokratie weiter Stück für Stück, aber unaufhaltsam dahin.
Da hilft nur Widerstand bis zum letzten Atemzug.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag f rechtmäßig
Beitrag von: anGEZeckter... am 18. März 2016, 10:43
Ein zu erwartendes Urteil...trotzdem ein schmerzlicher Dämpfer...nun ja...!
Jedes Volk hat den König den es verdient...!
Titel: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: koybott am 18. März 2016, 10:47
Ganz heiß hier die ersten Nachrichten, natürlich auch vom ÖR:

http://www.deutschlandfunk.de/bundesverwaltungsgericht-rundfunkbeitrag-ist-rechtens.447.de.html?drn:news_id=593035

http://www.focus.de/finanzen/news/klagen-abgelehnt-bundesverwaltungsgericht-erklaert-rundfunkbeitrag-fuer-rechtens_id_5368550.html
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgem
Beitrag von: koybott am 18. März 2016, 10:54
...und auch die Pressemitteilung des BVerwG gibt es jetzt:

Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung 18.03.2016
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
http://bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: karlsruhe am 18. März 2016, 11:00
Was ganz wichtig ist, auf gar keinen Fall die noch ausstehenden Klagen zurückzunehmen!!!

Jeder, der eine Klage eingereicht hat, hat das Recht, sein Meinung vor einem Gericht verhandeln

zu lassen.

Jeder kann auf jeden Fall darauf bestehen, dass über seine Einstellungen und Ansichten dazu

dennoch verhandelt wird.
Titel: RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Namenloser am 18. März 2016, 11:05
Das ist doch nicht zu fassen. Ich hätte ja noch verstanden, wenn man die Verfahren ans Bundesverfassungsgericht zwecks Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Fragen verwiesen hätte. Aber einfach so abbügeln???
Toller (Un-)Rechtsstaat!
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: karlsruhe am 18. März 2016, 11:07
Und wenn ich das auch richtig verstanden habe beim Gespräch mit RA Bölck:

Da ja für uns jetzt definitiv der Rechtsweg wohl ausgeschöpft ist,

können wir alle jetzt direkt beim Bundesverfassungsgericht weitermachen?!

Also auf gar keinen Fall aufgeben.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: 2Xtreme am 18. März 2016, 11:08
Wie geht es jetzt weiter? Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht?

Wird dann erst mal entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt angenommen wird? Kann es also sein, dass die Sache evtl. nie vor dem BVfG landet, wenn die sich quer stellen?
Titel: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: ellifh am 18. März 2016, 11:11
War zwar zu erwarten, aber etwas anderes hätte ich trotzdem lieber gehabt.

Die Kröte muss erst mal geschluckt werden, aber: Ich mache weiter, ganz im Sinne von:

Nun gibt es nur noch ein Mittel sich zu wehren - Einfach für alle, einfach nicht zahlen!
Titel: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: ellifh am 18. März 2016, 11:12
Da kann man doch mal sehen, wie wir alle vera***** werden.
Das ist unglaublich >:D
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Adler1976 am 18. März 2016, 11:13
Ich gebe definitiv nicht auf.
Ich bezahle nicht!!!!!
Vorher gebe ich die Vermögensauskunft ab :P

Ist eh nichts zu holen  ;D
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Peli am 18. März 2016, 11:20
Dieses Urteil war definitiv an dieser Stelle zu erwarten. Es zeigt auch, dass man staatlicherseits mit aller Gewalt an diesem Konstrukt festhalten will. Warum der "Beitrag" keine Steuer sein soll, wissen sie selbst nicht. Anders kann man sich das Rumgeeiere an genau diesem Punkt sonst nicht erklären. Wird Zeit den ÖR in dieser Form ganz abzuschaffen, da dem Missbrauch unserer Steuergelder..pardon!, es ist ja angeblich keine Steuer, Tür und Tor geöffnet ist.
Auch wenn es noch etwas dauern wird, wir sind auf dem Weg der Abschaffung dieses geldverschlingenden Molochs.

LG Peli
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: faust am 18. März 2016, 11:24
Es lässt natürlich (auch) Rückschlüsse auf den Zustand der Demokratie im 21. Jahrhundert zu, wenn der Staat meint sich hinstellen zu können und zu seinem Souverän sagt:  Mit Euch diskutieren wir nicht !

Erwachsene Leute wissen, wo sowas enden kann.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag f rechtmäßig
Beitrag von: Rochus am 18. März 2016, 11:26
Warum verwehren die auch noch den Weg vors Bundesverfassungsgericht?  >:(
tango korrupti ...

Westfälisches Fragewort mit zwei Buchstaben: Hä?

Wo soll denn das stehen?
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Kunibert am 18. März 2016, 11:28
Von RAFA protokolliert ( Auch von mir mein Dank und meine Anerkennung)
Zitat
Klägerin:
...
2) Mit 1 Beitrag, egal wieviel Leute ...: Das bedeutet, dass jeder, der drin lebt,
beitragspflichtig ist. Damit hat man ja alle Leute erfasst. Also sagt doch nicht, das sei
nicht praktikabel!
(Richter und andere sind verwundert, Schweigesekunde)

Aus dem Urteil:
Zitat
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden kann.

Es sehe drei Möglichkeiten diese Diskrepanz zu verstehen:

1) Ich habe da etwas nicht verstanden.
2) Die Richter haben etwas nichts verstanden.
3) Die Richter wollten nichts verstehen.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: sparks am 18. März 2016, 11:32
Es ist und bleibt Unrecht, und deshalb zahle ich nicht.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Adler1976 am 18. März 2016, 11:34
Zitat
Klägerin:
...
2) Mit 1 Beitrag, egal wieviel Leute ...: Das bedeutet, dass jeder, der drin lebt,
beitragspflichtig ist. Damit hat man ja alle Leute erfasst. Also sagt doch nicht, das sei
nicht praktikabel!
(Richter und andere sind verwundert, Schweigesekunde)

Machen die 100%ig!!!
Wie ich darauf komme?
Wie erklärt man sich sonnt das die meist Verdienende Person in einem Haushalt die Post der Eintreiber bekommt?

Die können sich also aussuchen wer am meisten Geld hat und derjenige soll dan Bezahlen.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: che25 am 18. März 2016, 11:36
Bin nicht überrascht, aber trotzdem wütend.

Diese Argumentationskette sind so 60er (als es damals nur ARD, ZDF und BR gab; haben im Süden alle ORF geschaut :)

Wer einen Fernseher hat, der schaut ÖR. => Wenn alle Haushalte Fernseher haben, schauen alle ÖR = Weil alle ÖR schauen, muss nicht auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden, sondern auf die Möglichkeit des Leistungsempfang. ::) Es gibt also immer noch nur ÖR - Konsumenten (meine Eltern z.B.) und dann gibt es die Schwarzseher! Wer so denkt, gute Nacht.

Statistisch gesehen ist jeder Deutsche eine bestimmte Menge Fleisch. Und weil statisch gesehen jeder Fleisch ist, gibt es eingentlich keine Verganer usw. Es gibt nur die Fleischesser und die heimlichen Fleischesser.

Schön wäre es, der ÖR sich aus dem Internet zurückzieht (braucht auch keiner, da ja jeder statistisch gesehen einen Fernseher hat). Die Kosten könnte man sich sparen. Online Content ist eigentlich auch eher Aufgabe der Printmedien und der weltweiten Internetcommunity.

Verschlüsselung wäre die einfachste Lösung. Im Vergleich zur Zwangsabgabe kommt es auf die NUtzung an und nicht auf die vermutete Nutzung. Der ÖR wäre erstaunt (oder er weiß es eh), dass trotz der 110% vorhandenen Fernsehern in Wohnung doch nicht alle den ÖR nutzen.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: ama am 18. März 2016, 11:44
Ein Urteil was nicht im Namen des Volkes gesprochen wurde.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 18. März 2016, 11:54
Die nächste Wahl kommt bestimmt. Person A wird ihre Stimme definitiv nicht einer Partei geben, die dieses Unrecht verursacht/möglich gemacht hat. Rot, Schwarz und Grün geht schonmal gar nicht...
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! Bundesverwaltungsgericht hält Rundfunkbeitrag f rechtmäßig
Beitrag von: Spray. am 18. März 2016, 11:54
Warum verwehren die auch noch den Weg vors Bundesverfassungsgericht?  >:(
tango korrupti ...

