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Autor Thema: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß  (Gelesen 35954 mal)

m
  • Beiträge: 272
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
http://bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21

Wie wir alle schon vermutet haben, strotzt die Pressemitteilung vor Behauptungen ohne die Argumente des Bundesverfassungsgerichts und der Anwälte zu widerlegen oder Antworten auf wichtige Fragen zu liefern.

Zitat
... dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird.

Über die Verfassungsmäßigkeit darf kein Verwaltungsgericht entscheiden. Das Gericht ist gezwungen den Fall  lt. dem Art. 100 Abs. 1 GG sowie §§ 80 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Zitat
Die Beitragshöhe ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entsprechend dem jeweiligen Vorschlag der unabhängigen Kommission zur Ermittlung und Überprüfung des Finanzbedarfs (KEF)

Alle Mitglieder der KEF werden von den Ministerpräsidenten gewählt. Von einer unabhängigen Kommission kann gar keine Rede sein. Die Staatsunabhängigkeit der KEF ist eine Farce. Die Politiker entscheiden über das Geld für die Anstalten und indirekt über die Zusatzrenten der Mitarbeiter der Sender.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

Warum wird der in der 2.-ten Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellte Rahmen für die Abgabe, wonach sie keine Gegenleistung für eine Leistung und kein Entgelt ist, nicht beachtet und das Gegenteil behauptet?

Hier setzt sich das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die gängie Rechtsprechung bis zur Einführung des Rundfunkbeitrags hinweg.


Zitat
Dies folgt zum einen daraus, dass der Rundfunkbeitrag den Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit abgilt.

Vorteil gegenüber wem? Die Allgemeinheit wurde beitragspflichtigt gemacht. Der besondere Vorteil hat sich in Luft aufgelöst.

Warum wird das Urteil des BVerfGE 31, 314 bezüglich der Fiktion eines herbeikonstruierten besonderen Vorteils der Nichtnutzer einer willkürlich gewählten Option und des sachfremden fiktiven Zusammenhangs mit der Nutzung jener redundanten Medienoption und der Wohnung nicht beachtet?


Hier sind alle meine Fragen zu den am 16.03.2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelten Themen an denen sich das kommende Urteil und diese Pressemitteilung  messen lassen muss. Es ist auch wichtig, ob dass Bundesverwaltungsgericht etwas behaupten oder stichhaltige Argumente liefert. Bis dahin haben die Richter einen weiten Bogen um die Beantwortung der relevanten Fragen und die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht gemacht.


Kommen wir zu den Fragen:
 
Keine Gegenleistung und kein Entgelt:

Warum wird der in der 2.-ten Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellte Rahmen für die Abgabe, wonach sie keine Gegenleistung für eine Leistung und kein Entgelt ist, nicht beachtet und das Gegenteil behauptet?

Sachgerechte Differenzierung, Typisierung, Auflösung des besonderen Vorteils, Fiktion, Belastungsgleichheit:

- Warum wird eine sachgerechte Differenzierung nach Maßgabe des besonderen Vorteils der Nutzer und Nichtnutzer, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer der ö.-r. Option nicht angewendet?

- Warum wird die Gruppe der Nichtnutzer inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer der ö.-r. Programme willkürlich übergangen und ihre Diskriminierung und Nötigung zugelassen?

- Warum wird ein Typisierungsraster von der Rechtsprechung geduldet, der nicht mal in der Lage ist zwei involvierte Hauptgruppen „Nutzer und Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ voneinander zu trennen?

- Warum wird das Urteil des BVerfGE 31, 314 bezüglich der Fiktion eines herbeikonstruierten besonderen Vorteils der Nichtnutzer einer willkürlich gewählten Option und des sachfremden fiktiven Zusammenhangs mit der Nutzung jener redundanten Medienoption und der Wohnung nicht beachtet?

- Warum wird die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer der ö.-r. Option nicht beachtet und der Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) übergangen?


Ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 GG:

- Warum wird die grobe Grundrechtverletzung des Art. 5 GG mit Teilhinderung, Lenkung und Einschränkung meiner selbstgewählten Unterrichtung durch die Minderung meines Medienbudgets von 52 € pro Quartal für eine unerwünschte ö.-r. Option nicht beachtet?

- Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, wo ist dann die prozentuale Grenze der Teilhinderung durch eine Minderung des Medienbudgets?
 
- Schließt die ungehinderte Unterrichtung eine finanzielle Teilhinderung nicht aus? Wenn nein, warum nicht?


Nichtvorlage beim BVerfG:

Warum werden die abweichenden Auslegungen des Gerichts entgegen dem Art. 100 Abs. 1 GG sowie §§ 80 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt?

Mit Eurer Unterstützung geht es erwartungsgemäß vor das Bundesverfassungsgericht weiter.

Viele Grüße
Maxkraft


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 14:23 von maxkraft24«

B
  • Beiträge: 422
Person X meinte vorher im vertraulichen Gespraech, das manchmal nach dem zivilen WIederstand der bewaffnete kommt.

Gab ja mal so einen Punkt in der Verfassung, das man zum WIederstand berechtigt ist, wenn gegen diese Verstossen wird.

Wenn die öR meinen, dass sie sich auch über das Internet mit ihrem unerwünschten Programm in unsre Wohnung zwängen, ist der selbe Weg auch zurück möglich. Anonymous sollte da schon was einfallen...

Ich denke da z.b  an ein "Testbild" auf allen ör Kanälen mit einer Botschaft an das Volk, wo die Lügner und rechtsverdreher an den Pranger gestellt werden


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

n
  • Beiträge: 3
Hi che25,

nur eine kurze, rein informative, Mitteilung für dich. Du solltest an deiner Rechtschreibung bzw. Grammatik arbeiten, wenn beim Leser auch das ankommen soll, was du sagen willst... Ich beziehe mich hier insbesondere auf den Unterschied zwischen dem "sein" und dem "essen".


Bin nicht überrascht, aber trotzdem wütend.

Diese Argumentationskette sind so 60er (als es damals nur ARD, ZDF und BR gab; haben im Süden alle ORF geschaut :)

Wer einen Fernseher hat, der schaut ÖR. => Wenn alle Haushalte Fernseher haben, schauen alle ÖR = Weil alle ÖR schauen, muss nicht auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden, sondern auf die Möglichkeit des Leistungsempfang. ::) Es gibt also immer noch nur ÖR - Konsumenten (meine Eltern z.B.) und dann gibt es die Schwarzseher! Wer so denkt, gute Nacht.

Statistisch gesehen ist isst jeder Deutsche eine bestimmte Menge Fleisch. Und weil statisch gesehen jeder Fleisch ist isst, gibt es eingentlich keine Verganer usw. Es gibt nur die Fleischesser und die heimlichen Fleischesser.

Schön wäre es, der ÖR sich aus dem Internet zurückzieht (braucht auch keiner, da ja jeder statistisch gesehen einen Fernseher hat). Die Kosten könnte man sich sparen. Online Content ist eigentlich auch eher Aufgabe der Printmedien und der weltweiten Internetcommunity.

Verschlüsselung wäre die einfachste Lösung. Im Vergleich zur Zwangsabgabe kommt es auf die NUtzung an und nicht auf die vermutete Nutzung. Der ÖR wäre erstaunt (oder er weiß es eh), dass trotz der 110% vorhandenen Fernsehern in Wohnung doch nicht alle den ÖR nutzen.


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c

cleverle2009

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
http://bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21

...


Ungehinderte Unterrichtung nach Art. 5 GG:

- Warum wird die grobe Grundrechtverletzung des Art. 5 GG mit Teilhinderung, Lenkung und Einschränkung meiner selbstgewählten Unterrichtung durch die Minderung meines Medienbudgets von 52 € pro Quartal für eine unerwünschte ö.-r. Option nicht beachtet?

- Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, wo ist dann die prozentuale Grenze der Teilhinderung durch eine Minderung des Medienbudgets?
 
- Schließt die ungehinderte Unterrichtung eine finanzielle Teilhinderung nicht aus? Wenn nein, warum nicht?

...

Viele Grüße
Maxkraft

Die Urteile sind keine Urteile unabhängiger Richter sondern die befohlene Äußerung der Richter, veranlaßt durch vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Justizminister, der stets das Damoklesschwert der Nichtbeförderung über die Richter schwenkt.

Was geht aus den Urteilen hervor? Haben die Kläger nun verloren?

Zitat aus
http://rundfunkbeitragsklage.de/2016/03/die-illegale-legitimitaet-des-rundfunkbeitrags/

 Autor Ingmar Vetter (Koordinator)

Nein! Die Täter haben gesagt, dass sie keine Täter sind und dass ihr grundgesetzwidriges Handeln grundgesetzkonform ist? Tja, was soll man da noch machen? Die nächsten Täter fragen?
18. März 2016 · 13:02

Wie man sehen kann fängt nicht nur der Fisch vom Kopfe her zu stinken an.

Wir brauchen eine sehr starke neue Partei, die sich die Verteidigung der Grundrechte auf die Fahnen geschrieben hat und eine wehrhafte Mitgliederschaft, die so eine Partei wachsam überwacht und antreibt.


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Danke für das Einstellen der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts:

Darin heißt es für die Frage der Single - Mehrpersonen - Wohnungen:

Zitat
"Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung verstößt nicht zu Lasten der Personen, die eine Wohnung alleine innehaben, gegen das Gebot der Gleichbehandlung, weil hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht: Die Wohnung stellt den typischen Ort des Programmempfangs dar und ermöglicht es, die Beiträge ohne tatsächlichen Ermittlungsaufwand zu erheben. Darauf durften die Landesgesetzgeber angesichts der Vielzahl der beitragsrelevanten Sachverhalte, der Häufigkeit der Beitragserhebung und der Beitragshöhe abstellen."

Soll ich euch mal alle ins Schwimmbad einladen? Wir gehen mit 50 Leuten da hin und zahlen einen Eintritt, weil ja das Schwimmbad der typische Ort zum Baden ist und die Nutzung des Schwimmbads typischerweise dort geschieht. Also ein Eintritt für alle! Logisch - oder?

JETZT ERST RECHT! ES GEHT WEITER BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT! WIR MÜSSEN UNSER GRUNDGESETZ VERTEIDIGEN!

Gruß,
Willnich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 22:52 von Bürger«
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Person X meinte vorher im vertraulichen Gespraech, das manchmal nach dem zivilen WIederstand der bewaffnete kommt.

Gab ja mal so einen Punkt in der Verfassung, das man zum WIederstand berechtigt ist, wenn gegen diese Verstossen wird.
Das eine oder andere Gebaeude in Mainz......

...

Es ist nicht rechtens das in Dtl. massenhaft unregistrierte Menschen rumlaufen,

Ich möchte mich ausdrücklich dagegen verwahren, dass dieses Forum genutzt wird, um zu Gewalt aufzurufen oder um gegen Flüchtlinge zu hetzen!
Es ist nicht nur Recht, sondern eine sehr hochrangige Pflicht, die der bloßen Menschlichkeit entspringt, Menschen, die vor Kriegen oder anderen existentiellen Nöten fliehen müssen, Schutz zu gewähren - egal ob sie registriert sind oder nicht!

Gruß,
Willnicht


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

e

ed

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99%, wenn nicht alle Urteile der Verwaltungsgerichte in 1., 2. und 3. Instanz halten die Zwangsabgabe für „rechtmäßig“ und urteil(t)en zugunsten der Rundfunkanstalten.

