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  • BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15: 12. März 2015

Autor Thema: BERUFUNG - OVG Münster - 12. März 2015 um 10:15  (Gelesen 123423 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.749
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sich auf Urteile von VGen oder OVGen zu konzentrieren  halte ich für den völlig falschen Weg, da die in Verfassungsfragen nicht urteilskompetent sind, sonst gäbe es nicht den Verfassungsgerichtshof Münster oder das BVerG in Karlsruhe.

Person A wurde fernmündlich zugetragen, dass eine fiktive Verhandlung vor ein paar Wochen/ Monaten relativ schnell beendet worden sei, als der Kläger selbst dem Verwaltungsgericht Nichtzuständigkeit unterstellte - und dies vom Richter praktisch bestätigt worden sei.

Inwiefern die Aussagen von
§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__40.html
hierfür relevant und ausschlaggebend waren
Zitat
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.
oder gar eine derartige Argumentation/ Herangehensweise geeignete sein mag, will und kann Person A jedoch nicht beurteilen.
Hierzu wäre eine Beurteilung eines Rechtsverständigen wie z.B. Hr. Bölck durchaus hilfreich.


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kandric.wiz

Zitat
§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__40.html
hierfür relevant und ausschlaggebend waren
Zitat

    (1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.

oder gar eine derartige Argumentation/ Herangehensweise geeignete sein mag, will und kann Person A jedoch nicht beurteilen.
Hierzu wäre eine Beurteilung eines Rechtsverständigen wie z.B. Hr. Bölck durchaus hilfreich.

Das bestätigt genau Person y's Erfahrung, so zum Beispiel  wirde Person y von der Staatskanzlei NRW auch nicht nahegelegt, den Verwaltungsgerichtsweg einzuschlagen, sondern es wurde empfohlen, die Klage beim VerfGHof Münster einzureichen.
Person y ist diesem dennoch schlechten Rat erst einmal gefolgt.
"... dennoch schlechten Rat" deswegen, weil der Staatskanzlei NRW wohl nicht bekannt war, dass der VerfGHof Münster Klagen von einzelnen Bürgern nicht annehmen darf.
Mit besonders gutem willen kann Person y vielleicht annehmen, Dass die StaatskanzleiNRW micht direkt auf den richtigen Weg nach Berlin und Karlsruhe führen wollte , (?) allerdings denkt Person y nicht, dass diese letzte Vermutung zutreffend ist  ;)
Richtig und ich glaube auch wichtig, denkt Person y, ist der wohl richtige logische Schluss, VGe und OVGen wegen Nichtzuständigkeit in Verfassungsfragen wenn irgend möglich zu vermeiden.
Person y denkt dass von der GEZ vorgeschlagene Weg über die Verwaltungsgrichtsbarkeit die wahren Absichten der GEZ zu verschleiern, um zum Beispiel "Kapital" aus dem Urteil des OVG Münster zu schlagen, indem man - fälschlicherweise behauptet: Der RBStVertrag ist verfassungskonform, weil die Richter gesagt haben, es seien keine verfassungsrechtlichen Fehler erkennbar.
Solche Zwecklügen fand Person y im Laufe des jahrelangen Schriftverkehrs immer wieder:
So benachrichtigte die Staatskanzlei NRW Person gegenüber, irgendwann im Laufe des Streits, dasses dem Nutzer des ÖR zuzumuten sei, sich notfalls Kabelfernsehen oder gar eine SattelitenSchüssel installieren zu lassen.
Person y bat zweimal um die Zusendung der Quelle aus dem RBStVertrag. Erst wurde der Bitte einfach nicht entsprochen, und auf die wiederholte Bitte wurde Person y ein ganz andere zitat übersandt, das die gestellten Frage NICHT beantwortete.
Person y fragte in den letzten Widersprüchen immer wieder erfolglos nach, wo denn die Verfassungsmäßigen Grundlagen zu finden seien, in denen die  Einsetzung eines Rundfunkbeitragsstaatsvertrags- "Gremiums" geregelt seien. 

Wie schon angedeutet erhielt Person y darauf nie eine Antwort. Auch die zuständige Landesministerin von NRW wusste auf diese Frage keine Antwort.

Hätte es eine eindeutige Antwort gegeben, man hätte sie der Person y mit aller Sicherheit mit süffisantem Grinsen und lautestem Getöse an den Kopf geworfen.

Die Bedenken von Person y gegen die Nutzung eines WLAN als Einfallstor für penetrante Werbung und und als einer der Haupttäger von Malware waren der GEZ nie eine Antwort wert.

