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Autor Thema: Erinnerungsschreiben (Bayern), Muster, Gerichtsvollzieher, Pfändung  (Gelesen 68742 mal)

a
  • Beiträge: 12
Juristen nehmen es doch immer recht genau. Und da stehe unmissverständlich drin: gilt nicht. Da steht nicht "gilt teilweise nicht", o.Ä.

Ich glaubs Dir dass so entschieden wird, das ist aber mal wieder der Straftatbestand Rechtsbeugung...


Gibt es einen Beschluss zur Beschwerde??


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also, ich bin jetzt nicht grad vom juristischen Fach. Aber das, was in den Gesetzen drin steht, ist nicht immer absolut das, was tatsächlich gemeint ist. Da gibt es z.B. die jeweiligen Gesetzeskommentare, die zu einem Gesetz erläutern, wie und was genauer gemeint ist. Vielleicht würde sich bezüglich des §2 BayVwVfG ja mal ein Blick in solch einen Kommentar lohnen...   

Zitat
Gibt es einen Beschluss zur Beschwerde??

ja, siehe hiesiger Thread > Antwort unter
Erinnerungsschreiben (Bayern), Muster, Gerichtsvollzieher, Pfändung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg110075.html#msg110075


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Erinnerungsschreiben für Bayern,... zunächst als Korrekturfassung...,.... Leute sehen bestimmt Verbesserungsbedarf... Also: nur zu!

... Schriftsatz für eine sofortige Beschwerde..... Es gibt sicherlich etliches, das besser oder anders formuliert werden kann...

Den Erinnerungs- oder Beschwerdeschriftsatz könnte man inhaltlich ggfs. um die Ausführungen des user_knax zum "fehlenden Leistungsgebot" argumentativ ergänzen. Siehe hier (oder auch andere threads):

Ankündigung der eingeleiteten Zwangsvollstreckung trotz Widersprüchen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19525.msg127017.html#msg127017
sowie auch auch dortige weitere Antworten unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19525.msg127020.html#msg127020
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19525.msg127031.html#msg127031


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Bei Bestreiten des Zugangs von Bescheiden mit einem in diesen Bescheiden fehlenden Leistungsgebot zu argumentieren...?
Halte ich eher für nicht sonderlich hilfreich - und auch unerheblich.
Konzentration auf das Wesentliche - und das ist der fehlende Zugang.
Alles andere eröffnet der Gegenseite entweder Argumentationen über eine möglicherweise doch erfolgte Zustellung - oder dahingehend, die Erinnerung abzuwiegeln mit der Behauptung, die "Formalien seien schon in Ordnung und im Übrigen habe der BGH die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungen ja bereits bestätigt" usw.

Das fehlende Leistungsgebot gehört meiner bescheidenen Auffassung nach allenfalls bei der Abwehr einer "Vollstreckung trotz Widerspruch" vorgebracht. Dies ist aber wohl nicht Thema dieses Threads, sondern eine vollkommen andere Angelegenheit.


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Bei Bestreiten des Zugangs von Bescheiden mit einem in diesen Bescheiden fehlenden Leistungsgebot zu argumentieren...?
Halte ich eher für nicht sonderlich hilfreich...
Konzentration auf das Wesentliche - und das ist der fehlende Zugang.
Alles andere eröffnet der Gegenseite entweder Argumentationen über eine möglicherweise doch erfolgte Zustellung- oder dahingehend, die Erinnerung abzuwiegeln mit der Behauptung, die "Formalien seien schon in Ordnung und im Übrigen habe der BGH die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungen ja bereits bestätigt" usw. ..

Danke, das ist ein wichtiger Hinweis! Der Ansatz von user_knax sollte dennoch der Vollständigkeit halber in diesem thread als Argument aufgeführt werden.

Mit den hier diskutierten Informationen und Aspekten muss ohnehin kritisch umgegangen werden. Nicht jedes Argument macht in jedem Fall Sinn, manches müsste im Einzelfall verändert/angepasst/weggelassen werden. Bitte nichts blind in die eigene Argumentation übernehmen.


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Bitte in weiteren Verfahren auch berücksichtigen, liefert gute Hinweise und verwendbare Argumente:

Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104525.html#msg104525
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104620.html#msg104620


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für neuere Verfahren zur Abwehr von Vollstreckung, Pfändung bzw. Gerichtsvollzieher*innen ...

... finden sich auch in folgenden threads/Fäden teilweise wertvolle Hinweise, Argumente, Tipps, Ideen sowie manch ein Entwurf, Beispielbrief oder Muster und auch weitere Links ... :


Gelber Brief--1. Erinnerungsschreiben Vorschlag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23219.msg148036.html#msg148036

Zwangsvollstreckung Vermögensauskunft Stadt Jena Thüringen

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27800.msg174852.html#msg174852

Zwangsvollstreckung und Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16520.msg109227.html#msg109227

Vollstreckungsanordnung / Vermögensauskunft von Person A

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22641.msg193638.html#msg193638

Falscher Betrag in der Zahlungsaufforderung des Gerichtsvollziehers?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31949.msg196903.html#msg196903
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31949.msg196926.html#msg196926


Anregungen/Beispiele evtl. auch aus diesem Thema/thread (Vorsicht: betrifft Bundesland HESSEN***:

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189614.html#msg189614


*** d.h. anderes Landesverwaltungsrecht, also nicht BayVwZVG und nicht BayVwVfG !


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Bitte auch berücksichtigen die Ausführungen und aktualisierten Erkenntnisse aus:

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.msg92306.html#msg92306


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Weitere Verlinkungen und Diskussionen rund um Thema Vollstreckungsabwehr sind auch in diesem recht informativen thread/Thema enthalten (obwohl in ihm der verwaltungsrechtliche Weg im Mittelpunkt stand - d.h. Verwaltungsgericht, nicht Amtsgericht).

BR Bayern Vollstreckung Vermögensauskunft Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31828.msg196214.html#msg196214
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31828.msg196222.html#msg196222


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Zur fiktiven Vollstreckungsabwehr kann man auch diese Informationen aus diesen Fäden/Threads berücksichtigen (nachfolgende Links hatte ich vorhin nicht mehr verfügbar, deshalb schiebe ich sie jetzt nach): 


(Vorsicht, anderes Bundesland**, bitte aufpassen:)
Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641
     ** d.h. anderes Landesverwaltungsrecht, also nicht BayVwZVG und nicht BayVwVfG !


Beschluss 5 T 127/18, LG Tübingen, 07.05.2019 - Vollstreckungvoraussetzungen
(betrifft hauptsächlich "fehlende Zustellung",  aber auch die Nebenbemerkungen z.B. in Randnummern RN 8 und 9 des Beschlusses beachten)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31919.msg196685.html#msg196685
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31919.msg196950.html#msg196950



und natürlich stets zu Rate ziehen die aktuellen Ausführungen unter:

-> Schnelleinstieg/Suchfunktion...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,67.0.html
> Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
>> Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
>> ...
>> ...

... und die dortigen relevanten Folgebeiträge !


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