Das kann 2 Gründe haben:

1. Sie ist rechtmäßig oder

2. Die Urteile sind politisch veranlasst und mittels Absprachen, „Seilschaften“, Ignorieren der Rechtsordnung und Hinbiegen etc. zustande gebracht worden.

Da man weiß und allgemein bekannt ist, dass die Zwangsabgabe an zahlreichen Stellen mit der Rechtsordnung auf Kriegsfuß steht und mit ihr kollidiert, muss man davon ausgehen, dass Punkt 2 zutrifft.

Das bedeutet wiederum: Die Gerichtsbarkeit ist, entgegen aller schönen, aber unzutreffenden Worte NICHT UNABHÄNGIG.

Bei „Stuttgart 21“ wurde „politische Justiz“ nachgewiesen, was in einem Buch, zu dem die ehemalige Bundesjustizministerin Frau Däubler-Gmelin das Vorwort schrieb, dokumentiert wurde:

https://www.terrashop.de/Buch/Politische-Justiz-in-unserem-Land-Joerg-Lang-ISBN-3944137353/art/94413735A/

Vielleicht gibt es Forum-Mitglieder, die in einem Buch die politische Justiz in Sachen Wohnungsabgabe, genannt „Rundfunkbeitrag“ dokumentieren wollen.

Aus meiner Sicht kann die Antwort nur eine sein:

Jetzt erst recht zusammenhalten und dagegen wehren! Denn: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.


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Person X meinte vorher im vertraulichen Gespraech, das manchmal nach dem zivilen WIederstand der bewaffnete kommt.

Gab ja mal so einen Punkt in der Verfassung, das man zum WIederstand berechtigt ist, wenn gegen diese Verstossen wird.
Das eine oder andere Gebaeude in Mainz......

...

Es ist nicht rechtens das in Dtl. massenhaft unregistrierte Menschen rumlaufen,

Ich möchte mich ausdrücklich dagegen verwahren, dass dieses Forum genutzt wird, um zu Gewalt aufzurufen oder um gegen Flüchtlinge zu hetzen!
Es ist nicht nur Recht, sondern eine sehr hochrangige Pflicht, die der bloßen Menschlichkeit entspringt, Menschen, die vor Kriegen oder anderen existentiellen Nöten fliehen müssen, Schutz zu gewähren - egal ob sie registriert sind oder nicht!

Gruß,
Willnicht

Da irrt der Schreiber.
Das Asylrecht und das Dubliner Abkommen der EU legen Asylgesuche und Asylbewerber in ganz klare rechtliche Grenzen.
Wenn unser Staat anfaengt, das Recht aus "humanitaeren Gruenden" (was soll das sein?) einfach zu missachten und zu brechen, begeht er einen schlimmen Fehler und eine wie auch immer geartete Straftat.
Das ist keine Hetze, das ist Fakt. Auch wenn das jemand der "Kein Mensch ist illegal" Fraktion nicht einsehen will.

Es gibt kein Recht darauf, sich unregistriert irgendwo in einem Land, dessen Buerger man nicht ist, aufzuhalten.
In keinem Land der Welt, und in der EU sowie Deutschland auch nicht.

Es gibt das Recht einen Asylantrag zu stellen, dafuer muss man sich registrieren und in der EU ist es so geregelt das man das in dem EU Land tun muss in dem man ankommt.
Alles andere ist Rechtsbruch.
Selbes gab es uebrigens auchin der Euro Krise mit der Finanzierung fremder Staaten.

Ein Aufruf zur Gewalt wuerde uebrigens lauten:
"Los, wir erschiessen den Intendanten"
Dies wurde augenscheinlich nicht gemacht,
und wer die Ironie aus dem Beitrag nicht herauslesen kann, dem ist nicht mehr zu helfen. Aber das ist bei manchen Zweibeinern einfach so.