Im Grunde hat person y in der Beantwortung von Widersprüchenimmer nur Standardantworten lesen können: Das Gesetz ist verfassungskonform mit der Abenteuerlichen Begründung , die immer zwischen den Zeilen durchschien - "Weil es doch von allen Bundesländern beschlossen worden ist."

Nach Person y's meinung ist das größte Manko dieses Lobbygesetztes das Faktum, dass die Mediennutzer jeglicher Eigenentscheidung beraubt werden, und über die Gebührenpflicht zur Staatspropaganda hingezwungen werden.

Perrson y musste sich belehren lassen, sie müsse ja gar nicht Fernsehen, die Zahlungspflich ergäbe sich dann aus der Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft der Mediennutzer.

Zahlen aus "Solidarität" an ein Milliarden-Unternehmen wie die GEZ???? Das ist Neu-Sprech der schlimmsten Sorte.

Aber ein Lobbygesetz das möglichst alle abkassieren soll, darf eben keine Lücken lassen; das wussten die Lobbyisten --- der Rundfunk- und Fernsehindustrie, der Internetprovider, der Medienindustrie und nicht zuletzt die Politiker selbst, die auf ihre  einfach per Zwang erreichbaren Propaganda-Opfer nicht verzichten wollten und wollen ---, ganz genau.

Das aber macht die Bekämpfunbg dieses "Quasi-Ermächtigungs-Gesetzes" so schwierig.
Person y sieht absolut keine Notwendigkeit dem Terror der Lobbyisten durch Klagen vor Verwaltungsgerichten weitere Energien ohne Nutzen zu opfern.


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C
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Nach Person y's meinung ist das größte Manko dieses Lobbygesetztes das Faktum, dass die Mediennutzer jeglicher Eigenentscheidung beraubt werden, und über die Gebührenpflicht zur Staatspropaganda hingezwungen werden.
Ja, sehe ich ebenso. Leider bleibt zu befürchten, daß die meißten ÖRR-Konsumenten das gar nicht merken.
Ein weiteres großes Manko ist für den juristischen Laien, daß man seine Klage nicht direkt vor dem zuständigen Gericht vorbringen kann.
Verstöße gegen das Grundgesetz muß zudem jeden Politiker aufschrecken lassen. Aber der ÖRR hat Narrenfreiheit!!


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Liebe GEZ, leider musste ich feststellen, dass ich den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, obwohl ich nie ARD, ZDF oder ein ähnliches Programm anschaue.

Ihre Begründung dazu: „Sie könnten aber!“

Deshalb werde ich Sie nun anzeigen, wegen
Alkohol am Steuer, Raubüberfall, Mord, Vergewaltigung, Hochverrat, Steuerhinterziehung,
Totschlag, Nötigung, Brandstiftung und Geiselnahme.

Sie haben aber garnichts davon getan?

Sie könnten aber!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

g
  • Beiträge: 72
Zum Thema Widerspruchsbescheid:

Bedeutet das, dass diese auch nicht rechtens sind, weil auf die falschen Gerichte verwiesen wird? Ich frage mich immer noch, ob man nicht den Spiess umdrehen kann und von der GEZ klagen lassen kann...

Warum müssen wir immer klagen?


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Warum müssen wir immer klagen?

Weil es sich die Landesrundfunkanstalten per Staatsverträge und Satzungen haben zusichern lassen, das sie auch vollstrecken dürfen, sobald sie alle Widersprüche abgelehnt haben und falls der Delinquent nicht das ganze noch verzögert, indem ES klagt.

Aber die andere Idee ist nicht schlecht und sollte ausgearbeitet werden. Wenn man seinen Widerspruch ohne Hinweis auf verwaltungstechnische Formfehler, sondern rein mit Verstössen gegen das Grundgesetz begründet und dann der ablehnende Widerspruchsbescheid mit falscher Rechtebehelfsbelehrung kommt, reicht man Verfassungsklage beim Amtsgericht ein. Der Klageweg ist genauso lang, doch sollten die anderen Richter schon einmal etwas mit verfassungsrechtlichen Dingen zu tun gehabt haben. Man wendet sich an das Amtsgericht als Betroffener vom Rundfunkbeitragstaatsvertrag und klagt aus rein verfassungsrechtlichen Gründen. Wenn man ganz nett ist, wählt man auch den Weg vorm Verwaltungsgericht, sagt aber gleich es ist nicht zuständig und das Zwangsverfahren soll ausgesetzt werden, bis zur Klärung der verfassungsrechtlichen Belange an einem Gericht, das dazu auch Kompetenzen hat.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

C
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Karlsruhe, sehr gut auf den Punkt gebracht.  >:D

Warum müssen wir immer klagen?

