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Autor Thema: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß  (Gelesen 36150 mal)

B
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...
Schön wäre es, der ÖR sich aus dem Internet zurückzieht (braucht auch keiner, da ja jeder statistisch gesehen einen Fernseher hat). Die Kosten könnte man sich sparen. Online Content ist eigentlich auch eher Aufgabe der Printmedien und der weltweiten Internetcommunity.
...

Das ist doch ein klasse Ansatz!
Von Seiten des ÖR war doch auch zu hören, dass ihre Kosten gestiegen sind, da sie auch ein Angebot für das i-net machen müssen (neue Medien, Änderung des Konsumentenverhaltens usw.). Mit obiger logischen Argumentation brauchen sie das nun nicht mehr, da ja jeder Fersehen schaut. => weniger Kosten => weniger Beitrag ;-)


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P
  • Beiträge: 3.997
Auch wenn die vollständige Begründung noch abzuwarten ist, die Presseerklärung lässt bereits tief blicken.

Das bedeutet nur eins, es wird immer noch viel zu viel Geld auf freiwilliger Basis ohne ausreichende Rechtsgrundlage übertragen.

Das bedeutet, es müssen viel mehr Personen die Zahlung dauerhaft einstellen und auch weitere Personen dazu bringen es Ihnen gleich zu tun.

Denn was soll bitte passieren? Die Hauptangst vieler Personen auf der Straße ist, dann werde ich verklagt, wenn ich nicht zahle. Dann kommt der Gerichtsvollzieher. Usw. Lauter Ängste, welche hindern normal zu denken. Sie würden die Zahlung sehr wohl oder wahrscheinlich einstellen, wenn Sie darüber aufgeklärt werden, wie diese unsinnige Forderung entsprechend mit einfachen Mitteln ab zu wehren ist. Das Problem keiner will viel Zeit und Geld dazu investieren und schon gar nicht damit weiter als nötig belastet werden. Das ist das Grundproblem in der Bevölkerung zu denken, dass sich dann etwas ändert.

Gerichte, welche "kein" Recht sprechen wollen oder können und sich dabei auf für größer Teile der  Bevölkerung unverständliche Standpunkte, welche dazu auch noch schwer nachvollziehbar sind, stellen sollten durch diese vollständig ignoriert werden.

Es ist wie bei einem Streit, zwischen zwei Personen A und C und eine dritte Partei R versucht den Streit zu schlichten, aber spricht dabei immer nur in den Worten der einen Person B ohne eigene Worte und Begründungen zu liefern. Diese Partei R würde die eine Person A im Streit auch ablehnen. In diesem Fall ist es die Partei der Richter, welche der Bevölkerung versucht glauben zu machen, dass alles rechtens ist.

Ein älterer Herr  - wahrscheinlich so um die 85 Jahre alt- erklärte es bereits auf der Straße, er hat es 2x Mal selbst erlebt, am System ändert sich nur dann etwas, wenn der Kopf gewechselt wird.



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B
  • Beiträge: 95
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Ein älterer Herr  - wahrscheinlich so um die 85 Jahre alt- erklärte es bereits auf der Straße, er hat es 2x Mal selbst erlebt, am System ändert sich nur dann etwas, wenn der Kopf gewechselt wird.

Oder anders ausgedrückt:
Der Fisch stinkt am Kopf zuerst.


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n
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Also es gibt nur ein Weg, der funktionieren wird und zwar NICHT MEHR ZAHLEN

Kann jemand gute Flyer erstellen, der jeder (so viel er kann) drucken und verteilen kann? Oder gibt es schon irgendwo? (bitte Link)

Wir müssen mehr Menschen erreichen und davon überzeugen!


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j
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Person X meinte vorher im vertraulichen Gespraech, das manchmal nach dem zivilen WIederstand der bewaffnete kommt.

Gab ja mal so einen Punkt in der Verfassung, das man zum WIederstand berechtigt ist, wenn gegen diese Verstossen wird.
Das eine oder andere Gebaeude in Mainz......