Westfälisches Fragewort mit zwei Buchstaben: Hä?

Wo soll denn das stehen?

Der Beitrag vom TE wurde editiert. Die alte Quelle erwähnte es beiläufig, dass der Weg zum BVerfG verwehrt bleibt.
Umso besser, falls dies nicht der Fall sein ist.
Titel: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: DJ_rainbow am 18. März 2016, 12:01
Die übliche pseudojuristische Inzucht, mit Rechtsfindung und "im Namen des Volkes" hat das mal gar nichts zu tun!

Die Verwaltungsgerichte können halt ihre Herkunft (sie waren früher mal integraler Bestandteil der Behörden!) nicht verleugnen und verstehen sich immer noch als Außenstelle der Behörden, die den Zahlpöbel zu schikanieren und abzuwimmeln hat.

Traurig, aber wahr.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Totalverweigerer am 18. März 2016, 12:02
Zitat
BVerwG:
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

Nach meiner Auffassung ist der RF-Beitrag eine ZWECKSTEUER wie z.B. die Hundesteurer.
Die Hundesteuer wird als Möglichkeit erhoben einen Hund zu besitzen und diesen dann überall rumscheißen zu lassen.

Zitat
Das Gesetz ist das Eigenthum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machwerk die Herrschaft zuspricht. Diese Gerechtigkeit ist nur ein Mittel, euch in Ordnung zu halten, damit man euch bequehmer schinde; sie spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wißt, Urtheile, von denen ihr nichts begreift. Unbestechlich ist sie, weil sie sich gerade theuer genug bezahlen läßt, um keine Bestechung zu brauchen. Aber die meisten ihrer Diener sind der Regierung mit Haut und Haar verkauft.

Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. (Georg Büchner)
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht
Beitrag von: Nichtgucker am 18. März 2016, 12:03
Wenn's nicht auf dem ordentlichen Rechtsweg geht, dann muss eben eine politische Lösung her. Die für das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlichen Roten und Schwarzen erleben dann ein blaues Wunder ... ;)
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag verfassungsgemäß
Beitrag von: speedy777 am 18. März 2016, 12:06
So Leute, da ich auf meinen Einwurf von wegen Abmelden und so schon einige PNs bekommen hab... Nur kurz hier, weil hier grad soviele reinschaun, die aus Frust nicht wissen wie jetzt weiter!:

Also laut Meldegesetz zumindest im Land BW kann man  ein halbes Jahr an einem Ort wohnen ohne! sich dort anzumelden. Vorraussetzung: es muss absehbar sein, dass es vorübergehend ist (ist es ja, bzw. kann das sich ja auch nach 5 Monaten und 29 Tagen erst ändern 8)) und WICHTIG man muss woanders noch gemeldet sein! Also Meldet Euch einfach bei Bekannten, Familie, Freunde etc. Optimal wenn diese entweder (noch) zahlen oder schon boykottieren! Für den arbeitgeber oder die Bank ist das sch... egal! Glaubt es mir... Auch ein Briefkasten mit dem Namen an der Wohnung an der Ihr nicht gemeldet seid ist ok... Falls der Vermieter auf irgendeine Meldebestätigung pocht (wonach er meiner Meinung nach in diesem speziellen Fall eigentlich auch erst nach einem halben Jahr Anspruch hätte) argumentiert mit unsicheren familiären oder beruflichen Gegebenheiten. Seid kreativ!!! Es funktioniert... Und wenn das halbe Jahr um ist, kann man sich anmelden und nach ein oder 2 Monaten beginnt das Spiel von neuem....

Irgendwann gibts dann pro Haushalt halt 10 oder mehr angemeldete Personen und die Einnahmen gehn auf diesem Weg zurück. Aber tja, schlagt das System mit den eigenen Waffen..

Sorry für das kurze offtopic, aber musste hier kurz rein, sonst geht es wieder unter. Weitere Diskussionen dazu bitte entweder in den schon vorhandenen Threads oder einem zentralen neuen...

Grüße
Titel: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: BrauchsNicht am 18. März 2016, 12:08
...
Schön wäre es, der ÖR sich aus dem Internet zurückzieht (braucht auch keiner, da ja jeder statistisch gesehen einen Fernseher hat). Die Kosten könnte man sich sparen. Online Content ist eigentlich auch eher Aufgabe der Printmedien und der weltweiten Internetcommunity.
...

Das ist doch ein klasse Ansatz!
Von Seiten des ÖR war doch auch zu hören, dass ihre Kosten gestiegen sind, da sie auch ein Angebot für das i-net machen müssen (neue Medien, Änderung des Konsumentenverhaltens usw.). Mit obiger logischen Argumentation brauchen sie das nun nicht mehr, da ja jeder Fersehen schaut. => weniger Kosten => weniger Beitrag ;-)
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: PersonX am 18. März 2016, 12:15
Auch wenn die vollständige Begründung noch abzuwarten ist, die Presseerklärung lässt bereits tief blicken.

Das bedeutet nur eins, es wird immer noch viel zu viel Geld auf freiwilliger Basis ohne ausreichende Rechtsgrundlage übertragen.

Das bedeutet, es müssen viel mehr Personen die Zahlung dauerhaft einstellen und auch weitere Personen dazu bringen es Ihnen gleich zu tun.

Denn was soll bitte passieren? Die Hauptangst vieler Personen auf der Straße ist, dann werde ich verklagt, wenn ich nicht zahle. Dann kommt der Gerichtsvollzieher. Usw. Lauter Ängste, welche hindern normal zu denken. Sie würden die Zahlung sehr wohl oder wahrscheinlich einstellen, wenn Sie darüber aufgeklärt werden, wie diese unsinnige Forderung entsprechend mit einfachen Mitteln ab zu wehren ist. Das Problem keiner will viel Zeit und Geld dazu investieren und schon gar nicht damit weiter als nötig belastet werden. Das ist das Grundproblem in der Bevölkerung zu denken, dass sich dann etwas ändert.

Gerichte, welche "kein" Recht sprechen wollen oder können und sich dabei auf für größer Teile der  Bevölkerung unverständliche Standpunkte, welche dazu auch noch schwer nachvollziehbar sind, stellen sollten durch diese vollständig ignoriert werden.

Es ist wie bei einem Streit, zwischen zwei Personen A und C und eine dritte Partei R versucht den Streit zu schlichten, aber spricht dabei immer nur in den Worten der einen Person B ohne eigene Worte und Begründungen zu liefern. Diese Partei R würde die eine Person A im Streit auch ablehnen. In diesem Fall ist es die Partei der Richter, welche der Bevölkerung versucht glauben zu machen, dass alles rechtens ist.

Ein älterer Herr  - wahrscheinlich so um die 85 Jahre alt- erklärte es bereits auf der Straße, er hat es 2x Mal selbst erlebt, am System ändert sich nur dann etwas, wenn der Kopf gewechselt wird.

Titel: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: BrauchsNicht am 18. März 2016, 12:20
...
Ein älterer Herr  - wahrscheinlich so um die 85 Jahre alt- erklärte es bereits auf der Straße, er hat es 2x Mal selbst erlebt, am System ändert sich nur dann etwas, wenn der Kopf gewechselt wird.

Oder anders ausgedrückt:
Der Fisch stinkt am Kopf zuerst.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: neosonne am 18. März 2016, 12:24
Also es gibt nur ein Weg, der funktionieren wird und zwar NICHT MEHR ZAHLEN

Kann jemand gute Flyer erstellen, der jeder (so viel er kann) drucken und verteilen kann? Oder gibt es schon irgendwo? (bitte Link)

Wir müssen mehr Menschen erreichen und davon überzeugen!
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: jasonbourne am 18. März 2016, 12:29
Person X meinte vorher im vertraulichen Gespraech, das manchmal nach dem zivilen WIederstand der bewaffnete kommt.

Gab ja mal so einen Punkt in der Verfassung, das man zum WIederstand berechtigt ist, wenn gegen diese Verstossen wird.
Das eine oder andere Gebaeude in Mainz......

Naja, das Urteil war nach dem Verhandlungsverlauf zu erwarten.

Es ist wie bei der Fluechtlings/- & Eurokrise.
Wenn man das politisch will, dann wird das Recht gebogen, geborchen und Justizia scherrt sich einen Dreck.