Einen Interesannten Artikel liefert die FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverwaltungsgericht-segnet-rundfunkbeitrag-ab-14133200.html

DIe Kernpraemisse ist:
„Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.“

Die Folgerung, das unsere Demokratie ohne 8,5 Mrd. GEZ/BS finanzierten Rundfunk wertlos ist, ist nahezu laecherlich.
„Die Gleichung lautet: ohne ARD und ZDF keine Demokratie in der Bundesrepublik. Daran darf man allein mit Blick auf die oft nur behauptete „Staatsferne“ der Sender Zweifel haben – sie sind viel näher an Staat und Politik als unabhängige, frei finanzierte Medienhäuser.“

Man argumentiere logisch:
Das Zuschauergefaelle der OeR in der Altersstruktur ist gravierend.
Die Demokratie wird in Dtl. also ncoh von Rentnern und 40+ getragen, den nur die konsumieren ausreichend OeR Rundfunk.
Das alles juenger 30 kaum ARD & ZDF schaut, ist ja dann wohl eine Staatsgefahr.
Eigentlich muss man das Zwangssehen einfuehren. 
Sieht man dann das Programm, das zu lockeren 70% aus Unterhaltung ohne jeglichen Intelektuellen Anspruch besteht, an, kriegt man dabei fast einen Lachkrampf, waere es nicht so traurig.

Die Argumentation zur Typisierung der Wohnung ist immer noch eine absolute Farce.
Angeblich haben nun 90% der WOhnungen einen Fernseher. Ja, dann ist doch der Fernseher die geeignete Messgroesse.
Warum den dann die 10% Wohnungen ohne Fernseher diskriminieren? Das Gericht beisst sich doch hier in die eigene Logik.
Ausserdem ist fraglich, warum den dann gerade die Wohung?
Eigentlich schreib das Gericht, das die Abgabe zur Erhaltung der Demokratie notwendig ist.
Dann ist der Beitrag pro Wohung doch totaler Nonsense. Alleine weil eine Wohung nicht definiert ist.
Wenn das wirklich so sein sollte, das dieses Pappnasengericht recht hat, dann muss es eine Abgabe pro Kopf geben.
Jeder gemeldete Buerger in Deutschland profitiert dann von der Sicherung der Demokratie durch den Rundfunk, also muesste auch jeder Buerger zahlen.
Dann sind wir bei der einst geforderten Demokratieabgabe.

Das daneben mal eben schnell im Verfahren jedes Datenschutzrecht gebrochen wurde, ist scheinbar nicht von belang.

Insgesamt ist dieses Urteil in sich ueberhaupt nicht schluessig, und eigentlich fuehrt mich das zu dem Schluss, das diesem Ungetuem nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln beizukommen ist.

Eine Kernfrage die sich mir immer wieder stellt ist, weshalb es gerade der OeR in diesem Umfang sein muss. Warum braucht es das 8,5 Mrd. schwer?
Geht das nicht billiger?
Kann man die Demokratie den nicht auch mit einen OeR Rundfunk fuer 500 Mio. erhalten?
Geht ohne Lindenstrasse wirklich die BRD unter?
Wird Deutschland dann wirklich wieder faschistisch oder kommunistisch?

Das Urteil ist ein  Krampf, und es naehrt Zweifel am dt. Rechtsstaat und an der Justiz.


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Zitat
BVerwG:
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.
Dummerweise sieht das schon der EuGH in C-337/06 völlig anders und meint, daß eine Möglichkeit keine Gegenleistung darstellt.

Daß auch ein Bundesgericht auf das höhere europäische Recht sch**ßt, läßt nur den Schluß zu, daß die Tage der EU gezählt sind.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

w
  • Beiträge: 147
"humanitaeren Gruenden" (was soll das sein?)