Naja, das Urteil war nach dem Verhandlungsverlauf zu erwarten.

Es ist wie bei der Fluechtlings/- & Eurokrise.
Wenn man das politisch will, dann wird das Recht gebogen, geborchen und Justizia scherrt sich einen Dreck.

Es ist nicht rechtens das in Dtl. massenhaft unregistrierte Menschen rumlaufen, die nicht dt. Buerger sind, es ist nciht rechtens das wir die FLuechtlinge einfach durchlaufen lassen, es ist nicht rechtens das die Euro Vertraege einfach geaendert wurden von no bail out zu bail out Mechanismen.
Es ist nicht rechtens das ein Beitrag, der eine Steuer ist, erhoben wird um 8,5 Mrd. Euro Rundfunkapparat zu finaizeren unter dem Deckmantel der Verfassung und der Medienfreiheit, aus dem man nur mit Obdachlosigkeit, Tot oder AUswanderung entkommen kann.

Ja, was soll man dazu noch sagen?
Deutschland schafft sich ab? Mit sicherheit.

Das die Arugmente so verhallen, und selbst die nicht von gebuerhen abhaengige Presse das Thema ins laecherliche zieht, mal alle als Schwarzseher tituliert, etc. und jeden politischen Entscheid gutheisst,mein Gott, das laesst mich echt an unserer Presse zweifeln.
An unserem Rechtsstaat zweifel ich schon lange,
man muss nur mal sehen wer die ganze Scheisse in der letzten Zeit ausgegraben hat:
Das ware immer die Amies, sowohl bei Olympia, als auch bei der FIFA, die Dopinskandale, den VW Skandal - alles haben die Amis auf den Tisch gebracht, unsere Politik und Justiz hat weggeschaut, wie die dt. bei der Judenverfolgung. Geht uns ja nix an.

Und die USA stellen einen Trump auf, weil sie so unzufrieden sind.

Was machen wir?
Klagen vor dem naechsten Gericht?

Irgendwas laeuft hier ganz gewaltig verkehrt, man muss nicht Jura studiert haben um zu verstehen das diese Regelung des Beitrags unsinn ist und sicher nicht rechtens sein kann, und jeder versteht warum es ihn nicht braucht und schon garnicht in dieser Hoehe.

 


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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Zunächst mal könnte man dem BVerwG ja per Mail mitteilen, dass das Urteil nicht im Namen des Mail-Absenders ergangen ist. Und fragen, wie viele solcher Mails es brauchen würde, bis das BVerwG einsieht, dass es nicht im Namen des Volkes geurteilt hat.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

H
  • Beiträge: 584
Aus dem Urteil:
Zitat
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden kann.
Ja Moemt mal, wer hat denn hier zu beweisen ?

Der der etwas von mir bekommen möchte, hat zu beweisen.

Wie kann es sein, dass nun einfach behauptet, es ein unangemessener Aufwand, dieses zu ermittlen ?

Ist das etwa mein Problem ? Das dürfte ja wohl das Problem des ÖRs sein, und nicht meins.


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J
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Es war ja so zu erwarten. Ehrlichgesagt bin ich gar nicht weiter überrascht. Insbesondere wenn man gar nicht oder nur halbherzig auf die Argumente der Kläger eingeht. Ich kann davon in meinem Fall schon ein Lied mitsingen. Jeder Antrag den ich über das Gericht gestellt habe wurde entweder abgeschmettert oder man ist gar nicht erst darauf eingegangen. Ich habe meine Verhandlung am Di um 12:45 am VG Berlin und werde das dann auf jeden Fall mit aufführen. Gleichzeitig werde ich als Nichtnutzer und jemand der keine eigenen Empfangsgeräte nutzt, auf das Urteil des selben Gerichtes vom 22. April 2015 eingehen. Danach wäre ich ja schon ein Härtefall und entsprechend freizustellen. Mal sehn wie dasselbe Gericht mit seinem eigenen Urteil letztlich umgehen wird.