Es ist nicht rechtens das in Dtl. massenhaft unregistrierte Menschen rumlaufen, die nicht dt. Buerger sind, es ist nciht rechtens das wir die FLuechtlinge einfach durchlaufen lassen, es ist nicht rechtens das die Euro Vertraege einfach geaendert wurden von no bail out zu bail out Mechanismen.
Es ist nicht rechtens das ein Beitrag, der eine Steuer ist, erhoben wird um 8,5 Mrd. Euro Rundfunkapparat zu finaizeren unter dem Deckmantel der Verfassung und der Medienfreiheit, aus dem man nur mit Obdachlosigkeit, Tot oder AUswanderung entkommen kann.

Ja, was soll man dazu noch sagen?
Deutschland schafft sich ab? Mit sicherheit.

Das die Arugmente so verhallen, und selbst die nicht von gebuerhen abhaengige Presse das Thema ins laecherliche zieht, mal alle als Schwarzseher tituliert, etc. und jeden politischen Entscheid gutheisst,mein Gott, das laesst mich echt an unserer Presse zweifeln.
An unserem Rechtsstaat zweifel ich schon lange,
man muss nur mal sehen wer die ganze Scheisse in der letzten Zeit ausgegraben hat:
Das ware immer die Amies, sowohl bei Olympia, als auch bei der FIFA, die Dopinskandale, den VW Skandal - alles haben die Amis auf den Tisch gebracht, unsere Politik und Justiz hat weggeschaut, wie die dt. bei der Judenverfolgung. Geht uns ja nix an.

Und die USA stellen einen Trump auf, weil sie so unzufrieden sind.

Was machen wir?
Klagen vor dem naechsten Gericht?

Irgendwas laeuft hier ganz gewaltig verkehrt, man muss nicht Jura studiert haben um zu verstehen das diese Regelung des Beitrags unsinn ist und sicher nicht rechtens sein kann, und jeder versteht warum es ihn nicht braucht und schon garnicht in dieser Hoehe.

 
Titel: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: DJ_rainbow am 18. März 2016, 12:40
Zunächst mal könnte man dem BVerwG ja per Mail mitteilen, dass das Urteil nicht im Namen des Mail-Absenders ergangen ist. Und fragen, wie viele solcher Mails es brauchen würde, bis das BVerwG einsieht, dass es nicht im Namen des Volkes geurteilt hat.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Housebrot am 18. März 2016, 12:42
Aus dem Urteil:
Zitat
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden kann.
Ja Moemt mal, wer hat denn hier zu beweisen ?

Der der etwas von mir bekommen möchte, hat zu beweisen.

Wie kann es sein, dass nun einfach behauptet, es ein unangemessener Aufwand, dieses zu ermittlen ?

Ist das etwa mein Problem ? Das dürfte ja wohl das Problem des ÖRs sein, und nicht meins.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: JensP am 18. März 2016, 12:53
Es war ja so zu erwarten. Ehrlichgesagt bin ich gar nicht weiter überrascht. Insbesondere wenn man gar nicht oder nur halbherzig auf die Argumente der Kläger eingeht. Ich kann davon in meinem Fall schon ein Lied mitsingen. Jeder Antrag den ich über das Gericht gestellt habe wurde entweder abgeschmettert oder man ist gar nicht erst darauf eingegangen. Ich habe meine Verhandlung am Di um 12:45 am VG Berlin und werde das dann auf jeden Fall mit aufführen. Gleichzeitig werde ich als Nichtnutzer und jemand der keine eigenen Empfangsgeräte nutzt, auf das Urteil des selben Gerichtes vom 22. April 2015 eingehen. Danach wäre ich ja schon ein Härtefall und entsprechend freizustellen. Mal sehn wie dasselbe Gericht mit seinem eigenen Urteil letztlich umgehen wird.

Wie auch immer ich werde noch einmal verdeutlichen, das ich keinesfalls gewillt bin, für etwas zu zahlen was ich nicht will. Gleichgültig wie es die Gegenseite rechtfertigt. Es betrifft unser aller persönliche Freiheitsrechte die es mit allen Mitteln zu verteidigen gilt. Dazu werde ich dann eine neue Guerillastrategie fahren. Ich empfehle jeden das selbe zu tun! Am Ende muss das System an der eigenen Bürokratie ersticken!
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: boykott2015 am 18. März 2016, 12:55
Man kann den Spieß einfach umdrehen.
In allen eigenen Briefen schreibt man so was rein:
"RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß", somit sind sie gezwungen, mir alle Informationen zu liefern, alle Anträge zu bearbeiten, usw. Wenn dann keine Informationen kommen, Anträge nicht beantwortet werden, dann schreibt man in die eigene Antwort-Briefe rein:  Bundesverwaltungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit festgestellt, sie treten mit Füßen den Urteil des Gerichtes.

Man nimmt sozusagen den Argument der Gegenseite (RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß) und benutzt ihn als eigene Waffe.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: JensP am 18. März 2016, 13:05
@Speedy: Dein Plan klingt nicht schlecht nur ist er nicht überall Anwendbar. In Berlin z.b. musst du innerhalb 2 Wochen angemeldet sein.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: boykott2015 am 18. März 2016, 13:22
@JensP
Es ist noch viel krasser:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) (http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0341-15.pdf)
Zitat
17.1.2 Meldepflicht
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person die Wohnung in rechtlich zulässiger Weise bewohnt. Die meldepflichtige Person muss sich auch dann fristgemäß anmelden, wenn sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis nicht besitzt. Die Meldebehörde hat die Anmeldung auch in diesen Fällen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Man kann z.B. in ein leerstehendes Gebäude einziehen (angeben, dass man eingezogen ist). Die Meldebehörde muss auch diese Anmeldung annehmen und verarbeiten.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Linksabbieger am 18. März 2016, 13:28
Zitat
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person die Wohnung in rechtlich zulässiger Weise bewohnt.

Hmm, dann könnte ich mich ja theoretisch mit meinem Gartenhaus als Wohnsitz anmelden. Das ist zwar nicht zum dauerhaften Wohnen zugelassen aber möglich scheint dies.
Für Gartenlauben braucht man ja keine Rundfunksteuer zahlen. Im Garten hat man auch besseres zu tun als Fernsehn. :)

Linksabbieger
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt.verfassungsgemäß
Beitrag von: speedy777 am 18. März 2016, 13:29
Stimmt nicht...

lies §20 des Berliner Meldegesetzes....

Zitat:

"§ 20*
Ausnahmen von der Meldepflicht
(1) Wer im Inland gemeldet ist und zum Zwecke eines seiner Natur nach
nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung bezieht,
unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht. Ist er nach
Ablauf dieser Frist nicht aus der Wohnung ausgezogen, hat er sich innerhalb
von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die im
Ausland wohnen und die sich aus touristischen oder sonstigen privaten Gründen
im Inland aufhalten, ohne hier gemeldet zu sein, gilt eine Frist von zwei
Monaten, wenn sie während dieses Zeitraumes bei ihren hier gemeldeten
Eltern, Kindern oder Geschwistern und deren Ehegatten wohnen.
"

Macht Euch schlau Leute und nutzt die Gesetz nach Eurem Vorteil!!!  Natürlich braucht Ihr jemanden, bei dem ihr euch mit der offiziellen "Hauptadresse" melden könnt... Kommen dann die Briefe des BS, dann ab zur Post und mit "unbekannt" zurück! Es funktioniert mehr, als so mancher denkt....

Und nie vergessen: IMMER bei jeder Anmeldung das hier im Forum vorhandene Formular "Widerspruch der Weitergabe der Daten" benutzen!

Aber auch hier... Es bedarf etwas Nachdenken und kreativer Eigeninitiative!!! Aber ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen: Ich bin Angestellter, habe 2 Kinder, habe sogar 2 Wohnsitze (aus obigem Grund) und zahle diesen Dreck NICHT!! Habe ich auch noch nie und werde ich auch nicht! Das mit dem Abmelden und halbes Jahr unbehelligt dort wohnen werde ich durchziehen, sobald ich die erste Post vom BS bekomme und die Methode "unbekannt zurück" nicht funktioniert. Aber seit der Anmeldung (sogar zum Hauptwohnsitz) im Oktober 2015 kam NICHTS!!
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: GEiZ ist geil am 18. März 2016, 13:51

Für Gartenlauben braucht man ja keine Rundfunksteuer zahlen.

