§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__40.html
hierfür relevant und ausschlaggebend waren
Zitat
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.
oder gar eine derartige Argumentation/ Herangehensweise geeignete sein mag, will und kann Person A jedoch nicht beurteilen.
Hierzu wäre eine Beurteilung eines Rechtsverständigen wie z.B. Hr. Bölck durchaus hilfreich.
Das bestätigt genau Person y's Erfahrung, so zum Beispiel wirde Person y von der Staatskanzlei NRW auch nicht nahegelegt, den Verwaltungsgerichtsweg einzuschlagen, sondern es wurde empfohlen, die Klage beim VerfGHof Münster einzureichen.
Person y ist diesem dennoch schlechten Rat erst einmal gefolgt.
"... dennoch schlechten Rat" deswegen, weil der Staatskanzlei NRW wohl nicht bekannt war, dass der VerfGHof Münster
Klagen von einzelnen Bürgern nicht annehmen darf.
Mit besonders gutem willen kann Person y vielleicht annehmen, Dass die StaatskanzleiNRW micht direkt auf den richtigen Weg nach Berlin und Karlsruhe führen wollte , (?) allerdings denkt Person y nicht, dass diese letzte Vermutung zutreffend ist
Richtig und ich glaube auch wichtig, denkt Person y, ist der wohl richtige logische Schluss,
VGe und OVGen wegen Nichtzuständigkeit in Verfassungsfragen wenn irgend möglich zu vermeiden.
Person y denkt dass von der GEZ vorgeschlagene Weg über die Verwaltungsgrichtsbarkeit
die wahren Absichten der GEZ zu verschleiern, um zum Beispiel "Kapital" aus dem Urteil des OVG Münster zu schlagen, indem man - fälschlicherweise behauptet: Der RBStVertrag ist verfassungskonform, weil die Richter gesagt haben, es seien keine verfassungsrechtlichen Fehler erkennbar.
Solche Zwecklügen fand Person y im Laufe des jahrelangen Schriftverkehrs immer wieder:
So benachrichtigte die Staatskanzlei NRW Person gegenüber, irgendwann im Laufe des Streits, dasses dem Nutzer des ÖR zuzumuten sei, sich notfalls Kabelfernsehen oder gar eine SattelitenSchüssel installieren zu lassen.
Person y bat zweimal um die Zusendung der Quelle aus dem RBStVertrag. Erst wurde der Bitte einfach nicht entsprochen, und auf die wiederholte Bitte wurde Person y ein ganz andere zitat übersandt, das die gestellten Frage NICHT beantwortete.
Person y fragte in den letzten Widersprüchen immer wieder erfolglos nach, wo denn die Verfassungsmäßigen Grundlagen zu finden seien, in denen die Einsetzung eines Rundfunkbeitragsstaatsvertrags- "Gremiums" geregelt seien.
Wie schon angedeutet erhielt Person y darauf nie eine Antwort. Auch die zuständige Landesministerin von NRW wusste auf diese Frage keine Antwort.
Hätte es eine eindeutige Antwort gegeben, man hätte sie der Person y mit aller Sicherheit mit süffisantem Grinsen und lautestem Getöse an den Kopf geworfen.
Die Bedenken von Person y gegen die Nutzung eines WLAN als Einfallstor für penetrante Werbung und und als einer der Haupttäger von Malware waren der GEZ nie eine Antwort wert.
Im Grunde hat person y in der Beantwortung von Widersprüchenimmer nur Standardantworten lesen können: Das Gesetz ist verfassungskonform mit der Abenteuerlichen Begründung , die immer zwischen den Zeilen durchschien - "Weil es doch von allen Bundesländern beschlossen worden ist."
Nach Person y's meinung ist das größte Manko dieses Lobbygesetztes das Faktum, dass die Mediennutzer jeglicher Eigenentscheidung beraubt werden, und über die Gebührenpflicht zur Staatspropaganda hingezwungen werden.
Perrson y musste sich belehren lassen, sie müsse ja gar nicht Fernsehen, die Zahlungspflich ergäbe sich dann aus der Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft der Mediennutzer.
Zahlen aus "Solidarität" an ein Milliarden-Unternehmen wie die GEZ?
Das ist
Neu-Sprech der schlimmsten Sorte.
Aber ein Lobbygesetz das möglichst alle abkassieren soll, darf eben keine Lücken lassen; das wussten die Lobbyisten --- der Rundfunk- und Fernsehindustrie, der Internetprovider, der Medienindustrie und nicht zuletzt die Politiker selbst, die auf ihre einfach per Zwang erreichbaren Propaganda-Opfer nicht verzichten wollten und wollen ---, ganz genau.
Das aber macht die Bekämpfunbg dieses "Quasi-Ermächtigungs-Gesetzes" so schwierig.
Person y sieht absolut keine Notwendigkeit dem Terror der Lobbyisten durch Klagen vor Verwaltungsgerichten weitere Energien
ohne Nutzen zu opfern.