Wie auch immer ich werde noch einmal verdeutlichen, das ich keinesfalls gewillt bin, für etwas zu zahlen was ich nicht will. Gleichgültig wie es die Gegenseite rechtfertigt. Es betrifft unser aller persönliche Freiheitsrechte die es mit allen Mitteln zu verteidigen gilt. Dazu werde ich dann eine neue Guerillastrategie fahren. Ich empfehle jeden das selbe zu tun! Am Ende muss das System an der eigenen Bürokratie ersticken!


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b
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Man kann den Spieß einfach umdrehen.
In allen eigenen Briefen schreibt man so was rein:
"RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß", somit sind sie gezwungen, mir alle Informationen zu liefern, alle Anträge zu bearbeiten, usw. Wenn dann keine Informationen kommen, Anträge nicht beantwortet werden, dann schreibt man in die eigene Antwort-Briefe rein:  Bundesverwaltungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit festgestellt, sie treten mit Füßen den Urteil des Gerichtes.

Man nimmt sozusagen den Argument der Gegenseite (RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß) und benutzt ihn als eigene Waffe.


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J
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@Speedy: Dein Plan klingt nicht schlecht nur ist er nicht überall Anwendbar. In Berlin z.b. musst du innerhalb 2 Wochen angemeldet sein.


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  • Beiträge: 765
@JensP
Es ist noch viel krasser:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Zitat
17.1.2 Meldepflicht
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person die Wohnung in rechtlich zulässiger Weise bewohnt. Die meldepflichtige Person muss sich auch dann fristgemäß anmelden, wenn sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis nicht besitzt. Die Meldebehörde hat die Anmeldung auch in diesen Fällen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Man kann z.B. in ein leerstehendes Gebäude einziehen (angeben, dass man eingezogen ist). Die Meldebehörde muss auch diese Anmeldung annehmen und verarbeiten.


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L
  • Beiträge: 42
Zitat
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person die Wohnung in rechtlich zulässiger Weise bewohnt.

Hmm, dann könnte ich mich ja theoretisch mit meinem Gartenhaus als Wohnsitz anmelden. Das ist zwar nicht zum dauerhaften Wohnen zugelassen aber möglich scheint dies.
Für Gartenlauben braucht man ja keine Rundfunksteuer zahlen. Im Garten hat man auch besseres zu tun als Fernsehn. :)

Linksabbieger


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s
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Stimmt nicht...

lies §20 des Berliner Meldegesetzes....

Zitat:

"§ 20*
Ausnahmen von der Meldepflicht
(1) Wer im Inland gemeldet ist und zum Zwecke eines seiner Natur nach
nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalts eine Wohnung bezieht,
unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht. Ist er nach
Ablauf dieser Frist nicht aus der Wohnung ausgezogen, hat er sich innerhalb
von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die im
Ausland wohnen und die sich aus touristischen oder sonstigen privaten Gründen
im Inland aufhalten, ohne hier gemeldet zu sein, gilt eine Frist von zwei
Monaten, wenn sie während dieses Zeitraumes bei ihren hier gemeldeten
Eltern, Kindern oder Geschwistern und deren Ehegatten wohnen.
"

Macht Euch schlau Leute und nutzt die Gesetz nach Eurem Vorteil!!!  Natürlich braucht Ihr jemanden, bei dem ihr euch mit der offiziellen "Hauptadresse" melden könnt... Kommen dann die Briefe des BS, dann ab zur Post und mit "unbekannt" zurück! Es funktioniert mehr, als so mancher denkt....

Und nie vergessen: IMMER bei jeder Anmeldung das hier im Forum vorhandene Formular "Widerspruch der Weitergabe der Daten" benutzen!