Linksabbieger

Das stimmt leider nicht. Wenn die Gartenlaube tatsächlich zum Wohnen genutzt wird, muss man auch dort für die Zusatzrenten der örR-Funktionäre blechen.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Nevrion am 18. März 2016, 14:00
Das Urteil überrascht mich nicht, was nicht heißt, dass es mich nicht unglaublich wütend macht. Das hat auch einen einfachen Grund. Prinzipiell halte ich sämtliche Richter für befangen und würde daher immer erst mal einen Befangenheitsantrag stellen. Es ist nämlich durchaus sehr wahrscheinlich, dass die meisten Richter konsumenten von Öffentlich Rechtlichen Medien sind. Es fällt mir schwer zu glauben, dass man unter diesem Aspekt sachgerecht urteilen kann, denn im Falle das man Recht bekäme, würde das ja zum Nachteil des Richters sein. Es ist doch durchaus zu befürchten, dass bestimmte Programme der Öffentlich Rechtlichen Medien nach so einem Urteil nicht mehr aufrecht erhalten könnten.
Daher denke ich, dass man vor dem Europa-Gericht klagen muss, weil nicht davon auszugehen ist, dass deutsche Richter ein objektives Urteil fällen werden. Das merkt man ja schon daran wie die letzten Urteile dazu ausfielen. Eine Begründung, warum die Punkte der Anklage zurück gewiesen werden, läuft ja meistens darauf hinaus, dass alles Rechtens ist, weil es durch den Staatsvertrag gedeckt ist. Kurz gesagt, sie können sachlich so gut wie nie wirklich Gegenargumentieren. Für das bloße Bereitstellen eines Services Geld zu verlangen, den man nicht angefordert hat, verstößt ja schon grundlegend gegen geltendes Recht. Sonst könnte jede Telefonhotline jedem Menschen Geld abverlangen, weil man ja anrufen könnte, egal ob man den Service nicht nutzt oder nicht nutzen will. Sky könnte ohne meine Zustimmung auf einem Grundstück einen riesigen Flachbildfernseher vor meiner Wohnung aufziehen und mich zur Zahlung verpflichten, weil ich ja jetzt in der Lage bin, deren Programm zu konsumieren.
Normalerweise müsste man diesen Sachverhalt anerkennen, aber man hat ja schon damals, als es hieß, man müsste bei internetfähigen Geräten schon zahlen, erkennen können, dass man für sachliche Argumente gar keine Gegenantworten parat hat. Das Prinzip bleibt dasselbe wie mit dem Sky-Leimwandsystem vor meiner Wohnung. Das Internet wurde ja nicht geschaffen, damit öffentlich Rechtliche Dienste darin angeboten werden können. ZUdem kann jeder Österreicher und Schweizer die Internet-Angebote des ÖR ja auch abrufen, muss dann aber trotzdem nicht zahlen. Wenn man so ein Angebot öffentlich stellt, warum sind als Empfangsberechtigte nur deutsche Haushalte betroffen? (Diskrimierungsgrundsatz)
Auf all diese und andere Fragen kann ein Richter wie die Damen und Herren von der GEZ (ich bewundere, wie die Nachts ruhig schlafen können) wohl keine plausible Antwort geben. Ist wohl nur ne Frage der Zeit bis einer das nicht mit sich machen lässt und der Laden nen Amoklauf erlebt.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: maxkraft24 am 18. März 2016, 14:14
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
http://bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21

Wie wir alle schon vermutet haben, strotzt die Pressemitteilung vor Behauptungen ohne die Argumente des Bundesverfassungsgerichts und der Anwälte zu widerlegen oder Antworten auf wichtige Fragen zu liefern.

Zitat
... dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird.

Über die Verfassungsmäßigkeit darf kein Verwaltungsgericht entscheiden. Das Gericht ist gezwungen den Fall  lt. dem Art. 100 Abs. 1 GG sowie §§ 80 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Zitat
Die Beitragshöhe ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entsprechend dem jeweiligen Vorschlag der unabhängigen Kommission zur Ermittlung und Überprüfung des Finanzbedarfs (KEF)

Alle Mitglieder der KEF werden von den Ministerpräsidenten gewählt. Von einer unabhängigen Kommission kann gar keine Rede sein. Die Staatsunabhängigkeit der KEF ist eine Farce. Die Politiker entscheiden über das Geld für die Anstalten und indirekt über die Zusatzrenten der Mitarbeiter der Sender.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

Warum wird der in der 2.-ten Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellte Rahmen für die Abgabe, wonach sie keine Gegenleistung für eine Leistung und kein Entgelt ist, nicht beachtet und das Gegenteil behauptet?

Hier setzt sich das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die gängie Rechtsprechung bis zur Einführung des Rundfunkbeitrags hinweg.


Zitat
Dies folgt zum einen daraus, dass der Rundfunkbeitrag den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit abgilt.

Vorteil gegenüber wem? Die Allgemeinheit wurde beitragspflichtigt gemacht. Der besondere Vorteil hat sich in Luft aufgelöst.

Warum wird das Urteil des BVerfGE 31, 314 bezüglich der Fiktion eines herbeikonstruierten besonderen Vorteils der Nichtnutzer einer willkürlich gewählten Option und des sachfremden fiktiven Zusammenhangs mit der Nutzung jener redundanten Medienoption und der Wohnung nicht beachtet?


Hier sind alle meine Fragen zu den am 16.03.2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelten Themen an denen sich das kommende Urteil und diese Pressemitteilung  messen lassen muss. Es ist auch wichtig, ob dass Bundesverwaltungsgericht etwas behaupten oder stichhaltige Argumente liefert. Bis dahin haben die Richter einen weiten Bogen um die Beantwortung der relevanten Fragen und die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht gemacht.


Kommen wir zu den Fragen:
 
Keine Gegenleistung und kein Entgelt:

Warum wird der in der 2.-ten Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellte Rahmen für die Abgabe, wonach sie keine Gegenleistung für eine Leistung und kein Entgelt ist, nicht beachtet und das Gegenteil behauptet?

Sachgerechte Differenzierung, Typisierung, Auflösung des besonderen Vorteils, Fiktion, Belastungsgleichheit:

- Warum wird eine sachgerechte Differenzierung nach Maßgabe des besonderen Vorteils der Nutzer und Nichtnutzer, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer der ö.-r. Option nicht angewendet?

- Warum wird die Gruppe der Nichtnutzer inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer der ö.-r. Programme willkürlich übergangen und ihre Diskriminierung und Nötigung zugelassen?

- Warum wird ein Typisierungsraster von der Rechtsprechung geduldet, der nicht mal in der Lage ist zwei involvierte Hauptgruppen „Nutzer und Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ voneinander zu trennen?

- Warum wird das Urteil des BVerfGE 31, 314 bezüglich der Fiktion eines herbeikonstruierten besonderen Vorteils der Nichtnutzer einer willkürlich gewählten Option und des sachfremden fiktiven Zusammenhangs mit der Nutzung jener redundanten Medienoption und der Wohnung nicht beachtet?

- Warum wird die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der ö.-r. Option nicht beachtet und der Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) übergangen?


Ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 GG:

- Warum wird die grobe Grundrechtverletzung des Art. 5 GG mit Teilhinderung, Lenkung und Einschränkung meiner selbstgewählten Unterrichtung durch die Minderung meines Medienbudgets von 52 € pro Quartal für eine unerwünschte ö.-r. Option nicht beachtet?

- Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, wo ist dann die prozentuale Grenze der Teilhinderung durch eine Minderung des Medienbudgets?
 
- Schließt die ungehinderte Unterrichtung eine finanzielle Teilhinderung nicht aus? Wenn nein, warum nicht?


Nichtvorlage beim BVerfG:

Warum werden die abweichenden Auslegungen des Gerichts entgegen dem Art. 100 Abs. 1 GG sowie §§ 80 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt?

Mit Eurer Unterstützung geht es erwartungsgemäß vor das Bundesverfassungsgericht weiter.

Viele Grüße
Maxkraft
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Blitzbirne am 18. März 2016, 14:15
Person X meinte vorher im vertraulichen Gespraech, das manchmal nach dem zivilen WIederstand der bewaffnete kommt.

Gab ja mal so einen Punkt in der Verfassung, das man zum WIederstand berechtigt ist, wenn gegen diese Verstossen wird.

Wenn die öR meinen, dass sie sich auch über das Internet mit ihrem unerwünschten Programm in unsre Wohnung zwängen, ist der selbe Weg auch zurück möglich. Anonymous sollte da schon was einfallen...