Humanitäre Gründe heißt ganz einfach, dass, wenn es um jemandens Überleben geht, es nur die Antwort geben kann, dass dieses zu sichern ist - egal was in Gesetzbüchern steht.
Gruß,
willnich


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
BVerwG:
Zwangsbeitrag wird als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

=> Dieser Beschluss bzw. diese generelle Verurteilung hat zur logischen Folge, dass die Rundfunk-Zwangsgebühr eine unmittelbare Diskriminierung darstellt: Während EU-Bürger in Deutschland örR-Programme finanzieren müssen, stehen örR-Sendungen im Ausland jederzeit unentgeltlich zur Verfügung.

Also, man kann definitiv behaupten, auch in deutschland ist es nicht möglich Gerechtigkeit zu erreichen. Paradoxerweise wird in deutschland stets über andere Länder geschimpft wie korrupt diese wären...  :o


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

c
  • Beiträge: 873
Vielleicht gibt es Forum-Mitglieder, die in einem Buch die politische Justiz in Sachen Wohnungsabgabe, genannt „Rundfunkbeitrag“ dokumentieren wollen.

Ich bin dabei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 22:56 von Bürger«

j
  • Beiträge: 265
"humanitaeren Gruenden" (was soll das sein?)

Humanitäre Gründe heißt ganz einfach, dass, wenn es um jemandens Überleben geht, es nur die Antwort geben kann, dass dieses zu sichern ist - egal was in Gesetzbüchern steht.
Gruß,
willnich

Achso, und das entscheiden dann sie?
Oder Fluchthelfer?

Sie bringen da gewaltig was durcheinander.
Geholfen wird jedem, dessen leben aus nichtigen Gruenden auf dem Spiel steht, aber nicht rechtslos, sondern im rechtlichen Rahmen.

Dafuer muss man sich registrieren, da gibt es Gesetze und Regeln.
Eine ist, das man nicht einfach einreisen soll und kann, sondern das man sich im ersten EU Land in dem man ankommt Asylsuchend meldet.

Wenn unsere Regierung willentlich oeffentlich kundtut, das alle hier willkommen sind, dann begeht sie Rechtsbruch (Merkel anyone?).

Wie dem auch sei, der Umgang mit der Fluechtlingskrise an sich ist eine unglaubliche Torheit, ein Verhalten unseres Staates der eigentlich nur mit dem Sturz der Regierung haette enden sollen.
Wenn sie die eigene Elite nicht mehr an Recht halten muss aus opportunen Gruenden, hat man ein Problem.
Das hat man auch, wenn aus opportunen Gruenden die Justiz offensichtlich nicht durch Recht gedecktes zur Geltung verhilft.


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Wer keine Wohnung (was entweder gewollt oder ungewollt ist) hat und trotzdem über ein Smartphone deren Angebot anschaut zahlt somit kein Beitrag ...
Und wer zb. 600 Euro Einkommen zur Verfügung hat, statt zb. 2000 Euro Netto zahlt auch den selben Beitrag...
Oder 1 Person statt 3 oder mehr im haushalt leben...

Wo bleibt da das Gleichheitsgebot?


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M
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Der Weg bleibt bis auf Weiteres versperrt. Das war absehbar. Das heißt allerdings auch, daß der Topf irgendwann überkocht, denn der Unmut gärt weiter. Und er wird immer lauter.

Wir müssen andere Optionen suchen, um das Gesetz zu kippen. Vielleicht sind "Minderheitenrechte" eine? In Deutschland lebende Minderheiten wie z.B. die Sorben/Wenden genießen in Sachsen einen besonderen Schutz. Auch die Südschleswiger (Dänen) sind eine.

Oder wir konvertieren alle zu den Amisch? Ich würde das sogar in Betracht ziehen. Dann hätten wir einen besonderen Status und das wäre den GEZlern sicher ein Dorn im Auge, wenn wir mit Ochsenkarren vors Parlament ziehen.

Wir sollten uns jetzt nach neuen Möglichkeiten umsehen. Die nächsthöhere Instanz wäre der  Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Wir könnten auch eine Sammelbeschwerde bei der UNO einreichen? Nicht alle da mögen die deutsche Politik.


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