Aber auch hier... Es bedarf etwas Nachdenken und kreativer Eigeninitiative!!! Aber ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen: Ich bin Angestellter, habe 2 Kinder, habe sogar 2 Wohnsitze (aus obigem Grund) und zahle diesen Dreck NICHT!! Habe ich auch noch nie und werde ich auch nicht! Das mit dem Abmelden und halbes Jahr unbehelligt dort wohnen werde ich durchziehen, sobald ich die erste Post vom BS bekomme und die Methode "unbekannt zurück" nicht funktioniert. Aber seit der Anmeldung (sogar zum Hauptwohnsitz) im Oktober 2015 kam NICHTS!!


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G
  • Beiträge: 1.548

Für Gartenlauben braucht man ja keine Rundfunksteuer zahlen.

Linksabbieger

Das stimmt leider nicht. Wenn die Gartenlaube tatsächlich zum Wohnen genutzt wird, muss man auch dort für die Zusatzrenten der örR-Funktionäre blechen.


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N
  • Beiträge: 525
Das Urteil überrascht mich nicht, was nicht heißt, dass es mich nicht unglaublich wütend macht. Das hat auch einen einfachen Grund. Prinzipiell halte ich sämtliche Richter für befangen und würde daher immer erst mal einen Befangenheitsantrag stellen. Es ist nämlich durchaus sehr wahrscheinlich, dass die meisten Richter konsumenten von Öffentlich Rechtlichen Medien sind. Es fällt mir schwer zu glauben, dass man unter diesem Aspekt sachgerecht urteilen kann, denn im Falle das man Recht bekäme, würde das ja zum Nachteil des Richters sein. Es ist doch durchaus zu befürchten, dass bestimmte Programme der Öffentlich Rechtlichen Medien nach so einem Urteil nicht mehr aufrecht erhalten könnten.
Daher denke ich, dass man vor dem Europa-Gericht klagen muss, weil nicht davon auszugehen ist, dass deutsche Richter ein objektives Urteil fällen werden. Das merkt man ja schon daran wie die letzten Urteile dazu ausfielen. Eine Begründung, warum die Punkte der Anklage zurück gewiesen werden, läuft ja meistens darauf hinaus, dass alles Rechtens ist, weil es durch den Staatsvertrag gedeckt ist. Kurz gesagt, sie können sachlich so gut wie nie wirklich Gegenargumentieren. Für das bloße Bereitstellen eines Services Geld zu verlangen, den man nicht angefordert hat, verstößt ja schon grundlegend gegen geltendes Recht. Sonst könnte jede Telefonhotline jedem Menschen Geld abverlangen, weil man ja anrufen könnte, egal ob man den Service nicht nutzt oder nicht nutzen will. Sky könnte ohne meine Zustimmung auf einem Grundstück einen riesigen Flachbildfernseher vor meiner Wohnung aufziehen und mich zur Zahlung verpflichten, weil ich ja jetzt in der Lage bin, deren Programm zu konsumieren.
Normalerweise müsste man diesen Sachverhalt anerkennen, aber man hat ja schon damals, als es hieß, man müsste bei internetfähigen Geräten schon zahlen, erkennen können, dass man für sachliche Argumente gar keine Gegenantworten parat hat. Das Prinzip bleibt dasselbe wie mit dem Sky-Leimwandsystem vor meiner Wohnung. Das Internet wurde ja nicht geschaffen, damit öffentlich Rechtliche Dienste darin angeboten werden können. ZUdem kann jeder Österreicher und Schweizer die Internet-Angebote des ÖR ja auch abrufen, muss dann aber trotzdem nicht zahlen. Wenn man so ein Angebot öffentlich stellt, warum sind als Empfangsberechtigte nur deutsche Haushalte betroffen? (Diskrimierungsgrundsatz)
Auf all diese und andere Fragen kann ein Richter wie die Damen und Herren von der GEZ (ich bewundere, wie die Nachts ruhig schlafen können) wohl keine plausible Antwort geben. Ist wohl nur ne Frage der Zeit bis einer das nicht mit sich machen lässt und der Laden nen Amoklauf erlebt.


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