Ich denke da z.b  an ein "Testbild" auf allen ör Kanälen mit einer Botschaft an das Volk, wo die Lügner und rechtsverdreher an den Pranger gestellt werden
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: naitsabes84 am 18. März 2016, 14:29
Hi che25,

nur eine kurze, rein informative, Mitteilung für dich. Du solltest an deiner Rechtschreibung bzw. Grammatik arbeiten, wenn beim Leser auch das ankommen soll, was du sagen willst... Ich beziehe mich hier insbesondere auf den Unterschied zwischen dem "sein" und dem "essen".


Bin nicht überrascht, aber trotzdem wütend.

Diese Argumentationskette sind so 60er (als es damals nur ARD, ZDF und BR gab; haben im Süden alle ORF geschaut :)

Wer einen Fernseher hat, der schaut ÖR. => Wenn alle Haushalte Fernseher haben, schauen alle ÖR = Weil alle ÖR schauen, muss nicht auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden, sondern auf die Möglichkeit des Leistungsempfang. ::) Es gibt also immer noch nur ÖR - Konsumenten (meine Eltern z.B.) und dann gibt es die Schwarzseher! Wer so denkt, gute Nacht.

Statistisch gesehen ist isst jeder Deutsche eine bestimmte Menge Fleisch. Und weil statisch gesehen jeder Fleisch ist isst, gibt es eingentlich keine Verganer usw. Es gibt nur die Fleischesser und die heimlichen Fleischesser.

Schön wäre es, der ÖR sich aus dem Internet zurückzieht (braucht auch keiner, da ja jeder statistisch gesehen einen Fernseher hat). Die Kosten könnte man sich sparen. Online Content ist eigentlich auch eher Aufgabe der Printmedien und der weltweiten Internetcommunity.

Verschlüsselung wäre die einfachste Lösung. Im Vergleich zur Zwangsabgabe kommt es auf die NUtzung an und nicht auf die vermutete Nutzung. Der ÖR wäre erstaunt (oder er weiß es eh), dass trotz der 110% vorhandenen Fernsehern in Wohnung doch nicht alle den ÖR nutzen.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: cleverle2009 am 18. März 2016, 15:29
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
http://bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21

...


Ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 GG:

- Warum wird die grobe Grundrechtverletzung des Art. 5 GG mit Teilhinderung, Lenkung und Einschränkung meiner selbstgewählten Unterrichtung durch die Minderung meines Medienbudgets von 52 € pro Quartal für eine unerwünschte ö.-r. Option nicht beachtet?

- Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, wo ist dann die prozentuale Grenze der Teilhinderung durch eine Minderung des Medienbudgets?
 
- Schließt die ungehinderte Unterrichtung eine finanzielle Teilhinderung nicht aus? Wenn nein, warum nicht?

...

Viele Grüße
Maxkraft

Die Urteile sind keine Urteile unabhängiger Richter sondern die befohlene Äußerung der Richter, veranlaßt durch vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Justizminister, der stets das Damoklesschwert der Nichtbeförderung über die Richter schwenkt.

Was geht aus den Urteilen hervor? Haben die Kläger nun verloren?

Zitat aus
http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/03/die-illegale-legitimitaet-des-rundfunkbeitrags/ (http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/03/die-illegale-legitimitaet-des-rundfunkbeitrags/)

 Autor Ingmar Vetter (Koordinator)

Nein! Die Täter haben gesagt, dass sie keine Täter sind und dass ihr grundgesetzwidriges Handeln grundgesetzkonform ist? Tja, was soll man da noch machen? Die nächsten Täter fragen?
18. März 2016 · 13:02

Wie man sehen kann fängt nicht nur der Fisch vom Kopfe her zu stinken an.

Wir brauchen eine sehr starke neue Partei, die sich die Verteidigung der Grundrechte auf die Fahnen geschrieben hat und eine wehrhafte Mitgliederschaft, die so eine Partei wachsam überwacht und antreibt.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: willnich am 18. März 2016, 15:39
Danke für das Einstellen der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:

Darin heißt es für die Frage der Single - Mehrpersonen - Wohnungen:

Zitat
"Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung verstößt nicht zu Lasten der Personen, die eine Wohnung alleine innehaben, gegen das Gebot der Gleichbehandlung, weil hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht: Die Wohnung stellt den typischen Ort des Programmempfangs dar und ermöglicht es, die Beiträge ohne tatsächlichen Ermittlungsaufwand zu erheben. Darauf durften die Landesgesetzgeber angesichts der Vielzahl der beitragsrelevanten Sachverhalte, der Häufigkeit der Beitragserhebung und der Beitragshöhe abstellen."

Soll ich euch mal alle ins Schwimmbad einladen? Wir gehen mit 50 Leuten da hin und zahlen einen Eintritt, weil ja das Schwimmbad der typische Ort zum Baden ist und die Nutzung des Schwimmbads typischerweise dort geschieht. Also ein Eintritt für alle! Logisch - oder?

JETZT ERST RECHT! ES GEHT WEITER BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT! WIR MÜSSEN UNSER GRUNDGESETZ VERTEIDIGEN!

Gruß,
Willnich
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: willnich am 18. März 2016, 15:56
Person X meinte vorher im vertraulichen Gespraech, das manchmal nach dem zivilen WIederstand der bewaffnete kommt.

Gab ja mal so einen Punkt in der Verfassung, das man zum WIederstand berechtigt ist, wenn gegen diese Verstossen wird.
Das eine oder andere Gebaeude in Mainz......

...

Es ist nicht rechtens das in Dtl. massenhaft unregistrierte Menschen rumlaufen,

Ich möchte mich ausdrücklich dagegen verwahren, dass dieses Forum genutzt wird, um zu Gewalt aufzurufen oder um gegen Flüchtlinge zu hetzen!
Es ist nicht nur Recht, sondern eine sehr hochrangige Pflicht, die der bloßen Menschlichkeit entspringt, Menschen, die vor Kriegen oder anderen existentiellen Nöten fliehen müssen, Schutz zu gewähren - egal ob sie registriert sind oder nicht!

Gruß,
Willnicht
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: ed am 18. März 2016, 17:03
99%, wenn nicht alle Urteile der Verwaltungsgerichte in 1., 2. und 3. Instanz halten die Zwangsabgabe für „rechtmäßig“ und urteil(t)en zugunsten der Rundfunkanstalten.

Das kann 2 Gründe haben:

1. Sie ist rechtmäßig oder

2. Die Urteile sind politisch veranlasst und mittels Absprachen, „Seilschaften“, Ignorieren der Rechtsordnung und Hinbiegen etc. zustande gebracht worden.

Da man weiß und allgemein bekannt ist, dass die Zwangsabgabe an zahlreichen Stellen mit der Rechtsordnung auf Kriegsfuß steht und mit ihr kollidiert, muss man davon ausgehen, dass Punkt 2 zutrifft.

Das bedeutet wiederum: Die Gerichtsbarkeit ist, entgegen aller schönen, aber unzutreffenden Worte NICHT UNABHÄNGIG.

Bei „Stuttgart 21“ wurde „politische Justiz“ nachgewiesen, was in einem Buch, zu dem die ehemalige Bundesjustizministerin Frau Däubler-Gmelin das Vorwort schrieb, dokumentiert wurde:

https://www.terrashop.de/Buch/Politische-Justiz-in-unserem-Land-Joerg-Lang-ISBN-3944137353/art/94413735A/

Vielleicht gibt es Forum-Mitglieder, die in einem Buch die politische Justiz in Sachen Wohnungsabgabe, genannt „Rundfunkbeitrag“ dokumentieren wollen.

Aus meiner Sicht kann die Antwort nur eine sein:

Jetzt erst recht zusammenhalten und dagegen wehren! Denn: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: jasonbourne am 18. März 2016, 17:18
Person X meinte vorher im vertraulichen Gespraech, das manchmal nach dem zivilen WIederstand der bewaffnete kommt.

Gab ja mal so einen Punkt in der Verfassung, das man zum WIederstand berechtigt ist, wenn gegen diese Verstossen wird.
Das eine oder andere Gebaeude in Mainz......

...

Es ist nicht rechtens das in Dtl. massenhaft unregistrierte Menschen rumlaufen,

Ich möchte mich ausdrücklich dagegen verwahren, dass dieses Forum genutzt wird, um zu Gewalt aufzurufen oder um gegen Flüchtlinge zu hetzen!
Es ist nicht nur Recht, sondern eine sehr hochrangige Pflicht, die der bloßen Menschlichkeit entspringt, Menschen, die vor Kriegen oder anderen existentiellen Nöten fliehen müssen, Schutz zu gewähren - egal ob sie registriert sind oder nicht!