Weil es sich die Landesrundfunkanstalten per Staatsverträge und Satzungen haben zusichern lassen, das sie auch vollstrecken dürfen, sobald sie alle Widersprüche abgelehnt haben...
Was genau bedeutet alle Widersprüche, wie oft kann man Widerspruchsbescheiden widersprechen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:37 von Bürger«
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

m
  • Beiträge: 272
@fliega

Noch eine Ergänzung für dich:

Außer den bekannten 108 € Gerichtskosten waren vor dem VG keine Kosten der Gegenseite zu tragen. Wie hoch diese vor dem OVG sind, ob eine Aufteilung auf die drei Kläger erfolgt, erfahren wir demnächst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 09:27 von maxkraft24«

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Weil es sich die Landesrundfunkanstalten per Staatsverträge und Satzungen haben zusichern lassen, das sie auch vollstrecken dürfen, sobald sie alle Widersprüche abgelehnt haben...
Was genau bedeutet alle Widersprüche, wie oft kann ich Widerspruchsbescheiden widersprechen?
Den ersten kannst man stellen, wenn man einen Festsetzungsbescheid erhalten hast und den zweiten und letzten wenn man den abschlägigen Widerspruchsbescheid erhalten hat. Es gibt Bundesländer (Bayern,..) da muss man nicht bis zum Widerspruchsbescheid warten und könnte sofort nach dem ersten Bescheid klagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2015, 18:38 von Bürger«
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Also müssen wir dem Widerspruchsbescheid wegen falscher Angabe des Gerichtes widersprechen. Ob das irgendwie geht? Oder kann man sich einfach ein anderes Gericht aussuchen? Immerhin steht ja im Bescheid: "... kann bei Gericht X Klage eingereicht werden." Vielleicht steht das für weitere Interpretationen offen.


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Also müssen wir dem Widerspruchsbescheid wegen falscher Angabe des Gerichtes widersprechen. Ob das irgendwie geht? Oder kann man sich einfach ein anderes Gericht aussuchen? Immerhin steht ja im Bescheid: "... kann bei Gericht X Klage eingereicht werden." Vielleicht steht das für weitere Interpretationen offen.

Einem Widerspruchsbescheid kann nicht Widersprochen werden. Es kann nur gegen diesen geklagt werden.
Wenn im Bundesland von Person X die Landesverfassung die Möglichkeit vorsieht eine Popularklage direkt ohne Instanzenweg beim Landesverfasssungsgericht einzureichen muss Person A nicht vor dem VG beginnen. Ohne diese Möglicheit wird die Klage vor einem anderen Gericht als dem VG wohl als unzulässig abgewiesen.


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kandric.wiz

Mein Glaube an diesen Rechtsstaat ist mit "Gültig-Werden" des M.a nach verfassungswidrigen RBStV und der damit einhergehenden Zwangsabgabe schwer gestört.


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Mein Glaube an diesen Rechtsstaat ist mit "Gültig-Werden" des M.a nach verfassungswidrigen RBStV und der damit einhergehenden Zwangsabgabe schwer gestört.

Wie gesagt, ab jetzt gilt 1+1=10


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Es gibt keine Möglichkeit, eine Verfassungsklage gegen den RBSTV einzureichen, ich wollte es so machen. Diese Klagen sind nicht zulässig, man würde sofort verlieren und müsste bezahlen. Es muss etwas konkretes in die Klage, z.B. keine Wohnung, kein Geld, keine Befreiung usw., die  Argumente wegen der Verfassungsverstösse können dann mit in die Klage rein. Auch wenn die Verfassungsverstösse offensichtlich sind, noch gibt es kein Urteil worauf wir uns berufen können. Deshalb ist der Weg durch die Instanzen nötig. ÖrR hat sicherlich nicht mit solch riesigem Widerstand gerechnet, die Gerichte sind überlastet. Das wiederum zeigt dem Bundesverfassungsgericht irgendwann, dass die Typisierung auf verfassungswidrige Weise verwendet wurde. Also Leute, klagt wann immer es geht, 105 Euro sind gut investiertes Geld, ein halber Jahresrundfunkbeitrag kann jeder aufbringen, der seine Beiträge für diesen Zweck zurücklegt. Denn es dauert länger als ein Jahr, bisher, bis man Klagen kann. Der Vorlauf der ersten Klagen ist inzwischen so groß, dass man jetzt kaum noch weiter in die zweite Instanz muss. Die ersten Kläger werden mit unserer Unterstützung bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gelangen. Das finanzielle Risiko ist inzwischen überschaubar gering.


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  • Beiträge: 87
RA Bölck wurde vor der Verhandlung interviewt.
Hat irgendein Sender davon etwas ausgestrahlt?


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