Gruß,
Willnicht

Da irrt der Schreiber.
Das Asylrecht und das Dubliner Abkommen der EU legen Asylgesuche und Asylbewerber in ganz klare rechtliche Grenzen.
Wenn unser Staat anfaengt, das Recht aus "humanitaeren Gruenden" (was soll das sein?) einfach zu missachten und zu brechen, begeht er einen schlimmen Fehler und eine wie auch immer geartete Straftat.
Das ist keine Hetze, das ist Fakt. Auch wenn das jemand der "Kein Mensch ist illegal" Fraktion nicht einsehen will.

Es gibt kein Recht darauf, sich unregistriert irgendwo in einem Land, dessen Buerger man nicht ist, aufzuhalten.
In keinem Land der Welt, und in der EU sowie Deutschland auch nicht.

Es gibt das Recht einen Asylantrag zu stellen, dafuer muss man sich registrieren und in der EU ist es so geregelt das man das in dem EU Land tun muss in dem man ankommt.
Alles andere ist Rechtsbruch.
Selbes gab es uebrigens auchin der Euro Krise mit der Finanzierung fremder Staaten.

Ein Aufruf zur Gewalt wuerde uebrigens lauten:
"Los, wir erschiessen den Intendanten"
Dies wurde augenscheinlich nicht gemacht,
und wer die Ironie aus dem Beitrag nicht herauslesen kann, dem ist nicht mehr zu helfen. Aber das ist bei manchen Zweibeinern einfach so.

Einen Interesannten Artikel liefert die FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverwaltungsgericht-segnet-rundfunkbeitrag-ab-14133200.html

DIe Kernpraemisse ist:
„Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.“

Die Folgerung, das unsere Demokratie ohne 8,5 Mrd. GEZ/BS finanzierten Rundfunk wertlos ist, ist nahezu laecherlich.
„Die Gleichung lautet: ohne ARD und ZDF keine Demokratie in der Bundesrepublik. Daran darf man allein mit Blick auf die oft nur behauptete „Staatsferne“ der Sender Zweifel haben – sie sind viel näher an Staat und Politik als unabhängige, frei finanzierte Medienhäuser.“

Man argumentiere logisch:
Das Zuschauergefaelle der OeR in der Altersstruktur ist gravierend.
Die Demokratie wird in Dtl. also ncoh von Rentnern und 40+ getragen, den nur die konsumieren ausreichend OeR Rundfunk.
Das alles juenger 30 kaum ARD & ZDF schaut, ist ja dann wohl eine Staatsgefahr.
Eigentlich muss man das Zwangssehen einfuehren. 
Sieht man dann das Programm, das zu lockeren 70% aus Unterhaltung ohne jeglichen Intelektuellen Anspruch besteht, an, kriegt man dabei fast einen Lachkrampf, waere es nicht so traurig.

Die Argumentation zur Typisierung der Wohnung ist immer noch eine absolute Farce.
Angeblich haben nun 90% der WOhnungen einen Fernseher. Ja, dann ist doch der Fernseher die geeignete Messgroesse.
Warum den dann die 10% Wohnungen ohne Fernseher diskriminieren? Das Gericht beisst sich doch hier in die eigene Logik.
Ausserdem ist fraglich, warum den dann gerade die Wohung?
Eigentlich schreib das Gericht, das die Abgabe zur Erhaltung der Demokratie notwendig ist.
Dann ist der Beitrag pro Wohung doch totaler Nonsense. Alleine weil eine Wohung nicht definiert ist.
Wenn das wirklich so sein sollte, das dieses Pappnasengericht recht hat, dann muss es eine Abgabe pro Kopf geben.
Jeder gemeldete Buerger in Deutschland profitiert dann von der Sicherung der Demokratie durch den Rundfunk, also muesste auch jeder Buerger zahlen.
Dann sind wir bei der einst geforderten Demokratieabgabe.

Das daneben mal eben schnell im Verfahren jedes Datenschutzrecht gebrochen wurde, ist scheinbar nicht von belang.

Insgesamt ist dieses Urteil in sich ueberhaupt nicht schluessig, und eigentlich fuehrt mich das zu dem Schluss, das diesem Ungetuem nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln beizukommen ist.

Eine Kernfrage die sich mir immer wieder stellt ist, weshalb es gerade der OeR in diesem Umfang sein muss. Warum braucht es das 8,5 Mrd. schwer?
Geht das nicht billiger?
Kann man die Demokratie den nicht auch mit einen OeR Rundfunk fuer 500 Mio. erhalten?
Geht ohne Lindenstrasse wirklich die BRD unter?
Wird Deutschland dann wirklich wieder faschistisch oder kommunistisch?

Das Urteil ist ein  Krampf, und es naehrt Zweifel am dt. Rechtsstaat und an der Justiz.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: pinguin am 18. März 2016, 17:26
Zitat
BVerwG:
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.
Dummerweise sieht das schon der EuGH in C-337/06 völlig anders und meint, daß eine Möglichkeit keine Gegenleistung darstellt.

Daß auch ein Bundesgericht auf das höhere europäische Recht sch**ßt, läßt nur den Schluß zu, daß die Tage der EU gezählt sind.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: willnich am 18. März 2016, 17:35
"humanitaeren Gruenden" (was soll das sein?)

Humanitäre Gründe heißt ganz einfach, dass, wenn es um jemandens Überleben geht, es nur die Antwort geben kann, dass dieses zu sichern ist - egal was in Gesetzbüchern steht.
Gruß,
willnich
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: jedi_ritter am 18. März 2016, 17:57
BVerwG:
Zwangsbeitrag wird als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

=> Dieser Beschluss bzw. diese generelle Verurteilung hat zur logischen Folge, dass die Rundfunk-Zwangsgebühr eine unmittelbare Diskriminierung darstellt: Während EU-Bürger in Deutschland örR-Programme finanzieren müssen, stehen örR-Sendungen im Ausland jederzeit unentgeltlich zur Verfügung.

Also, man kann definitiv behaupten, auch in deutschland ist es nicht möglich Gerechtigkeit zu erreichen. Paradoxerweise wird in deutschland stets über andere Länder geschimpft wie korrupt diese wären...  :o
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: cook am 18. März 2016, 18:08
Vielleicht gibt es Forum-Mitglieder, die in einem Buch die politische Justiz in Sachen Wohnungsabgabe, genannt „Rundfunkbeitrag“ dokumentieren wollen.

Ich bin dabei.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: jasonbourne am 18. März 2016, 18:50
"humanitaeren Gruenden" (was soll das sein?)

Humanitäre Gründe heißt ganz einfach, dass, wenn es um jemandens Überleben geht, es nur die Antwort geben kann, dass dieses zu sichern ist - egal was in Gesetzbüchern steht.
Gruß,
willnich

Achso, und das entscheiden dann sie?
Oder Fluchthelfer?

Sie bringen da gewaltig was durcheinander.
Geholfen wird jedem, dessen leben aus nichtigen Gruenden auf dem Spiel steht, aber nicht rechtslos, sondern im rechtlichen Rahmen.

Dafuer muss man sich registrieren, da gibt es Gesetze und Regeln.
Eine ist, das man nicht einfach einreisen soll und kann, sondern das man sich im ersten EU Land in dem man ankommt Asylsuchend meldet.

Wenn unsere Regierung willentlich oeffentlich kundtut, das alle hier willkommen sind, dann begeht sie Rechtsbruch (Merkel anyone?).

Wie dem auch sei, der Umgang mit der Fluechtlingskrise an sich ist eine unglaubliche Torheit, ein Verhalten unseres Staates der eigentlich nur mit dem Sturz der Regierung haette enden sollen.
Wenn sie die eigene Elite nicht mehr an Recht halten muss aus opportunen Gruenden, hat man ein Problem.
Das hat man auch, wenn aus opportunen Gruenden die Justiz offensichtlich nicht durch Recht gedecktes zur Geltung verhilft.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Beitragsservice-Berlin am 18. März 2016, 19:52
Wer keine Wohnung (was entweder gewollt oder ungewollt ist) hat und trotzdem über ein Smartphone deren Angebot anschaut zahlt somit kein Beitrag ...
Und wer zb. 600 Euro Einkommen zur Verfügung hat, statt zb. 2000 Euro Netto zahlt auch den selben Beitrag...
Oder 1 Person statt 3 oder mehr im haushalt leben...

Wo bleibt da das Gleichheitsgebot?
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Marlow am 18. März 2016, 21:57
Der Weg bleibt bis auf Weiteres versperrt. Das war absehbar. Das heißt allerdings auch, daß der Topf irgendwann überkocht, denn der Unmut gärt weiter. Und er wird immer lauter.

Wir müssen andere Optionen suchen, um das Gesetz zu kippen. Vielleicht sind "Minderheitenrechte" eine? In Deutschland lebende Minderheiten wie z.B. die Sorben/Wenden genießen in Sachsen einen besonderen Schutz. Auch die Südschleswiger (Dänen) sind eine.

Oder wir konvertieren alle zu den Amisch? Ich würde das sogar in Betracht ziehen. Dann hätten wir einen besonderen Status und das wäre den GEZlern sicher ein Dorn im Auge, wenn wir mit Ochsenkarren vors Parlament ziehen.

Wir sollten uns jetzt nach neuen Möglichkeiten umsehen. Die nächsthöhere Instanz wäre der  Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Wir könnten auch eine Sammelbeschwerde bei der UNO einreichen? Nicht alle da mögen die deutsche Politik.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: sam2014 am 18. März 2016, 22:04
Hallo,
Trauriger Tag heute! CDU, CSU, SPD sind alle dafür. Die stecken doch alle unter einer Decke!  ich weiß nicht, ob ich mir weiter die Mühe machen muss, um an den VG Berlin zu schreiben und wieder 120 Seiten kopieren und abgeben soll etc.

Vor allem es ärgert mich am meisten, dass diese Schnarchsäcke auf kosten der Steuerzahler ca. 4,000,000,000 Euro nur allein für ihre Pensionen kriegen.
Die größte Filmindustrie der Welt in USA verbraucht unter ca. 7 Milliarden Euro und die beschissene deutsche Zwangsgebührkassierer bekommen mehr als 8 Milliarden und produzieren zu 95% ( ja, ich bin Fair ) Müll. Das spricht für sich! Offenbar man kann mit deutsche Bevölkerung (jede Menge Schafe dabei)  machen, was man will......
Gruß
S
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Totalverweigerer am 18. März 2016, 22:29
Wer oder was ist Amisch?
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: rave am 18. März 2016, 22:34
Eine täuferisch-protestantische Glaubensgemeinschaft.
Mal googeln. Schreibt sich oft auch "amish".
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: willnich am 18. März 2016, 22:41
Der Weg bleibt bis auf Weiteres versperrt.
Verstehe ich jetzt nicht. Welcher Weg ist versperrt? Nach Bundesverwaltungsgericht kommt Bundesverfassungsgericht. Erst danach dann der EuGH. Wir sind noch lange nicht fertig - also Kopf hoch!
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Totalverweigerer am 18. März 2016, 22:46
Eine täuferisch-protestantische Glaubensgemeinschaft.
Mal googeln. Schreibt sich oft auch "amish".

Erst noch meinen Aufnahmeantrag für die Church of Satan ausfüllen.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: willnich am 18. März 2016, 22:59
Hallo Jasonbourne:

Ist schon eigenartig, von jemandem hier im Forum so einen Satz "argumentiert" zu bekommen.

"Dafuer muss man sich registrieren, da gibt es Gesetze und Regeln."

Vielleicht sollten Sie sich beim Beitragsserfies bewerben - da sucht man Menschen, die Regeln einhalten, weil sie auf einem Papier stehen (unabhängig von ihrem Rechts- oder Gerechtigkeitsgehalt)

Gruß,
Willnich


Edit "Bürger":
@jasonbourne bitte dieses nicht-rundfunkbeitragsrelevante Thema im Forum nicht weiter behandeln.
@willnich bitte ebenfalls nicht weiter darauf eingehen - allenfalls per PM.
Danke für Euer Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Frei am 18. März 2016, 23:35
Zitat
BVerwG:
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.
Dummerweise sieht das schon der EuGH in C-337/06 völlig anders und meint, daß eine Möglichkeit keine Gegenleistung darstellt.

Daß auch ein Bundesgericht auf das höhere europäische Recht sch**ßt, läßt nur den Schluß zu, daß die Tage der EU gezählt sind.

Zitat von: EuGH in C-337/06
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
45 Die diesen Anstalten so zur Verfügung gestellten Mittel werden ohne spezifische Gegenleistung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs ausgezahlt (vgl. in diesem Sinne Urteil University of Cambridge, Randnrn. 23 bis 25). Diese Zahlungen hängen nämlich nicht von einer vertraglichen Gegenleistung ab, da weder die Gebührenpflicht noch die Gebührenhöhe das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Verbrauchern sind. Diese sind allein wegen des Bereithaltens eines Empfangsgeräts zur Zahlung der Gebühr verpflichtet, selbst wenn sie die Leistungen dieser Anstalten niemals in Anspruch nehmen.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: jasonbourne am 19. März 2016, 20:16
@ Willnicht:
Super Einstellung.
Gesetze gelten also nur, wenn sie gerade passen. Das ist nicht wie ein Rechtsstaat und eine Verfassung funktionieren sollte.

Hab ich wieder was gelernt, beim Beitragsservice denken sie ja genauso.

Ich habe auch noch nicht gehoert, das es bei einem Fluechtling in Dtl. lebensbedrohlich ausgesehen hat.
Sind sie doch ueber den Balkan eingereist.
Aber lassen wir das, auf dem Niveau will ich nicht diskutieren.

Wie geht es den nun in Bezug auf den Klageweg weiter?
Es hiess in den ersten Artikeln das der Weg zum Bundesverfassungsgericht versperrt ist.
Ganz zu kann er ja nicht sein, aber einfach wird es nicht - und billiger auch nicht.

Damit sind wir bei einem anderen Thema, das ich mal im Forum angesprochen habe:
Der rechtliche Weg scheint in die Sackgasse zu fuehren. Wie bringt man das Monster Zwangsgebuehr  doch zum fallen?
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: abacap am 19. März 2016, 20:19
Also ich bin rechtlich nicht so up to date und natürlich mehr als schockiert von den Urteilen. Aber dies lehrt mich eins:
Ich werde jeden Cent bis aufs Blut verteidigen! Jeder Cent, der mir abgepresst werden soll wird 10x mal mehr Verwaltungsaufwand erzeugen als das er einbringt. Ich werde denen richtig auf die Nerven gehen. Die Urteile sind zwar eine Schande, eröffnen aber auch neue Möglichkeiten. Wer Beiträge kassiert muss damit rechnen, das man Ihm auf die Finger schaut. Unabhängig davon zeigt die aktuelle Entwicklung in Deutschland das die ÖR in einer tiefen Krise stecken und vermutlich auch nicht mehr heraus kommt. Das Publikum, welches sie jetzt haben wird früher oder später wegsterben und bei den jetzigen Generationen ist Zwang keine Option.

Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgem
Beitrag von: PersonX am 19. März 2016, 21:02
Zitat
Das Publikum, welches sie jetzt haben wird früher oder später wegsterben und bei den jetzigen Generationen ist Zwang keine Option.

Darauf aufbauend sollten Informationen in Abiturstufen und darunter getragen werden. Also Bildung bei der nächsten Zielgruppe für Zwang. Es müsste auch mehr an junge Studenten heran getragen werden. Es muss ein größeres Bewusstsein für Zwang geschaffen werden mit dem Ziel Ihr seid damit nicht alleine, aber wenn jeder nur für sich kämpft erfolgen weiter solche unsinnige Begründungen. Die Gruppen welche Zwang satt haben müssen gebündelt werden und Ziel sind nicht direkt Klagen sondern der Dialog in den Landtagen. Dort gehört es hin, denn von dort geht der Sumpf aus. Was passiert bei den nächsten Wahlen, es ist mit Sicherheit nicht ausschließlich das Thema Bevölkerungswanderung verantwortlich für das teilweise schlechte Ergebnis. In den Landtagen muss ankommen, dass es neben dem Thema Bevölkerungswanderung noch dringend andere Themen gibt, denn letzteres ist erst akut seit ca. einem Jahr geworden und seitdem reagiert die Politik nur, aber sie hat keinen Plan. Beim Rundfunk ist die Planlosigkeit seit ca. 1995 sichtbar, es fehlt an einem zukünftigen Model, welches auch von allen Bürgern getragen wird. Mit jedem weiteren Jahr wurde das Problem nur verschoben aber nicht gelöst. Der Rundfunkbeitrag pro Wohnung ist so gesehen die Panikreaktion gewesen und die Planlosigkeit wird an der Anzahl der Klagen deutlich.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: abacap am 19. März 2016, 21:16
Ich glaube einem Großteil der "jüngeren" Bürger ist der Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge. Schon jetzt haben die TV Sender (Privat wie ÖR) eine massive Krise. Niemand schaut mehr. Den Sprung ins Internet haben die meisten verfehlt. Neue Akteure(Netflix, YouTube und Co.) sind aufs Parkett gekommen. Die heutige Generation schaut nicht mehr Linear. Genau das verkennen die ÖR und besiegeln damit ihr eigenes Schicksal: Sie werden nicht mehr gebraucht. Schon heute schaut niemand mehr in meinem Bekanntenkreis linear Fernsehen. Ganz selten werden die Mediatheken der ÖR genutzt. Hauptsächlich haben sich entsprechende Streamingdienste platziert. Kommen neue Generationen, werden auch andere Ansichten kommen. Persönlich sehe ich sonst momentan keine Chance aus dieser Ungerechtigkeit heraus zu kommen. Erst recht nicht vor dem Bundesverfassungsgericht....leider.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: pinguin am 20. März 2016, 00:22
Wie bringt man das Monster Zwangsgebuehr  doch zum fallen?
In jedem Falle via EuGH, das jeder Bürger auch direkt anrufen darf, wenn europäische Belange betroffen sind.

Wurde im Forum schon einmal diskutiert; jeder Bürger eines EU-Mitgliedslandes ist kraft EU-Recht auch EU-Bürger und hat das Recht, sich direkt an alle direkten EU-Instanzen mit seinen Problemen zu wenden.

Idealerweise sollte der nationale Instanzenweg ausgereizt sein; Verpflichtung ist dieses jedoch nicht.

Da vor dem EuGH aber Anwaltszwang besteht, aber nur am EuGH zugelassene Anwälte akzeptiert werden, steht hier schon mal eine erste Hürde.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgem
Beitrag von: PersonX am 20. März 2016, 00:32
Zitat
Idealerweise sollte der nationale Instanzenweg ausgereizt sein; Verpflichtung ist dieses jedoch nicht.

Das ist zumindest für die Punkte, welche auch in der schriftlichen Begründung aufgeführt werden, der Fall. Das Bundesverfassungsgericht gehört dabei nicht zum Instanzenweg der Verwaltungsgerichte.

Alle Punkte, welche keinen Eingang in die Begründung gefunden haben, sind nach dem Verständnis von PersonX nicht höchstinstanzlich entschieden und somit weiter offen und können auch weiter beklagt werden.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: nexus77 am 20. März 2016, 01:25
Eine täuferisch-protestantische Glaubensgemeinschaft.
Mal googeln. Schreibt sich oft auch "amish".

Erst noch meinen Aufnahmeantrag für die Church of Satan ausfüllen.

Anton LaVey war aber kein ZDF/ARD Fan  ;)
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: jasonbourne am 20. März 2016, 22:21
Wie bringt man das Monster Zwangsgebuehr  doch zum fallen?
In jedem Falle via EuGH, das jeder Bürger auch direkt anrufen darf, wenn europäische Belange betroffen sind.

Wurde im Forum schon einmal diskutiert; jeder Bürger eines EU-Mitgliedslandes ist kraft EU-Recht auch EU-Bürger und hat das Recht, sich direkt an alle direkten EU-Instanzen mit seinen Problemen zu wenden.

Idealerweise sollte der nationale Instanzenweg ausgereizt sein; Verpflichtung ist dieses jedoch nicht.

Da vor dem EuGH aber Anwaltszwang besteht, aber nur am EuGH zugelassene Anwälte akzeptiert werden, steht hier schon mal eine erste Hürde.

Ja, aber das dauert, dauert und kostet.

Zudem ist der Weg fuer viele nicht gangbar.

Der Witz ist doch eigentlich, das dass Bundesverwaltungsgericht letztendlich nicht prueft ob das ganze mit der Verfassung vereinbar ist, sondern eigentlich nur, ob der rechtsstaatlich vorgeschriebene Weg eingehalten wurde.
Das wurde er zwar nicht, weil der Beitrag eine Steuer ist und eben kein Beitrag, den die Laender nicht beschliessen duerfen, aber anderen Punkte sollte in dem Verfahren ja nicht geprueft worden sein?

Insgesamt ist mir  daher die Beurteilung, die man so bisher gehoert hat, auch viel zu weitreichend und eigentlich garnicht im ermessensbereich des Gerichts....
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Shuzi am 21. März 2016, 00:44
Das Urteil ist ein Skandal.

Ausgerechnet jetzt findet der lang ersehnte Festsetzungsbescheid seinen Weg in den Breifkasten einer vermuteten Wohneinheit einer fiktiven Person S (was ein Zufall?).

Person S wird den Widerspruch natürlich noch auf den Weg bringen, denkt aber ernsthaft über die Einreichung einer Klage nach, sofern diese nicht unmittelbar beim BVerfG eingereicht werden kann, da die Verwaltungsgerichte offensichtlich das Recht beugen. Ob dies jedoch nach dem skandalösen Urteil vom Bundesverwaltungsgericht möglich ist, sofern die Klage auch das Verfassungsrecht berührt, bedarf es sachkundiger Meinung dazu.

Vermutlich kann da nur ein RA etwas sachkundiges dazu beitragen, aber es soll ja fiktve Personen geben die so jemanden am Start haben.

Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Rochus am 21. März 2016, 14:32
Warten wir mal die Veröffentlichung der Urteile im Volltext ab. Hoffentlich klappt das noch vor Ende März. Ansonsten werden die dort gemachten Erkenntnise noch fröhlich der Klage nachgereicht.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: zwanglos am 25. März 2016, 00:37
Hat schon mal jemand den Gang vor den EuGH gewagt? Gibt es da Erfahrungen?

Die VGH's beschäftigen macht doch immer Sinn. Bringt zwar nichts, kostet dafür auch nicht so viel und ist ja eigentlich ein interessantes Hobby! ;-).

Leider ist die Unabhängigkeit der Justiz nur mehr ein Mythos. Ich verliere da nach all den Erlebnissen schön langsam den Respekt. Leider war aber nichts anderes zu erwarten. Der ÖR ist den Oligarchen in Deutschland offensichtlich wichtiger als der Rechtsstaat.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: Rochus am 30. März 2016, 11:26
Hat schon mal jemand den Gang vor den EuGH gewagt? Gibt es da Erfahrungen?

Die VGH's beschäftigen macht doch immer Sinn. Bringt zwar nichts, kostet dafür auch nicht so viel und ist ja eigentlich ein interessantes Hobby! ;-).

Leider ist die Unabhängigkeit der Justiz nur mehr ein Mythos. Ich verliere da nach all den Erlebnissen schön langsam den Respekt. Leider war aber nichts anderes zu erwarten. Der ÖR ist den Oligarchen in Deutschland offensichtlich wichtiger als der Rechtsstaat.

Genau das sage ich mir auch immer. Lass es doch 105 Euro kosten. Eigentlich ist das ganze Spektakel schon vergnügungssteuerpflichtig. Man lernt im Internet(t) nette Leute kennen, kann sich austauschen, taucht in bisher ungekannte Materie ein, beschert den Verwaltungsgerichten weiterhin eine Daseinsberechtigung während man sie den ÖRR gleichzeitig abspricht und so mit Sicherheit für ein gewisses Maß an Bluthochdruck in den Anstalten sorgt, kommt dann, passend zum Verhandlungstermin, mal wieder in die Stadt, um sich schicke Klamotten für die Verhandlung zu kaufen und lernt dann dort auch mal wieder ganz neue Leute kennen.

Wir sollten den ÖRR dankbar sein. ÖRR verbindet. ÖRR schafft Kaufkraft. ÖRR schafft Selbstdisziplin. ÖRR ist einfach unverzichtbar. Zumindest bis zum nächsten Jahr. Dann eröffnen wir das ÖRR-Museum am Appellhofplatz.
Titel: Re: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. März 2016, 12:09
Zitat
Zumindest bis zum nächsten Jahr. Dann eröffnen wir das ÖRR-Museum am Appellhofplatz.

Und das wäre mir sogar einen kleinen Beitrag wert!